Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Andres 26. 6.
Bahr 26. 6.
Frau Beck-Oberdorf 26. 6.
Frau Beer 26. 6.
Dr. Biedenkopf 26. 6.
Börnsen (Ritterhude) 26. 6.
Bohl 26. 6.
Dr. von Bülow 26. 6.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 26. 6.
Dr. Dollinger 26. 6.
Eylmann 26. 6.
Dr. Geißler 26. 6.
Frau Hensel 26. 6.
Hiller (Lübeck) 26. 6.
Hoppe 26. 6.
Dr. Hornhues 26. 6.
Kastning 26. 6.
Frau Kelly 26. 6.
Klose 26. 6.
Dr. Knabe 26. 6.
Kolbow 26. 6.
Kroll-Schlüter 26. 6.
Kuhlwein 26. 6.
Dr. Graf Lambsdorff 26. 6.
Menzel 26. 6.
Dr. Müller* 26. 6.
Frau Olms 26. 6.
Frau Pack * 26. 6.
Dr. Penner 26. 6.
Pesch 26. 6.
Petersen 26. 6.
Dr. Probst 26. 6.
Reimann 26. 6.
Reuschenbach 26. 6.
Sauer (Salzgitter) 26. 6.
Frau Schilling 26. 6.
Dr. Schmude 26. 6.
Schröer (Mülheim) 26. 6.
Dr. Struck 26. 6.
Frau Verhülsdonk 26. 6.
Waigel 26. 6.
Wieczorek (Duisburg) 26. 6.
Frau Dr. Wilms 26. 6.
Wimmer (Neuss) 26. 6.
Frau Zutt 26. 6.
*für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 16. Juni 1987 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 nebst Anlagenband und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn
Anlagen zum Stenographischen Bericht
für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Wirtschafts- und Stellenplan liegen im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlage abgesehen hat:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostenunterdeckung im öffentlichen Personennahverkehr (Folgekostenbericht 1986) (Drucksachen 10/6773, 11/138 Nr. 1.16)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung der nachstehenden Vorlagen abgesehen hat:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Atomkraftzentrale Cattenom (Drucksachen 10/6130, 11/138 Nr. 1.4)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Untergang des Atom-U-Bootes der sowjetischen Marine vor der Küste der USA und dem Risiko einer radioaktiven Verseuchung der Weltmeere (Drucksachen 10/6456, 11/138 Nr. 1.8)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der ihm mit Drucksache 11/138 unter Nummer 3.2 überwiesenen EG-Vorlage abgesehen hat.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachfolgenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Drucksache 11/138 Nummern 3.16, 3.17, 3.18, 3.19, 3.20, 3.21, 3.22, 3.23, 3.25, 3.26, 3.27, 3.28, 3.29, 3.30, 3.31, 3.32, 3.33, 3.34, 3.35, 3.36, 3.37, 3.38, 3.42, 3.43, 3.44, 3.46, 3.47, 3.48, 3.49, 3.50, 3.51
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachfolgenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Drucksache 11/138 Nummern 3.11, 3.12, 3.13, 3.15, Drucksache 11/253 Nummer 2.2
Die Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von ihrer Beratung abgesehen hat:
Drucksache 11/138 Nummern 3.136, 3.139, 3.140, 3.141, 3.142, 3.143, 3.144
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die ihm mit Drucksache 11/253 unter Nummer 2.28 überwiesene EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat.
Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die ihm mit Drucksache 11/138 unter Nummern 3.154 und 3.155 überwiesenen EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 15 und 16) :
In welcher Form wird die Bundesregierung - wie vom Bundeskanzler in der Regierungserklärung angekündigt - die „allgemeine Raumordnung" unterstützen?
1416* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987
Was ist die allgemeine Raumordnung im Sinne des Bundeskanzlers?
Der Bundeskanzler hat in seine Regierungserklärung vom 18. März 1987 auch einen Abschnitt aufgenommen, der die Überschrift trägt: „Heimat muß erfahrbar sein, und gerade der ländliche Raum muß Zukunft haben." Er hat in diesem Zusammenhang u. a. folgendes ausgeführt:
Wir danken allen, die sich in Städten und Gemeinden für das Gemeinwohl einsetzen, und wir suchen enge Verbindung und das Gespräch auch mit den Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände. Weil es hier um die unmittelbare Lebensumwelt der Menschen geht, wird die Bundesregierung weiterhin die Stadt- und Dorferneuerung sowie die allgemeine Raumordnung unterstützen. Geborgenheit wächst auch durch das reichhaltige und vielfältige kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden.
Aus dem Zusammenhang wird deutlich, daß die Bundesregierung mit der „allgemeinen Raumordnung" all das unterstützen will, was bisher dazu beigetragen hat und weiter dazu beitragen soll, daß überall in unserem Land im Grundsatz gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen, daß sich die Menschen an den Orten, in denen sie leben, heimisch fühlen, gerade auch im sogenannten ländlichen Raum; und daß sie sich nicht durch gravierende Unterschiede in der Lebensqualität veranlaßt sehen, ihre Heimat zu verlassen.
