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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung in der Kohlerunde Dr. Hauff SPD 2071 B Dr. Lammert CDU/CSU 2072 A Stratmann GRÜNE 2073 B Beckmann FDP 2074 B Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2075 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2077 A Jung (Düsseldorf) SPD 2079 A Müller (Wadern) CDU/CSU 2080 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 2081 A Sellin GRÜNE 2083 A Kraus CDU/CSU 2083 B Menzel SPD 2084 B Dr. Göhner CDU/CSU 2085 B Roth SPD 2086 B Lattmann CDU/CSU 2087 B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zivile und militärische Ziele bundesdeutscher Weltraumpolitik (Drucksachen 11/515 (neu), 11/797) Wetzel GRÜNE 2088 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 2090 A Fischer (Homburg) SPD 2092 A Timm FDP 2093D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2095 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1984 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1984) sowie zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1986 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1984) (Drucksachen 10/4596, 10/6138, 11/831) Sieler (Amberg) SPD 2098 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 2100 C Frau Vennegerts GRÜNE 2102B Zywietz FDP 2103 C Kühbacher SPD 2105 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 2106 C Deres CDU/CSU 2107 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) Dr. Langner CDU/CSU 2108D Dr. de With SPD 2110 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Ebermann GRÜNE 2112 D Kleinert (Hannover) FDP 2113 D Nächste Sitzung 2115 D Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zu Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) 2117* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2117* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2118* C Anlage 4 Verhinderung des Absinkens der Entwicklungshilfe der EG an nichtassoziierte Entwicklungsländer MdlAnfr 3 02.10.87 Drs 11/880 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 2118* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2071 31. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Parl. Staatssekretär Dr. Jahn (BMJ) hat seine Ausführungen zu Protokoll gegeben. Siehe Anlage 1. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2117* Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zum Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs: Hauptgrund für die besorgniserregende Geschäftslage in der Finanzgerichtsbarkeit ist das außerordentliche Ansteigen der Eingänge seit Beginn der 70er Jahre. Die Eingänge bei den Finanzgerichten sind seit 1970 von 13 525 auf 60 365 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen und haben sich damit mehr als vervierfacht. Beim BFH sind die Eingänge von 2 233 Verfahren im Jahre 1970 auf 3 209 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen. Obschon die Zahl der Richter, die Zahl der Erledigungen je Richter und entsprechend die Gesamtzahl der Erledigungen in diesen Jahren deutlich zugenommen haben, ist ein stetiges Anwachsen der Rückstände zu verzeichnen. Der Gesetzgeber hat auf die steigende Geschäftslast in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Reihe von Maßnahmen reagiert. Diese sind in dem hier zur Verlängerung anstehenden BFH-Entlastungsgesetz und in dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit enthalten. Bei beiden Gesetzen hat sich der Gesetzgeber um einen ausgewogenen Kompromiß zwischen effektivem Rechtsschutz und dem Abbau der übermäßigen Belastung der Gerichte bemüht. Das zu verlängernde BFH-Entlastungsgesetz enthält acht vom Dauerrecht der FGO abweichende Regelungen, die zur Entlastung des Bundesfinanzhofs und zur Beschleunigung der Verfahren vor diesem Gericht zur Zeit unverzichtbar sind. Die bedeutsamste Regelung enthält Art. 1 Nr. 5 über die Aufhebung der Streitwertrevision in § 115 Abs. 1 FGO. Notwendig sind auch die Regelungen über die Einführung des Vertretungszwangs vor dem BFH sowie Verfahrensvereinfachungen bei Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden und unbegründete Revisionen. Die gesetzgeberischen Maßnahmen und personellen Verstärkungen hätten zu einer grundlegenden Entspannung der Lage in der Finanzgerichtsbarkeit geführt, wenn nicht die Eingänge bei den Finanzgerichten im Verhältnis zu anderen Gerichtszweigen weit überdurchschnittlich angestiegen wären. Die Zahl der Einsprüche von Bürgern, aber auch der Einspruchsentscheidungen der Finanzämter ist fortlaufend gewachsen, beispielsweise die Zahl der Einsprüche bei den Besitz- und Verkehrsteuern von ca. 1,5 Millionen im Jahre 1978 auf ca. 2,3 Millionen im Jahre 1986. Als sich herausstellte, daß die bisherigen prozeßrechtlichen und personellen Abhilfemaßnahmen nur begrenzte Wirkung entfalten konnten, hat Bundesminister Engelhard im November 1986 eine Bund/Länder-Expertenarbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich ihren Abschlußbericht vorgelegt Anlagen zum Stenographischen Bericht und ein Bündel von