Plenarprotokoll 11/26
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
26. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987
Inhalt:
Fragestunde
— Drucksachen 11/781 vom 11. September 1987 und 11/804 vom 15. September 1987 —
AIDS-Tests im Rahmen der Tropentauglichkeitsuntersuchungen junger Attachés im Auswärtigen Amt
DringlAnfr 1 15.09.87 Drs 11/804 Frau Rust GRÜNE
DringlAnfr 2 15.09.87 Drs 11/804 Frau Rust GRÜNE
Antw StMin Schäfer AA 1715 B
ZusFr Frau Rust GRÜNE . . . . 1515C, 1716C
ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE 1715D, 1716D
ZusFr Schily GRÜNE 1716A, 1717A
ZusFr Frau Wilms-Kegel GRÜNE . . . . 1716A
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 1716B
AIDS-Tests im Rahmen von Einstellungs-, Tropentauglichkeits- und sonstigen Routineuntersuchungen in Ministerien oder Bundesbehörden; Konsequenzen aus positiven Ergebnissen von AIDS-Tests im Auswärtigen Amt
DringlAnfr 3 15.09.87 Drs 11/804 Frau Wilms-Kegel GRÜNE
DringlAnfr 4 15.09.87 Drs 11/804 Frau Wilms-Kegel GRÜNE
Antw StMin Schäfer AA 1717 B
ZusFr Frau Wilms-Kegel GRÜNE 1717B, 1718C
ZusFr Frau Rust GRÜNE . . . . 1717 C, 1718 C
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 1717 C
ZusFr Schily GRÜNE 1717D, 1718D
ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE . . . . 1718A
Ablehnung einer Anzeige des Feministischen Frauengesundheitszentrums in Berlin durch die Deutsche Postreklame GmbH
MdlAnfr 37, 38 11.09.87 Drs 11/781 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE
Antw StSekr Dr. Florian BMP 1719 B
ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . 1719C
Unterschiedliche Regelung der Aufenthaltsfristen für 53- bis 57jährige einerseits und 58jährige und ältere Arbeitslose andererseits
MdlAnfr 8, 9 11.09.87 Drs 11/781 Singer SPD
Antw PStSekr Höpfinger BMA 1720 B
ZusFr Singer SPD 1720 D
ZusFr Grünbeck FDP 1721A
Einführung eines Sozialversicherungsausweises zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
MdlAnfr 10, 11 11.09.87 Drs 11/781 Grünbeck FDP
Antw PStSekr Höpfinger BMA 1721 C
ZusFr Grünbeck FDP 1721D
ZusFr Gansel SPD 1722 D
ZusFr Schreiner SPD 1723A
ZusFr Frau Weyel SPD 1723 B
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1723 D
Beschleunigung der Rentenfeststellungsverfahren für deutsche Staatsbürger in Staaten, mit denen Sozialabkommen abgeschlossen worden sind, z. B. Italien, Griechenland, Belgien
II Deutscher Bundestag — 1 i. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987
MdlAnfr 12, 13 11.09.87 Drs 11/781 Gansel SPD
Antw PStSekr Höpfinger BMA 1724 B
ZusFr Gansel SPD 1724B, 1724 D
Bundesweite Erfassung des Arbeitskräftebedarfs bei den Arbeitsämtern für die Produktion im Kriegsfall
MdlAnfr 14 11.09.87 Drs 11/781 Schreiner SPD
Antw PStSekr Höpfinger BMA 1725 A
ZusFr Schreiner SPD 1725 A
Ausgabe ausschließlich neuer Schuhe an alle Wehrpflichtigen
MdlAnfr 15, 16 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Uelhoff CDU/CSU
Antw PStSekr Würzbach BMVg 1725 C
ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . . 1725D, 1726 A
Ausstattung sowjetischer Tanks mit reaktiver Panzerung
MdlAnfr 17 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Abelein CDU/CSU
Antw PStSekr Würzbach BMVg 1726 B
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1726 B
Geplante Verteidigungsanlagen in den Gemeinden Ramelsloh (Landkreis Harburg) und Tostedt
MdlAnfr 18, 19 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Hauchler SPD
Antw PStSekr Würzbach BMVg 1726 C
ZusFr Dr. Hauchler SPD . . . . 1726C, 1727 A
Widerruf der Anerkennung von Einrichtungen als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes infolge von Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Selbstorganisation der Zivildienstleistenden
MdlAnfr 20, 21 11.09.87 Drs 11/781 Frau Ganseforth SPD
Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1727 B
ZusFr Frau Ganseforth SPD 1727 C
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1727 D
Erhaltung des Bahnhofs Basel Badischer Rangierbahnhof
