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ID1102803800

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    Plenarprotokoll 11/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Medienkritik von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Dr. Uwe Barschel Schily GRÜNE 1851 B Weirich CDU/CSU 1852 D Gansel SPD 1854 A Kleinert (Hannover) FDP 1855 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1856A Dr. Olderog CDU/CSU 1857 C Duve SPD 1858 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF (Erklärung nach § 30 GO) 1859 D Dr. Bötsch CDU/CSU 1859D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/789) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/805) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/803) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 1861 A Diller SPD 1862 C Dr. Grünewald CDU/CSU 1865D Hüser GRÜNE 1868 B Rind FDP 1869B Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler und weiterer Abgeordneter: Parlamentsreform/ Änderung der Geschäftsordnung (Drucksache 11/411 [neu]) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 1871 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1871 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1871D, 1896C Porzner SPD 1874 B Bohl CDU/CSU 1875D, 1902A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 1877 C Frau Dr. Götte SPD 1879A Dr. Feldmann FDP 1879D Dr. Lammert CDU/CSU 1881 A Häfner GRÜNE 1884 B Frau Terborg SPD 1885 D Kleinert (Hannover) FDP 1886 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 1887 C Schwarz CDU/CSU 1889A, 1900D Reimann SPD 1891 C Irmer FDP 1892 C Lutz SPD 1893 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Frau Schilling GRÜNE 1894 D Frau Dr. Hartenstein SPD 1895D Müller (Pleisweiler) SPD 1897 D Frau Garbe GRÜNE 1898D Frau Adler SPD 1899 B Dr. Pick SPD 1900 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 1901 B Dr. Knabe GRÜNE 1903 A Bindig SPD 1903 B Nächste Sitzung 1904 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 1905 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 1851 28. Sitzung Bonn, den 18. September 1987 Beginn: 8.31 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 18. 9. Dr. Ahrens * 18. 9. Bahr 18. 9. Dr. Bangemann 18. 9. Frau Beck-Oberdorf 18. 9. Frau Becker-Inglau 18. 9. Frau Brahmst-Rock 18. 9. Brandt 18. 9. Frau Bulmahn 18. 9. Catenhusen 18. 9. Cronenberg 18. 9. Daubertshäuser 18. 9. Dr. Dollinger 18. 9. Dr. Ehmke (Bonn) 18. 9. Dr. Ehrenberg 18. 9. Frau Eid 18. 9. Engelsberger 18. 9. Erler 18. 9. Eylmann 18. 9. Feilcke 18. 9. Frau Fischer * 18. 9. Dr. Friedrich 18. 9. Frau Fuchs (Köln) 18. 9. Fuchtel 18. 9. Dr. Götz 18. 9. Dr. Häfele 18. 9. Frau Hämmerle 18. 9. Dr. Hauff 18. 9. Hauser (Esslingen) 18. 9. Dr. Haussmann 18. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Hellwig 18. 9. Frau Hensel 18. 9. Hiller (Lübeck) 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Irmer ** 18. 9. Dr. Jahn (Münster) 18. 9. Kalisch 18. 9. Kastning 18. 9. Kittelmann ** 18. 9. Dr. Klejdzinski ** 18. 9. Dr. Langner 18. 9. Lemmrich * 18. 9. Linsmeier 18. 9. Dr. Lippelt (Hannover) 18. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 18. 9. Meyer 18. 9. Dr. Müller * 18. 9. Pesch 18. 9. Rawe 18. 9. Frau Renger 18. 9. Repnik 18. 9. Reuschenbach 18. 9. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 9. Frau Saibold 18. 9. Dr. Scheer 18. 9. Schreiner 18. 9. Dr. Schmude 18. 9. Sellin 18. 9. Dr. Sperling 18. 9. Dr. Stavenhagen 18. 9. Tietjen 18. 9. Toetemeyer 18. 9. Dr. Vogel 18. 9. Werner (Ulm) 18. 9. Weisskirchen (Wiesloch) 18. 9. Dr. Wieczorek 18. 9. Frau Wieczorek-Zeul 18. 9. Wissmann 18. 9. Frau Würfel 18. 9.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat hier einen Entwurf zur Änderung des Länderfinanzausgleichs vorgelegt, der unserer Meinung nach in keiner Weise dazu geeignet ist, die grundgesetzlich angestrebten einheitlichen Lebensverhältnisse wiederherzustellen oder überhaupt erst zu gewährleisten. Im Gegenteil: Wir glauben, daß gerade mit diesem Gesetzentwurf die Bundesregierung dazu beiträgt, daß die strukturellen Unterschiede noch verschlimmert werden.
