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ID1103106500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung in der Kohlerunde Dr. Hauff SPD 2071 B Dr. Lammert CDU/CSU 2072 A Stratmann GRÜNE 2073 B Beckmann FDP 2074 B Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2075 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2077 A Jung (Düsseldorf) SPD 2079 A Müller (Wadern) CDU/CSU 2080 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 2081 A Sellin GRÜNE 2083 A Kraus CDU/CSU 2083 B Menzel SPD 2084 B Dr. Göhner CDU/CSU 2085 B Roth SPD 2086 B Lattmann CDU/CSU 2087 B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zivile und militärische Ziele bundesdeutscher Weltraumpolitik (Drucksachen 11/515 (neu), 11/797) Wetzel GRÜNE 2088 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 2090 A Fischer (Homburg) SPD 2092 A Timm FDP 2093D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2095 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1984 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1984) sowie zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1986 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1984) (Drucksachen 10/4596, 10/6138, 11/831) Sieler (Amberg) SPD 2098 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 2100 C Frau Vennegerts GRÜNE 2102B Zywietz FDP 2103 C Kühbacher SPD 2105 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 2106 C Deres CDU/CSU 2107 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) Dr. Langner CDU/CSU 2108D Dr. de With SPD 2110 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Ebermann GRÜNE 2112 D Kleinert (Hannover) FDP 2113 D Nächste Sitzung 2115 D Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zu Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) 2117* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2117* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2118* C Anlage 4 Verhinderung des Absinkens der Entwicklungshilfe der EG an nichtassoziierte Entwicklungsländer MdlAnfr 3 02.10.87 Drs 11/880 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 2118* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2071 31. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Parl. Staatssekretär Dr. Jahn (BMJ) hat seine Ausführungen zu Protokoll gegeben. Siehe Anlage 1. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2117* Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zum Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs: Hauptgrund für die besorgniserregende Geschäftslage in der Finanzgerichtsbarkeit ist das außerordentliche Ansteigen der Eingänge seit Beginn der 70er Jahre. Die Eingänge bei den Finanzgerichten sind seit 1970 von 13 525 auf 60 365 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen und haben sich damit mehr als vervierfacht. Beim BFH sind die Eingänge von 2 233 Verfahren im Jahre 1970 auf 3 209 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen. Obschon die Zahl der Richter, die Zahl der Erledigungen je Richter und entsprechend die Gesamtzahl der Erledigungen in diesen Jahren deutlich zugenommen haben, ist ein stetiges Anwachsen der Rückstände zu verzeichnen. Der Gesetzgeber hat auf die steigende Geschäftslast in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Reihe von Maßnahmen reagiert. Diese sind in dem hier zur Verlängerung anstehenden BFH-Entlastungsgesetz und in dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit enthalten. Bei beiden Gesetzen hat sich der Gesetzgeber um einen ausgewogenen Kompromiß zwischen effektivem Rechtsschutz und dem Abbau der übermäßigen Belastung der Gerichte bemüht. Das zu verlängernde BFH-Entlastungsgesetz enthält acht vom Dauerrecht der FGO abweichende Regelungen, die zur Entlastung des Bundesfinanzhofs und zur Beschleunigung der Verfahren vor diesem Gericht zur Zeit unverzichtbar sind. Die bedeutsamste Regelung enthält Art. 1 Nr. 5 über die Aufhebung der Streitwertrevision in § 115 Abs. 1 FGO. Notwendig sind auch die Regelungen über die Einführung des Vertretungszwangs vor dem BFH sowie Verfahrensvereinfachungen bei Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden und unbegründete Revisionen. Die gesetzgeberischen Maßnahmen und personellen Verstärkungen hätten zu einer grundlegenden Entspannung der Lage in der Finanzgerichtsbarkeit geführt, wenn nicht die Eingänge bei den Finanzgerichten im Verhältnis zu anderen Gerichtszweigen weit überdurchschnittlich angestiegen wären. Die Zahl der Einsprüche von Bürgern, aber auch der Einspruchsentscheidungen der Finanzämter ist fortlaufend gewachsen, beispielsweise die Zahl der Einsprüche bei den Besitz- und Verkehrsteuern von ca. 1,5 Millionen im Jahre 1978 auf ca. 2,3 Millionen im Jahre 1986. Als sich herausstellte, daß die bisherigen prozeßrechtlichen und personellen Abhilfemaßnahmen nur begrenzte Wirkung entfalten konnten, hat Bundesminister Engelhard im November 1986 eine Bund/Länder-Expertenarbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich ihren Abschlußbericht vorgelegt Anlagen zum Stenographischen Bericht und ein Bündel von schnell zu verwirklichenden Sofortmaßnahmen im Bereich des Prozeßrechts empfohlen. Wir haben diese Vorschläge ganz überwiegend aufgegriffen und einen Referentenentwurf erstellen lassen, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht. Aus dem Bündel der Vorschläge sind zu nennen: 1. die Einführung der Zulassungsrevision, die bisher nur zeitlich befristet