MdlAnfr 23 11.09.87 Drs 11/781 Antretter SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1728A
ZusFr Antretter SPD 1728 B
ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU 1728 C
Elektrifizierung der Hochrheinstrecke unter Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg
MdlAnfr 24 11.09.87 Drs 11/781 Antretter SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1728 D
ZusFr Antretter SPD 1729 A
ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU 1729 B
Mittelabfluß im Straßenbau in Nordrhein-Westfalen im Bundeshaushalt 1986
MdlAnfr 25, 26 11.09.87 Drs 11/781 Schemken CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1729 B
ZusFr Schemken CDU/CSU . . . 1729C, 1730B
ZusFr Geis CDU/CSU 1729 D
ZusFr Antretter SPD 1729 D
ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU 1730 A
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1730 C
ZusFr Weiss (München) GRÜNE 1730 D
Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Mauterhöhung auf der Brennerautobahn
MdlAnfr 30 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Abelein CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1731 A
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1731 B
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1731 C
ZusFr Antretter SPD 1731 D
ZusFr Weiss (München) GRÜNE 1732 A
Ausbau des Feuchtgebiets „Drömling" als grenzübergreifendes Naturschutzgebiet
MdlAnfr 31, 32 11.09.87 Drs 11/781 Seidenthal SPD
Antw PStSekr Grüner BMU 1732 C
ZusFr Seidenthal SPD 1732C, 1733 A
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1733 C
Nächste Sitzung 1733 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1735 * A Anlage 2
Behandlung deutschen Transitguts in Antwerpen als belgische Ladung; Sperrung des Elbtunnels im Verlauf der A 7 in Hamburg für Gefahrguttransporte
MdlAnfr 1, 29 11.09.87 Drs 11/781 Fischer (Hamburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1735* B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987 III
Anlage 3
Aufgaben der geplanten „mitteldeutschen Kulturförderung" und Unterschied zur „Förderung des ostdeutschen Kulturgutes"
MdlAnfr 2, 3 11.09.87 Drs 11/781 Sielaff SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 1735* D Anlage 4
Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Verhinderung der Ansiedlung von Spielhallen
MdlAnfr 4 11.09.87 Drs 11/781 Kuhlwein SPD
SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 1736* A Anlage 5
Rückgang der Entwicklungshilfe der Europäischen Gemeinschaft
MdlAnfr 5 11.09.87 Drs 11/781 Brück SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 1736* C
Anlage 6
Bindung des Umschuldungsabkommens mit Chile an die Beachtung der Menschenrechte
MdlAnfr 6, 7 11.09.87 Drs 11/781 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 1736* D
Anlage 7
Verrottung von Rindermist nach Verabreichung von Tierarzneimitteln
MdlAnfr 22 11.09.87 Drs 11/781 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMA 1737* A
Anlage 8
Ausbau der Bundesbahnstrecke Dortmund—Kassel zur Schnelltrasse
MdlAnfr 27 11.09.87 Drs 11/781 Peter (Kassel) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1737* C
Anlage 9
Dauer der Beförderung von Postsendungen sowie Verlustmeldungen während des Einsatzes von Hilfspersonal in Ferienmonaten
MdlAnfr 35, 36 11.09.87 Drs 11/781 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . . . 1737* C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987 1715
26. Sitzung
Bonn, den 16. September 1987
Beginn: 13.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 18. 9.
Frau Beck-Oberdorf 18. 9.
Böhm (Melsungen) * 16. 9.
Dr. Bötsch 16. 9.
Frau Brahmst-Rock 18. 9.
Catenhusen 18. 9.
Dr. Dollinger 18. 9.
Duve * 16. 9.
Frau Fischer * 18. 9.
Ganz (St. Wendel) 17. 9.
Gröbl 17. 9.
Hauser (Esslingen) 18. 9.
Frau Dr. Hellwig 18. 9.
Ibrügger * * * 18. 9.
Irmer * * 18. 9.
Dr. Jahn (Münster) 18. 9.
Jansen 18. 9.
Kittelmann * * 18. 9.
Dr. Klejdzinski * * 18. 9.
Kreuzeder 18. 9.
Dr. Graf Lambsdorff 16. 9.
Dr. Langner 18. 9.
Lemmrich * 18. 9.
