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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/255 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 255. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 19844 D Aktuelle Stunde betr. Äußerungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Rheinverschmutzung Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 19831 B Dr. Laufs CDU/CSU 19832 B Frau Hönes GRÜNE 19833 B Baum FDP 19834 B Bachmaier SPD 19835C Schmidbauer CDU/CSU 19836 D Müller (Düsseldorf) SPD 19838A Dr. Lippold CDU/CSU 19839 B Roth SPD 19840 A Dr. Göhner CDU/CSU 19840 D Grünbeck FDP 19842 A Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 19843A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 10/5734 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/6685 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6686 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) — Drucksache 10/3544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/6687 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) — Drucksache 10/3557 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/6687 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung (Anlage 1) (Verhaltensregeln) — Drucksache 10/6687 — Schulte (Unna) SPD 19846 B Bohl CDU/CSU 19848 D Mann GRÜNE 19851 C Buschbom CDU/CSU 19853A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Dr. Schwenk (Stade) SPD 19855A Wolfgramm (Göttingen) FDP 19856 D Conradi SPD 19859 C Dr. Lammert CDU/CSU 19861 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Bericht der Ad-hoc-Kommission Parlamentsreform zu den Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem Entschließungsantrag zu dem Bericht der Ad-hoc-Kommission „Parlamentsreform" zu dem Bericht der Enquete-Kommission „Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen; Gestaltung von Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung" — zur Institutionalisierung einer Beratungskapazität für Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 10/3600, 10/3725 (neu), 10/3726 (neu), 10/3727 (neu), 10/3728 (neu), 10/3729 (neu), 10/3730 (neu), 10/4740, 10/4218, 10/5844, 10/6688 — Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 19862 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 19864 B Rusche GRÜNE 19865 B Dr. Lammert CDU/CSU 19866 B Vahlberg SPD (Erklärung nach § 31 GO) 19867 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen), Dr. Laufs, Kühbacher, Dr. Hirsch, Dr. Müller (Bremen), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Baum, Bredehorn, Broll, Dr. Feldmann, Dr. Friedmann, Gattermann, Grünbeck, Grüner, Dr. Haussmann, Hoffie, Kleinert (Hannover), Kohn, Dr. Graf Lambsdorff, Möllemann, Nehm, Neuhausen, Purps, Schäfer (Mainz), Frau Dr. Segall, Sieler, Frau Simonis, Dr. Solms, Suhr; später beigetreten: die Abgeordneten Lowack, Clemens, Dr. Schöfberger, Frau Dr. Hamm-Brücher, Immer (Altenkirchen), Borchert, Frau Eid, Frau Zutt, von Hammerstein, Pauli, Voigt (Sonthofen), Frau Weyel (vgl. Stenographischer Bericht, 247. Sitzung, Seite 19171) Neubauten des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/5357 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Westerland) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umbau des Plenarsaals des Deutschen Bundestages und weitere Bauplanungen im Bereich der Bundestagsgebäude — Drucksache 10/5391 — Dr. Weng (Gerlingen) FDP 19868A Conradi SPD 19869A Bohl CDU/CSU 19872 A Werner (Westerland) GRÜNE 19872 B Dr. Daniels CDU/CSU 19873 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Enwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg — Drucksachen 10/6393, 10/6426 —Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/6646 — Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 19874A Metz CDU/CSU 19875 B Frau Simonis SPD 19876C Bredehorn FDP 19878A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 19879 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Atomsperrgesetz) — Drucksache 10/1913 —Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/5574 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Schily, Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN Illegale Plutoniumverarbeitung in Hanau — Drucksachen 10/5160, 10/5772 — in Verbindung mit Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betr. die Änderung vom 27. September 1984 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation — Drucksache 10/6600 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/6674 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 III Tatge GRÜNE 19881 D Lenzer CDU/CSU 19883 C Reuter SPD 19886 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 19887 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 19889 C Namentliche Abstimmungen . . 19891A, 19891 B Ergebnisse 19892D, 19895 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen — Drucksache 10/5102 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6703 — 19891 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht — Drucksache 10/3434 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/6672 — 19891 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes — Drucksache 10/306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/6671 — 19892 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Ebert-Gedenkstätte — Drucksache 10/6215 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/6642 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6655 — Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 19892 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen Selbstverwaltung — Drucksache 10/6086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/6661 — 19894 D Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Absolutes Überflugverbot über chemischen und atomaren Anlagen — Drucksache 10/5977 (neu) — 19895 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Beteiligung der Deutschen Bundesbahn an der Finanzierung des Nahverkehrsverbundes Rhein-Neckar — Drucksachen 10/5179, 10/6262 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 19896C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Sechster Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Siebenter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 10/877, 10/2777, 10/6583 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/4690 — 19897 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/6500 — 19897 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Beratung der Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/5475 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/5476 — in Verbindung mit Beratung der Übersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/5679 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 17 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/6191 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/6640 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 933/82, 2 BvR 1746/82, 2 BvR 1747/82, 2 BvR 1800/82, 2 BvR 237/83 — Drucksache 10/6662 — 19898 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksachen 10/978, 10/6461 — . . . 19898 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweite Fortschreibung des Berichts über die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Drucksachen 10/5823, 10/5980 Nr. 1.12, 10/6458 — 19898 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/143/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 10/5706 Nr. 27, 10/6459 — 19898 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung des ökologischen Weinbaus durch die Gewährung von Umstellungsbeihilfen und die Einrichtung eines Beratungsmodells — Drucksachen 10/4578, 10/6401 — . . . 19898 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Konzept zur Reduzierung der Getreideüberschüsse durch freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden als Alternative zu geplanten Flächenstillegungen — Drucksachen 10/3627, 10/5787 — . . . 19898 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Aufnahme von Getränken mit mehr als 1,2 v. H. Alkohol in die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und Erweiterung um die Pflicht zur mengenmäßigen Kennzeichnung der Zusatzstoffe zu dem Antrag der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Kaliumhexacyanoferrat (II) und Asbestfiltern bei der Weinerzeugung zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Flaschenimport von Wein — Verbot von Weinimport in Tankwagen zu dem Antrag der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 V Mengenmäßige Kennzeichnung von Weinmischungen und -verschnitten einschließlich Art und Weise der Süßreserve zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot des Einsatzes von ausländischem Deckrotwein zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Eindeutige Kennzeichnung der Herkunft von Sekt zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbesserung der Verbraucherinformation bei Wein durch Erweiterung der Pflichtangaben für die Weinetikettierung zu dem Antrag der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Ausdehnung des Prüfungsverfahrens von Wein auf Pestizidrückstände und Schwermetalle sowie Kupfer und Arsen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Delorme, Ibrügger, Jaunich, Dr. Klejdzinski, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Sielaff, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neuordnung des Weinrechts zu dem Antrag der Abgeordneten Schartz (Trier), Susset, Frau Will-Feld, Kroll-Schlüter, Dolata, Dr. Hoffacker, Freiherr von Schorlemer, Hornung und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Bredehorn, Paitner und der Fraktion der FDP Kontrolle ausländischer Weine — Drucksachen 10/3680, 10/4570, 10/4571, 10/4572, 10/4573, 10/4574, 10/4575, 10/4576, 10/5324, 10/5361, 10/6473 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 19903A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksachen 10/3348, 10/5805 — . . . 19899 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhalt der Bundesbahnstrecke Lauffen am Neckar—Leonbronn — Drucksachen 10/5952, 10/6253 — . . . 19899 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/6132, 10/6446 — . . . 19899 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Steinhauer, Frau Renger, Frau Fuchs (Köln), Glombig, Dr. Schmude, Büchner (Speyer), Amling, Bamberg, Buschfort, Buckpesch, Bernrath, Dreßler, Egert, Hauck, Heyenn, Jaunich, Klein (Dieburg), Lohmann (Witten), Kirschner, Lambinus, Lutz, Dr. Müller-Emmert, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Peter (Kassel), Reimann, Schreiner, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Zander, Dr. Kübler, Meininghaus und der Fraktion der SPD Förderung des Sports für behinderte Mitbürger — Drucksachen 10/2518, 10/6100 — . . . 19899 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Dr. von Bülow, Collet, Dr. Ehrenberg, Jung (Düsseldorf), Junghans und der Fraktion der SPD Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) — Drucksachen 10/2843, 10/5704 — . . . 19899 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller (Bremen), Vogel (München), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Haushaltspolitische, ökologische und entwicklungspolitische Risiken der Ausfuhrbürgschaften zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller (Bremen), Vogel (München), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Haushaltspolitische, ökologische und entwicklungspolitische Risiken der Ausfuhrbürgschaften — Drucksachen 10/5047, 10/5072, 10/5698 — 19900A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zollager VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Freizonen und Freilager — Drucksachen 10/4184 Nr. 17, 10/5234 — 19900A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 83/181/EWG zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/297/EWG zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Haupttreibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffes — Drucksachen 10/5980 Nr. 2.41, 10/6580 — 19900 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung „Hochschulpolitische Zielsetzungen der Bundesregierung und Förderung der Drittmittelforschung" zum Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Frau Pack, Daweke, Nelle, Rossmanith, Schemken, Schulze (Berlin), Graf von Waldburg-Zeil und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Eimer (Fürth), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Segall und der Fraktion der FDP Programm zur Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen durch die Einrichtung von Forschungsstellen (Forschungsprofessuren) auf Zeit — Drucksachen 10/3782, 10/5785, 10/6590 — 19900 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Errichtung von Widerspruchsausschüssen bei der Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 10/442, 10/6605 19900 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 23 Tit. 671 01 — Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz —— Drucksachen 10/6295, 10/6660 — . . . 