galt. 2. die Abschaffung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BFH, 3. die Möglichkeit der Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, 4. die Zurückweisung verspäteten Vorbringens, 5. die Vereinfachung der Beiladung bei Massenverfahren, 6. die Einführung eines Gerichtsbescheides, 7. die Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, 8. die Erleichterung von Zwischenurteilen, 9. Erleichterungen bei der Begründung von Entscheidungen, 10. die erleichterte Zurückweisung der Streitsache an die Finanzbehörden. Unabhängig von diesen Maßnahmen werden wir uns längerfristig darüber Gedanken machen müssen, inwieweit die von der Arbeitsgruppe angestellten Überlegungen zur Schaffung einer weiteren Tatsacheninstanz aufzugreifen sind, um zu einer dauerhaften Entlastung der Finanzgerichtsbarkeit zu gelangen. Ferner wird die bisherige Ausgestaltung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sorgsam auf ihre Filterwirkung zu untersuchen sein. Ein Streitfall, der im Verwaltungsverfahren gut aufbereitet worden ist, kann im gerichtlichen Verfahren leichter und schneller bearbeitet werden. Die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs kann nach allem nur ein erster Schritt auf dem Wege zu einer Gesamtbereinigung der prekären Lage in der Finanzgerichtsbarkeit sein. Sie ist indes dringend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Bundesfinanzhofes zu sichern. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Austermann 9. 10. Bauer 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Böhm (Melsungen) '* 9. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Carstensen (Nordstrand) 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Conrad 9. 10. Dr. Daniels (Regensburg) 9. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Dr. Ehrenberg 9. 10. Eylmann 9. 10. Frau Fischer ** 9. 10. Frau Geiger 9. 10. Gerstein 9. 10. Glos 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Dr. Haussmann 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Dr. Hüsch 9. 10. Ibrügger 9. 10. Irmer ** 9. 10. Jansen 9. 10. Jaunich 9. 10. Kittelmann * 9. 10. Dr. Klejdzinski * 9. 10. Kolbow 9. 10. Kreuzeder 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lamers 9. 10. Linsmeier 9. 10. Dr. h. c. Lorenz 9. 10. Lüder 9. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 10. Dr. Müller ** 9. 10. Dr. Neuling 9. 10. Frau Oesterle-Schwerin 9. 10. Frau Olms 9. 10. Pesch 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reschke 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Frau Rust 9. 10. Dr. Scheer ' 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 9. 10. Schmitz (Baesweiler) 9. 10. Dr. Schmude 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Dr. Soell ** 9. 10. Dr. Sperling 9. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Stücklen 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tietjen 9. 10. Frau Dr. Timm ** 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Dr. Voigt (Northeim) 9. 10. Dr. Vondran 9. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 9. 10. Westphal 9. 10. Frau Dr. Wisniewski 9. 10. Wissmann 9. 10. Frau Würfel 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 16. September 1987 mitgeteilt, daß der Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Neuhausen - Drucksache 11/252 - zurückgezogen wird. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 17. September 1987 mitgeteilt, daß sie folgende Anträge zurückzieht: Vertragsabschluß mit der DDR über den Hochwasserschutz im Drömling (Drucksache 11/450) Sofortige Stillegung des THTR 300 und Exportverbot für Hochtemperaturreaktoren (Drucksache 11/598) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. September 1987 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlage abgesehen hat: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den jüngsten Beschlüssen der dänischen und irischen Regierung betreffend die Verringerung der Freibeträge für ihre Bürger, die die Gemeinschaftsgrenzen passieren, und weitere Einschränkungen ihrer Rechte (Drucksachen 11/464, 11/561 Nr. 1.5) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 3): Wird sich die Bundesregierung bei den Haushaltsberatungen der Europäischen Gemeinschaft für das Jahr 1988 im Ministerrat dafür einsetzen, daß die Entwicklungshilfe für die nichtassoziierten Entwicklungsländer, die bereits von 1986 auf 1987 um 16 v. H. gesunken ist, nicht noch weiter sinken wird? Ich gehe davon aus, daß Sie von den Verpflichtungsermächtigungen sprechen, die den entwicklungspolitischen Spielraum für Zusagen neuer Vorhaben bestimmen. Hierzu kann ich Ihre Frage mit „Ja" beantworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ebermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekanntlich wurde 1975 das Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofes und 1978 das berühmte Gesetz zur Entlastung der Finanzgerichtsbarkeit beschlossen. Wie wir alle wissen, kam 1983 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte an der Finanzgerichtsbarkeit hinzu. 1985 wurde das Gesamtwerk durch ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes vervollständigt.
    Heute liegt uns das Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes bis 1989 vor. Ich prognostiziere — und ich nehme darauf hohe Wetten an, ausdrücklich: hohe Wetten — , daß wir im Jahre 1989 ein Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes verabschieden werden.

