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    Plenarprotokoll 11/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Inhalt: Gedenkworte für die bei einer Demonstration an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2. November 1987 erschossenen Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm sowie Genesungswünsche für die bei dieser Demonstration verletzten Polizeibeamten 2363 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Eigen und Dr. Czaja 2363 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler zum Schriftführer als Nachfolger des Abg. Dr. Rumpf . . 2363 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2363D, 2421 C Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Dschibuti . . Bestimmung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit statt des Ausschusses für Wirtschaft zum federführenden Ausschuß bei der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr. Ernährungssituation in den Hungerregionen (Drucksache 11/946) 2424 D Nachträgliche Überweisung der Anträge zur Schuldenkrise (Drucksachen 11/826, 11/893 und 11/905) an den Auswärtigen Ausschuß 2425 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfurt Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes Hessen 2364 B Dr. Vogel SPD 2367 D Mischnick FDP 2369 D Frau Schoppe GRÜNE 2371 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 2374 A Dr. Schnoor, Minister des Landes NordrheinWestfalen 2375 C Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen 11/496, 11/1049 neu, 11/1050) Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 2378 A Steiner SPD 2379 B Nolting FDP 2382 A Frau Beer GRÜNE 2383 A Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 2384 B Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorge gegen Schadensfälle in der chemischen Industrie (Drucksache 11/714) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Störfallverordnung (Drucksache 11/1037) Müller (Düsseldorf) SPD 2386 B Frau Garbe GRÜNE 2388 C Dr. Laufs CDU/CSU 2390 A Baum FDP 2392 A Reimann SPD 2394 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 2396 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2398 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2399 A Schäfer (Offenburg) SPD 2402 B Frau Dr. Segall FDP 2404 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2405 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksachen 11/605, 11/960) 2406 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/73) 2406 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) (Drucksache 11/1000) 2406D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksache 11/1004) 2406 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 11/389) . . 2407 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu (Drucksache 11/1001) 2407 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/1038) 2407 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Übersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/904) . 2407 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1987 bei Kapitel 10 02 Titel 652 06 (Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft) (Drucksachen 11/315, 11/928) 2407 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Stuttgart-Feuerbach gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/903) 2407 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Sammelübersichten 25 und 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/965 und 11/ 966) 2407 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der Bedingungen, unter denen Laboruntersuchungen zur außerklinischen Prüfung von Chemikalien geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und gemeldet werden (Gute Laborpraxis) — KOM (86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/ 86 — (Drucksachen 11/138 Nr. 3.145, 11/ 1088) 2407 D Zur Geschäftsordnung Verheugen SPD 2421 C Seiters CDU/CSU 2422 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2423 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2424 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung und zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Vosen, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgenabschätzung und -bewertung und zu dein Antrag der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Carstensen (Nordstrand), Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Timm, Neuhausen, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung (Drucksachen 11/220, 11/311, 11/403, 11/979) Dr. Götz CDU/CSU 2425 B Schreiner SPD 2426 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2428 D Wetzel GRÜNE 2430 B Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz vom 21. September 1987 (Drucksache 11/ 878) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vorn 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 11/ 892) und Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz (Drucksache 11/1048) Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2432 D Schütz SPD 2434 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2437 A Frau Garbe GRÜNE 2438 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2440B Namentliche Abstimmungen 2442 C Ergebnisse 2448C, 2449D, 2451 A Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben (Drucksache 11/511) und b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsorgung — Endlager (Gorleben) (Drucksache 11/581) Frau Wollny GRÜNE 2443 A Harries CDU/CSU 2444 A Lennartz SPD 2445 A Baum FDP 2446 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2447 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, Geis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Funke, Irmer, Kleinert (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksachen 11/898, 11/ 1082) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 2452 C Dr. de With SPD 2453 C Kleinert (Hannover) FDP 2454 B Häfner GRÜNE 2455 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2456 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Achtes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/952) Dr. Kappes CDU/CSU 2457 B Heyenn SPD 2457 D Dr. Hirsch FDP 2458 D Frau Unruh GRÜNE 2459 C Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) (Drucksache 11/816) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Zwangsverteidiger für Blinde (Drucksache 11/624) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode. - 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Singer SPD 2460 C Eylmann CDU/CSU 2460 D Frau Nickels GRÜNE 2461 C Lüder FDP 2462 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2462 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksache 11/1005) Schmidbauer CDU/CSU 2463 C Frau Dr. Hartenstein SPD 2464 B Frau Dr. Segall FDP 2465 B Dr. Knabe GRÜNE 2466A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Drucksache 11/1042) Doss CDU/CSU 2467 A Urbaniak SPD 2467 D Frau Folz-Steinacker FDP 2468 C Frau Saibold GRÜNE 2469 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 11/927) 2471 A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/1033 vom 30. Oktober 1987 — Gutachten eines an Kernkraftwerken beteiligten Schweizer Ingenieurunternehmens über den SNR 300 in Kalkar MdlAnfr 56, 57 30.10.87 Drs 11/1033 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2408C, 2409 C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2408D, 2409 D ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 2409B, 2410 B ZusFr Duve SPD 2410 A Gutachten der an Kernkraftwerken beteiligten Firma Motor Columbus Ingenieurunternehmung AG über den Schnellen Brüter in Kalkar; Folgen aus der voraussichtlichen Stillegung des Schnellen Brüters in Frankreich MdlAnfr 54, 55 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2410C, 2411D ZusFr Dr. Hirsch FDP 2410C, 2411D ZusFr Frau Ganseforth SPD 2411A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 2411B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2411C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2411C, 2412B Beeinflussung interner Angelegenheiten des Springer-Konzerns durch den Bundeskanzler MdlAnfr 60, 61 30.10.87 Drs 11/1033 Duve SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 2412 D ZusFr Duve SPD 2413 A ZusFr Schily GRÜNE 2413 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2413 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2413D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2413 D Aktivitäten von Bundeskanzler Dr. Kohl im Zusammenhang mit der Vergangenheit des österreichischen Bundespräsidenten Dr. Waldheim MdlAnfr 62, 63 30.10.87 Drs 11/1033 Schily GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 2414A, 2414 B ZusFr Schily GRÜNE 2414A, 2414 B ZusFr Duve SPD 2414 C Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, insbesondere in Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur MdlAnfr 67, 68 30.10.87 Drs 11/1033 Gerster (Worms) SPD Antw StMin Schäfer AA . . . . 2414D, 2416B ZusFr Gerster (Worms) SPD . . . 2414D, 2416C ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . . 2415B, 2417B ZusFr Frau Dr. Götte SPD . . . . 2415C, 2417 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2415D, 2417 B ZusFr Reimann SPD 2416A, 2417 A Reaktion der Bundesregierung auf den Abbau von Arbeitsplätzen im zivilen und medizinisch-technischen Bereich der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 69, 70 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA . . . . 2417C, 2418D ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . 2417D, 2419 A ZusFr Schily GRÜNE 2418A, 2419C ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2418B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2418C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 V ZusFr Gerster (Worms) SPD 2418C ZusFr Reimann SPD 2419B Änderung der versicherungs- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen zugunsten der in eine Teilzeitbeschäftigung wechselnden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 72 30.10.87 Drs 11/1033 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw StSekr Neusel BMI 2419D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2420A Verpflichtung privater Bauherren zum Bau strahlensicherer Schutzräume auch für Katastrophenfälle in Friedenszeiten MdlAnfr 73, 74 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Niese SPD Antw StSekr Neusel BMI . . . . 