19900 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Geänderter Vorschlag für eine sechzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden — Drucksachen 10/6198 Nr. 3.11, 10/6683 — 19900 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Sanierung und Liquidation der Kreditinstitute — Drucksachen 10/4983 Nr. 51, 10/6692 — 19900 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bezüglich der Anlagepolitik bestimmter OGAW — Drucksachen 10/5980 Nr. 2.42, 10/6693 — 19901 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer Stillhaltevereinbarung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern — Drucksachen 10/4583 Nr. 4, 10/6673 — 19901A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Eigenmittel von Kreditinstituten — Drucksachen 10/6198 Nr. 3.10, 10/6694 — 19901 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 VII Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Notprogramm zur Schutzwaldsanierung der Alpenregion — Drucksachen 10/2866, 10/6670 — . . . 19901 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Europäischer Rat vom 2./3. Dezember 1985 in Luxemburg sowie zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ergebnis des Europäischen Rates in Luxemburg am 2./3. Dezember 1985 — Drucksachen 10/4433, 10/4474, 10/6675 — 19901 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1986 — Drucksachen 10/5762, 10/6681 — . . . 19901 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung (Neuordnung der Energiewirtschaft und Novellierung des Energierechts) — Drucksachen 10/5010, 10/6677 — . . . 19901 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Schulte (Menden), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Energiesparprogramm für den Wärmemarkt — Drucksachen 10/5976, 10/6678 — . . . 19901 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Stopp der Rüstungsexporte nach Peru — Drucksachen 10/5416, 10/6679 — . . . 19902 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Vosen, Frau Dr. Hartenstein, Verheugen, Frau Blunck, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Schmedt (Lengerich), Sielaff, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Hansen (Hamburg), Dr. Kübler, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Frau Fuchs (Köln), Herterich, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Roth, Schäfer (Offenburg), Schluckebier, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Tietjen, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000" — Drucksachen 10/2359, 10/6697 — . . . 19902 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Vorläufiger Stopp aller Atomtransporte — Drucksachen 10/2333, 10/6689 — . . . 19902 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Eid, Auhagen und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kittelmann, Wissmann, Klein (München), Dr. Pinger, Lenzer, Höffkes, Echternach, Graf Huyn, Frau Geiger, Lattmann, Dr. Schwörer, Schwarz, Clemens, Dr. Unland, Kolb, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Jobst, Repnik, Weiß, Hornung, Hinrichs, Frau Roitzsch (Quickborn), Frau Dr. Hellwig, Jagoda, Dr. Stercken, Dr. Schroeder (Freiburg), Lowack, Hedrich, Kraus, Dr. Lammert, Reddemann, Magin, Ruf, Müller (Wadern) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff, Dr. Haussmann, Beckmann, Frau Seiler-Albring, Dr. Weng (Gerlingen), Dr. Feldmann, Dr. Solms, Frau Dr. Segall, Dr. Rumpf, Dr.-Ing. Laermann, Kohn und der Fraktion der FDP Wettbewerbschancen der deutschen Wirtschaft im pazifischen Raum — Drucksachen 10/3995, 10/5133, 10/5699, 10/6680 — 19902 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 1986 — Drucksachen 10/5810, 10/6704 — in Verbindung mit VIII Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) — Drucksache 10/3983 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6595 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern (Arzneimittelversorgungsrecht) — Drucksache 10/2633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6603 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Lutz, Frau Fuchs (Köln), Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Gilges, Glombig, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Jung (Düsseldorf), Kirschner, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Urbaniak, Weinhofer, Frau Weyel, von der Wiesche, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten — Drucksache 10/2559 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6591 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6606 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen — Drucksache 10/4520 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6594 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bueb, Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN Armut und Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland (I und II) — Drucksachen 10/4503, 10/4504, 10/6055 — Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Zeitler, Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Arbeit und Armut in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/5524, 10/6634 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Amling, Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Glombig, Gilges, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kirschner, Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Urbaniak, Waltemathe, Weinhofer, Frau Weyel, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Auswirkungen der schrankenlosen Zulassung von befristeten Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit des Beschäftigungsförderungsgesetzes — Drucksachen 10/5937, 10/6555 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 IX Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Lutz, Frau Fuchs (Köln), Buschfort, Egert, Glombig, Heyenn, Kirschner, Müller (Düsseldorf), Menzel, Peter (Kassel), Reschke, Reimann, Schreiner, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Vosen, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Mißbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung — Drucksache 10/6195 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation — Drucksachen 10/1233, 10/6705 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 19919 B Lutz SPD 19922 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 19925A Bueb GRÜNE 19927 C Stutzer CDU/CSU 19929 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . 19931 D Dreßler SPD 19935 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einhaltung des SALT II-Abkommens — Drucksache 10/6627 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19940 B Voigt (Frankfurt) SPD 19942 B Schäfer (Mainz) FDP 19944 D Lange GRÜNE 19946 B Genscher, Bundesminister AA 19947 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Männle, Frau Verhülsdonk, Frau Augustin, Frau Berger (Berlin), Frau Dempwolf, Frau Fischer, Frau Krone-Appuhn, Frau Dr. Neumeister, Frau Pack, Frau Rönsch (Wiesbaden), Frau Roitzsch (Quickborn), Frau Will-Feld, Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Cronenberg (Arnsberg), Frau Dr. Segall, Eimer (Fürth), Kohn, Dr. Hirsch, Baum, Beckmann, Frau Seiler-Albring, Dr. Haussmann, Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP Situation der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/5817, 10/6340 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern — Drucksache 10/2527 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4688 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4717 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Frage, ob bundesgesetzliche Grundlagen zur Finanzierung von Frauenhäusern geschaffen werden können — Drucksachen 10/291, 10/4688 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. MartinyGlotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz — Drucksache 10/156 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4945 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dann, Frau Zeitler, Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten X Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen (Antidiskriminierungsgesetz) — Drucksache 10/6137 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Auswirkungen der neuen Informations-und Kommunikationstechnologien auf die Lebens- und Arbeitswelt von Frauen (I und II) — Drucksachen 10/4025, 10/4026, 10/6129 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung einer Kommission „Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag" — Drucksache 10/5190 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Zeitler, Frau Dann und der Fraktion DIE GRÜNEN Frauen und Erwerbstätigkeit — Drucksache 10/4444 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Frau Fuchs (Köln), Jaunich, Kuhlwein, Lutz, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Rücknahme der Eingriffe in Chancen und Rechte von Frauen — Drucksache 10/3894 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksachen 8/4156, 10/358 Nr. 58, 10/4985 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag über gleiches Entgelt für Männer und Frauen (Berichtszeitraum 1980 bis 1985) — Drucksache 10/6501 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Roth, Frau Renger, Frau Blunck, Frau Dr. Czempiel, Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Frau Odendahl, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Bachmaier, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Glombig, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Dr. Mitzscherling, Peter (Kassel), Rohde (Hannover), Dr. Soell, Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Frauenarbeitslosigkeit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Roth, Lutz, Frau Schmidt (Nürnberg), Egert, Frau Steinhauer, Dr. Jens, Bachmaier, Frau Blunck, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Frau Fuchs (Verl), Gilges, Glombig, Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jung (Düsseldorf), Frau Luuk, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau MatthäusMaier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Dr. Steger, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 XI zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Roth, Frau Renger, Frau Blunck, Frau Dr. Czempiel, Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Frau Odendahl, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Bachmaier, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Glombig, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Dr. Mitzscherling, Peter (Kassel), Rohde (Hannover), Dr. Soell, Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Frauenarbeitslosigkeit — Drucksachen 10/1236, 10/1283, 10/6602 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Bericht der Enquete-Kommission Frau und Gesellschaft gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1977 — Drucksache 8/305 —— Drucksachen 8/4461, 9/124, 10/358 Nr. 79, 10/5623 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Weltfrauenkonferenz in Nairobi — Drucksache 10/3888 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Entwurf einer Entschließung betreffend ein mittelfristiges Programm der Gemeinschaft (1986 bis 1990) zur Chancengleichheit der Frauen — Drucksache 10/5627 — Frau Männle CDU/CSU 19952 A Frau Hönes GRÜNE 19952 D Frau Pack CDU/CSU 19954 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 19955 B Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 19958 A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 19958 D Frau Karwatzki CDU/CSU 19959 C Frau Huber SPD 19960 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 19965 C Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 19966 C Frau Matthäus-Maier SPD 19967 B Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 19968 C Bratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/6659 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/6709 — Gansel SPD 19971 D Seiters CDU/CSU 19973 B Frau Eid GRÜNE 19974 C Beckmann FDP 19975 D Beratung der Sammelübersicht 177 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6248 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 183 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6354 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 189 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6575 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 193 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6644 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 155 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5677 — in Verbindung mit XII Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Beratung der Sammelübersicht 166 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6060 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 174 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6184 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 182 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6353 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 186 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6429 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 192 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6643 — Kirschner SPD 19977 B Dr. Göhner CDU/CSU 19978 B Mann GRÜNE 19978 D Frau Dr. Segall FDP 19979 B Vahlberg SPD 19983 B Pöppl CDU/CSU 19984 B Dr. Rumpf FDP 19986 C Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 19987 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts — Drucksachen 10/5130, 10/5878 — Frau Eid GRÜNE 19989 A Dr. Hornhues CDU/CSU 19990A Dr. Holtz SPD 19991 A Dr. Feldmann FDP 19991 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister AA . 