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ID1102803600

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    Plenarprotokoll 11/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Medienkritik von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Dr. Uwe Barschel Schily GRÜNE 1851 B Weirich CDU/CSU 1852 D Gansel SPD 1854 A Kleinert (Hannover) FDP 1855 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1856A Dr. Olderog CDU/CSU 1857 C Duve SPD 1858 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF (Erklärung nach § 30 GO) 1859 D Dr. Bötsch CDU/CSU 1859D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/789) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/805) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/803) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 1861 A Diller SPD 1862 C Dr. Grünewald CDU/CSU 1865D Hüser GRÜNE 1868 B Rind FDP 1869B Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler und weiterer Abgeordneter: Parlamentsreform/ Änderung der Geschäftsordnung (Drucksache 11/411 [neu]) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 1871 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1871 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1871D, 1896C Porzner SPD 1874 B Bohl CDU/CSU 1875D, 1902A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 1877 C Frau Dr. Götte SPD 1879A Dr. Feldmann FDP 1879D Dr. Lammert CDU/CSU 1881 A Häfner GRÜNE 1884 B Frau Terborg SPD 1885 D Kleinert (Hannover) FDP 1886 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 1887 C Schwarz CDU/CSU 1889A, 1900D Reimann SPD 1891 C Irmer FDP 1892 C Lutz SPD 1893 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Frau Schilling GRÜNE 1894 D Frau Dr. Hartenstein SPD 1895D Müller (Pleisweiler) SPD 1897 D Frau Garbe GRÜNE 1898D Frau Adler SPD 1899 B Dr. Pick SPD 1900 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 1901 B Dr. Knabe GRÜNE 1903 A Bindig SPD 1903 B Nächste Sitzung 1904 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 1905 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 1851 28. Sitzung Bonn, den 18. September 1987 Beginn: 8.31 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 18. 9. Dr. Ahrens * 18. 9. Bahr 18. 9. Dr. Bangemann 18. 9. Frau Beck-Oberdorf 18. 9. Frau Becker-Inglau 18. 9. Frau Brahmst-Rock 18. 9. Brandt 18. 9. Frau Bulmahn 18. 9. Catenhusen 18. 9. Cronenberg 18. 9. Daubertshäuser 18. 9. Dr. Dollinger 18. 9. Dr. Ehmke (Bonn) 18. 9. Dr. Ehrenberg 18. 9. Frau Eid 18. 9. Engelsberger 18. 9. Erler 18. 9. Eylmann 18. 9. Feilcke 18. 9. Frau Fischer * 18. 9. Dr. Friedrich 18. 9. Frau Fuchs (Köln) 18. 9. Fuchtel 18. 9. Dr. Götz 18. 9. Dr. Häfele 18. 9. Frau Hämmerle 18. 9. Dr. Hauff 18. 9. Hauser (Esslingen) 18. 9. Dr. Haussmann 18. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Hellwig 18. 9. Frau Hensel 18. 9. Hiller (Lübeck) 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Irmer ** 18. 9. Dr. Jahn (Münster) 18. 9. Kalisch 18. 9. Kastning 18. 9. Kittelmann ** 18. 9. Dr. Klejdzinski ** 18. 9. Dr. Langner 18. 9. Lemmrich * 18. 9. Linsmeier 18. 9. Dr. Lippelt (Hannover) 18. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 18. 9. Meyer 18. 9. Dr. Müller * 18. 9. Pesch 18. 9. Rawe 18. 9. Frau Renger 18. 9. Repnik 18. 9. Reuschenbach 18. 9. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 9. Frau Saibold 18. 9. Dr. Scheer 18. 9. Schreiner 18. 9. Dr. Schmude 18. 9. Sellin 18. 9. Dr. Sperling 18. 9. Dr. Stavenhagen 18. 9. Tietjen 18. 9. Toetemeyer 18. 9. Dr. Vogel 18. 9. Werner (Ulm) 18. 9. Weisskirchen (Wiesloch) 18. 9. Dr. Wieczorek 18. 9. Frau Wieczorek-Zeul 18. 9. Wissmann 18. 9. Frau Würfel 18. 9.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joachim Grünewald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Also, wenn es auf die Redezeit angerechnet wird, dann nicht. Aber sonst herzlich gerne, Herr Koschnick.
    Ich darf hinzufügen: Auch die permanenten Drohungen einzelner Länder mit einer erneuten Verfassungsklage verletzen das bündische Prinzip des Einstehens füreinander. Sie sind in dieser Phase des Gesetzgebungsverfahrens dem Bemühen um eine verfassungsfeste, dauerhafte Lösung eher abträglich als förderlich.
    Drittens. Als letzte Vorbemerkung sei mir schließlich noch ein Hinweis auf folgenden wichtigen und, wie mir scheint, häufig verkannten Grundsatz erlaubt, der die Finanzausgleichsgesetze aller Ebenen gleichermaßen beherrscht. Ein Finanzausgleich darf stets nur den aus der Aufgabenverantwortung resultierenden Finanzbedarf befriedigen. Er muß aber stets die aus der Finanzautonomie folgenden Unterschiedlichkeiten wahren. Das will besagen: Vorzüge autonomer Finanzpolitik dürfen nicht einfach wegnivelliert werden, und Nachteile verfehlter Finanzpolitik dürfen nicht auf andere überwälzt werden.
    Diesen Grundsatz bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht, wenn es sagt, daß Bundesergänzungszuweisungen nicht dazu dienen, finanziellen Schwächen abzuhelfen, die eine unmittelbare und voraussehbare Folge von politischen Entscheidungen bilden. Vorteile einer planvollen und sachkundigen Finanzpolitik müssen also dem jeweiligen Land und seinen Bürgern verbleiben, während Nachteile einer verfehlten Finanzpolitik nur das jeweilige Land und seine Bürger belasten dürfen. Oder ganz einfach ausgedrückt: Niemals darf Sparsamkeit bestraft und Aufwand belohnt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dieser doch wohl jedermann einleuchtenden Feststellung verträgt es sich übrigens ganz und gar nicht, wenn man im Lande Nordrhein-Westfalen immer wieder, so zuletzt und erneut noch vorgestern bei der Einbringung des Landesetats, den Bund für die dort herr-



