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    Plenarprotokoll 11/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung in der Kohlerunde Dr. Hauff SPD 2071 B Dr. Lammert CDU/CSU 2072 A Stratmann GRÜNE 2073 B Beckmann FDP 2074 B Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2075 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2077 A Jung (Düsseldorf) SPD 2079 A Müller (Wadern) CDU/CSU 2080 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 2081 A Sellin GRÜNE 2083 A Kraus CDU/CSU 2083 B Menzel SPD 2084 B Dr. Göhner CDU/CSU 2085 B Roth SPD 2086 B Lattmann CDU/CSU 2087 B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zivile und militärische Ziele bundesdeutscher Weltraumpolitik (Drucksachen 11/515 (neu), 11/797) Wetzel GRÜNE 2088 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 2090 A Fischer (Homburg) SPD 2092 A Timm FDP 2093D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2095 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1984 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1984) sowie zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1986 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1984) (Drucksachen 10/4596, 10/6138, 11/831) Sieler (Amberg) SPD 2098 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 2100 C Frau Vennegerts GRÜNE 2102B Zywietz FDP 2103 C Kühbacher SPD 2105 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 2106 C Deres CDU/CSU 2107 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) Dr. Langner CDU/CSU 2108D Dr. de With SPD 2110 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 Ebermann GRÜNE 2112 D Kleinert (Hannover) FDP 2113 D Nächste Sitzung 2115 D Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zu Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 11/898) 2117* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2117* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2118* C Anlage 4 Verhinderung des Absinkens der Entwicklungshilfe der EG an nichtassoziierte Entwicklungsländer MdlAnfr 3 02.10.87 Drs 11/880 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 2118* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2071 31. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Parl. Staatssekretär Dr. Jahn (BMJ) hat seine Ausführungen zu Protokoll gegeben. Siehe Anlage 1. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1987 2117* Anlage 1 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn zum Zusatztagesordnungspunkt 9: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs: Hauptgrund für die besorgniserregende Geschäftslage in der Finanzgerichtsbarkeit ist das außerordentliche Ansteigen der Eingänge seit Beginn der 70er Jahre. Die Eingänge bei den Finanzgerichten sind seit 1970 von 13 525 auf 60 365 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen und haben sich damit mehr als vervierfacht. Beim BFH sind die Eingänge von 2 233 Verfahren im Jahre 1970 auf 3 209 Verfahren im Jahre 1986 angestiegen. Obschon die Zahl der Richter, die Zahl der Erledigungen je Richter und entsprechend die Gesamtzahl der Erledigungen in diesen Jahren deutlich zugenommen haben, ist ein stetiges Anwachsen der Rückstände zu verzeichnen. Der Gesetzgeber hat auf die steigende Geschäftslast in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Reihe von Maßnahmen reagiert. Diese sind in dem hier zur Verlängerung anstehenden BFH-Entlastungsgesetz und in dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit enthalten. Bei beiden Gesetzen hat sich der Gesetzgeber um einen ausgewogenen Kompromiß zwischen effektivem Rechtsschutz und dem Abbau der übermäßigen Belastung der Gerichte bemüht. Das zu verlängernde BFH-Entlastungsgesetz enthält acht vom Dauerrecht der FGO abweichende Regelungen, die zur Entlastung des Bundesfinanzhofs und zur Beschleunigung der Verfahren vor diesem Gericht zur Zeit unverzichtbar sind. Die bedeutsamste Regelung enthält Art. 1 Nr. 5 über die Aufhebung der Streitwertrevision in § 115 Abs. 1 FGO. Notwendig sind auch die Regelungen über die Einführung des Vertretungszwangs vor dem BFH sowie Verfahrensvereinfachungen bei Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden und unbegründete Revisionen. Die gesetzgeberischen Maßnahmen und personellen Verstärkungen hätten zu einer grundlegenden Entspannung der Lage in der Finanzgerichtsbarkeit geführt, wenn nicht die Eingänge bei den Finanzgerichten im Verhältnis zu anderen Gerichtszweigen weit überdurchschnittlich angestiegen wären. Die Zahl der Einsprüche von Bürgern, aber auch der Einspruchsentscheidungen der Finanzämter ist fortlaufend gewachsen, beispielsweise die Zahl der Einsprüche bei den Besitz- und Verkehrsteuern von ca. 1,5 Millionen im Jahre 1978 auf ca. 2,3 Millionen im Jahre 1986. Als sich herausstellte, daß die bisherigen prozeßrechtlichen und personellen Abhilfemaßnahmen nur begrenzte Wirkung entfalten konnten, hat Bundesminister Engelhard im November 1986 eine Bund/Länder-Expertenarbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich ihren Abschlußbericht vorgelegt Anlagen zum Stenographischen Bericht und ein Bündel von schnell zu verwirklichenden