)
Berichtigungen
11. Sitzung, Seite 675 B, vorletzte Zeile: Statt „Trinkwasserversorgung" ist „Trinkwasserverordnung" zu lesen.
14. Sitzung, Seite 871 C, 4. Absatz, Zeile 8: Statt „keinen" ist „einen" zu lesen.
14. Sitzung, Seite 872 D, zweite Zeile: Nach dem Wort „klares" ist das Wort „Ja" einzufügen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein * 5. 6.
Frau Adler 4. 6.
Dr. Ahrens * 5. 6.
Amling 5. 6.
Antretter * 5. 6.
Frau Beck-Oberdorf 5. 6.
Frau Blunck * 5. 6.
Böhm (Melsungen) * 5. 6.
Büchner (Speyer) * 5. 6.
Bühler (Bruchsal) * 4. 6.
Frau Conrad 5. 6.
Eimer (Fürth) 5. 6.
Engelhard 5. 6.
Engelsberger 5. 6.
Dr. Feldmann * 5. 6.
Frau Fischer * 4. 6.
Frau Dr. Hartenstein 5. 6.
Dr. Hauchler 5. 6.
Frau Hensel 5. 6.
Dr. Holtz * 5. 6.
Irmer * 5. 6.
Kastning 3. 6.
Kittelmann * 5. 6.
Dr. Klejdzinski 4. 6.
Kolbow 5. 6.
Kreuzeder 5. 6.
Lemmrich * 5. 6.
Lenzer * 5. 6.
Frau Luuk * 5. 6.
Dr. Müller * 5. 6.
Niegel * 5. 6.
Frau Pack * 5. 6.
Penner 5. 6.
Pfeffermann 5. 6.
Reddemann * 5. 6.
Reuschenbach 5. 6.
Dr. Rumpf * 5. 6.
Frau Rust 5. 6.
Schäfer (Mainz) 5. 6.
Dr. Scheer * 5. 6.
Schmidt (München) * 5. 6.
Schmitz (Baesweiler) * 5. 6.
von Schmude * 5. 6.
Dr. Schöfberger 3. 6.
Dr. Schwarz-Schilling 5. 6.
Dr. Soell * 5. 6.
Dr. Sprung 5. 6.
Steiner * 3. 6.
Stobbe 5. 6.
Frau Dr. Timm 3. 6.
Dr. Unland * 5. 6.
Dr. Voigt (Northeim) 5. 6.
Westphal 3. 6.
Wimmer (Neuss) 5. 6.
Zierer * 5. 6.
Zumkley 4. 6.
Frau Zutt 5. 6.
Zywietz * 5. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 1):
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß ein - in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund eines Auslieferungsersuchens des Herkunftslandes - verhafteter Ausländer, der in einem Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention als Asylberechtigter anerkannt wurde und einen entsprechenden internationalen Flüchtlingsausweis besitzt, nicht an den Verfolgerstaat ausgeliefert, sondern dem Asyl gewährenden Staat überstellt wird?
Nach geltendem deutschen Recht (§ 18 AsylVfG) steht die Tatsache, daß ein Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigter anerkannt ist, als solche einer Auslieferung nicht entgegen; vielmehr wird im Auslieferungsverfahren von dem zuständigen deutschen Oberlandesgericht und der Bundesregierung die Frage, ob dem Betroffenen im ersuchenden Staat politische Verfolgung droht, eigenständig geprüft. Die im Asylverfahren angefallenen Erkenntnisse werden in diese sorgfältige Prüfung umfassend einbezogen.
In der Praxis hat die Bundesregierung bislang keinen anerkannten Asylberechtigten an den Verfolgerstaat ausgeliefert.
Entsprechendes gilt für Ausländer, denen in einem anderen Mitgliedstaat der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, wobei allerdings die Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens und die unterschiedliche Auslegung der materiellen Kriterien in den einzelnen Staaten berücksichtigt werden müssen.