    Zwei Punkte, aus diesem Gesetzentwurf — einerseits keine Änderung des Umverteilungsschlüssels der Umsatzsteuer, andererseits die Plafondierung der Ergänzungszuweisungen — bestätigen diese Aussage.
    Die SPD hat vorhin in ihrem Redebeitrag sehr ausführlich die Kritik an diesem Regierungsentwurf dargebracht, die auch in ihrem Antrag niedergelegt ist. Wir können dieser Kritik zustimmen. Kritik ist allerdings nicht alles: Hier und da muß man auch einmal zeigen, wie man es besser machen kann. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir versuchen, die Kritikpunkte in konstruktive Kritik umzumünzen.
    Wegen der Knappheit der hier zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich mich auf drei Schwerpunkte beschränken, die wir unserem Gesetzentwurf zugrunde gelegt haben. Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, besteht der zu behandelnde Gesetzentwurf aus drei Schwerpunkten: zum einen die Umverteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern, zum anderen der Ausgleich unter den Ländern und drittens die Ergänzungszuweisungen vom Bund an die Länder.
    Bezüglich des ersten Punktes, der Umverteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern, halten wir es für notwendig, daß die Finanzkraft der Länder gestärkt wird. Es ist ersichtlich, daß gerade in der letzten Zeit die Finanzkraft von Bund und Ländern sehr weit zugunsten des Bundes auseinandergedriftet ist. Gleichzeitig ist aber die Steuerkraft der Länder und Gemeinden gesunken, maßgeblich durch die Bundesgesetzgebung beeinflußt. Das jüngste Beispiel hierfür ist die Steuerreform.
    Eine logische Konsequenz aus diesen Fakten hätte sein müssen, daß bei dem Gesetzentwurf eine Umverteilung der Steuereinnahmen zugunsten der Länder stattfindet. Wir haben hieraus die Konsequenz gezogen, daß wir die Umsatzsteuer zugunsten der Länder um einen Prozentpunkt erhöhen wollen; dies macht ungefähr 1,3 Milliarden DM zugunsten der Länder aus.
    Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Finanzausgleich unter den Ländern. Es ist einleuchtend, daß bei der Beurteilung der Finanzkraft eines Landes auch die finanzielle Ausstattung seiner Gemeinden einzubeziehen ist. Es gibt also überhaupt keine rationale Begründung — sie ist auch nicht versucht worden —, warum die Finanzkraft der Gemeinden nur mit 50 % oder mit 60 % angerechnet werden soll. Im Gegenteil: Das Grundgesetz schreibt vor, daß auch der Finanzbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen ist.
    Unserer Meinung nach sind die Sozialhilfelasten ein wichtiger Faktor, um den Finanzbedarf der Gemeinden festzustellen. Wenn wir uns hier das Verhältnis zwischen den Sozialhilfelasten und den Steuereinnahmen der Gemeinden anschauen, dann wird besonders deutlich, wie kraß die Unterschiede zwischen den Ländern sind. Baden-Württemberg z. B. braucht nur 25,3 % seiner Gemeindesteuereinnahmen zur Abdeckung der Sozialhilfelasten einzubringen. Bremen allerdings hat 76,4 % seiner Gemeindesteuereinnahmen aufzuwenden. Es wird sehr deutlich, daß hier ein sehr starkes Nord-Süd-Gefälle vorhanden ist. Sofern der unterschiedliche Finanzbedarf der Gemeinden in den Ausgleich einbezogen wird, wären wir einer gerechteren Lösung schon ein gutes Stück näher.