    (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN — Dr. de With [SPD]: Passen Sie auf, daß es nicht Dauerrecht wird! Dann verlieren Sie Ihre Wette!)

    — Hohe Wetten, habe ich gesagt. — Alles, was bisher in diesen sechs Gesetzen versprochen wurde, war ja eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren. Dabei herausgekommen ist, daß vor dem gesamten Reformpaket 3 200 unerledigte Verfahren beim Bundesfinanzhof lagen, daß nach dem ersten Reformschub die Zahl der unerledigten Fälle auf 4 067 anstieg und daß mit Abschluß des Reformwerks die Zahl der unerledigten Fälle auf über 5 000 angewachsen ist. Die Wartezeit bis zur Erledigung zählt nun in Jahren und demnächst in Jahrzehnten. Es ist einigermaßen bekannt, daß vor der großen Reform jährlich 13 500 Fälle an die Finanzgerichte herangetragen



    Ebermann
    wurden; im Moment sind es noch 60 000 in jedem Jahr. Das ist eine gute Vervierfachung nach der Vereinfachung.
    Alles in allem werden ja bedauerlicherweise im Moment nur 41 Steuern erhoben, die Gott sei Dank durch 120 Steuergesetze abgesichert sind. Diese wiederum werden durch 178 Verordnungen und 42 Durchführungsbestimmungen vervollständigt.

    (Bohl [CDU/CSU]: Nur? — Kleinert [FDP]: Untertrieben! — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist untertrieben, ja!)

    Das alles ist aber eigentlich nur der Stoff für Erstsemester. Die Richtlinienbände sind ja der eigentliche Genuß, wobei ich übrigens enttäuscht bin, daß der Richtlinienband für die Grundsteuer mit mickrigen 39 Seiten auskommt. Dagegen bin ich voll beeindruckt von dem Richtlinienband für die Einkommensteuer, der mittlerweile auf 496 Seiten angeschwollen ist. Auch der Richtlinienband für die Lohnsteuer mit 239 Seiten und der für die Körperschaftsteuer mit 179 Seiten sind beeindruckend.