schnell zu verwirklichenden Sofortmaßnahmen im Bereich des Prozeßrechts empfohlen. Wir haben diese Vorschläge ganz überwiegend aufgegriffen und einen Referentenentwurf erstellen lassen, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht. Aus dem Bündel der Vorschläge sind zu nennen: 1. die Einführung der Zulassungsrevision, die bisher nur zeitlich befristet galt. 2. die Abschaffung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BFH, 3. die Möglichkeit der Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, 4. die Zurückweisung verspäteten Vorbringens, 5. die Vereinfachung der Beiladung bei Massenverfahren, 6. die Einführung eines Gerichtsbescheides, 7. die Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, 8. die Erleichterung von Zwischenurteilen, 9. Erleichterungen bei der Begründung von Entscheidungen, 10. die erleichterte Zurückweisung der Streitsache an die Finanzbehörden. Unabhängig von diesen Maßnahmen werden wir uns längerfristig darüber Gedanken machen müssen, inwieweit die von der Arbeitsgruppe angestellten Überlegungen zur Schaffung einer weiteren Tatsacheninstanz aufzugreifen sind, um zu einer dauerhaften Entlastung der Finanzgerichtsbarkeit zu gelangen. Ferner wird die bisherige Ausgestaltung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sorgsam auf ihre Filterwirkung zu untersuchen sein. Ein Streitfall, der im Verwaltungsverfahren gut aufbereitet worden ist, kann im gerichtlichen Verfahren leichter und schneller bearbeitet werden. Die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs kann nach allem nur ein erster Schritt auf dem Wege zu einer Gesamtbereinigung der prekären Lage in der Finanzgerichtsbarkeit sein. Sie ist indes dringend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Bundesfinanzhofes zu sichern. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Austermann 9. 10. Bauer 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Böhm (Melsungen) '* 9. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Carstensen (Nordstrand) 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Conrad 9. 10. Dr. Daniels (Regensburg) 9. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Dr. Ehrenberg 9. 10. Eylmann 9. 10. Frau Fischer ** 9. 10. Frau Geiger 9. 10. Gerstein 9. 10. Glos 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Dr. Haussmann 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Dr. Hüsch 9. 10. Ibrügger 9. 10. Irmer ** 9. 10. Jansen 9. 10. Jaunich 9. 10. Kittelmann * 9. 10. Dr. Klejdzinski * 9. 10. Kolbow 9. 10. Kreuzeder 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lamers 9. 10. Linsmeier 9. 10. Dr. h. c. Lorenz 9. 10. Lüder 9. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 10. Dr. Müller ** 9. 10. Dr. Neuling 9. 10. Frau Oesterle-Schwerin 9. 10. Frau Olms 9. 10. Pesch 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reschke 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Frau Rust 9. 10. Dr. Scheer ' 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 9. 10. Schmitz (Baesweiler) 9. 10. Dr. Schmude 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Dr. Soell ** 9. 10. Dr. Sperling 9. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Stücklen 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tietjen 9. 10. Frau Dr. Timm ** 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Dr. Voigt (Northeim) 9. 10. Dr. Vondran 9. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 9. 10. Westphal 9. 10. Frau Dr. Wisniewski 9. 10. Wissmann 9. 10. Frau Würfel 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 16. September 1987 mitgeteilt, daß der Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Neuhausen - Drucksache 11/252 - zurückgezogen wird. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 17. September 1987 mitgeteilt, daß sie folgende Anträge zurückzieht: Vertragsabschluß mit der DDR über den Hochwasserschutz im Drömling (Drucksache 11/450) Sofortige Stillegung des THTR 300 und Exportverbot für Hochtemperaturreaktoren (Drucksache 11/598) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. September 1987 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlage abgesehen hat: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den jüngsten Beschlüssen der dänischen und irischen Regierung betreffend die Verringerung der Freibeträge für ihre Bürger, die die Gemeinschaftsgrenzen passieren, und weitere Einschränkungen ihrer Rechte (Drucksachen 11/464, 11/561 Nr. 1.5) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 3): Wird sich die Bundesregierung bei den Haushaltsberatungen der Europäischen Gemeinschaft für das Jahr 1988 im Ministerrat dafür einsetzen, daß die Entwicklungshilfe für die nichtassoziierten Entwicklungsländer, die bereits von 1986 auf 1987 um 16 v. H. gesunken ist, nicht noch weiter sinken wird? Ich gehe davon aus, daß Sie von den Verpflichtungsermächtigungen sprechen, die den entwicklungspolitischen Spielraum für Zusagen neuer Vorhaben bestimmen. Hierzu kann ich Ihre Frage mit „Ja" beantworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Voss.