    (Beifall bei den GRÜNEN)




    Hüser
    Dies ist auch deshalb berechtigt, weil es sich bei den Sozialhilfelasten um Ausgaben handelt, die hauptsächlich durch Defizite in der Bundesgesetzgebung bezüglich der Regelung der Alterssicherung und der Arbeitsmarkt- und Pflegegesetzgebung verursacht werden. Die Berücksichtigung der Ausgaben für die Sozialhilfe kann deshalb nur eine vorläufige Lösung sein, um der im Ländervergleich sehr unterschiedlichen Belastung der Länder- und Gemeindehaushalte gerecht zu werden. Eine Lösung, die den ursächlichen Problemen für die hohen Sozialhilfelasten angemessen ist, kann nur in der Verabschiedung eines Bundesgrundsicherungs- und eines Bundespflegegesetzes liegen, deren Kosten vom Bundeshaushalt zu tragen sind, wie es die GRÜNEN fordern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ein dritter Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs ist die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen. Herr Stoltenberg, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, die Bundesergänzungszuweisungen sollten nur einen ganz minimalen Beitrag zum Länderfinanzausgleich leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu gesagt, daß die Bundesergänzungszuweisungen bei besonderen Sachlagen einen ganz erheblichen Umfang annehmen können.
    Unserer Meinung nach ist die Arbeitslosigkeit eine solche besondere Sachlage und ein offensichtliches Kriterium für regionale Strukturkrisen, sei es bei Kohle, Stahl, den Werften oder auch bei der Landwirtschaft. Deswegen halten wir es für dringend notwendig, daß die Bundesergänzungszuweisungen auch nach der Höhe der Arbeitslosigkeit verteilt werden, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, gerade in diesen Punkten politisch aktiv zu werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich möchte zum Schluß noch sagen, daß wir diesen Gesetzentwurf im Finanzausschuß sorgfältig beraten sollten. Wir wollen durch die in unserem Vorschlag enthaltenen drei Schwerpunkte versuchen, die ganze Diskussion in eine andere Richtung zu lenken. Die ganze Betrachtung sollte nicht nur an einer objektiven Darstellung nur der Finanzkraft, sondern auch an den wirklichen Lebensverhältnissen in den Ländern orientiert sein. Wir hoffen, daß diese Diskussionspunkte aufgegriffen werden. Das wird mit Sicherheit noch eine sehr spannende Diskussion, zumal im Regierungslager die verschiedenen Meinungen sehr stark aufeinanderprallen. Wir werden mit unserem Gesetzentwurf in diese Diskussion mit einsteigen und versuchen, unsere Position hier noch einmal deutlich zu machen.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Rind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Auseinandersetzungen der letzten Wochen und Monate um den Länderfinanzausgleich — auch die heutige Debatte war an einigen Stellen wieder ein Beitrag zu einem verwirrenden Spiel — wird oft übersehen, daß das Volumen des Länderfinanzausgleichs im Grunde genommen sehr begrenzt ist. Ich will Ihnen einmal die Zahlen von 1987 nennen. In diesem Jahr beträgt der Länderfinanzausgleich 1,78 Milliarden DM, das Volumen der Bundesergänzungszuweisungen ca. 3 Milliarden DM; das sind rund 4,8 Milliarden DM im Jahre 1987.
    Wenn nun so getan wird, als ob mit diesen Beträgen die unterschiedliche Wirtschaftskraft in den einzelnen Bundesländern und vielleicht sogar auch noch das Nord-Süd-Gefälle ausgeglichen werden könnten, dann ist dies eine bewußte Ablenkung vom Thema. Das ist das Werfen von Nebelkerzen, meine Herren.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Mit diesen Auseinandersetzungen, die auf dem falschen Kampfplatz geführt werden, soll vernebelt werden, daß es eigentlich um etwas ganz anderes geht. Der Bundesrat hat mit seinen Vorschlägen schlicht und einfach eine Politik des Verschiebebahnhofs betrieben. Die Probleme der Länder sollen auf den Bund verschoben werden.
    Dies kommt in den folgenden drei Punkten, die ich nur ganz kurz zitieren will, zum Ausdruck: Aufstokkung der Bundesergänzungszuweisungen auf 2 % des Umsatzsteueraufkommens zu Lasten des Bundes; alleinige Belastung des Bundes beim Ausgleich von Nachteilen der Länder NRW und Bremen bei den Bundesergänzungszuweisungen ; größere Berücksichtigung der Haushaltsnotlagen — Kohlelasten NRW — durch den Bund, immer auf den Bund! So soll nach den Vorstellungen des Bundesrates die notwendige Gesetzesänderung dazu benutzt werden, die Anteile am Steuerkuchen zu Lasten des Bundes und zugunsten der Bundesländer zu verschieben.
    Der Mehrheitsbeschluß des Bundesrates hat außerdem bewiesen — auch dies sollte hier zumindest mit einem Satz kritisch angemerkt werden — , daß es an der notwendigen Solidarität der sogenannten reichen Bundesländer mit den armen Bundesländern fehlt. Dies ist in Anbetracht der Vorlage des Bundesrates leider eine bittere Erkenntnis.
    Nun kann man nicht verkennen — jetzt kommt das Gegenstück — , daß auch der Bundesfinanzminister an sich selbst — damit meine ich: an den Bundeshaushalt — gedacht hat.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das sollte er hin und wieder tun!)