2420B, 2420 C ZusFr Dr. Niese SPD 2420 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2421 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 2421 B Nächste Sitzung 2471 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2473* A Anlage 2 Verweigerung der Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen deutscher Staatsangehöriger in der DDR MdlAnfr 1 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 2473* C Anlage 3 Abschluß eines Rechts- und Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr 8 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* A Anlage 4 Verzögerung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Demonstrationsstrafrecht und -ordnungswidrigkeitenrecht; rechtstatsächliche Absicherung geplanter Gesetzesänderungen MdlAnfr 11, 12 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. de With SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 B Anlage 5 Ausweitung der Ordnungswidrigkeitstatbestände für Vermummungen nach dem Versammlungsgesetz auf Ansammlungen und für den Weg zu Versammlungen MdlAnfr 13, 14 30.10.87 Drs 11/1033 Singer SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 C Anlage 6 Zweck der Schaffung einer Strafvorschrift für schwere Störung öffentlicher Betriebe; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bis Ende 1987 MdlAnfr 15, 16 30.10.87 Drs 11/1033 Wiefelspütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* D Anlage 7 Ausweitung der Strafbarkeit bei Menschenraub, Geiselnahme und Waffendiebstahl gemäß §§. 239 und 243 StGB MdlAnfr 17, 18 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Pick SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* B Anlage 8 Abstimmung zwischen dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizminister über die Erweiterung der Tatbestände der §.§. 239 und 243 StGB und Schaffung einer Strafvorschrift für Sitzblockaden MdlAnfr 19, 20 30.10.87 Drs 11/1033 Bachmaier SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* D Anlage 9 Gesetze zur inneren Sicherheit unabhängig von den Arbeitsergebnissen der noch einzusetzenden Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 21, 22 30.10.87 Drs 11/1033 Schütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2476* A VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 10 Entscheidung der Bundesregierung noch vor der ESA-Ministerratssitzung über eine bundesdeutsche Beteiligung an den Weltraumprojekten Columbus, Hermes und Ariane V, insbesondere Haltung zum französischen Projekt Hermes MdlAnfr 58, 59 30.10.87 Drs 11/1033 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2476* B Anlage 11 Intervention der Bundesregierung für einen Waffenstillstand in Angola angesichts des sowjetischen Engagements MdlAnfr 64 30.10.87 Drs 11/1033 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 2476* D Anlage 12 Weiterentwicklung des Auslandsschulwesens und Besoldung des Lehrpersonals, insbesondere in Niedriglohnländern der Dritten Welt MdlAnfr 65, 66 30.10.87 Drs 11/1033 Frau Renger SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 2477* B Anlage 13 Herkunft und Bestimmungsland des vom BKA verhinderten Exports von Schnellfeuergewehren und Handgranaten MdlAnfr 71 30.10.87 Drs 11/1033 Gansel SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2477* D Anlage 14 Verbot der passiven Bewaffnung und Aufgabenstellung der geplanten „Gewaltkommission" MdlAnfr 75, 76 30.10.87 Drs 11/1033 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* A Anlage 15 Arbeitsauftrag und personelle Zusammensetzung der Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 77, 78 30.10.87 Drs 11/1033 Schmidt (München) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2363 36. Sitzung Bonn, den 5. November 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 6. 11. Frau Beck-Oberdorf 6. 11. Bernrath 6. 11. Frau Blunck 6. 11. Böhm (Melsungen) * 6. 11. Brauer 6. 11. Frau Brahmst-Rock 6. 11. Brück 5. 11. Büchner 5. 11. Conradi 6. 11. Frau Dr. Däubler-Gmelin 5. 11. Dr. Dollinger 6. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 11. Ewen 6. 11. Dr. Feldmann 6. 11. Dr. Fell 5. 11. Grünbeck 5. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 5. 11. Heistermann 6. 11. Frau Dr. Hellwig 6. 11. Frau Hillerich 5. 11. Dr. Jobst 6. 11. Dr. Klejdzinski * 6. 11. Klose 5. 11. Kolbow 6. 11. Kretkowski 6. 11. Lamers 5. 11. Lenzer * 6. 11. Leonhart 6. 11. Linsmeier 6. 11. Louven 6. 11. Lowack 6. 11. Frau Dr. Martiny 6. 11. Dr. Möller 6. 11. Dr. Müller * 5. 11. Frau Pack * 6. 11. Paintner 6. 11. Pfeifer 6. 11. Reddemann * 5. 11. Reschke 5. 11. Dr. Scheer 5. 11. Frau Schilling 6. 11. Schmidt (München) * 6. 11. Schmidt (Salzgitter) 6. 11. Dr. Schmude 6. 11. Dr. Sperling 6. 11. Dr. Stoltenberg 5. 11. Frau Verhülsdonk 5. 11. Dr. Warrikoff 5. 11. Dr. von Wartenberg 5. 11. Wieczorek (Duisburg) 6. 11. Wischnewski 6. 11. Würzbach 5. 11. Zywietz * 5. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 1): In wie vielen Fällen ist der Bundesregierung bekanntgeworden, daß deutschen Staatsangehörigen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, die Durchsetzung ihrer Rechte in der DDR, beispielsweise in Erbschaftsangelegenheiten, verweigert wurde? Der Bundesregierung sind nur ganz vereinzelt Fälle bekannt geworden, in welchen die zuständigen Stellen in der DDR, also das örtliche Staatliche Notariat, aus nicht stichhaltigen Gründen die Erteilung eines Erbscheins mit der Begründung verweigert hat, dort sei kein zum Nachlaß gehörender Vermögensgegenstand vorhanden. In aller Regel können auch deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der DDR im Rahmen der in der DDR geltenden Gesetze und Vorschriften ihre Rechte wahrnehmen und im Streitfalle durchsetzen. Die Einschränkung „im Rahmen der in der DDR geltenden Gesetze und Vorschriften" besagt insbesondere: - Die Eigentumsordnung in der DDR unterscheidet sich in grundlegender Weise von derjenigen der Bundesrepublik Deutschland: Privateigentum genießt - im Unterschied zu „persönlichem" und „sozialistischem" Eigentum - nicht den vollen Schutz des sozialistischen Rechts. Persönliches Eigentum besteht im wesentlichen nur an Gegenständen, die der Befriedigung des persönlichen Bedarfs dienen. - Ganze Gruppen von Vermögenswerten sind unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt worden, die praktisch auf den entschädigungslosen Entzug aller Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse hinausläuft. Dies gilt vor allem für sogenanntes Flüchtlingsvermögen. Aber auch die sogenannte vorläufige staatliche Verwaltung von Westbesitz, der schon vor dem Stichtag 10. Juni 1953 vorhanden war, ist immer noch nicht beseitigt. - Der Rechtsschutz in der DDR ist unterentwickelt. Dies kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß es keine Möglichkeit gibt, Verwaltungshandeln durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung bemüht sich nach Kräften um Verbesserungen auch in dem besonders schwierigen Bereich der Vermögensfragen. Im gemeinsamen Kommuniqué über den Besuch des Generalsekretärs Honecker in der Bundesrepublik Deutschland vom 7. bis 11. September 1987 ist festgehalten, daß beide Seiten bemüht bleiben, einschränkende Bestimmungen abzubauen und Verfügungsmöglichkeiten über Vermögen im Interesse der Menschen in beiden Staaten zu erleichtern. 2474* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 8) : Wann ist mit dem Abschluß eines Rechts- und Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu rechnen? Am 17. November 1987 werden die Verhandlungen in Bonn fortgesetzt. Dabei wird die im Gemeinsamen Kommuniqué vom 8. September 1987 erklärte Absicht aufgenommen, die Bemühungen um eine vertragliche Regelung des Rechtsverkehrs fortzusetzen. Über Voraussetzungen und Bedingungen einer vertraglichen Regelung, die so einfach und zweckmäßig wie möglich sein soll, bestehen bislang auf beiden Seiten sehr grundsätzliche Auffassungsunterschiede in der Staatsangehörigkeitsfrage und der Einbeziehung Berlins. In der nächsten Verhandlungsrunde in zwei Wochen wird zu prüfen sein, ob sich die Bedingungen durch den Besuch des DDR-Staatsratsvorsitzenden gebessert haben. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 11 und 12): Warum war es der Bundesregierung nicht möglich, die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. August 1987 (Drucksache 11/692) nach dem Tatsachenmaterial zu den Tatbeständen des Demonstrationsstrafrechts sowie -ordnungswidrigkeitenrechts innerhalb der üblichen Frist von 14 Tagen (§ 104 Abs. 2 GO-BT) zu beantworten? Verfügt die Bundesregierung bereits über genügende rechtstatsächliche Erkenntnisse, die erneute Gesetzesänderungen im Bereich des Demonstrationsstrafrechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtfertigen und erforderlich machen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen keiner rechtstatsächlichen Absicherung bedürfen? Zu Frage 11: Wie dem Präsidenten des Deutschen Bundestages bereits mit Schreiben vom 24. August 1987 mitgeteilt worden ist, sind Gegenstand der Kleinen Anfrage zum überwiegenden Teil Fragen nach rechtstatsächlichen Erkenntnissen, die die Bundesregierung nur nach Beteiligung der Justiz- und Innenverwaltungen der Länder beantworten kann. Angesichts der differenzierten und auf Einzelheiten der praktischen Anwendung von Vorschriften bezogenen Fragen werden die obersten Landesbehörden die einschlägigen Rechtstatsachen bei nachgeordneten Behörden erheben müssen. Dieses Verfahren erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand. Zu Frage 12: Die Bundesregierung ist selbstverständlich der Auffassung, daß für gesetzliche Maßnahmen ausreichende rechtstatsächliche Erkenntnisse notwendig sind. Sie wird deshalb alle bereits jetzt vorhandenen Erkenntnisse und auch zukünftig gewonnene berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Singer (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 13 und 14): Hat der Bundesminister der Justiz vorgeschlagen oder beabsichtigt er, bis Ende des Jahres 1987 einen Referentenentwurf vorzulegen, wonach für Vermummungen die Ordnungswidrigkeitstatbestände nach dem Versammlungsgesetz auf Ansammlungen sowie für den Weg zu Versammlungen ausgedehnt werden sollen? Gibt es insoweit, verglichen mit dem Erkenntnisstand vom September 1987, neue Erkenntnisse oder Argumente, die eine Ausweitung des Normenbereichs im obigen Sinne angezeigt erscheinen lassen? Zu Frage 13: Für das Versammlungsgesetz ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister des Innern federführend. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, daß der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz Formulierungsvorschläge zur Erweiterung der einschlägigen Bußgeldtatbestände erarbeiten soll. Die diesbezüglichen Arbeiten sind im Gange. Zu Frage 14: Die Frage, ob das bußgeldbewehrte Verbot der Vermummung auf den Weg zu Versammlungen erstreckt werden soll, wird innerhalb der Bundesregierung seit langem erörtert. Wie sich aus der Antwort zu Frage 13 ergibt, sind die Arbeiten daran noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Wiefelspütz (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 15 und 16) : Welcher rechtspolitische Zweck soll mit der beabsichtigten Strafvorschrift für besonders schwere Fälle der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) verfolgt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Schaffung einer solchen Strafvorschrift eine Einschränkung des Streikrechts sowie eine strafrechtliche Disziplinierung der Gewerkschaften ermöglicht werden? Ist die Bundesregierung, nachdem in der letzten Legislaturperiode bereits Anhörungen vor dem Rechtsausschuß sowie im Bundesministerium der Justiz stattgefunden haben, bereit, bis Ende des Jahres 1987 einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe vorzulegen? Zu Frage 15: Mit der vorgesehenen Einführung besonders schwerer Fälle der Störung öffentlicher Betriebe mit einem erhöhten Strafrahmen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß entsprechende kriminelle Anschläge in den letzten Jahren ganz erheblich zuge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2475* nommen haben und daher auch in größerem Umfang als in der Vergangenheit damit gerechnet werden muß, daß es als Folge solcher Sabotageakte zu gravierenden Beeinträchtigungen der Bevölkerung kommen kann. Dabei sind Fallgestaltungen vorstellbar, bei denen die Strafwürdigkeit der Tat so deutlich über dem Durchschnitt von Störungshandlungen ohne besondere Auswirkungen liegt, daß die Androhung eines gegenüber dem geltenden Recht höheren Strafrahmens geboten erscheint. Der Tatbestand des § 316b StGB wird durch die Schaffung einer reinen Strafzumessungsregelung nicht geändert. Die vorgesehene Ergänzung läßt daher die geltende Rechtslage bezüglich Betriebsstörungen durch Streiks unberührt. Es wird also dabei bleiben, daß die Störung öffentlicher Betriebe dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie durch einen legalen Streik erfolgt. Zu Frage 16: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der strafrechtliche Schutz von Ehegatten vor sexuellen Gewalthandlungen in der Ehe einer Ergänzung bedarf. Die konkrete Ausgestaltung einer entsprechenden gesetzlichen Reform bedarf noch eingehender Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und in der Folge einer Beteiligung der Länder und betroffener Verbände. Im Hinblick darauf kann ein Zeitpunkt für die Einbringung des beabsichtigten Gesetzentwurfes noch nicht genannt werden. Anlage 7 Antwort des Staatsekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Pick (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 17 und 18) : Auf welchen rechtstatsächlichen Erkenntnissen und wissenschaftlichen insbesondere kriminologischen Untersuchungen beruht die von der Bundesregierung beabsichtigte Erweiterung der Strafbarkeit bzw. der Erhöhung des Strafrahmens bei den Straftatbeständen der § 239 a, b StGB, § 243 Abs. 1 StGB (erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Diebstahl von Waffen, Munition und Sprengstoff)? Wie begründet die Bundesregierung kriminalwissenschaftlich und -politisch das Erfordernis einer ständigen Ausweitung der Strafbarkeit, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit? Zu Frage 17: Die in den Koalitionsverhandlungen im Bereich der inneren Sicherhiet vereinbarten Erweiterungen der Tatbestände der §§ 239 a, 239 b und 243 Abs. 1 StGB greifen Forderungen auf, die in der rechtspolitischen Diskussion und im Schrifttum seit langem erhoben werden. So sollen durch die vorgesehene Ergänzung des § 239 b StGB (Einbeziehung des Falles, daß der Entführte selbst genötigt werden soll; Erweiterung des Tatbestandes auf Fälle, in denen mit Freiheitsentzug gedroht wird) Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Die Erhöhung der Mindesstrafe in den Strafvorschriften über erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme führt dazu, daß diese Verbrechen, die in schwerwiegender Weise in die Individualsphäre des Opfers eingreifen, in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt zutreffender als bisher bewertet werden. Auch die Abschreckungswirkung soll erhöht werden. Durch die Einführung eines neuen Regelbeispiels für den Diebstahl von Waffen sollen diese besser vor einem unbefugten Zugriff geschützt und damit bereits im Vorfeld kriminelle Aktionen unter Einsatz von Waffen bekämpft werden. Zu Frage 18: Die Bundesregierung widerspricht der in der Frage enthaltenen Unterstellung einer ständigen Ausweitung der Strafbarkeit, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit. Sie bekräftigt ihre Auffassung, daß das Strafrecht nur zum Schutz besonders wichtiger Individual- oder Gemeinschaftsgüter eingesetzt werden darf. Unter Beachtung dieses Grundsatzes ist der Gesetzgeber dann gehalten tätig zu werden, wenn bestimmten sozialschädlichen Verhaltensweisen mit den Mitteln des geltenden Rechts nicht mehr hinreichend begegnet werden kann. So hat er durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. 12. 1986 die vordringlichen Konsequenzen aus den zahlreichen Anschlägen politisch motivierter Straftäter der letzten Jahre gezogen. Die nunmehr von den Koalitionspartnern vereinbarten weiteren gesetzlichen Maßnahmen zielen darauf ab, das rechtliche Instrumentarium zu Schutz der inneren Sicherheit angemessen zu ergänzen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß im Hinblick auf die von den Regierungsparteien fest vereinbarte Erweiterung der Tatbestände der §§ 239 a, b, 243 Abs. 1 StGB bereits jetzt die Abstimmung zwischen dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister des Innern erfolgt? Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung einer Strafvorschrift, die jedwede Sitzblockade unter Strafe stellt? Zu Frage 19: Bei den Koalitionsverhandlungen im Bereich der inneren Sicherheit ist eine Erweiterung der Tatbestände der §§ 239a, 239b und 243 Abs. 1 StGB vereinbart worden. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern erarbeiten derzeit Formulierungsvorschläge. Zu Frage 20: Nach Auffassung der Bundesregierung stellen Blockadeaktionen, durch die bestimmte Personen gezielt in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden, grundsätzlich strafwürdiges Unrecht dar. Die Bundesregierung prüft derzeit im Benehmen mit den zuständigen Ressorts der Länder, welche gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen. 2476* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 21 und 22): Hat sich die Bundesregierung der Zustimmung der beteiligten Ministerien dahin gehend versichert, daß die Gesetze zur inneren Sicherheit, die nach dem Koalitionsgespräch vom 6. Oktober 1987 ausformuliert und auf den Weg gebracht werden sollen, unabhängig von der Tätigkeit und den Ergebnissen der noch einzusetzenden „Gewaltkommission" im Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben werden? Um welche Gesetze handelt es sich hierbei im einzelnen? Die Koalitionsparteien haben sich bei dem Koalitionsgespräch vom 6. Oktober 1987, an dem auch die Bundesregierung beteiligt war, darauf geeinigt, daß bestimmte Gesetzesvorhaben bereits jetzt im Wege der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen durch die Bundesregierung vorbereitet werden. Das Bundesministerium der Justiz und der Bundesminister des Innern sind gegenwärtig damit befaßt, Gesetzgebungsvorschläge zu folgenden Bereichen auszuarbeiten: — Strafbewehrtes Verbot der passiven Bewaffnung; — Strafbarkeit der öffentlichen Befürwortung der Gewalt; — Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr; — eine Kronzeugenregelung, die bei Mord nur Strafmilderung vorsieht; — Erweiterung und Strafverschärfung bezüglich der Tatbestände der §.§. 239a, 239b StGB; — Strafverschärfung für Diebstahl von Waffen, Munition und Sprengstoff; — Schaffung einer Strafvorschrift für besonders schwere Fälle der Störung öffentlicher Betriebe (Beeinträchtigung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern); — bußgeldbewehrtes Verbot der passiven Bewaffnung und der Vermummung auf dem Weg zu Versammlungen; — Strafbarkeit der Aufforderung zur Teilnahme an einer Versammlung, die verboten oder deren Auflösung angeordnet worden ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/ 1033 Fragen 58 und 59) : Wird die Bundesregierung, wie vom Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Riesenhuber, am 28. Juli 1987 angekündigt, noch vor der Ministerratssitzung der ESA Anfang November 1987 eine Kabinettsentscheidung über eine bundesdeutsche Beteiligung an den Großprojekten COLUMBUS, HER-MES und ARIANE V treffen, und teilt sie noch heute die Auffassung des Bundesministers für Forschung und Technologie vom 28. Juli 1987, daß die Großprojekte entscheidungsreif sind? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Auffassung von Wissenschaftlern ein, daß das französische Projekt HERMES im Grundsatz eine zu spät kommende Kopie des amerikanischen Space-Shuttle darstellt, auf Grund seiner geringen Transportkapazität zu geringe Einsatzmöglichkeiten bietet und auch nur zu einem geringen Teil die Entwicklung von Technologien ermöglicht, die für fortgeschrittene Raumtransportsysteme wie „Sänger" Verwendung finden können? Zu Frage 58: Die Bundesregierung hat am 3. November 1987 die Erörterungen über die künftige deutsche Weltraumpolitik erneut aufgenommen und in diesem Zusammenhang über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den drei Zukunftsprojekten COLUMBUS, ARIANE 5 und HERMES im Rahmen des Europäischen Langfristprogramms der Europäischen Weltraumorganisation ESA beraten. Sie wird bis zur ESARatskonferenz auf Ministerebene am 9./10. November 1987 ihre Meinungsbildung abgeschlossen und die erforderlichen Entscheidungen getroffen haben. Diese Beschlüsse bedürfen wegen ihrer Bedeutung nicht nur sehr sorgfältiger inhaltlicher Abwägungen, sondern sie müssen auch in einem abgestimmten Gleichklang mit den Entscheidungen der wichtigsten Partnerländer fallen. Auch dort hat die abschließende Meinungsbildung noch nicht stattgefunden. Grundsätzliche Beschlüsse über die 3 Zukunftsprojekte können nach Auffassung der Bundesregierung schon jetzt gefaßt werden. Zu Frage 59: Das künftige europäische Trägersystem trennt im Gegensatz zum amerikanischen Raumtransporter Space Shuttle aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Flexibilität