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    Plenarprotokoll 11/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung in der Kohlerunde Dr. Hauff SPD 2071 B Dr. Lammert CDU/CSU 2072 A Stratmann GRÜNE 2073 B Beckmann FDP 2074 B Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2075 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2077 A Jung (Düsseldorf) SPD 2079 A Müller (Wadern) CDU/CSU 2080 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 2081 A Sellin GRÜNE 2083 A Kraus CDU/CSU 2083 B Menzel SPD 2084 B Dr. Göhner CDU/CSU 2085 B Roth SPD 2086 B Lattmann CDU/CSU 2087 B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zivile und militärische Ziele bundesdeutscher Weltraumpolitik (Drucksachen 11/515 (neu), 11/797) Wetzel GRÜNE 2088 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 2090 A Fischer (Homburg) SPD 2092 A Timm FDP 2093D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2095 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1984 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1984) sowie zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1986 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1984) (Drucksachen 10/4596, 10/6138, 11/831) Sieler (Amberg) SPD 2098 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 2100 C Frau Vennegerts GRÜNE 2102B Zywietz FDP 2103 C Kühbacher SPD 2105 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 2106 C Deres CDU/CSU 2107 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) Dr. Langner CDU/CSU 2108D Dr. de With SPD 2110 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Ebermann GRÜNE 2112 D Kleinert (Hannover) FDP 2113 D Nächste Sitzung 2115 D Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zu Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) 2117* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2117* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2118* C Anlage 4 Verhinderung des Absinkens der Entwicklungshilfe der EG an nichtassoziierte Entwicklungsländer MdlAnfr 3 02.10.87 Drs 11/880 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 2118* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2071 31. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Parl. Staatssekretär Dr. Jahn (BMJ) hat seine Ausführungen zu Protokoll gegeben. Siehe Anlage 1. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2117* Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zum Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs: Hauptgrund für die besorgniserregende Geschäftslage in der Finanzgerichtsbarkeit ist das außerordentliche Ansteigen der Eingänge seit Beginn der 70er Jahre. Die Eingänge bei den Finanzgerichten sind seit 1970 von 13 525 auf 60 365 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen und haben sich damit mehr als vervierfacht. Beim BFH sind die Eingänge von 2 233 Verfahren im Jahre 1970 auf 3 209 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen. Obschon die Zahl der Richter, die Zahl der Erledigungen je Richter und entsprechend die Gesamtzahl der Erledigungen in diesen Jahren deutlich zugenommen haben, ist ein stetiges Anwachsen der Rückstände zu verzeichnen. Der Gesetzgeber hat auf die steigende Geschäftslast in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Reihe von Maßnahmen reagiert. Diese sind in dem hier zur Verlängerung anstehenden BFH-Entlastungsgesetz und in dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit enthalten. Bei beiden Gesetzen hat sich der Gesetzgeber um einen ausgewogenen Kompromiß zwischen effektivem Rechtsschutz und dem Abbau der übermäßigen Belastung der Gerichte bemüht. Das zu verlängernde BFH-Entlastungsgesetz enthält acht vom Dauerrecht der FGO abweichende Regelungen, die zur Entlastung des Bundesfinanzhofs und zur Beschleunigung der Verfahren vor diesem Gericht zur Zeit unverzichtbar sind. Die bedeutsamste Regelung enthält Art. 1 Nr. 5 über die Aufhebung der Streitwertrevision in § 115 Abs. 1 