Rede von Dr. Friedrich Voss
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kühbacher, um auf die Prügel einzugehen, die Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen hier angesprochen haben: Da halte ich es mit dem Sachsenspiegel, der, wenn ich recht informiert bin, ja aus Ihrem Lande kommt und in dem es heißt: Wen es trifft, den trägt's.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1984, über das wir hier debattieren, ihre Pflicht getan hat und daß mir Kritik in dem Maße, wie Sie es angesprochen haben, Herr Kollege Kühbacher, nicht gerechtfertigt erscheint.
Wenn sich in diesen Tagen und Wochen, meine Damen und Herren, der Haushaltsausschuß mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes 1988 und auch mit dem Finanzplan bis 1991 befaßt und dann heute dieser Bundestag über die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1984 beschließt, dann wird daraus deutlich, welch langen Zeitraum Haushaltspolitiker im Blick haben müssen. Von der mittelfristigen Planung bis zur abschließenden Entlastung der Exekutive vergehen zur Zeit volle acht Jahre oder zwei Legislaturperioden — vier Jahre in die Zukunft und vier Jahre in die Vergangenheit. Sie, Herr Kollege Zywietz, haben das eben hier angesprochen. Ich meine auch, daß dieser Zeitraum sehr lang ist.
Ich darf Ihnen sagen, daß wir mit gutem Erfolg dabei sind, ein automatisches Buchungssystem aufzubauen. Dadurch werden wir in der Lage sein, die Zeiträume erheblich zu verkürzen. Das würde etwa heißen, daß wir zur Vorlage bereits im Frühjahr des kommenden Jahres statt — wie jetzt — am Ende des Jahres in der Lage wären. Ich meine, dadurch wird Zeit eingespart und alles etwas zeitnäher. Das kann dem Verfahren nur dienlich sein.
Überwiegend Vergangenheit ist inzwischen bereits der Haushalt 1987, dessen bisheriges Ergebnis wir bei der Beratung über den Haushalt 1988 natürlich berücksichtigen. Vergangenheit ist auch das Haushaltsjahr 1986, für das wir die aufbereitete Rechnungslegung in wenigen Wochen veröffentlichen können. Für das Haushaltsjahr 1985 hat der Bundesrechnungshof Anfang dieser Woche seine Bemerkungen als Grundlage für das parlamentarische Kontrollverfahren vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 1984 soll heute ein politischer Schlußstrich gezogen werden, wobei gewonnene Erfahrungen, meine Damen und Herren Kollegen, und Erkenntnisse natürlich weiter verfolgt wer-



Parl. Staatssekretär Dr. Voss
den müssen. Der Kollege Sieler hat eben bereits das Beispiel der Ermittlung des Personalbedarfs der Bundesanstalt für Arbeit angesprochen. Aus Zeitgründen will ich hier nicht auf weitere Beispiele eingehen.
Lassen Sie mich nur noch sagen, der Bundeshaushalt 1984 war der erste Haushalt, den die jetzige Koalition mit jedem der 7 000 Einzeltitel von der Pike auf eigenverantwortlich aufgestellt und durchgeführt hat. Für den Haushalt 1983 hatten wir, wie Sie ja wissen, noch einen Entwurf, der allerdings in wesentlichen Bereichen durch die Ereignisse überholt und von daher nur begrenzt verwendungsfähig war.