die Transportaufgaben von den bemannten Raumflugoperationen, insbesondere für Aufbau, Wartung von Modulen und zum Experimentieren. Der europäische Raumgleiter HERMES ist im Unterschied zum amerikanischen SPACE SHUTTLE ausschließlich für diesen Verwendungszweck konzipiert. Bei seiner Entwicklung betritt Europa hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei orbitalen Operationen und vor allem beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre technologisches Neuland. Im Vordergrund stehen extrem leichte und hitzebeständige Bauweisen sowie konzeptionelle Auslegungen im Bereich der Hyperschall-Aerodynamik. Die Beherrschung dieser Technologiefelder muß gleichzeitig als notwendige Voraussetzung für spätere Transportsysteme der Luft-und Raumfahrt (z. B. Sanger) gewertet werden, die weitere Anforderungen insbesondere für luftatmende Antriebssysteme stellen werden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 64): Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsachen, daß die Sowjetunion dem marxistischen Regime in Luanda Waffenhilfe in Höhe von 4 Milliarden Dollar gewährt und die Zahl der kubanischen Truppen im Lande in letzter Zeit auf 37 000 Mann verstärkt worden ist, bereit, verstärkt aktiv dazu beizutragen, daß es zu einem Waffenstillstand in Angola kommt? Die Bundesregierung tritt weltweit für die friedliche Lösung von Konflikten ein. Sie verfolgt daher aufmerksam und mit großer Sorge die Entwicklungen in Angola, auf dessen Boden seit vielen Jahren ein grausamer Krieg geführt wird, an dem auf beiden Seiten fremde Truppen beteiligt sind. Die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2477* ist der Auffassung, daß die Kampfhandlungen in Angola, die bereits zahllose Menschenleben gekostet haben und die die Existenzgrundlagen des angolanischen Volkes zu zerstören drohen, beendet werden müssen. Mein Besuch im Mai d. J. und der jüngste Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Luanda haben bestätigt, daß die angolanische Regierung sich im Rahmen der andauernden Verhandlungen mit den USA über einen Abzug angolanischer Truppen durchaus flexibel verhält. Die Bundesregierung bestärkt die angolanische Regierung in dieser Haltung. Sie hat allerdings auch Verständnis für die angolanische Auffassung, daß ein Zusammenhang besteht zwischen der Lösung dieser Frage und den permanenten Übergriffen südafrikanischer Truppen auf angolanisches Territorium sowie der Unterstützung der UNITA durch Südafrika. Soweit dies in ihrer Macht steht, ist die Bundesregierung bereit, aktiv zur Beendigung des Krieges in Angola und ausländischer Einmischung in diesen Konflikt beizutragen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 65 und 66) : Weshalb hat es die Bundesregierung im Gegensatz zu ihren Absichtsbekundungen von 1983 und 1985 unterlassen, das Auslandsschulwesen weiterzuentwickeln, so daß beispielsweise der Personalbestand deutscher Lehrer im Ausland nach einer Steigerung auf Grund der Rahmenplanung 1978 nunmehr erheblich zurückgegangen ist? Trifft es zu, daß seit einiger Zeit auch das in der Bundesrepublik Deutschland für die Auslandsschulen neuverpflichtete Lehrpersonal nach den Tarifen der jeweiligen Ortslehrkräfte entlohnt wird, was sich demzufolge insbesondere für die deutschen Lehrkräfte in sogenannten Niedriglohnländern der Dritten Welt auswirkt, und sie im Vergleich zu den früher eingestellten deutschen Lehrern benachteiligt? Zu Frage 65: Die Bundesregierung hat es nicht unterlassen, das Auslandsschulwesen weiterzuentwickeln. Die „Schulbeihilfe" ist 1987 wesentlich höher als 1983 (rd. 60 Mio DM im Vergleich zu 45,9). Obgleich 1983/84 60 Stellen für vermittelte Lehrer wegfielen, gibt es durch die „frei angeworbenen" Lehrer heute an den Auslandsschulen mehr Lehrkräfte aus der Bundesrepublik Deutschland als vor der Stellenkürzung. Uns ist bewußt, daß das Nebeneinander von amtlich Vermittelten und frei Angeworbenen problematisch sein kann. Es gibt auch verschiedene Auffassungen darüber, in welchem Zahlenverhältnis beide Gruppen vertreten sein sollten. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag in Kürze einen Bericht vorlegen, der den Rahmenplan von 1978 fortschreibt und dabei auch auf diese Frage eingeht. Zu Frage 66: Für die amtlich Vermittelten gelten die Ausgleichszulagen in der seit 1984 üblichen Höhe, und zwar im Durchschnitt und mit allen Nebenkosten pro Person insges. ca. 130 000 DM im Jahr. Die frei Angeworbenen haben zwar den Status und das Gehalt von Ortslehrkräften, werden jedoch über dem örtlichen Niveau vergütet. Über die Schulbeihilfe ermöglicht die Bundesregierung den Schulen, frei angeworbenen Lehrern zuzüglich zum örtlichen Gehalt zu zahlen: a) pauschalen Ausgleich für überhöhte Lebenshaltungskosten als Teil des laufenden Gehalts; b) zuzüglich zum pauschalen Ausgleich einen Ausgleich für überhöhte Lebenshaltungskosten, der die Mietkosten bis auf einen zumutbaren Teil abdeckt; c) einmalige Aufwendungen für Ausreise, Rückreise und bei bestimmter Vertragsdauer HeimaturlaubReisen. In sogenannten Niedriglohnländern liegt daher die Vergütung der frei angeworbenen Lehrer deutlich über vergleichbaren örtlichen Gehältern. Die jährlichen Kosten für einen frei angeworbenen Lehrer betragen z. Zt. im Durchschnitt 50 000 DM. Der Einsatz von gegenwärtig 160 frei Angeworbenen ist für das Auslandsschulwesen ein Positivum und zugleich ein — wenn auch nur kleiner — Beitrag zur Linderung der Lehrerarbeitslosigkeit. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1033 Frage 71): Welcher Herkunft waren die 400 Schnellfeuergewehre und 2 000 Handgranaten, deren Lieferung ins Ausland das Bundeskriminalamt nach seinen eigenen Angaben in der letzten Woche verhindert hat, und in welches Land sollten sie geliefert werden? Die Pressemitteilung des BKA vom 29. Oktober 1987 betrifft ein bei der Staatsanwaltschaft Kassel anhängiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht nach § 4 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist nicht die illegale Ausfuhr von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland, sondern der Handel mit bzw. die Vermittlung von Kriegswaffen, die sich im Ausland befanden. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft kann über den Inhalt der Pressemitteilung hinaus derzeit nur noch erklärt werden, daß sowohl die Herkunft als auch das endgültige Abnehmerland nicht eindeutig bestimmt waren. Nach den bisherigen Feststellungen ist der Tatbestand der nicht genehmigten Vermittlung von Kriegswaffen erfüllt. 2478* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 75 und 76) : Über welche rechtstatsächlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Begründung der nach den Koalitionsverhandlungen bis Ende des Jahres 1987 beabsichtigten Einführung eines allgemeinen strafbewehrten Verbotes der passiven Bewaffnung? Welchen Sinn und welche Aufgabe hat die von der Bundesregierung geplante „Gewaltkommission", wenn unabhängig von deren Ergebnissen Gesetzentwürfe zur Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts vorgelegt werden sollen? Zu Frage 75: Es entspricht der polizeilichen Erfahrung, daß Demonstrationen, an denen schutzbewaffneten Personen teilnehmen, zu einem wesentlich höheren Prozentsatz unfriedlich verlaufen als Demonstrationen ohne eine derartige Beteiligung. Dies kann auch niemanden verwundern, da derjenige, der Schutzwaffen mit sich führt, sich von vornherein auf einen unfriedlichen Verlauf und gewalttätige Auseinandersetzungen einstellt. Passiv bewaffnete Demonstranten sind in der Regel in hohem Maße dazu bereit, es auf eine physische Auseinandersetzung mit der Polizei ankommen zu lassen. Zudem bilden passiv bewaffnete Personen einen Rückhalt für aktive Gewalttäter, bestärken diese in ihrer Agressionsbereitschaft und tragen durch ihr nicht selten martialisches Erscheinungsbild zur Gewaltbereitschaft der gesamten Menschenmenge bei. Obwohl die Rolle der passiven Bewaffnung bei unfriedlichen Demonstrationen auf der Hand liegt, wird die Bundesregierung bemüht bleiben, dies auch anhand von statistischem Material — das bereits angefordert ist — deutlich zu machen. Zu Frage 76: Die Koalitionsparteien haben beschlossen, eine Unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die sich der Untersuchung über Ursachen der Gewalt sowie der Entwicklung von Konzepten zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt widmen soll. Ausdrücklich wurde dabei festgelegt, daß die Einsetzung dieser Regierungskommission parallelen gesetzlichen Maßnahmen nicht entgegensteht. Die auf dieser Grundlage von dem Bundesminister des Innern vorgeschlagene „Unabhängige Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)" hat den Auftrag, konkrete Vorschläge zur Prävention (Strafverhütung) und Repression (Strafbekämpfung) vorzulegen. Angesichts des weit gespannten Auftrages der „Gewaltkommission" erwartet die Bundesregierung die konkreten Vorschläge der Kommission nicht vor Ende 1989. Die bereits jetzt übereinstimmend für erforderlich gehaltenen gesetzlichen Regelungen zur Erhöhung der Inneren Sicherheit sollen unabhängig von der Arbeit der Gewaltkommission vorgenommen werden. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 77 und 78): Welchen Arbeitsauftrag hat die Kommission zur Erforschung der Gewalt, die von der Bundesregierung eingesetzt werden soll? Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die personelle Zusammensetzung der Kommission? Zu Frage 77: Die Vorbereitungen für die Einsetzung der von der Bundesregierung geplanten „Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)" sind noch nicht abgeschlossen. Daher steht auch der entgültige Auftrag an diese Kommission noch nicht fest. Die entgültige Fassung des Arbeitsauftrages wird in Kürze von der Bundesregierung beschlossen werden. Zu Frage 78: Kriterien, nach denen die Bundesregierung die personelle Zusammensetzung der Kommission vornimmt, sind die wissenschaftliche sowie die beruflich-fachliche Qualifikation im Hinblick auf die Themenbereiche, die von der Kommission untersucht werden sollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
    Da ich annehme, daß einige der Kollegen nun den Saal verlassen wollen, will ich eine ganz kleine Pause einlegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, damit der erste Redner ein ruhiges Haus vorfindet.
    Meine Damen und Herren, ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
    — Drucksache 11/496 —
    a) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß)

