Rede von
Friedrich
Bohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich recht herzlich bedanken, Herr Kollege Becker, daß Sie um die Fraktion der CDU/CSU so besorgt sind. Wir werden bei passender Gelegenheit darauf zurückkommen.
Ich darf Ihnen zunächst einmal den § 4 des Gesetzes hinsichtlich der Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes vorlesen:
Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus seiner Mitte.
Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Gewählt ist — das ist sehr wichtig —,
wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.
Das heißt also, es gibt hier keine Automatik. Es gibt nicht die Möglichkeit — wie bei der Besetzung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages — , daß nach Fraktionsstärke Delegationen oder Entsendungen stattfinden, sondern ähnlich wie bei der Wahl der Vizepräsidenten brauchen die Bewerber das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Diese Regelung ist auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Januar letzten Jahres für verfassungsgemäß erklärt worden. Ich darf auf zwei Leitsätze in diesem Zusammenhang verweisen:
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Mitglieder
— in diesem Fall nach § 4 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes —
mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zu wählen sind.
Dieses Verfahren soll gewährleisten, daß nur Abgeordnete gewählt werden, die persönlich das Vertrauen der Mehrheit cies Bundestages genießen.
Der zweite Satz, Herr Kleinert, lautet:
Jedenfalls aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes kann es verfassungsrechtlich hinzunehmen sein, daß einzelne Fraktionen bei der Besetzung eines Ausschusses unberücksichtigt bleiben.
Das ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Ich kann nur sagen: Es kommt nun darauf an, ob die Kandidaten — wir bleiben bei acht Mitgliedern — das Vertrauen der Mehrheit des Deutschen Bundestages finden.
Ich muß Ihnen folgendes sagen: Wenn der Herr Abgeordnete Ströbele
ausweislich des Plenarprotokolls vom 3. September 1985 erklärt: ,,... wir GRÜNEN sind grundsätzlich gegen staatliche Geheimnisse ...", ,,... Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz" seien „mit richtig verstandener Demokratie unvereinbar" , werden Sie doch bitte Verständnis dafür haben, daß wir den Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht empfehlen können, heute einen Kandidaten der Fraktion DIE GRÜNEN in das Gremium Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen.
Angesichts alldessen sind wir der Auffassung, daß es richtig ist, an der bewährten Zahl von acht Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission festzuhalten. Darüber hinaus werden wir es der Abstimmung, der Wahl, überlassen müssen, wie die Zusammensetzung der PKK ausgeht. Die CDU/CSU-
300 Deutscher Bundestag — 11.Wahlperiode 7. Sitzung. Bonn, Mitwoch, dn 1. April 1987
Bohl
Fraktion wird sich jedenfalls nicht dazu hergeben, der Fraktion der GRÜNEN zu Sitz und Stimme in diesem wichtigen Kontrollgremium zu verhelfen.
Vielen Dank.