Ich muß das hinnehmen.
Aber Sie treiben hier das, was ich vorhin gesagt habe, in einer Weise auf die Spitze, daß es eigentlich ungehörig ist. Vorhin, als wir über die Parlamentarische Kontrollkommission gesprochen haben, haben Sie von der Unionsfraktion und der FDP in aller Deutlichkeit erklärt, es gehe nicht um St. Lague/Schepers, es gehe nicht um mathematische Proportionen, es gehe darum, wer das Vertrauen der Mehrheit des Bundestages erhalte.
Jetzt, wo Sie von der gesetzlichen Ausgangslage her eine andere Chance haben, greifen Sie zu einem ganz anderen Argument, nehmen Sie das Argument, das Sie vorhin ausdrücklich ausgeschlossen haben, um daraus zu begründen, daß wir keinen Anspruch darauf hätten.
Ich kann dazu nur sagen: Wie immer Sie es drehen und wenden, eines ist doch ganz klar und eindeutig: Es geht Ihnen darum, jeweils Mittel und Wege zu finden, mit denen bzw. auf denen Sie die Fraktion der GRÜNEN aus diesen Kontrollgremien ausschließen können.
Das ist die politische Absicht.
Die Art und Weise des Verfahrens, mit dem Sie das erreichen, mag wechseln, die politische Absicht bleibt dieselbe. Sie suchen sich jeweils immer das aus, was Sie für das Geschickteste halten. Ich meine, daß damit wiederum klargeworden ist, was hier politisch eigentlich zur Abstimmung steht.
Es geht um ein demokratisches Grundprinzip. Dieses demokratische Grundprinzip sieht so aus: Beteiligung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages an der parlamentarischen Kontrolle. Oder aber — wie Sie das sehen — : Darf die Mehrheit darüber entscheiden, welche Teile des Parlaments an dieser Kontrolle beteiligt werden sollen oder nicht? So, wie Sie argumentieren, läuft es darauf hinaus, daß Sie sagen: Die
Mehrheit des Parlaments hat das Recht, darüber zu befinden, wer die Vertretung dieser Mehrheit wiederum kontrollieren darf. Ich sage dazu: Das, was Sie da an Positionen vertreten, hat mit demokratischen Grundprinzipien nichts zu tun.
Wenn Sie eine Regelung finden wollen, die allen Fraktionen eine gleichberechtigte Teilnahme an dieser demokratischen Kontrolle ermöglicht — meinethalben auch entsprechend ihren proportionalen Stärkeverhältnissen — , dann geht das nur auf dem Wege, daß wir auch bei diesem Gremium sagen: Wir wollen sicherstellen, daß alle vier Fraktionen beteiligt sind. Da durch Gesetz vorgeschrieben ist, daß es sich hierbei nur um fünf Mitglieder handeln kann, schlagen wir vor, dieses Gremium in Zukunft im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 zu besetzen. Damit können Sie sogar noch Ihre Mehrheit sichern: drei Vertreter der Koalition, zwei Vertreter der Opposition. Dann kommen alle Fraktionen zum Zuge. Die Diskriminierungsabsicht wäre zurückgewiesen.
Ich darf deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag bitten.