    — Drucksache 11/1049 neu —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Ganz (St. Wendel) Heistermann
    b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 11/1050 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Müller (Wadern) Dr. Weng (Gerlingen)
    Kühbacher
    Frau Rust

    (Erste Beratung 27. Sitzung)




    Vizepräsident Cronenberg
    Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß eine Beratung von einer Stunde vorgesehen ist. Widerspruch ergibt sich hier offensichtlich nicht.
    Dann gebe ich dem Abgeordneten Ganz (St. Wendel) das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
    Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz verabschieden, auf dessen Einbringung sowohl der Verteidigungsausschuß als auch das Parlament selber seit längerer Zeit gedrängt haben, dessen Notwendigkeit schon von daher dokumentiert ist und das wir, begleitet von einigem Kopfzerbrechen, in den Ausschüssen zügig beraten haben.
    Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen — kurz: Unterhaltssicherungsgesetz — aus dem Jahre 1957 erfährt heute, also innerhalb von 30 Jahren, seine siebte Änderung. Diese Tatsache belegt, daß es sich bei dem Gegenstand dieses Gesetzes, nämlich der Sicherstellung des Lebensunterhalts unserer Wehrpflichtigen und Wehrübenden, um eine ständige Aufgabe von Regierung und Parlament handelt, der diese auch jeweils Rechnung getragen haben.
    Der Zeitabstand seit der letzten Novellierung 1979 zu heute dürfte dabei allerdings der größte gewesen sein, was zu der Tatsache geführt hat, daß die Leistungen nach diesem Gesetz um 30 % hinter den Lebenshaltungskosten zurückgeblieben sind. Eigentlich hätte die Vorgängerregierung schon eine Anpassung in die Wege leiten müssen; denn von diesen 30 % Steigerung der Lebenshaltungskosten sind allein zu ihrer Zeit, also von 1979 bis 1982, nachweislich des Statistischen Jahrbuches 22 %, d. h. drei Viertel, entstanden.
    Aber das ist Schnee von gestern. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition wissen, was der Grund war, der sie damals davon abgehalten hat, dies zu tun; schlicht und einfach: Das Geld war alle. Oder andersherum: Hätten Sie die Leistungen zum 1. Juli 1982 gemäß den bis dahin gestiegenen Lebenshaltungskosten um 22 % angehoben, brauchten wir heute nur eine Korrektur von 8 % vorzunehmen. Ich sage das nicht als Vorwurf, aber als Antwort auf die auch von Ihnen oft gehörte Klage, wir hätten diese notwendige Anpassung verschleppt. Dabei wissen Sie so gut wie ich, daß wir in den zurückliegenden Jahren im Bereich Fürsorgemaßnahmen für Soldaten noch dringlichere Probleme zu bewältigen hatten.
    Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Sitzung noch einmal den 1982 erstellten Problemkatalog zur Hand genommen und daraufhin abgefragt, was wir davon bereits erledigt haben. Das kann sich sehen lassen. Ich erinnere — um nur die wichtigsten Maßnahmen zu nennen — an die Änderung des Wehrpflichtgesetzes auch mit dem Ziel, mehr Wehrgerechtigkeit herbeizuführen; an die Änderung des Zivildienstgesetzes, um das Hickhack im Anerkennungsverfahren endlich zu beenden. Ich erinnere an die Wehrsolderhöhungen, an die Verbesserung des Einberufungsverfahrens, an die Beseitigung der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingetretenen finanziellen Benachteiligungen der Familien von Grundwehrdienstleistenden, an die Anhebung der Aufwandsvergütung für Übungen im Ausland.
    Ich erinnere auch an die ebenso notwendigen Maßnahmen für Längerdiener und Berufssoldaten wie an die Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes zur Absicherung der Längerdiener gegen Arbeitslosigkeit, an die Ausweitung der Berufsförderung, an die Anhebung des Stellenanteils für Unteroffiziere mit Portepee, an das Personalstrukturgesetz zur Entschärfung des Problems Beförderungs- und Verwendungsstau, an die Einführung einer zweiten Reisebeihilfe für verheiratete Trennungsgeldempfänger, an die Verdoppelung der Höchstgrenze bei Kostenerstattung für zusätzlichen Unterricht der Kinder bei einem versetzungsbedingten Umzug, an die Gewährung von Trennungsgeld bei Vorwegumzug, an die Anhebung der Regelsätze im Reisekostenrecht und der Pauschalsätze im Trennungsgeldrecht.
    Wir haben auch bei der diesjährigen Haushaltsberatung wieder Anträge mit der Absicht eingebracht, die soziale Lage der Soldaten weiter zu verbessern.
    Ich habe diesen Erfolgskatalog nicht aus Gründen der Rechtfertigung oder des Eigenlobs aufgelistet, sondern weil das alles so schnell konsumiert wird. Was wir heute beschließen, gilt morgen als selbstverständlich und ist übermorgen schon vergessen.
    Zurück zum Unterhaltssicherungsgesetz. Wir haben im Ausschuß keine Änderungen herbeigeführt, weil die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen unsere uneingeschränkte Zustimmung gefunden haben. Die im Durchschnitt um 30 % angehobenen Leistungen sind angemessen. Die neue Berechnungsgrundlage für den Familienunterhalt, die sich künftigen Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten besser anpaßt und für den Anspruchsberechtigten verständlicher ist, wird von uns begrüßt, ebenso die Erweiterung der Höchstgrenze der Mietbeihilfe, die den Interessen der lebensälteren Grundwehrdienstleistenden Rechnung trägt.
    Zwei Änderungsvorschläge von uns — das waren die, die uns das eingangs beschriebene Kopfzerbrechen bereitet haben — konnten nicht oder noch nicht realisiert werden. Das eine war die von uns angestrebte Gleichbehandlung von Wehrübenden aus der freien Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst, sowohl leistungsmäßig als auch versicherungsrechtlich. Die Versicherung des Verteidigungsministers, daß diese Forderung in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren, wofür sich ein Referentenentwurf bereits in der Ressortabstimmung befinde, erledigt werden solle, hat uns davon abgehalten, auf einer Regelung im Rahmen dieser USG-Novelle zu bestehen. Wir erwarten allerdings, daß das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren frühestmöglich eingeleitet wird.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der andere Änderungsvorschlag betraf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Es ist hinlänglich bekannt, daß es unsere Absicht war, den Antragsberechtigten die höheren Leistungen schon ab