19992 C Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/4719 — zur Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Duve, Dr. Holtz, Jungmann, Klose, Dr. Kübler, Lambinus, Frau Luuk, Meininghaus, Neumann (Bramsche), Pauli, Sielaff, Waltemathe, Frau Zutt und der Fraktion der SPD — Drucksachen 10/3111, 10/4715 — Menschenrechtspolitik der Bundesregierung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 10/4720 — zur Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Duve, Dr. Holtz, Jungmann, Klose, Dr. Kübler, Lambinus, Frau Luuk, Meininghaus, Neumann (Bramsche), Pauli, Sielaff, Waltemathe, Frau Zutt und der Fraktion der SPD — Drucksachen 10/3111, 10/4715 — Menschenrechtspolitik der Bundesregierung — Drucksache 10/6223 — 19994 A Fragestunde — Drucksache 10/6684 vom 5. Dezember 1986 —Auffassung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz über die Ursachen der Bindung öffentlicher Mittel in der Grundlagenforschung durch Großprojekte MdlAnfr 1 05.12.86 Drs 10/6684 Vogelsang SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 19905 B ZusFr Vogelsang SPD 19905 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 19905C ZusFr Kuhlwein SPD 19905 D ZusFr Frau Odendahl SPD 19906A ZusFr Frau Weyel SPD 19906 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 19906 B Veröffentlichung der Studie „Schwangerschaftsabbruch — Gesetz und Praxis im internationalen Vergleich" der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie MdlAnfr 3 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 19906 C ZusFr Frau Weyel SPD 19906 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 19907A Untersuchung der Fleisch- und Gemüseimporte aus Polen auf Verstrahlung MdlAnfr 6, 7 05.12.86 Drs 10/6684 Eigen CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wagner BMU 19907 B ZusFr Eigen CDU/CSU 19907 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 XIII ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 19907 D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 19907 D ZusFr Hornung CDU/CSU 19908A ZusFr Frau Weyel SPD 19908A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 19908A ZusFr Vosen SPD 19909 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 19909 B Strafrechtliche Ermittlungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Firmen Sandoz, Ciba-Geigy, BASF, Hoechst und Lonza-Werke GmbH MdlAnfr 40 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Emmerlich SPD Antw StSekr Dr. Wagner BMU 19909 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD 19909 D ZusFr Hornung CDU/CSU 19910A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 19910 B Benutzung des Frankfurter Flughafens als Umschlagplatz für amerikanische Waffenlieferungen an den Iran MdlAnfr 22, 23 05.12.86 Drs 10/6684 Stobbe SPD Antw StMin Möllemann AA 19910 C ZusFr Stobbe SPD 19910 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 19911A Zahl der Opfer in der Sowetunion während des Zweiten Weltkrieges MdlAnfr 25 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 19911C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 19911C Engagement der DDR in Kambodscha MdlAnfr 26 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 19912A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 19912A Stärkere Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung der Hochschulen angesichts der Überforderung der Länder; Verschlechterung der Relation zwischen wissenschaftlichem Personal und Studenten MdlAnfr 9, 10 05.12.86 Drs 10/6684 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 19912 C ZusFr Kuhlwein SPD 19912 D ZusFr Frau Odendahl SPD 19913A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 19913 B ZusFr Vogelsang SPD 19913 B ZusFr Kastning SPD 19914 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 19914C Auffassung des Präsidenten der westdeutschen Rektorenkonferenz über den Mißbrauch des „Öffnungsbeschlusses" der Regierungschefs von 1977 über Einsparprogramme zu Lasten der Qualität von Wissenschaft und Forschung und die Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses MdlAnfr 11, 12 05.12.86 Drs 10/6684 Kastning SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 19914 D ZusFr Kastning SPD 19914 D ZusFr Kuhlwein SPD 19915 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 19915C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 19915C ZusFr Vogelsang SPD 19916 D ZusFr Hornung CDU/CSU 19917 A ZusFr Frau Odendahl SPD 19917 B Nächste Sitzung 19994 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19995*A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Bindig (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]) 19995* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Dr. Hauchler (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]) 19995* D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Müller (Düsseldorf) (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]) 19996*A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Dr. Struck (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes XIV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]) 19996* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 2 a und b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes) (Schulte [Unna] [SPD]) 19996* C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Lambinus, Duve, Vahlberg, Lutz und Dr. Schöfberger (alle SPD) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage betr. illegale Plutoniumverarbeitung in Hanau (Drucksache 10/6708) 20000* B Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über Entschließungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 10/6707 und 10/6708 betr. illegale Plutoniumverarbeitung in Hanau . 20000* C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung (Antrag betr. Förderung des Sports für behinderte Mitbürger) (Frau Steinhauer [SPD]) 20000* D Anlage 10 Erkärung nach § 31 GO des Abg. Vogel [München] [GRÜNE] zur Abstimmung über Punkt 43 d der Tagesordnung (Sammelübersicht 193 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen) 20002* C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt „Beratung einer Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu den Entschließungsanträgen zu Großen Anfragen betr. Menschenrechtspolitik der Bundesregierung" (Drucksache 10/6223) (Neumann [Bramsche] [SPD], Fischer [Bad Hersfeld] [GRÜNE]) 20003*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 19831 255. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Barzel 11. 12. Dr. Bugl 10. 12. Curdt 11. 12. Dr. Dollinger 10. 12. Gerster (Mainz) 10. 12. Dr. Götz 10. 12. Grunenberg 11. 12. Haar 11. 12. von Hammerstein 10. 12. Hauff 10. 12. Haungs 10. 12. Huonker 10. 12. Jaunisch 11. 12. Jung (Düsseldorf) 11. 12. Kiechle 10. 12. Dr. Laermann 11. 12. Linsmeier 10. 12. Frau Luuk 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 10. 12. Dr. Mikat 10. 12. Dr. Müller * 11. 12. Nagel 11. 12. Peter (Kassel) 11. 12. Dr. Schierholz 10. 12. Schlaga 10. 12. Schmidt (Hamburg) 11. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Schulte (Menden) 11. 12. Uldall 10. 12. Voigt (Sonthofen) 10. 12. Frau Wagner 11. 12. Zander 10. 12. Dr. Zimmermann 10. 12. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Bindig (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]): Den Bestimmungen zur Neufassung der Verhaltensregeln für Abgeordnete stimme ich nicht zu, da sie keine ausreichende Transparenz über die wirtschaftliche Situation und insbesondere die wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Abgeordneten schaffen. Ich trete für eine weitgehende Offenlegung aller Zuwendungen für Abgeordnete sowie ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein. Ich verweise darauf, daß die Parlamente anderer Staaten wesentlich umfassendere Verpflichtungen Anlagen zum Stenographischen Bericht kennen, als sie sich der Deutsche Bundestag geben will; dies sind z. B. Großbritannien, die Niederlande und vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika, in denen der Ethics in Government Act in umfassender Weise die Offenlegung der privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Abgeordneten regelt. In den USA müssen bei bestimmten Zuwendungen Angaben über Beträge bis hinab zu 100 $ oder sogar 35 $ gemacht werden. Was die Bezahlung von Tätigkeiten der Abgeordneten angeht, so ist davon auszugehen, daß die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag eine Haupttätigkeit ist, die den vollen Arbeitseinsatz erfordert; jede darüber hinausgehende private Berufstätigkeit muß zu Lasten der Mandatsausübung gehen und ist eine Nebentätigkeit, die bekanntgemacht werden sollte. Alle bezahlten „Nebentätigkeiten" sollten der Art und bei Überschreiten eines niedrig anzusetzenden Grundbetrages auch der Höhe nach in Wertstufen angegeben und veröffentlicht werden. Zuwendungen in Form von Spenden oder gewährten Sach- oder Dienstleistungen sollten der Art, Höhe und Quelle nach bis hinab zu einer sehr geringen Grenze (z. B. 500 DM pro Jahr) angegeben und veröffentlicht werden. Einkünfte der Abgeordneten aus den anderen Einkommensarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sollten für jede Einkommensart offengelegt werden in Wertgrößenstufen, sofern sie eine Grundwertstufe überschreiten (z. B. über 100 000 DM, über 250 000 DM, über 500 000 DM usw.). Dasselbe gilt für die Vermögenssituation, wobei ein Grundbetrag außer Ansatz bleiben könnte (z. B. Vermögen über 500 000 DM, über 1 Million DM usw.). Angegeben werden sollten auch „negative Vermögen" (Schulden) ab einer festzulegenden Summe, wobei z. B. Hypotheken für ein Wohnhaus außer Ansatz bleiben könnten. Eine solche weitgehende Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Abgeordneten würde ihre wirtschaftliche Lage, ihre wirtschaftlichen Interessen und Abhängigkeiten transparent machen. Für einen Wähler kann es durchaus auch für seine Wahlentscheidung von Bedeutung sein, zu erfahren, vor welchem wirtschaftlichen Hintergrund ein Abgeordneter tätig ist. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Dr. Hauchler (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz enthält eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand. Es wird jedoch in folgenden 19996* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Punkten dem Gebot der Durchschaubarkeit der finanziellen Verhältnisse der Abgeordneten nicht gerecht: 1. Es erfolgt keine Offenlegung gegenüber den Bürgern, welche zusätzlichen Einnahmen ein Abgeordneter neben seinen Diäten erhält. Mögliche Abhängigkeiten eines Abgeordneten aus finanziellen Gründen werden deshalb der Öffentlichkeit nicht bekannt. 2. Es erfolgt eine nicht zu vertretende Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgruppen. Die Parlamente anderer Staaten kennen wesentlich umfassendere Vorschriften zur Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten, als das vorliegende Gesetz sie für den Deutschen Bundestag vorsieht, etwa Großbritannien, die Niederlande und vor allem die USA. Mit dem vorliegenden Gesetz wird versäumt, das geschwächte Vertrauen vieler Bürger in die finanzielle Unabhängigkeit politischer Entscheidungen der Abgeordneten wieder zu stärken. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Müller (Düsseldorf) (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]): Den Bestimmungen zur Neufassung der Verhaltensregeln für Abgeordnete stimme ich nicht zu, da sie keine ausreichende Transparenz über die wirtschaftliche Situation und insbesondere die wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Abgeordneten schaffen. Ich trete für eine weitgehende Offenlegung aller Zuwendungen für Abgeordnete sowie ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Dr. Struck (SPD) zur Abstimmung über Punkt 2 b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [Verhaltensregeln]): Ich werde das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln) ablehnen und dagegen stimmen. Dieses Gesetz enthält zwar eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand; es wird allerdings in einem entscheidenden Punkt dem Gebot der Durchschaubarkeit finanzieller Verhältnisse der Abgeordneten nicht gerecht. „Gläserne Taschen" der Abgeordneten, d. h. Offenlegung gegenüber den Bürgern darüber, welche zusätzlichen Einnahmen ein Abgeordneter neben seinen Diäten wofür erhält, wird es durch dieses Gesetz nicht geben. Diese sind aber, auch nach der Flick-Affäre, erforderlich, um verlorengegangenes Vertrauen in die finanzielle Unabhängigkeit von Politikern zurückzugewinnen. Nur so wird den Ergebnissen des Flick-Untersuchungsausschusses angemessen Rechnung getragen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 2a und b der Tagesordnung (Von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes): Schulte (Unna) (SPD): Zum Ende der auslaufenden 10. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bietet sich heute für das Parlament Gelegenheit, über eine Fortentwicklung der Regeln zu entscheiden, die die Rechtsstellung und das Verhalten der Abgeordneten betreffen. Ein wichtiger Teil der Vorlagen, die der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dem Bundestag zur Annahme empfiehlt, stellt die Änderung des § 44 a des Abgeordnetengesetzes und die gleichzeitige Neufassung der Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dar. Der Bundestag hat die Frage nach den angemessenen Verhaltensregeln für Abgeordnete nicht erst in dieser Wahlperiode zu beantworten. Es gab zwar in der ersten Hälfte der Wahlperiode Anlaß, über eine Änderung der geltenden Verhaltensregeln nachzudenken, wie wir alle wissen. Die Forderung nach den gläsernen Taschen der Abgeordneten wurde provoziert, nachdem Einkünfte eines Kollegen öffentlich erörtert wurden, die von der Offentlichkeit als unangemessen angesehen wurden. Daraus wurde der Verdacht genährt, die Mitglieder des Bundestages übten ihr Mandat nicht interessenfrei, sondern interessengebunden aus. Es müsse daher den Bürgern durch Angaben der Abgeordneten selbst durchschaubar gemacht werden, ob diese in unlauterer Weise Standpunkte von Interessenten in allgemein verbindliche Parlamentsentscheidungen einbrächten. Diese Diskussion war aber dem Grunde nach schon beim Erlaß der Verhaltensregeln im Jahr 1972 geführt worden. Auch damals war der Verabschiedung dieser Regeln die Diskussion darüber vorausgegangen, ob und inwieweit die Abgeordneten ihre Interessenverknüpfungen und aus Interessenbeziehungen erwachsene Einkünfte offenzulegen hätten. Als dann bekannt wurde, daß einige Abgeordnete Beraterverträge besaßen und daraus Bezüge erhielten, sah sich sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil von 1975 veran- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 19997* laßt, dem Gesetzgeber einen Hinweis zu geben. Das Bundesverfassungsgericht verlangte nämlich gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sogenannten Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Freilich war auch im Jahr 1972 beim Erlaß der Verhaltensregeln die Diskussion um das Verhältnis von Geld und Mandat nicht neu. Bereits bei den Beratungen zur ersten selbständigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages war, ausgelöst durch eine Petition, erörtert worden, ob der Bundestag einer — wie es damals hieß — Ehrenordnung bedarf. Die Beratungen führten damals zu dem Entwurf einer Ehrenordnung. Dieses scheiterte aber. Man kam vielmehr dahin überein, in den Entwurf der Geschäftsordnung einen § 22 aufzunehmen, der besagte, daß der Bundestag sich eine Ehrenordnung geben kann. Der Bundestag führte und führt seine Diskussion um eine Ehrenordnung oder um Verhaltensregeln zwar aus der Sicht der deutschen Tradition und des deutschen politischen Systems, er führt diese Diskussion aber nicht allein. Auch andere Parlamente stehen vor der Aufgabe, die freie Mandatsausübung vor unlauteren Einflüssen mächtiger Interessenten zu schützen oder die Kontakte und Beziehungen von Abgeordneten und Interessengruppen, soweit es geht, durchschaubar zu machen. Einige Parlamente haben dieses Ziel mit Regeln über Unvereinbarkeiten von Mandat und bestimmten Funktionen angegangen. Andere Parlamente verlangen weitgehende Offenlegung der Einkünfte. In diesem Zusammenhang wird gern auf das Beispiel der Vereinigten Staaten verwiesen. Geht man diesem Hinweis nach, wie Mitglieder des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung es bei Reisen durch die Vereinigten Staaten getan haben, wird deutlich, wie schwierig es ist, Regeln, die in einem Land erfolgreich sind, auf die Bedingungen eines anderen Staates zu übertragen. Bei den Nachfragen stellte sich nämlich beispielsweise heraus, daß die Veröffentlichung von Einkünften einer Person des öffentlichen Interesses in den Vereinigten Staaten einen ganz anderen Stellenwert besitzt als in der Bundesrepublik Deutschland. In den Vereinigten Staaten ist etwa der Rückgang von Einkommen prestigemindernd und der Zuwachs von Einkommen prestigefördernd. So wird gefragt: Ist die Position des Abgeordneten X so schlecht geworden, daß seine Einkünfte, etwa aus Vorträgen, im letzten Jahr im Vergleich zu früheren Jahren zurückgegangen ist? Der wachsende Einfluß eines Abgeordneten im Kongreß wird auch gemessen an der Steigerung seiner Einkünfte. Solche Reaktionen sind in Deutschland kaum denkbar. Hier gilt bei steigenden Einkommen eher der Verdacht, daß dies nicht mit rechten Dingen zugehe. Wie auch immer Einnahmen von Abgeordneten, werden sie bekannt, von der Öffentlichkeit bewertet werden, wird man doch nicht verkennen können, daß die Einkommensentwicklung eines Abgeordneten ein Signal oder ein Indiz für die Verhaltensweise des Parlamentariers sein kann, wenn auch nicht muß. Es handelt sich um die wenigen verfügbaren Merkmale, aus denen die Öffentlichkeit auf das Verhalten der Abgeordneten, auf ihre Motive und Beweggründe für ihr Handeln, Rückschlüsse ziehen kann. Dennoch bleibt davor zu warnen, aus solchen Merkmalen zu weit gehende Rückschlüsse zu ziehen. Das subjektive Verhalten eines Abgeordneten darf nicht an unrealistischen und unerreichbaren Idealvorstellungen gemessen werden. In der Demokratie sollen sich viele Gruppen von Menschen mit ihren Wünschen und Zielvorstellungen zusammenfinden, um mit Hilfe der Mehrheitsregel einen für alle annehmbaren Ausgleich der verschiedenen Wünsche und Ziele, also der verschiedenen Interessen, zu erreichen. Jeder Abgeordnete vertritt daher unterschiedliche Interessen, die durch seine soziale Herkunft, die Grundkonzeption seiner Partei oder ähnliches bestimmt sind. Dies ist auch nicht zu beanstanden. Worauf es nur ankommt, ist, unzulässige Formen der Interessenverknüpfung zu definieren und offenzulegen. Im pluralistischen demokratischen Staat ist nicht die Frage, ob eine Vertretung von Interessen im Parlament erlaubt ist. Es geht vielmehr darum, festzustellen, ob diese Interessen in erlaubter oder unerlaubter Weise wahrgenommen werden. Der Einfluß, den Personen in gesellschaftlich relevanten Prozessen ausüben, darf nicht zu einseitigen und unkorrigierbaren Vorteilen zugunsten bestimmter Interessen führen. Dies ist übrigens ein allgemeines Problem für alle Träger von Macht in einer pluralistischen Demokratie, nicht nur ein Problem des Parlaments. Es ist nicht nur der Abgeordnete, der in gesellschaftsrelevanten Prozessen Einfluß ausübt. Effektive Entscheidungen fallen vielerorts, vielfach sogar außerhalb des Parlaments. Im Bereich des Baurechts stellt sich beispielsweise die Frage, ob der wirklich gestaltende Einfluß beim Erlaß der Baurechtsvorschriften oder beim Einzelvollzug durch einen Stadtbaurat ausgeübt wird. Es fragt sich auch, ob lediglich Amtsträger staatlicher Funktionen Einfluß ausüben, der für die Öffentlichkeit durchschaubar gemacht werden muß. Die von den Medien erreichte Machtstellung verweist auf Einflüsse, deren Gestaltungskraft öffentlicher Prozesse nicht geleugnet werden kann. Auch die Journalisten der Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Einnahmen oder nur ihrer Einnahmequellen zu unterwerfen, wäre unter den skizzierten Grundannahmen zwar nicht von der Hand zu weisen, bliebe aber eine unverhältnismäßige und übersteigerte Folgerung. Darum ist bei der Vergleichbarkeit der Einflußmöglichkeiten von Journalisten und Abgeordneten konsequenterweise berechtigt, unverhältnismäßige Forderungen an Offenlegungspflichten für Abgeordnete zurückzuweisen. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Verhaltensrechts für Abgeordnete, die 19998* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 aus den Arbeiten der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates hervorgegangen waren, sehr sorgfältig beraten. Er hat die Vorteile und Nachteile der einzelnen Vorschläge abgewogen, hat sie an den Zielen, die für Verhaltensregeln aufgestellt werden, gemessen und ein Ergebnis gefunden, das zwar extremen Forderungen nicht nachgibt, aber zwischen dem Grundsatz der Abgeordnetenfreiheit und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf durchschaubare politische, insbesondere parlamentarische Prozesse vermittelt. Die Unterscheidung zwischen erlaubter und unerlaubter Wahrnehmung von Einzelinteressen durch Abgeordnete wird der Öffentlichkeit durch Anzeigepflichten erleichtert, damit auch die Bewertung des Verhaltens eines Abgeordneten durch die Bürger. Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß die neuen Regeln leisten werden, was von ihnen derzeit erwartet werden kann. Sie werden sich aber in der Praxis bewähren müssen. Dann wird sich zeigen, ob und in welchen Punkten sie ergänzungsbedürftig sind. Lückenfreie Verhaltensregeln wären zwar optimal, können aber angesichts der Phantasie der den Regeln unterworfenen Menschen nicht geschaffen werden. Die Verhaltensregeln können nicht bewirken, daß sich die Menschen, die ein Mandat im Bundestag erwerben, in ihrem Verhalten und Wesen nur auf Grund dieser Vorschriften verändern. Die Verhaltensregeln können aber den Abgeordneten helfen, ihr Verhalten so einzurichten, daß den berechtigten Erwartungen der Bürger bei der Mandatsausübung entsprochen wird. Sie helfen auch denjenigen, die diese Vorschriften anzuwenden und auszulegen haben, zu beurteilen, ob Abgeordnete im Einzelfall in einer Weise gehandelt haben, die zu beanstanden ist, oder nicht. Der Geschäftsordnungsausschuß schlägt neue Verhaltensregeln vor, die dem Präsidenten des Bundestages eine schwere Pflicht auferlegen. Um dieser nachkommen zu können, braucht er die Unterstützung aller Fraktionen, die die parlamentarische Demokratie wollen. Diese Unterstützung wird der Präsident sowohl bei dem Erlaß der Ausführungsbestimmungen als auch in Einzelfällen brauchen. Insbesondere bei der Formulierung der Ausführungsbestimmungen wird es auch darauf ankommen, einen breiten Konsens zu finden und knappe Mehrheiten zu meiden, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten. Entscheidungen dieser Art werden also so lange zu beraten sein, bis sie einmütig, wenn auch nicht immer einstimmig, gefällt werden können. Diese Erkenntnis hat den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geleitet — zuletzt, als er die Gesetzentwürfe zum Verhaltensrecht beraten und seine Beschlußempfehlung vorbereitet hat. Der Ausschuß hat nach schwierigen Verhandlungen Einmütigkeit darüber erzielt, daß bei den Anzeigepflichten grundsätzlich deshalb zwischen Tätigkeiten vor und nach Aufnahme des Mandats zu entscheiden ist, weil für die Bewertung von möglichen Interessenverknüpfungen eines Abgeordneten auf sein Verhalten im Parlament abgestellt werden muß. Deshalb wird die Anzeige der Höhe der Einkünfte auch frühestens ab seinem Eintritt in den Bundestag gefordert. Darüber hinaus soll die Kontrolle des Verhaltens eines Abgeordneten beim Präsidenten allein liegen, schon um den Persönlichkeitsrechten des Abgeordneten Rechnung zu tragen. Bei Verstößen gegen Verhaltenspflichten sollen aber alle Fraktionen des Hauses vom Präsidenten informiert werden und Gelegenheit zur Darstellung ihrer Problemsicht erhalten. Die Plenarberatung über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, insbesondere über die Beschlußempfehlung zu den Verhaltensregeln, geben dem Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die seltene Chance, die den Ausschuß bedrängenden Probleme im Plenum des Deutschen Bundestages und damit vor der Öffentlichkeit darzustellen. Aus diesem Anlaß möchte ich nicht versäumen, auch auf einige andere ausgewählte Probleme hinzuweisen, die einer Lösung bedürfen. In den letzten Wochen und Monaten ist mehrfach ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse gefordert worden. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat eine entsprechende Beratungsgrundlage erstellt. Dieses Beratungsergebnis haben 36 Mitglieder des Bundestages aufgegriffen und in einem Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf stellt eine brauchbare Beratungsgrundlage dar, die die Entwicklungen des Rechts der Untersuchungsausschüsse bis in den Herbst 1985 berücksichtigt. Die Erfahrungen und Gerichtsentscheidungen des letzten Jahres werden sicher noch in die Vorlage einzuarbeiten sein. Auch andere Gesichtspunkte lassen sich bei den weiteren Beratungen im Gesetzestext verstärkt hervorheben oder auch einfügen. Ein Gesetz kann indes lediglich die Rahmenregeln für das Untersuchungsverfahren schaffen, aber nicht alle künftig auftretenden Konfliktfälle vorbedenken. Das Gesetz muß nur die Grundstrukturen des Untersuchungsverfahrens festlegen. Nach meiner Überzeugung braucht der Bundestag ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse. Das bisherige Verfahren, die IPA-Regeln als Sondergeschäftsordnung für jeden einzelnen Untersuchungsausschuß einzuführen, ist brüchig. In diesem laufenden Jahr wäre die Rechtswirksamkeit dieses parlamentarischen Vorgehens beinahe auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts geraten, als es um die Rechte und Pflichten von Zeugen ging. Dritte, also Personen außerhalb des Bundestages und der übrigen Staatsorganisation, können nur durch Gesetz verpflichtet werden. Um ein rechtssicheres Verfahren zu garantieren, muß daher der Bundestag, so wie ich es sehe, entweder die IPARegeln zum Gesetz erheben oder ein eigenes Untersuchungsausschußgesetz schaffen. Ich halte es für des Parlaments unwürdig, sich wie bisher nur auf Richterrecht zu verlassen. Dies wäre aber die Konsequenz, unterließe es der Bundestag weiterhin, das Untersuchungsverfahren gesetzlich zu ordnen. Es würde dann geregelt durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und auch anderer Ge- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 19999* richte bis hinab zur ersten Instanz, wenn sie in einzelnen Streitfällen angerufen werden. Für die Verabschiedung eines Gesetzes über Recht und Verfahren für Untersuchungsausschüsse ist auch darauf aufmerksam zu machen, daß die Gefahr vermieden werden muß, die Untersuchungsaussschüsse aus ihrer Einbindung in die parlamentarische Kontrolle der Regierung sowohl durch die Oppositionsfraktionen als auch durch die Mehrheitsfraktionen herauszulösen. Seit der Weimarer Reichsverfassung steht zu Recht fest, daß das Untersuchungsrecht im wesentlichen ein Recht der parlamentarischen Minderheit ist. Die Fraktionen des Bundestages dürfen dabei aber nicht aus dem Auge verlieren, daß unter Minderheitenrecht hier nicht verstanden werden kann, es handele sich um ein Oppositionsrecht. Nur der parlamentarischen Opposition zugewiesene Rechte kennt unsere Rechtsordnung nicht. Sie müßte dann auch festlegen, wie das Rangverhältnis von Fraktionen ist, die außerhalb des Regierungslagers stehen. Die Rechtsordnung kennt lediglich Minderheitenrechte. Dies sind Rechte einer zahlenmäßig festgelegten Gruppe von Abgeordneten. Solche Minderheitenrechte können nicht nur Mitglieder der Oppositionsfraktionen, sondern auch Mitglieder der Regierungsfraktionen beanspruchen und wahrnehmen. Rechte zahlenmäßig bestimmter Minderheiten lassen sich im Einzelfall bestimmten Abgeordneten zuordnen und, werden sie von mehreren Minderheiten gleichzeitig wahrgenommen, unter voller Gleichberechtigung der Minderheiten anwenden. Würden diese Rechte aber Fraktionen zugestanden, müßte auch die Reihenfolge festgelegt werden, in welcher den Fraktionen der Vortritt bei der Wahrnehmung der Rechte zukäme; es wäre festzulegen, ob der stärksten oder der kleinsten Fraktion der Vorrang gebührt, wenn sie Oppositionsrechte wahrnehmen wollen. Rechte von Minderheiten, die von einer bestimmten Zahl von Abgeordneten wahrgenommen werden können, lassen sich unter klaren Voraussetzungen und mit eindeutigen Folgen ausüben, entsprechen auch der Grundanlage des Parlaments als einer Versammlung gleichberechtigter Abgeordneter. Aus dem Aufgabenfeld des 1. Ausschusses muß noch auf ein weiteres Anliegen aufmerksam gemacht werden: Das Immunitätsrecht stellt sich immer mehr als ein lückenhaftes und verstreut geregeltes Rechtsgebiet dar, das weiter durchgebildet werden muß. Der Ausschuß hat in der vergangenen Wahlperiode viele schwierige Immunitätsfälle beraten müssen. Er hat auch bei seinen Kontakten mit anderen Parlamenten beobachten können, daß das Immunitätsrecht einer zeitgemäßen Ausdeutung bedarf, die den politischen und gesellschaftlichen Bedingungen des jeweiligen Staates Rechnung trägt. Nicht nur in Deutschland gibt es die gegenläufigen Tendenzen, entweder auf das Immunitätsrecht gänzlich zu verzichten oder darauf zu drängen, die Immunität grundsätzlich, insbesondere bei politisch motivierten Straftaten, nicht aufzuheben. Weder eine ungehinderte strafrechtliche Verfolgbarkeit von Abgeordneten noch eine Privilegierung von Abgeordneten gegenüber anderen Straftätern würde eine Lösung darstellen, die den Interessen des Parlaments und in der Folge davon der Interessenlage der Abgeordneten gerecht werden könnte. Die Immunität schützt die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einer parlamentarischen Versammlung. Deren Freiheit kann auch in einem demokratischen Staat beeinträchtigt werden, wenn andere Staatsgewalten ohne Mitwirkungsrechte der Parlamente Zugriff auf Abgeordnete nehmen können. Es könnten dann nicht nur die Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten, sondern auch die des gesamten Hauses eingeengt werden. Deutlich wird dies beispielsweise, wenn wegen eines grundsätzlichen Verzichts auf das Immunitätsrecht Eingriffe in die parlamentarische Sphäre des Abgeordneten wie Durchsuchungen und Telefonkontrollen nicht mehr beantragt werden müßten, sondern auf eigenen Entschluß der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte durchgeführt werden könnten. Bereits dieser knappe Hinweis zeigt, daß das Bestreben, das Immunitätsrecht grundsätzlich aufrechtzuerhalten, nicht auf eine ungerechtfertigte und unangemessene Privilegierung von Abgeordneten hinausläuft. Er verweist aber auch darauf, daß das Immunitätsrecht u. a. einen minderheitsschützenden Aspekt enthält. Selbst kleinste Minderheiten, nämlich einzelne Abgeordnete werden durch das Immunitätsrecht geschützt. Damit wird deutlich, daß die Rechte des gesamten Parlaments, dem der Immunitätsschutz zusteht, auch an der Behandlung kleiner Minderheiten gemessen werden müssen, um die Wirksamkeit dieser Rechte festzustellen. Einen letzten Hinweis auf lösungsbedürftige Probleme des Parlamentsrechts will ich noch kurz anfügen. Die Abgeordneten haben ihr Mandat stets als Dienst am Bürger ausgeübt. Bei allen individuellen Unterschieden hat sich die Tätigkeit eines Abgeordneten immer mehr dazu entwickelt, den Bürgern in ihren individuellen Nöten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Verbunden ist damit auch immer mehr eine Beratung in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Damit tritt die Frage auf, ob und inwieweit die Abgeordneten, die die entsprechenden Befähigungen nicht besitzen, sich eines Rechtsberatungsmißbrauchs schuldig machen, oder ob auch in der Rechtswirklichkeit, vielleicht durch Gesetzesänderungen, anerkannt werden muß, daß mit der Ausübung des Mandats unauflöslich eine beratende Tätigkeit bis hin zur Rechtsberatung verbunden ist. Die Reihe schwieriger Problemlagen, die der Bundestag im Interesse seiner eigenen Handlungsmöglichkeiten einer Lösung zuführen muß, könnte sicher noch fortgesetzt werden. Die aufgeführten Beispiele genügen aber, um zu zeigen, daß es nicht um eine Aufzählung theoretisch vorstellbarer Konfliktfälle ohne praktische Relevanz geht, sondern um — wenn auch wenig öffentlich beachtete — Problemlagen, die kurzfristig auftreten und tief in die Handlungsmöglichkeiten der Abgeordneten ein- 20000* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 greifen können. Ich wünsche deshalb dem Bundestag, daß er die Einsicht und Kraft aufbringt, sich mit seinen inneren Angelegenheiten künftig stärker zu befassen und schrittweise Lösungen zu finden. Die Regeln über die inneren Angelegenheiten des Parlaments sind ein Gradmesser für das Bewußtsein eines Volkes und eines Parlaments über die Grundlinien der parlamentarischen Demokratie. Zu ihnen gehört, daß der Bundestag diese Grundregeln selbst bestimmt und sich nicht von anderen aufdrängen läßt. Meinen Kollegen im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung danke ich, daß sie sich stets dieser Einsicht entsprechend für eine einmütige Auslegung und Fortentwicklung des Parlamentsrechts eingesetzt haben. Oft genug mußten andere Kollegen und die Fraktionen überzeugt werden, daß die im Ausschuß erarbeiteten Vorstellungen die im Augenblick günstigsten Vorschläge zur Lösung parlamentsinterner Probleme darstellten. Mein Dank gilt den Ausschußmitgliedern insbesondere deshalb, weil sie bei ihrer Mitarbeit im Ausschuß ein großes Stück Mehrarbeit auf sich genommen haben, hatten sie doch gleichzeitig andere wichtige Funktionen in Bundestagsgremien und in Fraktionen auszuüben. Der Arbeitsanfall im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird oft unterschätzt, läßt sich aber auch zahlenmäßig belegen und darüber hinaus dadurch erklären, daß im Ausschuß meist nicht auf Vorlagen der Regierung oder anderer Parlamentsgremien zurückgegriffen werden kann, sondern der Problemstoff selbständig in aller Breite aufgearbeitet werden muß. Danken möchte ich aber auch allen Kollegen, insbesondere denen, die in den Gremien des Bundestages oder in den Fraktionen Funktionen ausgeübt haben, für die gute Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Wahlprüfung, der Immunität und der Geschäftsordnung. Ich gehe davon aus, daß letztendlich in allen Fällen vertretbare Entscheidungen gefällt worden sind, die bei Abwägung der Interessen der Beteiligten eine geordnete und brauchbare Anwendung und Fortentwicklung des Parlamentsrechts ermöglicht haben. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Lambinus, Duve, Vahlberg, Lutz und Dr. Schöfberger (alle SPD) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage betr. Illegale Plutoniumverarbeitung in Hanau (Drucksache 10/6708): Die Zielsetzung des Antrags auf Drucksache 10/6708 wird von uns befürwortet. Diese Zielsetzung wird aber besser — wie von der SPD gefordert — durch eine Änderung des Atomgesetzes und das von der SPD geforderte Kernenergieabwicklungsgesetz erreicht. Deshalb lehnen wir den obengenannten Antrag ab. Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über Entschließungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 10/6707 und 10/6708 betr. Illegale Plutoniumverarbeitung in Hanau: Die Abgeordneten Conradi und Catenhusen (beide SPD) erklären, daß sie an der Abstimmung über beide obengenannte Entschließungsanträge nicht teilnehmen werden. Die Abgeordneten Frau Blunck, Bahr, Gansel, Heyenn, Hiller (Lübeck), Jansen, Jungmann, Kuhlwein, Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk und Duve (alle SPD) erklären, daß sie an der Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Drucksache 10/6708 nicht teilnehmen werden. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung (Antrag betr. Förderung des Sports für behinderte Mitbürger): Frau Steinhauer (SPD): Ein übereinstimmender Ausschußbericht ist zu dem Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion „Förderung des Sports für behinderte Mitbürger" (Drucksache 10/2518) nicht zustande gekommen. Ich betone leider. Die Mitglieder meiner Fraktion im Sportausschuß haben deshalb dieser Fassung nicht zugestimmt, weil sie mehr Wunsch als Wirklichkeit, mehr Umschreibung als eine klare Tatsachendarstellung ist. Die Ausschußmehrheit von CDU/CSU und FDP war eindeutig nicht bereit, einen wirklichen sportpolitischen und vor allem finanziellen Fortschritt zu ermöglichen. Wir verkennen keineswegs gewisse Verbesserungen in den letzten Jahren. Doch ist unübersehbar, daß die mit der konservativ-liberalen Ausschußmehrheit dargestellten Förderungshilfen nicht dazu geeignet sind, das zu verwirklichen, worauf unsere behinderten Mitbürger Anspruch haben und was die Sportler, die mit einer Behinderung leben müssen, immer noch vermissen: Eine tatsächliche Gleichbehandlung mit den nichtbehinderten Sportlern. CDU/CSU und FDP können nicht abstreiten, daß in der Zeit, als die Sozialdemokraten Regierungsverantwortung trugen und in den Parlamentsausschüssen mit der FDP die Mehrheit hatten, sportpolitisch, finanziell Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 20001* und gesellschaftspolitisch für den sogenannten Behindertensport die größten Fortschritte erzielt wurden. Die betroffenen Organisationen haben dies wiederholt bestätigt. Wir kritisieren vor allem, daß insbesondere CDU/CSU - jetzt mit Sekundanz der FDP — nicht bereit sind, erneut Schritte auf dem Weg zu einer Gleichbehandlung zu gehen. Nach wie vor erhalten die vier Millionen Mitbürger — davon 800 000 Kinder und Jugendliche — auch nicht annähernd die sportlichen Chancen, die wir, die SPD, mit der Zielsetzung des „Sports für alle" und mit der von uns 1978 entwickelten „Sozialen Offensive im Sport" erreichen wollen. Unter Punkt 7 der Beschlußempfehlung wurde es vermieden, bei der Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe klare Beträge zu nennen. Ich füge hinzu: Die Tatsache, daß bisher nur sechs behinderte Leistungssportler die sogenannte Grundbeihilfe — ein Betrag zwischen 200 und 400 DM monatlich —, erhalten, kann nur als Übergangslösung betrachtet werden. Dies betrifft auch die im Bericht genannte Zahl von 400 Sportlern, die bei internationalen Wettkämpfen und bei zentralen Trainings-Lehrgängen Tagegelder von 30 DM erhalten. Dies trifft für den Deutschen Gehörlosen-Verband genauso zu. Es müssen einige Fakten genannt werden, um die pomadenhaften Formulierungen offenkundig zu machen. Ich nenne hier die Beteiligung an der Lotterie „Glücksspirale". Der Einwand, daß der Bund hier keine Zuständigkeit habe, ist deshalb abwegig, weil wir bei der Interessenwahrnehmung für unsere behinderten Mitbürger sehr wohl das moralische Recht haben, diesen Aspekt miteinzubeziehen. Mehr als 20 Millionen DM erhielten die Landessportbünde, der Deutsche Sportbund, die Stiftung Deutsche Sporthilfe und das Nationale Olympische Komitee allein aus dem Reinertrag der „Glücksspirale" im vergangenen Jahr. 1986 sind es nicht weniger, eher mehr. Nun finden es CDU/CSU und FDP offenbar völlig in Ordnung, wenn der Deutsche Behinderten-Sportverband von den mehr als 20 Millionen DM zugunsten des Sports in diesem Jahr die heroische Summe von 12 000 DM erhält. Weshalb sagt man dies denn nicht und kritisiert diesen läppischen Betrag als Spende nach Gutsherrenart? Ist dies nach Meinung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen wirklich eine finanzielle Gleichbehandlung? Was die Förderungsmittel der Stiftung Deutsche Sporthilfe zugunsten der Behindertensportler generell angeht, so erkennen wir an, daß die Zurückhaltung — oftmals sogar