    Dr. Grünewald
    schende Finanzmisere verantwortlich machen möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Apel [SPD])

    Die Bundesregierung ist mit ihrem Kabinettsbeschluß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich gerecht geworden. Sie hat Lösungen in sehr enger Anlehnung an das Urteil gesucht und gefunden, um neuerliche verfassungsrechtliche Risiken von vornherein einzugrenzen. Und doch findet auch nicht eines der Länder, ob nun Zahlmeister oder Kostgänger, an dem regierungsseitigen Konzept Gefallen. In dem von vielen Mißklängen begleiteten politischen Tauziehen konnte bis jetzt Einvernehmen nur über jene Neuregelungen erzielt werden, die vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgeschrieben worden sind. Es handelt sich dabei im wesentlichen um den Einbezug einiger Steuerarten und Abgaben und dabei wiederum insbesondere um den Einbezug der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas in den Länderfinanzausgleich.
    Alle übrigen Punkte des Gesetzentwurfs sind nach wie vor streitbefangen. Die wichtigsten Streitpunkte seien im folgenden kurz angerissen.
    Erstens. Im Bereich des horizontalen Finanzausgleichs gehen die Auseinandersetzungen insbesondere um die Abgeltungsbeträge für Hafenlasten der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen. Hier ist eine pauschale Verdreifachung vorgesehen, die vor allem die Stadtstaaten begünstigen würde. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil dürfen Sonderbelastungen aus der Unterhaltung und Erneuerung von Seehäfen ausnahmsweise — ich betone: ausnahmsweise — als traditioneller Bestandteil der Regelung des Finanzausgleichs Berücksichtigung finden. Die im Entwurf ausgeworfenen Abgeltungsbeträge aber sind sowohl der Höhe nach als auch mit Sicht auf die Empfangsberechtigten streitig.
    Zweitens. Weiterhin streitig im horizontalen Finanzausgleich: die Einwohnerwertung für die Stadtstaaten. Der Regierungsentwurf wird diese Wertung nach einer Überprüfung durch das Ifo-Institut bei 135 v. H. beibehalten.
    Drittens. Die Berücksichtigung der Gemeindesteuern: In dieser Frage bestehen besonders gravierende Auffassungsunterschiede zwischen den Ländern. Die Bundesregierung nämlich hat — zweifellos ohne zwingende rechtliche Verpflichtung, wohl aber im Interesse einer ausgewogenen Regelung — eine stärkere Berücksichtigung der Gemeindesteuern im Finanzausgleich vorgesehen

    (Koschnick [SPD]: Herr Oberkreisdirektor, das können Sie nicht sagen!)