Diese Leitvorstellung liegt der gesamten Politik der Bundesregierung zugrunde. Sie wird sie bei ihren gesetzgeberischen, finanziellen und sonst politisch relevanten Entscheidungen berücksichtigen und in die Wirklichkeit umzusetzen trachten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 17 und 18):
In welcher Form will die Bundesregierung der Forderung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Schneider, entsprechen, der Raumordnung einen verstärkten Zugriff auf investive Mittel zu ermöglichen (vgl. FAZ vom 20. März 1987)?
Auf welche Indikatoren und Bewertungen stützt sich die Aussage des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Schneider, (vgl. FAZ vom 20. März 1987), daß von dem „Süd-Nord-Gefälle im Bundesgebiet" Gefahren ausgehen, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode dieser Entwicklung entgegenwirken?
Zu Frage 17:
Der Artikel in der FAZ, auf den Sie sich beziehen, beruht auf einem Gespräch mit Bundesminister Dr. Schneider. Seine Äußerungen sind demgemäß zusammengefaßt und verkürzt wiedergegeben.
Es ging und geht darum, daß bei den investiven Entscheidungen, die die Bundesregierung trifft, die raumwirksamen Konsequenzen dieser Entscheidungen im Hinblick auf regionale Ungleichgewichte besonders bedacht werden. Der Bundesraumordnungsminister wird deshalb den Gesichtspunkt der Raumwirksamkeit von Investitionen künftig verstärkt in den Entscheidungsprozeß einbringen.
Zu Frage 18:
Die Aussage von Bundesminister Dr. Schneider stützt sich auf den Raumordnungsbericht 1986 der Bundesregierung, der Ihnen als BT-Drs. 10/6027 vorliegt. Z. B. ist die Arbeitslosigkeit in den nördlichen Bundesländern deutlich höher als in den südlichen.
So lag die Arbeitslosenquote im Mai dieses Jahres im Bundesdurchschnitt bei 8,3 %.
Aber in Schleswig-Holstein lag sie bei 9,5 %, in Hamburg bei 13,5 %, in Bremen bei 15,3 %, in Niedersachsen bei 10,5 %, in Nordrhein-Westfalen und in Berlin jeweils bei 10,6 %.
Dagegen hatten zur gleichen Zeit Hessen eine Arbeitslosigkeit von 6,4 %, Rheinland-Pfalz von 7,5 %, Baden-Württemberg von 4,8 % und Bayern- von
5,7 %.
Auch eine Reihe anderer Indikatoren, wie etwa das regionale Steueraufkommen sowie die regional unterschiedliche Anzahl der in der Forschung beschäftigten Personen, verstärken den Eindruck, daß in einer Reihe von süddeutschen Regionen die wirtschaftlichen Wachstumskräfte stärker entfaltet sind als im übrigen Bundesgebiet.
Zu den Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegenwirken will, verweise ich auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers. Er hat dort u. a. ausgeführt:
Deshalb hilft die Bundesregierung mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" beim Abbau regionaler Ungleichgewichte. Sie unterstützt auch zum Beispiel die norddeutschen Küstenländer bei der Lösung ihrer schwerwiegenden Probleme im Gefolge der weltweiten Schiffbaukrise. Wenn andere Regionen ähnlich hart vom Strukturwandel einzelner Branchen betroffen sind, werden wir zusammen mit den einzelnen betroffenen Bundesländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe die dafür notwendigen Mittel zeitlich befristet bereitstellen. Es ist für uns selbstverständlich, daß die Zonenrandförderung fortgesetzt wird.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/502 Fragen 19 und 20):
Ist die Bundesregierung bereit, bei Bauvorhaben des Bundes wieder mehr freiberufliche Architekten und Ingenieure bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen zu berücksichtigen?
Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Initiative zu ergreifen, um im Sinne der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen einen höheren Anteil freiberuflich tätiger Architekten und Ingenieure bei öffentlichen Bauvorhaben von Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen?
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987 1417
Es entspricht der Politik der Bundesregierung, bei Bauvorhaben des Bundes soweit wie möglich freischaffende Architekten und Ingenieure einzuschalten. Dies macht auch die Steigerung des Honoraraufwandes deutlich.
Er betrug 1982 145 Millionen DM
1983 174 Millionen DM
1984 204 Millionen DM
1985 272 Millionen DM
1986 270 Millionen DM.
Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft bemühen, die Möglichkeiten zur Beteiligung freischaffender Architekten und Ingenieure bei Bundesbaumaßnahmen weiter zu verbessern. Für den Bundesbereich erscheinen unter diesen Umständen gesetzliche Initiativen nicht erforderlich. Für den Bereich der Länder und Kommunen wäre eine bundesgesetzliche Regelung nicht möglich.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/502 Fragen 21 und 22):
In welcher Weise werden die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland in diesem Jahr am 17. Juni des Tages der Deutschen Einheit gedenken?