    (Zuruf von den GRÜNEN)

    Allerdings, diese Richtlinienbände selber ermöglichen überhaupt keinen Einblick in die steuerliche Situation, denn diese Richtlinien kann man bekanntlich nur verstehen, wenn man die jährlich mehr als 1 000 dazu herausgegebenen Verwaltungsanweisungen im Kontext bearbeitet.
    Was soll man da machen? Das ist ganz klar: Wer hier für eine dramatische Vereinfachung plädiert, richtet ein arbeitsmarktpolitisches Debakel weit oberhalb der Stahl- und Werftenkrise an, denn 90 000 Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind allein am Bundesfinanzhof zugelassen. Dazu kommen die Beschäftigten bei außerordentlichen Rechtsbehelfsverfahren,

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Das hat man Ihnen falsch aufgeschrieben!)

    die Finanzbeamten und die Verwaltungsangestellten, die Richter und die Angestellten bei den Gerichten sowie die Beschäftigten in der Steuergewerkschaft und die hauptamtlichen Mitarbeiter im Deutschen Steuerberaterverband e. V., ganz zu schweigen von den Setzern und Druckern für die Steuer- und Richtlinienbände, die ja jährlich neu modifiziert werden müssen.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: So stellen Sie sich die Volkswirtschaft vor! — Bohl [CDU/ CSU]: Weg mit den Steuern!)

    Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als weitere Arbeitsplätze zu schaffen und die dritte Gerichtsebene mit den mindestens 409 Einzelrichtern zu schaffen.
    Nun gibt es da einen erheblichen Einwand des Bundesministers der Justiz. Er sagt zu den dringend erforderlichen 409 Einzelrichtern der dritten Ebene — ich zitiere — , der Einzelrichter werde als Berufsanfänger allein vor nicht immer einfachen Entscheidungen stehen und nicht in einem Spruchkörper integriert sein. Das werde die Qualität der Rechtsprechung vermindern. Es werde nicht möglich sein, ausreichend qualifizierten Richternachwuchs zu gewinnen. — Das ist ungerecht. Da quält sich ein junger Mensch so durch das Jurastudium, und dann wird ihm bescheinigt, er komme nicht mal in der untersten Ebene der Finanzgerichtsbarkeit zurecht. Natürlich würden diese 400 Einzelrichter, weil Berufsneulinge, so viele Fehlurteile sprechen, daß geradezu eine Massierung neuer Richterstellen in der gehobenen Finanzgerichtsbarkeit für die Revisionsverfahren erforderlich würde, was wir aber doch wollen. Denn wenn die Lösung darin bestünde, keine weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu ergreifen, dann bliebe nur eines, nämlich alle Gesetze, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zu einer großen Altpapiersammlung zu tragen, den mehreren hunderttausend Menschen, die damit beschäftigt waren, irgendwie eine sinnvollere Beschäftigung zu vermitteln oder zuzusichern und das Steuerrecht so zu vereinfachen, daß sich jeder Mensch auskennt und daß nicht derjenige vom Staat betrogen wird, dem das Geld für juristische Beratung fehlt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Da ich ausschließe, daß diese Möglichkeit jemals ernsthaft erwogen wird, bin ich sicher, daß es im Jahre 1989 eine hochbrisante Beratung geben wird, deren Titel ich hier noch einmal verkünden möchte. Es wird um ein Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes gehen. Ich werde diese Rede kein zweites Mal halten.

    (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wir können die zweite Rede wohl auch missen, Herr Ebermann.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Nein, die war sogar gut!)

