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    Plenarprotokoll 11/13 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 13. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 727 A Begrüßung des Präsidenten des spanischen Abgeordnetenhauses und der Cortes Generales 743 D TOP 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beibehaltung und Verbesserung der Mietpreisbindung in Berlin (Drucksache 11/29) in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Vogel, Wartenberg (Berlin), Egert, Heimann, Frau Luuk, Dr. Mitzscherling, Stobbe, Jahn (Marburg), Müntefering und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin (Mietpreisbindung in Berlin als Dauerrecht) (Drucksache 11/302) in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (Drucksache 11/304) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 728A Müntefering SPD '730 B Lüder FDP 732 C Sellin GRÜNE 734 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 735 C Wartenberg (Berlin) SPD 738 B TOP 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Nordsee (Drucksache 11/247) in Verbindung mit Zusatz-TOP 1: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schutz der Nordsee — II. Internationale Nordseeschutzkonferenz November 1987 in London (Drucksache 11/299) Frau Garbe GRÜNE 740B Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 741D Jansen SPD 743 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 746A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 748 B TOP 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 11/286, 11/307) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 750D Heistermann SPD 751 A Wilz CDU/CSU 752 C Frau Schilling GRÜNE 754 A Ronneburger FDP 756B Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 757D, 758B Seiters CDU/CSU (zur GO) 758 C Frau Weyel SPD (zur GO) 759 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 TOP 7: Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung und Wahl der Mitglieder (Drucksachen 11/250, 11/251, 11/297, 11/300, 11/301, 11/309) Bohl CDU/CSU 759 C Dr. Struck SPD 760B Zywietz FDP 760 C Kleinert (Marburg) GRÜNE 761 A Ergebnis der Wahl 774 D TOP 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1987 (Drucksachen 11/137, 11/249) in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes (Drucksache 11/232) Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 762 C Jung (Düsseldorf) SPD 764 C Müller (Wadern) CDU/CSU 767 B Stratmann GRÜNE 769B Gattermann FDP 771B Brück SPD 772 C Hinsken CDU/CSU 773 B TOP 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987) (Drucksachen 11/287, 11/308) 775 A TOP 10: Überweisung des Änderungsantrags der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Drucksache 11/1 —: Weitergeltung von Geschäftsordnungen (Drucksache 11/5) in Verbindung mit Überweisung des Änderungsantrags der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Drucksache 11/1 —: Weitergeltung von Geschäftsordnungen (Drucksache 11/6) in Verbindung mit Überweisung des Änderungsantrags der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Drucksache 11/1 —: Weitergeltung von Geschäftsordnungen (Drucksache 11/9) 775 B TOP 12: Beratung der Sammelübersicht 1 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 17. Februar 1987 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/234) in Verbindung mit Beratung der Sammelübersichten 2 bis 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/235 bis 11/241) 775 C TOP 13: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/265, 11/266, 11/267, 11/268, 11/269, 11/270) 776A Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 776A Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU. . 776 C Zusatz-TOP 2: Aktuelle Stunde betr. gesetzwidrige und sonstige Vorkommnisse sowie Meinungsäußerungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung Dr. Blens CDU/CSU 801 B Frau Hämmerle SPD 802 A Häfner GRÜNE 803 B Dr. Hirsch FDP 804 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 805 B Kalisch CDU/CSU 806 B Bernrath SPD 807 B Lüder FDP 808 A Frau Schmidt-Bott GRÜNE 808 D Dr. Olderog CDU/CSU 809 B Lutz SPD 810A Fellner CDU/CSU 810D Dr. Nöbel SPD 811D Gerster (Mainz) CDU/CSU 812D Kleinert (Marburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 G0) 813D Kalisch CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 814 B Vizepräsident Stücklen 804D, 814D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 III TOP 11: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/190) Weiss (München) GRÜNE 815B Bohl CDU/CSU (zur GO) 815D TOP 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz vor Pflanzenbehandlungsmitteln (Drucksache 11/276) Frau Garbe GRÜNE 816A Kroll-Schlüter CDU/CSU 817 A Frau Weyel SPD 818A Bredehorn FDP 819B Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 820 A TOP 15: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Fragen des Asylrechts (Drucksache 11/147) Dr. Olderog CDU/CSU 822 A Schröer (Mülheim) SPD 823 C Dr. Hirsch FDP 825 C Frau Olms GRÜNE 826 C Zusatz-TOP 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler, Dr. Ahrens, Baum, Frau Becker-Inglau, Börnsen (Bönstrup), Frau Eid, Eylmann, Funke, Frau Ganseforth, Frau Garbe, Graf, Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heimann, Dr. Hornhues, Irmer, Frau Kelly, Kißlinger, Koltzsch, Koschnick, Kühbacher, Leidinger, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mechtersheimer, Dr. Mertens (Bottrop), Neumann (Bremen), Frau Nickels, Frau Dr. Niehuis, Dr. Niese, Frau Odendahl, Paintner, Reimann, Rind, Frau Rust, Frau Saibold, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schöfberger, Schröer (Mülheim), Schwarz, Seesing, Sielaff, Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Terborg, Toetemeyer, Frau Unruh, Verheugen, Volmer, Graf von Waldburg-Zeil, Wiefelspütz, von der Wiesche, Frau Wollny, Würtz: Wiedereinsetzung der Ad-hoc-Kommission Parlamentsreform (Drucksache 11/245) in Verbindung mit Zusatz-TOP 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler, Dr. Ahrens, Baum, Frau Becker-Inglau, Frau Eid, Funke, Frau Ganseforth, Frau Garbe, Graf, Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heinemann, Dr. Hornhues, Irmer, Frau Kelly, Kißlinger, Koltzsch, Kühbacher, Leidinger, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mechtersheimer, Dr. Mertens (Bottrop), Müller (Pleisweiler), Frau Nickels, Frau Dr. Niehuis, Dr. Niese, Frau Odendahl, Paintner, Reimann, Rind, Frau Rust, Frau Saibold, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schöfberger, Schröer (Mülheim), Frau Dr. Segall, Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Terborg, Toetemeyer, Frau Unruh, Verheugen, Volmer, Wiefelspütz, von der Wiesche, Frau Wollny: Wiederaufnahme der Kabinettsberichterstattung (Drucksache 11/246) Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 827 D TOP 1: Fragestunde — Drucksachen 11/283 vom 15. Mai 1987 und 11/314 vom 20. Mai 1987 — Angebliche Äußerung des Bundesministers für Wirtschaft über mögliche Konsequenzen einer Ablehnung der „Einheitlichen Europäischen Akte" in einem irischen Referendum DringlAnfr 20.05.87 Drs 11/314 Frau Kelly GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 776D ZusFr Frau Kelly GRÜNE 777 A Kriterien für die Erkennung AIDS-infizierter Menschen nach Augenschein MdlAnfr 7 15.05.87 Drs 11/283 Duve SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 777 B ZusFr Duve SPD 777 C ZusFr Brück SPD 777 D ZusFr Frau Blunck SPD 777 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 778 A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 778A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 778B Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Berlin zum Verbot der Vermarktung von mit Pflanzenschutzmitteln belastetem Gemüse hinsichtlich der Regelungen im Lebensmittel- und Bedarf sgegenständegesetz und in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen-Verordnung MdlAnfr 8, 9 15.05.87 Drs 11/283 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 778 C ZusFr Frau Blunck SPD 778 D ZusFr Duve SPD 779A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 779B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 779 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 ZusFr Frau Saibold GRÜNE 780 A ZusFr Grünbeck FDP 780B ZusFr Eigen CDU/CSU 780 C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 780 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 780D ZusFr Frau Ganseforth SPD 781 A ZusFr Schily GRÜNE 781 B ZusFr Oostergetelo SPD 781 C ZusFr Kuhlwein SPD 781 C ZusFr Dr. Hauff SPD 781 D Privatisierung der Schleusen an den Bundeswasserstraßen; personelle Besetzung MdlAnfr 10, 11 15.05.87 Drs 11/283 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 782 A ZusFr Pauli SPD 782 A Trassenführung der Schnellbahnverbindung München—Nürnberg MdlAnfr 12 15.05.87 Drs 11/283 Grünbeck FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 783 A ZusFr Grünbeck FDP 783 A ZusFr Tietjen SPD 783 B Reduzierung der Aufgaben der Zentralstelle der Länder zur Vergabe von Studienplätzen MdlAnfr 15 15.05.87 Drs 11/283 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . 783 C ZusFr Kuhlwein SPD 783 D ZusFr Kastning SPD 784 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 784 B Einführung von Studiengebühren an Hochschulen MdlAnfr 16 15.05.87 Drs 11/283 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . . 784 C ZusFr Frau Dr. Niehuis SPD 784 D ZusFr Wetzel GRÜNE 784 D ZusFr Kastning SPD 785 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 785 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 785 B ZusFr Duve SPD 785 C ZusFr Kuhlwein SPD 785 C Einführung von Studiengebühren an Hochschulen MdlAnfr 17 15.05.87 Drs 11/283 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . . 786A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 786B ZusFr Kuhlwein SPD 786 C Einführung von Studiengebühren an Hochschulen MdlAnfr 18 15.05.87 Drs 11/283 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . 786D ZusFr Frau Odendahl SPD 786D ZusFr Kastning SPD 787 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 7878 Berücksichtigung aller Studienberechtigten angesichts der Ankündigungen über eine Reduzierung der Aufgaben der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen und einer stärkeren Beteiligung der Hochschulen MdlAnfr 19 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Böhme (Unna) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . . 787 C ZusFr Dr. Böhme (Unna) SPD 787 D ZusFr Kastning SPD 788A ZusFr Dr. Hirsch FDP 788B ZusFr Kuhlwein SPD 788 B Verweigerung des Visums für AIDS-Verdächtige in den deutschen Auslandsvertretungen MdlAnfr 20 15.05.87 Drs 11/283 Schäfer (Offenburg) SPD Antw StMin Schäfer AA 788 C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 788 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 789A ZusFr Tietjen SPD 789A ZusFr Duve SPD 789 B Deutsche finanzielle Unterstützung der Etango-Bewegung in Namibia MdlAnfr 21, 22 15.05.87 Drs 11/283 Toetemeyer SPD Antw StMin Schäfer AA 789 C ZusFr Toetemeyer SPD 789 C ZusFr Wetzel GRÜNE 790 A ZusFr Schily GRÜNE 790 B ZusFr Duve SPD 790D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 791A Gutachten des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahre 1978 zur Frage von Straftaten der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes MdlAnfr 25 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Hirsch FDP Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 V Antw PStSekr Spranger BMI 791 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 791 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 792 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 792B ZusFr Schily GRÜNE 792 B Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verankerung des Umweltschutzes als Staatsziel im Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.05.87 Drs 11/283 Bachmaier SPD Antw PStSekr Spranger BMI 792 D ZusFr Bachmaier SPD 792 D ZusFr Duve SPD 793 A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 793 A Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Plakatierung durch politische Parteien oder Bürgerinitiativen im öffentlichen Straßenraum mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung MdlAnfr 28 15.05.87 Drs 11/283 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 794 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 794 A Folgerungen aus dem Todesfall der Leichtathletin Birgit Dressel für die Förderung und Betreuung deutscher Spitzenathleten MdlAnfr 29 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Pick SPD Antw PStSekr Spranger BMI 794 B ZusFr Dr. Pick SPD 794 C ZusFr Duve SPD 795A ZusFr Grünbeck FDP 795B ZusFr Scherrer SPD 795 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 795 C Unterrichtung der Grenzschutzdirektion Koblenz durch das Bundesministerium des Innern über die Behandlung AIDS-kranker Ausländer an den Grenzen MdlAnfr 32, 33 15.05.87 Drs 11/283 Wartenberg (Berlin) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 795 D ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 796B ZusFr Dr. Hirsch FDP 796B ZusFr Frau Schmidt-Bott GRÜNE . . . 796C ZusFr Tietjen SPD 796 D ZusFr Wetzel GRÜNE 797 A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 797 A ZusFr Brück SPD 797 B ZusFr Frau Schoppe GRÜNE 797 B ZusFr Duve SPD 797 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 797D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 798A ZusFr Frau Wilms-Kegel GRÜNE . . . . 798B Zurückweisung AIDS-Verdächtiger an der deutschen Grenze MdlAnfr 34 15.05.87 Drs 11/283 Duve SPD Antw PStSekr Spranger BMI 799 C ZusFr Duve SPD 799 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 799 D ZusFr Frau Schmidt-Bott GRÜNE . . . 