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    557. daran: 1
    558. beteiligen",: 1
    559. recht.: 1
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    652. vor.: 1
    653. entsprechende: 1
    654. Koalitionsmehrheit: 1
    655. gestrichen: 1
    656. Tatsache,: 1
    657. weder: 1
    658. rechtliche: 1
    659. ordnungspolitische: 1
    660. sah,: 1
    661. vorgelegt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/247 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 247. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Verlängerung des Umrüstungszeitraums für das Kohlekraftwerk Ibbenbüren Dr. Graf Lambsdorff FDP 19115 B Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 19116 B Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 19118 B Fritsch GRÜNE 19120 A Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/CSU 19120 D Wolfram (Recklinghausen) SPD. . . 19122 A Beckmann FDP 19123A Stahl (Kempen) SPD 19124A Schmidbauer CDU/CSU 19125A Becker (Nienberge) SPD 19126C Dr. Göhner CDU/CSU 19127 C Lennartz SPD 19128C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 19130 A Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 19131 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1987 — Drucksache 10/6213, 10/6449 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6420 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6421 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1986) Bericht der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Bericht der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1987 und zu den Vorausberechnungen der Bundesre- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 gierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis zum Jahre 2000 — Drucksachen 10/6074, 10/6420 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (Siebtes RentenversicherungsÄnderungsgesetz — 7. RVÄndG) — Drucksache 10/5957 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6430 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Glombig, Gilges, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn, Frau Huber, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kirschner, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Urbaniak, Frau Weyel, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung eines Kindererziehungsjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Frauen (Trümmerfrauen-Babyjahrgesetz) — Drucksache 10/5571 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6432 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD Strukturreform der Alterssicherung — Drucksachen 10/5857, 10/6294 — Glombig SPD 19133A Pohlmann CDU/CSU 19138 A Bueb GRÜNE 19139 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 19141 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 19143 D Frau Fuchs (Köln) SPD 19146 C Pöppl CDU/CSU 19149A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung — Drucksachen 10/5630, 10/5886 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/6444 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 19152 C Schreiner SPD 19153 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 19155 C Frau Wagner GRÜNE 19157A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 19157 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Zweites Vermögensbeteiligungsgesetz) — Drucksachen 10/5981, 10/6280 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 10/6438, 10/6462 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6439 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen — Drucksache 10/3955 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 10/6438, 10/6462 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Huonker, Jung (Düsseldorf), Kirschner, Rapp (Göppingen), Rappe (Hildesheim), Urbaniak, Weinhofer, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 III Dr. Wieczorek, Dr. Apel, Duve, Frau Fuchs (Köln), Roth, Dr. Spöri, Meininghaus, Reimann, Sieler, Stahl (Kempen), Frau Traupe, Westphal, Wolfram (Recklinghausen), Würtz, Reuschenbach, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen — Drucksachen 10/4747, 10/6443 — Dr. Faltlhauser CDU/CSU 19159 C Huonker SPD 19161 D Dr. Solms FDP 19164 B Vogel (München) GRÜNE 19165 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 19167 A Nächste Sitzung 19169 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19171*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 19171* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede des Parl. Staatssekretärs Rawe zu Punkt 36 der Tagesordnung (vgl. Plenarprotokoll 10/246 S. 19102) Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die koordinierte Einführung des dienstintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes (ISDN) in der Europäischen Gemeinschaft — auf dem Weg zu einem europaweiten Telematikmarkt 19173* D Anlage 4 Erklärung des Abg. Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung 19174* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 19115 247. Sitzung Bonn, den 14. November 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Berichtigung 246. Sitzung, Seite 19021 C, 4. Zeile: Statt „201" muß es „102" heißen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein *** 14. 11. Dr. Apel 14. 11. Bredehorn 14. 11. Dr. Bugl 14. 11. Catenhusen 14. 11. Clemens 14. 11. Dr. Corterier *** 14. 11. Frau Dr. Däubler-Gmelin 14. 11. Frau Dann 14. 11. Daweke 14. 11. Dr. Dollinger 14. 11. Doss 14. 11. Duve 14. 11. Dr. Ehrenberg 14. 11. Eigen 14. 11. Dr. Enders ** 14. 11. Ertl 14. 11. Fischer (Bad Hersfeld) 14. 11. Francke (Hamburg) *** 14. 11. Frau Fuchs (Verl) 14. 11. Gansel * 14. 11. Dr. Geißler 14. 11. Dr. Götz 14. 11. Haar 14. 11. Haase (Fürth) * 14. 11. von Hammerstein 14. 11. Hauff 14. 11. Heimann 14. 11. Hiller (Lübeck) 14. 11. Hoffie 14. 11. Horn *** 14. 11. Dr. Hupka *** 14. 11. Ibrügger *** 14. 11. Jung (Düsseldorf) 14. 11. Jungmann * 14. 11. Dr. Kansy *** 14. 11. Kiechle 14. 11. Kirschner 14. 11. Kittelmann ** 14. 11. Kolbow *** 14. 11. Kroll-Schlüter 14. 11. Frau Krone-Appuhn 14. 11. Dr. Kunz (Weiden) *** 14. 11. Lange *** 14. 11. Lattmann *** 14. 11. Matthöfer 14. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 11. Milz 14. 11. Müller (Remscheid) 14. 11. Dr. Müller * 14. 11. Petersen 14. 11. Dr. Probst 14. 11. Frau Roitzsch (Quickborn) 14. 11. Ronneburger *** 14. 11. Dr. Rumpf 14. 11. Sauer (Salzgitter) *** 14. 11. Schartz (Trier) 14. 11. Dr. Scheer 14. 11. Dr. Schierholz 14. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (Hamburg) 14. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 11. Schreiber *** 14. 11. Schröer (Mülheim) 14. 11. Dr. Schulte 14. 11. Frau Simonis *** 14. 11. Dr. Soell ** 14. 11. Dr. Spöri 14. 11. Steiner 14. 11. Frau Steinhauer 14. 11. Dr. Stoltenberg 14. 11. Stutzer 14. 11. Tatge 14. 11. Frau Traupe *** 14. 11. Uldall 14. 11. Voigt (Sonthofen) 14. 11. Vosen 14. 11. Dr. Waigel 14. 11. Dr. von Wartenberg ** 14. 11. Weiß *** 14. 11. Werner (Westerland) 14. 11. Wiefel 14. 11. Frau Will-Feld 14. 11. Wissmann 14. 11. Wittmann (Tännesberg) 14. 11. Dr. Wörner 14. 11. Würtz * 14. 11. Zierer * 14. 11. Dr. Zimmermann 14. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 1986 beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen: Fünftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes Dem Antrag der Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen), Dr. Laufs, Kühbacher, Dr. Hirsch, Dr. Müller (Bremen), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Baum, Bredehorn, Broll, Dr. Feldmann, Dr. Friedmann, Gattermann, Grünbeck, Grüner, Dr. Haussmann, Hoffie, Kleinert (Hannover), Kohn, Dr. Graf Lambsdorff, Möllemann, Nehm, Neuhausen, Purps, Schäfer (Mainz), Frau Dr. Segall, Sieler, Frau Simonis, Dr. Solms, Suhr Neubauten des Deutschen Bundestages (Drucksache 10/5357) sind folgende Mitglieder des Deutschen Bundestages beigetreten: Abgeordnete Lowack, Clemens, Dr. Schöfberger, Frau Dr. Hamm-Brücher, Immer (Altenkirchen), Borchert, Frau Eid, Frau Zutt, von Hammerstein, Pauli, Voigt (Sonthofen), Frau Weyel. 19172* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Fünfter Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der rechtzeitigen Einführung des Europa-Passes (Drucksache 10/2400) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/5631) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Preisauszeichnung im Großhandel (Drucksache 10/5815) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 32. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 2. bis 5. Juni 1986 in Paris (Drucksache 10/5807 [neu]) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 31. März 1986 (Drucksache 10/5421) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. April 1986 in Straßburg (Drucksache 10/5540) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 1986 in Straßburg (Drucksache 10/5138) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Initiativen zur Rettung des Atomsperrvertrags (Drucksache 10/3964) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Rettungsschiff Cap Anamur II und zur Unterbringung der Geretteten in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/5894) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1985 bis März 1986) (Drucksache 10/5566) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember 1985 in Luxemburg (Drucksache 10/4556) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur einzigen Akte, die von der Regierungskonferenz am 16. und 17. Dezember 1985 gebilligt wurde (Drucksache 10/5014) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 — KOM (86) 166 endg. — Rats-Dok. Nr. 5938/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte im Frühjahr 1987 — KOM (86) 329 endg. — Rats-Dok. Nr. 7839/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.43) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Einbringen von Abfällen ins Meer — KOM (85) 373 endg. — EG-Dok. Nr. 8805/85 (Drucksache 