    Der Fehler ist, daß hier allseits gefordert ist, was ich früher auch schon einmal gefordert habe, nämlich daß etwas Gescheites geschehen soll und daß keiner etwas dazu gesagt hat. Ich habe die Absicht, Ihnen einiges dazu zu sagen. Daß wir aber so lange gewartet haben, hat einen ganz weisen Grund: Wenn uns der Bundesfinanzhof, insbesondere sein Präsident, wortreich darlegt, was durch Schaffung eines zusätzlichen Senates und was durch dieses segensreiche Entlastungsgesetz alles an Erleichterung erzielt werden wird, dann müssen wir als Parlamentarier zunächst einmal sehen, wie sich das in der Praxis entwickelt, bevor wir hergehen und solch ein Gesetz zeitlich verlängern.
    Wir mußten nun allerdings feststellen — die Zahlen sind hier mehrfach genannt worden — , daß die erhoffte Entlastung nicht eingetreten ist. Aus den ebenfalls bereits dargestellten Gründen ist es unerträglich, daß die Verfahren auch nur gleich lange dauern wie zur Zeit schon. Deshalb müssen wir das allerdings zunächst noch einmal verlängern. Vor die Frage gestellt, die vorher zwischen den Fraktionen und dem Ministerium der Justiz besprochen worden ist, ob wir



    Kleinert (Hannover)

    um ein Jahr verlängern, um etwas mehr Druck auf eine wirklich neue Regelung auszuüben, oder um zwei Jahre, haben wir uns dafür entschieden, den Vorschlag mit den zwei Jahren zu unterstützen, damit wirklich etwas Grundlegendes und Vernünftiges geschehen kann und Herr Ebermann nicht Recht behält mit seiner aus der Vergangenheit durchaus ableitbaren, wie ich gern zugebe, Vermutung, daß wir das Ding noch einmal verlängern werden.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das Parkinsonsche System!)

    Herr Professor Wieacker, einer unserer großen Rechtshistoriker, hat einmal in einem Vortrag über die Ursachen des Untergangs des Römischen Reiches die Vermutung geäußert, daß ständige Steuerüberhebung und damit parallel wachsender Unwille, Steuern zu zahlen, woraus weitere Steuerübererhebungen zwangsläufig resultierten, die Römer dermaßen von ihrem Staat entfernt haben, rein gefühlsmäßig, daß sie unter dem Ansturm der Germanen völlig widerstandslos zusammengebrochen sind. Das ist eine sehr interessante historische Betrachtung. Ich bin also etwas weiter zurückgegangen als Herr de With, um hier auch einmal in die Tiefen unserer Bildung zu greifen.
    Wir haben wirklich alle Ursache, den Dingen auf den Grund zu gehen und hier nicht an der Oberfläche und schon gar nicht an der Verlängerung einer solchen angeblichen Entlastung kleben zu bleiben. Ich glaube, es zeichnet sich da einiges ab — da stimme ich ganz Herrn Langner zu — bei der Steuerreform, die jetzt begonnen wird und die meiner Meinung nach nach der Einführung der Mehrwertsteuer, die eine sehr segensreiche und sehr durchdachte Reform war, abgesehen von kleineren Dingen, von denen hier einige angedeutet worden sind, daß nämlich diese Steuerreform erstmals diesen Namen wirklich verdienen wird, mit der Einführung der linearen Progression. Daß hier Vereinfachung und Gerechtigkeit Hand in Hand gehen, ist etwas, was man gar nicht hoch genug schätzen kann. Dagegen muß man dann allerdings auch ganz bewußt auf eine Reihe von Ausnahmen verzichten, wie das z. B. bei der Grunderwerbssteuer schon einmal vorexerziert worden ist.
    Es wird den meisten Steuerzahlern entschieden lieber sein, in einem klaren, einfachen und deshalb schnelleren Verfahren etwas weniger Steuern als jetzt zu zahlen, als sich in einem sehr komplizierten Verfahren wenigstens einen Teil der überhobenen Steuern über Ausnahmeregelungen wieder hereinholen zu müssen. Dazu gibt es so lehrreiche Entscheidungen, wie z. B. folgende: „Eine Flügeltür zwischen häuslichem Arbeitszimmer und privaten Wohnräumen sowie die einheitliche Ausstattung von Arbeitszimmer und angrenzenden privaten Wohnräumen (Tapeten, Teppichboden) sind für sich allein kein ausreichendes Indiz für die Annahme einer schädlichen privaten Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers". Diese Art Entscheidungen erreichen uns von der ohnehin so überlasteten Finanzgerichtsbarkeit.