800A Entscheidungsbefugnis für eine Einreiseverweigerung bei Verdacht auf AIDS-Erkrankung MdlAnfr 35 15.05.87 Drs 11/283 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 800 B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 800 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 800 C Nächste Sitzung 828 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 829* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste teilgenommen haben (TOP 7) 829* C Anlage 1 Oberpfalz als Standort für einen Kernfusionsreaktor trotz ablehnender Haltung der Bevölkerung MdlAnfr 1 15.05.87 Drs 11/283 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 831* A Anlage 4 Studie der Elektrizitätsunternehmen Veba, RWE und Bayernwerk betreffend Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf; Bewertung des Baus unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten MdlAnfr 2, 3 15.05.87 Drs 11/283 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 831* B Anlage 5 Kriterien für die Auswahl der deutschen Vertreter in den internationalen Gremien des Gesundheitswesens und des medizinischen Arbeitsschutzes MdlAnfr 5 15.05.87 Drs 11/283 Uldall SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 831* C VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Anlage 6 Verlängerung des Erziehungsgeldes MdlAnfr 6 15.05.87 Drs 11/283 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 831* D Anlage 7 Verstärkung der konventionellen Verteidigung Europas durch Wiedereinbeziehung der französischen Streitkräfte in die NATO MdlAnfr 23, 24 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw StMin Schäfer AA 831* D Anlage 8 Überwachung von Sportlern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen ihrer Mitarbeit in der Initiative „Sportler für den Frieden" MdlAnfr 30, 31 15.05.87 Drs 11/283 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 832* B Anlage 9 Speicherung und Weitergabe von Daten „AIDS-verdächtiger Ausländer" ; Anweisungen an BGS-Beamte über den Umgang mit AIDS-Verdächtigen MdlAnfr 36, 37 15.05.87 Drs 11/283 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 832* C Anlage 10 Beantwortung der Fragen zur Erwerbstätigkeit auf dem Personenbogen zur Volkszählung durch Bundestagsabgeordnete MdlAnfr 38 15.05.87 Drs 11/283 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 833* A Anlage 11 Hilfe für die nach dem Tod ihrer in Rumänien lebenden Mutter zu Vollwaisen gewordenen Kinder MdlAnfr 39 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 833* C Anlage 12 Verwendbarkeit der Volkszählungsdaten 1987 angesichts der zu erwartenden Aussageverweigerer oder unerkannten „Schummler" MdlAnfr 42, 43 15.05.87 Drs 11/283 Frau Vennegerts GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 833* D Anlage 13 Bestellung eines nebenberuflich als Versicherungsvertreter tätigen Sachbearbeiters des Sozialamtes der Stadt Bad Wildungen zum Erhebungsstellenleiter im Rahmen der Volkszählung 1987; Aufhebung eines Heranziehungsbescheids gegen einen Bürger zur Teilnahme an der Gebäudevorerhebung durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen gleichzeitiger Wahrnehmung der Aufgaben des Leiters der Erhebungsstelle durch den Bürgermeister im Rahmen der Volkszählung 1987 MdlAnfr 44, 45 15.05.87 Drs 11/283 Frau Wollny GRÜNE Unterbindung der Teilnahme des Leiters der Erhebungsstelle an einer Informationsveranstaltung zur Volkszählung 1987 in Wetter (Ruhr) MdlAnfr 46, 47 15.05.87 Drs 11/283 Frau Olms GRÜNE Zuständigkeiten der Formularversandstelle bei der Gebäudevorerhebung in der Gemeinde Maifeld/Rheinland-Pfalz im Rahmen der Volkszählung 1987; Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Volkszählung 1987 an Gemeinden unter 8 000 Erhebungseinheiten im Kreis Emmendingen MdlAnfr 48, 49 15.05.87 Drs 11/283 Frau Teubner GRÜNE Einsatz von Bediensteten als Zähler in Altenheimen und Vollzugsanstalten sowie Anwerbung von „Sonderzählern" in Problembezirken (z. B. in Ausländerheimen) im Rahmen der Volkszählung 1987 MdlAnfr 52, 53 15.05.87 Drs 11/283 Frau Nickels GRÜNE Anleitung der Statistischen Landesämter über die Verhängung und Höhe von Bußund Zwangsgeldern; unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern, z. B. in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein MdlAnfr 54, 55 15.05.87 Drs 11/283 Frau Hensel GRÜNE Vorgänge bei der Bestellung von Zählern für die Volkszählung 1987 in Hamburg; Einsatz von Polizisten als Zähler bei der Volkszählung 1987 in München MdlAnfr 56, 57 15.05.87 Drs 11/283 Wetzel GRÜNE Rechtmäßige Durchführung der Volkszählung 1987 in Wuppertal, Elmshorn und Ulm nach vorausgegangenen Beanstandungen der Gebäudevorerhebung MdlAnfr 58, 59 15.05.87 Drs 11/283 Frau Hillerich GRÜNE Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 VII Vereinbarkeit der Tätigkeit des Leiters des Einwohnermeldeamtes in Siegburg während der Gebäudezählung in der Erhebungsstelle mit dem Volkszählungsgesetz; Vereinbarkeit der Funktion des 3. Bürgermeisters von Wörthsee als stellvertretender Leiter der Erhebungsstelle mit dem Volkszählungsgesetz MdlAnfr 60, 61 15.05.87 Drs 11/283 Stratmann GRÜNE Einsatz von Bediensteten des Einwohnermeldeamtes und des Persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters in der Offenbacher Erhebungsstelle für die Volkszählung MdlAnfr 62, 63 15.05.87 Drs 11/283 Frau Eid GRÜNE Einsatz von Bediensteten der Stadtverwaltung Hannover als Zähler bei der Volkszählung; Einsatz von Zählern bei der Volkszählung in Aachen in der Nähe ihres Wohngebietes MdlAnfr 72, 73 15.05.87 Drs 11/283 Frau Garbe GRÜNE Verantwortlichkeit des „Zählungsleiters" oder des „Leiters der Erhebungsstelle" für die Volkszählung 1987 in der Gemeinde Marktredwitz MdlAnfr 102, 103 15.05.87 Drs 11/283 Frau Saibold GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 834* C Anlage 14 Sicherung der über Großrechenanlagen verarbeiteten Daten aus der Volkszählung 1987, z. B. in Hamburg und Kassel MdlAnfr 50, 51 15.05.87 Drs 11/283 Frau Beer GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 835* B Anlage 15 Einhaltung der Datenschutzbestimmungen angesichts des Auftauchens von Computerausdrucken zur Gebäudevorerhebung auf Müllhalden; Durchführung der Daten-Trennungsvorgänge gemäß § 15 des Volkszählungsgesetzes ohne Datenverarbeitungskonzepte MdlAnfr 66, 67 15.05.87 Drs 11/283 Wüppesahl GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 835* D Anlage 16 Unbrauchbarkeit der Volkszählungsdaten hinsichtlich der Beantwortung der Frage nach der Benutzung des eigenen Pkw für die Fahrt zur Arbeit MdlAnfr 74, 75 15.05.87 Drs 11/283 Weiss (München) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 836* A Anlage 17 Realisierbarkeit des Reidentifizierungs-Verbots für Selbständige bei der Volkszählung; Realisierung des Reidentifizierungs-Verbots und des Gebots von Haupt- und Hilfsmerkmalen bei der Trennung von Gebäudevorerhebung MdlAnfr 76, 77 15.05.87 Drs 11/283 Hoss GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 836* B Anlage 18 Überflüssigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987 angesichts der Verankerung der Freiwilligkeit von Auskünften in der zur Zeit beratenen Novelle eines hessischen Statistikgesetzes; Zurückweisung der Initiative des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zum Verzicht auf eine Auskunftspflicht für einen Teil der Volkszählungsfragen MdlAnfr 78, 79 15.05.87 Drs 11/283 Ebermann GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 836* C Anlage 19 Beurteilung einer Studie der GMD über die Nichtgewährleistung der Anonymität bei der Volkszählung durch die Bundesregierung MdlAnfr 80, 81 15.05.87 Drs 11/283 Brauer GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 837* A Anlage 20 Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bayern und Baden-Württemberg an der Durchführung der Volkszählung MdlAnfr 82, 83 15.05.87 Drs 11/283 Häfner GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 837* C Anlage 21 Einsatz ausländischer Mitbürger als Zähler bei der Volkszählung, insbesondere in Mönchengladbach MdlAnfr 84, 85 15.05.87 Drs 11/283 Frau Dr. Wilms-Kegel GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 837* D Anlage 22 Mitwirkung der Bundesregierung am Richtlinienentwurf und Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der für 1991 angestrebten EG-weiten Volkszählung MdlAnfr 90, 91 15.05.87 Drs 11/283 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 838* A VIII Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Anlage 23 Einsatz von Schülern unter 18 Jahren oder Studenten als Zähler im Rahmen der Volkszählung 1987 MdlAnfr 92, 93 15.05.87 Drs 11/283 Frau Unruh GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 838* B Anlage 24 Beurteilung der Ergebnisse einer Volkszählung auf Stichprobenbasis MdlAnfr 94, 95 15.05.87 Drs 11/283 Sellin GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 838* C Anlage 25 Ausnahmeregelung für Bedienstete der verbündeten Streitkräfte in Berlin hinsichtlich der Beantwortung des Fragebogens zur Volkszählung MdlAnfr 96, 97 15.05.87 Drs 11/283 Frau Rust GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 839* A Anlage 26 Rechtmäßigkeit der Durchführung der Volkszählung 1987 bei Einsatz von Schülern ab 17 Jahren als Zähler oder bei Einteilung von Zählern in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung MdlAnfr 98, 99 15.05.87 Drs 11/283 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 839* B Anlage 27 Entwicklung alternativer Erhebungsmethoden entgegen dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erst nach der Volkszählung 1987 MdlAnfr 100, 101 15.05.87 Drs 11/283 Volmer GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 839* C Anlage 28 Pläne des Vorstandes der Saarbergwerke AG über eine Stillegung der Grube Kamphausen MdlAnfr 104 15.05.87 Drs 11/283 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 839* D Anlage 29 Stelleneinsparungen im Bundesministerium der Finanzen durch den Verkauf von Industriebeteiligungen des Bundes MdlAnfr 105, 106 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 840* A Anlage 30 Konsequenzen aus dem Programm zur Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht MdlAnfr 107 15.05.87 Drs 11/283 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 840* B Anlage 31 Körperschaftsteuerausfall des Bundes 1987 und voraussichtliches Gesamtdefizit der Gebietkörperschaften 1990 MdlAnfr 108, 109 15.05.87 Drs 11/283 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 840* C Anlage 32 Gründe für die Erhöhung der Vorgabe des Bruttosozialprodukts für die Steuerschätzung 1987 MdlAnfr 110 15.05.87 Drs 11/283 Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 841* A Anlage 33 Konsequenzen aus der Machtkonzentration einer deutschen Großbank MdlAnfr 111, 112 15.05.87 Drs 11/283 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 841* C Anlage 34 Höhe der Ausgaben für die deutsche Steinkohle seit 1978 MdlAnfr 113 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 842* A Anlage 35 Geplanter Verkauf von Kanonen des Kalibers 20 mm der Firma Rheinmetall an den Iran MdlAnfr 114 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 842* D Anlage 36 Einlösung der Zusage der Bundesregierung in den Koalitionsverhandlungen über eine Sanierung der Maxhütte MdlAnfr 115 15.05.87 Drs 11/283 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 842* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 IX Anlage 37 Genehmigung des Exports von Ersatzteilen und Verschleißteilen für die Produktion von Kriegswaffen und Munition in den Irak und den Iran; Einwirkung auf die Empfängerländer mit dem Ziel des Verzichts auf Lieferung dieser Teile nach Ausbruch militärischer Feindseligkeiten MdlAnfr 116, 117 15.05.87 Drs 11/283 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 843* A Anlage 38 Haltung der Bundesregierung zu Presseberichten über die Ertragslage von Stahlunternehmen in den benachbarten EG-Ländern und zu staatlichen Subventionen MdlAnfr 118, 119 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Vondran CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 843* C Anlage 39 Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Reinheitsgebots bei Milch und Wurst MdlAnfr 120, 121 15.05.87 Drs 11/283 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 844* A Anlage 40 Ausgangsgröße bei der Kürzung von Milch-referenzmengen; Umwandlung der Anlieferungs-Referenzmenge in eine Direktverkauf s-Ref erenzmenge MdlAnfr 122, 123 15.05.87 Drs 11/283 Kreuzeder GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 844* C Anlage 41 Änderung der Bezeichnung „Lohnnebenkosten" in „Lohnzusatzkosten" MdlAnfr 124, 125 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 845* A Anlage 42 Erschließung neuer Aufgabenfelder durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; Umfang der im Anschluß an AB-Maßnahmen zustande gekommenen unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse MdlAnfr 126, 127 15.05.87 Drs 11/283 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 845* B Anlage 43 Überlegungen der Bundesanstalt für Arbeit über die externe Durchführung von Berufsförderungslehrgängen zur Erlangung der Berufsreife MdlAnfr 128 15.05.87 Drs 11/283 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 846* A Anlage 44 Absturz eines englischen Tornados in Hünxe-Bucholtwelmen im März 1987 sowie Überflugverbot für die BP-Ruhrraffinerie und das Schulzentrum für Militärflugzeuge MdlAnfr 129, 130 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 846* B Anlage 45 Steigerung der Attraktivität des Berufssoldatentums im Unteroffiziersbereich durch eine Einschränkung der bisherigen Versetzungspraxis MdlAnfr 131 15.05.87 Drs 11/283 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 846* C Anlage 46 Planungen der Bundesregierung für eine Öffnung der Bundeswehr für Frauen; Wahrung der Freiwilligkeit bei dem Einsatz von Wehrpflichtigen bei der Volkszählung MdlAnfr 132, 133 15.05.87 Drs 11/283 Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 846* D Anlage 47 Handlungsweise des Leiters der Kommandantur des Lagers Stegskopf anläßlich der Beteiligung von Zivilangestellten an Aktionen gegen den Bau einer Platzrandstraße in Derschen MdlAnfr 134, 135 15.05.87 Drs 11/283 Scherrer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 847* B Anlage 48 Gespräche der Firma Rheinmetall mit dem Bundesministerium der Verteidigung über den Verkauf von Kanonen des Kalibers 20 mm an den Iran MdlAnfr 136 15.05.87 Drs 11/283 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 847* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 13. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 10. Sitzung, Seite 630 A, Zeile 10: Statt „Ausschreibungen" ist „Aufschreibungen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 22. 5. Dr. Ahrens * 21. 5. Amling 22. 5. Bahr 22. 5. Beckmann * * 22. 5. Frau Beer ** 22. 5. Biehle ** 22. 5. Büchner (Speyer) * 21. 5. Dr. von Bülow 21. 5. Buschfort 22. 5. Catenhusen 21. 5. Dr. Dollinger 22. 5. Eimer (Fürth) 22. 5. Dr. Fell 22. 5. Francke (Hamburg) * * 22. 5. Dr. Glotz 21. 5. Graf 21. 5. Dr. Grünewald 21. 5. Dr. Häfele 22. 5. Frau Dr. Hartenstein 22. 5. Horn ** 22. 5. Ibrügger ** 22. 5. Jaunich 21. 5. Dr.-Ing. Kansy ** 22. 5. Kiechle 22. 5. Dr. Köhler (Wolfsburg) 21. 5. Kolbow 22. 5. Koschnick ** 22. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 22. 5. Dr. Graf Lambsdorff 22. 5. Lattmann ** 22. 5. Dr. Mechtersheimer * * 22. 5. Niegel ** 22. 5. Dr. Nöbel 21. 5. Pesch 22. 5. Petersen ** 22. 5. Reschke 21. 5. Reuschenbach 22. 5. Ronneburger * * 22. 5. Sauer (Salzgitter) * * 22. 5. Schmidt (München) 22. 5. von Schmude 22. 5. Schreiner ** 22. 5. Frau Simonis **' 22. 5. Dr. Stercken. 21. 5. Tietjen 21. 5. Voigt (Frankfurt) * * 22. 5. Weiß (Kaiserslautern) * * 22. 5. Wischnewski 22. 5. Wieczorek (Duisburg) 22. 5. Würtz * * 22. 5. Frau Zutt 22. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste teilgenommen haben (TOP 7): Dr. Abelein Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Adler Andres Antretter Austermann Bachmaier Bamberg Dr. Bangemann Bauer Baum Bayha Frau Beck-Oberdorf Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Beckmann Frau Beer Frau Berger (Berlin) Bernrath Dr. Biedenkopf Biehle Bindig Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Frau Blunck Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Bönstrup) Börnsen (Ritterhude) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Brandt Brauer Bredehorn Breuer Dr. Briefs Brück Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühler (Bruchsal) Frau Bulmahn Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Frau Conrad Conradi Cronenberg (Arnsberg) Dr. Czaja Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Daniels (Bonn) Dr. Daniels (Regensburg) Daubertshäuser Daweke Frau Dempwolf Deres Diller Dörflinger Doss Dr. Dregger Dreßler Ebermann Echternach Dr. Ehmke (Bonn) Ehrbar Dr. Ehrenberg Frau Eid Eigen Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Engelhard Engelsberger Erler Ewen Eylmann Dr. Faltlhauser Frau Faße Feilcke Dr. Feldmann Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Fischer (Homburg) Frau Flinner Frau Folz-Steinacker Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Dr. Friedrich Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Fuchtel Funke Frau Ganseforth Gansel Ganz (St. Wendel) Frau Garbe Gattermann Dr. Gautier Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Genscher Gerstein Gerster (Mainz) Gerster (Worms) Gilges Glos Dr. Göhner Frau Dr. Götte Dr. Götz Graf Gries Gröbl Großmann Grünbeck Grüner Grunenberg Günther Dr. Haack Haack (Extertal) Häfner Frau Hämmerle Frau Dr. Hamm-Brücher Harries Frau Hasselfeldt Dr. Hauchler Dr. Hauff Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Dr. Haussmann Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Heimann Heinrich Heistermann Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Frau Hensel Herkenrath Heyenn Hiller (Lübeck) Frau Hillerich Hinrichs Hinsken Dr. Hirsch Höffkes Höpfinger Hörster Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Holtz Hoppe Dr. Hornhues Hoss Dr. Hoyer Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Hüser Huonker Irmer Jahn (Marburg) Jansen Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jobst Jung (Düsseldorf) Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Jungmann Kalb Kalisch Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Kastning Kiechle Kiehm Kirschner Kißlinger Kittelmann Klein (Dieburg) Klein (München) Kleinert (Hannover) Kleinert (Marburg) Dr. Klejdzinski Dr. Knabe Dr. Kohl Kohn Kolb Koltzsch Koschnick Kossendey Kraus Kretkowski Kreuzeder Krey Frau Krieger Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Kühbacher Kuhlwein Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lambinus Lamers Dr. Lammert Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Leidinger Lemmrich Lennartz Lenzer Leonhart Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippelt (Hannover) Dr. Lippold (Offenbach) Lohmann (Witten) Dr. h. c. Lorenz Louven Lowack Lüder Lummer Lutz Frau Luuk Maaß Frau Männle Magin Marschewski Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Dr. Mechtersheimer Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Meyer Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Miltner Mischnick Dr. Mitzscherling Möllemann Dr. Möller Dr. Müller Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Müntefering Nagel Nehm Nelle Neuhausen Dr. Neuling Neumann (Bremen) Frau Nickels Niegel Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Dr. Nöbel Nolting Frau Odendahl Oesinghaus Frau Oesterle-Schwerin Dr. Olderog Frau Olms Oostergetelo Oswald Frau Pack Paintner Paterna Pauli Dr. Penner Peter (Kassel) Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Pfuhl Dr. Pick Dr. Pinger Dr. Pohlmeier Porzner Poß Dr. Probst Purps Rauen Rawe Reddemann Regenspurger Reimann Frau Renger Repnik Reschke Reuter Richter Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rind Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Ronneburger Dr. Rose Rossmanith Roth Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Dr. Rumpf Frau Rust Frau Saibold Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Schäfer (Mainz) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Dr. Scheer Schemken Scherrer Scheu Frau Schilling Schily Schluckebier Schmidbauer Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Frau Schmidt-Bott Schmitz (Baesweiler) Dr. Schmude Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schöfberger Frau Schoppe Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schütz Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Frau Dr. Segall Seidenthal Seiters Sellin Frau Seuster Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Solms Dr. Sperling Spilker Spranger Dr. Sprung Stahl (Kempen) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Steiner Frau Steinhauer Stiegler Stobbe Dr. Stoltenberg Straßmeir Stratmann Strube Dr. Struck Susset Fran Terborg Frau Teubner Dr. Thomae Tietjen Tillmann Frau Dr. Timm Timm Dr. Todenhöfer Toetemeyer Frau Trenz Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Frau Unruh Urbaniak Vahlberg Frau Vennegerts Frau Verhülsdonk Dr. Vogel Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Voigt (Frankfurt) Dr. Voigt (Northeim) Frau Dr. Vollmer Volmer Dr. Vondran Vosen Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe Walther Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Wartenberg (Berlin) Frau Weiler Weirich Weiß (Kaiserslautern) Weiss (München) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Weng (Gerlingen) Werner (Ulm) Dr. Wernitz Westphal Wetzel Frau Weyel Dr. Wieczorek Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz von der Wiesche Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Frau Wilms-Kegel Wilz Wimmer (Neuötting) Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. de With Wittich Dr. Wittmann Wolfgramm (Göttingen) Frau Wollny Frau Würfel Würzbach Dr. Wulff Zander Zeitler Zeitlmann Zierer Dr. Zimmermann Zink Zumkley Zywietz Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 831* Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 1) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Oberpfalz als Standort für einen Kernfusionsreaktor in Erwägung zieht, und welche Gründe haben Sie im Hinblick auf die Erfahrung mit der Ablehnung der Wiederaufarbeitungsanlage durch die oberpfälzer Bevölkerung veranlaßt, gleichwohl der oberpfälzer Bevölkerung erneut eine gefährliche Atomanlage zumuten zu wollen? Die Bundesregierung ist an einem Standort für das nächste europäische Fusionsexperiment „Next European Torus" (NET) in der Bundesrepublik Deutschland interessiert. Wie Bundesminister Dr. Riesenhuber in der Pressekonferenz am 5. August 1986 erklärte, wird sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit die Entwicklungsgemeinschaft Kernfusion, der das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) und das MaxPlanck-Institut für Plasmaphysik (IPP) in Garching angehören, um einen Standort für NET bewerben. Eine Standortdiskussion wurde bisher im nationalen wie internationalen Rahmen als verfrüht abgelehnt. Unter diesen Gesichtspunkten ist derzeit jeder Standort reine Spekulation. Die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Gefährlichkeit einer solchen Anlage sieht die Bundesregierung nicht. Auch Fusionsreaktoranlagen werden in der Bundesrepublik Deutschland zu gegebener Zeit hohen Sicherheitsvorkehrungen und -anforderungen unterworfen sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 2 und 3): Sind Presseberichte zutreffend, nach denen der Bundesregierung eine Studie der Elektrizitätsuntemehmen VEBA, RWE und Bayernwerk vorliegt, in der der Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr befürwortet wird, und wann wird diese Studie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Soll nach Auffassung der Bundesregierung die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf trotz dieser Studie gebaut werden, und wie bewertet die Bundesregierung den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten? Die Presseberichte treffen nicht zu. Anfragen bei den. genannten Firmen bestätigen, daß eine solche Studie nicht existiert. Die Bundesregierung sieht unverändert keinen Anlaß, von dem integrierten Entsorgungskonzept, zu dem auch die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf gehört, abzugehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 283 Frage 5): Nach welchen Kriterien werden die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland ausgewählt, die in internationalen Gremien des Gesundheitswesens und insbesondere auch des medizinischen Arbeitsschutzes z. B. bei der WHO, ILO, EG oder European Foundation bzw. zu Ad-hoc-Kommissionen des Gesundheitswesens und des medizinischen Arbeitsschutzes auf internationaler Ebene entsandt werden? Bei der Auswahl von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, die in internationale Gremien und zu internationalen Tagungen des Gesundheitswesens und des medizinischen Arbeitsschutzes entsandt werden, kommt es wie bei jeder Entsendung von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland zu internationalen Beratungen und Treffen auf Fachkompetenz und darauf an, daß die Interessen der Bundesrepublik Deutschland angemessen vertreten werden. Ferner ist es wichtig, daß die Betreffenden über Verhandlungsgeschick verfügen und der internationalen Zusammenarbeit positiv gegenüberstehen. Im Einzelfall können sich, insbesondere aus der Besonderheit des Gremiums oder der zu behandelnden Sachmaterie, weitere Anforderungen ergeben, wie z. B. taktisches Geschick, genaue Kenntnisse der Verhältnisse im Ausland, besondere Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit. Einen festgeschriebenen Kriterienkatalog für die Auswahl gibt es nicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Frage 6): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, das Erziehungsgeld einkommensabhängig auf bis zu 24 Monate zu verlängern? Der Bezug von Bundeserziehungsgeld wird für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1987 geboren werden, von 10 auf 12 Monate verlängert. Darüber hinaus wird die Bundesregierung — wie in der Regierungserkläreng vom 18. März 1987 angekündigt — noch in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zuleiten, mit dem der Bewilligungszeitraum für Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub verlängert werden soll. Ober Zeit und Umfang der Verlängerung wird zur gegebenen Zeit entschieden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/283 Fragen 23 und 24): 832' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Hält es die Bundesregierung für angemessen, im Zusammenhang mit einer möglichen Null-Lösung bei Mittelstreckenraketen die konventionelle Verteidigung auch dadurch zu verstärken, daß Frankreichs Streitkräfte wieder voll in die NATO integriert werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, die französische Regierung zu veranlassen, die Haltung zur Integration ihrer Streitkräfte in die NATO zu überprüfen, gegebenenfalls durch die Übertragung des Oberbefehls in einer integrierten Streitkraft unter französisches Kommando? Zu Frage 23: Bundeskanzler Dr. Kohl hat in der Regierungserklärung vom 18. März 1987 darauf hingewiesen, daß nukleare Abrüstung das Problem des konventionellen Ungleichgewichts in Europa verschärft. Damit wächst die Bedeutung der konventionellen Streitkräfte im Spektrum der Verteidigung des Westens insgesamt. Betroffen sind in erster Linie die in der Vorneverteidigung des Bündnisses integrierten Streitkräfte der Bundeswehr und der übrigen Stationierungsmächte. Die konventionellen französischen Streitkräfte stellen eine wesentliche operative Reserve im Bereich Europa-Mitte dar, über deren Einsatz die französische Führung gemäß den von Frankreich eingegangenen Bündnisverpflichtungen entscheiden kann. Bundeskanzler Dr. Kohl hat deshalb in der Regierungserklärung vom 18. März 1987 betont, daß wir die begonnene militärische Zusammenarbeit mit Frankreich fortentwickeln werden. Die Interoperabilität mit der in der Vorneverteidigung integrierten Bundeswehr ist prioritäres Ziel. Ihre Steigerung steht im Mittelpunkt der deutsch-französischen Truppenübung 1987, an der auch Großverbände der neugebildeten französischen Schnellen Eingreiftruppe FAR und der 1. französischen Armee teilnehmen. Die Beteiligung Frankreichs an der militärischen Integration des Bündnisses ist dafür keine Voraussetzung. Zu Frage 24: Frankreich hat wiederholt erklärt, daß es seinen Verpflichtungen als loyaler Partner des Atlantischen Bündnisses und als treuer, pflichtbewußter Freund der Bundesrepublik Deutschland solidarisch nachkommen wird. Es ist Ausdruck dieser Solidarität, daß Frankreich in der Bundesrepublik Deutschland einen beträchtlichen Teil seiner Ersten Armee unterhält und dem neugebildeten Schnellen Eingreifverband FAR eine europäische Rolle zugewiesen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die unvergessene Rede des französischen Staatspräsidenten am 20. Januar 1983 vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung respektiert die 1966 getroffene Grundsatzentscheidung Frankreichs, diese Ziele außerhalb der Strukturen der militärischen Integration des Bündnisses zu verfolgen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 30 und 31) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere Sportler wegen ihrer Mitarbeit in der Initiative „Sportlerfür den Frieden" überwacht hat, und auf welcher Grundlage geschah dies? Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis des Verfassungsschutzes eine für sie unverzichtbare Maßnahme, obgleich sie geeignet ist, das demokratische Engagement von Mitbürgern zu verhindern? Zu Frage 30: Solche Zeitungsmeldungen treffen — wie das BMI inzwischen mehrfach erklärt hat — nicht zu. Ich betone nochmals: die Initiative „Sportler und Sportlerinnen für den Frieden — gegen Atomraketen" war weder in der Vergangenheit Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz noch ist sie es heute. Zu Frage 31: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat keine Sportler wegen ihrer Mitarbeit in der Initiative beobachtet. Eine Praxis des Verfassungsschutzes, wie sie die Frage als gegeben unterstellt, gibt es nicht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 36 und 37): Werden Daten von sogenannten „AIDS-Verdächtigen Ausländern" gespeichert und anderen Behörden der Bundesrepublik Deutschland zugänglich gemacht, werden entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls geplant? Gibt es Anweisungen an die Bundesgrenzschutzbeamten und gegebenenfalls welche über den Umgang mit AIDS-Verdächtigen; werden entsprechende Weisungen gegebenenfalls geplant? Zu Frage 36: Eine systematische Speicherung von AIDS-Erkrankungen findet nicht statt. Auch im Einzelfall erfolgt keine Speicherung von Ausländern nur wegen AIDS. Zum Schutz von Polizeibeamten, die mit AIDS-Infizierten in Kontakt kommen können, kommt eine Speicherung der AIDSInfizierung bei Personen, nach denen aus anderen Gründen gefahndet wird, in Betracht. Eine Beschlußfassung durch die Innenministerkonferenz ist noch nicht erfolgt. Zu Frage 37: Zur Information der Polizeivollzugsbeamten des BGS wurde bereits im Frühjahr 1986 ein AIDS-Merkblatt verteilt. Dieses enthält auch Angaben über Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Merkblatt über AIDS mit Betonung der Schutzmaßnahmen und Desinfektionsmöglichkeiten ist in Vorbereitung. Die Innenministerkonferenz hat am 3. April 1987 die AK II und V beauftragt, ein umfassendes Vorsorge- und Aufklärungskonzept gegen die Infizierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 833 * mit AIDS für Polizeivollzugsbeamte, Angehörige der Feuerwehren und Rettungsdienste zu entwickeln. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 38): Kann die Bundesregierung angeben, wie nach den Vorgaben und Kategorien auf dem Personenbogen zur Volkszählung ein Bundestagsabgeordneter, der als „typischer Vollzeitparlamentarier" 22 bis 24 Sitzungswochen im Jahr von montags bis freitags in Bonn und in den anderen Wochen teils in seinem Wahlkreisbüro, teils auf vielen Terminen in seinem Wahlkreis und darüber hinaus tätig ist, den Frageblock „für Erwerbstätige und Schüler/Studenten" und den Frageblock „für Erwerbstätige" mit seinen teils geschlossenen Fragen sachgerecht ausfüllen soll und kann? 1. Bundestagsabgeordnete gelten in der Volks- und Berufszählung als „Selbständige" (Frage 15), die zum Wirtschaftszweig (Frage 16) ,,sonstige Dienstleistungen" angeben. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Regel über zwei Wohnsitze verfügen, und zwar im Wahlkreis und in Bonn, sind auch zwei Personenbogen auszufüllen. 