Zu der allgemeinen Problematik des Verhältnisses zwischen Auslieferungs- und Asylverfahren (einschließlich der Anerkennung ausländischer Asylentscheidungen) und ihren gesetzgeberischen Aspekten erlaube ich mir, auf die Beratungen zu dieser Thematik in der 10. Legislaturperiode (BT-Drs. 10/357, 10/423, 10/1025, 10/5608 und 10/6151) sowie auf den vom BMJ vorgelegten Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Auslieferung/Asyl" (März 1984) hinzuweisen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 4):
Warum ist die Deutsche Bundespost nicht bereit, bei einer telefonischen Auskunftserteilung neben der Telefonnummer auch die Straße - wenn es vom Teilnehmer gewünscht wird - zu nennen, obwohl in den Postämtern - für jedermann zugänglich - diese Auskunft anhand der dort ausliegenden Telefonbücher möglich ist?
Die Fernsprechauskunftsstellen der Deutschen Bundespost sollen den anrufenden Kunden bei der
920* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987
Abwicklung des Fernsprechverkehrs unterstützen und in diesem Zusammenhang Auskünfte über Rufnummern von Telefonteilnehmern erteilen.
Die Deutsche Bundespost ist bemüht, die Anfragen bei den Fernsprechauskunftsstellen mit kostenmäßig vertretbarem Aufwand angemessen zu beantworten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Jahr ca. 250 Millionen Auskünfte erteilt werden müssen und jede Anfrage bei der Fernsprechauskunftsstelle Kosten in Höhe von etwa 2,00 DM verursacht. Dem steht nur eine Einnahme von 0,23 DM für den Anruf gegenüber.
Aus diesem Grunde hat die Deutsche Bundespost in der Fernmeldeordnung festgelegt, daß Anschriftenauskünfte keine Dienstleistungen der Fernsprechauskunftsstellen sind.
Das derzeitige Auskunftsverfahren mit Mikrokarten als Auskunftsunterlagen wird allerdings in den nächsten Jahren auf ein zukunftssicheres DV-gestütztes Verfahren umgestellt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, auch weitergehende Kundenwünsche zu berücksichtigen und weitere Leistungen im Fernsprechauskunftsdienst, darunter auch Anschriftenauskünfte, anzubieten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Kohn (FDP) (Drucksache 11/375 Frage 5):
Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des österreichischen Forschungszentrums Siebersdorf, wonach das Ozon-Potential aus Kohlenwasserstoffen (HC) und Kohlenoxid (CO) Hauptverursacher des Waldsterbens ist, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Untersuchungen des Forschungszentrums Seibersdorf GmbH zum Thema „Neuartige Waldschäden" sind der Bundesregierung bekannt. In einer Broschüre des Forschungszentrums wird ausgeführt:
„Wegen der komplexen Ursachenzusammenhänge ist eine Kausalanalyse des Waldsterbens außerordentlich schwierig. Ebenso ist es beinahe unmöglich, eine Beziehung zwischen Schadensgebieten und konkreten Verursachern herzustellen. Für das Waldsterben ist die Gesamtheit der Luftverunreinigungen verantwortlich, auch wenn sie nur in geringsten Konzentrationen in die Waldgebiete gelangen. Diese werden oft über tausende von Kilometern transportiert und wandeln sich in der Atmosphäre um, so daß pflanzenschädliche Verbindungen aus verschiedenen Primärstoffen entstehen. So entstehen unter dem Einfluß von energiereicher Strahlung (Sonnenlicht) aus Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden sogenannte Photooxidantien (z. B. Ozon oder Peroxiacetylnitrat), die nach neueren Erkenntnissen zu den wesentlichen Verursachern vieler Waldschäden gehören. "
Auch der Deutsche Forschungsbeirat „Waldschäden/Luftverunreinigungen" fordert in seinem zweiten Bericht u. a. die Herabsetzung der Emissionen von Kohlenwasserstoff en.
Kohlenmonoxid (CO) ist für die neuartigen Waldschäden nicht als relevant anzusehen.