Ist die Bundesregierung bereit, nach dem Tag der Deutschen Einheit 1987 zu berichten, in welcher Weise dieser Gedenktag durch die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland begangen worden ist?
Zu Frage 21:
Alle Auslandsvertretungen sind in diesem Jahr wie auch in den Vorjahren durch Runderlaß des Auswärtigen Amtes auf die Bedeutung des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit hingewiesen worden. Ihm sind folgende Dokumente beigefügt worden:
— Auszug aus dem Protokoll der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 12. April 1984 (zum Verhältnis von Tag der Deutschen Einheit und Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes)
— Bulletin Nr. 27 vom 15. März 1986 (Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation im geteilten Deutschland) mit englischer und französischer Übersetzung
— Bulletin Nr. 73 vom 19. Juni 1986 (Ansprachen und Erklärungen aus Anlaß des 17. Juni 1986)
— Auszug aus Bulletin Nr. 130 vom 29. Oktober 1986 (Rede von Bundesminister Windelen am 26. Oktober 1986 vor dem Bund der Mitteldeutschen über „Die deutsche Teilung und die Deutschlandpolitik der Bundesregierung")
In dem Erlaß wurden die Auslandsvertretungen angewiesen,
— an öffentlichen Veranstaltungen von deutschen Vereinigungen teilzunehmen; es wurde Ihnen freigestellt, im Rahmen einer internen Veranstaltung des Tages zu gedenken;
— das Beflaggungsgebot für die Dienstgebäude zu beachten;
— den Tag der Deutschen Einheit zum Gegenstand ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu machen.
Für die Einladung zu offiziellen Empfängen eignet sich der Charakter dieses Gedenktages nach Auffassung des Auswärtigen Amtes nicht.
Zu Frage 22:
Ja.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Olms (GRÜNE) (Drucksache 11/502 Fragen 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Möglichkeit, die Bürger/innen von der von ihr gewollten Auskunftspflicht bei der Volkszählung überzeugen zu können, vor dem Hintergrund der Aussage des dort auskunftspflichtigen Bundeskanzlers Dr. Kohl vor dem Flick-Untersuchungsausschuß „Entschuldigen Sie, was ich beantworte, überlassen Sie bitte mir"?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage Bundesinnenministers Dr. Zimmermann vor dem Bundesverfassungsgericht 1983, wonach seit 1871 noch niemals statistische Angaben zweckentfremdet und mißbraucht worden seien, angesichts der Tatsache, daß die Daten der Volkszählung 1950 trotz entsprechender Zusicherungen des damaligen Bundespräsidenten Heuss kurz nach der Zählung für Zwecke der Gewerbesteuerbehörden mißbraucht wurden?
Zu Frage 26:
Die Bundesregierung hat die Bürger über die nach dem Volkszählungsgesetz bestehende Auskunftspflicht ebenso umfassend aufgeklärt, wie über alle anderen mit der Volkszählung zusammenhängenden Fragen. Im übrigen ist das Verfahren zur Auskunftspflicht nach dem Volkszählungsgesetz nicht mit dem Verfahren parlamentarischer Untersuchungsausschüsse vergleichbar.
Zu Frage 27:
Die Aussagen des Bundesinnenministers Dr. Zimmermann vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 sind nach wie vor zutreffend.
Die behauptete Zweckentfremdung von Daten der Volkszählung im Jahr 1950 hat nicht stattgefunden.
Richtig ist vielmehr, daß bestimmte statistische Ergebnisse der damaligen Volkszählung, nämlich Angaben über die Zahl der Arbeitskräfte in der Gliederung nach Gemeinden für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung verwendet wurden. Es handelt sich dabei um summarische Angaben, keinesfalls um Einzelangaben im Sinne personenbezogener Daten.
Von Zweckentfremdung oder Mißbrauch kann daher nicht gesprochen werden.
1418* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (GRÜNE) (Drucksache 11/502 Fragen 28 und 29):
Haben das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz Ersuchen an Polizei oder andere Behörden der Länder gerichtet, ihnen — ähnlich wie aus Baden-Württemberg bekanntgeworden — personenbezogene Daten von Volkszählungskritikern zu übermitteln, oder welche Dienststellen haben solche Daten an die genannten Ämter von sich aus weitergeleitet?
Auf welcher Rechtsgrundlage sind den genannten Ämtern „Lagebilder" über Boykottaufrufe zur Volkszählung übermittelt worden, und welchem Aspekt der Aufgabenerfüllung, insbesondere des Verfassungsschutzes, dienen sie?
Zu Frage 28:
1. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben weder die Polizeien noch andere Behörden der Länder um die Übermittlung personenbezogener Daten von Volkszählungskritikern ersucht.
Dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind auch nicht unaufgefordert solche personenbezogenen Daten nur deshalb zugeleitet worden, weil die betreffenden Personen sich zur Volkszählung lediglich kritisch geäußert haben.
2. Für das Bundeskriminalamt weise ich ergänzend auf folgendes hin: Das BKA hat Nachrichtensammelund Informationsstellen eingerichtet, in denen die polizeilichen Erkenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit der Volkszählung — Schwerpunkt Brand- und Sprengstoffanschläge — gesammelt werden. Entsprechend der gesetzlichen Aufgabenzuweisung erfolgen Sammlung und Auswertung dieser Informationen zur polizeilichen Verbrechensbekämpfung also nur bei offenkundigem Zusammenhang mit Straftaten.
3. Ergänzend wird für das Bundesamt für Verfassungsschutz bemerkt: Nahezu alle linksextremistischen Organisationen — moskauorientierte Kommunisten wie Gruppen der Neuen Linken — beteiligen sich an der Kampagne für einen Boykott der Volkszählung. Die Extremisten versuchen, die Volkszählung für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu mißbrauchen.
Informationen über Boykottaufrufe von Linksextremisten und deren Aktionen gegen die Volkszählung werden daher von den Verfassungsschutzbehörden auch im Wege des Informationsaustauschs in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages gesammelt und ausgewertet. Dies geschieht jedoch nicht wegen der Volkszählung, sondern weil Aktivitäten von Linksextremisten gegen die Volkszählung letztlich Teil ihres Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind. Werden solche Informationen außerhalb der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden dem Bundesamt von sonstigen Sicherheitsbehörden übermittelt, so prüft es in jedem Einzelfall die übermittelten Meldungen auf ihre Verfassungsschutzrelevanz.
Zu Frage 29:
1. Für das Bundeskriminalamt gilt folgendes: Lagebilder und Einzelmeldungen zu Straftaten im Zusammenhang mit der Volkszählung werden dem Bundeskriminalamt zu seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach dem BKA-Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1) übermittelt. Dem BKA dienen diese Informationen zur Erfüllung folgender Aufgaben als Zentralstelle:
a) Sammlung und Auswertung aller Nachrichten und Unterlagen für die polizeiliche Verbrechensbekämpfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
b) Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung und daraus folgend Erstellung kriminalpolizeilicher Analysen und Statistiken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
c) Unterstützung der Länderpolizeien in der Vorbeugungsarbeit zur Verbrechensverhütung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
Diese Informationen werden dem Bundeskriminalamt also wegen Straftaten übermittelt, nicht wegen der Volkszählung.
2. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz ist zu beachten: Der Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den übrigen Sicherheitsbehörden findet nach den Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten vom 18. September 1970 (i. d. F. vom 23. Juli 1973) statt.
Da, wie bereits ausgeführt, nahezu alle linksextremistischen Organisationen sich an der Kampagne für einen Boykott der Volkszählung beteiligen, erfüllt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Sammlung und Auswertung solcher Informationen seinen gesetzlichen Auftrag nach § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/502 Fragen 30 und 31):
Wie viele sogenannte „Abspringer" polnischer Nationalität wurden an den Grenzübergängen der Bundesrepublik Deutschland zur DDR und CSSR jeweils in den letzten fünf Jahren und den ersten fünf Monaten dieses Jahres registriert?
Treffen Pressemeldungen zu, wonach davon bis zu 90 v. H. „verschwunden" sind, so daß man davon ausgehen muß, daß hiervon die meisten illegal arbeiten, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Zu Frage 30:
Sogenannte „Abspringer" polnischer Nationalität werden seit Oktober 1983 (Beginn der Kreuzfahrten der MF „Rogalin" zwischen Swinemünde und Travemünde) festgestellt. Im Zeitraum vom Oktober 1983 bis einschl. Mai 1987 wurden insgesamt 9 717 Personen erfaßt, die überwiegend über den Grenzübergang Lübeck-Travemünde eingereist waren. Die Zahl für die Zeit von Januar 1987 bis einschließlich Mai 1987 beläuft sich auf 1 921.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987 1419*
Zu Frage 31:
Von den insgesamt 9 717 festgestellten „Abspringern" sind derzeit 6 470 Ausländer in der Bundesrepublik amtlich mit Wohnsitz gemeldet.
Vom Oktober 1983 bis Mai 1987 wurden 219 Personen bei der Ausreise registriert, so daß derzeit der Aufenthalt von 3 028 (=31,1 %) Ausländern ungeklärt ist.
Auf dem Gebiet der Erfassung von illegal arbeitenden Ausländern arbeiten alle zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) vom 15. Dezember 1981 zusammen. Dies sind neben den Behörden der Arbeitsverwaltung insbesondere die Ausländerbehörden der Länder.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 36 und 37):
Ist es richtig, daß im Aufsichtsrat der VEBA AG die beiden Posten der Bundesregierung ersetzt werden durch Vertreter der Kreditwirtschaft, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einflußverschiebung im Aufsichtsrat der VEBA, insbesondere unter dem Aspekt der ständig steigenden Banken- und Versicherungsmacht?
