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Ich möchte zu der Frage eine grundsätzliche und eine konkrete Bemerkung machen. Vielleicht kann ich jetzt auch einmal in Ruhe sprechen; das hätte auch Vorteile.
— Warten Sie es doch bitte ab.
Der erste Punkt ist der, daß wir sicherlich kontroverse Auffassungen in der Frage der Anerkennung der in der Familie erbrachten Leistungen im Steuerrecht haben.
Wir sind der Auffassung, daß Familienpolitik nicht staatliche Subventionspolitik ist, auch nicht Almosenpolitik, sondern daß die Leistungen, die von Familien erbracht werden, auch im Steuerrecht berücksichtigt werden müssen.
Ich halte es für einen Skandal, daß wir uns vieles als steuermindernd einfallen lassen; aber wenn es um Leistungen in der Familie geht, streiten wir uns darüber, ob das denn angehen kann.
— Ich halte die Anerkennung von Leistungen, die in der Familie erbracht werden, für gerecht.
Nun zum nächsten Punkt. Sie haben Entlastungen im Steuerrecht angesprochen. Hier haben wir in der Tat zuvor Einkommensgrenzen beim Kindergeld eingeführt. Jemand, der 260 000 oder 280 000 DM im Jahr verdient, erhält gegenüber dem Ehepaar mit drei Kindern, welches — unterhalb der Einkommensgrenzen — 370 DM Kindergeld bekommt, 260 DM an Kindergeld. Sein Betrag unterscheidet sich um 110 DM.