Lennartz 16. 9.
Magin 17. 9.
Dr. Müller * 18. 9.
Frau Pack * 18. 9.
Rawe 18. 9.
Frau Renger 18. 9.
Frau Saibold 18. 9.
Dr. Sperling 18. 9.
Tietjen 18. 9.
Werner (Ulm) 18. 9.
Dr. Wieczorek 18. 9.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 11/781 Fragen 1 und 29):
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß in Antwerpen deutsches Transitgut verstärkt „nationalisiert" und nach dem Unctad-Codex als belgische Ladung behandelt wird, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung hiergegen zu tun?
Ist sichergestellt und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen, daß für Gefahrguttransporte gesperrte Strecken, insbesondere in einem so hochsensiblen Bereich wie dem Elbtunnel im Verlaufe der A 7 in Hamburg, auch tatsächlich nicht von Gefahrguttransportern benutzt werden?
Zu Frage 1:
Der in Ihrer Frage angesprochene Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt; sie hat in allen ihr bekanntgewordenen Fällen unverzüglich gehandelt.
Nach dem Ergebnis der bilateralen Gespräche mit den Regierungen verschiedener afrikanischer Staaten sowie mit der belgischen Regierung geht die Bundesregierung davon aus, daß sich dieses Problem künftig nicht mehr stellen wird.
Zu Frage 29:
Die Verkehrsüberwachung und die Verfolgung von Verkehrsregelverstößen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizeien der Länder. Die Bundesregierung hat darauf keinen Einfluß.
Die hier zuständige Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg hat hierzu auf Anfrage folgendes mitgeteilt:
Das Durchfahrverbot durch den Elbtunnel im Zuge der A 7 wird mit Verkehrszeichen 261 geregelt (Durchfahrverbot in der Zeit von 6.00 bis 21.00 Uhr für kennzeichnungspflichtige Beförderungen). Die Einhaltung dieses Verkehrszeichens wird durch die Verkehrspolizei in unregelmäßigen Abständen überwacht. Verstöße gegen das Durchfahrverbot sind mit diesen Maßnahmen nicht absolut zu unterbinden. Ein Sperren des Tunnels bei Anfahrt eines gekennzeichneten Gefahrguttransportes für dieses Fahrzeug ist technisch nicht möglich. Nicht gekennzeichnete Gefahrguttransporte sind als solche nur durch gezielte Lkw-Kontrollen feststellbar. Diese Aussagen sind übertragbar auf alle für den übrigen kennzeichnungspflichtigen wie erlaubnispflichtigen Gefahrguttransport gesperrten Strecken in Hamburg.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/781 Fragen 2 und 3):
Wenn es wahr ist, daß die Bundesregierung eine sogenannte „mitteldeutsche Kulturförderung" plant, bedeutet das dann eine Abspaltung von der „Förderung des ostdeutschen Kulturgutes"?
Welche besonderen Aspekte und welche von der „Förderung des ostdeutschen Kulturgutes" abweichende Aufgaben hätte eine „mitteldeutsche Kulturförderung"?
Im Zusammenhang mit der regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gem. § 96 BVFG hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 1984 (Drucksache 10/1671) gefordert, „eine Bestandsaufnahme und Grundsatzkonzeption für die mitteldeutsche Kulturarbeit ... " zu erstellen. Diese Forderung ist mit der am 23. Oktober 1986 verabschiedeten Entschließung (Drucksache 10/6212) bekräftigt worden.
1736* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987
Die umfangreichen Arbeiten an der Bestandsaufnahme sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist es derzeit wenig sinnvoll, Aussagen zu den Aspekten und Aufgaben auf dem Gebiet der mitteldeutschen Kulturarbeit und ihrer Förderung zu machen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 4):
Welche weiteren schärferen Instrumente werden — wie von Bundesminister Dr. Schneider am 19. August 1987 in München angekündigt — von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der Baunutzungsverordnung erwogen, um die planungsrechtlichen Handhaben der Städte und Gemeinden zur Verhinderung der Ansiedlung von Spielhallen zu verbessern?
In dieser Legislaturperiode wird die Baunutzungsverordnung überprüft und novelliert; sie bildet die Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinden und regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in den Baugebieten. In die inzwischen vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeleitete Gesamtüberprüfung dieser Verordnung ist auch die Spielhallenproblematik einbezogen.