Die Bundesregierung hat bereits 1983 mit der Großfeuerungsanlagenverordnung einen wesentlichen Beitrag zur Herabsetzung der Emission von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Kohlenwasserstoffen (HC) geleistet. Im Hinblick auf die Emission von Stickstoffoxiden ist die Großfeuerungsanlagenverordnung durch Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 4. April 1984 konkretisiert worden. Darüber hinaus ist im Jahre 1986 mit der TA-Luft ein wichtiger zusätzlicher Schritt zur Emissionsbegrenzung aus den übrigen relevanten Industriezweigen (u. a. Chemie-, Stahl-, Zementindustrie) vollzogen worden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 9):
Wann wird die Bundesregierung die Schließung des SWAPO-Büros in Bonn anordnen?
Maßnahmen, die zur Schließung des SWAPO-Büros in Bonn führen, sind derzeit nicht möglich.
Die SWAPO (South-West-African People's Organization) ist eine ausländische Vereinigung. Das Verbot einer ausländischen Vereinigung ist nur dann zulässig, wenn diese Vereinigung im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes — Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) — eine Teilorganisation errichtet hat. Die Einrichtung bzw. Unterhaltung eines Büros oder einer Zweigstelle als eine Ansprechstelle ohne offiziellen Status und ohne weiteren Mitgliederbestand ist keine Teilorganisation im Sinne des Vereinsgesetzes.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 20):
Trifft zu, was der Deutsche Städteverband verlautbaren ließ, daß die beabsichtigte Nettoentlastung der Steuerzahler um rund 45 Milliarden DM bei den Kommunen zu Steuer- und Zuweisungsverlusten in Höhe von 10 Milliarden DM führen, und was gedenkt die Bundesregierung im Sinne der Kommunen hier zu tun?
Die Koalitionsparteien von CDU, CSU und FDP haben mit ihren steuerpolitischen Vereinbarungen für die 1990 geplante Steuerreform einen Bruttoentlastungsumfang von gut 44 Milliarden DM beschlossen, wovon rund 5,2 Milliarden DM Steuerentlastung auf das Jahr 1988 vorgezogen werden soll. Zur Finanzierung dieser Reform sollen steuerliche Umschichtungen in Höhe von 19 Milliarden DM erfolgen, so daß sich eine Nettoentlastung durch dieses Steuerpaket in Höhe von rund 25 Milliarden DM ergeben wird. Die
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987 921*
Bundesregierung wird bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs für die Steuerreform im Herbst 1987 die dafür notwendigen Einzelentscheidungen einschließlich der einzelnen Finanzierungsteile treffen. Aus diesem Grund sind zur Zeit Aussagen über unterschiedliche Belastungen der einzelnen öffentlichen Haushaltsebenen nicht möglich.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 26 und 27):
Trifft eine Meldung der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 zu, wonach in einer „geheimen Streichliste" von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg vorgesehen ist, die Spekulationsfrist für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, die bislang zwei Jahre beträgt, zu verlängern?
Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 angeführte „geheime Streichliste von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg", in der u. a. ein Wegfall des Pauschbetrags für Sonderausgaben vorgesehen sein soll, nicht existiert?
Zu Frage 26:
Ziel der von der Bundesregierung für 1990 geplanten Steuerreform ist eine größere Steuergerechtigkeit durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei wesentlich niedrigeren Steuersätzen. Im Rahmen dieser Reform sollen Steuervergünstigungen und steuerrechtliche Sonderregelungen aufgehoben oder zurückgeführt werden. Um dies sachgerecht tun zu können, müssen alle Steuervergünstigungen und steuerrechtlichen Sonderregelungen überprüft werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, Entscheidungen über ihre Vorschläge zum Abbau von derartigen Vergünstigungen und Sonderregelungen im Herbst dieses Jahres zu treffen. Eine Aussage zu der von Ihnen angesprochenen Steuervergünstigung ist mir deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zu Frage 27:
Der Begriff „geheime Streichliste" ist falsch. Er wird dem Vorhaben der Bundesregierung, im Rahmen der Steuerreform 1990 alle Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen zu überprüfen, nicht gerecht.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Westphal und Dr. Wieczorek (alle SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 28, 30, 31 und 32):
Hält die Bundesregierung es für einen besonderen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, zur Finanzierung einer Senkung des Einkommensteuer-Spitzensteuersatzes die bisherige Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke an langjährige Mitarbeiter aufzuheben (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Pauschalierung der Lohnsteuer für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer in Höhe von derzeit 10 v. H. des Arbeitslohns aufzuheben oder zu erhöhen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den Altersfreibetrag für 65jährige und ältere Mitbürger in Höhe von 720 DM bzw. 1 440 DM zur Finanzierung des Steuerpakets 1990 zu streichen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)?
