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    Plenarprotokoll 11/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Medienkritik von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Dr. Uwe Barschel Schily GRÜNE 1851 B Weirich CDU/CSU 1852 D Gansel SPD 1854 A Kleinert (Hannover) FDP 1855 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1856A Dr. Olderog CDU/CSU 1857 C Duve SPD 1858 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF (Erklärung nach § 30 GO) 1859 D Dr. Bötsch CDU/CSU 1859D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/789) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/805) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/803) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 1861 A Diller SPD 1862 C Dr. Grünewald CDU/CSU 1865D Hüser GRÜNE 1868 B Rind FDP 1869B Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler und weiterer Abgeordneter: Parlamentsreform/ Änderung der Geschäftsordnung (Drucksache 11/411 [neu]) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 1871 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1871 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1871D, 1896C Porzner SPD 1874 B Bohl CDU/CSU 1875D, 1902A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 1877 C Frau Dr. Götte SPD 1879A Dr. Feldmann FDP 1879D Dr. Lammert CDU/CSU 1881 A Häfner GRÜNE 1884 B Frau Terborg SPD 1885 D Kleinert (Hannover) FDP 1886 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 1887 C Schwarz CDU/CSU 1889A, 1900D Reimann SPD 1891 C Irmer FDP 1892 C Lutz SPD 1893 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 Frau Schilling GRÜNE 1894 D Frau Dr. Hartenstein SPD 1895D Müller (Pleisweiler) SPD 1897 D Frau Garbe GRÜNE 1898D Frau Adler SPD 1899 B Dr. Pick SPD 1900 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 1901 B Dr. Knabe GRÜNE 1903 A Bindig SPD 1903 B Nächste Sitzung 1904 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 1905 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1987 1851 28. Sitzung Bonn, den 18. September 1987 Beginn: 8.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 18. 9. Dr. Ahrens * 18. 9. Bahr 18. 9. Dr. Bangemann 18. 9. Frau Beck-Oberdorf 18. 9. Frau Becker-Inglau 18. 9. Frau Brahmst-Rock 18. 9. Brandt 18. 9. Frau Bulmahn 18. 9. Catenhusen 18. 9. Cronenberg 18. 9. Daubertshäuser 18. 9. Dr. Dollinger 18. 9. Dr. Ehmke (Bonn) 18. 9. Dr. Ehrenberg 18. 9. Frau Eid 18. 9. Engelsberger 18. 9. Erler 18. 9. Eylmann 18. 9. Feilcke 18. 9. Frau Fischer * 18. 9. Dr. Friedrich 18. 9. Frau Fuchs (Köln) 18. 9. Fuchtel 18. 9. Dr. Götz 18. 9. Dr. Häfele 18. 9. Frau Hämmerle 18. 9. Dr. Hauff 18. 9. Hauser (Esslingen) 18. 9. Dr. Haussmann 18. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Hellwig 18. 9. Frau Hensel 18. 9. Hiller (Lübeck) 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Irmer ** 18. 9. Dr. Jahn (Münster) 18. 9. Kalisch 18. 9. Kastning 18. 9. Kittelmann ** 18. 9. Dr. Klejdzinski ** 18. 9. Dr. Langner 18. 9. Lemmrich * 18. 9. Linsmeier 18. 9. Dr. Lippelt (Hannover) 18. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 18. 9. Meyer 18. 9. Dr. Müller * 18. 9. Pesch 18. 9. Rawe 18. 9. Frau Renger 18. 9. Repnik 18. 9. Reuschenbach 18. 9. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 9. Frau Saibold 18. 9. Dr. Scheer 18. 9. Schreiner 18. 9. Dr. Schmude 18. 9. Sellin 18. 9. Dr. Sperling 18. 9. Dr. Stavenhagen 18. 9. Tietjen 18. 9. Toetemeyer 18. 9. Dr. Vogel 18. 9. Werner (Ulm) 18. 9. Weisskirchen (Wiesloch) 18. 9. Dr. Wieczorek 18. 9. Frau Wieczorek-Zeul 18. 9. Wissmann 18. 9. Frau Würfel 18. 9.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Gansel möchte die Worterteilung des Präsidenten offenbar zurückziehen, aber auch das wird ihm nicht gelingen.
    Ich will zu Beginn nochmals auf das Thema der Aktuellen Stunde hinweisen, weil ich den Eindruck habe, schon auf Grund des einleitenden Beitrags des