Hier ist zu berücksichtigen, daß bereits die geltende Baunutzungsverordnung den Gemeinden planungsrechtliche Möglichkeiten gibt, städtebaulich unerwünschte Spielhallen auszuschließen oder zu beschränken. Insbesondere können nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 und 9 Baunutzungsverordnung in Bebauungsplänen mit der Festsetzung von Baugebieten auch Spielhallen ausgeschlossen werden. Von erheblicher Bedeutung für die Planungen ist dabei auch die im Baugesetzbuch neu enthaltene Regelung, die es den Gemeinden ermöglicht, schon während des Planaufstellungsverfahrens die künftigen Plangebiete gegen die Einrichtung von Vergnügungsstätten durch eine Veränderungssperre vorläufig zu sichern (§ 14 Baugesetzbuch).
Zur Zeit wird geprüft, ob über diese Regelungen hinaus eine gesonderte Regelung über die Zulässigkeit bestimmter Vergnügungsstätten in Baugebieten, wie z. B. Spielhallen, eingeführt werden kann. Hierzu bedarf es noch der Beratungen mit den Beteiligten. Eine abschließende Beurteilung ist heute noch nicht möglich.
Auch eine solche zusätzliche Regelung der Baunutzungsverordnung müßte allerdings auf die städtebaulichen Erfordernisse beschränkt bleiben. Andere wichtige Fragen, wie z. B. die Eindämmung des Spieltriebs und der Schutz der Spieler und der Jugend, können nicht mit den Instrumenten des Städtebaurechts, sondern müssen auf Grund anderer Rechtsmaterien, z. B. des Gewerberechts, gelöst werden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 5):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um den starken Rückgang der Entwicklungshilfe der Europäischen Gemeinschaft zu verhindern?
Der Finanzierungsspielraum der EG ist durch den Mehrwertsteuer-Plafonds in Höhe von 1,4 v. H. begrenzt. Innerhalb dieses Volumens müssen in erster Linie die Ausgaben geleistet werden, die auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen. Das sind vor allem die Agrarmarktausgaben. Außerdem wurden für die neuen Mitgliedstaaten Spanien und Portugal seit der Süderweiterung der EG 1986 nicht unerhebliche Mittel veranschlagt. Dies führte dazu, daß bei anderen Ausgaben, die nicht auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen, zwangsläufig Abstriche gemacht werden mußten. Die Nahrungsmittelhilfemengen sind dabei trotz Rückgangs der Haushaltsansätze gleich geblieben, weil die Weltmarktpreise gesunken sind.
Der 6. Europäische Entwicklungsfonds mit einer Laufzeit von 1985 bis 1990 und einem Volumen von 7,5 Milliarden ECU (rd. 15,5 Milliarden DM) wird von dieser Entwicklung nicht berührt. Es ist gegenüber dem 5. Europäischen Entwicklungsfonds um fast 60 v. H. gestiegen.
Die Bundesregierung ist sich mit der EG-Kommission in dem Ziel einig, durch eine Reform der Europäischen Agrarpolitik zur Stabilisierung der Agrarausgaben beizutragen. Hierdurch könnten wieder größere politische Bewegungsmöglichkeiten bei anderen Gemeinschaftsaufgaben, wie der Entwicklungszusammenarbeit, geschaffen werden.
Anlage 6
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 11/781 Fragen 6 und 7):
Hat die Bundesregierung — als Folge der Erkenntnisse von Bundesminister Dr. Blüm über die ständigen und grausamen Menschenrechtsverletzungen und insbesondere die Folterpraktiken in Chile — die Ratifizierung des für Chile höchstprofitablen Umschuldungsabkommens Ende August dazu genutzt, von der Pinochet-Regierung in Chile Zugeständnisse in der Frage der Beachtung der Menschenrechte zu erhalten oder wenigstens einzufordern?
Hat Bundesminister Dr. Blüm in diesem Zusammenhang irgendwelche Initiativen ergriffen?
Zu Frage 6:
Mit dem Abschluß der bilateralen deutsch-chilenischen Umschuldungsabkommen vom 27. August 1987 ist die Bundesregierung den internationalen Verpflichtungen nachgekommen, die sie im „Pariser Club" eingegangen ist. Die Bedingungen der Umschuldung wurden durch die multilaterale Umschuldungsabsprache Chiles mit den Regierungen der westlichen Gläubigerländer vom 2. April 1987 festgelegt. Für weitergehende bilaterale Bedingungen der Umschuldung besteht kein Raum.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1987 1737*
Das Abkommen liegt auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, da auf diese Weise der Rückfluß von Bundesmitteln in den Bundeshaushalt gewährleistet wird.