    Ganz (St. Wendel)

    Januar dieses Jahres — notfalls rückwirkend — zugute kommen zu lassen, weshalb ja auch die dafür notwendigen Mittel schon bei der Verabschiedung des Haushaltes 1987 im vorigen Jahr eingestellt wurden. Durch die Bundestagswahl, die Konstituierung des Bundestages und andere Umstände hat sich die Einbringung der Novelle durch die Bundesregierung verzögert, so daß sie den 1. Juli dieses Jahres als Tag des Inkrafttretens festlegte.
    Wir waren bis zum Tag vor der Verabschiedung in den zuständigen Ausschüssen entschlossen, die Verbesserungen wie beabsichtigt auf den 1. Januar zurückzudatieren, wissend, daß wir damit den Bewilligungsbehörden bei den Landrats-, Kreis- und Stadtverwaltungen eine zusätzliche und umfangreiche Arbeit aufgebürdet hätten. Diese hätten nämlich alle bis zum 30. Juni dieses Jahres ergangenen Bescheide neu überarbeiten müssen. Streng genommen hätten sie sogar alle bis dahin entlassenen Wehrpflichtigen bzw. Wehrübenden benachrichtigen müssen, weil durch die Gesetzesänderung auch neue Anspruchsberechtigungen entstanden sind. Das wären rund 100 000 Fälle neben den seit dem 1. Juli dieses Jahres auf der Basis der angehobenen Leistungssätze zu bearbeitenden Anträge gewesen. Beides zusammen wäre nicht machbar gewesen. Wir mußten uns also zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren für das Machbare entscheiden. Mit Rücksicht darauf, daß die anspruchsberechtigten Wehrpflichtigen vom Tage des Beginns bis zum Tage der Beendigung ihres Dienstes Leistungen erhalten und diese monatlich im voraus gezahlt werden müssen, haben wir es schweren Herzens beim 1. Juli 1987 als Tag des Inkrafttretens belassen, um den jetzigen Leistungsempfängern keine Verzögerungen der Zahlungen zumuten zu müssen.
    Alles in allem, meine Damen und Herren, bringt diese Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz eine spürbare und wesentliche Verbesserung, wodurch diese Bundesregierung, der Verteidigungsminister und das Parlament ein weiteres Mal unter Beweis gestellt haben, daß sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten gerecht werden wollen.
    Es wäre vermessen, zu behaupten, daß damit nun alle Aufgaben in diesem Bereich gelöst seien. Die nächste Aufgabe haben wir uns bereits gestellt, nämlich die Bewältigung des Problems der Dienstzeitbelastung und die Überprüfung der Dienstzulagen.
    Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir kontinuierlich bemüht sind, Schritt für Schritt das zu tun, was im Interesse unserer Soldaten und damit im Interesse unserer Sicherheit in Freiheit notwendig ist. Sie können uns heute dadurch unterstützen, daß auch Sie der zu verabschiedenden Gesetzesvorlage zustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Steiner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz-Alfred Steiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt es, daß heute das
    Siebte Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes endlich verabschiedet wird. Wir begrüßen dies deshalb, weil die seit langem völlig unzureichenden Leistungen des Unterhaltssicherungsgesetzes, wenn auch mit einem kaum noch vertretbaren Zeitverzug, an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden. Wenn ich von Zeitverzug spreche, dann meine ich damit, daß die letzte Anpassung des Unterhaltssicherungsgesetzes mehr als acht Jahre zurückliegt und dementsprechend ein erheblicher, ich betone: ein erheblicher Anpassungsstau abzubauen ist.
    Herr Kollege Ganz, Sie haben zwar darauf hingewiesen, daß es Entschuldigungsgründe gibt, die ein frühzeitigeres Handeln aus Ihrer Sicht nicht möglich gemacht haben. Ich möchte jetzt aber einmal deutlich machen, wieso es zu diesen Verzögerungen gekommen ist. Trotz großer Bemühungen fast aller Mitglieder des Verteidigungsausschusses und Kolleginnen und Kollegen anderer Ausschüsse in den zurückliegenden Jahren und trotz drängender Forderungen des Bundeswehrverbandes, der ÖTV und des Reservistenverbandes und trotz Mahnungen des Wehrbeauftragten in seinen Jahresberichten seit 1984 hat es die Bundesregierung wieder einmal geschafft, längst entstandenen Handlungsbedarf — auch Sie haben den betont — im Bereich der Fürsorge für Soldaten über Jahre zu übergehen. Auch hier gilt das Kanzlerwort: Der Mensch steht im Mittelpunkt. — Ich darf Ihnen einen Zusatz sagen, der in der Bundeswehr bereits offen gehandelt wird: Der Mensch steht seiner, nämlich des Kanzlers, Politik immer im Wege.