    Dr. Bötsch
    Kollegen Schily, daß dies notwendig ist: „Medienkritik von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang ... " Der Kollege Schily hat gleich den natürlich absehbaren Versuch unternommen, statt sich dazu zu äußern, hier nochmals den gesamten Sachverhalt in einer Art Nachbrenner zum vergangenen Landtagswahlkampf aufzubereiten, um möglicherweise das, was Herr Barschel um 11 Uhr in der Pressekonferenz darlegen wird, vorbeugend zu konterkarieren. Ob ihm das gelingt, das können wir im Augenblick nicht beurteilen.
    Herr Kollege Duve, die Sprache, die Sie hier gewählt haben, und das, was Sie hier ausgeführt haben, entspricht nicht einmal dem, für den Sie außerhalb dieses Parlaments „schriftstellerisch" tätig sind. Das ist selbst noch weit unter diesem Niveau.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Vielleicht hätten Sie Ihrem Parteivorsitzenden a. D. einen Dienst erwiesen, wenn Sie ihn hier nicht hineingenommen und das, was sich im Jahre 1974 hier abgespielt hat, als einen Ausdruck von besonders hervorzuhebender politischer Kultur dargestellt hätten.

    (Dr. Nöbel [SPD]: Was war es denn sonst? — Jungmann [SPD]: Bei euch klebt der Wörner immer noch am Sessel! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Fragen Sie doch mal den Herrn Wehner, Herr Kollege Lambinus, was es war. Der ist der beste sachverständige Zeuge für das, was damals tatsächlich im Hintergrund war.

    (Kuhlwein [SPD]: Ihr habt doch alle Kleber am Hintern!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne das Recht der freien Meinungsäußerung gibt es keine freiheitliche Demokratie. Unser Grundgesetz gewährt der Presse in Art. 5 — Kollege Kleinert hat dies dargestellt — ein hohes Maß an Freiheit, die auch intensiv genutzt wird. Das ist gut so.

    (Schily [GRÜNE]: Im „Bayernkurier" !)

    — Auch im „Bayernkurier", Herr Kollege Schily, selbstverständlich!

    (Schily [GRÜNE]: Ich habe auch nichts dagegen, im Gegenteil!)

    Wer die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmal daraufhin untersucht, wird feststellen, daß die Presse das politische Geschehen hierzulande stets äußerst kritisch begleitet hat und, wann immer sie konnte, die politischen Verantwortungsträger hart, manchmal auch überhart hergenommen hat.

    (Schily [GRÜNE]: Ist denn nun der „Bayernkurier" ein Rechtskampfblatt?)

    Nicht selten wurden dabei die Grenzen überschritten, die mit dem Wächteramt des seriösen Journalismus verbunden sein müssen.
    Die Verfassung schützt aber nicht nur die Journalisten. Auf das Recht der freien Meinungsäußerung
    kann sich in gleicher Weise berufen, wer von den Medien angegriffen wird. Deshalb dürfen natürlich auch Politiker ihre Meinung frei äußern, auch gegenüber Presseorganen,

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein, das ist ein Verbrechen!)

    auch gegenüber den Journalisten, die in diesen Presseorganen schreiben. Wir werden das auch gegenüber denjenigen Presseorganen tun, die nicht die Aufklärung in den Vordergrund stellen, sondern die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Giftpfeile gegen eine bestimmte politische Richtung abzuschießen, die ihnen nicht paßt.

    (Kuhlwein [SPD]: Wie der „Bayernkurier" ! Der „Spiegel" klärt wenigstens auf!)

    Das ist nämlich der Sachverhalt.
    Wer hier von „Medienschelte" spricht, der hat den Sinn der Pressefreiheit nicht begriffen. Art. 5 unserer Verfassung stellt die Journalisten nicht unter eine Käseglocke, und wir nehmen deshalb für uns das Recht in Anspruch,

    (Jahn [Marburg] [SPD]: Im „Bayernkurier" zu schreiben!)

    auch deutlich mit Worten zurückzuschlagen, wenn bestimmte Presseorgane nicht davor zurückschrekken, Bürger dieses Landes mit den Mitteln der Lüge, der Verleumdung und der Verdrehung der Wahrheit niederzuknüppeln.

    (Zurufe von der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, da gäbe es eine lange Liste von Vorfällen vor diesem Ereignis in den letzten 25 Jahren, an der man das aufzeigen könnte.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Herren, ich will Ihnen wenigstens sagen, daß hier über die Frage gestritten wird, ob es eine Neueröffnung der Debatte und eine Nichteinhaltung der Vereinbarung war, die zwischen den Geschäftsführern der Fraktionen getroffen war. Der Präsident ist der Meinung, daß es sich um eine Erklärung des Ministers gehandelt hat, die in zwei Sätzen abgehandelt worden ist. Das kann falsch sein; dann muß das im Ältestenrat geklärt werden
Ich schließe die Aktuelle Stunde.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 25 sowie den Zusatztagesordnungspunkt 6 auf:
25. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
— Drucksache 11/789 —Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO



Vizepräsident Westphal
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Zur Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern
— Drucksache 11/805 —Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
6. Erste Beratung des von Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
— Drucksache 11/803 —
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte eine Stunde vorgesehen. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf der Bundesregierung führt in einen sehr zentralen Bereich unserer Finanzverfassung und berührt grundlegende Fragen des Interessenausgleichs zwischen den Ländern.
    Das jetzige Gesetzgebungsverfahren ist ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den gesamten zweiten Abschnitt des seit Jahrzehnten in den Grundzügen geltenden Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern außer Kraft gesetzt hat. Der aus der Verfassung gebotene Länderfinanzausgleich ist seit Beginn dieses Jahres ohne gesetzliche Grundlage. Sie muß — unter Beachtung der Vorgaben dieses Urteils — neu geschaffen werden, und zwar noch in diesem Jahr.
    Die Bundesregierung hat ihren Entwurf nach sehr intensiven Vorerörterungen mit den Ländern sowie nach sorgfältiger Prüfung der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten als einen vermittelnden Vorschlag eingebracht.
    Im Bundesrat kam es in der ersten Beratung bei wichtigen Fragen zu Mehrheitsentscheidungen, so daß sich einige Länder gegenüber den von ihnen zunächst kritisierten Vorschlägen der Bundesregierung als schlechtergestellt ansehen.
    Wir haben uns von der Erwägung leiten lassen, eine Lösung zu finden, die den Anforderungen des Urteils entspricht, neue verfassungsrechtliche Risiken meidet und zu angemessenen, d. h. für alle Seiten tragbaren Ergebnissen führt. Dabei muß man sich bewußt bleiben, daß das Finanzausgleichssystem nur begrenzt leistungsfähig ist und die haushaltspolitische Eigenverantwortung der Länder nicht ersetzen kann. Man darf also das System des Finanzausgleichs nach dem Grundgesetz in den Erwartungen nicht überfordern.
    Die Ausgangslage nach dem Urteil stellt sich so dar, daß die punktuelle Feststellung der Verfassungswidrigkeit bestimmter Einzelregelungen den Finanzausgleich für sich genommen nicht gerechter machen konnte. Die unmittelbaren Urteilsfolgen im Bereich des Länderfinanzausgleichs gehen vor allem zu Lasten der finanzschwächsten Gliedstaaten. Dies findet in jedem Einzelfall seine rechtliche Erklärung, aber kann kein befriedigendes politisches Gesamtergebnis sein.
    Die Entwicklung bei den finanzschwächsten Ländern stellt ein großes Problem dar, dem sich die Ländergemeinschaft nicht völlig verschließen darf. Hierum geht es zum Beispiel, wenn sich der Bundesrat einerseits für eine Erhöhung der Hafenlasten zugunsten der Stadtstaaten über unsere Vorschläge hinaus ausspricht, andererseits aber die von der Bundesregierung als korrespondierende Regelung gedachte stärkere Berücksichtigung der Gemeindesteuern ablehnt. Das könnte die Lage der finanzschwächsten Länder weiter verschlechtern. Das Element Gemeindesteuern muß also in der weiteren Diskussion bleiben.
    Ein bedeutsamer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt aber vor allem in der Neuregelung der Bundesergänzungszuweisungen. Ausgangspunkt ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß die überkommene Verteilungsregelung gänzlich und ersatzlos beseitigt ist und man also eine verfassungsmäßige Nachfolgeregelung finden muß. Die Feststellung des Urteils, daß die Bundesergänzungszuweisungen nicht als Ersatz des Länderfinanzausgleichs angelegt sind, ordnet sie als subsidiäres Instrument ein. Schließlich unterstreicht das Urteil die Möglichkeit zur Berücksichtigung von bestimmten Sonderaspekten. Ergänzungszuweisungen des Bundes an die finanzschwachen Länder können insoweit Individualleistungen des Bundes an einzelne Länder sein.
    Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diese Hinweise des Urteils auf. Mit der grundsätzlichen Anknüpfung an die Finanzkraftverhältnisse der Länder, die auch eine Umsteuerung von Leistungsströmen zwischen Bund und Ländern bedeutet, soll die Gewährung der Bundesergänzungszuweisungen auf eine klare und dauerhafte Grundlage gestellt werden.
    Im Lichte des Urteils, der tatsächlichen Entwicklung der Finanzkraft von Bund und Ländern und des weit überdurchschnittlichen, drastischen Anstiegs der Bundesergänzungszuweisungen in den letzten zwölf Jahren im Verhältnis zu dem langsamer wachsenden Volumen des Länderfinanzausgleichs erscheint unser Gesetzesvorschlag unverändert sachgerecht. Es bleibt zu prüfen, ob im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Spielraum für sinnvolle Kompromisse gegeben ist.
    Der Bundesrat geht außerdem von der Erwartung aus, daß der Bund zusätzliche Mittel für den durch das Urteil gebotenen Nachteilsausgleich bereitstellen soll. Zu dieser Frage gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber eine klare andere Wegweisung. Soweit es Nachteile auszugleichen gibt, hat das im instrumentellen Rahmen und bei der Neuregelung der Bundesergänzungszuweisungen zu erfolgen. Genau das haben wir vorgeschlagen. Der Bund hat in der