10/3957 Nr. 2) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) 357/79 über statistische Erhebungen der Rebflächen infolge des Beitritts Spaniens und Portugals — KOM (86) 807 endg. — Rats-Dok. Nr. 4097/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 7) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/625/EWG über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen infolge des Beitritts Spaniens und Portugals — KOM (85) 808 endg. — Rats-Dok. Nr. 4096/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Definition der Schiffsangaben und über die Art ihrer Anwendung auf Fischereifahrzeuge — KOM (85) 846 endg. — Rats-Dok. Nr. 4676/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Beitrittsausgleichsbeträge für Reis aufgrund des Beitritts Spaniens — KOM (85) 822 endg. — Rats-Dok. Nr. 4139/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 10) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Anfangskontingente, die Portugal 1986 bei der Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen der Sektoren Eier und Geflügelfleisch aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 anwenden kann — KOM (86) 21 endg. — Rats-Dok. Nr. 4638/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 991/84 zur Begrenzung der Gewährung der Produktionsbeihilfe für bestimmtes Obst in Sirup — KOM (86) 65 endg. — Rats-Dok. Nr. 4886/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2915/79 und (EWG) Nr. 1473/84 hinsichtlich der Anwendung der für Österreich, Finnland und Norwegen vorgesehenen Zollkontingente für bestimmte Käsesorten — KOM (86) 39 endg. — Rats-Dok. Nr. 4947/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 13) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Anfangskontingente, die Portugal 1986 bei der Einfuhr von bestimmten Schweinefleischerzeugnissen aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 anwenden kann — KOM (86) 18 endg. — Rats-Dok. Nr. 4469/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einzelheiten der Anpassung der Erstattung und der Beihilfe für in Spanien und Portugal erzeugte oder verarbeitete Ölsaaten — KOM (86) 48 endg. — Rats-Dok. Nr. 4766/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 15) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Rücknahmen in Spanien während der ersten Stufe der Übergangsregelung für Obst und Gemüse — KOM (85) 840 endg. — Rats-Dok. Nr. 4149/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 16) Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 19173* Diskussionspapier über eine forstwirtschaftliche Aktion der Gemeinschaft — KOM (86) 86 endg. — Rats-Dok. Nr. 4859/86 — Ergänzendes Memorandum zu dem Diskussionspapier — KOM (85) 792 endg. — Rats-Dok. Nr. 4500/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 17) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07.01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (86) 68 endg. — Rats-Dok. Nr. 5111/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 18) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zum Erlaß geeigneter Maßnahmen für den Handel mit Ölverarbeitungserzeugnissen mit Spanien und Portugal — KOM (86) 43 endg. — Rats-Dok. Nr. 4765/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 19) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Anfangskontingents für 1986, das Portugal für bestimmte Weine mit Herkunft aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 anwenden kann — KOM (86) 61 endg. — Rats-Dok. Nr. 4878/86 (Drucksache 10/5189 Nr.20) Vorschläge der Kommission an den Rat — betreffend die Festsetzung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und flankierende Maßnahmen (1986/1987) — zur Anpassung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide und Rindfleisch — KOM (86) 20 endg., 30 endg., und 31 endg. — Rats-Dok. Nr. 4963/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 21) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anpassung des für jeden repräsentativen spanischen Markt ermittelten Durchschnittspreises für Tafelwein während des für die Anwendung von Ausgleichsbeträgen geltenden Zeitraums — KOM (86) 57 endg. — Rats-Dok. Nr. 4879/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 22) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung spezifischer Maßnahmen für die Gewährung der Produktionsbeihilfe für Baumwolle in Spanien in der Zeit vom 1. März bis 31. August 1986 — KOM (86) 64 endg. — Rats-Dok. Nr. 4872/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1117/78 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter — KOM (86) 162 endg. — Rats-Dok. Nr. 6211/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der anfänglichen mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern nach Portugal — KOM (86) 46 endg. — Rats-Dok. Nr. 4774/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 6) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1815/85 und Nr. 1816/85 betreffend die Gemeinschaftszollkontingente für