    (Zuruf von der FDP: Na, na, na!)

    Spätestens seit 1984 war deutlich erkennbar, daß die Unterhaltsleistungen für Familien Grundwehrdienstleistender und Wehrübender, daß die Mietbeihilfen für alleinstehende Wehrpflichtige und die Bemessungsgrundsätze für die Berechnung des Verdienstausfalls für Wehrübende nicht mehr ausreichend waren. Zum Thema Mietbeihilfen gab es sogar eine Erhebung, die mein Kollege Heistermann gefordert hatte und die meine dazu gemachten Aussagen eindrucksvoll belegt. Ich glaube, er hat dazu in der ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes einige Ausführungen gemacht. Auch ein von uns im Jahre 1984 angeforderter Zwischenbericht unterstreicht, was ich bisher gesagt habe.
    Sogar der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach weist in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 1984 des Wehrbeauftragten darauf hin, daß es Probleme gibt. Er führt darin u. a. aus:
    Der Bundesminister der Verteidigung untersucht, ob die Unterhaltssicherungsleistungen, insbesondere die Ansprüche auf Mietbeihilfe, Heizkostenerstattung und Ersatz der Hausratversicherung für lebensältere Grundwehrdienstleistende, verbessert werden müssen. Hierzu wurde bei ausgewählten Unterhaltssicherungsbehörden in den Bundesländern eine Erhebung durchgeführt, die voraussichtlich bis Sommer 1985 ausgewertet sein wird und deren Ergebnisse dann umgesetzt werden.



    Steiner
    Mehr als zweieinhalb Jahre hat sich der Minister für die Umsetzung Zeit gelassen.

    (Ganz [St. Wendel) [CDU/CSU]: In dieser

    Zeit haben wir aber einiges getan, wie Sie
    gehört haben!)
    Der Verteidigungsausschuß hat sich dann weiterhin 1985 und 1986 mit dem immer deutlicher und unerträglich gewordenen Problem mehrmals beschäftigt und in seiner Sitzung am 19. März 1986 eine Beschlußempfehlung gegeben, die einen klaren Handlungsauftrag an die Bundesregierung enthielt, der durch eine Entschließung des Parlaments vom 17. April 1986 untermauert wurde. Damit war grundsätzlich bereits vor eineinhalb Jahren beschlossen:
    1. Reservisten der Bundeswehr, die Wehrübungen leisten, sollen in Zukunft im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes volle Verdienstausfallentschädigung erhalten.
    2. Die vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden RV-Beiträge für Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche Nachteile für die Betroffenen vermieden werden.
    Die Begründung für die von mir zitierten Absätze der Entschließung sagen dann auch deutlich aus, worum es uns damals ging. In der Begründung heißt es nämlich:
    1. Vor dem Hintergrund der ab 1989 zu erwartenden Erhöhung der Wehrübungsplätze auf ca. 15 000 muß dafür gesorgt werden, daß alle Wehrpflichtigen, was die Verdienstausfallentschädigungsregelung betrifft, gleich behandelt werden.
    Der Grundsatz muß lauten, daß der tatsächliche Verdienstausfall dem Wehrübenden ersetzt werden muß.
    Das Arbeitsplatzschutzgesetz sieht vor, daß Beamte, die zu einer Wehrübung einberufen werden, für die Dauer der Wehrübung mit Bezügen beurlaubt werden.
    Im Gegensatz dazu sieht das Unterhaltssicherungsgesetz für alle anderen Wehrpflichtigen vor, daß Verheiratete 90 % bzw. nicht Verheiratete 70 % des durch den Wehrdienst bzw. die Wehrübung entfallenden bisherigen Nettoeinkommens als Verdienstausfallentschädigung erhalten.
    Und jetzt der Satz:
    Die Ungleichbehandlung gegenüber dem Öffentlichen Dienst wird noch verstärkt durch die Höchstgrenzenregelung (4 050 DM Verheiratete, 3 100 DM nicht Verheiratete), bis zu der Verdienstausfallentschädigung nach dem USG gezahlt wird.

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Sie tun gerade so, als sei das neu!)

    Das heißt, wir haben hier Regelungen gehabt, die ganz deutlich machten — und Sie haben es in Ihrer eigenen Begründung dargestellt —,

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Seit wann ist denn das so!)

    daß das einer Änderung bedarf. Ich zitiere wiederum:
    2. Die Bemessungsgrundlage des vom Bund an die Versicherungsträger zu zahlenden RV-Beitrages für wehrübende Soldaten wurde 1982 von 100 auf 75 % und 1983 auf 70 % herabgesetzt.
    Die Bundeswehr wird ab 1989 eine sehr viel größere Zahl von Reservisten zu Wehrübungen heranziehen als bisher .. .
    Es wäre nicht gerecht,
    — so Ihre eigene Begründung —
    die Reservisten vermehrt zu Wehrübungen heranzuziehen und sie gleichzeitig mit verminderten Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen zu belasten. Gegenüber denjenigen, die keinen Wehrdienst leisten oder nicht zu Wehrübungen herangezogen werden, wäre dies eine doppelte Belastung .. .
    Soweit Ihre eigene Begründung.
    Wir haben bereits im März 1986 im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Zahl der Wehrübungsplätze seit 1983 von Jahr zu Jahr erhöht worden ist und daß der Unterschied zwischen denen, die aus dem öffentlichen Dienst zu Wehrübungen herangezogen werden und das volle Gehalt erhalten, und denen, die aus der Wirtschaft kommen, eklatant ist.
    Wir haben seinerzeit Beratungen mit dem Ziel gefordert, spätestens mit dem Haushalt 1987 Verbesserungen im Unterhaltssicherungsgesetz vorzusehen. Wir hatten ja schon reichlich Erfahrungen mit Ankündigungen und waren uns in der Einschätzung einig, daß nur ein sofortiger Einstieg in die Beratungen noch zu einer Verbesserung in der zehnten Legislaturperiode hätte führen können. Die Finanzierung wäre ja kein Problem gewesen. Denn es war ja möglich — Sie wissen das ja; Sie waren ja mit dabei — , in Nacht- und Nebelaktionen zusätzliche Beschaffungen in Milliardenhöhe zu beschließen,

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: „Nacht- und Nebelaktion" ist ein starkes Stück!)

    ohne daß diese in der Finanzplanung vorgesehen waren. An den zusätzlichen jährlichen Mehrkosten von lediglich 11 Millionen DM, die wir für eine Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes benötigt hätten, kann es dann ja wohl nicht gelegen haben.
    Nein, es muß andere Gründe für die Untätigkeit gegeben haben. Einen Grund sehen wir darin, daß für den Minister die Pflicht zur Fürsorge einen Stellenwert hat, der den ihm anvertrauten Soldaten nicht gerecht wird. Für ihn stehen die Planung neuer Waffensysteme sowie die Verbesserung und Vermehrung eingeführter Geräte und Systeme ohne Abstriche im Vordergrund all seiner Betrachtungen.