    — schönen Dank: a. D. — , indem das Gemeindesteueraufkommen mit 60 v. H. statt bisher mit 50 v. H. in die Bemessungsgrundlagen des Finanzausgleichs Eingang gefunden hat.
    Im Bereich des vertikalen Finanzausgleichs sind die Bundesergänzungszuweisungen Gegenstand besonders ernster Auseinandersetzungen. Die Bundesregierung hat sich als Zumessungsmaßstab der Bundesergänzungszuweisungen für eine Aufstockung der
    allgemeinen Finanzkraft finanzschwacher Länder entschieden. Sie hat damit eine nach dem Urteil zulässige Berücksichtigung von Sonderlasten abgelehnt. Allein für die Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein hat sie, wiederum in enger Anlehnung an das Urteil, dem Sondertatbestand „Kosten politischer Führung" Rechnung getragen.
    Der Dollpunkt der Neuregelung des vertikalen Finanzausgleichs aber liegt in der vorgesehenen Plafondierung der Bundesergänzungszuweisungen auf 1,775 Milliarden DM jährlich. Aus im übrigen verständlichen, nachvollziehbaren Gründen lehnen ausnahmslos alle Länder eine solche Begrenzung ab. Sie erwarten vielmehr, daß der Bund die Ergänzungszuweisungen ab 1. Januar 1988 von bisher 1,5 % auf 2 % des Umsatzsteueraufkommens erhöht.
    Dieser sehr grundsätzlichen Streitfrage kommt keineswegs nur quantitative, sondern auch eine rechtsqualitative Bedeutung zu. Die Bundesregierung nämlich trägt, anders übrigens, als in Ihrem SPD-Antrag formuliert, sehr gewichtige Rechtsgründe und auch finanzwirtschaftliche Gründe für die Festbetragsbegrenzung vor. Nur stichwortartig sei auf den subsidiären Charakter der Bundesergänzungszuweisungen, ihr Beruhen auf einer bloßen Kann-Vorschrift, die historische Entwicklung und die veränderte eigene Haushaltslage des Bundes hingewiesen.
    Nicht minder streitig ist der vom Urteil geforderte Nachteilsausgleich wegen Nichtbeteiligung an den Bundesergänzungszuweisungen in früheren Jahren gegenüber Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die Länder fordern übereinstimmend — also alle Länder — , diesen Nachteilsausgleich aus zusätzlichen Bundesmitteln zu leisten. Die Bundesregierung hingegen beruft sich auf die Bestandskraft des bisherigen Finanzausgleichsgesetzes trotz partieller Verfassungswidrigkeit für den Zeitraum bis einschließlich 1986 und meint, der Nachteilsausgleich habe innerhalb der Solidargemeinschaft der Länder zu erfolgen. Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus mit der Höhe des ihm zugestandenen Nachteilsausgleichs keinesfalls einverstanden.
    Mehr der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es neben finanztechnischen Streitpunkten auch noch Differenzen über die Behandlung von Ländern mit existentiell bedrohenden Haushaltslagen wie Saarland und leider auch Bremen gibt.
    Bevor ich zum Schluß komme, muß ich noch auf eine Entscheidung des Bundesrates zu sprechen kommen, durch die die Bundesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Land Nordrhein-Westfalen bei seinen Leistungen für Kohlelasten insbesondere bei der Kokskohlenbeihilfe entlastet wird. So sehr ich als Nordrhein-Westfale für den materiellen Inhalt dieser Entschließung natürlich Sympathien habe,

    (Poß [SPD]: Dann stimmen Sie doch zu!)

    muß ich doch sagen, daß dieses Thema aus finanzausgleichssystematischen Gründen mit dem bundesstaatlichen Finanzausgleich ebensowenig zu tun hat, wie die von einigen Ländern bemühten Auswirkungen der Steuerreform.