Rum, Arrak und Taffia mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten andererseits (1985/86) — KOM (86) 152 endg. — Rats-Dok. Nr. 6048/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des Milchwirtschaftsjahres 1985/86 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 866/84 — KOM (86) 189 endg. — und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des Wirtschaftsjahres 1985/86 für Rindfleisch — KOM (86) 190 endg. — und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der pauschalen Produktionsbeihilfe sowie des Zielpreises für bestimmte Trockenfuttererzeugnisse für die Zeit vom 1. bis 27. April 1986 — KOM (86) 191 endg. — Rats-Dok. Nr. 6121/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1322/85 hinsichtlich des Zeitpunkts der Übernahme des Magermilchpulvers durch die griechische Interventionsstelle — KOM (86) 158 endg. — Rats-Dok. Nr. 6122/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für das System der Kontrolle der Preise und der in Spanien zum freien Verkehr abgefertigten Mengen bei bestimmten Erzeugnissen des Fettsektors — KOM (86) 56 endg. — Rats-Dok. Nr. 4880/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 10) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1311/85 und der Verordnung (EWG) Nr. 1310/85 hinsichtlich der Fristen für die Gewährung bestimmter Prämien im Rindfleischsektor — KOM (86) 188 endg. — Rats-Dok. Nr. 6193/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des Anfangskontingents, das Portugal 1986 bei der Einfuhr von Maisstärke aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom 31. Dezember 1985 anwenden kann — KOM (86) 58 endg. — Rats-Dok. Nr. 4873/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Schweden — KOM (86) 164 endg. — Rats-Dok. Nr. 6214/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 13) Vorschlag für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — KOM (86) 167 endg. — Rats-Dok. Nr. 6287/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 14) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 66/403/EWG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln — KOM (86) 176 endg. — Rats-Dok. Nr. 6283/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 15) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Erbsen, gefroren, mit Ursprung in Schweden der Tarifstelle ex 07.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 174 endg. — Rats-Dok. Nr. 6384/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 16) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3542/85, Nr. 3543/85 und Nr. 3544/85 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von vertraglichen Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Fische und Fischfilets — KOM (86) 160 endg. — Rats-Dok. Nr. 6047/86 (Drucksache 10/5518 Nr. 17) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 36 der Tagesordnung Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die koordinierte Einführung des dienstintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes (ISDN) in der Europäischen Gemeinschaft — auf dem Weg zu einem europaweiten Telematikmarkt Rawe, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: Ich freue mich über die Gelegenheit, vor diesem Hohen Hause vortragen zu können, warum die Bundesregierung die Empfehlung des Rates über die koordinierte Einführung des dienstintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes in der Europäischen Gemeinschaft unterstützt. Gleichzeitig bietet mir dies die Möglichkeit, darzustellen, wie zukunftsorientiert das Konzept der Deutschen Bundespost gestaltet ist. Denn die EG-Empfehlungen bestätigen, daß 19174* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 die Deutsche Bundespost schon frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen hat. Mit der vorliegenden Empfehlung des Rates werden folgende Ziele verfolgt: Schnelle, koordinierte Einführung des ISDN als Basis für einen gemeinschaftsweiten Telematikmarkt, Planungssicherheit für die Fernmeldeverwaltungen, für die europäische Industrie und selbstverständlich auch für die Nutzer, Konsolidierung des europäischen Industriepotentials als Gegengewicht zu USA und Japan, Schritt zu offener Kommunikation durch die Anwendung international abgestimmter Standards. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, diese Ziele gemeinschaftsweit zu realisieren. Denn offene Kommunikation über Landesgrenzen hinweg stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, daß Europa zu einer homogenen Einheit zusammenwachsen kann. Die EG-Strategie ist im wesentlichen identisch mit der ISDN-Einführungsstrategie der Deutschen Bundespost. Bereits im Jahre 1984 konnte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ein umfassendes Konzept zur Weiterentwicklung der Fernmeldeinfrastruktur vorstellen. Das ISDN nimmt hierin eine wesentliche Schlüsselfunktion ein. Aus diesem Grunde hat sich die Deutsche Bundespost als eine der ersten Fernmeldeverwaltungen der Welt sehr intensiv für die Normung und Standardisierung der neuen Kommunikationsdienste eingesetzt. Die von den GRÜNEN geübte Kritik verkennt die Bedeutung eines europaweiten abgestimmten ISDN-Konzeptes und übersieht die erheblichen Vorteile für den Kunden und damit auch für den einzelnen Menschen. Mit dem ISDN wird eine neue Generation von Fernmeldediensten geschaffen, die vielfältige Möglichkeiten bieten. Neben dem wesentlich schnelleren Informationstransport werden die Telekommunikationsdienste im ISDN durch neue und verbesserte Dienstmerkmale auch leistungsfähiger und komfortabler gestaltet. Gestatten Sie mir, einige Beispiele aufzuführen: Der ISDN-Telefondienst bietet gegenüber dem heutigen Telefondienst bessere Sprachqualität und eine Reihe zusätzlicher Annehmlichkeiten. Mit dem ISDN-Telefaxdienst werden künftig zur Übermittlung von Vorlagen nur noch wenige Sekunden gebraucht. Daneben wird die Qualität der Kopie spürbar verbessert. Der ISDN-Bildschirmtextdienst ermöglicht schnellere Bildaufbauzeiten und läßt auch die Übermittlung von Bildern in fotografischer Qualität zu. Es ist mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, daß bei der Entwicklung des ISDN-Systems den Belangen des Datenschutzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. In die Telekommunikationsordnung, die die Benutzungsbedingungen für das ISDN regelt, sind deshalb bereichsspezifische Datenschutzvorschriften aufgenommen worden. Sie regeln den Datenschutz sehr umfassend und, wie ich meine, für die Teilnehmer transparent. Sie sind im übrigen so ausgestaltet, daß sie auch den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Das wird auch der Grund dafür sein, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gegen die Datenschutzvorschriften der Telekommunikationsordnung keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben hat. Einzelne Datenschutzfragen, wie z. B. die Eintragung der Teilnehmer in das Telefonbuch oder auch die Datenregistrierung beim Funktelefonanschluß, werden mit dem Bundesbeauftragten noch weiter beraten. Es ist für mich keine Frage, daß auch hier gute Ergebnisse erreicht werden. Ich bin überzeugt davon, daß die geschäftlichen Nutzer sehr schnell die Vorteile des ISDN erkennen und in konkrete Anwendungen umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die mittelständischen Unternehmen und Betriebe. Ich bin aber genauso überzeugt davon, daß auch die privaten Nutzer, d. h. die Bürger in Europa, vom ISDN profitieren werden. Lassen Sie mich zusammenfassen: ISDN ist ein modernes Fernmeldenetz, das die Telekommunikationsdienste in einem Netz zusammenfaßt. Es bietet durch das Angebot von mehr und besseren Diensten Vorteile für jeden Nutzer. Mit ISDN wird die europäische Telematikindustrie in die Lage versetzt, sich wettbewerbsfähig auf den Weltmärkten zu behaupten. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung: Ich habe dem vorliegenden Gesetzentwurf zur „Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung" nicht zugestimmt. Ich gebe dabei folgende Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten: Erstens. Ich erkenne an, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit diesem Gesetz einen konstruktiven Beitrag zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der sogenannten Ärzteschwemme leisten will. Ich erkenne auch an, daß durch dieses Gesetz die kassenärztliche Bundesvereinigung bestärkt wurde, eine stabilitätsorientierte Gebührenvereinbarung mit den Kassen abzuschließen. Zweitens. Gleichwohl sehe ich in dem Gesetz keinerlei Ansatzpunkt, wie die übergroße Zahl nachdrängender Ärzte gesteuert werden könnte. Die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1986 19175* überhöhte Zahl von Ärzten wird durch diese Maßnahme bestenfalls schneller in der Fläche verteilt. Drittens. Ich bezweifele auch, daß dieses Gesetz durch die möglicherweise schnellere Ausbreitung der „Ärzteschwemme" einen kostendämpfende Wirkung haben wird. Gerade zu dieser Frage hat die Expertenanhörung vor dem Bundestag keine positiven Erkenntnisse gebracht. Viertens. Es ist vorauszusehen, daß die Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten des Bedarfsplanungsgesetzes erheblichen bürokratischen Aufwand erfordert, gleichwohl aber Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten schafft, die zu Ungerechtigkeiten und Spannungen führen müssen. Fünftens. Vor allem sehe ich in diesem Gesetz ein Signal für die jüngeren, nachdrängenden Mediziner, daß diejenigen, die „drinnen sind im System" die Hürden gegenüber der nachrückenden Konkurrenz erhöhen wollen. So kann dieses Gesetz — bei aller vermeintlichen Unschuld des Vorhabens — zum Signal für die Entsolidarisierung gegenüber den Jüngeren und zum Symbol für die Erstarrung unserer Gesellschaftsstrukturen überhaupt werden. Die Summe dieser Erwägungen macht es mir nicht möglich, dem Gesetz im Plenum meine Zustimmung zu geben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Huonker.


Rede von Gunter Huonker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten wollen seit langem den Ausbau der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital. Die Überwindung der Arbeitslosigkeit, die notwendige Modernisierung und die ökologische Erneuerung unserer Industriegesellschaft erfordern gewaltige Sachinvestitionen. Wenn das Produktivkapital nicht noch stärker als bisher auf wenige konzentriert bleiben und die Ungleichheit bei der Vermögensteilung in diesem Bereich nicht noch weiter verstärkt werden soll, so ist eine neue Politik zur Förderung der Bildung von Produktivkapital in Arbeitnehmerhand notwendig.

(Lutz [SPD]: Sehr zutreffend!)

Herr Dr. Faltlhauser, bei Ihrer Aufzählung habe ich festgestellt, daß Ihnen offenbar die Tatsache entgangen ist — dies wundert mich —, daß in der Zeitspanne, die Sie genannt haben, immerhin das



Huonker
Dritte Vermögensbildungsgesetz verabschiedet worden ist, eingebracht von Walter Arendt das, wie Sie wissen müßten, erst über die Tarifvertragsfähigkeit den Durchbruch in diesem Bereich gebracht hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt gar nicht!)

Die Erfahrungen mit den bisherigen Vermögensbildungsgesetzen zeigen, daß die staatliche Förderung der Vermögensbildung Breitenwirkung erst dann erzielt, wenn Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen werden. Das Vierte Vermögensbildungsgesetz hat bislang eine Breitenwirkung nicht erzielt, obwohl einige kleinere Tarifverträge abgeschlossen worden sind. Daß in letzter Zeit betriebliche Modelle zugenommen haben, trifft zu. Sie haben das gesagt. Betriebliche Beteiligungsmodelle aber kumulieren Arbeitsplatz-und Vermögensrisiko der Arbeitnehmer. Sie sind deshalb für Tarifverträge mit Breitenwirkung ungeeignet.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

(Lutz [SPD]: Mit Recht!)

Der Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, eine für Arbeitnehmer geeignete und tarifvertragsfähige Form der überbetrieblichen Produktivkapitalbeteiligung zu schaffen.
Wenn Sie nach den Diskussionen, die wir geführt haben, sagen, die Frage, ob man zustimmt oder nicht, habe etwas mit „versöhnen oder spalten" zu tun, erweckt dies den Eindruck, als ob Sie den Ernst des Sachverhalts, daß ein Gesetz auch in der Praxis funktionieren muß und man es deshalb sorgfältig formulieren muß, damit in der Anwendung keine Pannen passieren, nicht begriffen hätten.

(Lutz [SPD]: Nein, das schätzt er gering!)