    (Breuer [CDU/CSU]: Blödsinn!)

    Daß 1986 eine Verbesserung des Unterhaltssicherungsgesetzes nicht möglich war, lag auch nicht an



    Steiner
    der fehlenden Bedenkzeit im Ministerium. Denn wie ich bereits dargestellt habe, waren die Probleme hinreichend bekannt und hinreichend durchleuchtet.

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Aus Ihrer Zeit übernommen!)

    Es lag sogar, wie wir heute wissen, ein fertig formulierter Gesetzentwurf seit 1985 in einer der vielen Schubladen des Ministeriums.

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Zu Ihrer Zeit gab es gar keinen Gesetzentwurf!)

    Der Entwurf wurde dann auf unser gemeinsames Drängen, Herr Kollege Ganz, im Verteidigungsausschuß schließlich 1987 sehr behäbig aus der Schublade hervorgeholt und

    (Breuer [CDU/CSU]: In der Opposition können Sie sehr gut reden!)

    in einer, wie ich glaube, nur für Schnecken erschrekkenden Geschwindigkeit in den parlamentarischen Beratungsgang gegeben.
    Noch bei den Beratungen über den Haushalt für 1987 wurde uns versichert, es sei nun alles klar; die 11 Millionen DM stünden in Absprache mit dem Finanzminister zur Verfügung und das Unterhaltssicherungsgesetz werde im nächsten Jahr so rechtzeitig geändert, daß die Änderung rückwirkend zum 1. Januar 1987 in Kraft treten könne. Aber Ankündigung und Ergebnis sind mal wieder nicht deckungsgleich, wie wir heute feststellen müssen.
    Der Minister hat damit zweimal in einem Anlauf gefehlt, einmal, indem er die dem Ausschuß gegebene Zusage nicht eingehalten hat, und einmal, indem er sich über das gemeinsame Wollen aller Fraktionen mit Ausnahme der der GRÜNEN, denen dieses Problem nicht grün genug ist, hinweggesetzt hat.
    Wir haben bis gestern noch gemeinsam darum gerungen, eine rückwirkende Geltung der neuen Bestimmung zum 1. Januar 1987 zu erreichen. Ich glaube sagen zu müssen, es ist für uns alle beschämend, daß wir vom Verteidigungsminister mal wieder geleimt worden sind. Allerdings möchte ich ausdrücklich betonen, daß das Änderungsgesetz, das im Kriechgang die heutige Beratung erreicht hat, doch einen Teil der berechtigten Forderungen erfüllt, die, wie dargestellt, seit geraumer Zeit berechtigt erhoben werden.
    So werden die zuletzt 1979 angepaßten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz durch dieses Änderungsgesetz den gestiegenen Lebenshaltungskosten entsprechend um etwa 30 % angehoben. Diese 30 % machen deutlich, was den Leistungsempfängern in den letzten Jahren bis zum 1. Juli 1987 vorenthalten wurde.
    Erwähnenswert ist, daß eine weitere gleitende und quasi automatische Anpassung der Leistungen für den Familienunterhalt Verheirateter dadurch erreicht wird, daß diese Leistungen nicht mehr wie bisher nach Tabellensätzen, sondern nach dem letzten Nettoeinkommen der Wehrpflichtigen berechnet werden. Das ist begrüßenswert.
    Ehefrauen Grundwehrdienstleistender erhalten künftig monatlich 60 % und für jedes Kind 12 % des
    Nettoeinkommens des Wehrpflichtigen vor der Einberufung. Die Höchstleistung beträgt ab 1. Juli 1987 1 872 DM für die Ehefrau und 375 DM für jedes Kind. Die Höchstsätze der Mietbeihilfe für alleinstehende Wehrpflichtige steigen von 420 DM auf 510 DM. Darüber hinaus kann Mietbeihilfe bis zu 25 % des letzten monatlichen Nettoeinkommens gewährt werden, wenn dieses höher als 2 040 DM war; jedoch darf die Maximalhöhe 780 DM nicht überschreiten.
    Die Höchstsätze für die Verdienstausfallentschädigung Wehrübender werden ebenfalls angehoben, und zwar von 4 050 DM auf 5 200 DM für Verheiratete und von 3 150 DM auf 4 100 DM für Ledige. — Es bleibt leider dabei, daß die Verdienstausfallentschädigung bei Verheirateten 90 % und bei Ledigen 70 % des infolge Wehrdienstes entfallenden bisherigen Nettoeinkommens nicht übersteigen darf. Damit bleiben die besserverdienenden Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft durch die Höchstsatzregelung weiterhin schlechter gestellt als vergleichbare Wehrübende aus dem öffentlichen Dienst, deren Bezüge während einer Wehrübung ungekürzt weiterlaufen.
    Auch in rentenversicherungsrechtlicher Hinsicht haben die Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft weiterhin Nachteile hinzunehmen. Und das bleibt so, obwohl der Bundestag, wie bereits erwähnt, am 17. April 1986 die volle Gleichstellung mit Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst gefordert hat.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist aber selbstverständlich)

    Der Bundesminister der Verteidigung begründet seine Abweichung von der Bundestagsforderung damit, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vom Bundestag empfohlene Modell bestanden hätten. Diese Bedenken seien aber inzwischen durch fachliche Gutachten ausgeräumt. Inzwischen habe man sich auch für das Bundestagsmodell entschieden und den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes erarbeitet. Dieser Entwurf liege bereits den fachlich beteiligten Bundesressorts zur Mitprüfung vor. Mit dem Abschluß der Ressortabstimmung sei in Kürze zu rechnen. — Soweit also die erfragte Stellungnahme des Bundesministers, die mit einer neuen Ankündigung endet. Keine Aussage jedoch dazu, wann die noch bestehende Ungerechtigkeit ausgeräumt sein wird. Wir sind gespannt, wie zügig jetzt nach neuen Erklärungen für ausbleibende Entscheidungen, die den Parlamentswillen weiter ignorieren würden, gesucht wird.
    Der Verteidigungsminister kann sich den Entwurf der Reservistenkonzeption, die uns seit Juli dieses Jahres vorliegt, hinter den Spiegel stecken, solange dieses Problem nicht gelöst ist.
    Wir stimmen dem vorliegenden Änderungsgesetz dennoch zu, weil damit ein Großteil der aufgestauten Ungerechtigkeiten beseitigt wird.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Wir erwarten aber von der Bundesregierung, daß die noch offenen Parlamentsforderungen umgehend erfüllt werden. Wir erwarten auch einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen, der dem Verteidigungsausschuß Mitte 1988 vor-



    Steiner
    gelegt werden soll. Weiterhin erwarten wir, daß neue Merkblätter erstellt werden, die es den Anspruchsberechtigten ermöglichen, auch ohne Beistand eines Verwaltungsfachbeamten festzustellen, welche Leistungen ihnen nach den neuen Bestimmungen des Unterhaltssicherungsgesetzes künftig zustehen. —
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)