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ID1024502500

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    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
    3. Dr.: 1
    4. Enders.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/245 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 245. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 Inhalt: Fragestunde — Drucksachen 10/6383 vom 7. November 1986 und 10/6406 vom 11. November 1986 — Anlaß und Inhalt von Gesprächen, die der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen nach einer Meldung der „Washington Times" vom 10. November 1986 u. a. über den Hindawi-Fall geführt haben DringlAnfr 11.11.86 Drs 10/6406 Wischnewski SPD Antw StMin Möllemann AA 18935 B ZusFr Wischnewski SPD 18935 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18936 A ZusFr Gansel SPD 18936 B ZusFr Dr. Soell SPD 18936 D ZusFr Verheugen SPD 18936 D ZusFr Würtz SPD 18937 A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 18937 A ZusFr Heistermann SPD 18937 B Nichtanrechnung der in Frankreich abgeleisteten Arbeitszeit eines in Algerien geborenen und mit einer deutschen Frau verheirateten Erwerbsunfähigen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente MdlAnfr 2 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 18937 C ZusFr Dr. Enders SPD 18937 D Haushaltsansätze für das Waffensystem Patriot 1986 und 1987; Stand der Herstellung einer konventionellen ATM/ATBMFähigkeit dieses Systems MdlAnfr 16, 17 07.11.86 Drs 10/6383 Frau Fuchs (Verl) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 18938 C ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 18938 C Zeitliche Vorstellung des Bundesverteidigungsministers zur Lösung des Dienstzeitproblems der Soldaten MdlAnfr 18 07.11.86 Drs 10/6383 Würtz SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 18939 B ZusFr Würtz SPD 18939 C ZusFr Heistermann SPD 18939 D Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer bei Getreideverkäufen MdlAnfr 29, 30 07.11.86 Drs 10/6383 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 18940 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18940 C ZusFr Eigen CDU/CSU 18940 D ZusFr Oostergetelo SPD 18941 B ZusFr Heistermann SPD 18941 B Verlängerung der Frist bis zur Erhebung von Säumniszuschlägen im Steuerrecht MdlAnfr 31 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 18942A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 ZusFr Dr. Enders SPD 18942 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18942 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 18942 D Steuermindereinnahmen durch Erhöhung des Förderrahmens im 4. Vermögensbildungsgesetz seit 1984 sowie durch Ausdehnung des Förderrahmens auf Bausparbeiträge, Einbeziehung von Beteiligungs-Sondervermögen und GmbH-Anteilen von 1987 bis 1990 MdlAnfr 33, 34 07.11.86 Drs 10/6383 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 18943A ZusFr Huonker SPD 18943 B Entschädigung der Tourismusbranche für die durch den Reaktorunfall in Tschernobyl entstandenen Ertragseinbußen MdlAnfr 35 07.11.86 Drs 10/6383 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 18943 D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 18944A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18944 B Förderung eines Pilotprojekts in der Kommunikationstechnik durch die Bundesregierung zur Belebung des innerdeutschen Fremdenverkehrs MdlAnfr 36 07.11.86 Drs 10/6383 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 18944 C ZusFr Engelsberger CDU/CSU 18944 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18945A ZusFr Heistermann SPD 18945 B Verfolgung sicherheitspolitischer Ziele der USA zu Lasten der Wirtschaftskooperation, des Technologietransfers und des Handels mit westlichen Staaten; Verhinderung deutscher Exportbeschränkungen MdlAnfr 41, 42 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 18945 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18945 D ZusFr Dr. Jens SPD 18946 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 18946 D ZusFr Heistermann SPD 18947 A Bewertung der durch Heirat oder Erbschaft usw. zusammengeführten Milchquoten als Kapazitätsausweitung; Einschränkung der Förderungswürdigkeit von Investitionen in der Schweinehaltung bei Erhöhung der Produktionskapazitäten auf bis zu 400 Mastplätzen je Betrieb MdlAnfr 54, 55 07.11.86 Drs 10/6383 von Hammerstein CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18947 C ZusFr von Hammerstein CDU/CSU . . 