FGO. Notwendig sind auch die Regelungen über die Einführung des Vertretungszwangs vor dem BFH sowie Verfahrensvereinfachungen bei Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden und unbegründete Revisionen. Die gesetzgeberischen Maßnahmen und personellen Verstärkungen hätten zu einer grundlegenden Entspannung der Lage in der Finanzgerichtsbarkeit geführt, wenn nicht die Eingänge bei den Finanzgerichten im Verhältnis zu anderen Gerichtszweigen weit überdurchschnittlich angestiegen wären. Die Zahl der Einsprüche von Bürgern, aber auch der Einspruchsentscheidungen der Finanzämter ist fortlaufend gewachsen, beispielsweise die Zahl der Einsprüche bei den Besitz- und Verkehrsteuern von ca. 1,5 Millionen im Jahre 1978 auf ca. 2,3 Millionen im Jahre 1986. Als sich herausstellte, daß die bisherigen prozeßrechtlichen und personellen Abhilfemaßnahmen nur begrenzte Wirkung entfalten konnten, hat Bundesminister Engelhard im November 1986 eine Bund/Länder-Expertenarbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich ihren Abschlußbericht vorgelegt Anlagen zum Stenographischen Bericht und ein Bündel von schnell zu verwirklichenden Sofortmaßnahmen im Bereich des Prozeßrechts empfohlen. Wir haben diese Vorschläge ganz überwiegend aufgegriffen und einen Referentenentwurf erstellen lassen, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht. Aus dem Bündel der Vorschläge sind zu nennen: 1. die Einführung der Zulassungsrevision, die bisher nur zeitlich befristet galt. 2. die Abschaffung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BFH, 3. die Möglichkeit der Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, 4. die Zurückweisung verspäteten Vorbringens, 5. die Vereinfachung der Beiladung bei Massenverfahren, 6. die Einführung eines Gerichtsbescheides, 7. die Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, 8. die Erleichterung von Zwischenurteilen, 9. Erleichterungen bei der Begründung von Entscheidungen, 10. die erleichterte Zurückweisung der Streitsache an die Finanzbehörden. Unabhängig von diesen Maßnahmen werden wir uns längerfristig darüber Gedanken machen müssen, inwieweit die von der Arbeitsgruppe angestellten Überlegungen zur Schaffung einer weiteren Tatsacheninstanz aufzugreifen sind, um zu einer dauerhaften Entlastung der Finanzgerichtsbarkeit zu gelangen. Ferner wird die bisherige Ausgestaltung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sorgsam auf ihre Filterwirkung zu untersuchen sein. Ein Streitfall, der im Verwaltungsverfahren gut aufbereitet worden ist, kann im gerichtlichen Verfahren leichter und schneller bearbeitet werden. Die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs kann nach allem nur ein erster Schritt auf dem Wege zu einer Gesamtbereinigung der prekären Lage in der Finanzgerichtsbarkeit sein. Sie ist indes dringend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Bundesfinanzhofes zu sichern. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Austermann 9. 10. Bauer 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Böhm (Melsungen) '* 9. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Carstensen (Nordstrand) 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Conrad 9. 10. Dr. Daniels (Regensburg) 9. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Dr. Ehrenberg 9. 10. Eylmann 9. 10. Frau Fischer ** 9. 10. Frau Geiger 9. 10. Gerstein 9. 10. Glos 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Dr. Haussmann 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Dr. Hüsch 9. 10. Ibrügger 9. 10. Irmer ** 9. 10. Jansen 9. 10. Jaunich 9. 10. Kittelmann * 9. 10. Dr. Klejdzinski * 9. 10. Kolbow 9. 10. Kreuzeder 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lamers 9. 10. Linsmeier 9. 10. Dr. h. c. Lorenz 9. 10. Lüder 9. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 10. Dr. Müller ** 9. 10. Dr. Neuling 9. 10. Frau Oesterle-Schwerin 9. 10. Frau Olms 9. 