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    Vergangenheit die Ergänzungszuweisungen immer in voller Höhe geleistet. Das Urteil läßt abgeschlossene Haushaltstatbestände bis Ende 1986 bewußt unberührt. Und schließlich liegt an der Jahreswende 1986/87 eine wirkliche Zäsur in der Regelung der Bundesergänzungszuweisungen, die jetzt auf eine neue verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen sind.
    Einen letzten Hinweis möchte ich noch zu den besonderen Gesichtspunkten geben, die die Regierungsvorlage im Rahmen der Bundesergänzungszuweisungen berücksichtigt, nämlich die Haushaltsnotlage und die Kosten politischer Führung. Das sind ja Kriterien, die aus dem Urteil hergeleitet werden können.
    In Anknüpfung an das Urteil bildet eine besondere Haushaltshilfe an das Saarland ein Element des Regierungsentwurfs; eine befristete Maßnahme wohlgemerkt. Der Bundesrat denkt zusätzlich an eine Sonderdotierung auch für Bremen unter gleichzeitigem Verzicht auf Vorabbeträge, die wir vorgesehen haben für Kosten politischer Führung. Die hier angelegten konzeptionellen Unterschiede sind bedeutsam. Der Hinweis im Urteil auf den Sondertatbestand der überproportionalen Belastung kleiner Länder mit Kosten politischer Führung sollte weiterhin ernstgenommen werden.
    Schwerwiegende Bedenken sind auch geltend zu machen gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg einer gesetzlichen Verankerung der Ausnahmeregelung für Haushaltsnotlagen. Im Urteil ist gesagt: Unter ganz ungewöhnlichen Umständen und befristet können in diesem System Haushaltsnotlagen beachtet werden. Das ist kein Muß, aber es kann sein. Der Bundesrat will eine generalisierende Regelung für Haushaltsnotlagen. Damit würden die sehr engen Voraussetzungen nicht erfaßt.
    Das entscheidende Erfordernis des Urteils liegt darin, daß die Haushaltssituation eines Landes gerade eine Unterstützung im Wege der Ergänzungszuweisungen unabweisbar fordert. Es ist hier also nur an solche Fälle zu denken, in denen andere Instrumente, auch Bundesfinanzhilfen nach Art. 104 a des Grundgesetzes, überhaupt nicht erwogen werden können. Das Vorliegen dieser Voraussetzung kann immer nur mit einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Man kann also nicht die vom Bundesrat vorgesehene neue, erweiterte Anspruchsgrundlage übernehmen.
    Mit der Entschließung des Bundesrates zu den Kohlelasten ist schließlich ein Thema angesprochen, das überhaupt nicht zum Finanzausgleich gehört. Diese Debatte führen wir in anderen Zusammenhängen. Wir wollen sehen, daß wir, nachdem uns Nordrhein-Westfalen hier in Schwierigkeiten gebracht hat — ich habe das in der Haushaltsdebatte kritisch angesprochen —, die Grundlagen für die Fortsetzung der bisher vertrauensvollen Zusammenarbeit wiedergewinnen.
    Insgesamt gesehen bleibt nach meiner Überzeugung die Regierungsvorlage eine geeignete Grundlage für die weiteren Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren. Ich sehe demgegenüber im Entschließungsantrag der SPD keinen in der Sache weiterführenden Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Darüber aber werden wir debattieren. Der Finanzausschuß des Bundestages wird ja nun zunächst die Aufgabe übernehmen, dies alles zu beraten. Der Regierungsentwurf erscheint uns verfassungsrechtlich abgesichert, er läßt auch kein verfassungsrechtliches Erfordernis aus.
    Meine Damen und Herren, es läge — lassen Sie mich das abschließend sagen — im Interesse aller Beteiligten, wenn das Gesetzgebungsverfahren schnell zum Abschluß gebracht werden könnte. Die finanziellen Folgen aus der Umstellung auf das neue Recht sollten möglichst noch im Rahmen der Haushalte 1987 gezogen werden. Wir werden uns konstruktiv an allen Überlegungen beteiligen, die im vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen liegen, um nach Möglichkeiten zu einer breiten Lösung zu suchen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)