    Dr. Grünewald
    Deswegen, Herr Kollege Diller, waren auch Ihre Ausführungen, die über die Auswirkungen der Steuerreform hinaus die sozialen Leistungen in die Betrachtungen einbeziehen möchten, am Thema vorbei.

    (Dr. Apel [SPD]: Überhaupt nicht! Überhaupt nicht!)

    In der Sprache des Pädagogen darf ich sagen:

    (Dr. Apel [SPD]: Sie haben es nur nicht verstanden!)

    Problem erkannt; aber Thema verfehlt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD] — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Ich weiß, daß Sie das sehr unruhig macht.
    Das Thema Kohlelasten kann nur außerhalb dieses Gesetzes und auch nach meiner Meinung alsbald einer hoffentlich befriedigenden Lösung zugeführt werden.

    (Poß [SPD]: Sie sind ein schöner Kommunalpolitiker!)

    — Mein Herz wird immer, bis an den Lebensabend, für die Kommunen schlagen; nur, Herr Kollege Poß, haben auch die Kommunen mit diesem bundesstaatlichen Finanzausgleich allenfalls mittelbar zu tun. Das sind Probleme des vertikalen Finanzausgleichs ganz generell, aber nicht Probleme des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es uns in den nächsten Wochen gelingen möge, im sachgerechten Zusammenwirken von Bundestag, Bundesrat und natürlich Bundesregierung mehr an Konsens zu erreichen, als sich zur Stunde darstellt. Dem Gesetzentwurf sage ich einen außerordentlich steinigen Weg und uns allen harte Arbeit voraus.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Hüser.

(V o r s i t z: Präsident Dr. Jenninger)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat hier einen Entwurf zur Änderung des Länderfinanzausgleichs vorgelegt, der unserer Meinung nach in keiner Weise dazu geeignet ist, die grundgesetzlich angestrebten einheitlichen Lebensverhältnisse wiederherzustellen oder überhaupt erst zu gewährleisten. Im Gegenteil: Wir glauben, daß gerade mit diesem Gesetzentwurf die Bundesregierung dazu beiträgt, daß die strukturellen Unterschiede noch verschlimmert werden.
    Zwei Punkte, aus diesem Gesetzentwurf — einerseits keine Änderung des Umverteilungsschlüssels der Umsatzsteuer, andererseits die Plafondierung der Ergänzungszuweisungen — bestätigen diese Aussage.
    Die SPD hat vorhin in ihrem Redebeitrag sehr ausführlich die Kritik an diesem Regierungsentwurf dargebracht, die auch in ihrem Antrag niedergelegt ist. Wir können dieser Kritik zustimmen. Kritik ist allerdings nicht alles: Hier und da muß man auch einmal zeigen, wie man es besser machen kann. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir versuchen, die Kritikpunkte in konstruktive Kritik umzumünzen.
    Wegen der Knappheit der hier zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich mich auf drei Schwerpunkte beschränken, die wir unserem Gesetzentwurf zugrunde gelegt haben. Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, besteht der zu behandelnde Gesetzentwurf aus drei Schwerpunkten: zum einen die Umverteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern, zum anderen der Ausgleich unter den Ländern und drittens die Ergänzungszuweisungen vom Bund an die Länder.
    Bezüglich des ersten Punktes, der Umverteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern, halten wir es für notwendig, daß die Finanzkraft der Länder gestärkt wird. Es ist ersichtlich, daß gerade in der letzten Zeit die Finanzkraft von Bund und Ländern sehr weit zugunsten des Bundes auseinandergedriftet ist. Gleichzeitig ist aber die Steuerkraft der Länder und Gemeinden gesunken, maßgeblich durch die Bundesgesetzgebung beeinflußt. Das jüngste Beispiel hierfür ist die Steuerreform.
    Eine logische Konsequenz aus diesen Fakten hätte sein müssen, daß bei dem Gesetzentwurf eine Umverteilung der Steuereinnahmen zugunsten der Länder stattfindet. Wir haben hieraus die Konsequenz gezogen, daß wir die Umsatzsteuer zugunsten der Länder um einen Prozentpunkt erhöhen wollen; dies macht ungefähr 1,3 Milliarden DM zugunsten der Länder aus.
    Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Finanzausgleich unter den Ländern. Es ist einleuchtend, daß bei der Beurteilung der Finanzkraft eines Landes auch die finanzielle Ausstattung seiner Gemeinden einzubeziehen ist. Es gibt also überhaupt keine rationale Begründung — sie ist auch nicht versucht worden —, warum die Finanzkraft der Gemeinden nur mit 50 % oder mit 60 % angerechnet werden soll. Im Gegenteil: Das Grundgesetz schreibt vor, daß auch der Finanzbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen ist.
    Unserer Meinung nach sind die Sozialhilfelasten ein wichtiger Faktor, um den Finanzbedarf der Gemeinden festzustellen. Wenn wir uns hier das Verhältnis zwischen den Sozialhilfelasten und den Steuereinnahmen der Gemeinden anschauen, dann wird besonders deutlich, wie kraß die Unterschiede zwischen den Ländern sind. Baden-Württemberg z. B. braucht nur 25,3 % seiner Gemeindesteuereinnahmen zur Abdeckung der Sozialhilfelasten einzubringen. Bremen allerdings hat 76,4 % seiner Gemeindesteuereinnahmen aufzuwenden. Es wird sehr deutlich, daß hier ein sehr starkes Nord-Süd-Gefälle vorhanden ist. Sofern der unterschiedliche Finanzbedarf der Gemeinden in den Ausgleich einbezogen wird, wären wir einer gerechteren Lösung schon ein gutes Stück näher.