Finanzpolitisch war der Haushalt 1984 ein voller Erfolg. Die Steigerungsrate der Ausgaben lag mit 2 weit unter der Zunahme des nominalen Bruttosozialprodukts von 5,3 %. Dies war nicht immer so, meine Damen und Herren. Sie wissen, daß zu Zeiten Ihrer Regierung zuweilen das Gegenteil der Fall war.
Die Nettokreditaufnahme blieb mit 28,3 Milliarden DM deutlich hinter dem Vorjahresergebnis von 31,5 Milliarden DM und noch deutlicher hinter dem Haushaltssoll von 33,6 Milliarden DM zurück. Dies war nicht zuletzt ein Erfolg sparsamer Haushaltswirtschaft von Regierung und Verwaltung.
Ich erwähne die Sparsamkeit der Verwaltung aus zwei Gründen, meine Damen und Herren. Zum einen möchte ich die vielen tausend öffentlichen Bediensteten, die im Rahmen der parlamentarischen Ermächtigungen im Einzelfall über das Geld des Steuerzahlers verfügen, ausdrücklich ermuntern, im pflichtgemäßen Bemühen um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nachzulassen.

(Beifall des Abg. Zywietz [FDP])

Zum anderen möchte ich einem Eindruck entgegentreten, der in der Öffentlichkeit durch eine manchmal etwas zu pointierte und zu knappe Berichterstattung der Medien über die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes entstehen kann. Unsere öffentliche Verwaltung geht — von Ausnahmen natürlich abgesehen — nicht leichtfertig, sondern ordnungsgemäß und sparsam mit dem Geld des Steuerzahlers um.
Ich weiß mich in dieser Einschätzung in voller Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Alle ausländischen Beobachter, die sich über das deutsche Haushaltssystem informieren, sind von der Verläßlichkeit und dem Verantwortungsbewußtsein der öffentlichen Bediensteten und der Effektivität der öffentlichen Verwaltung insgesamt beeindruckt.
Dennoch gibt es im Einzelfall auch bei uns Fehler und Versäumnisse im Haushaltsvollzug. Sie müssen unnachgiebig aufgedeckt und abgestellt werden, meine Damen und Herren.

(Sehr gut! bei der SPD)

Vor dem Hintergrund dieses Erscheinungsbildes der öffentlichen Verwaltung hält die Bundesregierung die Schaffung neuer Straftatbestände nicht für geboten. Trotz der zahlreichen einzelnen Kritikpunkte verbleibt allgemein der Eindruck, daß ein subjektives Verschulden in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht vorliegt. Insbesondere prüfen auch die Ressorts in verstärktem Umfange Fragen des Regresses in den vorn Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fällen. Die vorhandenen Möglichkeiten des Straf- und des Disziplinarrechts haben sich als ausreichend erwiesen.
Der Bundesrechnungshof ist eine leistungsfähige und leistungswillige Institution. Durch seine Präsenz und seinen intensiven Kontakt mit der Verwaltung hilft er, viele Fehler zu vermeiden. Wenn es sein muß, scheut er sich aber auch nicht, die kleinen und großen Sünden beim Namen zu nennen und dem Parlament vorzutragen.
Mit dem Haushaltsausschuß und seinem Rechnungsprüfungsausschuß hat der Deutsche Bundestag Gremien, die über die Parteigrenzen hinweg — das will ich ausdrücklich unterstreichen — mit Fleiß und Engagement der vorgetragenen Kritik nachgehen. Diese Gremien stellen sicher, daß die Bemerkungen des Rechnungshofes nicht als geduldiges Papier zu den Akten gehen, sondern die notwendigen Konsequenzen auslösen. Ich danke allen Kollegen der Ausschüsse und ihren Mitarbeitern ebenso wie dem Bundesrechnungshof für die deutliche, aber faire und konstruktive Kritik, die sie am Bundeshaushalt 1984 geübt haben.
Im Namen der Bundesregierung bitte ich das Hohe Haus um Entlastung für das Haushaltsjahr 1984.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Deres.