2. Für den Wohnsitz im Wahlkreis sind die Fragen 12 bis 18 im Personenbogen wie folgt auszufüllen: Frage 12: Name und Anschrift der Arbeits- stätte: z. B. Wahlkreisbüro, Straße/ Hausnummer, PLZ, Gemeinde Frage 13 und 14: je nach benutztem Verkehrsmittel und normalerweise benötigter Zeit für den Hinweg zur Arbeit Frage 15: Selbständige(r) mit/ohne bezahlte(n) Beschäftigte(n) Frage 16: Sonstige Dienstleistungen Frage 17: Abgeordnete(r) Frage 18: soweit ausgeübt: landwirtschaftliche bzw. nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeit 3. Für den Wohnsitz in Bonn sind die Fragen 12 bis 18 im Personenbogen wie folgt auszufüllen: Frage 12: Name und Anschrift der Arbeitsstätte: Deutscher Bundestag, 5300 BONN Frage 13 und 14: je nach benutztem Verkehrsmittel bzw. normalerweise benötigter Zeit für den Hinweg zur Arbeit Frage 15: Selbständige(r) mit/ohne bezahlte(n) Beschäftigte(n) Frage 16: Sonstige Dienstleistungen Frage 17: Abgeordnete(r) Frage 18: soweit ausgeübt: landwirtschaftliche bzw. nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Frage 39): Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den nach dem Flammentod ihrer Mutter, die in Rumänien wohnte, zu Vollwaisen gewordenen Kindern in Deutschland zu einem menschlichen Dasein zu verhelfen? Die Bundesregierung bedauert das tragische Schicksal der Sathmarer Schwäbin, die in Bukarest aus Verzweiflung Selbstmord begangen hat. Sie kann allerdings nicht unmittelbar zugunsten der im Bundesgebiet lebenden in den Jahren 1951/52 geborenen Kinder tätig werden. Deren Anerkennung als Aussiedler richtet sich nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes, das von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird. Der Einzelfall ist der zuständigen obersten Landesbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, bekannt. Ich bin überzeugt, daß von dort die rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Vennegerts (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 42 und 43): Welchen Grad der Verwendbarkeit der Volkszählungsdaten erwartet die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Leiter des Meinungsforschungsinstituts FORSA und ehemalige Chef des Kölner Statistischen Amtes, Güllner, schon bei einer Quote von 5 v. H. Aussageverweigerern „die Aussagefähigkeit für sehr stark eingeschränkt, wenn nicht sogar gefährdet" hält und er daher zusammen mit seiner Kollegin Noelle-Neumann sowie dem Informatiker Brunnstein nur „Datenschrott" als Ergebnis der Volkszählung erwartet? Welchen Grad von Verwendbarkeit der Volkszählungsdaten erwartet die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß diese nach 18monatiger Vorauswertungszeit nach Ansicht von Statistikexperten bereits 10 v. H. Alterungsfehler beinhalten werde und angesichts der weiteren Tatsache, daß nach Meinung der Freiburger Sozialwissenschaftler Blinkert, Höhmann und Spiegelberg bei einer zu erwartenden Quote von mindestens 20 v. H. unerkannten „Schummlern" kein seriöses Meinungsforschungsinstitut mit der Befragung beginnen würde? Zu Frage 42: Die Frage zeichnet ein Bild von der Verwendbarkeit der Volkszählungsdaten, das weder den Tatsachen entspricht noch von den Erklärungen der Sachverständigen, Frau Prof. Noelle-Neumann und Herrn Güllner, gestützt wird. Zur Verwendung in der Broschüre des Statistischen Bundesamtes „Ja! zur Volks- 834* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 zählung '87" hat der Leiter des Meinungsforschungsinstituts FORSA, Herr Göllner, folgende Erklärung abgegeben: Nach 17 Jahren wird zum Stichtag 25. Mai 1987 in der Bundesrepublik Deutschland wieder eine Volkszählung durchgeführt. Viele Zahlen, viele Daten, viele Informationen werden dabei verarbeitet und ausgewertet. Um diese zahlreichen Angaben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, hat der Gesetzgeber alles Notwendige getan. Eine Verletzung der Privatsphäre und einen Mißbrauch der Daten braucht daher keine Bürgerin und kein Bürger zu befürchten. Für den gleichen Zweck der Verwendung in der Broschüre des Statistischen Bundesamtes hat sich Frau Professor Dr. Noelle-Neumann wie folgt geäußert: Auch wir brauchen für unsere Arbeit die Volkszählung '87: Um zum berühmten ,,repräsentativen Querschnitt" zu kommen, erhalten unsere 1 400 im Bundesgebiet mit Westberlin verteilt wohnenden nebenberuflichen Interviewer Anweisungen, wie viele Männer und wie viele Frauen in welchen Altersgruppen und welcher Berufstätigkeit an Orten bestimmter Regierungsbezirke und bestimmter Ortsgrößen sie zu befragen haben. Zuverlässig können wir das nur berechnen auf der Grundlage von Volkszählungen. 1983 hatte ich Bedenken, die ich in aller Öffentlichkeit geäußert habe. So wie es jetzt ist, habe ich keinerlei Bedenken gegenüber der Volkszählung. Zu Frage 43: Die Behauptung, daß die Volkszählung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nach ca. 18 Monaten bereits veraltert seien, trifft nicht zu. Die Ergebnisse der Volkszählung sind im Gesamtzusammenhang eines umfassenden statistischen Berichtssystems zu sehen. So bilden die Volkszählungsergebnisse mit Rückwirkung auf den Zählungsstichtag die aktuelle Informationsbasis für — die Fortschreibung der Bevölkerung — die Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes — die Fortschreibung der Strukturdaten über die Erwerbstätigkeit und die Ausbildung mittels Stichprobenerhebung, z. B. durch den Mikrozensus oder die laufenden Bildungsstatistiken. Die Behauptung, daß mit einer Quote von 20 % „Schummlern" zu rechnen sei, ist reine Spekulation. Sie wird widerlegt durch die Erfahrung der Statistischen Ämter. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny, Frau Olms, Frau Teubner, Frau Nickels, Frau Hensel, Wetzel, Frau Hillerich, Stratmann, Frau Eid, Frau Garbe und Frau Saibold (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 44 bis 49, 52 bis 63, 72, 73, 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Bad Wildungen der Erhebungsstellenleiter Sachbearbeiter des Sozialamtes der Stadt und gleichzeitig nebenberuflich als Versicherungsvertreter tätig ist? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß das Verwaltungsgericht in Sigmaringen am 30. April 1987 den Heranziehungsbescheid gegen einen Bürger zur Teilnahme an der Gebäudevorerhebung aufgehoben hat, weil der Leiter der Erhebungsstelle mit dem Bürgermeister identisch ist? Ist es der Vertrauensbildung, die die Bundesregierung anstrebt, förderlich, wenn der Stadtdirektor in Wetter/Ruhr dem Leiter der Erhebungsstelle die Teilnahme an der Veranstaltung einer örtlichen Volkszählungsinformationsinitiative untersagt? Was bedeutet nach Meinung der Bundesregierung die Begründung des Stadtdirektors, der die Teilnahme aus „Gründen, die als bekannt unterstellt werden", versagt hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Gemeindeverwaltung Maifeld/Rheinland-Pfalz die Formulare der Gebäudevorerhebung von demselben Büro aus verschickte, das räumlich und personell gleichzeitig für die Anträge auf „Beihilfe für Kleinerzeuger von Getreide" zuständig ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Kreis Emmendingen die Zuständigkeit für die Durchführung der Volkszählung an einige kleinere Gemeinden zurückübertragen wurde, deren Einwohnerzahl um 800 beträgt, während die baden-württembergische Durchführungsverordnung eine Untergrenze von 8 000 Erhebungseinheiten vorsieht? Hält es die Bundesregierung für mit der Datensicherheit der Volkszählung vereinbar, wenn in Aachen in Altenheimen und Vollzugsanstalten Bedienstete zu Zähler/innen bestellt werden sollen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Stadt Bocholt nach einem Schreiben der Stadtverwaltung „Sonderzähler für Sonderzählbezirke" anwirbt, um in Ausländerheimen, Heimen und „sonstigen Problembezirken" Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Ordnung des Sozialamtes, des Jugendamtes und des Amtes für Wohnungswesen einzusetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß mehrere Städte etwa in Baden-Württemberg das geschätzte Aufkommen an Buß- und Zwangsgeldern bereits fest in ihre Kommunalhaushalte eingeplant haben, gegenüber der Tatsache, daß etwa in Schleswig-Holstein nach Auskunft des Leiters des dortigen Statistischen Landesamtes gänzlich von der Verhängung von Bußgeldern abgesehen werden soll? Was ist in den von den Statistischen Landesämtern herausgegebenen „Anleitungen für die Gemeinde und die Erhebungsstelle" jeweils über die Verhängung und Höhe von Buß- und Zwangsgeldern genau vorgesehen, und gehen diese Anleitungen auf eine Empfehlung des Statistischen Bundesamtes zurück? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten auf eine datenschutzgerechte Durchführung der Volkszählung in Hamburg, wo bei nur 13 000 zu bestellenden Zählern gleich die Namen von 40 000 öffentlichen Bediensteten an das Statistische Landesamt übermittelt wurden, deren Einwände gegen die Besteller zudem unter Bruch des Datengeheimnisses von ihren jeweiligen Dienststellen gelesen wurden, statt sie ungelesen zur Prüfung an das Statistische Landesamt weiterzuleiten? Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine rechtmäßige Durchführung der Volkszählung im Hinblick auf § 10 Abs. 5 Nr. 2 Volkszählungsgesetz in München für gewährleistet, wo Polizisten als Zähler eingesetzt werden? Aus welchen Erwägungen hegt die Bundesregierung die Hoffnung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Volkszählung in Wuppertal und Elmshorn, wo während der Gebäu- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 835' devorerhebung die dortigen Erhebungsstellen fehlende Antworten auf Einzelfragen in Eigeninitiative von den zuständigen Ämtern für Bauförderung und Wohnungswesen einholten? Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtmäßige Durchführung der Volkszählung in Ulm, wo im Rahmen der Gebäudevorerhebung Gebäudeeigentümer gefragt wurden, „welche Firma oder welche Einzelperson in diesem Gebäude eine Arbeitsstätte unterhält", was von der zuständigen Datenschutzbeauftragten bereits beanstandet wurde? Ist es nach Meinung der Bundesregierung mit dem Volkszählungsgesetz zu vereinbaren, daß in Siegburg/Nordrhein-Westfalen der Leiter des Einwohnermeldeamtes während der Gebäudeerhebung in der Erhebungsstelle tätig war? Wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlich §§ 9 und 10 Volkszählungsgesetz die Tatsache, daß in Wörthsee/Bayern der Dritte Bürgermeister als stellvertretender Leiter der Erhebungsstelle fungiert? Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit § 9 Abs. 2 Volkszählungsgesetz die Tatsache, daß in der Offenbacher Erhebungssteile vier Bedienstete des Einwohnermeldeamtes eingesetzt sind? Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit dem Verbot, aus der Tätigkeit in der Erhebungsstelle gewonnene Erkenntnisse nicht für andere Zwecke zu verwenden, wenn in der Offenbacher Erhebungsstelle der Persönliche Referent des Oberbürgermeisters tätig ist? Ist es nach Meinung der Bundesregierung mit § 10 Abs. 5 Volkszählungsgesetz vereinbar, daß in Hannover Bedienstete der Grund- und Gewerbesteuerstelle des Steueramtes, der BAföG-Abteilung des Schulamtes sowie der Abteilung „Zentrale Datenerfassung" des Hauptamtes als Zähler verpflichtet wurden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Stadträte der GRÜNEN bei ihrem Besuch in der Erhebungsstelle in Aachen feststellten, daß Zähler/innen zwar nicht im eigenen Wohnblock, aber in der Nähe ihres Wohngebietes eingesetzt wurden, und hält die Bundesregierung diese Tatsache mit § 10 Abs. 5 Volkszählungsgesetz für vereinbar? Ist nach Meinung der Bundesregierung in der Gemeinde Marktredwitz der „Zählungsleiter" Bediensteter des Ordnungsamtes — Sachgebiet Sozial- und Versicherungswesen — oder der „Leiter der örtlichen Erhebungsstelle" — für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich? Auf welche Rechtsgrundlage beziehen sich die Definitionen und Aufgaben des „Zählungsleiters" bzw. des „Leiters der Erhebungsstelle" , wie sie in einem Schreiben der Erhebungsstelle vom 15. April 1987 an ein Kreisvorstandsmitglied der GRÜNEN Marktredwitz verwendet wurden, und wo sind sie definiert? Nach Art. 83, 84 GG führen die Länder das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Beer (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 50 und 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, daß für die Verarbeitung der Volkszählungsdaten auf Großrechnern die Verarbeitungs- und Sicherungsprogramme zum Stichtag am 25. Mai 1987 noch nicht entwickelt sind? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß in den Städten, in denen die Volkszählungsdaten (z. B. Hamburg, Kassel) über städtische Großrechenanlagen verarbeitet werden, die Abschottung auf elektronischem Wege gewährleistet wird? Zu Frage 50: Entgegen den Behauptungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten liegen die EDV-technischen Verarbeitungs- und Sicherungsprogramme nahezu vollständig vor. Sie stehen den Datenschutzbeauftragten jederzeit für die ihnen obliegenden Datenschutzkontrollen bei den zuständigen Stellen zur Verfügung. Soweit es sich um die Programmierung künftiger Tabellen handelt, die einen besonderen von vornherein nicht absehbaren Informationsbedarf abdecken sollen, kann die Programmierung allerdings naturgemäß erst zu dem Zeitpunkt erstellt werden, in dem diese Analysen angefordert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seinem Volkszählungsurteil ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Speicherung statistischer Daten auf Vorrat hingewiesen. Zu Frage 51: Prof. Dr. Seegmüller, Leiter des Instituts für Informatik der Universität München, hat in seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 27. April 1987 nach Ortsbesichtigungen die Sicherheitslage der Datenverarbeitung als hervorragend bezeichnet. Er hat ausdrücklich betont, daß diese Feststellung auch für die statistischen Ämter gilt, die sich eines staatlichen Mehrzweckrechenzentrums bedienen. Im übrigen führen die Länder das Volkszählungsgesetz nach Art. 83, 84 GG als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen auf eine Einhaltung der Datensicherungsanforderungen gemäß § 8 der Landesdatenschutzgesetze angesichts der Tatsache, daß jüngst in Varel bei Wilhelmshaven die ausgefüllten Bögen der Gebäudevorerhebung 1983 auf einer Müllhalde gefunden wurden, ebenso wie entsprechend sensible Computerausdrucke Ende April in Diepholz? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Daten-Trennungsvorgänge gemäß § 15 Volkszählungsgesetz angesichts der Tatsache, daß für diese Phase der Volkszählung vielfach noch keine Datenverarbeitungskonzepte bestehen bzw. die Landesdatenschutzbeauftragten z. B. von Hamburg und Baden-Württemberg nicht an deren Erstellung beteiligt wurden? Zu Frage 66: Nach Art. 83, 84 GG führen die Länder das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Zu Frage 67: Die nach § 15 VZG vorzunehmende Datentrennung ist vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen 836* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Landesämtern verbindlich geregelt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie die Datenschutzbeauftragten der Länder sind hierüber unterrichtet. Für die Datentrennung bedarf es keines Datenverarbeitungskonzeptes, wie in der Fragestellung offenbar angenommen wird. Das Datenverarbeitungskonzept greift erst nach Übernahme der Daten auf maschinelle Datenträger. Die Datenverarbeitungskonzepte liegen nahezu vollständig vor. Diese Unterlagen werden jedoch aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht veröffentlicht. Die Datenschutzbeauftragten können allerdings eine Überprüfung im Rahmen der ihnen obliegenden Datenschutzkontrollen vornehmen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Weiss (München) (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 74 und 75): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Auswertung der Volkszählungsdaten bezüglich der Wahl des Verkehrsmittels unbrauchbar sein wird, weil es viele Bürger/innen gibt, die einen Personenkraftwagen besitzen, den sie zwar nicht für die Fahrt zur Arbeitsstätte nutzen, ihn jedoch trotzdem im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zum Ansatz bringen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß viele dieser Bürgerinnen und Bürger deshalb die Frage 13 bei der Volkszählung nicht richtig beantworten werden, da sie befürchten müssen, daß bei richtiger Beantwortung Differenzen zwischen den bei der Finanzbehörde abgerechneten und tatsächlich benutzten Zahlen von Kraftfahrzeugen entstehen könnten? Die den Fragen zugrundeliegende Annahme ist eine reine Spekulation. Die Bundesregierung geht davon aus, daß wahrheitsgemäße Angaben auch zu den die Wahl des Verkehrsmittels betreffenden Fragen erteilt werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Hoss (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 76 und 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die Realisierbarkeit des Reidentifizierungsverbots für Selbständige, die in der Frage 12 des Volkszählungsfragebogens Name und Anschrift der Arbeitsstätte sowie in Fragen 16 und 17 den Wirtschaftszweig der Firma und den ausgeübten Beruf angeben müssen, wobei zudem nach § 15 Volkszählungsgesetz die erstgenannten Angaben nicht wie andere Hilfsmerkmale von den Erhebungsmerkmalen abzusondern sind? Wie beurteilt die Bundesregierung die Realisierung des Reidentifizierungsverbots und des Trennungsgebots von Haupt- und Hilfsmerkmalen angesichts der Tatsache, daß im Vordruck der Gebäudevorerhebung die Hilfsmerkmale „Name und Anschrift des Verwalters" untrennbar mit den eigentlichen Erhebungsmerkmalen verbunden sind und zudem die laufende Ordnungsnummer nicht von der Löschungsvorschrift des § 15 Abs. 2 Volkszählungsgesetz erfaßt wird? Zu Frage 76: Für den hier angesprochenen Sachverhalt stellt sich die Frage der Reidentifizierung überhaupt nicht. Solange Erhebungs- und Hilfsmerkmale im Rahmen der Bearbeitung der Volkszählungsdaten noch miteinander verbunden sind, gilt ausschließlich das Gebot der statistischen Geheimhaltung. Zu Frage 77: Es trifft zu, daß die Erhebungs- und Hilfsmerkmale im Gebäudebogen nicht getrennt oder trennbar sind. Dies widerspricht jedoch nicht dem Volkszählungsurteil. Der Gebäudebogen wird einschließlich der laufenden Ordnungsnummer vernichtet, sobald die Erhebungsmerkmale auf den Wohnungsbogen übertragen und beim Statistischen Landesamt die Eingangskontrolle durchgeführt worden ist. Dadurch wird die Trennung überflüssig. Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 29. April 1987 ist dieses Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Ebermann (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 78 und 79): Aus welchen Erwägungen widerspricht die Bundesregierung der Auffassung, daß es sich bei der zur Zeit parallel zur Volkszählung beratenen Novelle eines hessischen Landesstatistikgesetzes, welches den Freiwilligkeitsgrundsatz aller Auskünfte verankern soll, nach Ansicht von Kritikern um den „gesetzmäßigen Kronzeugen für die Überflüssigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987" handelt? Aus welchen Erwägungen haben die Bundesregierung sowie die Statistischen Landesämter die Initiative des hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie einiger seiner Länderkollegen zurückgewiesen, für einen großen Teil der Volkszählungsfragen auf eine Auskunftspflicht zu verzichten, auch um die Fehlerquote durch unerkannt „schummelnde" Auskunftspflichtige zu verringern? Zu Frage 78: Die Behauptung, der im Hessischen Landesstatistikgesetz verankerte Freiwilligkeitsgrundsatz für alle Auskünfte sei als „gesetzmäßiger Kronzeuge für die Überflüssigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987" anzusehen, ist unzutreffend. Der sogenannte Freiwilligkeitsgrundsatz des Hessischen Landesstatistikgesetzes bedeutet lediglich, daß für Statistiken auf Landesebene grundsätzlich von der Freiwilligkeit der Beantwortung auszugehen ist. Im Einzelfall kann der Landesgesetzgeber auch nach dem Hessischen Landesstatistikgesetz Auskunftspflicht anordnen. Zu Frage 79: Die Frage der Auskunftspflicht für die Volkszählung ist in verschiedenen parlamentarischen Beratungen und in den öffentlichen Anhörungen ausführlich erörtert worden. Der Gesetzgeber hat sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entschieden, den im Regierungsentwurf des Volkszählungsgesetzes vorgeschlagenen Umfang der Fragen unverändert beizubehal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 837* ten, da es sich um einen Grundstock weniger, allerdings für statistische Zwecke unerläßlicher Informationen handelt. Er hat dabei die Feststellung im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 berücksichtigt, daß alle Erhebungstatbestände in ihrer Gesamtheit erforderlich sind, um ein vielseitiges koordiniertes statistisches Gesamtbild von Gesellschaft und Wirtschaft zu liefern (BVerfGE 65, 1, S. 58). Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Brauer (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 80 und 81) : Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis einer 1983 vom Bundesministerium für Forschung und Technologie in Auftrag gegebenen Studie der „Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung" (veröffentlicht in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Allgemeines statistisches Archiv"), wonach mit dem aus dem Fragebogen ersichtlichen Zusatzwissen der Erhebungsstellen eine tatsächliche Anonymität der Datensätze nicht mehr gewährleistet ist und in naher Zukunft auch keine entscheidenden Verbesserungen an der grundsätzlich fehlenden Anonymität jeglicher statistischen Daten zu erreichen sei? Wie beurteilt die Bundesregierung die praktische Ausführung der genannten theoretischen Aussagen durch den Hamburger Informatiker Professor Brunnstein, welcher aus einer Muster-Population von 100 000 Einwohnern mit Hilfe eines PC bereits mit drei bis fünf Antworten aus dem Volkszählungsbogen einzelne Bürger reidentifizieren konnte? Zu Frage 80: Durch die Studie der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) sollte geprüft werden, inwieweit der Wissenschaft und Forschung ein Zugang zu Einzelangaben der amtlichen Statistik eröffnet werden kann. Entscheidende Frage war dabei, inwieweit es möglich ist, solche Daten mit Hilfe von Zusatzinformationen aus zugänglichen dritten Quellen zu deanonymisieren. Dieser Tatbestand ist auf den der Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt nicht übertragbar. Zu Frage 81: Mit Prof. Dr. Seegmüller, Institut für Informatik der Universität München, hält die Bundesregierung das von Prof. Dr. Brunnstein entwickelte Reidentifizierungsmodell zur Reproduktion von ohnehin bekannten Sachverhalten für eine Fleißarbeit ohne jeglichen wissenschaftlichen Erkenntniswert. Es lassen sich daraus — worauf auch Prof. Seegmüller nachdrücklich hinweist — keine Schlüsse auf einen Datenmißbrauch bei der Verarbeitung der Volkszählungsdaten ziehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Häfner (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 82 und 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz sich kürzlich zum zweiten Mal während ihrer Amtszeit überhaupt genötigt sah, den Landtag anzurufen, um auf „eine ganze Reihe" von Vollzugsmängeln bei der Volkszählung aufmerksam zu machen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der bayerische Datenschutzbeauftragte am 8. Mai 1987 kritisierte, er könne die Kontrolle über einen einwandfreien Verlauf der Volkszählung nicht mehr wahrnehmen, da u. a. das Justizministerium ihm seit Monaten die dafür erforderlichen Auskünfte verweigere? Zu Frage 82: Eine Bewertung der angesprochenen Vorgänge in Baden-Württemberg steht der Bundesregierung nicht zu. Zu Frage 83: Eine Bewertung von Auskunftsersuchen des Bayerischen Datenschutzbeauftragten und des Antwortverhaltens der Bayerischen Staatsregierung steht der Bundesregierung nicht zu. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms-Kegel (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 84 und 85): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Stadt Mönchengladbach mit Schreiben vom 9. März 1987 an den Ausländerbeirat der Stadt für die Zählertätigkeit von ausländischen Mitbürgern wirbt? In welchen Städten werden, sollte dies zutreffen, ausländische Mitbürger als Zähler eingesetzt, und wie beurteilt dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorschrift des Volkszählungsgesetzes, daß nur Deutsche für das Amt des Zählers verpflichtet werden können? Zu Frage 84: Nach Art. 83, 84 GG führen die Länder das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Zu Frage 85: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen Städten ausländische Mitbürger als ehrenamtliche Zähler eingesetzt werden. Das Volkszählungsgesetz 1987 verbietet den Einsatz ausländischer Zähler jedoch nicht. Auswahl und Bestellung der Zähler obliegen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Volkszählungsgesetz 1987 den örtlich zuständigen Erhebungsstellen. Soweit ausländische Mitbürger freiwillig bereit sind, als Zähler bei der Volkszählung mitzuwirken, begrüßt die Bundesregierung das Engagement dieser Mitbürger. 838* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 90 und 91) : Hält die Bundesregierung eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der durch Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaft beabsichtigten EG-weiten Volkszählung für 1991 für erstrebenswert? In welcher Weise hat die Bundesregierung an dem Entwurf der Richtlinien mitgewirkt und Vorschläge zur Formulierung von Fragen eingebracht? Zu Frage 90: Für eine erfolgreiche europäische Integrationspolitik müssen harmonisierte statistische Unterlagen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zur Verfügung stehen. Mit dem Richtlinienentwurf der Kommission sollen diese Daten bereitgestellt werden. Die Bundesregierung hat daher im Einvernehmen mit dem Bundesrat dem Entwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß die notwendigen Daten für die Bundesrepublik Deutschland durch Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse 1987 anhand lfd. Bevölkerungsstatistiken (u. a. Mikrozensus, Bevölkerungsstatistik) gewonnen und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt werden. Eine Wiederholung der Volkszählung 1987 nach nur 4 Jahren kann dadurch vermieden werden. Zu Frage 91: Die Bundesregierung hat in den zuständigen Arbeitsgruppen der Kommission bei der Ausarbeitung des Richtlinienentwurfs mitgewirkt. Sie hat u. a. erreicht, daß in Artikel 3 des Richtlinienentwurfs eine Regelung getroffen wurde, die es der Bundesregierung gestattet, die für Zwecke der Europäischen Gemeinschaften im Jahre 1991 benötigten europäischen Volkszählungsdaten durch Fortschreibung bestehender laufender Statistiken bereitzustellen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Unruh (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 92 und 93): Hält die Bundesregierung die Zuverlässigkeit von Zähler/innen für garantiert, wenn von 108 Zähler/innen in der Stadt Pulheim ca. 50 unter 18 Jahre alt sind? Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen in der Erhebungsstelle — wie in der Gemeinde Hückelhoven/NRW — „Abiturienten bzw. Studenten eingesetzt" werden und die Mehrzahl der Zähler Schüler und Studenten sind? Zu Frage 92: Die in der Frage liegende Unterstellung, daß Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Zählerinnen oder Zähler generell unzuverlässig seien, weist die Bundesregierung zurück. Im übrigen führen die Länder nach Artikel 83, 84 GG das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Zu Frage 93: Nein. Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. Aber auch hier handelt es sich um eine Angelegenheit, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Sellin (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 94 und 95) : Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß eine Volkszählung auf Stichproben-Basis keine ausreichenden Ergebnisse erbringen werde, angesichts der Tatsache, daß sie sich zum Zwecke der Schätzung und Veröffentlichung vermuteter Boykotteur-Zahlen selbst auf eine Emnid-Umfrage auf Basis von nur 901 Telefoninterviews verläßt? Wie begründet die Bundesregierung genau ihre Auffassung, wonach eine Volkszählung auf Stichproben-Basis zu ungenaue Ergebnisse erbringen werde, angesichts der Tatsache, daß z. B. das Meinungsforschungsinstitut Allensbach die Ergebnisse der hessischen Landtagswahl bei Stichproben von nur etwa 2 000 Befragten mit einer Gesamtabweichung von nur 0,7 v. H. voraussagte, einem für staatliche Totalerhebungen traumhaften Ergebnis? Zu Frage 94: Volkszählungen sind mit Meinungsumfragen nicht vergleichbar. Über 100 gesetzliche Vorschriften knüpfen gravierende Rechtsfolgen an Bevölkerungszahlen, z. B. beim kommunalen Finanzausgleich oder bei der Abgrenzung von Wahlbezirken. Diese Zahlen müssen deshalb genau sein. Es genügen keine Annäherungswerte. Verläßliche Daten über die Gesamtbevölkerung kann z. Z. nur eine Volkszählung liefern. Dies hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsgesetzurteil festgestellt. Zu Frage 95: Stichproben versagen, wenn — wie dies bei der Volkszählung im Unterschied zu der Abschätzung von Ergebnissen von Wahlen der Fall ist — statistische Ergebnisse in tiefer sachlicher und regionaler Gliederung benötigt werden. Dies gilt insbesondere, worauf erst vor wenigen Tagen der Wissenschaftliche Beirat für Mikrozensus und Volkszählung hingewiesen hat, für die vielfältigen Informationsbedürfnisse der Gemeinden und der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 839* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Rust (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 96 und 97): Welche Rechtsgrundlage erlaubt es nach Ansicht der Bundesregierung, daß in Berlin Bedienstete der alliierten Streitkräfte einen Teil der Fragen des Personenbogens zur Volkszählung nicht beantworten müssen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Ausnahmeregelung unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und der Androhung gegen Bundesbürger, die im Falle der unvollständigen Beantwortung mit Bußgeldern bedroht werden? Zu Frage 96: Das von den Alliierten Schutzmächten in Berlin gesetzte Recht, daß auch auf der Grundlage von Weisungen ergehen kann, geht deutschem Recht vor. Es trifft jedoch nicht zu, daß die Schutzmächte ihre Arbeitnehmer angewiesen haben, einen Teil der Fragen des Personenbogens der Volkszählung nicht zu beantworten. Richtig ist vielmehr, daß sie wie bei früheren Volkszählungen auch, Beantwortungshinweise herausgegeben haben, die die Fragen 12 sowie 15 bis 17 des Personenbogens betreffen. Die Schutzmächte haben hierbei zusätzlich zum Ausdruck gebracht, daß sie das Anliegen der Volkszählung in vollem Umfang unterstützen. Zu Frage 97: Auch wenn der bei der 1. Frage dargestellte Sachverhalt eine vom deutschen Recht abweichende Regelung enthielte, wäre in diesem Fall der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht verletzt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur dort ein, wo Gleiches ungleich behandelt wird. Das ist nicht der Fall, wenn auf verschiedene Personengruppen unterschiedliches Recht anzuwenden ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 98 und 99): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für eine rechtmäßige Durchführung der Volkszählung im Hinblick auf § 10 Abs. 2 Volkszählungsgesetz angesichts der Tatsache, daß z. B. der Hamburger