    (Beifall bei der FDP)

    Es ist natürlich reiner Unfug, sich in solchen Details zu
    ergehen und immer wieder Rechtsprechung, einschließlich BFH, zu solchen aberwitzigen Fragen zu produzieren und den Bürger, der seiner Steuerlast über dieses häusliche Arbeitszimmer etwas ausweichen will, auf diesen Rechtsweg zu verweisen.
    Ich nehme den Hinweis von Herrn Langner auf, daß die Bevölkerungsgruppe, die die meisten dieser Prozesse anstrengt, die Lehrer sind. Erstens haben sie anscheinend gelegentlich etwas Zeit dafür, und zweitens sind sie wohl in besonderem Maße mit diesem häuslichen Arbeitszimmer befaßt, und darum haben wir da eine so ungewöhnlich interessante Rechtsprechung.
    Es gibt auch eine Entscheidung, daß ein kleiner Fernseher im Arbeitszimmer nicht schädlich ist, ein größerer aber sehr wohl. Wir sollen nun bei Leuten für Entlastung sorgen, die so etwas nicht schlichtweg ein für allemal so entscheiden, daß das Arbeitszimmer zulässig ist oder nicht. Ich bin dafür: Wenn wir mit der linearen Progression und der Absenkung der gesamten Kurve zum Wohle aller, was häufig verkannt wird — durch die Absenkung des Höchststeuersatzes, da liegt nämlich die eigentliche Bedeutung — , da eine Entlastung schaffen, sollten wir den Spuk mit dem häuslichen Arbeitszimmer mal beseitigen. Denn diejenigen, die am dringendsten einen Raum notwendig hätten, um sich zurückzuziehen und in Ruhe zu arbeiten,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sind die Abgeordneten! — Heiterkeit)

    sind die Eltern mit vielen Kindern, die ihnen überall zwischen den Beinen herumlaufen und auch nicht gerade geräuscharm sind. Diese haben aber nicht das Geld, um sich ein Arbeitszimmer einzurichten, und können es demzufolge auch nicht von ihrer Steuer absetzen. Nach den Einrichtungskosten wird übrigens nicht gefragt, es wird alles bedenkenlos in jeder Höhe anerkannt, wenn nur diese gemeinsamen Teppichböden etc. nicht vorhanden sind. Ich meine, wir sollten so etwas streichen und an dieser wie einigen anderen Stellen zur Vereinfachung beitragen.
    Weiterhin möchte ich sagen: Ich bin der Meinung, daß wir unbedingt zu einer Verzinsung und zwar wechselseitig — der Schulden beim Finanzamt, die am Ende eines Steuerstreits festgestellt werden, kommen müssen, damit man nicht aus Gründen der Zinsersparnis einen Nutzen im Führen eines Steuerstreits sehen kann und dieses Argument entfällt. Wenn wir das machen, müssen wir nach den Zahlen, die wir derzeit auf dem Tisch haben, natürlich auch zu einer Verjährungsregelung kommen; denn es ist nicht angängig, daß man nach zwölf Jahren eine Zinsrechnung bekommt, mit der man in dieser Höhe nicht gerechnet hat und die zum Teil ruinös sein kann.

    (Beifall bei der FDP)

    Eine solche Verjährungsregelung würde andererseits einen sehr heilsamen Druck auf die Geschwindigkeit der amtlichen Vorgänge ausüben — das liegt wohl nahe — , bis zur Amtshaftung hin.
    Die Idee, daß man hier arbeitsmarktpolitisch etwas tun könnte, ist interessant. Ich behaupte nach wie vor, daß ein Arbeitsplatz im öffentlichen Bereich zwei Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft vernichtet, weil