Dies wundert mich, und ich glaube Ihnen das nicht. Das ist billigste Polemik, meine Damen und Herren!
Wahr ist, daß die Beteiligungssondervermögen Fonds zweiter Klasse sind. Sie sind damit als vermögenspolitischer Flop programmiert. Ein paar Gründe will ich nennen. Der Hauptgrund ist, daß der Gesetzentwurf den Widerspruch zwischen dem Kernelement des Investmentfondsprinzips, nämlich der Pflicht zur jederzeitigen Rücknahme der Anteile gegen Geld, einerseits und der notwendigen Sicherung der Liquidität des Beteiligungssondervermögens, also dem Anlegerschutz, andererseits nicht löst. Unsere Bedenken gegen die grundsätzliche Vereinbarkeit von Beteiligungssondervermögen mit dem Investmentprinzip wurden durch die Gesetzesberatungen verschärft. Wenn man zu dieser Erkenntnis kommt, ist das ein Sachargument und hat doch nichts mit dieser albernen Bemerkung von Ihnen zu tun, hier gehe es um „versöhnen statt spalten".
Die Bundesregierung hat sich viel dabei gedacht, Herr Bundesminister Blüm,

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Richtig!)

als sie die Vorschrift des § 25 h Abs. 2 in den Gesetzentwurf geschrieben hat. Das war ein Versuch, dieses Grundproblem zu lösen. Daran gab es harte Kritik. Nun hat die Koalition ohne ernsthafte Beratung diese Vorschrift in letzter Minute kurzerhand gestrichen.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Das war sachgerecht! — Lutz [SPD]: Nein, das war nicht sachgerecht, das war Quatsch!)

Richtig ist zwar, daß durch diese ersatzlose Streichung das Problem im Zusammenhang mit der Beschränkung des Rechts auf jederzeitige Rückgabe beseitigt worden ist; zugleich aber, meine Damen und Herren, wird das Liquiditätsproblem der Beteiligungssondervermögen erheblich verschärft. Das heißt, Sie lösen auf der einen Seite ein Problem und schaffen auf der anderen Seite ein anderes. Dies ist zutiefst unseriös! Das bedeutet: Das Grundproblem des Beteiligungssondervermögens haben Sie im Grundsatz nicht gelöst, und deswegen ist das keine akzeptable überbetriebliche Anlageform.
Meine Damen und Herren, ein Kompromiß zwischen den Interessen der Anteilsinhaber, die ihre Anteile zurückgeben wollen, und den Interessen derjenigen, die diese behalten wollen, wurde nicht gefunden, und er ist auch nicht in Sicht. Wer das nicht glaubt, möge doch bitte die Begründung der Bundesregierung zu § 25h Abs. 2 nachlesen. Deutlicher als dort ist das nirgendwo gesagt.
Zweitens. Die Bewertung der stillen Beteiligungen in Beteiligungssondervermögen ist unseres Erachtens noch nicht geklärt. Herr Faltlhauser, Sie müssen in einer anderen Anhörung gewesen sein als ich. Lesen Sie doch bitte einmal das Protokoll nach!
Drittens. Das Bewertungsverfahren ist außerordentlich kompliziert und somit kostenaufwendig. Damit sind die Ertragsaussichten solcher Fonds gegenüber denen klassischer Investmentfonds von vornherein geschmälert.
Viertens. Das Beteiligungssondervermögen wird auch das Ziel verfehlen, zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der mittelständischen Wirtschaft nennenswert beizutragen. Sie wissen, wer sich mit einer stillen Beteiligung an einem Beteiligungssondervermögen beteiligt, der muß einen Jahresabschluß wie große Kapitalgesellschaften machen, einen Jahresabschluß, gegen den sich die mittelständische Wirtschaft vehement gewehrt hat, als es darum ging, die EG-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, und zwar wegen des unvertretbaren Zeit- und Kostenaufwands.
Meine Damen und Herren, ein mittelständisches Unternehmen, das sich über Beteiligungssondervermögen Kapital beschaffen wollte, liefe Gefahr, Zweifel an seiner Bonität zu wecken. Dieser Weg bleibt allenfalls — wie Professor Dieter Schneider in der Anhörung gesagt hat — als „letzte Alternative". Attraktiv könnte eine solche Kapitalbeschaffung höchstens für ertragsschwache Unternehmen sein; dann aber ließe doch eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft besser die Finger von einer solchen Beteiligung.