Zu Frage 7:
Aus der Antwort zur vorhergehenden Frage ergibt sich, daß die dieser Frage zugrundeliegende Annahme unzutreffend ist. Deshalb erübrigt sich auch eine Antwort.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 22) :
Wie beurteilt die Bundesregierung englische Studien, wonach Tierarzneimittel dazu führen, daß Rindermist nicht mehr verrottet (vgl. SZ Nr. 207 vorn 10. September 1987, S. 44), und gibt es zu dieser Fragestellung auch Studien in der Bundesrepublik Deutschland?
Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung nimmt Bezug mit einen Bericht in der englischen Zeitschrift Nature. Er bezieht sich auf die orale Verabreichung des Tierarzneimittels Ivermectin an Rinder in Form eines Bolus, d. h. eines Wirkstoffballes, der über mehrere Wochen im Vormagen der Rinder verbleibt.
Ivermectin ist in der Bundesrepublik Deutschland zur Behandlung von Endo- und Ektoparasiten des Rindes zugelassen.
Nach australischen Untersuchungen wurde zwar eine verzögerte Abbaubarkeit von Kuhdung nach Anwendung von Ivermectin festgestellt, es ist aber festzuhalten, daß sich diese Studien auf die orale Verabreichung eines Ivermectin-haltigen Bolus an Rinder mit einer konstanten lang anhaltenden täglichen Wirkstofffreigabe beziehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist Ivermectin jedoch nur zur subkutanen Anwendung bei Rindern zugelassen. Bei einer solchen subkutanen Injektion ist mit einem erheblich geringeren insektiziden Effekt im Dung zu rechnen. Darüber hinaus ist das in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Präparat nur zur einmaligen Verabreichung bestimmt.
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsamts kann somit angenommen werden, daß unter den in der Bundesrepublik Deutschland zulässigen Anwendungsbedingungen sowohl zeitlich als auch mengenmäßig eine deutlich geringere Belastung des Kuhdungs besteht. Ein weiterer Hinweis darauf, daß unter den hier zulässigen Anwendungsbedingungen die ökologische Belastung von geringerer Bedeutung ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß bisher noch keine Berichte über eine derartige Umweltbelastung bekanntgeworden sind. Daß zu dieser Fragestellung derzeit Studien in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, ist dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit nicht bekannt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 27):
Kann die Bundesregierung die Aussage des hessischen Wirtschaftsministers bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn bereit sei, die Strecke Dortmund—Kassel auf der gesamten Länge als Schnelltrasse auszubauen?
Nein.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/781 Fragen 35 und 36) :
Kann die Bundesregierung Antwort darüber geben, wie lange in Ferienmonaten, bedingt durch den verstärkten Einsatz von Hilfspersonal, Briefe und Päckchen durchschnittlich unterwegs sind, und wie viele davon als verlorengegangen gemeldet werden?
Wie weichen diese Daten von den üblichen Durchschnittswerten ab?
Die von der Deutschen Bundespost permanent durchgeführten Laufzeitmessungen geben keine Hinweise darauf, daß Briefe in den Ferienmonaten länger als üblich unterwegs sind. Die Laufzeitergebnisse für die Ferienmonate liegen im Gegenteil geringfügig über den Ergebnissen für die übrigen Monate. Das ist darauf zurückzuführen, daß die Ferienmonate auch verkehrsschwache Monate sind. Durchschnittlich liegen rd. 90 % aller Briefe am 1. Werktag nach der Einlieferung zur Auslieferung vor.
Spezielle Statistiken über Sendungsverluste in Ferienmonaten werden nicht geführt. Des weiteren gibt es keine besonderen Aufzeichnungen über Sendungsverluste, die durch vorübergehend beschäftigte Kräfte verursacht werden. Nach den vorhandenen vierteljährlichen Statistiken über Verluste und Beraubungen von Postsendungen für das Rechnungsjahr 1986 sind erhebliche Abweichungen nicht erkennbar.
Auch für den Bereich des Päckchendienstes sind weder Verzögerungen in der Beförderung noch Verluste während der Ferienmonate bekanntgeworden.
Die Laufzeiten, d. h. die Auslieferung vom 1. bis 3. Werktag nach der Einlieferung — je nach Verkehrsverbindungen — entsprachen denen in der übrigen Zeit.