Ist in der in der Bild-Zeitung vom 22. Mai 1987 angeführten „geheimen Streichliste" von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg auch vorgesehen, den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften, der laut Zeitungsberichten dazu geführt hat, daß Herr Dr. Flick durch Veräußerung seines Aktienpakets rund eine Milliarde DM Steuern gespart hat, abgeschafft oder verändert wird?
Ziel der von der Bundesregierung für 1990 geplanten Steuerreform ist eine größere Steuergerechtigkeit durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei wesentlich niedrigeren Steuersätzen. Im Rahmen dieser Reform sollen Steuervergünstigungen und steuerrechtliche Sonderregelungen aufgehoben oder zurückgeführt werden. Um dies sachgerecht tun zu können, müssen alle Steuervergünstigungen und steuerrechtlichen Sonderregelungen überprüft werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, Entscheidungen über ihre Vorschläge zum Abbau von derartigen Vergünstigungen und Sonderregelungen im Herbst dieses Jahres zu treffen. Eine Aussage zu den von Ihnen angesprochenen Steuervergünstigungen ist mir deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 34 und 35):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisherige umsatzsteuerliche Erleichterung für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 60 000 DM einzuschränken oder zu beseitigen (vgl. „Bild" vom 22. Mai 1987)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Steuerausfall, der dadurch entsteht, daß durch die beabsichtigte Absenkung des Körperschaftsteuer-Regelsatzes der Kapitalertragsteuersatz im Verhältnis zu 35 ausländischen Staaten ermäßigt werden muß (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele vom 19. Mai 1987 auf meine Frage 10, Drucksache 11/346)?
Zu Frage 34:
Ihre Frage stellt sich im Zusammenhang mit der für 1990 vorgesehenen Steuerreform. Diese Steuerreform soll eine Bruttoentlastung von rund 44 Milliarden DM bringen. Hierbei ist eine Steuerumschichtung von rund 19 Milliarden DM vorgesehen. Angestrebt wird vor allem eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen durch den Abbau von Steuervergünstigungen mit dem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.
Grundsätzlich werden alle steuerrechtlichen Sonderregelungen zu überprüfen sein. Eine Entscheidung der Bundesregierung, ob den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung der geltenden Regelung vorgeschlagen werden soll, wird erst im Zusam-
922* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1987
menhang mit der Gesamtregelung der beabsichtigten Steuerreform getroffen werden.
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung schätzt den Steuerausfall, der dadurch entsteht, daß sich durch die beabsichtigte Senkung des Körperschaftsteuer-Regelsatzes der Kapitalertragsteuersatz im Verhältnis zu 35 ausländischen Staaten ermäßigt, auf rund 100 Millionen DM. Allerdings ist dieser Ausfall nur scheinbar auf die beabsichtigte Senkung des Körperschaftsteuersatzes zurückzuführen. Denn er beruht zu etwa 95 vom Hundert darauf, daß die Doppelbesteuerungsabkommen mit den von Ihnen erwähnten 35 Ländern heute noch einen höheren Kapitalertragsteuersatz als unseren Normalsatz von 15 vom Hundert vorsehen. Eine Anpassung wäre in den kommenden Jahren also ohnedies anzustreben gewesen.