Schulsenat alle Schulen angeschrieben hat mit dem Ziel, Schüler ab 17 Jahren zur Meldung als Zähler aufzufordern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten auf eine rechtmäßige Durchführung der Volkszählung im Hinblick auf § 10 Abs. 5 Nr. 1 Volkszählungsgesetz z. B. in Hamburg, Düsseldorf und vielen anderen Städten, wo Zähler für Zählbezirke in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung nicht nur eingeteilt, sondern bereits auf den Werbebögen gelockt wurden? Zu Frage 98: Die Bundesregierung weist die Unterstellung, daß Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Zähler generell unzuverlässig seien, entschieden zurück. Im übrigen führen die Länder nach Art. 83, 84 GG das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, die örtlichen Verhältnisse der Städte und Gemeinden zu beurteilen. Zu Frage 99: Auch hier handelt es sich um eine Angelegenheit, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Volmer (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 100 und 101: Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Ausgabensperre für den Bundeshaushaltstitel 532 21014 im Einzelplan 06 Kapitel 0608 — Statistisches Bundesamt -, dessen Zweckbindung die Untersuchungen über alternative Erhebungsmethoden mit dem Ziel der Vereinfachung und der Freiwilligkeit künftiger Volkszählungen" vorsieht, und der Behauptung der Werbekampagne für die Volkszählung 1987, es gäbe keine Alternativen zur Totalerhebung? Welche Gründe hat die Bundesregierung, mit der Entwicklung alternativer Methoden erst nach der Volkszählung zu beginnen, obwohl das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, vor einer Volkszählung solche Möglichkeiten zu prüfen? Zu Frage 100: Durch die im Haushalt 1987 ausgewiesenen Mittel für die „Entwicklung alternativer Erhebungsmethoden mit dem Ziel der Vereinfachung und Freiwilligkeit künftiger Volkszählungen" , deren Sperre inzwischen aufgehoben worden ist, sollen andere Erhebungsmethoden gefunden werden. Dies beweist, daß die Bundesregierung mit großem Nachdruck nach Möglichkeiten sucht, das bisher bei Volkszählungen übliche Verfahren langfristig entbehrlich zu machen. Zur Zeit kann auf die Volkszählung in dieser Form, worauf ich bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen habe, nicht verzichtet werden. Nichts anderes hat die Bundesregierung in ihrer Werbekampagne für die Volkszählung 1987 erklärt. Zu Frage 101: Die Bundesregierung hat lange vor der Volkszählung 1987 mit der Prüfung anderer Erhebungsmethoden begonnen. Der Wissenschaftliche Beirat für Mikrozensus und Volkszählung hat hierüber bereits am 3. Dezember 1986 dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages ausführlich berichtet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 104) : Wie beurteilt die Bundesregierung als Anteilseigner der Saarbergwerke AG Pläne des Vorstandes des Unternehmens, die Grube Camphausen stillzulegen, obwohl der Kohlebereich der Saarbergwerke AG insgesamt keine Verluste ausweist? 840' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Für die anstehende Entscheidung, ob bei der Saarbergwerke AG eine Grube geschlossen werden muß, ist maßgeblich, welche mittelfristigen Absatzmöglichkeiten für die Saarbergkohle gegeben sind. Der Kohleabsatz der Saarbergwerke AG fiel von rund 11,2 Millionen Tonnen 1985 auf 10,6 Millionen Tonnen 1986. Nach der Planung des Vorstandes ist bis 1989 ein Rückgang bis auf 9,6 Millionen Tonnen zu erwarten. Ohne Stillegung einer Grube ist mit einem Anwachsen der Kohlehalde bis auf 3,6 Millionen Tonnen zu rechnen. Eine solche Entwicklung ist auf Dauer nicht finanzierbar. Es ist unzutreffend, daß gegenwärtig im Kohlebereich der Saarbergwerke AG Gewinne erwirtschaftet werden. In den zur Verfügung stehenden monatlichen Betriebsdaten des Unternehmens sind wesentliche Aufwendungen wie zum Beispiel die Kosten des Unternehmens für die Freischichten und die Wertberichtigung der auf Halde gelegten Kohle nicht dem Kohlebereich zugeordnet. Dadurch entsteht für den Kohlebereich ein zu günstiges Bild. Auch insgesamt weist die Gesellschaft am Ende des 1. Quartals 1987 einen Verlust auf. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 105 und 106): Wie viele Stellen können im Bundesministerium der Finanzen durch den Verkauf von Industriebeteiligungen des Bundes künftig wegfallen? Wann wird der Stellenplan entsprechend korrigiert werden? Durch den Verkauf von Industriebeteiligungen des Bundes können im Ergebnis keine Stellen im Bundesfinanzministerium wegfallen. Die zum Beispiel in dem für die VEBA zuständigen Referat entbehrlichen Stellen werden an anderer Stelle des Bundesministeriums der Finanzen — zum Beispiel für Arbeiten an der Steuerreform — dringend benötigt. Eine Änderung des Stellenplans des Bundesministeriums der Finanzen ergibt sich deshalb nicht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/283 Frage 107): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Programm zur Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht ziehen, das die Kommission „Normenflut" im Dezember 1986 erstellt hat? Die Bundesregierung sieht es als wichtig an, die Normenflut im Steuerrecht zu begrenzen, das heißt die Verwaltungsvorschriften zu straffen und zu verringern und die Zahl der Steueränderungsgesetze zu vermindern. Sie begrüßt deshalb die Vorschläge der Kommission „Normenflut" und wird diese in Abstimmung mit den Ländern eingehend prüfen. Für den Bereich der Steueränderungsgesetze ist darauf hinzuweisen, daß man gegenwärtig — im Vergleich zu früheren Jahren — schon fast von „Ruhe an der Steuerfront" sprechen kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten PoB (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 108 und 109) : Trifft es zu, wie im Bericht des „Handelsblatt" vom 30. April 1987 über die Steuerrückerstattung aus dem Flick-Geschäft dargelegt, daß der zu erwartende Steuerausfall beim Bund in Höhe von 500 Millionen DM Körperschaftsteuer in einer entsprechenden Ermäßigung des Steueransatzes im Bundeshaushalt 1987 als eine Art durchlaufender Posten berücksichtigt worden ist und daß darüber hinaus für den jetzt feststehenden Fehlbetrag von 446 Millionen DM zusätzliche Vorsorge getroffen worden ist? Trifft es zu, daß das vom Bundesminister der Finanzen vor der Presse am 14. Mai 1987 genannte Gesamtdefizit der Gebietskörperschaften des Jahres 1990 — bis zu 3 v. H. des Bruttosozialprodukts (2 314 Milliarden DM) — in absoluten Beträgen einem Gesamtdefizit von bis zu 70 Milliarden DM entspricht? Zu Frage 108: Im Bundeshaushalt 1987 sind aus der Körperschaftsteuer Einnahmen von 17,5 Milliarden DM veranschlagt. Dieser Betrag entspricht dem Schätzergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 1986. Das Schätzergebnis berücksichtigt unter anderem, daß das Körperschaftsteueraufkommen 1987 des Bundes durch einen Sondertatbestand in Höhe von 0,5 Milliarden DM per Saldo gemindert wird. Da aus den laufenden steuerlichen Einnahmen auch Rückzahlungen zuviel erhobener Einnahmen geleistet werden, ist für den vom Bund zu leistenden Erstattungsbetrag keine zusätzliche haushaltsmäßige Vorsorge getroffen worden. Zu Frage 109: Die Aufstellung des Bundeshaushalts 1988 und des Finanzplans des Bundes bis 1991 sind noch nicht abgeschlossen. Die Finanzplanungen der Länder befinden sich ebenfalls in der Vorbereitung. Über die voraussichtliche Entwicklung des Finanzierungsdefizits des öffentlichen Gesamthaushalts 1990 können deshalb noch keine genauen Angaben gemacht werden. Mit der Aussage von Bundesminister Dr. Stoltenberg ist eine Größenordnung für eine mögliche Obergrenze des Defizits der Gebietskörperschaften im Jahr 1990, beziffert. In diesem Jahr wird die von der Bundesregierung geplante große Steuerreform mit einer Nettoentlastung der Steuerzahler in Höhe von 25 Milliarden DM voll in Kraft treten. 3 Prozent des vom interministeriellen Arbeitskreis für 1990 vorausgeschätzten Bruttosozialprodukts entspricht ein Betrag von 691/2 Milliarden DM. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 841* Das tatsächliche Defizit kann erheblich niedriger liegen, wenn Länder und Gemeinden ihren Ausgabenzuwachs entsprechend der Empfehlung des Finanzplanungsrats tatsächlich auf 3 Prozent jährlich begrenzen. Der Bund wird seiner mittelfristigen Finanzplanung eine jährliche Ausgabenzunahme von 21/2 Prozent zu Grunde legen, also einen geringeren Zuwachs als bisher geplant. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 110): Aus welchen Gründen hatte die Bundesregierung bei der Steuerschätzung für das Jahr 1987 den Steuerschätzern im Mai 1986 ein Bruttosozialprodukt von 2 039 Milliarden DM für 1987 vorgegeben, das dann für die Steuerschätzer im November 1986 auf 2 066 Milliarden DM erhöht wurde? Der Ansatz für das nominale Bruttosozialprodukt, der der Steuerschätzung im Mai 1986 für das Jahr 1987 zugrundelag, basierte auf den Erwartungen des Jahreswirtschaftsberichts für das Jahr 1986 und diese wiederum bauten auf dem vorläufigen Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes für die Sozialproduktsentwicklung 1985 auf. Die rechnerisch große Differenz für die Sozialproduktsvorgaben 1987 zu den Steuerschätzungen vom Mai und vom November 1986 in Höhe von 27 Milliarden DM ergibt sich zu etwa einem Drittel aus der in der Zwischenzeit vom Statistischen Bundesamt um 9,1 Milliarden DM erhöhten Basis für das Jahr 1985, zu einem guten Drittel aus der im November 1986 auf der erhöhten Basis 1985 erwarteten stärkeren gesamtwirtschaftlichen Preisentwicklung für 1986 und zu einem knappen Drittel aus der auch für 1987 im Herbst 1986 etwas höher veranschlagten gesamtwirtschaftlichen Preisrate. Während die beiden erstgenannten Drittel für 1987 einen Basiseffekt darstellen, betraf das letzte Drittel eine leicht höher geschätzte Zunahme des nominalen Bruttosozialprodukts für das Jahr 1987. Die Entwicklung des nominalen Bruttosozialprodukts 1987 wurde im Herbst 1986 mit knapp +5 % somit nur wenig höher als im Mai dieses Jahres mit gut +41/2 % veranschlagt. Diese Differenz von knapp einem halben Prozentpunkt liegt im normalen Unsicherheitsbereich gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen, wobei die Quantifizierung der Preisentwicklung des Bruttosozialprodukts wegen der zu treffenden Annahmen über den Überwälzungsgrad stark gesunkener Einfuhrpreise auf die einzelnen gesamtwirtschaftlichen Nachfrageaggregate in der speziellen Situation der Jahre 1986 und 1987 besonders unsicher ist. Bei den absoluten Zahlen für das nominale Bruttosozialprodukt 1987 kumulierten sich so die Basisrevisionen für 1985 und 1986 mit der nur geringfügig stärker veranschlagten Entwicklung 1987. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 111 und 112): Hält es die Bundesregierung für unbedenklich, wenn beispielsweise eine deutsche Großbank nicht nur an einer Vielzahl von Industrieunternehmen 25 v. H. und mehr Aktienanteile besitzt, die Vorstände des Geldinstitutes allein rund 140 Aufsichts- und Beiratsmandate halten, darüber hinaus alle Repräsentanten der Bank etwa 400 Kontrollfunktionen in der Wirtschaft besetzen, und durch diese Koppelung versucht, die Wirtschaft an sich zu binden? Gedenkt die Bundesregierung, einer derartigen Machtkonzentration tatenlos zuzusehen, und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Zu Frage 111: Die Frage, ob der Einfluß bestimmter Großbanken auf andere Wirtschaftsunternehmen ein bedenkliches Ausmaß angenommen hat, läßt sich nicht allein anhand der bloßen Anzahl bankfremder Beteiligungen, Aufsichtsratsmandate oder ähnlicher Kontrollmöglichkeiten beurteilen. Entscheidend ist vielmehr die Qualität des Einflusses, der von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig ist. Hierzu gehören die Kumulation der verschiedenen Einflußmöglichkeiten im Einzelfall, die Intensität der Kontrolle, die von unbedeutsamer Mitwirkung bis zur Beherrschung gehen kann, die Konzentration der Kontrollfunktionen bei bestimmten Großunternehmen oder Branchen, die Relation zu den Einflußmöglichkeiten anderer Großunternehmen. Entscheidend kommt es auf den Grad der Wettbewerbsintensität auf den Tätigkeitsfeldern der Banken an. Die Tatsache, daß das Bundeskartellamt noch keinen Bankenzusammenschluß oder eine Fusion zwischen Banken und Nichtbanken untersagt hat, spricht gegen die pauschale Annahme, daß sich der sicher nicht zu leugnende Einfluß der Banken bereits in marktbeherrschenden Stellungen niedergeschlagen hat. Im übrigen hat auch die Studienkommission „Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft" seinerzeit (1979) keinen Mißbrauch der Einflußmöglichkeiten feststellen können. Zu Frage 112: Die Bundesregierung ist sich der wettbewerbspolitischen Problematik bewußt, die sich aus einer zu weit gehenden Kumulation von Einflußmöglichkeiten der Kreditinstitute aufgrund von Beteiligungsbesitz, Aufsichtsratsmandaten und Vollmachtstimmrecht ergeben können. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Monopolkommission in ihrem VI. Hauptgutachten, im Einklang mit früheren Überlegungen eine Grenze für den Erwerb bankfremder Beteiligungen in Höhe von 5 % einzuführen, hat die Bundesregierung die Spitzenverbände der Kreditinstitute gebeten, aktuelle Angaben über die Entwicklung ihres bankfremden Beteiligungsbesitzes, Aufsichtsratsmandate sowie Vollmachtstimmrecht zu machen. Erste Stellungnahmen des Bundesverbandes privater Banken deuten darauf hin, daß der bankfremde Beteiligungsbesitz der großen privaten Banken in den letzten Jahren per saldo rückläufig war. Die Stellungnahmen der übrigen Verbände stehen noch aus. Der Frage, ob die Konzentrationsentwicklung im Bankenbereich zu wettbewerbspolitischen Bedenken 842* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Anlaß gibt, wird im Zusammenhang mit der laufenden Überprüfung des Kartellgesetzes weiter nachzugehen sein. Anlage 34 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Frage 113): Kann die Bundesregierung die Zahlen des Gutachtens des Essener Unternehmens Deutsche Projekt Union (DPU) bestätigen, daß „die deutsche Steinkohle die öffentliche Hand zwischen 1978 und 1987 mindestens 362 Milliarden DM gekostet habe, darunter 94,4 Milliarden DM Zuschüsse und steuerliche Hilfen, 148 Milliarden DM Zuschüsse zur knappschaftlichen Versicherung, 2,2 Milliarden DM nicht entschädigte Bergschäden, 18,7 Milliarden DM erhöhte Stromkosten durch Importkohleverzicht und 82,6 Milliarden DM Kosten durch Luftverschmutzung . . "? Die Bundesregierung kann die Zahlen des Gutachtens des Essener Unternehmens Deutsche Projekt Union, die deutsche Steinkohle habe die öffentliche Hand in den 10 Jahren 1978 bis 1987 mindestens 362 Milliarden DM gekostet, nicht bestätigen. Die Untersuchung, die möglichst viele, irgendwie mit der deutschen Steinkohle zusammenhängenden, mehr oder weniger quantifizierbaren finanziellen Lasten der öffentlichen Hände oder der Allgemeinheit zusammentragen will, ist in verschiedener Hinsicht unrichtig bzw. angreifbar: — Fast alle der Steinkohle von dem Gutachten zugerechneten „öffentlichen Kosten" werden fiktiv zu einem Betrag von rd. 160 Milliarden DM mit der Begründung aufgezinst, öffentliche Haushalte hätten zur Subventionsfinanzierung Kredite beschaffen müssen. Diese Rechnung übersieht, daß die Nettokreditaufnahmen der öffentlichen Haushalte nicht willkürlich einzelnen Ausgabetiteln zugeordnet werden können. — Die Zuschüsse und steuerlichen Hilfen von Bund und Ländern zugunsten der deutschen Steinkohle sind — abzüglich der höchst fragwürdigen Aufzinsung — in der Größenordnung von rd. 49 Milliarden DM in den Jahren 1978 bis 1987 