    — Dazu sage ich noch etwas. — Am deutlichsten kommt diese Haltung bei der Deckelung der Bundesergänzungszuweisungen auf 1,5 % des Umsatzsteueraufkommens zum Ausdruck. Ich halte es auch um daran keinen Zweifel aufkommen zu lassen — für die Aufgabe des Bundesfinanzministers innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens, zunächst einmal ein besonderes Augenmerk auf die Bundeskasse zu richten,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und er hat auch gute Argumente für diese seine Haltung zur Verfügung; sie sind insbesondere in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates nachzulesen.
    Bei der Behandlung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen wird das zu verabschiedende Gesetz auch



    Rind
    vor dem Hintergrund der gesamten Problematik der Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu sehen sein. Diese Feststellung beziehe ich auch auf die Neuverteilung der Umsatzsteuer. In diesen Gesamtzusammenhang müssen dann aber auch die außerordentlichen Verpflichtungen des Bundes, z. B. im Rahmen der Finanzierung der Europäischen Gemeinschaft und bei der Rentenversicherung, mit eingebracht werden, natürlich auf der anderen Seite auch — das gebe ich gerne zu — auch die gestiegenen Sozialhilfelasten, die die Kommunen zu tragen haben.
    Wir werden uns bei diesen Diskussionen mit besonderem Nachdruck für eine gerechte Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einsetzen. Wir als Parlament sind aufgerufen — das kam heute erfreulicherweise in allen Redebeiträgen zum Ausdruck —, eine ausgleichende Funktion zwischen den eigenen Interessen und den Interessen der anderen Gebietskörperschaften wahrzunehmen.
    Ich sage dies insbesondere auch deswegen, weil ich in diesen Tagen von meinem Landesfinanzminister einen Brief erhalten habe, in dem u. a. folgender Satz steht:
    Es ist daher damit zu rechnen, daß für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Bundestag die jeweiligen Landesinteressen im Vordergrund stehen werden.
    Ich glaube, mit solchen Maßstäben sollten wir als Parlamentarier des Deutschen Bundestages nicht an die Regelung des Länderfinanzausgleichs herangehen.

    (Zustimmung bei der FDP und der CDU/ CSU)

    Abschließend möchte ich begründen, weshalb wir den Antrag der SPD zum Länderfinanzausgleich ablehnen müssen. Der Antrag besteht — der Kollege Hüser hat zu Recht darauf hingewiesen — im wesentlichen aus einer Kritik an jedem einzelnen Punkt des Gesetzesantrags des Bundesfinanzministers. Es wird außerdem behauptet — dies kam in der Debatte im Beitrag des Kollegen Diller zum Ausdruck —, der Gesetzesantrag sei nicht ausreichend begründet. Dies ist schlicht und einfach unrichtig. Lesen Sie die Begründung des Gesetzesantrages und die Stellungnahme des Bundesfinanzministers bzw. der Bundesregierung zum Änderungsantrag des Bundesrates, lesen Sie das! Und wenn Sie Zahlenmaterial brauchen, sind Sie als Abgeordnete doch sehr wohl in der Lage, sich dieses über das Bundesfinanzministerium zu beschaffen. Dort steht es Ihnen freizügig und offen zur Verfügung.
    An allen herummeckern und selbst keine eigene Lösungen anbieten, das ist Ihr Beitrag zum Thema „Länderfinanzausgleich".

    (Beifall bei der FDP — Dr. Apel [SPD]: Was ist denn das für eine Platitüde, die Sie da von sich geben?)

    Keine einzige konkrete Vorstellung, wie Sie es regeln wollen! Ganz elegant wollen Sie sich aus dieser Diskussion herausschleichen, Herr Kollege Apel,

    (Dr. Apel [SPD]: Was ist denn das für eine Speichelleckerei?)

    weil die Diskussion Sie in die Problematik brächte, den Ländern gegenüber einmal Farbe bekennen und sagen zu müssen, was Sie eigentlich wollen.

    (Beifall bei der FDP — Dr. Apel [SPD]: Das werden Sie erleben!)

    — Ich bin gespannt darauf!

    (Dr. Apel [SPD]: Sie wollen nur eines: in Landesregierungen Ministerposten haben, in der Tat! — Koschnick [SPD]: Und wir wollen nur eines: Geld! — Heiterkeit bei der SPD)

    Bei einem solchen Verhalten erwarte ich eigentlich, liebe Kollegen von der SPD, sogar Ihr Verständnis dafür, daß wir Ihren Antrag ablehnen müssen. Bringen Sie bitte Butter dazu, und dann können wir uns darüber unterhalten, wie Sie sich mit konkreten Vorschlägen die Neuregelung vorstellen. So aber ist Ihr Antrag nicht akzeptabel.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Apel [SPD]: Mein Gott, dünner geht's wirklich nicht!)