Ablehnung — der vergangenen Jahre einer positiveren Einstellung gewichen ist. Wir begrüßen dies nachdrücklich. Jedoch wünschen wir weitere Maßnahmen, um die erheblichen Unterschiede weiter abzubauen, die zwischen der Förderung der Leistungssportler und ihrer behinderten Kolleginnen und Kollegen noch bestehen. Die Zuschlagserlöse aus den Sportsonderbriefmarken und aus dem Lotteriewesen sind für alle Sportler da, die einer finanziellen Unterstützung bedürfen. Der gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Ausschuß-Mitglieder verabschiedete Bericht trägt dazu keineswegs bei — im Gegenteil. Er ist vielmehr dazu geeignet, falsche Eindrücke zu verfestigen, z. B. den Eindruck, daß die behinderten Sportler, die ebenso wie die Sportler in den Nationalmannschaften der Fachverbände oder in den Olympiateams des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland an den deutschen und Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen teilnehmen, gleichbehandelt würden. Ich erinnere nur an das würdelose Feilschen um die Förderungsmittel für den Deutschen Gehörlosen-Sportverband aus dem Etat des Bundesministers des Innern zur Teilnahme an den Olympischen Wettbewerben 1985 in Los Angeles. Ich betone in aller Klarheit: nach sozialdemokratischem Verständnis ist die Leistung eines Behindertensportlers nicht weniger wert als die eines anderen Athleten, ist der Gewinn einer Medaille bei Europa- und Weltmeisterschaften oder bei Olympischen Spielen nicht minderwertiger als die Medaillen, die ein nicht behinderter Sportler errungen hat. Nach moralischen und humanen Gesichtspunkten ist die Leistung, der Erfolg eines behinderten Mitbürgers im Sport sogar höher einzuschätzen. Deshalb wünschen wir auch, daß noch viel mehr gemeinsame Sportveranstaltungen von behinderten und nichtbehinderten Sportlern stattfinden, daß die Medien den Behindertensport stärker als bisher in die regelmäßige Berichterstattung einbeziehen. Unsere Mitbürger, die Sport ausüben und mit einer Behinderung leben müssen, haben ein Anrecht darauf. Es gibt einen weiteren gravierenden Grund, weshalb wir dem Ausschußbericht nicht zustimmen konnten. Auf Antrag meiner Fraktion hat am 4. Dezember 1985 eine vielbeachtete öffentliche Anhörung des Sportausschusses stattgefunden. Nur als Fußnote bemerke ich: Es spricht nicht gerade für das Engagement der CDU/CSU zugunsten des Sports für behinderte Mitbürger, daß die 1981 öffentliche Beratung des Sportausschusses zur gleichen Problematik im Jahre 1981 ebenfalls auf unsere Initiative zurückging. In der Anhörung vom 4. Dezember des vergangenen Jahres ist mit großem Sachverstand und glaubwürdigem Engagement eine Bestandsaufnahme vorgenommen worden. Auch die Sprecher der CDU/CSU und FDP haben zugesagt, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Bei aller Großzügigkeit kann man nicht behaupten, daß dies geschehen ist. Wir mußten ja die erschreckende Feststellung machen, daß die sportmedizinische Betreuung für die Behindertensportler unseres Landes auch bei internationalen Wettbewerben völlig unzureichend, in den meisten Fällen sogar verantwortungslos ist. Es kann nicht hingenommen werden, daß für die 20002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Kader-Athleten der Fachverbände ganz überwiegend sehr gute sportmedizinische Voraussetzungen gegeben sind, bei den Behindertensportlern aber oftmals nur der „Erste-Hilfe-Koffer" ausreichen muß. Deshalb sind auch die Formulierungen im Ausschußbericht eher samariterhaft als konkret. Im Klartext: Die Förderungsmittel für die sportmedizinische Betreuung müssen drastisch erhöht werden. Genauso ist die weitere Erhöhung der Zahl der Lehrgänge und der Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen, für mehr Trainer, vor allem Honorartrainer, und Mitarbeiter in den Behinderten-Sportorganisationen und Vereinen unumgänglich. Wir appellieren deshalb nachdrücklich an die Bundesregierung, im Haushalt 1987 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß beispielsweise der dringend erforderliche Dolmetscher des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes in Zukunft nach den gleichen Kriterien finanziert wird wie die hauptamtlichen Mitarbeiter im Deutschen LeichtathletikVerband, im Deutschen Schwimmverband oder im Deutschen Turnerbund. Hier darf es keine Förderungsklassen I, II oder III geben. Abschließend noch eine Forderung, die erfreulicherweise aus unserem Antrag übernommen wurde und der der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einmütig zugestimmt hat: Es handelt sich um die Beibehaltung der Förderung nach § 11 a des Bundesversorgungsgesetzes. Ein weiteres Abschmelzen der Förderungsmittel, die ursprünglich nur für Kriegsversehrte bestimmt waren, muß verhindert werden, gegebenenfalls durch eine Änderung der gesetzlichen Zweckbestimmung. Wir würden es begrüßen, wenn dies baldmöglichst und einvernehmlich erfolgt. Zur Ablehnung der Ausschußempfehlung und des Berichtes der Mehrheit des Sportausschusses füge ich hinzu: Der Sport ist für die aktive und gesundheitsfördernde Lebensgestaltung unserer vier Millionen Mitbürger, die mit einer Behinderung leben müssen, eine außerordentlich wertvolle Hilfe. Der Sport ermöglicht auch ein solidarisches Miteinander — vor allem im Kinder- und Jugendbereich — mit unseren Behinderten. Leider werden in den Sportgemeinschaften der Behinderten-Sportorganisationen und in den herkömmlichen Sportvereinen erst rund 250 000 Behinderte sportlich betreut. Hier sind dauerhafte Anstrengungen und finanzielle Hilfen erforderlich, um den behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu regelmäßigem Spiel und Sport zu erleichtern. Mit der von der Ausschuß-Mehrheit von CDU/CSU und FDP durchgesetzten Beschlußempfehlung für das Plenum des Deutschen Bundestages wird dazu — wenn überhaupt — nur ein spärlicher Beitrag geleistet. Da bei gutem Willen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung erheblich bessere Beratungsergebnisse möglich gewesen wären, lehnt die sozialdemokratische Fraktion den Beschlußvorschlag und den Bericht des Ausschusses auf Drucksache 10/6100 ab. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Vogel (München) (GRÜNE) zur Abstimmung über Punkt 43d der Tagesordnung (Sammelübersicht 193 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen): Ich halte die vorliegende Petition für nicht erledigt. Dies aus folgenden Gründen: Auch im Steuerrecht gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Ein Steuerpflichtiger mit gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit soll gleich hoch besteuert werden — unabhängig davon, aus welchen Quellen sein Einkommen stammt. Der Gesetzgeber hat bewußt darauf verzichtet, bestimmte Einkunftsarten im Steuerrecht zu privilegieren. So weit das Recht. Die Praxis sieht anders aus. Sie sieht so aus, daß Einkünfte aus unselbständiger Arbeit vollständig erfaßt werden. Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu einem großen Teil und Einkünfte aus Kapitalvermögen nur zu einem geringen Teil. Obgleich Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen — nach § 2 Abs. 1 und § 20 EStG — werden sie nur zum Teil den Finanzbehörden gemeldet. Anders als Arbeitnehmereinkommen und anders als z. B. Dividenden wird bei Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus festverzinslichen Wertpapieren die Steuer nicht an der Quelle, d. h. direkt bei den Banken erhoben. Die Deklarierungsquote, d. h. der Anteil an den Zinseinkünften, der den Finanzbehörden gemeldet wird, bewegt sich aber lediglich um die 20 Prozent. Die Folge sind riesige Steuerausfälle. Die Argumentationen zum Steuerausfall sind widersprüchlich. Auf der einen Seite wird abgestritten, daß der Bundesrechnungshof mit seiner scharfen Kritik recht hat, die Zinseinkommen würden nicht gesetzmäßig besteuert, auf der anderen Seite lehnt der Finanzausschuß Kontrollmitteilungen oder eine Quellensteuer mit der Begründung ab, daß dies Instrumente „zur lückenlosen Durchsetzung der Zinsbesteuerung" seien — nachzulesen in der BT-Drucksache 10/5703. Explizit wird hier also darauf verzichtet, die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen. Die Begründung für diesen Verzicht findet sich im Bericht des Bundesfinanzministers für den Rechnungsprüfungsausschuß vom März dieses Jahres. Hier wird auf die nachteilige Binnen- und Außenwirkung einer geänderten steuerlichen Erfassung von Zinseinkünften und auf erhebliche Risiken für das wirtschaftliche Wachstum in der Bundesrepublik abgehoben. Ich halte diese Verstöße gegen geltendes Recht als Mittel der Wirtschaftspolitik, in der Umweltpolitik wie in der Steuerpolitik für ungeeignet. Der Gesetzgeber verzichtet bewußt darauf, durch Änderung der Abgabenordnung eine gesetzesmäßige Besteuerung der Zinseinkünfte zu gewährleisten. Um so bedeutsamer wäre es in dieser Situation, daß die Finanzverwaltung wenigstens die Aufklärungsmöglichkeiten der Abgabenordnung ausschöpfen kann. Das Gegenteil ist aber durch den Bankenerlaß der Fall. Der Bankenerlaß Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 20003* — die Verwaltungsanweisung des Bundesministers der Finanzen vom 31. August 1979 — beschränkt statt dessen die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden. Die vorliegende Petition — Pet 2-10-08-6110 aus Heidelberg — fordert deshalb die Aufhebung dieses Erlasses. Die Petenten beziehen sich dabei u. a. auf die Rechtsauffassung von Prof. Tipke aus Köln, der den Erlaß z.T. als rechtswidrig einstuft, da er eben eine rechtmäßige Besteuerung verhindert. Die Petenten beziehen sich auch auf die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes von 1985, nach dessen Auffassung der Bankenerlaß dazu beiträgt, daß die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht gesetzmäßig und gleichmäßig besteuert werden. Ich teile diese Auffassung. Ich unterstütze deshalb die vorliegende Petition und sehe sie — entgegen dem Antrag — inhaltlich als nicht erledigt an. Um Steuergerechtigkeit zu erlangen, um langfristig die Steuerlast für Arbeitnehmer senken zu können und um heute den finanziellen Spielraum für Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung zu erhalten — und dies sind unsere Ziele —, dafür stellt eine verbesserte steuerliche Erfassung von Zinseinkünften eine wesentliche Maßnahme dar. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt „Beratung einer Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu den Entschließungsanträgen zu Großen Anfragen betr. Menschenrechtspolitik der Bundesregierung" (Drucksache 10/6223): Neumann (Bramsche) (SPD): Es ist gut, daß es am Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, dem internationalen Tag der Menschenrechte, durch interfraktionelle Absprache gelungen ist, doch noch die Beschlußempfehlung und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, die letztlich in einen gemeinsamen Antrag des Auswärtigen Ausschusses eingemündet sind, zur Abstimmung zu stellen. Kernpunkt der einstimmig angenommenen Beschlußempfehlung — bei Stimmenthaltung der GRÜNEN — ist die Aufforderung, die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums für Menschenrechte zu prüfen. Alle Fraktionen haben erklärt, daß es wünschenswert ist, ein solches parlamentarisches Gremium einzurichten, unabhängig davon, daß sich jeder einzelne Abgeordnete verpflichtet fühlen sollte, sich in seinem Arbeitsbereich für die Verwirklichung der Menschenrechte einzusetzen und all sein politisches Handeln daraufhin zu überprüfen, ob es der Verwirklichung der Menschenrechte dient. Niemand darf, in welcher Art und Weise auch immer, dazu beitragen oder es sogar unterstützen, daß Menschenrechte verletzt werden. Leider wird es nicht möglich sein, bis zum Ende des Jahres, wie in dem Antrag vorgesehen, dem Deutschen Bundestag einen konkreten Beschlußvorschlag darüber vorzulegen, in welcher Form dieses parlamentarische Gremium eingerichtet werden sollte. Dennoch ist es ein kleiner Schritt, durch den deutlich wird, daß der Bundestag die Einrichtung eines solchen parlamentarischen Gremiums für sinnvoll hält. Dies könnte ein eigener Ausschuß sein, ein Sonderausschuß, eine Kommission oder ein Unterausschuß, etwa des Auswärtigen Ausschusses. Der neue Deutsche Bundestag bleibt aufgefordert, entsprechend dieser Empfehlung dem Auswärtigen Ausschuß die Aufgabe zu übertragen, die Einrichtung eines solchen parlamentarischen Gremiums, das auch von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen gefordert wird, vorzubereiten. Der Deutsche Bundestag betritt bei der Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums Neuland. Es sollte im Rahmen der Geschäftsordnung institutionalisiert werden. Zwar gibt es in multinationalen Parlamenten, wie dem Europaparlament oder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bereits Unterausschüsse für Menschenrechte, jedoch eigene Parlamentsausschüsse oder Unterausschüsse gibt es bei nationalen Parlamenten nicht. Großbritannien und die USA haben zwar parlamentarische Menschenrechtsgruppen, die, in Großbritannien im Oberhaus angesiedelt, aus Abgeordneten beider Häuser bestehen und in den USA aus Mitgliedern beider großen Parteien unter der Schirmherrschaft des Repräsentantenhauses arbeiten. Im übrigen sind in den Ländern, in denen Menschenrechtsfragen institutionalisiert behandelt werden, diese in aller Regel bei den Regierungen angesiedelt, etwa in abhängigen Regierungskommissionen in Frankreich, Italien und Dänemark oder in unabhängigen Regierungskommissionen wie in den Niederlanden und in Norwegen. Wir glauben, daß eine Regierungskommission oder eine Kommission aus Parlamentariern, die an die Regierung angebunden ist, nicht die Unabhängigkeit besitzt wie ein parlamentarisches Gremium. Ein solches parlamentarisches Gremium kann sich unbelastet mit den Grundsatzfragen der Menschenrechtsproblematik wie der Analyse der Prinzipien Ziele und Mittel einer effektiven Menschenrechtspolitik befassen. Es kann Initiativen entwikkeln und die Bundesregierung in Menschenrechtsfragen kontrollieren. Dies betrifft vor allem den Bereich internationaler Konferenzen, wie die Regierungskonferenzen im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in denen Menschenrechtsfragen immer stärker in den Vordergrund rücken. Ein parlamentarisches Gremium kann darüber hinaus Berichte fertigen und Beschlußempfehlungen aussprechen sowie Stellungnahmen zu Vorlagen anderer Ausschüsse abgeben. Es kann Einfluß auf Gesetzesvorhaben im Bereich von Menschenrechtsfragen haben, z. B. bei Ratifizierungsgesetzen zu Menschenrechtskonventionen. Es kann die Zusammenarbeit mit der erfreuerlicherweise zunehmenden Zahl der Menschenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik ebenso fördern wie eine bessere Information des 20004* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 Parlaments über die Menschenrechtsprobleme durch Erfahrungsaustausch mit den Organisationen. Ein solches parlamentarisches Gremium ist in der Lage, Menschenrechtsverletzungen in Einzelfällen, aber auch in Schwerpunkten zu beraten. Selbstverständlich werden auch Gründe gegen ein parlamentarisches Gremium vorgetragen. Dabei wird in erster Linie auf die mögliche außenpolitische Brisanz der Behandlung von Menschenrechtsfragen hingewiesen. Wer sich allerdings mit Menschenrechten befaßt, muß wissen, daß der Einsatz für Menschenrechte oft mit außenpolitischen Interessen kollidiert. Menschenrechtsarbeit ist aber, wie Heinrich Böll sagte, „Einmischung". Verschiedene Vereinbarungen, wie etwa die KSZESchlußakte von Helsinki, haben auch deutlich gemacht, daß dieses von den Staaten gesehen und auch zunehmend respektiert wird. Es reicht nicht aus, daß in verschiedenen Reden immer wieder von fast allen Politikern betont wird, daß sie die Verletzung von Menschenrechten unabhängig von außenpolitischen Beziehungen immer und überall ansprechen wollen, aber in der praktischen Politik dann doch davor zurückschrecken. Dies bedeutet nicht, daß es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann, eine Frage nicht öffentlich, sondern, wenn es im Interesse des Menschen erfolgversprechender ist, im Wege der stillen Diplomatie zu lösen. Wir würden jedoch unseren moralischen Anspruch verlieren, der Verwirklichung der Menschenrechte zu dienen, wenn wir bei nachhaltigen und systematischen Menschenrechtsverletzungen nicht offen und ehrlich auch die Regierungen nennen würden, denen dieser Vorwurf gemacht wird. In einer Zeit, in der es eine Reihe von Menschen gibt, die die barbarische Nazizeit mit ihren Menschenrechtsverletzungen als einen Unglücksfall der Geschichte darstellen wollen und sie als normalen „Betriebsunfall" eines Volkes beschreiben, ist es um so notwendiger, die Menschenrechtsproblematik von Seiten der Politik stärker zu betonen. Elie Wiesel, der am 10. Dezember 1986 den Friedensnobelpreis in Empfang genommen hat, hat als Mahner aus der Erfahrung des Holocausts der Nazi-Zeit für die Menschenrechte ein Beispiel gegeben. Alle Fraktionen haben bei der Einweihung der Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz auf die unheilvolle Vergangenheit der Deutschen verwiesen, aus der sich auch eine Chance, eine Verpflichtung ergibt, im Bereich der Menschenrechte etwas mehr zu tun als andere Völker. Es wäre daher ein kleiner, aber bemerkenswerter Schritt, wenn der Deutsche Bundestag als erstes Parlament der Welt ein in die Geschäftsordnung eingebundenes institutionalisiertes Gremium beim Parlament einrichten würde. Auch die weiteren gemeinsam beschlossenen Empfehlungen, nämlich daß die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mindestens einmal in jeder Wahlperiode über die Lage der Menschenrechte in der Welt informiert und sich der Bundestag selbst verpflichtet, mindestens zweimal in einer Wahlperiode über die Lage der Menschenrechte zu diskutieren, sind ein wichtiger Fortschritt. Es soll nicht verhehlt werden, daß wir Sozialdemokraten bedauern, daß die Koalitionsfraktionen unsere sonstigen Vorschläge nicht haben mittragen können. Dazu gehört insbesondere die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966, das das Individualbeschwerderecht zum Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen möglich macht, und wir bedauern natürlich auch, daß die Bundesregierung im Zuge einer restriktiven Menschenrechtspolitik zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention die übliche Unterwerfungsklausel beim Individualbeschwerderecht in Straßburg auf drei Jahre befristet hat. Wir bedauern auch, daß es die Bundesregierung trotz vielfacher Erklärungen im Kampf zur Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe bisher noch nicht geschafft hat, das sechste Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das die Todesstrafe verbietet, zu zeichnen. Wir bedauern auch, nein, wir empfinden es als einen Skandal, daß die am 10. Dezember 1964 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig beschlossene Konvention gegen Folter nach langer Verzögerung von 22 Monaten zwar unterzeichnet, aber mit einem Vorbehalt versehen worden ist, der es bei der Ratifizierung möglich macht, den Art. 3 außer Kraft zu setzen, der die Abschiebung von Menschen in Länder mit schwersten Menschenrechtsverletzungen verbieten soll. Bedauerlich finden wir auch die Verzögerungstaktik der Bundesregierung in den zuständigen Ausschüssen des Europarats bei der Vorbereitung einer Europäischen Konvention gegen die Folter, die zum erstenmal einen Überwachungs- und Sanktionsmechanismus entwickelt hat, der weit über das hinausgeht, was die Vereinten Nationen vereinbart haben, und beim Schutz der Menschenrechte einen großen Schritt vorwärts bedeuten würde. Wir bedauern darüber hinaus, daß es bisher nicht gelungen ist, eine Übernahme der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Entwicklungszusammenarbeit der Menschenrechte bei den Koalitionsfraktionen durchzusetzen. Zu allen Einzelfällen sind gesonderte Anträge eingebracht worden wie auch bei der Frage der Einsetzung eines Hochkommissars für Menschenrechte und der Einsetzung eines Internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wir werden auch in der neuen Legislaturperiode nicht nachlassen, unsere Forderungen zu erheben und Überzeugungsarbeit zu leisten, um auch bei der CDU und insbesondere der CSU, die sich in der Vergangenheit in der Menschenrechtspolitik immer wieder als Bremser gezeigt hat, für unsere Vorstellungen zu werben. Fischer (Bad Hersfeld) (GRÜNE): Am heutigen Tage sollte der Deutsche Bundestag eigentlich auf Wunsch der GRÜNEN und der SPD die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zur Menschenrechtspolitik im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Bis zur Stunde allerdings wi- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 20005* dersetzt sich die CDU/CSU einer Debatte zur Menschenrechtspolitik am „Tag der Menschenrechte" und ist statt dessen nur bereit, die Vorlage ohne Debatte zu verabschieden. Die Möglichkeit, diesen und die Redebeiträge von Vertreterinnen oder Vertretern anderer Fraktionen zu Protokoll zu geben, ersetzt keinesfalls den Wert einer offenen, kontroversen Debatte! Diese Haltung des großen Koalitionspartners macht mit aller Deutlichkeit klar, was von den wortreichen Beschwörungen der CDU/CSU zur Frage der Menschenrechte zu halten ist, wenn es um die Umsetzung in praktische Parlamentsarbeit geht. Die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses hat eine lange Vorgeschichte. Sie geht zurück auf Entschließungsanträge der GRÜNEN und der SPD zur Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, in denen die Einrichtung eines Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages gefordert wurde. Mit einem solchen Beschluß — unabhängig davon, welche Form ein solcher Ausschuß gehabt hätte (Sonderausschuß, Unterausschuß oder eigenständiger Ausschuß) — wäre der Bundestag richtungsweisend für die Verankerung der Menschenrechtsarbeit im parlamentarischen Bereich gewesen (nur in Großbritannien gibt es bislang eine gemeinsame Menschenrechtskommission von Unter- und Oberhaus) und hätte, dem Wunsch vieler Menschenrechtsorganisationen entsprechend, ein praktisches Zeichen für die Bedeutung der Menschenrechtsproblematik für die Arbeit des Bundestages setzen können. Statt dessen ist die vorliegende Beschlußempfehlung in mühsamen interfraktionellen Verhandlungen von der CDU/CSU und letztlich von der FDP mit dem massiv eingesetzten Hinweis auf die Mehrheit der Koalition im Bundestag so weit verwässert und gegen die Stimmen der GRÜNEN im Ausschuß durchgesetzt worden, daß unter dem Strich nur noch der unverbindliche Prüfungsantrag zur Einrichtung eines nicht näher qualifizierten „parlamentarischen Gremiums für Menschenrechte" herausgekommen ist, ohne die Bundesregierung eindeutig festzulegen, wie sie sich diesem „Gremium" gegenüber zu verhalten habe. Die GRÜNEN ziehen aus der traurigen Geschichte der Menschenrechtsarbeit in dieser Legislaturperiode ein dreifaches Fazit: Erstens. Durch unsere Arbeit im Deutschen Bundestag haben wir eine Reihe von Abgeordneten aus allen Fraktionen kennengelernt, die sich persönlich beharrlich und entschieden für die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Ihnen wünschen wir viel Erfolg und hoffen, daß sie in Zukunft mehr Einfluß in ihren Fraktionen und mehr Stehvermögen gegenüber ihren Fraktionen haben werden. Zweitens. Durch unsere Arbeit im Auswärtigen Ausschuß sind alle unsere Befürchtungen über die Willfährigkeit von Abgeordneten gegenüber den Wünschen der Bundesregierung bestätigt worden. Den konfliktbereiten Willen zur selbständigen parlamentarischen Kontrolle der Exekutive haben wir kaum je erlebt. Jedes Stirnrunzeln des Auswärtigen Amtes wurde vor allem von den Abgeordneten der CDU/CSU mit vorauseilender Unterwerfung beantwortet. Die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung, auf die wir zu recht stolz sind, ist offenbar in einer Weise ausgehöhlt, daß es schwer fällt, an die Überzeugungskraft von rationalen Argumenten angesichts der festgefahrenen Machtstrukturen zu glauben. Drittens. Die Geschichte des Antrags zur Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums für Menschenrechte ist für uns Symptom einer Politik, die Menschenrechte im Munde führt — da das offenbar inzwischen zum guten politischen Ton gehört —, in Wirklichkeit aber die Achtung der Menschenrechte zum Spielmaterial „übergeordneter" wirtschaftlicher und militärischer Interessen macht. Wenn dies unter „Politikfähigkeit" verstanden wird, die die GRÜNEN zu lernen haben, bin ich froh, daß wir GRÜNEN solche „Politikfähigkeit" nicht haben und hoffentlich nie haben werden. Für uns GRÜNE ist die Achtung der Menschenrechte in all ihren Dimensionen Grundlage und Ziel unserer Politik. Menschenrechte sind für uns unteilbar, sie dürfen nicht nach politischer Opportunität ausgerichtet sein. Darüber hinaus will die Menschenrechtspolitik der GRÜNEN nicht bei der Hilfe für die Opfer stehen bleiben, sondern Strategien entwickeln, wie die Ursachen für Menschenrechtsverletzungen beseitigt werden können. Im Sommer dieses Jahres hat die „Bundesarbeitsgemeinschaft Menschenrechte der GRÜNEN" Thesen zur Menschenrechtspolitik erarbeitet, die wir heute in Absprache mit der Koordination der BAG-Menschenrechte veröffentlichen. Die „Thesen zur Menschenrechtspolitik der GRÜNEN" haben folgenden Wortlaut: Menschenrechtspolitik der • GRÜNEN geht aus von der Solidarität mit allen Opfern politischer und sozialer Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechtspolitik der GRÜNEN beginnt bei der Menschenrechtssituation im eigenen Land und der Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern. 1. Menschenrechtspolitik kann nur wirksam sein, wenn sie von der Gleichwertigkeit und wechselseitigen Abhängigkeit aller Menschenrechte (bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller) ausgeht. Menschenrechte haben sowohl eine individuelle als auch eine kollektive Dimension. Die verschiedenen Menschenrechte dürfen nicht gegeneinander hierarchisiert werden und können nur gemeinsam einer Verwirklichung nähergebracht werden. 2. Menschenrechte gelten allen Menschen. Sie sind universell. Menschenrechte sind die Maßstäbe, an denen die politischen und ökonomischen Verhältnisse und das Tun ihrer Repräsentanten und Repräsentantinnen gemessen werden müssen. An der Lebensqualität aller Menschen in einer Gesellschaft zeigt sich, ob Menschenrechte in einem Land gelten oder nicht. Erst verwirklichte Menschenrechte machen eine humane Gesellschaft möglich. 20006* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 3. Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen und der Ratifizierung der UN-Menschenrechtspakte von 1966 durch eine große Anzahl von Staaten können wir den Einwand der unzulässigen Einmischung in innere Angelegenheiten nicht mehr akzeptieren. Wir gehen davon aus, daß die Menschenrechte jedem einzelnen Menschen als Menschen und nicht als Staatsbürger oder Staatsbürgerin zustehen. 4. Die universelle Geltung der Menschenrechte darf nicht dazu führen, sie wie abgehobene Dogmen, wie „angewandte Abstraktionen" zu gebrauchen. Damit würde gegen die Ziele der Menschenrechte selbst verstoßen. Sie erweisen sich an der Art, wie sie den Menschen hier und heute nützlich sind. Deswegen sind die allgemein geltenden Menschenrechte jeweils mit den Problemen der Länder und der Situation, in denen Menschen heute leben, zu vermitteln. Zu schützen sind insbesondere die Lebensrechte von Menschen, Gruppen und Völkern, die Minderheiten in dem jeweiligen Staatszusammenhang darstellen. Die Lebensweisen von indigenen Gruppen und Völkern sind zu achten, ihre Rechte sind durchzusetzen. 5. Die Erarbeitung eines Kataloges von internationalen Menschenrechten ist ein nicht abgeschlossener Prozeß. Wir beteiligen uns an der internationalen Diskussion und setzen uns gegenwärtig vor allem für folgendes ein: — daß die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird, — daß die UNO das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht anerkennt, — daß die Menschenrechte für Frauen realisiert und spezifische Frauenrechte formuliert werden, — daß die Sensibilität für die Gefährdung der Menschenrechte durch Technologien wie die Gentechnologie oder die Informationstechnologie wächst. 6. Wir verlangen von der Bundesregierung, daß sie bisher noch nicht ratifizierte oder unterzeichnete Dokumente des internationalen Menschenrechtsschutzes verabschiedet. Hierzu gehören das Fakultativprotokoll zum Pakt über politische und bürgerliche Rechte, die UN-Anti-Folter-Konvention ohne Vorbehalt sowie die Anti-Folter-Konvention des Europarates. 7. Menschenrechtspolitik der GRÜNEN wehrt sich dagegen, daß die Verletzung der Menschenrechte im Land eines politischen Gegners angeprangert, im Land der Verbündeten aber heruntergespielt wird. Die Menschenrechte, wie sie in den beiden UN-Pakten formuliert wurden, sind für uns unteilbare Rechte jedes Menschen. Wir wenden uns gegen die Vorstellung, der Zweck heilige die Mittel, und kritisieren jede Verletzung von Menschenrechten, egal, ob die „links", im Dienste des Klassenkampfes, oder „rechts", im Dienste des freien Weltmarkts, begründet werden. 8. Vor allem wenden wir uns gegenwärtig dagegen, daß Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion oder anderen Staaten des „realen Sozialismus" herangezogen werden, um westliche Aufrüstung zu legitimieren. Raketen schaffen keine Menschenrechte, weder hier noch in der Sowjetunion. 9. Menschenrechtspolitik der GRÜNEN muß sowohl humanitäre Hilfe für einzelne Opfer von Menschenrechtsverletzungen umfassen, als sich auch für die Bekämpfung der ursächlichen Zusammenhänge von Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Dies gilt für uns als Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland vor allem da, wo durch politische, wirtschaftliche und militärische Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Bundesregierung selbst dazu beiträgt, die Bedingungen für Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu verstärken. 10. Die Diskussion über die ursächlichen Zusammenhänge von Menschenrechtsverletzungen in einem Land ist nur aufgrund einer differenzierten Analyse zu führen. Diese Zusammenhänge von Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern der „Dritten Welt" sind anders als in den Staaten des „realen Sozialismus" oder in den westlichen Demokratien selbst. Die Verletzung der Menschenrechte der Indianer in den USA, der Aborigines in Australien, die Verletzung von Menschenrechten in der Sowjetunion oder beispielsweise die Verletzung der politischen und sozialen Rechte der Menschen in lateinamerikanischen Diktaturen entstanden jeweils in anderen Zusammenhängen, die auch verschieden bekämpft werden müssen. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß allein die Ursachenbekämpfung nicht ausreicht, fallen in einem Land — etwa nach Beseitigung kapitalistischer Produktionsformen oder repressiver Regime wie das des Schah von Persien etc. — Ursachen für Menschenrechtsverletzungen weg, so können andere an ihre Stelle treten. Deswegen streben wir neben der Abwehr und der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen an, alle unsere politischen Ziele an der Frage der Menschenrechte zu orientieren. Grüne Politik, egal ob Wirtschafts-, Innen- oder Außenpolitik, muß in Form und Inhalt menschenrechtlich qualifiziert sein. 11. Im Rahmen der humanitären Hilfe achten GRÜNE den Einsatz von Politikern und Politikerinnen auf dem Gebiet der „stillen Diplomatie". Solche „stille Diplomatie" muß sich aber auf ein öffentliches Eintreten für die Geltung der Menschenrechte in den jeweiligen Ländern gründen. Sonst geht die Sensibilität für die Achtung der Menschenrechte verloren, und der Einsatz für die Menschenrechte wird zum Freiheitsideal hinter den diplomatischen Kulissen. 12. In der Außenpolitik sehen die GRÜNEN es als eine besonders wichtige Aufgabe an, den Zusammenhang von Menschenrechtsverletzungen — vor allem in den sogenannten Schwellenländern — und staatlicher Unterstützung der bundesrepublikanischen Privatwirtschaft zu untersuchen. 13. Menschenrechtspolitik darf nicht nur auf staatlicher Ebene ablaufen, sondern muß stets die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Menschenrechtsgruppen in der BRD wie in den betreffenden Ländern einschließen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986 20007* 14. Grüne Menschenrechtspolitik kann ihren Ansatz nicht allein in der Außenpolitik suchen. Sie muß den inneren Zusammenhang einer an Verwirklichung von Menschenrechten orientierten Politik, muß das Verhältnis von Innen- und Außenpolitik sowie die vielfältigen daraus resultierenden Wirkungen berücksichtigen. Dabei setzt ein glaubwürdiges Eintreten für die Menschenrechte in der Außenpolitik das Eintreten für die umfassende Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Land voraus. Die GRÜNEN sehen die politischen, ökonomischen und sozialen Strukturen als wichtigste Kriterien für eine umfassende Verwirklichung von Menschenrechten in der Innen- und Außenpolitik an. Der deutlichste Schnittpunkt dieses Zusammenhangs liegt dabei in der Asylpolitik. Die hohe Zahl der Arbeitslosen und die schlechte Behandlung der Ausländer in unserem Land sind für uns Zeichen, daß die Bundesregierung Menschenrechte nur dort ernst nimmt, wo es ihrem wirtschaftlichen Interesse entspricht. So weit unsere Menschenrechtsthesen! Sie werden sicher verstehen, daß wir vor dem Hintergrund der heute zur Abstimmung stehenden Beschlußempfehlung einfach enttäuscht sind von der geringen Bereitschaft der anderen Fraktionen, Menschenrechtsarbeit im Deutschen Bundestag in praktische, für Menschenrechtsorganisationen und alle Bürger nachvollziehbare Parlamentsarbeit umzusetzen. Es tröstet uns nicht, daß auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion morgen früh eine Aktuelle Stunde zur „Unteilbarkeit der Menschenrechte" stattfinden wird. Ich höre bereits jetzt bestimmte Mitglieder des Bundestages ihre — wahlkampforientiert — verbalradikalen Beschwörungsformeln herunterbeten. Heute, mit einer unmißverständlichen Bereitschaft zur Behandlung der Menschenrechtsproblematik auf angemessener parlamentarischer Ebene hätte der Bundestag Farbe bekennen können, auch gegenüber den Ansprüchen der Exekutive. Diese Chance ist mit dieser Beschlußempfehlung vertan worden. Wir lehnen die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses deshalb ab!
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 43 b.

    (Zurufe von der SPD)

    — Hier ist verabredet worden, daß die Abstimmungen nachher zusammen erfolgen.
    Das Wort hat der Abgeordnete Kirschner.


Rede von Klaus Kirschner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch diese Petition ist aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung. Es gibt auch hier eine Parallele.

(Frau Hürland [CDU/CSU]: Auch aus Ihrem Wahlkreis?)

— Der Herr Ministerialrat Dr. Schneider ist von hier. Bekanntlich ist das nicht mein Wahlkreis.

(Zuruf der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU])

19980 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1986
Kirschner
— Wir haben hier eine Abmachung. Die Frau Vorsitzende weist immer wieder darauf hin, daß wir Petitionen aus dem eigenen Wahlkreis selber behandeln sollen, weil wir darüber am besten Bescheid wüßten.
Aber ich will jetzt einmal auf die Parallelität hinweisen.

(Dr. Göhner [CDU/CSU]: Wir wollen doch die Namen nicht nennen!)

— Sie sind doch schon x-mal in der Presse genannt worden. Hier geht es nicht um Datenschutz. Wäre dies der Fall, hätte ich mich daran gehalten. Da ja in der Öffentlichkeit dieses schon diskutiert wurde, besteht auch ein Interesse daran.
Ich möchte, wenn vorher immer darauf hingewiesen wird, daß wir uns nicht einschalten sollten, wenn irgendwelche Verfahren laufen, erst einmal feststellen, daß der Petitionsausschuß von Fall zu Fall entschieden hat, ob er auf den Bund als Prozeßpartei einzuwirken hat. Dies möchte ich klar und deutlich feststellen.

(Beifall des Abg. Mann [GRÜNE])

Zum zweiten, Frau Kollegin Dr. Segall: In beiden Fällen haben die beiden Petenten gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren beantragt. In beiden Fällen ist es abgelehnt worden. Wenn in beiden Fällen eine Versetzung bzw. die Wegnahme eines Referats erfolgt, kann doch der Petitionsausschuß dann, wenn sich die Petenten an ihn wenden, nicht sagen, das ginge ihn nichts an.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Diese Petition, die wir jetzt beraten, ist eine Petition, von der ich meine, daß sie eigentlich überflüssig sein müßte. Eigentlich müßte der Deutsche Bundestag diesem Petenten einen zusätzlichen Orden verleihen, wie er dem Petenten vom Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, unserem ehemaligen CDU-Kollegen Prinz zu Sayn-Wittgenstein, für sein Eintreten in dieser Sache, worauf sich diese Petition bezieht, verliehen worden ist. Wir müssen dem Petenten dankbar sein, daß er uns auf den Widerspruch zwischen dem von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten, jedoch bis heute vom Bundestag noch nicht ratifizierten Zusatzprotokoll zu der Genfer Konvention von 1949 einerseits und der Einsatzdoktrin der Bundeswehr im Verteidigungsfall andererseits sensibilisiert hat.
Diese Petition dürfte nicht die Petition eines einzelnen sein, sondern sie sollte das Anliegen der gesamten Legislative sein. Es ist bedauerlich — ich sage dies wirklich ohne Häme und ohne Schärfe; dies ist ein ehrliches Anliegen —, daß die Mehrheit des Petitionsausschusses diese Petition aus formalen Gründen — wie vorher in dem anderen Fall — wegen eines anhängigen Gerichtsverfahrens, das der Petent wegen der Wegnahme des bisher von ihm geleiteten Völkerrechtsreferats angestrengt hat, nun als erledigt betrachtet. So wird das Petitionsrecht wirklich nicht in dem Sinne genutzt, wie wir es vom Gesetz her tun könnten.
Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU und der FDP, haben sich leider die Argumentation des Bundesverteidigungsministers zu eigen gemacht. Das Bundesverteidigungsministerium — das möchte ich auch mit aller Deutlichkeit sagen — hat nach unserer Auffassung sehr kurzsichtig und nur in militärischen Sachzwängen reagiert. Da der Petent kein Gehör fand, hat er am 28. April 1980 an den Bundeskanzler und an den Deutschen Bundestag eine Petition gerichtet, in der er darauf hinweist, daß infolge unzureichender Unterrichtung weder die Abgeordneten des Bundestages noch die Mitglieder des Bundessicherheitsrates in die Lage versetzt worden seien, zu erkennen, daß die Nuklearstrategie mit Hilfe des beabsichtigten Nuklearvorbehaltes rechtlich nicht abgesichert werden könne. Die Haltung des Petenten erfuhr Anerkennung und ausdrückliche Bestätigung durch den damaligen außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unseren inzwischen verstorbenen Kollegen Dr. Alois Mertes. Dies möchte ich ausdrücklich erwähnen.
Der Petent ist noch einmal durch einen entsprechenden Brief des damaligen Staatsministers beim Bundeskanzler, Herrn Dr. Philipp Jenninger, bestätigt worden, der ihm am 26. Oktober 1982 u. a. mitgeteilt hat, daß mit der Petition der maßgebliche Zweck erreicht sei, nämlich die „erstrebte Wissenserweiterung und Bewußtseinsschärfung der Adressaten". Dies möchte ich ausdrücklich in den Raum stellen.
Deshalb sollten wir diese Petition so ernst nehmen, wie sie ist. Ich möchte an Sie appellieren — das ist ein Appell, den wir wirklich ernst nehmen sollten —, diese Petition an den Petitionsausschuß zurückzuverweisen, damit er sich noch einmal sachkundig macht. Dies ist unsere Bitte an Sie. Ich bitte Sie, dieses wirklich noch einmal zu überlegen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Dr. Göhner.