Ist die geplante Begrenzung des Stimmrechts auf 5 v. H. des Grundkapitals bei der VEBA AG nach Ansicht der Bundesregierung ein Eingriff in das Eigentumsrecht am Produktivvermögen oder eine berechtigte Maßnahme zur Sicherung der Unabhängigkeit eines Konzerns?
Zu Frage 36:
Der Aufsichtsrat der VEBA AG hat der am 9. Juli 1987 stattfindenden Hauptversammlung vorgeschlagen, anstelle der beiden Vertreter der Bundesregierung einen Vertreter der deutschen Versicherungswirtschaft und einen Vertreter des ausländischen Bankwesens in den Aufsichtsrat zu wählen. Beide Gruppierungen, Versicherungen und ausländische Banken, waren bisher nicht im Aufsichtsrat vertreten. Sie werden also, wenn die Hauptversammlung dem Wahlvorschlag folgt, künftig je eine Stimme in dem 20köpfigen Gremium haben. Schon deshalb kann ich in dieser Auswahl keine Einflußverschiebung in dem von Ihnen vermuteten Sinne erkennen.
Zu Frage 37:
Die geplante Stimmrechtsbeschränkung soll dazu dienen, im Interesse der Unabhängigkeit des Konzerns die breite Streuung des Aktienbesitzes auf lange Sicht zu sichern. Eine solche Stimmrechtsbeschränkung besteht bei einer Reihe von deutschen Publikumsgesellschaften wie zum Beispiel Deutsche Bank oder Bayer. Ein — wie Sie formulieren — „Eingriff in das Eigentumsrecht am Produktivvermögen" liegt meines Erachtens nicht vor. Die rund 600 000 Kleinaktionäre sind in ihren Beteiligungsdispositionen ebenso wenig beeinträchtigt wie die institutionellen Anleger. Sie haben im übrigen selbst über die Einführung der Stimmrechtsbeschränkung zu entscheiden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/502 Frage 40) :
Wie ist der Stand des Modellversuchs „Lärmschutz am Truppenübungsplatz Grafenwöhr", und wie wurden bisher die betroffenen Bürger an der Durchführung des Modellversuches beteiligt?
Der Bundesminister der Finanzen hat das Institut für Lärmschutz in Düsseldorf mit der Durchführung eines Forschungsvorhabens beauftragt.
Das Institut hat seine Tätigkeit im Herbst 1986 aufgenommen und im vergangenen Winter und Frühjahr die erforderlichen Null-Messungen vorgenommen. Diese Ergebnisse werden ausgewertet. Nach dem Einbau der Schallschutzfenster werden im Sommer die erforderlichen weiteren Messungen vorgenommen. Das Forschungsvorhaben wird auch von den amerikanischen Streitkräften unterstützt und verläuft planmäßig. Ich erwarte, daß das Vorhaben im Herbst dieses Jahres abgeschlossen ist.
Es geht hierbei um ein Forschungsvorhaben eines wissenschaftlichen Instituts. Die Bürger der Gemeinden werden daran generell nicht beteiligt; selbstverständlich werden der Einbau von Schallschutzfenstern und die Messungen in den Wohnungen nur im Einverständnis der Betroffenen vorgenommen. Vor der Auswahl der für den Einbau von Fenstern vorgesehenen Wohnungen hat das Institut auch mit den betroffenen Gemeinden Kontakt aufgenommen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Graf (SPD) (Drucksache 11/502 Frage 41) :
Teilt die Bundesregierung die vom Amt für Verteidigungslasten signalisierte Auffassung, daß eine durch Tiefflug zusammengefallene Scheune schadensmäßig deshalb nicht ersetzt werden kann, weil diese vor 100 Jahren nicht ordnungsgemäß errichtet worden ist?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ein durch Druckeinwirkungen tieffliegender militärischer Luftfahrzeuge verursachter Scheuneneinsturz dem betroffenen Eigentümer nur deshalb nicht zu entschädigen ist, weil die Scheune vor 100 Jahren nicht ordnungsgemäß errichtet worden ist.
Im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung (§§ 53, 33 des Luftverkehrsgesetzes) haben die Halter militärischer Luftfahrzeuge grundsätzlich auch für flugbedingte Schäden einzustehen, die an alten Gebäuden mit Stabilitätsmängeln entstehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt allerdings die Halterhaftung dann, wenn die schädigenden Erschütterungen eines baufälligen Gebäude etwa in gleicher Weise auch durch andere ortsübliche Einwirkungen jederzeit hätten ausgelöst werden können (so durch erlaubtermaßen vorbeifahrende Straßenfahrzeuge, durch starken Wind oder ähnliches). Nur in solchen Fällen sieht die Rechtsprechung die Grenze der Zurechnung schädigender Auswirkungen im Be-
1420* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987
reich der Gefährdungshaftung als überschritten an und verneint eine Haftung der Halter der Luftfahrzeuge.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/502 Fragen 46 und 47):
In welchem Umfang betreibt die Firma Saarberg-Interplan Uran GmbH, Saarbrücken, an der der Bund wesentlich beteiligt ist, Uranerzabbau in dem Stollen „Christa" in der Gemeinde Kirchenlamitz, Ortsteil Großschloppen in Oberfranken, und welche Ausweitung(en) der Abbautätigkeit ist (sind) für die nächsten Jahre vorgesehen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Firma Saarberg-Interplan derzeit im Raum Kirchenlamitz nach einem Grundstück sucht, auf dem eine Erstaufbereitungsanlage für uranhaltiges Gestein errichtet werden soll, und bis wann muß die Errichtung und der Betrieb einer solchen Anlage befürchtet werden?
Zu Frage 46:
Bei dem Uran-Projekt Großschloppen, an dem die Firma Saarberg-Interplan Uran GmbH maßgeblich beteiligt ist, handelt es sich um ein Projekt im Explorationsstadium, d. h. es finden untertägige Untersuchungsarbeiten, aber kein Abbaubetrieb statt.
Die Untersuchungsarbeiten werden noch mindestens bis 1989 fortgeführt, bevor eine Entscheidung der beteiligten Unternehmen über die Aufnahme des Abbaubetriebes zu erwarten ist. Im Rahmen der untertätigen Untersuchungen fallen geringe Erzmengen an, die seit 1986 zur Aufbereitung im Lohnverfahren gelangen.
Zu Frage 47:
Der Bundesregierung ist über Planungen einer Erzaufbereitungsanlage für Uranerz im Raum Kirchenlamitz und über Absichten der Saarberg-Interplan Uran zum Erwerb eines geeigneten Grundstückes nichts bekannt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Weiss (München) (GRÜNE) (Drucksache 11/502 Fragen 48 und 49):
Ist der jetzt im Rahmen von Forschungen betriebene und später kommerziell vorgesehene Uranabbau überhaupt wirtschaftlich angesichts der Tatsache, daß auf dem Weltmarkt ein Überangebot an Uran herrscht und die Uranpreise derzeit auf einem Tiefststand angelangt sind, und welche anderen Gründe sind gegebenenfalls maßgeblich dafür, daß der Uranabbau trotzdem durchgeführt werden soll?
Ist es richtig, daß im Jahr 1981 eine (damals noch von der Firma ESSO angelegte) direkt neben einem Wanderweg am Eprechtstein befindliche Abraumhalde Aufsehen erregte, weil Messungen eine Überschreitung der zugelassenen Höchstwerte um das Dreizehnfache ergeben haben, und wie wird derzeit der Abraum behandelt?
Zu Frage 48:
Wie zur Frage des Abgeordneten Dr. Daniels bereits ausgeführt, befindet sich das Uranprojekt Großschloppen noch im Untersuchungsstadium. Eine Entscheidung über eine Betriebsaufnahme hängt von den Ergebnissen der laufenden Expiorationsmaßnahmen ab, die frühestens im Jahre 1990 zu erwarten ist. Das Projekt ist nach jetzigem Kenntnisstand sowohl geologisch wie auch wirtschaftlich als aussichtsreich zu beurteilen. Eine abschließende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist derzeitig jedoch nicht möglich. Der wirtschaftlichen Prognose kann nicht der derzeitig niedrige Spotpreis zugrunde gelegt werden.
Zu Frage 49:
Die von der ehemaligen Projektgesellschaft ESSO Erz GmbH im Jahre 1981 in einem aufgelassenen Steinbruch am Eprechtstein aufgehaldeten Abraummengen wurden vor Jahren wieder abgeräumt. Dies geschah unter der Aufsicht der Bergbehörde und des Landesamtes für Umweltschutz, München. Ob Messungen damals eine Überschreitung der zulässigen Höchstwerte ergeben haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Zur Zeit wird der Abraum aus den untertägigen Vortriebsmaßnahmen im Rahmen der behördlichen Genehmigung auf einer Berghalde innerhalb des Betriebsgeländes aufgehaldet. Das Gestein enthält im Durchschnitt 100 ppm U308. Die Halde umfaßt ca. 5 000 m3, Sie unterliegt der Aufsicht der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Anlässe zu Beanstandungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/502 Fragen 50 und 51):
Liegen Messungen vor, wie hoch die Emanation an Radon/ Radonfolgeprodukten aus dem Stollen und den Abraumhalden derzeit ist, und welche Erhöhung der Emanation ist zu erwarten, wenn von dem derzeitigen Forschungsbetrieb auf kommerziellen Betrieb umgestellt wird?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das abgebaute, erzhaltige Gestein derzeit in die CSSR transportiert, dort separiert und zu „Yellow Cake" aufgearbeitet und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert wird, und ist es richtig, daß im Oktober 1986 innerhalb einer Woche zwei Urantransporte auf dem Weg in die Tschechoslowakei verunglückt sind?