Sofortmaßnahmen im Bereich des Prozeßrechts empfohlen. Wir haben diese Vorschläge ganz überwiegend aufgegriffen und einen Referentenentwurf erstellen lassen, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht. Aus dem Bündel der Vorschläge sind zu nennen: 1. die Einführung der Zulassungsrevision, die bisher nur zeitlich befristet galt. 2. die Abschaffung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BFH, 3. die Möglichkeit der Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, 4. die Zurückweisung verspäteten Vorbringens, 5. die Vereinfachung der Beiladung bei Massenverfahren, 6. die Einführung eines Gerichtsbescheides, 7. die Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, 8. die Erleichterung von Zwischenurteilen, 9. Erleichterungen bei der Begründung von Entscheidungen, 10. die erleichterte Zurückweisung der Streitsache an die Finanzbehörden. Unabhängig von diesen Maßnahmen werden wir uns längerfristig darüber Gedanken machen müssen, inwieweit die von der Arbeitsgruppe angestellten Überlegungen zur Schaffung einer weiteren Tatsacheninstanz aufzugreifen sind, um zu einer dauerhaften Entlastung der Finanzgerichtsbarkeit zu gelangen. Ferner wird die bisherige Ausgestaltung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sorgsam auf ihre Filterwirkung zu untersuchen sein. Ein Streitfall, der im Verwaltungsverfahren gut aufbereitet worden ist, kann im gerichtlichen Verfahren leichter und schneller bearbeitet werden. Die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs kann nach allem nur ein erster Schritt auf dem Wege zu einer Gesamtbereinigung der prekären Lage in der Finanzgerichtsbarkeit sein. Sie ist indes dringend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Bundesfinanzhofes zu sichern. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Austermann 9. 10. Bauer 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Böhm (Melsungen) '* 9. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Carstensen (Nordstrand) 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Conrad 9. 10. Dr. Daniels (Regensburg) 9. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Dr. Ehrenberg 9. 10. Eylmann 9. 10. Frau Fischer ** 9. 10. Frau Geiger 9. 10. Gerstein 9. 10. Glos 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Dr. Haussmann 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Dr. Hüsch 9. 10. Ibrügger 9. 10. Irmer ** 9. 10. Jansen 9. 10. Jaunich 9. 10. Kittelmann * 9. 10. Dr. Klejdzinski * 9. 10. Kolbow 9. 10. Kreuzeder 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lamers 9. 10. Linsmeier 9. 10. Dr. h. c. Lorenz 9. 10. Lüder 9. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 10. Dr. Müller ** 9. 10. Dr. Neuling 9. 10. Frau Oesterle-Schwerin 9. 10. Frau Olms 9. 10. Pesch 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reschke 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Frau Rust 9. 10. Dr. Scheer ' 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 9. 10. Schmitz (Baesweiler) 9. 10. Dr. Schmude 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Dr. Soell ** 9. 10. Dr. Sperling 9. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Stücklen 9. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tietjen 9. 10. Frau Dr. Timm ** 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Dr. Voigt (Northeim) 9. 10. Dr. Vondran 9. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 9. 10. Westphal 9. 10. Frau Dr. Wisniewski 9. 10. Wissmann 9. 10. Frau Würfel 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 16. September 1987 mitgeteilt, daß der Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Neuhausen - Drucksache 11/252 - zurückgezogen wird. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 17. September 1987 mitgeteilt, daß sie folgende Anträge zurückzieht: Vertragsabschluß mit der DDR über den Hochwasserschutz im Drömling (Drucksache 11/450) Sofortige Stillegung des THTR 300 und Exportverbot für Hochtemperaturreaktoren (Drucksache 11/598) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. September 1987 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Eine Ausfertigung des Jahresabschlusses liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlage abgesehen hat: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den jüngsten Beschlüssen der dänischen und irischen Regierung betreffend die Verringerung der Freibeträge für ihre Bürger, die die Gemeinschaftsgrenzen passieren, und weitere Einschränkungen ihrer Rechte (Drucksachen 11/464, 11/561 Nr. 1.5) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 3): Wird sich die Bundesregierung bei den Haushaltsberatungen der Europäischen Gemeinschaft für das Jahr 1988 im Ministerrat dafür einsetzen, daß die Entwicklungshilfe für die nichtassoziierten Entwicklungsländer, die bereits von 1986 auf 1987 um 16 v. H. gesunken ist, nicht noch weiter sinken wird? Ich gehe davon aus, daß Sie von den Verpflichtungsermächtigungen sprechen, die den entwicklungspolitischen Spielraum für Zusagen neuer Vorhaben bestimmen. Hierzu kann ich Ihre Frage mit „Ja" beantworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schroeder.


Rede von Dr. Conrad Schroeder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Sieler nur beipflichten, daß im Rechnungsprüfungsausschuß in kollegialer und kooperativer Weise um der Sache willen zusammengearbeitet wurde. Der Bundesrechnungshof ist nicht nur ein Schwert gegen die Steuerverschwendung, sondern auch ein Garant für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in unserem Lande.
Bei den Feststellungen des Bundesrechnungshofes nimmt die Beachtung sparsamer Haushaltsführung durch Bundesverwaltungen, also die Prüfung der Ausgabenseite, einen breiten Raum ein. Gleichen Stellenwert hat jedoch auch die Beachtung der Grundsätze gleichmäßiger Besteuerung. In allen Jahren hat hier der Rechnungshof beachtliche Feststellungen geliefert, die zu lebhaften Erörterungen im Ausschuß und auch hier im Plenum geführt haben. Ich darf nur daran erinnern, daß im letzten Jahr fast die gesamte Entlastungsdebatte mit dem Thema der Erfassung privater Zinseinkünfte, also der Quellenbesteuerung, bestritten wurde. Ein anderes Thema war die Erfassung der Jahreswagen. Wir werden es vielleicht in einer anderen Weise hier wieder auf den Tisch bekommen. Ein weiterer Punkt war die Verzerrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch völlig unterschiedliche Betriebsprüfungsturnusse in einzelnen Bundesländern, insbesondere bei Großbanken. Hier sind einige Dauerthemen.
Auch in diesem Jahre sind dem Rechnungsprüfungsausschuß Feststellungen vorgelegt worden, wo hohe Steuerausfälle eingetreten sind. Ich erwähne hier die Besteuerung der Selbstnutzung aufwendig gebauter Zweifamilienhäuser. Hier sind in einzelnen Bundesländern auf Grund völlig unterschiedlicher pauschaler Regelungen der Oberfinanzdirektionen horrende Abweichungen in den Festsetzungen der Eigenmietwerte festgestellt worden. Eigenmietwerte häufig unter dem Wert der fremdvermieteten Wohnung oder teilweise sogar unter den Mietpreisen des sozialen Wohnungsbaus sind nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes keine Seltenheit. Mietwerte für eigengenutzte Wohnungen zwischen



Dr. Schroeder (Freiburg)

2,60 DM und 4 DM in Millionenvillen sind unhaltbar.

(Kühbacher [SPD]: Wer hat, dem wird gegeben!)

Es war der einheitliche Wille des Rechnungsprüfungsausschusses, daß das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit den Länderfinanzministern dafür Sorge trägt, daß hier die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewahrt wird. Meine Fraktion erwartet, daß hier endlich Klarheit geschaffen wird, nachdem dieses Problem schon im Jahre 1983 vom Bundesrechnungshof aufgegriffen worden ist. Das darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

(Beifall des Abg. Dr. Friedmann [CDU/CSU] sowie des Abg. Kühbacher [SPD])

Ich komme auf einen weiteren Aufgriff des Bundesrechnungshofs: Kostenanteil für die Privatnutzung betrieblicher oder beruflich genutzter Pkw. Auch hier ergeben sich ländermäßig erhebliche Abweichungen bei der Erfassung des Privatanteils.
Meine Fraktion redet nicht einer kleinkarierten Pfennigfuchserei das Wort bei der Erfassung von betrieblich genutzten Pkw für den privaten Bereich, aber hier gibt es ebenfalls so krasse Unterschiede, daß man die Augen nicht verschließen kann. Privatanteile von lediglich 20 % bei Betriebs-Pkw liegen deutlich neben der Wirklichkeit, wenn der Freiberufler oder Gewerbetreibende nach der besonderen Art seiner Tätigkeit den Beruf am Ort und nicht im Umherziehen ausübt. Hier ist schon im Interesse der gleichmäßigen steuerlichen Behandlung von Pkw-Kosten der Arbeitnehmer der Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung stärker zu beachten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Esters [SPD])

Ein Lehrstück dafür, daß sich der Staat möglichst nicht als Unternehmer betätigen, sondern auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken soll, zeigen Feststellungen des Bundesrechnungshofs in einem Fall, in dem eine bundeseigene Obergesellschaft die Anteilsmehrheit an einem Produktionsbetrieb erwarb, in dem über ein Jahrzehnt Verluste von Hunderten von Millionen DM erwirtschaftet wurden. Diese Verluste wurden auf Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der bundeseigenen Obergesellschaft übernommen. Ganz offensichtlich wegen der Übernahme der Verluste durch den Bundeshaushalt und der Zuführung von über 1,3 Milliarden DM im Laufe der Jahre an Eigenmitteln des Bundes unterblieb über 15 Jahre hinaus eine geeignete Sanierung und eine Verbesserung der Organisation der Geschäftsführung in dem betroffenen Unternehmen. Neben der Belastung des Bundeshaushalts mit weit über 1 Milliarde DM bedeutet diese Bundessubventionierung auch eine schwere Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Konkurrenz und einen Verstoß gegen die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Esters [SPD])

Schuster, bleib bei deinen Leisten, kann man hier dem Staat zurufen.
Auf besonderes Interesse ist bei den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses auch die Feststellung des Rechnungshofs gestoßen, daß die Bundesbauverwaltung umfangreiche Bauwerke für Bundesinstitutionen errichtet, die häufig mit modernsten technischen Einrichtungen, rechnergestützten Meß-
und Regelanlagen und komplizierten raumlufttechnischen Anlagen ausgerüstet sind. Die späteren Nutzer stehen häufig solchen Apparaturen der modernen Technik völlig hilflos gegenüber. Hier gibt es eine ganze Reihe von Beispielen, die der Bundesrechnungshof aufgelistet hat und die bei uns im Ausschuß beschäftigt haben.

(Esters [SPD]: Herr Kollege Schroeder, ist Ihnen bekannt, daß die gleiche Baudirektion auch in Riad in Saudi-Arabien die deutsche Botschaft neu errichtet und schneelastsicher gebaut hat? — Heiterkeit)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Esters, Ihre Zwischenfrage wäre sicherlich für die Öffentlichkeit von Interesse gewesen. Ich darf Sie bitten, künftig ans Mikrophon zu gehen.