im wesentlichen zutreffend zusammengestellt. Sie umfassen allerdings auch die allgemeinen Hilfen für die Kohleforschung sowie auch die Bergmannsprämie oder Sonderabschreibungen, die nicht steinkohlenspezifisch sind, sondern für den gesamten Bergbau gelten. — Die Bundeszuschüsse zur Knappschaft werden mit 75 Milliarden DM voll der Kohle angelastet. Dabei wird übersehen, daß Bundeszuschüsse auch für den Finanzierungsausgleich der allgemeinen Rentenversicherung erforderlich sind. Bei der bergbauspezifischen Knappschaft sind sie im wesentlichen Folge eines Schrumpfungsprozesses des Bergbaus von rd. 600 000 Beschäftigten in den 50er Jahren auf heute rd. 160 000. — Das Gutachten unterstellt, daß Bergschäden aufgrund geltenden Rechts z. T. nicht entschädigt werden. Die Bundesregierung stimmt dieser Wertung des Gutachtens nicht zu. Der u. a. hier angesprochene Fragenkreis einer Entschädigung nach Zeitwert ist kein bergbauspezifisches, sondern ein allgemeines Thema des deutschen Schadensersatzrechts. — Richtig ist, daß durch den Einsatz heimischer Kohle anstelle der billigeren Importkohle höhere Stromkosten entstehen, weil die Preisdifferenz zwischen deutscher und Importkohle nicht vollständig durch die Verstromungszuschüsse an die Elektrizitätswirtschaft ausgeglichen wird. Die in dem Gutachten errechnete Belastung ist aber aus verschiedenen Gründen zu hoch angesetzt. Sie berücksichtigt insbesondere nicht, daß mit einem Preisanstieg der Importkohle zu rechnen wäre, wenn die verstromte Menge von 40 Millionen t deutscher Steinkohle voll auf dem Weltmarkt nachgefragt werden würde. — Die Untersuchung rechnet der deutschen Steinkohle auf der Basis weitgehend ungesicherter Schätzungen Umweltbelastungen zu, fordert aber zugleich den Ersatz deutscher Kohle durch Importkohle. Diese Umweltbelastungen würden aber auch beim Einsatz von Importkohle eintreten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 114): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den geplanten Verkauf von 300 Kanonen des Kalibers 20 Millimeter der Firma Rheinmetall an den Iran? Im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Lieferung von Maschinenkanonen in ein NATO-Land ist offenbar der Verdacht entstanden, daß solche Kanonen illegal an den Iran weitergeleitet werden könnten. Hierauf bezieht sich ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft, über das die Presse berichtet hat. Mit Rücksicht auf den Grundsatz, nicht in ein schwebendes Verfahren einzugreifen, sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, zu Einzelheiten des in der Frage erwähnten Vorgangs Stellung zu nehmen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 115): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 843 Wie wird die Bundesregierung nach dem jüngsten Koalitionsgespräch zur Sanierung der Maxhütte die im Koalitionsvertrag festgelegte Zusage einlösen, daß sie alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun wird, um unter anderem die Maxhütte entsprechend zu berücksichtigen? Der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung „Bei der Bewältigung der Anpassungsprobleme in der Stahlindustrie wird die Bundesregierung alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um u. a. die Maxhütte entsprechend zu berücksichtigen" geht von einer einheitlichen Stahlpolitik aus, bei der „u. a. die Maxhütte" berücksichtigt werden soll. An dieser grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung hat sich nichts geändert, d. h. in der Stahlpolitik wird die Maxhütte voll berücksichtigt. So partizipiert sie z. B. an den Hilfen nach Art. 56 EGKS-Vertrag. Das erleichtert die soziale Anpassung. Diese Hilfen tragen der Bund (etwa 2/3) und die EG-Kommission; das Land beteiligt sich daran nicht. Die Bundesregierung wird die Bemühungen um eine Lösung der Schwierigkeiten der Maxhütte unterstützen, soweit dies mit ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie den in der EG eingegangenen Verpflichtungen vereinbar ist. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 116 und 117): Hat die Bundesregierung den Export von Ersatzteilen und Verschleißteilen für die Produktion von Kriegswaffen und Munition sowohl in den Irak wie in den Iran genehmigt, und wie sieht sie gegebenenfalls den Zusammenhang solcher Genehmigungen mit der von ihr immer wieder betonten strikten Neutralität im iranisch-irakischen Konflikt? Ist die Bundesregierung bereit, über ihre bestehenden Möglichkeiten hinaus, durch Gesetzesänderungen oder Einflußnahme auf Vertragsabschlüsse beim Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern darauf hinzuwirken, daß von den Empfängerstaaten nach Ausbruch militärischer Feindseligkeiten die Belieferung mit Ersatz- und Verschleißteilen weder verlangt noch erwartet werden kann? Zu Frage 116: Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern in Länder, bei denen die Gefahr des Ausbruchs bewaffneter Auseinandersetzungen besteht oder die sich im Kriegszustand befinden, erteilt. Von diesem Grundsatz ist auch im Falle des Iran und des Irak nicht abgewichen worden. Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für andere Güter als Waffen wurden lediglich in Einzelfällen erteilt, insbesondere für Ersatz- und Verschleißteile zur Verwendung in Industrieanlagen, die vor Ausbruch des iranisch-irakischen Konflikts genehmigt wurden und in Betrieb gingen. Die Bundesregierung hat dabei den Grundsatz ihrer strikten Neutralität im Konflikt beachtet und die Gesamtbeziehungen zum Empfängerland berücksichtigt. Zu Frage 117: Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bieten nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung einer Ausfuhrgenehmigung. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Vondran (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Fragen 118 und 119): Hält die Bundesregierung auch nach den Presseberichten der letzten Wochen über die Ertragslage der Stahlunternehmen in den benachbarten EG-Ländern daran fest, daß der Subventionskodex und das im Montanvertrag enthaltene Subventionsverbot von allen EG-Partnern weiterhin respektiert werden? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Berichterstattung, daß die französischen Stahlunternehmen Usinor/Sacilor im Jahr 1986, als die Mehrzahl der deutschen Stahlunternehmen in der Gewinnzone war, Verluste in Höhe von 4 Milliarden DM ausgewiesen haben (dem würde erzeugungsproportional für die deutsche Stahlindustrie ein Betrag von rund 8 Milliarden DM entsprechen), bis zum Jahr 1990 unterhalb der Gewinnschwelle bleiben und damit auf die Dekkung der Verluste durch den Staat angewiesen sein werden? Zu Frage 118: Bisher gibt es keinen Beweis, daß gegen das Beihilfeverbot des Stahlsubventionskodex verstoßen wird. Dies wird der Bundesregierung von der EG-Kommission bestätigt, die allen Hinweisen auf verbotene Beihilfen nachgeht, die auch von der Bundesregierung an sie herangetragen werden. Allerdings kann die Gefahr, daß in anderen Mitgliedstaaten erneut Beihilfen für die Stahlindustrie für erforderlich gehalten werden, nicht geleugnet werden. Neue Beihilfen würden den Subventionswettlauf in der EG mit allen seinen bekannten negativen Auswirkungen wieder auslösen. Die Bundesregierung wird daher, um Schaden von der gesamten deutschen Stahlindustrie abzuwenden, weiterhin für eine strikte Einhaltung des Subventionsverbotes kämpfen. Zu Frage 119: Die Meldungen über die Höhe der Verluste der französischen Stahlunternehmen Usinor und Sacilor sind ein Grund für die Sorge, daß erneut Beihilfen in anderen Mitgliedstaaten erforderlich werden könnten. Allerdings soll die zunächst nur zögernd in Angriff genommene Umstrukturierung dieser Unternehmen nunmehr Erfolge aufweisen, so daß in einzelnen Sparten bereits Gewinne erzielt worden sein sollen. Ihre Belegschaft wurde von 1980 bis 1986 um 844 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 '77 000 Beschäftigte, das sind 55 % , reduziert; weitere 16 000 Freisetzungen sollen geplant sein. Die Kommission untersucht die finanziellen Umstrukturierungsmaßnahmen dieser französischen Unternehmen darauf, ob darin Beihilfeelemente enthalten sind. Der von der Kommission zugesagte Bericht darüber liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Sollten unerlaubte Beihilfeelemente festgestellt werden, erwartet die Bundesregierung von der Kommission entsprechende Sanktionen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Fragen 120 und 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit Mehrheit, eventuell nur gegen Kommissar Andriessen, beschlossen hat, die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Reinheitsgebotes bei Milch und Wurst wieder aufleben zu lassen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Verluste an Produktion von Milch, Schweinefleisch und Rindfleisch ein, falls die oben bezeichnete Klage Erfolg haben sollte? Die Vertragsverletzungsverfahren wegen der Reinheitsgebote bei Milch und Wurst befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Die EG-Kommission hat wegen des in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Verbots der Vermarktung von Produkten, die Milch und Milcherzeugnisse imitieren, bereits im März 1986 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Auch Frankreich wurde wegen einer entsprechenden Vorschrift verklagt. Beide Verfahren ruhen derzeit. Auf französischen Antrag hat der EuGH dieses Verfahren bis zum 15. Juli 1987 ausgesetzt, so daß wegen der sich anschließenden Gerichtsferien in dem gegenüber dem deutschen Verfahren weiter fortgeschrittenen französischen Verfahren nicht vor September 1987 mit einem Urteil gerechnet wird. Die EG-Kommission steht dem Vernehmen nach der weiteren Aussetzung der Gerichtsverfahren positiv gegenüber, sie hat der Aussetzung zumindest nicht widersprochen. Im Falle des Reinheitsgebots für Wurst ist bisher keine Klage beim EuGH erhoben worden. In diesem Vertragsverletzungsverfahren hat die EG-Kommission im Dezember 1986 eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, die von der Bundesregierung in Kürze beantwortet werden wird. Die Bundesregierung versucht, eine Klageerhebung durch die EG-Kommission in diesem Bereich abzuwenden. Die Auswirkungen eines Wegfalls des Imitationsverbots im Milchbereich bzw. des Reinheitsgebots für deutsche Fleischerzeugnisse lassen sich nicht genau vorhersagen. Nach Schätzungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten würden bei einer Zulassung von Imitationserzeugnissen im Milchbereich rd. 6 Millionen t Milch vom Markt verdrängt. Bei einem 1 %igen Ersatz von Fleisch durch pflanzliche Rohstoffe in Wurstwaren würden allein in der Bundesrepublik Deutschland etwa 150 000 Schweine und 13 000 Rinder weniger abgesetzt werden können. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Kreuzeder (GRÜNE) (Drucksache 11/283 Fragen 122 und 123): Wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung, daß bei der Kürzung von Milchreferenzmengen und den damit verbundenen Ausgleichszahlungen von der zugeteilten Referenzmenge ausgegangen wird anstelle von der tatsächlich gelieferten Milchmenge, wobei sich eine unverständliche und ungerechtfertigte Bevorzugung von „Härtefällen" ergibt, die ihre Quote nicht erfüllt haben? Welche Gründe sprechen dagegen, daß ein milcherzeugender Betrieb einen Teil seiner Anlieferungsreferenzmenge in eine Direktverkaufsreferenzmenge umwandelt, wenn er bisher noch keine Direktverkaufsreferenzmenge hatte, und weshalb ist es nicht erlaubt, eine solche Quotenumwidmung vorzunehmen, obwohl sie keinen Einfluß auf die Gesamtreferenzmenge hat? Zu Frage 122: Die Bundesregierung hat sich vehement im Ministerrat in Brüssel dafür eingesetzt, daß die Aussetzungsentschädigung dann nicht bei den sog. Härtefällen ausgezahlt wird, wenn die tatsächliche Milchanlieferung mehrjährig unter der Quote geblieben ist. Sie hat sich in dieser Frage nicht durchsetzen können, weil 10 Mitgliedstaaten eine andere Auffassung vertreten haben. Die Bundesregierung hat daraufhin versucht, wenigstens eine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten zu erhalten, in den genannten Fällen eine Ausgleichszahlung nicht vorzusehen. Die EG-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag mit dem Hinweis abgelehnt, daß mit einer solchen Regelung eine Diskriminierung der Landwirte in der Gemeinschaft verbunden sei, nämlich dann, wenn in einzelnen Mitgliedstaaten von der Ermächtigung Gebrauch gemacht würde und in anderen Mitgliedstaaten nicht. Da es sich bei der Ausgleichszahlung um EG-Recht und um Haushaltsmittel der Gemeinschaft handelt, kann die Bundesregierung vom Gemeinschaftsrecht nicht abweichen. Zu Frage 123: Keine! Eine Umwandlung von einer AnlieferungsReferenzmenge ganz oder teilweise in eine Direktvermarktungs-Referenzmenge ist nach dem EG-Recht zulässig. In vereinzelten Fällen ist davon Gebrauch gemacht worden. Es bedarf lediglich eines Antrages bei dem zuständigen Hauptzollamt. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 845* Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Fragen 124 und 125): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sogenannten „Lohnnebenkosten", die im Durchschnitt auf gut 80 v. H. des Lohnes angestiegen und in Einzelfällen schon über 100 v. H. des Lohnes liegen, eigentlich zu einem zweiten, unsichtbaren Lohn geworden sind und daher besser Lohnzusatzkosten genannt werden müßten? Ist die Bundesregierung bereit, in der amtlichen Statistik speziell des Statistischen Bundesamtes die Bezeichnung entsprechend zu verändern bzw. zu aktualisieren? Bei der Darstellung der Arbeitskosten bezeichnet das Statistische Bundesamt die von Ihnen angesprochenen Prozentsätze als das Verhältnis der Personalnebenkosten zum Entgelt für geleistete Arbeit. Dabei umfaßt das Entgelt für geleistete Arbeit nur den Teil der Löhne, der die unmittelbare Vergütung für geleistete Arbeitstage darstellt. Andere Lohnbestandteile, wie Lohnzahlungen für Feier-, Urlaubs- und Krankheitstage, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen, werden den Personalnebenkosten zugeordnet. Diese Aufteilung der Arbeitskosten entspricht den internationalen Normen für die Arbeitskostenerhebung. Gleichwohl stellen die genannten Teile der Personalnebenkosten für die Arbeitnehmer sichtbaren Lohn dar, weil sie zu tatsächlichen Lohnzahlungen führen und auf Lohnabrechnungen und Lohnsteuerkarten im Bruttolohn enthalten sind. Da die Personalnebenkosten also in großem Maße Lohnbestandteile umfassen, werden sie vom Statistischen Bundesamt auch nicht als „Lohnnebenkosten" bezeichnet. Aus dem gleichen Grunde wäre dafür die von Ihnen vorgeschlagene Bezeichnung „Lohnzusatzkosten" nicht zutreffend. Die amtliche Bezeichnung „Personalnebenkosten" mag zwar nicht sehr anschaulich sein, aber sie braucht nach Auffassung der Bundesregierung nicht geändert zu werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 126 und 127): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen neue sinnvolle Aufgabenfelder erschlossen wurden, und sind die Gemeinden in der Lage, neue Aufgaben dauerhaft zu erfüllen? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Beschäftigte im Anschluß an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse gefunden haben, oder sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den meisten Fällen ' kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen, an die sich erneute Arbeitslosigkeit anschließt? Neue sinnvolle Arbeitsfelder für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lassen sich vor allem in den Bereichen erschließen, in denen weder rechtliche Verpflichtungen von Trägern bestehen, noch sich die Arbeiten als eigene Aufgaben der Träger verfestigt haben. Nicht selten bestehen in solchen Bereichen die besten Chancen für die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. Hierzu zählen in erster Linie Maßnahmen im umwelterhaltenden und -verbessernden Bereich, den der Gesetzgeber mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 in den Katalog der bevorzugt zu fördernden Arbeiten aufgenommen hat. In Zusammenhang mit der allgemeinen Ausweitung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den letzten Jahren sind im Umweltbereich durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen neue Aufgabenfelder erschlossen worden. Hierunter fallen Maßnahmen in den Bereichen Wasserreinerhaltung und -reinigung, Abfallbeseitigung, Landschaftspflege, sonstiger Umweltschutz (einschließlich Naturschutz), Naherholung und Freizeit, Entsorgung. Die ABM-Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit läßt jedoch quantitative Angaben über die Bedeutung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Umweltbereich nur bedingt zu. Die dein Umweltschutz zuzurechnenden Maßnahmen innerhalb der neun Maßnahmegruppen der ABM-Statistik liegen weit überwiegend in vier Maßnahmebereichen, nämlich den Gruppen „Landwirtschaft/ Garten- und Landschaftsgartenbau", „Küstenschutz/ Landgewinnung", „Forstwirtschaft" und „Versorgungsanlagen". Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten geförderten Arbeitnehmer in den genannten umweltrelevanten Maßnahmebereichen ist in den Jahren seit 1983 bis 1986 kontinuierlich gestiegen (Jahresdurchschnittszahl 1983: 16 855, 1984: 22 854, 1985: 26 302, 1986: 28 926). Über gesicherte Angaben zur Frage, inwieweit die Gemeinden in der Lage sind, diese neuen Aufgaben dauerhaft zu erfüllen, verfügt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht. Aus der Praxis der Arbeitsverwaltung ist jedoch bekannt, daß Gemeinden im Einzelfall in der Lage sind, durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen innovativ erschlossene Aufgaben auch dauerhaft fortzuführen. Auch die positive Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden in den letzten Jahren läßt hierauf schließen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit führt derzeit über den arbeitsmarktlichen Erfolg von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine Sonderuntersuchung durch. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Frühere Untersuchungen des Instituts aus den Jahren 1982 und 1984 über den Verbleib der durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geförderten Arbeitnehmer haben ergeben, daß von den ausgeschiedenen Arbeitnehmern knapp die Hälfte (45 %) — sofort oder nach absehbarer Zeit — in ein nichtgefördertes Arbeitsverhältnis eingemündet sind. Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt, daß das Ziel der Verbesserung der Wiedereingliederungschancen schwer vermittelbarer Arbeitsloser über eine objektive Verbesserung der Wettbewerbschancen und damit der Vermittlungschancen durchaus in einem relativ hohen Maße erreicht wird. 846* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 128) : Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen der Bundesanstalt für Arbeit, wonach Berufsförderungslehrgänge zur Erlangung der Berufsreife zukünftig aus demographischen Gründen vorrangig nicht mehr intern (wie z. B. in Einrichtungen des Christlichen Jugenddorfes e. V.), sondern extern durchgeführt werden sollen, und hält die Bundesregierung bei einer solchen Umstellung noch die Chancen der Jugendlichen, in das Arbeitsleben eingegliedert zu werden, für ausreichend gewährleistet? Ob eine berufsvorbereitende Maßnahme als Internatsmaßnahme oder als offene Maßnahme durchgeführt wird, hängt nicht von der demographischen Entwicklung ab. Die Durchführung im Internat erfolgt, wenn für den Jugendlichen aus persönlichen Gründen, z. B. wegen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, eine besondere intensive sozialpädagogische Betreuung erforderlich erscheint und das Lehrgangsziel voraussichtlich nur so erreicht werden kann. Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt nicht, die geltenden Weisungen zu ändern. Insoweit ist die Ihrer Frage zugrunde liegende Annahme unzutreffend. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 129 und 130) : Welche Ursachen hat nach dem jetzigen Kenntnisstand der Absturz eines englischen Tornados in Hünxe-Bucholtwelmen am 30. März 1987 gegen 9.00 Uhr, und wie hoch ist der geschätzte Schaden insgesamt in der Zivilbevölkerung? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß in Zukunft die Anlagen der BP-Ruhrraffinerie sowie ein in der Nähe liegendes Schulzentrum nicht mehr von der Luftwaffe der Bundeswehr, aber auch von Militärmaschinen ausländischer NATOPartner überflogen werden, nachdem in fünf Jahren drei Abstürze in unmittelbarer Nähe vorgekommen sind? Zu Frage 129: Die Untersuchung des Unfalles ist noch nicht abgeschlossen und wird auch noch einige Zeit beanspruchen. Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis informieren. Zuständig für die Schadenregulierung ist das Amt für Verteidigungslasten Düsseldorf. Nach dessen Auskunft ist die Schadenserfassung noch nicht abgeschlossen. Die Höhe des Gesamtschadens ist deshalb noch nicht übersehbar, erste Abschlagszahlungen wurden jedoch schon geleistet. Zu Frage 130: So sehr ich die Besorgnis wegen der Unfälle in der Nähe der BP-Anlage und des Schulzentrums verstehe, die Forderung nach einem Überflugverbot ist nicht realisierbar. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 40 000 Schulen, über 23 000 gleich-schutzbedürftige Krankenanstalten und Altenheime und eine große Anzahl mit der BP-Anlage vergleichbarer Industrieanlagen. Alle diese Objekte müßten demnach ähnlich berücksichtigt werden. Wie Ihnen Staatssekretär Dr. Pfahls bereits in seinem Antwortschreiben vom 28. April 1987 erläutert hat, müßten entsprechende Sperrgebiete sehr weiträumig sein, um tatsächlich eine Risikominderung zu bewirken und nicht nur einer Scheinsicherheit zu dienen. Ausbildungsflugbetrieb wäre dann nicht mehr durchführbar, das würde aber bedeuten, daß die Streitkräfte nicht mehr in der Lage wären, ihren Auftrag zu erfüllen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/283 Frage 131): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Attraktivität des Berufssoldatentums im Unteroffiziersbereich durch eine Einschränkung der bisherigen Versetzungspraxis zu steigern, um der Abwanderung qualifizierter Kräfte in die freie Wirtschaft entgegenzuwirken? Von 8 301 Unteroffizieren, die sich im vergangenen Jahr um die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten beworben haben, konnten 1 949 übernommen werden. Auch in den Jahren 1984 und 1985 betrug die Zahl der Antragsteller das Vierfache des Bedarfs. Die absolute Zahl der Antragsteller ist steigend von 5 802 in 1984 über 7 510 in 1985 auf 8 301 in 1986. Die Ihrer Frage zugrundeliegende Annahme, es sei — etwa wegen der Versetzungspraxis — unattraktiv Berufsunteroffizier zu werden, wird durch die vorgenannten Zahlen nicht gestützt. Die Personalführung unserer Bundeswehr ist ständig bemüht, die Häufigkeit von Versetzungen so gering wie möglich zu halten, und hierbei neben der fachlichen Eignung auch persönliche und familiäre Besonderheiten gebührend zu berücksichtigen. An der Grundregel aber, daß der Soldat „zur Stelle" in den entsprechenden Dienstort und nicht „die Stelle" zum Soldaten versetzt werden kann, muß festgehalten werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 132 und 133): Welche Planungen hat die Bundesregierung für die Öffnung der Bundeswehr für Frauen bisher vornehmen lassen, und welche Erwägungen liegen diesen Planungen für den freiwilligen Einsatz von Frauen in den Streitkräften der Bundeswehr zugrunde? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Mai 1987 847* Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß der geplante Einsatz von Wehrpflichtigen bei der bevorstehenden Volkszählung tatsächlich ausschließlich auf freiwilliger Basis geschieht, und von welchen Umfangszahlen geht die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand dabei aus? Zu Frage 132: Im Zuge der Folgearbeiten der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr wurden in den Jahren 1982 bis 1984 die Möglichkeiten eines freiwilligen, waffenlosen Dienstes von Frauen als Soldaten untersucht. Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 17. Oktober 1984 hat der Bundesminister der Verteidigung im November 1984 die Weisung erteilt, die Untersuchungen einzustellen. Die Planungen für die Sicherung des Personalbestandes der Streitkräfte in den 90er Jahren, die weit fortgeschritten sind, sehen einen freiwilligen, waffenlosen Dienst von Frauen als Soldaten nicht vor. Aufgrund der anhaltenden gesamtgesellschaftlichen Diskussion um einen gleichberechtigten freiwilligen Dienst von Frauen auch in den Streitkräften hat nun der Bundesminister der Verteidigung die Weisung erteilt, die Untersuchungen wieder aufzunehmen — dieses wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Untersuchungsergebnisse der Folgearbeiten der Langzeitkommission sind nicht mehr aktuell. Zu Frage 133: Der Einsatz von Grundwehrdienstleistenden als Zähler ausschließlich auf freiwilliger Basis ist durch Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 1. April dieses Jahres sichergestellt. Ich zitiere aus dem Erlaß: „Sollte eine Erhebungsstelle Schwierigkeiten haben, das für ihren Erhebungsbereich erforderliche Zählerkontingent zu erreichen, so sind daher auch Freiwilligenmeldungen von Grundwehrdienstleistenden in Betracht zu ziehen, wenn die Erhebungsstelle ein derartiges Hilfeersuchen an die Bundeswehrdienststelle heranträgt .. . Mit dieser Regelung stimme ich einer Bitte des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter zu und komme den Erhebungsstellen bei der Zählergewinnung durch Freigabe von Grundwehrdienstleistenden, die freiwillig eine Zählertätigkeit übernehmen wollen, entgegen." Der Erlaß stellt somit eindeutig auf das Prinzip der Freiwilligkeit ab und läßt Folgerungen, daß dieses . Prinzip von den Bundeswehrdienststellen verletzt werden könnte, nicht zu. Nach dem Stand vom 19. Mai sind etwa 1 850 Grundwehrdienstleistende als Zähler vorgesehen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Scherrer (SPD) (Drucksache 11/283 Fragen 134 und 135): Trifft der in der „Siegener Zeitung" vom 13. März 1987 behauptete Sachverhalt zu, wonach der Leiter der Kommandantur des Lagers Stegskopf anläßlich der Übergabe einer Unterschriftenliste gegen den Bau der geplanten Platzrandstraße. durch den Bürgermeister der Ortsgemeinde Derschen sich besonders für die Namen der Bundeswehrzivilangestellten interessierte, die sich an der Unterschriftenaktion beteiligt hatten, und deren Verhalten mit der Bemerkung quittierte: „Die werden entlassen. "? Trifft es ferner zu, daß der Leiter der Kommandantur des Lagers Stegskopf, Zivilangestellte, die den Aufruf unterschrieben hatten, zu sich bestellte und ihnen nach Vorwürfen wegen ihres Tuns negative Folgen ankündigte und die Unterschrift unter ein Protokoll verlangte, worin die betreffenden Angestellten erklären sollten, sich zukünftig nicht mehr an Aktionen der Ortsgemeinde gegen die Pläne der Bundeswehr zu beteiligen? Zu Frage 134: Die Darstellung ist zutreffend. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte hat das Verhalten des Offiziers disziplinar gewürdigt. Zu Frage 135: Die Darstellung trifft in dieser Form nicht zu. Der Leiter der Truppenverwaltung hat auf Veranlassung des Kommandanten die betreffenden Arbeitnehmer zu der Unterschriftenaktion schriftlich angehört. Soweit von diesen gewünscht, wurde der zuständige Personalratsvorsitzende hinzugezogen. Negative Folgen wurden nicht angekündigt. Ebenso wurde von den Arbeitnehmern keine Erklärung abgefordert, sich künftig an Aktionen der Gemeinde gegen die Pläne der Bundeswehr nicht mehr zu beteiligen. Nach den Umständen war eine Anhörung der Arbeitnehmer der Bundeswehr in dieser Angelegenheit nicht geboten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/283 Frage 136) : Trifft es zu, daß die Firma Rheinmetall den geplanten Verkauf von 300 Kanonen des Kalibers 20 Millimeter im Bundesministerium der Verteidigung erörtert hat, und falls dies zutrifft, mit welchem Ergebnis? Der angeblich geplante Verkauf von 300 Kanonen des Kalibers 20 mm an den Iran ist von der Firma Rheinmetall im Bundesministerium der Verteidigung nicht erörtert worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dies ist eine Rede und keine Frage. Ich darf bitten, zum Ende zu kommen, Herr Gerster.


Rede von Dr. Johannes Gerster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
... hier im Interesse der Gesundheit der Athleten zu arbeiten, sondern daß das ausschließlich Sache des Deutschen Sportbundes sei?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gerster, ich bestätige gerne, daß der Bund erhebliche Mittel in der Weise zur Verfügung stellt, wie Sie es beschrieben haben. Ich nenne eine Zahl: Beispielsweise wendet der Bundesminister des Innern für sportmedizinische Untersuchungen von Spitzensportlern jährlich rund 2 Millionen DM auf. Darin sind natürlich all die Mittel, die die Maßnahmen, die Sie beschrieben haben, erfordern, nicht einbezogen. Ich glaube, daß hier der Aufwand des Bundes beträchtlich ist, und ich hoffe, daß dieser Aufwand zukünftig auch von allen Vertretern dieses Hauses als notwendig und sinnvoll bewertet wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Fragen 30 und 31 werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Wartenberg (Berlin) auf:
    Welche „Unterrichtung" zur Behandlung von AIDS-kranken Ausländern an den Grenzen hat das Bundesministerium des Innern der Grenzschutzdirektion Koblenz gegeben, und welche Weisung hat die Grenzschutzdirektion Koblenz auf Grund dieser Unterrichtung erteilt?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wartenberg, das zuständige Referat des Bundesministeriums des Inneren hat der Grenzschutzdirektion mit Erlaß vom 1. April 1987 folgendes mitgeteilt:
    1. Die Anwesenheit von Ausländern, die an AIDS erkrankt oder die, ohne bereits erkrankt zu sein, Träger von AIDS-Viren sind, beeinträchtigt im Hinblick auf das Übertragungs- wie auch das Kostenrisiko erhebliche Belange der Bundesre-



    Parl. Staatssekretär Spranger
    publik Deutschland. Diese Ausländer sind daher bei der Einreise gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG zurückzuweisen. Ob die Zurückweisung auch auf § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 9 AuslG gestützt werden könnte, kann dahinstehen.
    Für die Zurückweisung ist nicht der Nachweis erforderlich, daß der Ausländer tatsächlich an AIDS erkrankt oder Träger von AIDS-Viren ist. Es genügt insoweit vielmehr ein entsprechender begründeter Verdacht (vgl. Nr. 4 zu § 2 AuslVwV).
    2. Ich wäre Ihnen für die Mitteilung dankbar, welche konkreten Fälle dem Bezugsfernschreiben zugrunde liegen und auf welche Fallgestaltungen die Rückfrage abzielt. Abgesehen vielleicht von einer möglichen Zuordnung einreisewilliger Ausländer zu den wichtigsten AIDS-Risikogruppen bin ich bislang davon ausgegangen, daß es keine dem medizinischen Laien erkennbaren Anhaltspunkte gibt, die auf eine AIDS-Erkrankung oder gar nur eine AIDSInfizierung schließen lassen.
    Soweit dieser Erlaß. Die Grenzschutzdirektion hat nur die Ziffer 1 des Erlasses vom 13. April 1987 an ihren nachgeordneten Bereich weitergegeben und um Beachtung bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs gebeten.