Zu Frage 50:
Die Emanation an Radon und seinen Zerfallsprodukten aus dem Stollen und den Halden wird vom Unternehmer und von den Genehmigungsbehörden nach Maßgabe der geltenden Strukturschutzbestimmungen ständig kontrolliert. Die mögliche Strahlenbelastung aus dem Untersuchungsbetrieb wurde durch die Hauptabteilung Sicherheit des Kernforschungszentrums Karlsruhe ermittelt. Darüber liegt eine Studie vor, die allgemein zugänglich ist.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987 1421'
Wie weit ein zukünftiger Abbaubetrieb höhere Emanationen zur Folge haben könnte, kann zur Zeit nicht beantwortet werden, da dies ganz wesentlich von der Abbauplanung und der Bewetterung abhängt und solche Planungen bisher nicht durchgeführt wurden.
Zu Frage 51:
In Großschloppen fiel bisher im Zuge der untertätigen Exploration bis April 1987 ca. 9 000 t Uranerz an. Es trifft zu, daß im Oktober 1986 insgesamt 3 170 t Urannerz in die CSSR geliefert und dort aufbereitet wurden; die aus diesen Erzen gewonnenen Urankonzentrate wurden in die Bundesrepublik zurückgeliefert.
Es trifft außerdem zu, daß es im Oktober 1986 beim Abtransport von Uranerzen in die CSSR zu zwei Verkehrsunfällen gekommen ist. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind damls zwei mit Uranerz beladene LKW's umgestürzt. Die Erzladungen beider LKW's wurden unter Aufsicht des Landesamtes für Umweltschutz (München), das auch die abschließende Dekontamination kontrollierte, vollständig geborgen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/502 Fragen 52 und 53):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer der Aussetzung der Intervention folgenden neuen Intervention bei Butter die Holländer das Zahlungsziel von 90 bis 120 Tagen überschreiten mit 147 Tagen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese vorprogrammierte Wettbewerbsverzerrung am Markt zu tun?
In welchen Ländern der Europäischen Gemeinschaft werden neben den U- und R-Qualitäten bei Ochsen und Bullen auch die 0-Qualität interveniert, und in welchem Umfang bei den drei Qualitäten?
Zu Frage 52:
Die Verordnung (EWG) Nr. 1589/87 der Kommission vom 5. Juni 1987 über den Ankauf von Butter durch die Interventionsstellen im Ausschreibungsverfahren legt für die Bezahlung eine Frist zwischen 90 und 120 Tagen nach Übernahme fest.
Aufgrund von Rückfragen beim niederländischen Landwirtschaftsministerium ist davon auszugehen, daß dort bei der Butterintervention im Ausschreibungsverfahren der Preis nach 120 Tagen gezahlt wird.
Zu Frage 53:
In folgenden Ländern der EG kann bei Rindfleisch die O-Qualität interveniert werden:
a) Jungbullen
Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland.
b) Ochsen
Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Großbritannien.
Nach Angaben der EG-Kommission hatten im Jahre 1985 die einzelnen Qualitätsstufen folgende Anteile an der intervenierten Gesamtmenge (453 277 t):
Ochsen Jungbullen
U 18,0 % U 27,4 %
R 63,0 % R 54,4 %
O 19,0 % O 18,2 %
Neuere Daten wurden nicht zur Verfügung gestellt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 54 und 55):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß wassergefährdende Pflanzenschutzmittel wie Atrazin neuerdings in einer Konzentration in Talsperren, die der Trinkwasserversorgung dienen, nachgewiesen werden konnten (Stevertalsperre, Haltern), die gesundheitliche Schäden als Folge des Trinkwassergenusses bewirken, und hält die Bundesregierung es für erforderlich, bei der Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Anwendung von derartigen Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich im Bereich von Wassereinzugsgebieten von Stauseen zu verbieten?
Ist die Bundesregierung bereit, Landwirten, die nachweislich zulässige Zusatzpräparate anwenden, finanzielle Ausgleichshilfen zu gewähren, um diese Landwirte wettbewerbsmäßig mit denen gleichzustellen, die von einem Verbot nicht betroffen sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Wasser der Stevertalsperre Rückstände des Pflanzenschutzmittels Atrazin in Konzentrationen gefunden worden sind, die die vom 1. Oktober 1989 an geltenden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung übersteigen. Gesundheitliche Schäden als Folge des Trinkwassergenusses sind jedoch nicht zu befürchten, da die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung aus Vorsorgegründen außerordentlich niedrig festgelegt sind. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beratungen über die Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) auch diese Befunde in ihren Überlegungen einbeziehen. Eine genauere Auskunft ist derzeit nicht möglich, da die Abstimmung des Verordnungsentwurfs auf Ressortebene noch nicht abgeschlossen ist.
Finanzielle Ausgleichshilfen für Landwirte, die von Anwendungsverboten für bestimmte Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten betroffen sind und daher auf zugelassene Alternativpräparate übergehen müssen, können seitens der Bundesregierung nicht gewährt werden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist in Wasserschutzgebieten für erhöhte Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks beschränken und wirtschaftliche Nachteile verursachen, ein ange-
1422* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1987
messener Ausgleich nach Maßgabe des Landesrechts zu leisten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Hasenfratz (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 56 und 57):
Inwieweit wird die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit wiederholt von Bundesminister Dr. Töpfer geäußerte Forderung nach einem Sonderbeitrag von Rauchern und Alkoholkonsumenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative machen oder hat die Bundesregierung dieses Ansinnen bereits abgelehnt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidenten der Deutschen Ärztekammer, für bestimmte unfallträchtige Sportarten von den Ausübenden einen Risikobeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Novellierung der Beitragsordnung durch Gesetz oder Verordnung zu verlangen, und welche Sportarten würden wegen ihrer absoluten Unbedenklichkeit von einer solchen Regelung ausgenommen werden können?
Ein Sonderbeitrag in Form von Risikozuschlägen für Raucher und Alkoholkonsumenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt für die Bundesregierung aus grundsätzlichen sozialpolitischen und methodischen Erwägungen nicht in Frage. Aus sozialpolitischen Gründen deshalb, nicht, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Beitrag kennt, der vom Einkommen abhängig ist, nicht vom Risiko. Aus methodischen Gründen kommt wegen der damit verbundenen Abgrenzungs- und Feststellungsprobleme ein Sonderbeitrag nicht in Betracht. Diskussionsfähig ist aus gesundheitspolitischer Sicht für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aber die Überlegung, die Steuer auf Tabak und Branntwein anzuheben und evtl. Mehreinnahmen ganz oder teilweise den Krankenkassen zufließen zu lassen. Dieser Vorschlag wirft jedoch nicht unerhebliche haushaltsrechtliche, finanz- und steuerpolitische Probleme auf, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen. Ich gehe davon aus, daß die zuständigen Bundesressorts diese Prüfung im Rahmen der Vorbereitung der anstehenden Strukturreform im Gesundheitswesen abschließen werden.
Die Bundesregierung plant nicht, Risikobeiträge für bestimmte unfallträchtige Sportarten vorzusehen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/502 Fragen 58 und 59):
Wieviel Anträge auf BU/EU-Rente wurden 1985 und 1986 bei den Rentenversicherungsanstalten gestellt, und wieviel wurden auf Grund der gesetzlichen Änderungen durch die Haushaltsbegleitgesetze wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen abgelehnt?
Wie teilt sich dies jeweils auf in Frauen und Männer?
Bei den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurden im Jahr 1985 320 000 Anträge auf BU/EU-Renten gestellt, im Jahr 1986 315 000.
Die Frage, wieviel Anträge wegen der seit 1984 geänderten Anspruchsvoraussetzungen abgelehnt wurden, läßt sich aus der Statistik nicht beantworten. Die Ablehnungsquote ist seit 1984 zwar in begrenztem Umfang gestiegen, eine Quantifizierung im Sinne der Fragestellung ist jedoch nicht möglich.
Die Antragsstatistik enthält auch keine Untergliederung der Antragsteller nach Männer und Frauen.
Auswirkungen der Neuregelung lassen sich jedoch aus der Entwicklung der Antragstellung ableiten. Die Zahl der Anträge auf BU/EU-Renten lag 1985 und 1986 um etwa ein Drittel niedriger als in den Jahren davor. Dies hat sich auch im Rentenzugang entsprechend niedergeschlagen, wobei aus der nach dem Geschlecht gegliederten Zugangsstatistik deutlich wird, daß die Rentenzugänge wegen BU/EU — wie zu erwarten — wesentlich stärker bei den Frauen zurückgegangen sind als bei den Männern. Die Frauen haben hierdruch einen Anteil am BU/EU-Rentenzugang erreicht, der — unter Berücksichtigung der Beteiligung am Erwerbsleben — von der Größenordnung her dem der Männer entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Rückgang des BU/EU-Rentenzugangs teilweise durch einen verstärkten Zugang bei den normalen Altersrenten wegen der Herabsetzung der Wartezeit kompensiert wurde. Dies zeigt zugleich auch, daß die mit der Neuregelung beabsichtigte Stärkung der Lohnersatzfunktion der BU/EURenten und der Abbau der nicht beabsichtigten Funktion als vorzeitiges Altersruhegeld erreicht worden ist.