Rede von
Hans-Gerd
Strube
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein. — 1960 Jugendarbeitsschutzgesetz
— ja, ich fahre fort — 1961 Bundessozialhilfegesetz und Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. 1963 folgte dann das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz und 1969 das Arbeitsförderungsgesetz. Nach 1969 waren es dann sozialdemokratische Arbeits- und Sozialminister,
die verkehrte Zielvorstellungen gegeben haben. Diese verkehrten Zielvorstellungen sind zwar weitgehend in das öffentliche Bewußtsein eingedrungen und haben es gesteuert, letztendlich waren es aber Fehleinschätzungen, die zu Fehlerwartungen führten.
Sie haben in Ihrer Regierungszeit die trügerische Utopie vom Versorgungsstaat aufgebaut. Folge war die Entpflichtung des einzelnen gegenüber seinem Nächsten. Aber noch bedenklicher war die Lähmung der menschlichen Eigeninitiative. Dieser Versuch des Versorgungsstaates brachte dann leider viele menschliche Zuwendungen zum Erliegen. Die bedenklichste Auswirkung war zweifellos das Aufkommen jenes Versorgungsdenkens, das sehr stark für die politische Lethargie verantwortlich war, die wir bei Regierungsübernahme vorfanden.
Dahinter stand und steht bei Ihnen die verherrlichte Allmacht des Staates, die den Menschen eine Scheingeborgenheit vorgaukelt, ihn in Wahrheit aber entmündigt.
Sie sehen, meine Damen und Herren, Kompetenz, Solidität, Aktivität, Innovationskraft auf seiten der Union,
spiegelbildliche Attribute auf seiten der SPD!
Die durch Sie notwendig gewordene Konsolidierungspolitik hat den Gestaltungswillen und das Gestaltungsvermögen der Union nicht gelähmt. Haushaltskonsolidierung und aktive Sozialpolitik schließen einander bei uns nicht aus.
Norbert Blüm hat bedeutsame sozialpolitische Weichen gestellt.
An erster Stelle sind das 1985 verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu nennen. Weitere wichtige sozialpolitische Gesetze waren das Vorruhestandsgesetz, das Beschäftigungsförderungsgesetz, aber auch das Arbeitsförderungsgesetz und das Dritte Agrarsoziale Ergänzungsgesetz sowie das Vermögensbeteiligungsgesetz, alles Marksteine unserer Sozialpolitik.
Abschließend stelle ich fest, daß wir zufrieden sein können,
und zwar sowohl mit diesem Sozialetat als auch mit dem Gesamthaushalt 1987.
Zufrieden sein können wir mit unserer politischen Arbeit in der bald zu Ende gehenden Legislaturperiode. Wer diesen Erfolg leugnet oder sogar ins Gegenteil verkehren will,
dem müssen noch weitere vier Jahre politische Lehrzeit,
sprich: Opposition, zugesprochen werden.