    (Beifall bei den GRÜNEN)




    Hüser
    Dies ist auch deshalb berechtigt, weil es sich bei den Sozialhilfelasten um Ausgaben handelt, die hauptsächlich durch Defizite in der Bundesgesetzgebung bezüglich der Regelung der Alterssicherung und der Arbeitsmarkt- und Pflegegesetzgebung verursacht werden. Die Berücksichtigung der Ausgaben für die Sozialhilfe kann deshalb nur eine vorläufige Lösung sein, um der im Ländervergleich sehr unterschiedlichen Belastung der Länder- und Gemeindehaushalte gerecht zu werden. Eine Lösung, die den ursächlichen Problemen für die hohen Sozialhilfelasten angemessen ist, kann nur in der Verabschiedung eines Bundesgrundsicherungs- und eines Bundespflegegesetzes liegen, deren Kosten vom Bundeshaushalt zu tragen sind, wie es die GRÜNEN fordern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ein dritter Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs ist die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen. Herr Stoltenberg, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, die Bundesergänzungszuweisungen sollten nur einen ganz minimalen Beitrag zum Länderfinanzausgleich leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu gesagt, daß die Bundesergänzungszuweisungen bei besonderen Sachlagen einen ganz erheblichen Umfang annehmen können.
    Unserer Meinung nach ist die Arbeitslosigkeit eine solche besondere Sachlage und ein offensichtliches Kriterium für regionale Strukturkrisen, sei es bei Kohle, Stahl, den Werften oder auch bei der Landwirtschaft. Deswegen halten wir es für dringend notwendig, daß die Bundesergänzungszuweisungen auch nach der Höhe der Arbeitslosigkeit verteilt werden, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, gerade in diesen Punkten politisch aktiv zu werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich möchte zum Schluß noch sagen, daß wir diesen Gesetzentwurf im Finanzausschuß sorgfältig beraten sollten. Wir wollen durch die in unserem Vorschlag enthaltenen drei Schwerpunkte versuchen, die ganze Diskussion in eine andere Richtung zu lenken. Die ganze Betrachtung sollte nicht nur an einer objektiven Darstellung nur der Finanzkraft, sondern auch an den wirklichen Lebensverhältnissen in den Ländern orientiert sein. Wir hoffen, daß diese Diskussionspunkte aufgegriffen werden. Das wird mit Sicherheit noch eine sehr spannende Diskussion, zumal im Regierungslager die verschiedenen Meinungen sehr stark aufeinanderprallen. Wir werden mit unserem Gesetzentwurf in diese Diskussion mit einsteigen und versuchen, unsere Position hier noch einmal deutlich zu machen.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN)