Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach unserer Geschäftsordnung bestimmen sich Gestaltung und Dauer der Debatten nach den §§ 35, 27 und 28. Es heißt darin, daß auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag die Gestaltung festgelegt wird. In § 27 wird festgestellt, daß ein Mitglied des Bundestages nur sprechen darf, wenn ihm der Präsident das Wort erteilt hat, und daß diese Mitglieder des Bundestages sich beim Präsidenten zu melden haben. Natürlich steht nicht in der Geschäftsordnung, daß überhaupt niemand aus dem Hause zu Wort kommt, wenn ihm nicht vorher die Fraktionen das Wort erteilt haben. Ich glaube, das ist auch der Grund dafür, daß § 33 der Geschäftsordnung, wonach nämlich die Redner grundsätzlich frei zu sprechen haben, in aller Regel in den Debatten auf den Kopf gestellt wird; denn grundsätzlich sprechen hier Rednerinnen und Redner meist nicht frei, sie lesen ab. Es ist die Ausnahme, wenn jemand wirklich frei spricht. Das hat meines Erachtens damit zu tun, daß die Fraktionen entscheidend mitbestimmen, wie die Debatte gestaltet wird.
Wir haben diesen Punkt in unserem Antrag benannt. Wir haben darin aufgenommen, daß die Debatte offener und lebendiger gestaltet werden soll und daß bei größeren Debatten — —
— Ja, ich spreche zur Geschäftsordnung.