10. Pesch 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reschke 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Frau Rust 9. 10. Dr. Scheer ' 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 9. 10. Schmitz (Baesweiler) 9. 10. Dr. Schmude 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Dr. Soell ** 9. 10. Dr. Sperling 9. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Stücklen 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tietjen 9. 10. Frau Dr. Timm ** 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Dr. Voigt (Northeim) 9. 10. Dr. Vondran 9. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 9. 10. Westphal 9. 10. Frau Dr. Wisniewski 9. 10. Wissmann 9. 10. Frau Würfel 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 16. September 1987 mitgeteilt, daß der Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Neuhausen - Drucksache 11/252 - zurückgezogen wird. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 17. September 1987 mitgeteilt, daß sie folgende Anträge zurückzieht: Vertragsabschluß mit der DDR über den Hochwasserschutz im Drömling (Drucksache 11/450) Sofortige Stillegung des THTR 300 und Exportverbot für Hochtemperaturreaktoren (Drucksache 11/598) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. September 1987 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlage abgesehen hat: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den jüngsten Beschlüssen der dänischen und irischen Regierung betreffend die Verringerung der Freibeträge für ihre Bürger, die die Gemeinschaftsgrenzen passieren, und weitere Einschränkungen ihrer Rechte (Drucksachen 11/464, 11/561 Nr. 1.5) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 3): Wird sich die Bundesregierung bei den Haushaltsberatungen der Europäischen Gemeinschaft für das Jahr 1988 im Ministerrat dafür einsetzen, daß die Entwicklungshilfe für die nichtassoziierten Entwicklungsländer, die bereits von 1986 auf 1987 um 16 v. H. gesunken ist, nicht noch weiter sinken wird? Ich gehe davon aus, daß Sie von den Verpflichtungsermächtigungen sprechen, die den entwicklungspolitischen Spielraum für Zusagen neuer Vorhaben bestimmen. Hierzu kann ich Ihre Frage mit „Ja" beantworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Conrad Schroeder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie ist möglicherweise nicht angekommen, Herr Präsident. Ich möchte hierzu sagen: Mit ist bekannt, daß es Beanstandungen gab.
    Die Bauverwaltung muß die später nutzende Behörde bereits bei der Stellung von Bauanträgen frühzeitig fachlich beraten und auf möglichen zusätzlichen Personalbedarf und Folgekosten für neuartige technische Dienste hinweisen. Wir erwarten, daß die Zusammenarbeit zwischen Bauverwaltung und späteren Nutzern deutlich verbessert wird, um kostenträchtigen Leerlauf zu vermeiden.
    In den Bereich der Bauverwaltung fallen auch Feststellungen zum experimentellen Wohnungsbau. Bundesfinanzierte Modellvorhaben zur Erforschung neuer Erkenntnisse im Wohnungswesen und Städtebau, insbesondere auf den Gebieten flächen- und energiesparende Baumethoden, kostengünstige Familienheime , Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau und Maßnahmen der Gruppenselbsthilfe, sind grundsätzlich begrüßenswerte Objekte. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs ist die Bundesfinanzierung jedoch häufig nicht zielgerichtet auf Forschungsmethoden verwendet worden, die auf die allgemeine Baupraxis übertragen werden können, sondern lediglich zur Schließung von Finanzierungslücken. Außerdem wurde mehrfach absolut unzulänglich abgerechnet.
    Es besteht der Eindruck, daß mit großzügig gewährten Bundesgeldern unverantwortlich umgegangen wurde. Mit öffentichen Geldern darf nicht ins Blaue hinein experimentiert werden, und Spielwiesen für Architekten können damit auch nicht finanziert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Esters [SPD] — Frau Unruh [GRÜNE]: Schmeißen Sie die doch raus, die das alles verbrochen haben!)

