- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
()
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Herr Kollege, Ihre beiden Fragen darf ich zusammenfassend wie folgt beantworten:
Der Bundesregierung ist diese Pressemitteilung bekannt. Da ein Vertreter der Bundesregierung an der Pressekonferenz nicht teilgenommen hat, kann die Bundesregierung den Inhalt der Meldung nicht bestätigen.
Falls diese Äußerungen so gemacht worden sind, verurteilt die Bundesregierung der Drohungen des SWAPO-Vertreters Garoeb mit aller Entschiedenheit. Sie sieht hierin eine erhebliche Belastung ihrer Beziehungen zur SWAPO. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es andererseits weder opportun noch sinnvoll, gegen derartige Aussagen des SWAPO-Vertreters Garoeb mit strafrechtlichen Mitteln vorzugehen.
Weder der in Bonn ansässige SWAPO-Angehörige
noch sein Büro haben in irgendeiner Form einen offiziellen Status. Ein Einschreiten gegen Ausländer ist nur möglich, wenn diese gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Hierfür liegen im Falle des in Bonn ansässigen SWAPO-Angehörigen keine Anhaltspunkte vor.