    Kleinert (Hannover)

    nämlich einschließlich der Umverteilungskosten diese Mittel von den wenigen Leuten aufgebracht werden, die gegen Geld nachgefragte Güter in unserer Volkswirtschaft erzeugen und von denen eine Fülle von Leuten leben, die sich als tertiären Sektor bezeichnen, wohinter sie verbergen, daß ihre Tätigkeit nicht unbedingt nachgefragt wird, schon gar nicht gegen kostendeckende Preise.
    Im übrigen meine ich: Der Vorschlag, eine weitere Instanz einzuführen, ist aus den Gründen, die auch das Bundesjustizministerium schon dargelegt hat, nicht gut. Es wird übersehen, daß im Steuerverfahren der Sachverhalt in aller Regel unstreitig ist — im krassen Gegensatz zu den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten — und daß es sich lediglich um die Rechtsanwendung handelt. Deshalb besteht kein Bedarf für einen weiteren Ausbau der Gerichtsinstanzen.
    Tatsächlich sollte man — das ist mein Vorschlag zur Sache — die früheren Steuerausschüsse im Einspruchsverfahren wiederbeleben, und zwar in der Form, daß ein verantwortlicher und vergleichsabschlußberechtigter Vertreter des Finanzamtes zur Stelle ist, in geeigneten Fällen auf Antrag einer Partei auch eine mündliche Verhandlung stattfindet und daß man sich vergleichsweise einigen kann. Es gibt dazu Einwände, die sich darauf stützen, der Staat könne nicht auf einem ihm gesetzmäßig zustehenden Anspruch vergleichsweise verzichten. Das ist eine völlig skurrile Idee, wenn man sich den Kuhhandel am Abschluß jeder Betriebsprüfung ansieht. Dort wird laufend auf rechtlich einwandfreie Ansprüche verzichtet, nur um die Prüfung irgendwie zum Abschluß zu bringen. Das findet aber zwischen ausgebufften Betriebsprüfern und ausgebufften Finanzvorständen größerer Unternehmen statt, nicht aber zwischen dem Finanzamt und dem kleinen Steuerzahler. Deshalb brauchen wir einen Steuerausschuß mit sachverständigen Beisitzern, vor dem verglichen werden kann. Dann bekommt der Sachbearbeiter nach drei oder vier Monaten seine Entscheidung wieder zurück und sieht, daß ihm seine Rechthaberei nichts genützt hat und daß er nicht die Chance hat — wie es heute ist — , Rechthaberei auf Kosten des Steuerzahlers — nicht nur desjenigen, der im Einzelfall betroffen ist, sondern der Gesamtheit der Steuerzahler, die das Verfahren bezahlen müssen — bis zum Bundesfinanzhof hochzutreiben und damit diese Belastung, die dort existiert, herbeizuführen.

    (Beifall bei der FDP)

    Die sozialdemokratischen Gedanken, immer mehr Gerechtigkeit erzwingen zu wollen, z. B. mit dem, was Herr Kühbacher vorhin wieder über die Quellensteuer gesagt hat, halten wir allerdings für den nächsten Anfall von Kompliziertheit und Ungerechtigkeit obendrein. Wenn man nämlich nicht bereit ist, die vom Staat zu vertretende Inflationsquote bei der Verzinsung von Geldvermögen und Kapital abzuziehen, dann darf man das gar nicht tun, insbesondere nicht gegenüber den Inhabern kleiner Sparkonten; die Großen zahlen nämlich sowieso, weil sich da die Dinge leichter und mit geringerem Aufwand nachprüfen lassen. Das ist ein ungeeigneter Vorschlag.
    Wir werden die Diskussion mit allen in diesem Haus führen. Ich bedanke mich ausdrücklich für das Angebot der Sozialdemokratie, mit in die Beratungen einzutreten. Wir werden mit dem Ziel einer wirklichen Revitalisierung des Einspruchsverfahrens und einer Entlastung der Gerichte vorab in diese Diskussion gehen. Es geht nicht nur um den reinen Entlastungseffekt, sondern es geht um das, was ich eingangs gesagt habe, nämlich darum, das Verhältnis des Bürgers zum Finanzamt zu verbessern, vernünftiger zu gestalten und von der jetzigen Rechthaberei beiderseits wegzukommen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)