    Eine Fundgrube für Prüfungsfeststellungen ist auch der weite Bereich des Bundesministers der Verteidi-



    Dr. Schroeder (Freiburg)

    gung. Ein großer Beschaffungshaushalt verleitet gelegentlich zu Großzügigkeiten bei der Beschaffung und zu einem Aufwand bei der Ausstattung von Bundeswehreinrichtungen, die nicht immer den Grundzügen sparsamer Haushaltsführung entsprechen.
    Meine Fraktion erwartet, daß Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses in Zukunft nicht nur als Sonntagslektüre gelesen, sondern beim Umgang mit Steuergeldern auch beachtet werden.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Und zwar werktags!)

    — Auch werktags, Herr Kollege Bötsch. — Denn die Behandlung der Jahresrechnung 1984 im Rahmen der Entlastungsdebatte ist kein Schnee von gestern. Der Bund der Steuerzahler darf keine Chance haben, Jahr für Jahr ein Schwarzbuch mit sich ständig wiederholenden konkreten Beispielen für öffentliche Verschwendung herauszugeben.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Ja und? Wo sind denn die Konsequenzen?)

    Es steht außer Frage, daß ohne das ständige Damoklesschwert des Bundesrechnungshofes und auch der Landesrechnungshöfe die Zahl der Verstöße gravierender sein würde. Deshalb gilt mein Dank — weitere Ausführungen wird nachher der Kollege Deres machen der schwierigen und wertvollen Arbeit des Bundesrechnungshofes. Ich bedanke mich auch für die kooperative Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuß, bei den Mitgliedern der Bundesregierung für Aufklärung und Mithilfe, vor allen Dingen aber beim Ausschußvorsitzenden, dem Kollegen Dr. Friedmann.

    (Beifall)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Vennegerts.

(Zuruf von der CDU/CSU: Bloß nichts falsch machen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Vennegerts


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Das habe ich noch nie getan. — Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Heute ist die Zeit vorgegeben, Frau Vennegerts!)

    Diese Behörde wird von den meisten als unangenehm empfunden. Sie schaut uns auf die Finger, sie prüft, sie mahnt, und sie stellt unbequeme Fragen.
    So muß sich der Bundespostminister die Frage des Bundesrechnungshofes gefallen lassen, ob es denn im Rahmen der Beschaffung des Fernmeldesatellitensystems „Kopernikus", dessen überhöhte Kosten Minister Schwarz-Schilling mit technologie- und beschäftigungspolitischen Vorteilen zu rechtfertigen versucht, Aufgabe der Deutschen Bundespost sei, industrie-, technologie- und beschäftigungspolitische Maßnahmen größeren Umfanges zu finanzieren. Diese Frage wurde gestellt. — Denn eine entsprechende Kostenerstattung wurde mit den eigentlich für diese Aufgaben zuständigen Bundesressorts nicht vereinbart.
    Aber hier stellt sich schon die Frage nach den Grenzen der Tätigkeit des Bundesrechnungshofes. Rügt er
    Vorgänge, die administrativ und politisch schon abgeschlossen sind, so bekennt man eilfertig Reue und die gute Absicht, sich in der Zukunft zu bessern, was in den meisten Fällen aber nicht geschieht. Das sind die Tatsachen.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

    Legt er hingegen Widerspruch gegen ein laufendes oder zukünftiges Projekt ein, so setzt sich der jeweilige Minister in fast 100 % der Fälle unbeirrt dagegen durch. Ich möchte hier nur an die Begutachtung der Breitbandverkabelung durch den Bundesrechnungshof erinnern, der hier seinerzeit eine horrende Verschwendung von Steuergeldern bestätigt hatte. Trotzdem wird daran weitergewurschtelt.
    Ich möchte an dieser Stelle nur auf folgendes hinweisen: Je weniger die politisch Verantwortlichen sich die Kritik und die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu eigen machen, je weniger sie diese Behörde ernst nehmen, desto mehr höhlen sie diese Funktion der Behörde im Rahmen staatlicher Gewaltenteilung aus,

    (Richtig! bei den GRÜNEN)

    um so geringer wird das Interesse der Öffentlichkeit an seiner Arbeit, um so weniger wird der Bundesrechnungshof selbst ermutigt — das ist nämlich ganz wichtig: selbst ermutigt —,

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    auch präventiv angelegte Prüfungsaufträge durchzuführen, also nicht nur dann in Aktion zu treten, wenn das Kind gewissermaßen schon in den Brunnen gefallen ist. Dann kann der Rechnungsprüfungsausschuß des Parlaments erst Stellung nehmen, wenn bereits einige Jahre vergangen sind und die Verantwortlichen entweder schon befördert oder im Ruhestand sind.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Ja, genau!)

    Es gäbe in der Tat eine ganze Reihe lohnenswerter Prüfungsprojekte, die uns entweder noch ins Haus stehen oder aber gegenwärtig schon kräftig schieflaufen.
    Als erstes denke ich da an das Raumfahrt-Traumprojekt des Herrn Ministers Riesenhuber, das uns, obwohl die Hälfte des Programms vor einigen Tagen gestrichen wurde, noch immer ca. 30 Milliarden DM kosten soll. Das wäre ein dankbares Objekt für eine Kosten-Nutzen-Analyse. Ich denke, da sollte man einmal anfangen.
    Auch im Falle des Desasterprojekts Gorleben wäre es jenseits der Frage der gesellschaftlichen Verantwortbarkeit interessant zu untersuchen, inwieweit hier den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprochen wird, so wie sie in § 7 der Bundeshaushaltsordnung festgelegt sind. Sowohl in der Theorie als auch in der jüngsten Praxis hat sich erwiesen, daß das ursprüngliche Ziel eines dauerhaft sicheren Endlagers nie erreicht werden wird, denn es fehlt sowohl das undurchlässige Deckgebirge als auch das wasserundurchlässige Salz.

    (Beifall bei den GRÜNEN)




    Frau Vennegerts
    Trotzdem werden die Erkundung und die Arbeiten fortgesetzt, und dabei riskiert man Menschenleben. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Finanzaufwand von nahezu 1 Milliarde DM.
    Es ließen sich noch viele Beispiele dieser Art aufzeigen. Ich denke, der Bundesrechnungshof sollte künftig in erheblich größerem Maße als bisher zur Prüfung laufender statt abgeschlossener Vorgänge eingesetzt werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Er sollte ferner — dies als Anregung von seiten der GRÜNEN — vielleicht ab und an auch einmal die finanziellen Auswirkungen unterlassener Investitionen untersuchen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Jede Unterlassung im Umweltbereich, z. B. beim Waldsterben, wird zu Belastungen künftiger Bundeshaushalte in Milliardenhöhe führen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Friedmann [CDU/CSU]: Das führt zu einem Überparlament! Das wollen wir auch nicht!)

    Rein rechnerisch und von der Seriosität des Haushalts her gesehen hatten wir 1984 — im Vergleich zu heute — noch relativ geordnete Verhältnisse, meine Damen und Herren. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 31,2 Milliarden DM wurde im Jahre 1984 in Höhe von rund 28,3 Milliarden DM in Ansprch genommen. Drei Jahre später, nämlich hier und heute, knobelt die Regierung immer noch herum, wie sie den Fehlbetrag von 19 Milliarden DM decken soll. Die geplante Nettokreditaufnahme für das Jahr 1987 ist schon jetzt um 7 Milliarden DM höher als vorgesehen. Es darf noch spektuliert werden, wie hoch die Verschuldung und damit auch die erhöhte Zinsbelastung am Jahresende sein werden.
    Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat dem Minister Stoltenberg geholfen, als er vor dem Finanzausschuß alle unzureichend ausgeschöpften Einnahmequellen des Staates aufzählte, z. B. die bisher kaum kontrollierte Besteuerung der Zinsen.
    Allerdings, meine Damen und Herren, ein befürchtetes Entgleisen des Bundeshaushalts 1988 kann auch der Bundesrechnungshof nicht verhindern, hat er doch keinen Einfluß auf politische Entscheidungen.
    Ich bin der Meinung, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes nicht erschwert werden darf, im Gegenteil. Deshalb halte ich es trotz des von Minister Stoltenberg verordneten Sparkurses für unverantwortlich, daß die anderen Fraktionen — außer den GRÜNEN — die im Haushaltsjahr 1988 für die Begleichung von Telefongebühren benötigten Mittel für den Bundesrechnungshof gekürzt haben. Das fand ich überhaupt nicht nett von Ihnen. Ein starker, leistungsfähiger Bundesrechnungshof kann nur zum Nutzen des Parlaments und der Regierung sein.

    (Beifall bei den GRÜNEN)