Huonker
Die Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer hat, lieber Herr Faltlhauser, in der Anhörung gesagt, es stelle sich die Frage — ich zitiere —, „ob die Konstruktion des Gesetzentwurfs nicht auf die angesprochenen mittelständischen Unternehmen abschreckend wirkt". — Deutlicher kann man das nicht sagen.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Die wollen überhaupt keine Vermögensbildung, die Herren!)

Beteiligungssondervermögen bieten den Anlegern also weniger Rechte, weniger Sicherheit und grundsätzlich geringere Ertragsaussichten als klassische Investmentfonds. Beteiligungssondervermögen sind für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen grundsätzlich eine ungeeignete Anlageform, jedenfalls für Arbeitnehmer, die im Rahmen der Einkommensgrenzen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert werden.
Aus diesen Gründen und weil nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften die beteiligten Arbeitnehmer keinerlei Mitwirkungsrechte bei der Verwaltung der Fonds haben, werden Beteiligungs-sondervermögen auch nicht zu Tarifverträgen über vermögenswirksame Leistungen führen.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Das machen doch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, das können Sie doch nicht ankündigen!)

An dieser Bewertung ändert die Tatsache nichts, Herr Dr. Faltlhauser, daß sich, wie Reinhard Uhlmann im gestrigen „Handelsblatt" in bezug auf die Beteiligungssondervermögen zutreffend schrieb, die Koalition „kurz vor Toresschluß ... krampfhaft" bemüht habe, diesem „häßlichen Entlein ein paar schwanenähnliche Züge zu verpassen, um die Akzeptanz der Sondervermögen nachzubessern". Im Gegenteil, durch die Streichung des § 25 h Abs. 2 wird das Entlein nicht nur häßlich, sondern abstoßend häßlich. Und wenn Uhlmann schreibt, es werde „glücklicherweise niemand gezwungen, derartige Sondervermögen aufzulegen oder sich daran zu beteiligen", so hat er recht. Daß man dazu nicht gezwungen ist, ist das Beste an Art. 3 Ihres Gesetzentwurfes.
Die Erhöhung des Freibetrages des § 19a EStG begünstigt in der Praxis, Herr Dr. Blüm, ausschließlich betriebliche Beteiligungen,

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Wir zwingen niemand zu seinem Glück!)

bei denen Arbeitsplatz- und Vermögensrisiko — ich sagte das schon — kumulieren. § 19 a EStG ist eine zielungenaue Subvention. Mangels Einkommensgrenzen und wegen der progressiven Entlastungswirkung wird die Produktivkapitalbeteiligung um so stärker gefördert, je weniger die staatliche Förderung notwendig oder auch nur sinnvoll ist. Durch die Erhöhung dieser Subvention — Steuerausfall mindestens 70 Millionen DM im Jahr — dürften in erster Linie bestehende betriebliche Modelle begünstigt werden. Maßgebliche Impulse für die Produktivkapitalbeteiligung jener Arbeitnehmer, die bislang noch kein Produktivvermögen besitzen,
dürften hiervon nicht ausgehen, schon gar nicht durch überbetriebliche Beteiligungsformen.
Herr Präsident, meine Damen und H erren, die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag vom 29. Januar 1986 auf der Drucksache 10/4747 zu Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaften gezeigt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen nach ihrer Auffassung nötig sind, um eine breite Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital zu ermöglichen. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Organisationsgesetz über Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaften vorzulegen. Gegen Überlegungen, Arbeitnehmer auf dem Weg über gemeinsame Einrichtungen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes und über Tariffonds zu beteiligen, werden seit Jahr und Tag dieselben abgestandenen Argumente vorgetragen. Sie haben heute, Herr Dr. Faltlhauser, keine Ausnahme gemacht. Ich stelle fest: Die Bundesregierung selbst sieht in ihrem Entwurf des Unternehmensbeteiligungsgesetzes eine überbetriebliche Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen über gemeinsame Einrichtungen vor. Daß die entsprechende Vorschrift dann von der Koalitionsmehrheit gestrichen worden ist, ändert nichts an der Tatsache, daß die Bundesregierung weder rechtliche noch ordnungspolitische Bedenken sah, als sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

(Abg. Dr. Faltlhauser [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter — —