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    Plenarprotokoll 11/15 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 15. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 11/375 vom 29. Mai 1987 und 11/399 vom 2. Juni 1987 — Angebliche Beschäftigung illegaler Leiharbeitnehmer auf der Baustelle des Bundesministeriums für Verkehr DringlAnfr 1 02.06.87 Drs 11/399 Dreßler SPD DringlAnfr 2 02.06.87 Drs 11/399 Dreßler SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 887 B ZusFr Dreßler SPD 887 D ZusFr von der Wiesche SPD 888 A ZusFr Reimann SPD 888 D ZusFr Bohl CDU/CSU 889 B ZusFr Heyenn SPD 889 B ZusFr Urbaniak SPD 889 B ZusFr Weiler SPD 889 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 889 D ZusFr Stiegler SPD 890 A ZusFr Bindig SPD 891 A ZusFr Gilges SPD 891 A Veränderung der Restriktionen zur Förderung von Investitionsvorhaben in Chile und Namibia im Rahmen der Arbeit der Deutschen Entwicklungsgesellschaft MdlAnfr 6 29.05.87 Drs 11/375 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 892 D ZusFr Bindig SPD 893 A Erlaß von Schulden der Entwicklungsländer durch die Bundesregierung MdlAnfr 7 29.05.87 Drs 11/375 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 893 B ZusFr Bindig SPD 893 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 894 A Unterstellung einer „faschistischen Gesinnung" bei Nichtteilnahme an der Volkszählung 1987 durch Bundeskanzler Dr. Kohl angesichts der Bewertungsmaßstäbe bei der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften bei Parteispenden MdlAnfr 14, 15 29.05.87 Drs 11/375 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . 894 B ZusFr Schily GRÜNE 894 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 895 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 895 C ZusFr Frau Schmidt-Bott GRÜNE . . . 895 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 896A Versendung von Mahnschreiben zur Gebäudevorerhebung durch den Bürgermeister von Friedrichskoog MdlAnfr 16 29.05.87 Drs 11/375 Frau Schmidt-Bott GRÜNE II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . . 897B ZusFr Frau Schmidt-Bott GRÜNE . . . . 897 C Bestellungen der Zähler für die Volkszählung durch den Bürgermeister von HöhrGrenzhausen MdlAnfr 17 29.05.87 Drs 11/375 Frau Schmidt-Bott GRÜNE Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . . 897D ZusFr Frau Schmidt-Bott GRÜNE . . . 898A ZusFr Bindig SPD 898 B ZusFr Huonker SPD 898 C Haltung des Bundesfinanzministers zur Gewährung von steuerlichen Erleichterungen für den Sport MdlAnfr 21 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 898 D ZusFr Dr. Spöri SPD 898 D ZusFr Frau Hämmerle SPD 899A ZusFr Frau Becker-Inglau SPD 899 B Abschaffung der Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge MdlAnfr 22 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 899 B ZusFr Dr. Spöri SPD 899 C ZusFr Kuhlwein SPD 899 D ZusFr Urbaniak SPD 900 A ZusFr Menzel SPD 900 B ZusFr Stiegler SPD 900 C Steuermehreinnahmen bei Streichung des Sonderausgaben-Pauschbetrages in Höhe von 270 DM jährlich MdlAnfr 23 29.05.87 Drs 11/375 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 900 C ZusFr Poß SPD 900 D ZusFr Menzel SPD 901 A Beseitigung der zehnjährigen Grundsteuerbefreiung bei neu errichteten selbstgenutzten Einfamilienhäusern MdlAnfr 24 29.05.87 Drs 11/375 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 901 A ZusFr Huonker SPD 901 B ZusFr Kuhlwein SPD 901 C Abschaffung der zehnjährigen Grundsteuerbefreiung für neu errichtete selbstgenutzte Einfamilienhäuser und ihre Aufhebung bei „Altfällen" MdlAnfr 25 29.05.87 Drs 11/375 Reschke SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 901 D ZusFr Reschke SPD 901 D Aufhebung des bisher steuerfreien Essenszuschusses MdlAnfr 29 29.05.87 Drs 11/375 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 902B ZusFr Huonker SPD 902 C ZusFr Stiegler SPD 902 C ZusFr Dr. Spart SPD 903 A ZusFr PoB SPD 903 B Steuermehreinnahmen durch die Abschaffung des halben Steuersatzes für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften MdlAnfr 33 29.05.87 Drs 11/375 Oesinghaus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 903 B ZusFr Oesinghaus SPD 903 C ZusFr Dr. Spöri SPD 903 C Berufliche Aufstiegsmöglichkeiten der Zollbeamten im Grenzaufsichtsdienst, insbesondere an der Ostgrenze MdlAnfr 36 29.05.87 Drs 11/375 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 904 A ZusFr Stiegler SPD 904 A Aktuelle Stunde betr. Bewertung von Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit der Volkszählung Schily GRÜNE 904 D Dr. Kohl, Bundeskanzler 905 D Wartenberg (Berlin) SPD . 907 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 908 B Peter (Kassel) SPD 909 B Dr. Hirsch FDP 910 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 911C Frau Ganseforth SPD 913 B Dr. Olderog CDU/CSU 914A Dr. Knabe GRÜNE 914 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 III Lüder FDP 915B Dr. Emmerlich SPD 916A Neumann (Bremen) CDU/CSU 916D Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 917D Dr. Hirsch FDP (Erklärung nach § 30 GO) 918A Nächste Sitzung 918 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 919* A Anlage 2 Verhinderung der Auslieferung eines verhafteten Asylanten in einem Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention an sein Heimatland MdlAnfr 1 29.05.87 Drs 11/375 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 919* C Anlage 3 Verweigerung der Adressenangabe durch die Telefonauskunft der Bundespost MdlAnfr 4 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 919* D Anlage 4 Konsequenzen aus den Ergebnissen der Untersuchung der Hauptursachen des Waldsterbens durch das österreichische Forschungszentrum Siebersdorf MdlAnfr 5 29.05.87 Drs 11/375 Kohn FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 920* B Anlage 5 Schließung des SWAPO-Büros in Bonn MdlAnfr 9 29.05.87 Drs 11/375 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . 920* C Anlage 6 Höhe der Steuer- und Zuweisungsverluste bei den Kommunen auf Grund der Steuerreform 1990 MdlAnfr 20 29.05.87 Drs 11/375 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 920* D Anlage 7 Bericht in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 über die in einer „geheimen Streichliste des Bundesfinanzministers" vorgesehenen Verlängerung der zweijährigen Spekulationsfrist für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden; Bericht in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 über eine „geheime Streichliste des Bundesfinanzministers" und den darin vorgesehenen Wegfall des Pauschbetrags für Sonderausgaben MdlAnfr 26, 27 29.05.87 Drs 11/375 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 921* A Anlage 8 Finanzierung einer Senkung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer durch Aufhebung der Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke an langjährige Mitarbeiter MdlAnfr 28 29.05.87 Drs 11/375 Frau Matthäus-Maier SPD Aufhebung der Pauschalierung der Lohnsteuer für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer MdlAnfr 30 29.05.87 Drs 11/375 Mertens (Bottrop) SPD Finanzierung des Steuerpaketes 1990 durch Streichung des Altersfreibetrags für 65jährige und ältere Mitbürger MdlAnfr 31 29.05.87 Drs 11/375 Westphal SPD Abschaffung des halben Steuersatzes für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften MdlAnfr 32 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Wieczorek SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 921* B Anlage 9 Einschränkung der umsatzsteuerlichen Erleichterung für Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis zu 60 000 DM MdlAnfr 34, 35 29.05.87 Drs 11/375 Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 921* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 887 15. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1987 Beginn: 13.00 Uhr