18947 D ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18948 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18948 B ZusFr Oostergetelo SPD 18948 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18949 B ZusFr Eigen CDU/CSU 18949 C Import von Süßkartoffeln aus China angesichts der EG-Getreideüberschüsse; Import von Maniok und Süßkartoffeln aus China und Thailand angesichts der EG-Getreideüberschüsse MdlAnfr 49 07.11.86 Drs 10/6383 Oostergetelo SPD MdlAnfr 51 07.11.86 Drs 10/6383 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18949 D ZusFr Oostergetelo SPD 18950 C ZusFr Eigen CDU/CSU 18951 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18952 A Chancengleichheit beim Export deutschen, österreichischen und schweizerischen Zuchtviehs MdlAnfr 50 07.11.86 Drs 10/6383 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18952 A ZusFr Eigen CDU/CSU 18952 B ZusFr Oostergetelo SPD 18952 D EG-weites Aussetzen der produktionssteigernden Förderung im Schweinebereich MdlAnfr 52 07.11.86 Drs 10/6383 Stockhausen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18952 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 18953A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18953 B EG-weite verbilligte Abgabe von Rindfleisch an Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 53 07.11.86 Drs 10/6383 Stockhausen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18953 C ZusFr Stockhausen CDU/CSU 18953 C ZusFr Eigen CDU/CSU 18954 B Nächste Sitzung 18954 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18955A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 III Anlage 2 Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Aussetzung der Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während einer Aussperrung MdlAnfr 1 07.11.86 Drs 10/6383 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18955* B Anlage 3 Modellversuche in Baden-Württemberg und in der Schweiz mit dem Einsatz sogenannter umweltfreundlicher Verkehrsampeln MdlAnfr 5 07.11.86 Drs 10/6383 Lambinus SPD SchrAntw StSekr Bayer BMV . . . . 18955* C Anlage 4 Einleitung von Schadstoffen auch in das Grundwasserbecken des Oberrheins nach der Brandkatastrophe im Baseler Pharmakonzern Sandoz; Auswirkungen auf das Trink- und Thermalwasser MdlAnfr 6, 7 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18955* D Anlage 5 Umsetzung der EG-Produkthaftungsrichtlinie vom 25. Juli 1985 MdlAnfr 10 07.11.86 Drs 10/6383 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 18956* B Anlage 6 Erlaß einer Billigkeitsregelung bei Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkws mit einem Gesamtgewicht von 40 t MdlAnfr 32 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18956* D Anlage 7 Novellierung des § 12 des Gaststättengesetzes; Verhinderung des Mißbrauchs bei der Inanspruchnahme geringfügig Beschäftigter MdlAnfr 37, 38 07.11.86 Drs 10/6383 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18957*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 18935 245. Sitzung Bonn, den 12. November 1986 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 241. Sitzung, Seite 18616 D, 4. Zeile von unten: Statt „Collet [SPD]:" muß es „Zuruf von der SPD:" heißen. 244. Sitzung, Seite VI und 18932*, jeweils Anlagen 37, 38 und 39: Statt „Parl. Staatssekretär Dr. Häfele" muß es „Parl. Staatssekretär Dr. Voss" heißen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Auhagen 14. 11. Bueb 12. 11. Dr. Bugl 12. 11. Clemens 12. 11. Frau Dann 14. 11. Egert 12. 11. Ertl 14. 11. Dr. Geißler 12. 11. Haase (Fürth) 14. 11. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 12. 11. Hoffie 14. 11. Dr. Holtz 13. 11. Ibrügger 12. 11. Jaunich 12. 11. Jungmann 14. 11. Frau Krone-Appuhn 14. 11. Linsmeier 12. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 11. Dr. Mikat 12. 11. Milz 14. 11. Paintner 14. 11. Reuschenbach 12. 11. Schluckebier 13. 11. Schmidt (Wattenscheidt) 12. 11. Schröer (Mülheim) 12. 11. Steiner 14. 11. Dr. Voigt (Northeim) 12. 11. Vosen 12. 11. Dr. Waigel 14. 11. Dr. von Wartenberg 14. 11. Frau Will-Feld 14. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6383 Frage 1): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, daß Arbeitgeber berechtigt sind, Arbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub für die Zeit einer Aussperrung den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zu verweigern, und wer ist, falls die Bundesregierung diesem Urteil beitritt, für die Zeit der Aussperrung verpflichtet, den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld zu zahlen? Vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 550/85), das sich auf die von Ihnen angesprochene Frage bezieht, ist mir bislang nur der Tenor bekannt. Nach Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1986 lautet er: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Juni 1985 - 5 Sa 14/85 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Re- Anlagen zum Stenographischen Bericht vision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die Gründe des Urteils sind noch nicht abgesetzt. Ich bitte um Verständnis, daß ich unter diesen Umständen zu Ihrer Frage zur Zeit noch nicht Stellung nehmen kann. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/6383 Frage 5): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Modellversuche in Baden-Württemberg und in der Schweiz über den Einsatz sogenannter umweltfreundlicher Verkehrsampeln, und erwägt die Bundesregierung, umweltfreundliche Verkehrsampeln in einem größeren Modellversuch zu erproben? Nach Auskunft des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Bern beabsichtigt die Schweiz nicht, die in Bern versuchsweise verwendete blaue Ampel (Signal für den Fahrzeugführer, den Motor abzustellen) landesweit einzuführen. Der Modellversuch in Baden-Württemberg ist noch nicht abgeschlossen. Dieser Versuch reicht nach Auffassung der Bundesregierung jedoch aus, um die notwendigen Erkenntnisse über den Einsatz sogenannter umweltfreundlicher Ampeln zu sammeln. Dies ist auch die Meinung der Mehrheit der für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen obersten Landesbehörden. Für einen größer angelegten Modellversuch besteht daher kein Bedürfnis. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6383 Fragen 6 und 7): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Brandkatastrophe bei dem Basler Pharmakonzern Sandoz die in den Rhein eingeleiteten toxischen Schadstoffe auch in das Grundwasserbecken des Oberrheins gelangt, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus? Ergeben sich gegebenenfalls durch Schadstoffbelastungen des Grundwasserreservoirs Auswirkungen auf das Trink- und Thermalwasser auf der deutschen Oberrheinseite nördlich von Basel? Zu Frage 6: Das Grundwasser fließt normalerweise dem Rhein als Vorflut zu. Nur in Zeiten steigender Rheinwasserstände, insbesondere bei längeranhaltendem Hochwasser, kann Rheinwasser in das ufernahe Grundwasser eindringen. In der Zeit vor dem Brand hatte der Rhein relativ niedrige Wasserfüh- 18956* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 rung, die in den letzten beiden Wochen steigende Tendenz aufwies. Insofern ist nicht auszuschließen, daß die in den Rhein gelangten Schadstoffe, allerdings deutlich verdünnt und nur in rheinnahe Grundwasserbereiche, in das Grundwasser gelangt sein könnten. Die zur Zeit noch laufenden Untersuchungen der betroffenen Bundesländer haben bislang keine Hinweise auf das Auftreten der Schadstoffe im Grundwasser ergeben. Zu Frage 7: Aufgrund der zuvor geschilderten Verhältnisse wäre eine Beeinträchtigung des Trinkwassers bei den Wasserwerken möglich, die Anteile uferfiltrierten Rheinwassers fördern. Die in Frage kommenden Wasserwerke konnten aber durch geeignete Maßnahmen — z. B. Abschalten der Brunnen, Drosselung der Wasserförderung oder Verlagerung der Förderung auf weiter vom Rhein entfernt liegende Brunnen — eine Beeinträchtigung des Trinkwassers verhindern. Der Bundesregierung ist am Oberrhein bislang kein Fall bekannt, in dem die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt wurde. Wegen der sehr langsamen Fließgeschwindigkeiten des Uferfiltrats ist aber eine längerdauernde Grundwasserbeobachtung notwendig. Die Thermalbäder stammen aus größeren Tiefen und stehen mit dem Rhein nicht in direkter hydraulischer Verbindung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/6383 Fragen 13 und 14): Ist es zutreffend, daß die Familienangehörigen eines Asylbewerbers mit ihren Asylanträgen abgelehnt werden, wenn sie sich zur Begründung ihrer Asylanträge nur auf die Familienzugehörigkeit berufen, jedoch keinen eigenen Verfolgungstatbestand behaupten? In welchen anderen europäischen Ländern, die der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, erhalten die Familienangehörigen eines politisch Verfolgten mit dessen Anerkennung gleichfalls den Status eines politischen Flüchtlings? Zu Frage 13: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 19. Dezember 1984, veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1985 S. 260) gewährleistet Art. 6 I GG weder allein noch im Zusammenhang mit Art. 16 II 2 GG ein Asylrecht von Familienangehörigen politisch Verfolgter. Der Asylanspruch muß vielmehr stets in einer den Asylbewerber selbst betreffenden politischen Verfolgung begründet sein. Die politische Verfolgung einzelner Familienangehöriger kann allerdings auf einem Verfolgungsgrund oder einer Verfolgungsabsicht beruhen, die auch andere Familienmitglieder ergreifen, etwa wenn die Verfolgung politischer Gegner vom verfolgenden Staat immer auf deren „Sippe" miterstreckt wird. In einem solchen Fall entsteht auch für die Familienangehörigen eine eigene, sie treffende politische Verfolgung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 2. Juli 1985 (Entscheidungssammlung für Ausländer- und Asylrecht 204 Nr. 2) Grundsätze dafür aufgestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Vermutung dafür besteht, daß den Familienangehörigen eines politisch Verfolgten auch selbst politische Verfolgung droht. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte haben bei ihren Asylentscheidungen diese Rechtsprechung zu beachten. Zu Frage 14: Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zum Bericht der Interministeriellen Kommission „Asyl" im Mai 1985 über unsere Vertretungen in den westeuropäischen Nachbarstaaten Erhebungen u. a. zu der Frage durchgeführt, ob Familienangehörige von Flüchtlingen gleichfalls als Flüchtlinge anerkannt werden, auch wenn hinsichtlich ihrer Person keine Fluchtgründe bestehen. Nach dem Ergebnis dieser Erhebungen wird überwiegend Ehegatten und minderjährigen Kindern eines anerkannten Flüchtlings grundsätzlich gleichfalls dieser Status, teils auch eine Aufenthaltsgenehmigung, gewährt. Allerdings darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß über die Asylgewährung die anderen europäischen Staaten nach Ermessen entscheiden, der Asylsuchende also — anders als in der Bundesrepublik Deutschland — keinen einklagbaren subjektiven Anspruch auf Asylgewährung besitzt und ihm häufig bereits die Einreise verwehrt wird. Ich bin gern bereit, Ihnen die einzelnen Äußerungen zu dieser Frage zu übermitteln. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/6383 Frage 32): Wird die Bundesregierung umgehend eine Billigkeitsregelung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen erlassen, nachdem durch die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 40 Tonnen in der Bundesrepublik Deutschland sich die Steuer bis zu 2 551 DM erhöht, während auf Grund anderer Bemessungsgrundlagen bei den ausländischen Konkurrenten keine Erhöhung eintritt, was zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation des deutschen Güterkraftverkehrs führt? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1986 18957* Eine Billigkeitsregelung fällt wie die Kraftfahrzeugbesteuerung ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder. Diese haben Billigkeitsmaßnahmen abgelehnt. Unbestreitbar ergeben sich bei der Besteuerung mit Anhängerzuschlag gewisse Ungereimtheiten, die jedoch nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringen. Eine Lösung ist nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die auch im Hinblick auf die laufenden Harmonisierungsbemühungen gründlich überlegt werden muß. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/6383 Fragen 39 und 40): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des § 12 Gaststättengesetz mit dem Ziel, den Begriff „des besonderen Anlasses" zu präzisieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die traditionelle Gastronomie und die Vereinsgastronomie, einen gerechten Interessenausgleich herbeizuführen, ohne daß es zu Benachteiligungen für den einen oder anderen Bereich kommt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zum Beispiel die extensive Anwendung der „410 DM geringfügige Beschäftigung" im Gastgewerbe zu Konkurrenzvorteilen mißbraucht wird und daß gerade im Tourismus und im Gastgewerbe Kettenunternehmen bestehen, die durch die überwiegende Inanspruchnahme der geringfügigen Beschäftigung mit Abrufbereitschaften verhindern, daß es zu sozialgesicherten Beschäftigungsverhältnissen kommt? Zu Frage 39: Die von Ihnen angesprochene Änderung des § 12 Gaststättengesetz beruht auf einem Vorschlag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, welcher vor einiger Zeit von Abgeordneten der Regierungskoalition aufgegriffen und zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet worden ist. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine eigene Initiative. Dem Gesetzentwurf haben allerdings insbesondere die Vereine widersprochen, die eine gewisse' Beeinträchtigung ihrer Aktivitäten befürchten. Nach Auffassung der Initiatoren reicht die verbleibende Zeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr für eine eingehende Prüfung und Diskussion des Gesetzentwurfs aus. Ich gehe aber davon aus, daß dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. Hierbei werden sich die Beteiligten auch darum bemühen müssen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Vereine und der traditionellen Gastronomie zu finden. Unabhängig von gesetzgeberischen Maßnahmen sollten aber auch die Gastwirte selbst ernsthaft überlegen, ob und wie sie sich mehr als bisher an gastronomischen Veranstaltungen außerhalb ihres Gewerbes wie den Vereinsfesten und anderen neuen Formen geselligen Beisammenseins beteiligen können. Gerade die Gastwirte haben hierfür von ihrer Berufserfahrung, ihren geschäftlichen Verbindungen und auch der vorhandenen Ausstattung her gute Voraussetzungen. Dies wäre auch eine unserer marktwirtschaftlichen Ordnung entsprechende Antwort auf ein geändertes Nachfrageverhalten. Zu Frage 40: Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über das Ausmaß geringfügiger Beschäftigungen vor. Richtig ist, daß immer wieder Fälle bekannt werden, in denen eine verstärkte Anwendung der Möglichkeiten versicherungsfreier Beschäftigung erfolgt. Solche Fälle sind auch aus dem Gaststättengewerbe bekanntgeworden. Die Regelungen über versicherungsfreie geringfügige Beschäftigungen sind in der Vergangenheit mehrfach mit dem Ziel eingeschränkt worden, einem Ausweichen auf diese Beschäftigungsformen entgegenzuwirken. Die Bundesregierung ist bemüht, die Datenlage zu verbessern. Zur Zeit wird untersucht, wie man diesen speziellen Teilzeitarbeitsmarkt wissenschaftlich erforschen kann.
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    Rede von Stefan Höpfinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Dr. Enders, für die Berechnung der Rente eines Arbeitnehmers, der seine Versicherungszeiten teilweise in Frankreich und teilweise in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt hat, gelten grundsätzlich die EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/ 72. Diese sehen die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten vor. Voraussetzung dafür ist, daß der Versicherte Staatsangehöriger eines EWG-Mitgliedstaates ist oder als Staatenloser oder Flüchtling im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnt.
    Hat der Versicherte eine andere Staatsangehörigkeit, so ist subsidiär das allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die soziale Sicherheit anwendbar. Dieses Abkommen sieht gleichfalls eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten vor.
    In der Regel dürfte also das von Ihnen beklagte Ergebnis nicht eintreten, gleich, ob der Versicherte Deutscher, Franzose oder Algerier ist. Ich gehe deshalb davon aus, daß Ihrer Frage ein ganz untypischer Fall zugrunde liegt. Daher möchte ich anregen, daß Sie mir weitere Einzelheiten, insbesondere Namen und Versicherungsnummer, mitteilen, damit ich der Sache nachgehen und gegebenenfalls eine Überprüfung veranlassen kann.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Dr. Enders.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wendelin Enders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, ich nehme Ihre Anregung sehr gern an. Denn nach den Papieren, die ich gesehen habe, ist es tatsächlich so, daß die Zeit bei der französischen Armee und auch im Arbeitsverhältnis in Frankreich nicht auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet wurde.