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    ) Berichtigungen 11. Sitzung, Seite 675 B, vorletzte Zeile: Statt „Trinkwasserversorgung" ist „Trinkwasserverordnung" zu lesen. 14. Sitzung, Seite 871 C, 4. Absatz, Zeile 8: Statt „keinen" ist „einen" zu lesen. 14. Sitzung, Seite 872 D, zweite Zeile: Nach dem Wort „klares" ist das Wort „Ja" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 5. 6. Frau Adler 4. 6. Dr. Ahrens * 5. 6. Amling 5. 6. Antretter * 5. 6. Frau Beck-Oberdorf 5. 6. Frau Blunck * 5. 6. Böhm (Melsungen) * 5. 6. Büchner (Speyer) * 5. 6. Bühler (Bruchsal) * 4. 6. Frau Conrad 5. 6. Eimer (Fürth) 5. 6. Engelhard 5. 6. Engelsberger 5. 6. Dr. Feldmann * 5. 6. Frau Fischer * 4. 6. Frau Dr. Hartenstein 5. 6. Dr. Hauchler 5. 6. Frau Hensel 5. 6. Dr. Holtz * 5. 6. Irmer * 5. 6. Kastning 3. 6. Kittelmann * 5. 6. Dr. Klejdzinski 4. 6. Kolbow 5. 6. Kreuzeder 5. 6. Lemmrich * 5. 6. Lenzer * 5. 6. Frau Luuk * 5. 6. Dr. Müller * 5. 6. Niegel * 5. 6. Frau Pack * 5. 6. Penner 5. 6. Pfeffermann 5. 6. Reddemann * 5. 6. Reuschenbach 5. 6. Dr. Rumpf * 5. 6. Frau Rust 5. 6. Schäfer (Mainz) 5. 6. Dr. Scheer * 5. 6. Schmidt (München) * 5. 6. Schmitz (Baesweiler) * 5. 6. von Schmude * 5. 6. Dr. Schöfberger 3. 6. Dr. Schwarz-Schilling 5. 6. Dr. Soell * 5. 6. Dr. Sprung 5. 6. Steiner * 3. 6. Stobbe 5. 6. Frau Dr. Timm 3. 6. Dr. Unland * 5. 6. Dr. Voigt (Northeim) 5. 6. Westphal 3. 6. Wimmer (Neuss) 5. 6. Zierer * 5. 6. Zumkley 4. 6. Frau Zutt 5. 6. Zywietz * 5. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 1): Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß ein - in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund eines Auslieferungsersuchens des Herkunftslandes - verhafteter Ausländer, der in einem Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention als Asylberechtigter anerkannt wurde und einen entsprechenden internationalen Flüchtlingsausweis besitzt, nicht an den Verfolgerstaat ausgeliefert, sondern dem Asyl gewährenden Staat überstellt wird? Nach geltendem deutschen Recht (§ 18 AsylVfG) steht die Tatsache, daß ein Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigter anerkannt ist, als solche einer Auslieferung nicht entgegen; vielmehr wird im Auslieferungsverfahren von dem zuständigen deutschen Oberlandesgericht und der Bundesregierung die Frage, ob dem Betroffenen im ersuchenden Staat politische Verfolgung droht, eigenständig geprüft. Die im Asylverfahren angefallenen Erkenntnisse werden in diese sorgfältige Prüfung umfassend einbezogen. In der Praxis hat die Bundesregierung bislang keinen anerkannten Asylberechtigten an den Verfolgerstaat ausgeliefert. Entsprechendes gilt für Ausländer, denen in einem anderen Mitgliedstaat der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, wobei allerdings die Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens und die unterschiedliche Auslegung der materiellen Kriterien in den einzelnen Staaten berücksichtigt werden müssen. Zu der allgemeinen Problematik des Verhältnisses zwischen Auslieferungs- und Asylverfahren (einschließlich der Anerkennung ausländischer Asylentscheidungen) und ihren gesetzgeberischen Aspekten erlaube ich mir, auf die Beratungen zu dieser Thematik in der 10. Legislaturperiode (BT-Drs. 10/357, 10/423, 10/1025, 10/5608 und 10/6151) sowie auf den vom BMJ vorgelegten Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Auslieferung/Asyl" (März 1984) hinzuweisen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 4): Warum ist die Deutsche Bundespost nicht bereit, bei einer telefonischen Auskunftserteilung neben der Telefonnummer auch die Straße - wenn es vom Teilnehmer gewünscht wird - zu nennen, obwohl in den Postämtern - für jedermann zugänglich - diese Auskunft anhand der dort ausliegenden Telefonbücher möglich ist? Die Fernsprechauskunftsstellen der Deutschen Bundespost sollen den anrufenden Kunden bei der 920* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 Abwicklung des Fernsprechverkehrs unterstützen und in diesem Zusammenhang Auskünfte über Rufnummern von Telefonteilnehmern erteilen. Die Deutsche Bundespost ist bemüht, die Anfragen bei den Fernsprechauskunftsstellen mit kostenmäßig vertretbarem Aufwand angemessen zu beantworten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Jahr ca. 250 Millionen Auskünfte erteilt werden müssen und jede Anfrage bei der Fernsprechauskunftsstelle Kosten in Höhe von etwa 2,00 DM verursacht. Dem steht nur eine Einnahme von 0,23 DM für den Anruf gegenüber. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Bundespost in der Fernmeldeordnung festgelegt, daß Anschriftenauskünfte keine Dienstleistungen der Fernsprechauskunftsstellen sind. Das derzeitige Auskunftsverfahren mit Mikrokarten als Auskunftsunterlagen wird allerdings in den nächsten Jahren auf ein zukunftssicheres DV-gestütztes Verfahren umgestellt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, auch weitergehende Kundenwünsche zu berücksichtigen und weitere Leistungen im Fernsprechauskunftsdienst, darunter auch Anschriftenauskünfte, anzubieten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Kohn (FDP) (Drucksache 11/375 Frage 5): Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des österreichischen Forschungszentrums Siebersdorf, wonach das Ozon-Potential aus Kohlenwasserstoffen (HC) und Kohlenoxid (CO) Hauptverursacher des Waldsterbens ist, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Untersuchungen des Forschungszentrums Seibersdorf GmbH zum Thema „Neuartige Waldschäden" sind der Bundesregierung bekannt. In einer Broschüre des Forschungszentrums wird ausgeführt: „Wegen der komplexen Ursachenzusammenhänge ist eine Kausalanalyse des Waldsterbens außerordentlich schwierig. Ebenso ist es beinahe unmöglich, eine Beziehung zwischen Schadensgebieten und konkreten Verursachern herzustellen. Für das Waldsterben ist die Gesamtheit der Luftverunreinigungen verantwortlich, auch wenn sie nur in geringsten Konzentrationen in die Waldgebiete gelangen. Diese werden oft über tausende von Kilometern transportiert und wandeln sich in der Atmosphäre um, so daß pflanzenschädliche Verbindungen aus verschiedenen Primärstoffen entstehen. So entstehen unter dem Einfluß von energiereicher Strahlung (Sonnenlicht) aus Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden sogenannte Photooxidantien (z. B. Ozon oder Peroxiacetylnitrat), die nach neueren Erkenntnissen zu den wesentlichen Verursachern vieler Waldschäden gehören. " Auch der Deutsche Forschungsbeirat „Waldschäden/Luftverunreinigungen" fordert in seinem zweiten Bericht u. a. die Herabsetzung der Emissionen von Kohlenwasserstoff en. Kohlenmonoxid (CO) ist für die neuartigen Waldschäden nicht als relevant anzusehen. Die Bundesregierung hat bereits 1983 mit der Großfeuerungsanlagenverordnung einen wesentlichen Beitrag zur Herabsetzung der Emission von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Kohlenwasserstoffen (HC) geleistet. Im Hinblick auf die Emission von Stickstoffoxiden ist die Großfeuerungsanlagenverordnung durch Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 4. April 1984 konkretisiert worden. Darüber hinaus ist im Jahre 1986 mit der TA-Luft ein wichtiger zusätzlicher Schritt zur Emissionsbegrenzung aus den übrigen relevanten Industriezweigen (u. a. Chemie-, Stahl-, Zementindustrie) vollzogen worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 9): Wann wird die Bundesregierung die Schließung des SWAPO-Büros in Bonn anordnen? Maßnahmen, die zur Schließung des SWAPO-Büros in Bonn führen, sind derzeit nicht möglich. Die SWAPO (South-West-African People's Organization) ist eine ausländische Vereinigung. Das Verbot einer ausländischen Vereinigung ist nur dann zulässig, wenn diese Vereinigung im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes — Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) — eine Teilorganisation errichtet hat. Die Einrichtung bzw. Unterhaltung eines Büros oder einer Zweigstelle als eine Ansprechstelle ohne offiziellen Status und ohne weiteren Mitgliederbestand ist keine Teilorganisation im Sinne des Vereinsgesetzes. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 20): Trifft zu, was der Deutsche Städteverband verlautbaren ließ, daß die beabsichtigte Nettoentlastung der Steuerzahler um rund 45 Milliarden DM bei den Kommunen zu Steuer- und Zuweisungsverlusten in Höhe von 10 Milliarden DM führen, und was gedenkt die Bundesregierung im Sinne der Kommunen hier zu tun? Die Koalitionsparteien von CDU, CSU und FDP haben mit ihren steuerpolitischen Vereinbarungen für die 1990 geplante Steuerreform einen Bruttoentlastungsumfang von gut 44 Milliarden DM beschlossen, wovon rund 5,2 Milliarden DM Steuerentlastung auf das Jahr 1988 vorgezogen werden soll. Zur Finanzierung dieser Reform sollen steuerliche Umschichtungen in Höhe von 19 Milliarden DM erfolgen, so daß sich eine Nettoentlastung durch dieses Steuerpaket in Höhe von rund 25 Milliarden DM ergeben wird. Die Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 921* Bundesregierung wird bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs für die Steuerreform im Herbst 1987 die dafür notwendigen Einzelentscheidungen einschließlich der einzelnen Finanzierungsteile treffen. Aus diesem Grund sind zur Zeit Aussagen über unterschiedliche Belastungen der einzelnen öffentlichen Haushaltsebenen nicht möglich. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 26 und 27): Trifft eine Meldung der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 zu, wonach in einer „geheimen Streichliste" von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg vorgesehen ist, die Spekulationsfrist für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, die bislang zwei Jahre beträgt, zu verlängern? Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 angeführte „geheime Streichliste von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg", in der u. a. ein Wegfall des Pauschbetrags für Sonderausgaben vorgesehen sein soll, nicht existiert? Zu Frage 26: Ziel der von der Bundesregierung für 1990 geplanten Steuerreform ist eine größere Steuergerechtigkeit durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei wesentlich niedrigeren Steuersätzen. Im Rahmen dieser Reform sollen Steuervergünstigungen und steuerrechtliche Sonderregelungen aufgehoben oder zurückgeführt werden. Um dies sachgerecht tun zu können, müssen alle Steuervergünstigungen und steuerrechtlichen Sonderregelungen überprüft werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, Entscheidungen über ihre Vorschläge zum Abbau von derartigen Vergünstigungen und Sonderregelungen im Herbst dieses Jahres zu treffen. Eine Aussage zu der von Ihnen angesprochenen Steuervergünstigung ist mir deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu Frage 27: Der Begriff „geheime Streichliste" ist falsch. Er wird dem Vorhaben der Bundesregierung, im Rahmen der Steuerreform 1990 alle Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen zu überprüfen, nicht gerecht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Westphal und Dr. Wieczorek (alle SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 28, 30, 31 und 32): Hält die Bundesregierung es für einen besonderen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, zur Finanzierung einer Senkung des Einkommensteuer-Spitzensteuersatzes die bisherige Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke an langjährige Mitarbeiter aufzuheben (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Pauschalierung der Lohnsteuer für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer in Höhe von derzeit 10 v. H. des Arbeitslohns aufzuheben oder zu erhöhen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)? Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den Altersfreibetrag für 65jährige und ältere Mitbürger in Höhe von 720 DM bzw. 1 440 DM zur Finanzierung des Steuerpakets 1990 zu streichen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)? Ist in der in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 angeführten „geheimen Streichliste" von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg auch vorgesehen, den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften, der laut Zeitungsberichten dazu geführt hat, daß Herr Dr. Flick durch Veräußerung seines Aktienpakets rund eine Milliarde DM Steuern gespart hat, abgeschafft oder verändert wird? Ziel der von der Bundesregierung für 1990 geplanten Steuerreform ist eine größere Steuergerechtigkeit durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei wesentlich niedrigeren Steuersätzen. Im Rahmen dieser Reform sollen Steuervergünstigungen und steuerrechtliche Sonderregelungen aufgehoben oder zurückgeführt werden. Um dies sachgerecht tun zu können, müssen alle Steuervergünstigungen und steuerrechtlichen Sonderregelungen überprüft werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, Entscheidungen über ihre Vorschläge zum Abbau von derartigen Vergünstigungen und Sonderregelungen im Herbst dieses Jahres zu treffen. Eine Aussage zu den von Ihnen angesprochenen Steuervergünstigungen ist mir deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 34 und 35): Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisherige umsatzsteuerliche Erleichterung für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 60 000 DM einzuschränken oder zu beseitigen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Steuerausfall, der dadurch entsteht, daß durch die beabsichtigte Absenkung des Körperschaftsteuer-Regelsatzes der Kapitalertragsteuersatz im Verhältnis zu 35 ausländischen Staaten ermäßigt werden muß (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele vom 19. Mai 1987 auf meine Frage 10, Drucksache 11/346)? Zu Frage 34: Ihre Frage stellt sich im Zusammenhang mit der für 1990 vorgesehenen Steuerreform. Diese Steuerreform soll eine Bruttoentlastung von rund 44 Milliarden DM bringen. Hierbei ist eine Steuerumschichtung von rund 19 Milliarden DM vorgesehen. Angestrebt wird vor allem eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen durch den Abbau von Steuervergünstigungen mit dem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Grundsätzlich werden alle steuerrechtlichen Sonderregelungen zu überprüfen sein. Eine Entscheidung der Bundesregierung, ob den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung der geltenden Regelung vorgeschlagen werden soll, wird erst im Zusam- 922* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 menhang mit der Gesamtregelung der beabsichtigten Steuerreform getroffen werden. Zu Frage 35: Die Bundesregierung schätzt den Steuerausfall, der dadurch entsteht, daß sich durch die beabsichtigte Senkung des Körperschaftsteuer-Regelsatzes der Kapitalertragsteuersatz im Verhältnis zu 35 ausländischen Staaten ermäßigt, auf rund 100 Millionen DM. Allerdings ist dieser Ausfall nur scheinbar auf die beabsichtigte Senkung des Körperschaftsteuersatzes zurückzuführen. Denn er beruht zu etwa 95 vom Hundert darauf, daß die Doppelbesteuerungsabkommen mit den von Ihnen erwähnten 35 Ländern heute noch einen höheren Kapitalertragsteuersatz als unseren Normalsatz von 15 vom Hundert vorsehen. Eine Anpassung wäre in den kommenden Jahren also ohnedies anzustreben gewesen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Becker-Inglau.


Rede von Ingrid Becker-Inglau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, für wann rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verbindlich mit den Ergebnissen und der Vorlage des Gutachtens, das die von ihr beim Bundesfinanzminister eingesetzte Kommission zur Überprüfung des gesamten Gemeinnützigkeitsrechts erstellen soll, und hält die Bundesregierung Befürchtungen aus dem Bereich des Sports für berechtigt, daß derartige Vorschläge auch eine Einschränkung der Gemeinnützigkeit für den Sport enthalten können?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Das ist eine unabhängige Kommission. Wir können dem nicht vorgreifen, was sie inhaltlich vorschlägt. Aber wir hoffen, die Ergebnisse in wenigen Monaten zu haben. Es wird hoffentlich nicht mehr bis zum Ende des Jahres dauern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage: Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
    Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die bisherige Steuerbefreiung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge abzuschaffen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
    Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Spöri, Ziel der von der Bundesregierung für 1990 geplanten Steuerreform ist eine größere Steuergerechtigkeit durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei wesentlich niedrigeren Steuersätzen. Im Rahmen dieser Reform sollen Steuervergünstigungen und steuerrechtliche Sonderregelungen auf gehoben oder zurückgeführt werden. Um dies sachgerecht tun zu können, müssen alle Steuervergünstigungen
    und steuerrechtlichen Sonderregelungen überprüft werden.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, Entscheidungen über ihre Vorschläge zum Abbau von derartigen Vergünstigungen und Sonderregelungen im Herbst dieses Jahres zu treffen. Eine Aussage zu den von Ihnen angesprochenen Steuervergünstigungen ist mir deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich.