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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/244 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 244. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. November 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. möglicher illegaler Betrieb der Plutoniumfabrik Alkem und die politische Verantwortung der Bundesregierung Frau Hönes GRÜNE 18875B, 18893 D Dr. Laufs CDU/CSU 18876 C Reuter SPD 18877 B Dr.-Ing. Laermann FDP 18878 B Schmidbauer CDU/CSU 18879 C Lenzer CDU/CSU 18880 D Catenhusen SPD 18882 A Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 18883A, 18890A, 18891 D Dr. Steger, Staatsminister des Landes Hessen 18884C, 18891A, 18892C Michels CDU/CSU 18886A Dr. Hauff SPD 18887A Dr. Blens CDU/CSU 18888A Schäfer (Offenburg) SPD 18888 D Dr. Hirsch FDP 18893A Porzner SPD 18894 C Geschäftsordnungsantrag des Präsidenten des Deutschen Bundestages Einschränkung des Zutrittrechts zu den Sitzungen des 3. Untersuchungsausschusses 18894 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6341 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6342 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/2653 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6341 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/1794 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6341 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6341 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6342 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes — Drucksache 10/1306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/2764 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Ergänzungsbedürftigkeit rahmenrechtlicher Vorschriften des Bundesjagdgesetzes zum Schutz der Waldfunktionen vor Schäden durch Schalenwild — Drucksachen 10/1054, 10/2749 — Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 18896 A Frau Blunck SPD 18897 D Hornung CDU/CSU 18900 B Werner (Dierstorf) GRÜNE 18901 A Baum FDP 18902 A Bachmaier SPD 18903 C Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 18905 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) — Drucksache 10/3636 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/6124 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren — Drucksache 10/5305 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/6124 — Marschewski CDU/CSU . . . . 18908B, 18910 D Dr. de With SPD 18908 B Mann GRÜNE 18912 C Beckmann FDP 18913 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 18914 C Nächste Sitzung 18915 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18917*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 18917* C Anlage 3 Deckung der Anwerbung von Teilnehmern für Friedensdemonstrationen durch den ASTA im Hochschulrahmengesetz MdlAnfr 4 31.10.86 Drs 10/6289 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 18919*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 III Anlage 4 Unterschiedliche Auswirkung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten MdlAnfr 18 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18919* D Anlage 5 Unterschiedlicher Anrechnungsmodus für Kindererziehungszeiten MdlAnfr 19, 20 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18920*A Anlage 6 Einbeziehung der ausgegrenzten Rentnerinnen in die Kindererziehungszeitenregelung erst ab Ende 1987; Sterblichkeitsrate dieser Mütter MdlAnfr 21, 22 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18920* C Anlage 7 Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung für Kindererziehungszeiten; Mitfinanzierung des Babyjahres über die Steuern der nichtanspruchsberechtigten erwerbstätigen Frauen MdlAnfr 23, 24 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18921*B Anlage 8 Nichteinbeziehung der erst 1972 in die Rentenversicherung aufgenommenen und nachversicherten Mütter in die BabyjahrRegelung; Information der Bezieherinnen von Witwenrente über rentensteigernde maßnahmen MdlAnfr 25, 26 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18921* D Anlage 9 Einbeziehung der aus Kriegsgründen in das europäische Ausland evakuierten deutschen Mütter in die Kindererziehungszeitenregelung; empirische Untersuchungen über die von der Babyjahr-Regelung nicht oder nicht in vollem Umfang betroffenen Mütter MdlAnfr 27, 28 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18922* B Anlage 10 Zahl der von der Babyjahr-Regelung nicht oder nicht in vollem Umfang betroffenen Mütter; freiwillige rentensteigernde Zahlungen von Bezieherinnen von Witwenrenten MdlAnfr 29, 30 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18922* D Anlage 11 Aufklärung über die ungünstigen Auswirkungen einer Übertragung des Anspruchs auf Kindererziehungszeiten auf den Vater MdlAnfr 31, 32 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18923* B Anlage 12 Anerkennung von Kindererziehungszeiten für weitere Frauen; Schätzungen über die Zahl der von der Babyjahr-Regelung Betroffenen MdlAnfr 33, 34 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Simonis FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18923* D Anlage 13 Kriterien für die Einladung von Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu Belöbnissen der Bundeswehr; Ausschluß von SPD-Abgeordneten MdlAnfr 35, 36 31.10.86 Drs 10/6289 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18924* C Anlage 14 Unterstützung der an der „Defendory '86" in Griechenland teilnehmenden deutschen Rüstungsfirmen IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 MdlAnfr 37 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Borgmann GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18925*A Anlage 15 Orientierung der „Defendory '86" in Griechenland auf Rüstungsexporte in Entwicklungsländer MdlAnfr 38 31.10.86 Drs 10/6289 Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18925* A Anlage 16 Presseberichte über das Fehlverhalten des Amtschefs des Luftwaffenamtes in Köln gegenüber einem Wachposten des Bundesministeriums der Verteidigung MdlAnfr 39 31.10.86 Drs 10/6289 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18925* B Anlage 17 Einstellungsnachteile für Lehramtsanwärter durch Ableistung des Wehrdienstes MdlAnfr 40 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18925* C Anlage 18 Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Zunahme von Spielhallen MdlAnfr 41 31.10.86 Drs 10/6289 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18925* D Anlage 19 Rechtmäßigkeit einer Repräsentativbefragung über Sozialhilfeleistungen MdlAnfr 42 31.10.86 Drs 10/6289 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18926*A Anlage 20 Voraussetzungen für die Gleichstellung des Lebensmittelverkaufs vom Fahrzeug mit dem Verkauf im Laden MdlAnfr 43 31.10.86 Drs 10/6289 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18926* B Anlage 21 Zunahme von Betriebskonzessionen für Spielhallen, insbesondere auf Bahnhöfen; Jugendschutz MdlAnfr 44 31.10.86 Drs 10/6289 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18926* C Anlage 22 Transitrechte für die Sowjetunion auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal; Beherrschung der Binnenschiffahrt durch sowjetische Dumpingpreise MdlAnfr 47, 48 31.10.86 Drs 10/6289 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 18926* D Anlage 23 Ursachen für die ansteigende Zahl der Unfälle auf Autobahnen seit Januar 1986; Reduzierung der Unfälle durch Einführung eines Tempolimits MdlAnfr 49, 50 31.10.86 Drs 10/6289 Senfft GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 18927* B Anlage 24 Nutzung der im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit überlassenen deutschen Kenntnisse auf dem Gebiet der Atom- und Raketentechnik durch Brasilien MdlAnfr 51 31.10.86 Drs 10/6289 Frau Wagner GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 18927* D Anlage 25 Pressemeldungen über den Ausbau unterirdischer Anlagen zur Durchführung von Atombombenexplosionen in Brasilien; Schwerpunkte der am 29. und 30. Oktober 1986 in Berlin vereinbarten deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 V MdlAnfr 52, 53 31.10.86 Drs 10/6289 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 18928* B Anlage 26 Äußerung von Bundeskanzler Kohl in einem „Newsweek"-Interview über den Generalsekretär der KPdSU Gorbatschow und den NS-Propagandaminister Goebbels MdlAnfr 54 31.10.86 Drs 10/6289 Kolbow SPD SchrAntw StMin Vogel BK 18928* C Anlage 27 Einladung des Bundespresseamtes zu einer mittelstandspolitischen Fachpressekonferenz am 15. und 16. September 1986; Intervention des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner MdlAnfr 55, 56 31.10.86 Drs 10/6289 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 18928* D Anlage 28 Finanzielle Beteiligung der Bundesregierung bei Aufträgen an das Allensbach-Institut in den Jahren 1984 bis 1986, insbesondere an der Arbeitslosenstudie von Frau Prof. Dr. Noelle-Neumann MdlAnfr 57 31.10.86 Drs 10/6289 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 18929* C Anlage 29 Dementierung der Meldung des „Spiegel" (Nr. 44/1986) betr. Wahlspendenbitte des früheren Ministerpräsidenten Dr. Kohl an die Commerzbank MdlAnfr 58 31.10.86 Drs 10/6289 Mann GRÜNE SchrAntw StMin Vogel BK 18929* D Anlage 30 Menschenrechtliche und völkerrechtliche Situation Tibets MdlAnfr 59, 60 31.10.86 Drs 10/6289 Rusche GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18930*A Anlage 31 Ersatz der militärischen Ehrenformationen im Rahmen des Protokolls durch nichtmilitärische Formen MdlAnfr 61 31.10.86 Drs 10/6289 Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18930* B Anlage 32 Klarstellung der Auffassung der Bundesregierung über den Begriff „Volk der DDR" gegenüber der Volksrepublik China und anderen Ländern MdlAnfr 62, 63 31.10.86 Drs 10/6289 Büchler (Hof) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18930* D Anlage 33 Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen die Sowjetunion angesichts der Aktivitäten in Afghanistan MdlAnfr 64 31.10.86 Drs 10/6289 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18931*A Anlage 34 Verschonung kleinerer Abteilungen der UNO vor weiteren finanziellen Kürzungen MdlAnfr 65 31.10.86 Drs 10/6289 Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18931* B Anlage 35 Abbau der Beschäftigung von Ortskräften bei den US-Streitkräften MdlAnfr 66 31.10.86 Drs 10/6289 Stiegler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18931*C Anlage 36 Gründe für das Drängen der Bundesregierung auf eine baldige EG-Mitgliedschaft der Türkei angesichts der Verfolgung der Kurden; Bewertung der Forderung der Kurden auf Sprachunterricht, Rundfunk- VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 sendungen und Aufklärungsschriften in kurdischer Sprache als Grund dafür, ihre Organisation als verfassungsfeindlich einzustufen MdlAnfr 67, 68 31.10.86 Drs 10/6289 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18931* D Anlage 37 Abschaffung bzw. Kürzung des Essensfreibetrages, der Steuerbefreiung von Lohnzuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, des Arbeitnehmer- und/oder des Weihnachtsfreibetrages im Rahmen der sogenannten Super-Steuerreform für die 90er Jahre MdlAnfr 69, 70 31.10.86 Drs 10/6289 Huonker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18932* B Anlage 38 Steuerausfälle der Kommunen durch den Verzicht auf die Prosperitätsklausel im Zonenrandförderungsgesetz MdlAnfr 71 31.10.86 Drs 10/6289 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18932* C Anlage 39 Verluste bei der Volkswagenwerk AG durch Termingeschäfte und mangelhafte Kurssicherung 1986 MdlAnfr 72 31.10.86 Drs 10/6289 Zander SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18932* D Anlage 40 Förderung der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln durch Verkaufsfahrzeuge MdlAnfr 73 31.10.86 Drs 10/6289 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 18933* A Anlage 41 Verfall der im EG-Haushalt für soziale Maßnahmen für arbeitslose Kohle- und Stahlarbeiter vorgesehenen, aber vom Ministerrat nicht gebilligten Mittel zum Jahresende 1986; Verwendung dieser Mittel zur sozialen Abfederung von Arbeitsplatzverlusten in der Stahlindustrie MdlAnfr 74, 75 31.10.86 Drs 10/6289 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 18933* B Anlage 42 Waffenlieferungen an Staaten des Nahen und Fernen Ostens 1985/86; Verbot der Waffenlieferung an Staaten, die an terroristischen Anschlägen beteiligt sind MdlAnfr 76, 77 31.10.86 Drs 10/6289 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 18933* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18875 244. Sitzung Bonn, den 7. November 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 243. Sitzung, Seite 18827 B: Der Absatz Die trübe Quelle für diese Entsolidarisierung mit der Polizei war hochkarätig. Sie saß im Amt des Bundeskanzlers. ist nicht einzurücken, da es sich nicht um ein wörtliches Zitat handelt. Seite 18829A, 6. Zeile: Statt „Gesetzgebungssanktionismus" ist „Gesetzgebungsaktionismus" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 7. 11. Dr. Ahrens * 7. 11. Dr. Barzel 7. 11. Buckpesch 7. 11. Buschfort 7. 11. Dr. Daniels 7. 11. Daubertshäuser 7. 11. Egert 7. 11. Ehrbar 7. 11. Frau Eid 7. 11. Ertl 7. 11. Eylmann 7. 11. Gansel 7. 11. Dr. Glotz 7. 11. Dr. Göhner 7. 11. Dr. Götz 7. 11. Haar 7. 11. Hanz (Dahlen) 7. 11. Hauser (Esslingen) 7. 11. Hauser (Krefeld) 7. 11. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 7. 11. Heimann 7. 11. Hettling 7. 11. Heyenn 7. 11. Hoffie 7. 11. Jung (Düsseldorf) 7. 11. Liedtke 7. 11. Link (Diepholz) 7. 11. Kastning 7. 11. Dr. Köhler (Duisburg) 7. 11. Dr. Kreile 7. 11. Frau Krone-Appuhn 7. 11. Lowack 7. 11. Maaß 7. 11. Milz 7. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 7. 11. Dr. Müller * 7. 11. Frau Dr. Neumeister 7. 11. Oostergetelo 7. 11. Paintner 7. 11. Poß 7. 11. Ranker 7. 11. Rapp (Göppingen) 7. 11. Reddemann 7. 11. Reuschenbach 7. 11. Rode (Wietzen) 7. 11. Sauer (Stuttgart) 7. 11. Schäfer (Mainz) 7. 11. Dr. Schäuble 7. 11. Schanz 7. 11. Schartz (Trier) 7. 11. Schlatter 7. 11. Schmidt (Hamburg) 7. 11. Schmitz (Baesweiler) 7. 11. Dr. Schmude 7. 11. von Schmude 7. 11. Dr. Schneider (Nürnberg) 7. 11. Schröer (Mülheim) 7. 11. Dr. Schwenk (Stade) 7. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stobbe 7. 11. Stockhausen 7. 11. Tietjen 7. 11. Uldall 7. 11. Vahlberg 7. 11. Voigt (Frankfurt) 7. 11. Dr. Voigt (Northeim) 7. 11. Voigt (Sonthofen) 7. 11. Dr. Waigel 7. 11. Dr. Warnke 7. 11. Dr. von Wartenberg 7. 11. Frau Dr. Wisniewski 7. 11. Frau Will-Feld 7. 11. Wissmann 7. 11. Frau Zeitler 7. 11. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europa der Bürger und zum Europäischen Führerschein (Drucksache 10/5848) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die „Förderung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr" (Drucksache 10/5573) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Informationstechnik; Konzeption der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung der Mikroelektronik, der Informations- und Kommunikationstechniken (Drucksache 10/1281) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Seerechtsabkommens (Drucksache 9/2367) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzung der Nordatlantischen Versammlung am 26. Mai 1986 in Luxemburg (Drucksache 10/5811) Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die VI. Interparlamentarische Konferenz über europäische Zusammenarbeit und Sicherheit in Bonn vom 26. bis 31. Mai 1986 (Drucksache 10/5839) Unterrichtung durch die Bundesregierung: UNESCO-Empfehlung zur internationalen Standardisierung von Statistiken über die Herstellung und den Vertrieb von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften (Drucksache 10/5928) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 3. November 1986 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 18918* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt. daß der Ausschuß die nachstehende EGVorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufteilung der im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeübereinkommens für die Zeit vom 1. Juli 1986 bis 30. Juni 1989 vorgesehenen Getreidemengen — KOM (86) 306 endg. — (Drucksachen 10/5980 Nr. 2.20, 10/6111 (Berichtigung) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Ausgangszölle, die in der Zehnergemeinschaft bei der Berechnung der in der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals vorgesehenen schrittweisen Zollsenkungen zugrunde zu legen sind — KOM (86) 34 endg. — Rats-Dok. Nr. 4644/86 (Drucksache 10/5238 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 349/84 betreffend die Aussetzung von Zollzugeständnissen und die Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für andere Erzeugnisse mit Ursprung in diesem Land —KOM (86) 96 endg. — Rats-Dok. Nr. 5073/86 (Drucksache 10/5238 Nr. 2) Aktionsprogramm zur Förderung der Audiovisuellen Produktionsindustrie — KOM (86) 255 endg. — Rats-Dok. Nr. 7121/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die geltenden Antidumpingzölle auf Einfuhren aus Drittländern nach Portugal und Spanien — KOM (86) 291 endg. — Rats-Dok. Nr. 7216/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM (86) 313 endg. — Rats-Dok. Nr. 7267/86 (Drucksache 10/5788 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein System zum Ausgleich von Ausfällen in den Ausfuhrerlösen der weniger fortgeschrittenen Nicht-AKP-Länder Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr.... über ein System zum Ausgleich von Ausfällen in den Ausfuhrerlösen der weniger fortgeschrittenen Nicht-AKP-Länder — KOM (86) 317 endg. — Rats-Dok. Nr. 7712/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung und Art der Verwaltung eines gemeinschaftlichen Zollkontingents für ungeröstetes Malz der Tarifstelle 11.07 A II b des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in und Herkunft aus Finnland — KOM (86) 314 endg. — Rats-Dok. Nr. 8386/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.2) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/62/ EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Streichung einiger Bestimmungen der Richtlinie 8O/767 /EWG — KOM (86) 297 endg. — Rats-Dok. Nr. 8034/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3555/80, Nr. 3394/85 und Nr. 3668/85 bezüglich der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta nach Griechenland — KOM (86) 348 endg. — Rats-Dok. Nr. 8088/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 846/86 über die für den Warenverkehr zwischen Spanien und Portugal während des Zeitraums der Anwendung von Übergangsmaßnahmen geltenden Ursprungsregeln — KOM (86) 312 endg. — Rats-Dok. Nr. 8070/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (86) 343 endg. — Rats-Dok. Nr. 7799/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung zusätzlicher allgemeiner Zollpräferenzen auf bestimmte auf der Berliner Übersee-Importmesse „Partner des Fortschritts" verkaufte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern — KOM (86) 307 endg. — Rats-Dok. Nr. 7316/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1987) — KOM (86) 395 endg. — und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1987) — KOM (86) 395 endg. — Rats-Dok. Nr. 8687/86 (Drucksache 10/6001 Nr. 2.1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs IV zur Verordnung (EWG) Nr. 426/86 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse — KOM (86) 233 endg. — RatsDok. Nr. 6474/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Tafelkirschen, mit Ausnahme von Weichseln, mit Ursprung in der Schweiz, der Tarifstelle ex 08.07 C des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 178 endg. — Rats-Dok. Nr. 6544/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Birnensaft, konzentriert, mit Ursprung in Österreich, der Tarifstelle ex 20.07 A II des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 180 endg. — Rats-Dok. Nr. 6543/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 7) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Verfahren zur Bestimmung des Fleischgehalts von zubereitetem oder haltbar gemachtem Rindfleisch der Tarifstelle ex 16.02 B III b) 1) des Verzeichnisses im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 510/86 der Kommission — KOM (86) 192 endg. — Rats-Dok. Nr. 6629/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 231/86 des Rates über den Transfer von 300 000 Tonnen Weichweizen aus Beständen der britischen Interventionsstelle nach Italien zur Verwendung in der Tierfütterung — KOM (86) 228 endg. — RatsDok. Nr. 6651/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für einige tierische Fette und Öle von Fischen und Meeressäugetieren mit Ursprung in Norwegen, der Tarifstelle 15.12 B des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 181 endg. — Rats-Dok. Nr. 6663/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 10) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18919* Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1970/80 über allgemeine Anwendungsvorschriften für die Maßnahmen zur Förderung des Olivenölverbrauchs in der Gemeinschaft — KOM (86) 213 endg. — Rats-Dok. Nr. 6562/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 11) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juni 1986 bis 30. Juni 1987) — KOM (86) 230 endg. — Rats-Dok. Nr. 6710/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 12) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 226 endg. — Rats-Dok. Nr. 6712/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 13) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) I aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei — KOM (86) 224 endg. — Rats-Dok. Nr. 6875/86 (Drucksache 10/5621 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 38 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II des Gemeinsamen Zolltarifs und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 21 endg. — EGDok. Nr. 4695/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 6) Vorschläge der Kommission zur Festsetzung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zu flankierenden Maßnahmen (1985/1986) — Teil I, II und III — KOM (85) 50 endg. — EG-Dok. Nr. 4582/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten — KOM (84) 768 endg. — EG-Dok. Nr. 4231/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse und der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse — KOM (85) 13 endg. — EG-Dok. Nr. 4421/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (1985) — KOM (85) 12 endg. — EG-Dok. Nr. 4668/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 10) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 10/6289 Frage 4): Ist die Tatsache, daß der AStA der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Koblenz durch Geldangebote Teilnehmer für Friedensdemonstrationen zu gewinnen sucht, durch die entsprechende Bestimmung des Hochschulrahmengesetzes gedeckt, und wenn nein, ergeben sich aus dieser Handlungsweise Konsequenzen für eine erforderliche Präzisierung der entsprechenden Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes? Der Bundesregierung ist der Sachverhalt, von dem Ihre Frage ausgeht, bisher nicht bekannt. Die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz werden, wie mir mitgeteilt wurde, den Sachverhalt aufklären. Ohne der gebotenen Aufklärung vorzugreifen, kann auf folgendes hingewiesen werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats durch eine verfaßte Studentenschaft als öffentlich-rechtlicher Gliedkörperschaft mit Zwangsmitgliedschaft aller Studenten einer Hochschule gegen das Grundgesetz verstößt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 zu beachten. Bei einem Sachverhalt, wie er in Ihrer Frage geschildert wird, handelt es sich — unabhängig von weiteren rechtlichen Bedenken — um die unzulässige Inanspruchnahme eines derartigen allgemeinpolitischen Mandats; er ist daher rechtswidrig. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 18): Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Verteilungswirkung von Kindererziehungszeiten, wenn einerseits Frauen mit hohen eigenen Renten, die an den „zeitlich richtigen" Stellen ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben, stärker vom Baby-Jahr profitieren als jene Mütter, die aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht zu einer längeren Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit in der Lage waren? Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage 16 der Kollegin Däubler-Gmelin ausgeführt habe, kann die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sich je nach der individuellen Versicherungsbiographie der jeweils begünstigten Mütter unterschiedlich auswirken. Zwar gibt es dabei Fälle, in denen sich die Anrechnung der Kindererziehungszeit bei einer Mutter, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung unterbrochen hat, in vollem Umfang auswirkt, und bei einer Mutter, die aus wirtschaftlichen Gründen erwerbstätig sein mußte, nur in geringerem Umfang auswirkt. Dies ist aber eine zwangsläufige Folge der in der Antwort auf die Frage 16 der Kollegin Däubler-Gmelin dargelegten Zielsetzung der Regelung über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Darüber hinaus ist es 18920* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 der Rentenversicherung nicht möglich, nachträglich die wirtschaftlichen Gründe zu beseitigen, die die Mütter zu einer Erwerbstätigkeit bewogen haben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 19 und 20): Wie begründet es die Bundesregierung unter dem Gleichbehandlungsgebot von Artikel 3 GG, daß für die vor dem 1. Januar 1921 geborenen Mütter die rentensteigernden Kindererziehungsjahre in vier Stufen zwischen Oktober 1987 und Oktober 1990, also 21 bis 54 Monate später als bei den ab 1. Januar 1921 geborenen Müttern, angerechnet werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der derzeitige Anrechnungsmodus für Kindererziehungszeiten dazu führt, daß alleinstehende Mütter, die in jedem Fall auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen waren, praktisch keine Kindererziehungszeiten angerechnet erhalten können? Wie Sie bereits aus meiner Antwort auf die Frage 15 der Kollegin Däubler-Gmelin ersehen können, hält die Bundesregierung die Stichtagsregelung des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes für mit der Verfassung vereinbar. Die Bundesregierung hat jedoch schon bei der Beratung dieses Gesetzes deutlich gemacht, daß dies nur ein erster Schritt sei, weil dieser in der damaligen Entscheidungssituation des Gesetzgebers allein finanzierbar war. Aufgrund des fortdauernden Wirtschaftsaufschwungs und der Finanzentwicklung hat sich inzwischen der Finanzierungsspielraum für eine Stufenregelung auch für die Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 ergeben, die mit den ältesten Müttern beginnen kann, so daß ab Oktober 1990 alle Mütter eine Kindererziehungsleistung erhalten. Die dadurch erreichbare frühere Begünstigung der älteren Frauen (zuerst die Jahrgänge 1906 und früher) ist nicht willkürlich und verstößt deshalb nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Stufung nach dem Alter hat zum Ziel, daß auch die älteren Frauen noch möglichst lange den Rentenzuschlag erhalten. Die beabsichtigte Stufenregelung wirkt tendenziell dahin, die Leistungen allen vor 1921 geborenen Frauen für eine möglichst lange Bezugsdauer zu gewähren und ist unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten sachgerecht. Ob eine alleinstehende Mutter Kindererziehungszeiten angerechnet erhält und in welchem Umfang, hängt davon ab, ob sie jeweils im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes versicherungspflichtig erwerbstätig war oder nicht und wie hoch in dieser Zeit ihr Erwerbseinkommen war. Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage 16 der Kollegin Däubler-Gmelin ausgeführt habe, sollen durch die Anrechnung der Kindererziehungszeit Lücken in der individuellen Rentenbiographie geschlossen werden. Dies führt auch bei alleinerziehenden Müttern häufig dazu, daß bei ihnen eine bereits vorhandene Beitragszeit auf 75 v. H. des Durchschnittsentgelts aufgestockt wird. Nur wenn und soweit im Erziehungsjahr eine soziale Sicherung auf der Basis von 75 v. H. des Durchschnittsentgelts bereits erreicht ist, wirken sich die Kindererziehungszeiten nicht mehr aus. Zwar ist es richtig, daß eine alleinerziehende Mutter, die gleichzeitig erwerbstätig ist, vielfach besonders belastet ist oder besondere finanzielle Aufwendungen für die Kinderbetreuung erbringen muß. Dies auszugleichen, kann aber nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 21 und 22): Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, den Kreis der ausgegrenzten Rentnerinnen erst zwischen Ende 1987 und Ende 1990 in einem Vier-Stufen-Plan in die Anrechnung einzubeziehen, anstatt diese Frauengruppe bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes — 1. Januar 1986 — zu berücksichtigen und die erforderlichen Mittel entsprechend bei den Subventionen zu kürzen? Kann die Bundesregierung eine Feststellung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wochenbericht vom 2. Oktober 1986) bestätigen, wonach etwa 20 v. H. der heute lebenden älteren Mütter sterben werden, bevor ihnen der Zuschlag zur Rente zuerkannt wird? Die Bundesregierung würde gerne eine Lösung vorschlagen, mit der allen 4,5 Millionen älteren Müttern sofort — d. h. ab 1. Januar 1986 — ihre Kindererziehungszeiten anerkannt würden, wenn es dafür einen finanziell gangbaren Weg gäbe. Hierfür hätten jedoch sofort jährlich bis zu 6 Mrd. DM aufgebracht werden müssen. Das ist rund 4mal soviel wie für BAföG, 31/2mal soviel wie für Wohngeld und doppelt soviel wie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgegeben wird. Solche Mehrausgaben würden die finanziellen Möglichkeiten sprengen und die Staatsverschuldung erhöhen oder die Steuerbelastung herauftreiben. Die Beschäftigungsentwicklung müßte darunter leiden. Deshalb war eine sofortige Einbeziehung aller älteren Mütter nicht machbar. Das hat auch Ihre Partei, Frau Kollegin, während Ihrer Regierungsverantwortung so gesehen. Auch Sie wollten Ihr „Babyjahr" von 1972, das ohnehin ungerechte Lösungen im Detail enthielt und letztlich gar nicht eingeführt wurde, nur den zukünftigen Rentnerinnen gewähren — und das in einer Zeit mit vollen Kassen. Es ist daher unseriös, wenn Sie heúte aus der Opposition unsere Regelung als unzureichend kritisieren und eine Regelung vorschlagen, die nach Ihren eigenen Angaben 3,8 Mrd. DM kostet. Detaillierte und akzeptable Deckungsvorschläge hierfür machen Sie nicht. Im übrigen ist Ihr Modell unsozial und ungerecht; es grenzt 800 000 alte Frauen auf Dauer aus. Demgegenüber ist die von der Regierungskoalition beschlossene Stufenlösung solide finanzierbar und sozialpolitisch befriedigend. Sie führt dazu, daß nunmehr innerhalb der nächsten 4 Jahre Schritt für Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18921* Schritt allen älteren Müttern ihre Kindererziehungszeiten angerechnet werden, unabhängig davon, ob sie eine Rente beziehen oder nicht. Dabei grenzen wir im Gegensatz zu Ihnen keine Gruppe aus. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Feststellung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach etwa 20 v. H. der heute lebenden älteren Mütter sterben, bevor ihnen der Zuschlag zur Rente zuerkannt wird, kann nicht bestätigt werden. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegt dieser Prozentsatz erheblich niedriger. Vergleicht man diese Auswirkungen mit den Auswirkungen des von Ihnen vorgelegten Entwurfs eines ,,Trümmerfrauen-Babyjahr-Gesetzes", so stellt man fest, daß bei diesem Gesetz u. a. alle älteren Frauen, soweit sie keine Rente erhalten, überhaupt leer ausgehen. Sie werden auf Dauer, auch wenn sie 10 Kinder geboren haben, vom Babyjahr ausgegrenzt. Die Anzahl der nichtbegünstigten Mütter ist beim SPD-Vorschlag erheblich größer als beim Stufenmodell der Bundesregierung. Hinzu kommt folgendes: Die Einbeziehung aller nach dem Vorschlag der SPD begünstigten Mütter in einem Schritt hätte zur Folge, daß wegen der großen Zahl der gleichzeitig Begünstigten die Rentenversicherungsträger nicht imstande wären, das erforderliche Verwaltungsverfahren innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne abzuwickeln und die sofortige Auszahlung der Leistungen an alle Mütter zu ) gewährleisten. Dies würde wahrscheinlich zu Lasten gerade der ältesten Mütter gehen, weil es gerade ihnen wegen ihres hohen Alters besonders schwer fallen dürfte, rechtzeitig die Anträge zu stellen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Viel mehr von ihnen als nach unserer Stufenlösung würden den Leistungsfall nicht mehr erleben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 23 und 24): Hat die Bundesregierung die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Versicherungsbiographie der ab 1. Januar 1921 geborenen Mütter unter verfassungsrechtlichen Aspekten geprüft, und wie lautet das Ergebnis dieser Überprüfung? Da der Bund den Rentenversicherungsträgern die Aufwendungen, die ihnen durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten entstehen, erstattet, wie ist es dann gerechtfertigt, daß erwerbstätige Mütter (über ihre Steuern) wohl an der Finanzierung der Kindererziehungszeiten beteiligt sind, ohne später an diesen Leistungen zu partizipieren? Wie ich vorhin bereits bei der Antwort auf die Frage der Kollegin Däubler-Gmelin gesagt habe, ergeben sich die unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die Anrechnung von Erziehungszeiten aus den Zielsetzungen des Hinterbliebenenrentenund Erziehungszeiten-Gesetz, nämlich typische Nachteile in der Rentenversicherung auszugleichen. Die Bundesregierung hat diese Auswirkungen auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Sie sind sachlich gerechtfertigt und damit nicht willkürlich. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus: Bei Steuern handelt es sich um Zahlungen für allgemeine Leistungen des Staates, deren Vorteile sich auf die einzelnen Steuerzahler nicht unmittelbar aufteilen lassen. Die Steuer stellt gerade nicht ein dem einzelnen Steuerzahler selbst zurechenbares Entgelt für eine bestimmte Leistung dar. Er kann deshalb auch keine spezielle Gegenleistung für von ihm gezahlte Steuern verlangen. Insofern ist es bereits im Ansatz verfehlt, die Finanzierung der Kindererziehungszeiten den erwerbstätigen Müttern entsprechend ihrem Beitrag zum Steueraufkommen zuzurechnen. Denn zwar ist jeder Steuerzahler an den Staatsleistungen entsprechend den von ihm entrichteten Steuern beteiligt. Er hat deshalb aber keinen Anspruch auf einen seinem Steueranteil entsprechenden Anteil an den Staatsleistungen. Ich gehe nicht davon aus, Frau Kollegin, daß Sie mit Ihrer Frage anregen wollen, daß künftig Bürger mit einer höheren Steuerleistung in höherem Umfang an den Staatsleistungen beteiligt werden sollen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 25 und 26): Wie begründet es die Bundesregierung, daß Hausfrauen, für die erst 1972 die Rentenversicherung geöffnet wurde und die sich aus eigener Anstrengung rückwirkend versichert haben, bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten leer ausgehen können, und hält die Bundesregierung dies für gerechtfertigt? In welcher Weise werden Frauen, die ab 1. Januar 1921 geboren sind und die lediglich eine Witwenrente beziehen, darüber informiert, unter welchen Umständen sie in den rentensteigernden Genuß von Baby-Jahren kommen können? Wie ich bereits in den Antworten auf vorhergehende Fragen ausgeführt habe, hat der Gesetzgeber für die Fälle des Zusammentreffens von Beitragszeiten mit Versicherungszeiten wegen Kindererziehung die Regelung getroffen, daß der Wert der Beitragszeit infolge der Anrechnung der Kindererziehungszeit auf 75 v. H. des Durchschnittsentgelts aufgestockt wird. Dabei kann derjenige, der während der Kindererziehungszeit freiwillige Beiträge entrichtet hat, aus Gründen der Gleichbehandlung nicht bessergestellt werden als derjenige, der aufgrund einer Erwerbstätigkeit beitragspflichtig war. Dies gilt auch für diejenigen, die nach 1972 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Mütter oder Väter, die durch eine frei- 18922* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 willige Nachversicherung für die Kindererziehungszeit eigene Rentenansprüche aufgebaut haben, sind ebenso wie pflichtversicherte Erwerbstätige oder sonstige freiwillig Versicherte nicht in demselben Umfang auf eine soziale Absicherung durch die Kindererziehungszeiten angewiesen wie diejenigen Mütter oder Väter, die während der Kindererziehungszeit keine Rentenansprüche aufbauen konnten. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Für die Information der Mütter ab Geburtsjahrgang 1921, die lediglich eine Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, gibt es keine besondere Regelung. Die Information erfolgt wie folgt: Bei Erziehungszeiten ab 1986 geben die Meldebehörden den Versicherungsträgern von den Geburten Kenntnis. Die Rentenversicherungsträger schreiben daraufhin die Mütter an und klären die Versicherungszeiten wegen Kindererziehung. Bei Kindererziehungszeiten vor 1986 werden alle Frauen, die selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind — auch Witwenrentenbezieherinnen — von den Rentenversicherungsträgern angeschrieben, um die Versicherungszeiten wegen Kindererziehung festzustellen. Diejenigen Frauen, die bisher nicht rentenversichert waren — auch Witwenrentenbezieherinnen — werden von den Rentenversicherungsträgern aufgerufen, sich wegen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die Ortsbehörden, die Versicherungsämter, die Auskunfts- und Beratungsstellen oder die Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger zu wenden. Dort werden sie z. B. über das Wahlrecht zwischen der zuständigen Landesversicherungsanstalt und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie über die Möglichkeit, durch ergänzende freiwillige Beitragszahlung die Wartezeit für ein Altersruhegeld zu erfüllen, informiert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 27 und 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die aus Kriegsgründen in das europäische Ausland — z. B. Dänemark — evakuierten deutschen Mütter aus der Anrechnung von Kindererziehungszeiten herausfallen, und ist es zutreffend, daß diese Gesetzeslücke bereits durch interne Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit geregelt wurde? Sind der Bundesregierung empirische Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bekannt, die davon ausgehen, daß mehr als die Hälfte aller versicherten Mütter — bei den Geburtsjahrgängen von 1936 und jünger sogar 60 v. H. — für ihr erstes Kind kein Baby-Jahr bzw. nicht den vollen Betrag auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben erhalten, und wird die Bundesregierung diesen Umstand nachträglich durch eine Gesetzesnovellierung berücksichtigen? Grundsätzlich erhalten Mütter oder Väter nach dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz die Kindererziehung nur dann angerechnet, wenn sie ihr Kind im Inland erzogen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufgehalten haben. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wendet diese Regelung in richtiger Interpretation des gesetzgeberischen Willens so an, daß sie in Fällen einer vorübergehenden Evakuierung ins Ausland unterstellt, daß in dieser Zeit der gewöhnliche Aufenthalt in der bisherigen Heimat fortdauert. Denn während der Evakuierung wird kein neuer ständiger Aufenthalt begründet. Typisch für die Evakuierung ist vielmehr, daß ein Aufenthalt nur vorübergehend ist, wobei dieses Merkmal auch längere Zeit andauern kann. Für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten wird in Fällen der mit der Frage angesprochenen Art demnach darauf abgestellt, ob die Kindererziehung in der Heimat des Berechtigten wegen der dortigen Geltung deutschen Rechts anzuerkennen wäre. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Untersuchung ist der Bundesregierung aus dem Wochenbericht 40/86 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom 2. Oktober 1986 bekannt. Sie gibt nach ihrer Auffassung keinen Anlaß zu einer Gesetzesnovellierung. Zu dieser Untersuchung ist übrigens folgendes zu bemerken: Für den Wochenbericht sind die Daten des „Sozio-ökonomischen Panels" vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ausgewertet worden. In dieser Untersuchung wurden u. a. die Frauen per Fragebogen gefragt, in welchen Jahren in der Vergangenheit sie voll berufstätig oder teilzeitbeschäftigt oder geringfügig beschäftigt waren. Über die Dauer der Erwerbstätigkeit in den einzelnen Jahren und über die Höhe des Einkommens liegen keine Angaben vor. Auch ist nicht bekannt, ob in den einzelnen Jahren die Frau z. B. Beamtin oder Selbständige war, ob sie versicherungspflichtig beschäftigt war oder nicht oder ob ihr Versicherungskonto wegen Heiratserstattung größere Lücken aufweist. Zum letzten Punkt hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Jahr 1980 eine Untersuchung veröffentlicht. Danach haben im Zeitraum 1963 bis 1967 rund zwei Drittel bis drei Viertel aller verheirateten versicherten Frauen die Beitragserstattung wegen Heirat in Anspruch genommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 29 und 30): Wie viele Mütter können nach den Schätzungen der Bundesregierung — vor und ab Stichtag 1. Januar 1921 — überhaupt keine Kindererziehungszeiten angerechnet erhalten, und wie viele Mütter können allenfalls mit gekürzten Kindererziehungszeiten rechnen? Inwieweit räumen die Rentenversicherungsträger den Bezieherinnen von Witwenrenten kulante Zahlungsbedingungen ein, damit diese Frauen die fünfjährige Wartezeit durch freiwillige Zahlungen auffüllen können? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18923* Mütter, die vor dem 1. Januar 1921 geboren sind, erhalten alle nach dem Stufenmodell der Regierungskoalition nach und nach ungekürzt die Kindererziehungszeiten angerechnet. Anders ist es beim „Trümmerfrauen-Babyjahr-Gesetzentwurf" der SPD aus dem Jahr 1986, wonach alle Frauen, die keine Rente erhalten, auf Dauer von den Kindererziehungszeiten ausgegrenzt werden. Über die Anzahl der Mütter, die ab dem 1. Januar 1921 geboren sind und die Kindererziehungszeiten wegen des Zusammentreffens mit anderen Versicherungszeiten nur teilweise oder gar nicht angerechnet erhalten, liegen der Bundesregierung z. Z. keine gesicherten Erkenntnisse vor. Erste vorläufige Daten der Rentenversicherungsträger sind erst 1987 zu erwarten. Die Bundesregierung ist bei ihren Finanzberechnungen zum Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz von den in meiner Antwort auf die Frage Nr. 28 der Kollegin Blunck genannten Schätzungen ausgegangen. Diese Schätzungen stehen im Einklang mit den ersten Erkenntnissen über die durchschnittliche Nettorentenerhöhung durch die Gewährung von Kindererziehungszeiten. Nach den Postmeldungen vom Oktober dieses Jahres betrugen sie bei Berücksichtigung aller Kinder rd. 54,40 DM monatlich. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Witwenrentnerinnen, die auch bei Anrechnung von Kindererziehungszeiten die 5jährige Wartezeit nicht erfüllt haben, können dies — wie andere Frauen auch — durch Zahlung laufender freiwilliger Beiträge oder durch die im Gesetz besonders vorgesehene Nachentrichtung von Beiträgen erreichen. Dabei können auch Mindestbeiträge entrichtet werden; das sind zur Zeit 92 Mark monatlich. Von dem Grundsatz, daß eine Rente erst gezahlt werden kann, wenn die für die Erfüllung der Wartezeit erforderlichen Beiträge tatsächlich entrichtet sind, kann auch bei den hier angesprochenen Witwenrentnerinnen nicht abgegangen werden, weil dies für andere Fälle präjudizielle Wirkungen haben könnte. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 31 und 32): In welchem Umfang haben Eheleute bei Geburten ab 1986 durch gemeinsame Erklärung beim Leistungsträger die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf den Kindesvater übertragen? Ist im Falle einer solchen Erklärung gegenüber dem Leistungsträger sichergestellt, daß ihrem Wirksamwerden eine Beratung vorausgeht, da sich unter Umständen die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für den Vater eines Kindes überhaupt nicht rentensteigernd auswirkt und ein Widerruf nicht möglich ist? Die Zahl der Fälle, in denen die Eltern sich für eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten beim Vater entschieden haben, wird zur Zeit bei den Rentenversicherungsträgern statistisch nicht erfaßt. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Es ist Aufgabe der Rentenversicherungsträger, die Eltern über die Versicherung wegen Kindererziehung aufzuklären und sie zu beraten. Sie weisen in Merkblättern, in Informationsmaterial, das der Mutter nach der Meldung der Geburt des Kindes übersandt wird, und natürlich auch bei der Einzelberatung auf mögliche Auswirkungen einer übereinstimmenden Erklärung zugunsten des Vaters hin. Den Rentenversicherungsträgern ist bekannt, daß gelegentlich eine Erklärung zugunsten des Vaters abgegeben wird, ohne daß vorher die Möglichkeit der Beratung wahrgenommen wurde und obwohl sich die Kindererziehungszeit für ihn nicht auswirkt. Sie haben deshalb die Möglichkeit der Korrektur einer an sich bindenden Erklärung geprüft und sich entschlossen, eine solche Erklärung auf Antrag oder mit Zustimmung der Beteiligten ausnahmsweise zu korrigieren, wenn der Vater in dem gesamten Zeitraum der Kindererziehung bereits nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig ist. Damit dürfte dem in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalt durch die Praxis der Rentenversicherungsträger ausreichend Rechnung getragen sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 33 und 34): Ist die Bundesregierung bereit, das geltende Kindererziehungszeitengesetz dahin gehend zu novellieren, daß die einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindererziehungszeiten für Frauen, die nur von einer Witwenrente leben, für freiwillig versicherte Hausfrauen, ferner für erwerbstätige Frauen sowie für die jetzt aus der Anrechnung herausfallenden Fälle mit Auslandsberührung wegfallen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kreis der von einer Anerkennung der Kindererziehung ausgeschlossenen erwerbstätigen Frauen um so größer wird, je jünger die Generation ist, und hat die Bundesregierung diese Erkenntnis bereits bei ihren Schätzungen für den Kreis der Bezieher von Baby-Jahren berücksichtigt? Frauen, die nur von einer Witwenrente leben, erhalten nach dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz ihre Kinder-Erziehungszeiten unter den gleichen Voraussetzungen angerechnet wie alle anderen Frauen. Voraussetzung ist, daß sie ab 1986 einen eigenen Versicherungsfall und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Frauen, die die Wartezeit nicht aus Zeiten der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeiten erfüllen, müssen zusätzlich freiwillige Beiträge entrichten. Dies kann bei Witwenrentnerinnen ebenso vorkommen wie bei Frauen, die weder eine Versicherten- noch eine Witwenrente beziehen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, für Witwenrentnerinnen eine günstigere Regelung einzuführen als für andere Frauen, zumal die Tatsache, daß eine Frau nur eine Witwenrente und nicht auch eine Versichertenrente 18924* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 bezieht, nichts über ihre gesamte Einkommens- und Vermögenssituation zu besagen braucht. Ihre Frage nach einer Änderung des geltenden Rechts zugunsten von Erwerbstätigen und freiwillig versicherten Frauen zielt vermutlich darauf ab, daß Kindererziehungszeiten grundsätzlich zusätzlich zu vorhandenen Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen unabhängig von deren Bewertung berücksichtigt werden sollten. Auch eine solche Änderung vermag die Bundesregierung nicht zu befürworten; sie würde dem Ziel der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, das ich in der Antwort auf die Frage 16 der Kollegin Däubler-Gmelin ausführlich dargestellt habe, widersprechen. Der bisherige Unterschied zwischen der Mutter, die durch Erwerbstätigkeit oder freiwillige Beiträge einen eigenen Rentenanspruch aufbauen konnte, und der Mutter, die wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig und nicht versichert sein konnte und auch nicht die Mittel für freiwillige Beiträge hatte, bliebe weiter voll aufrechterhalten. Im übrigen könnte eine solche Regelung zur Folge haben, daß Eltern in noch größerem Umfang als bisher sich für eine Anerkennung der Kindererziehungszeiten beim Vater entscheiden würden, was im Ergebnis eine Entscheidung gegen eine Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Mutter bedeuten würde. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, von dem Grundsatz abzugehen, daß entsprechend dem Territorialitätsprinzip — von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen — nur Kindererziehung im Inland berücksichtigt wird. Bei einem Auslandsaufenthalt ist der Erziehende schon durch den Aufenthalt im Ausland am Aufbau von Rentenansprüchen in der deutschen Rentenversicherung gehindert; auch als Erwerbstätiger wäre er in der Regel nicht hier versichert. Im übrigen hätte eine Regelung, nach der alle Deutschen einbezogen würden, die Kinder im Ausland geboren haben, zur Folge, daß auch alle im EG-Bereich lebenden Angehörigen der EG-Staaten Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen könnten; ähnliches gilt für Vertragsstaaten. Das wäre nicht finanzierbar. Besonders gelagerte Fälle mit Auslandsberührung aus der Kriegs- und Nachkriegszeit — wie der von der Kollegin Blunck angesprochene Fall — können nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen einer an der Zielsetzung orientierten Auslegung des geltenden Rechts gelöst werden. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, eine Novellierung des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes im Sinne Ihrer Fragestellung vorzuschlagen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Über die Anzahl der Frauen, bei denen die Kindererziehungszeiten wegen des Zusammentreffens mit anderen Versicherungszeiten nicht wirksam werden, gibt es z. Z. keine gesicherten Informationen; sie dürfte prozentual gering sein. Im einzelnen verweise ich hierzu auf meine Antwort auf die Frage 28 der Kollegin Blunck. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 35 und 36): Nach welchen Kriterien werden Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr eingeladen, und welche Gründe gibt es, nur CDU-Abgeordnete, aber keine SPD-Abgeordnete einzuladen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei einer öffentlichen Gelöbnisfeier der Bundeswehr ein CDUBundestagsabgeordneter ein Grußwort sprechen kann, während weder der im Wahlkreis gewählte Bundestagsabgeordnete noch der SPD-Landtagsabgeordnete dieser Region eingeladen worden sind? Zu Frage 35: Es entspricht langjähriger Praxis in der Bundeswehr, zu öffentlichen Gelöbnissen, die in den letzten Jahren durch die Bundesregierung wieder vermehrt nicht nur in den Kasernen, sondern eben in der Öffentlichkeit vorgenommen werden, Vertreter der breiten Öffentlichkeit ausdrücklich einzuladen. Dabei werden alle Parteien aus Bundestag, Landtag und aus dem kommunalen Bereich berücksichtigt, auch Kirchenverbände, Gewerkschaften und andere. Abgeordneten aller Ebenen steht es frei, sich mit den Dienststellenleitern oder Kommandeuren in den einzelnen Garnisonen in Verbindung zu setzen, um bei solchen Anlässen neben dem militärischen Vertreter als Politiker eine Rede oder ein Grußwort an die Soldaten zu richten. Umgekehrt steht es den Kommandeuren frei, Vertreter aus den unterschiedlichen parlamentarischen Ebenen, aber auch Rednerinnen oder Redner aus den oben genannten Bereichen zu bitten, bei solch einem Anlaß zu den Soldaten zu sprechen. Eine starre Regelung, die schematisch die nachgeordneten Dienststellen einengt, gibt es nicht. Die Praxis zeigt, daß immer wieder auch Vertreter der jeweiligen Opposition als Redner gebeten wurden. So haben gerade in den letzten Wochen beispielsweise der SPD-Abgeordnete von Bülow und der SPD-Abgeordnete Bahr bei solchen Gelöbnissen zu den Soldaten unserer Bundeswehr gesprochen. Zu Frage 36: Bei der erfragten Gelöbnisfeier der 5. Kompanie des PzGrenBtl 342 außerhalb der eigenen Garnison im Rahmen eines Biwak-Aufenthaltes in Obermoschel, das zu dieser Einheit eine Patenschaft unterhält, hatte der Kompaniechef dieser Kompanie das Mitglied des Verteidigungsausschusses, den CDUAbgeordneten Markus Berger, gebeten, ein Grußwort zu sprechen. Ein weiteres Grußwort bei dem öffentlichen Gelöbnis wurde von dem SPD-Kreisdeputierten, der stellvertretender Landrat dort ist, gesprochen — dieser sprach übrigens als erster bei dieser Veranstaltung mit unseren Soldaten. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18925* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Frage 37): Erachtet die Bundesregierung die Teilnahme bundesdeutscher Rüstungsfirmen an einer Messe wie der diesjährigen „Defendory '86" als unterstützungswürdig, zu der seitens der Veranstalter offiziell Militärdelegationen aus Ländern wie Irak, Iran, Peru, Äthiopien, Somalia, Indonesien, Sudan, Libyen, Syrien eingeladen wurden, und wie ist vor diesem Hintergrund die Antwort der Bundesregierung an den Abgeordneten Lange in der Fragestunde vom 15. Oktober 1986 (Plenarprotokoll 10/237) zu verstehen? Die Teilnahme bundesdeutscher Firmen an der Messe dient der deutsch-griechischen Kooperation und damit einer Verbesserung der deutsch-griechischen Beziehungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Frage 38): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß es sich bei der von Staatssekretär Dr. Timmermann besuchten Rüstungsmesse „Defendory '86" in Piräus um eine vorwiegend auf Rüstungsexporte in Entwicklungsländer orientierte Veranstaltung handelte, was u. a. dadurch zum Ausdruck kam, daß Ausstellungsfirmen ihre Prospekte häufig in arabischer Sprache verfaßt hatten? Die Rüstungsmesse „Defendory 86" ist eine Industriemesse mit Schwerpunkt bei Gütern für Verteidigungszwecke. Daß dabei Ausstellerfirmen Prospektmaterial in mehreren Sprachen anbieten, ist üblich. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 39): Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, wonach der Amtschef des Luftwaffenamtes in Köln, Generalleutnant Sommerhoff, einen Wachtposten des Bundesministeriums der Verteidigung mit einer Pistole bedroht hat, und wenn ja, welche Maßnahmen sind gegen den General eingeleitet worden? Der Sachverhalt, der den Zeitungsmeldungen zugrunde liegt, ist umstritten. Zur Klärung des Sachverhalts wurde ein disziplinares Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 40): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß Lehramtsanwärtern durch die Ableistung ihres Wehrdienstes Nachteile bei ihrem beruflichen Werdegang entstehen, wie es z. B. im Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg (Az.: W 1 K 851394) festgehalten ist, das die Klage eines Lehramtsanwärters auf Einstellung in den Staatsdienst als Gymnasiallehrer zurückgewiesen hat, obwohl dieser auf Grund seines Notendurchschnittes übernommen worden wäre, wenn er keinen Wehrdienst geleistet hätte und bereits 1983 zur Verfügung gestanden hätte, und ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, daß diese Praxis gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz verstößt? Das in der Frage erwähnte Urteil ist der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Allgemein ist folgendes zu sagen: Lehramtsbewerber — auch solche mit beachtlichen Prüfungsergebnissen — müssen feststellen, daß sie heute die Einstellungsbedingungen in einigen Bundesländern nicht erfüllen, während sie zu einem früheren Bewerbungstermin, der für sie ohne Ableistung des Wehrdienstes erreichbar gewesen wäre, ohne Schwierigkeiten ein Lehramt erhalten hätten. Um diesen Wehrpflichtigen zu helfen, wurde das Arbeitsplatzschutzgesetz im Juli 1984 erweitert, um eine bevorzugte Einstellung gedienter Bewerber in den öffentlichen Dienst zu ermöglichen. So haben die Einstellungsbehörden die Möglichkeit erhalten, gediente Bewerber auch vor besser qualifizierten ungedienten Mitbewerbern zu berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist, daß der Gediente mit seinen Leistungen zu einem früheren Bewerbungstermin, den er ohne den Wehrdienst hätte erreichen können, eine Stelle bekommen hätte. Diese gesetzliche Vorschrift zugunsten der Wehrpflichtigen kann aber nur wirksam werden, wenn und soweit freie Stellen im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 41): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß trotz eindeutiger Verbotsregelungen im Jugendschutz ein erhebliches Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche durch die explosive Zunahme der Spielhallen gegeben ist? Spielhallen könnten dann ein erhebliches Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche darstellen, wenn die Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, wonach Personen unter 18 Jahren die Anwesenheit in diesen Betrieben nicht gestattet werden darf, von den Inhabern nicht hinreichend beachtet und notwendige Kontrollen von den zuständigen Behörden nicht durchgeführt werden würden. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die Betriebsinhaber und das Spielhallenpersonal ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und daß der 18926* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 Gesetzesvollzug dem Schutzzweck der Normen gerecht wird. Sofern es in Einzelfällen gleichwohl zu Gesetzesverstößen kommt, muß diesen mit sachgerechten Maßnahmen auf der Ebene des Vollzuges, also durch die Behörden in den Ländern, begegnet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 42): Hält es die Bundesregierung für zulässig, im Rahmen einer Repräsentativbefragung die Rechtmäßigkeit von Sozialhilfeleistungen abzufragen (siehe „Die Welt" vom 30. Oktober 1986, S. 6, Spalte 2, 2. Absatz)? Die Bundesregierung hat die Repräsentativbefragung, auf die Sie sich beziehen, weder in Auftrag gegeben noch sonst an ihr mitgewirkt. Wie aus dem von Ihnen zitierten Zeitungsbericht ersichtlich ist, ist im übrigen nicht die Rechtmäßigkeit von Sozialhilfeleistungen abgefragt worden, die eine Kenntnis der maßgebenden Rechtsvorschriften voraussetzen würde. Die offenbar nicht nur an arbeitslose Sozialhilfeempfänger, sondern auch an sonstige Arbeitslose gerichtete Frage lautete: Ehe einem langfristig Arbeitslosen Sozialhilfe gewährt wird, fragt das Sozialamt erst einmal nach, ob ein Ehegatte, ob Eltern oder Kinder da sind, die für den Unterhalt mit aufkommen mußten. Wie ist es bei Ihnen: Haben Sie einen direkten Verwandten, der für Sie aufkommen müßte oder aufkommt? Damit dürfte lediglich eine Einschätzung der Befragten über die Unterhaltsverpflichtungen nahestehender Verwandter ihnen gegenüber ermittelt worden sein. Anhaltspunkte dafür, daß eine solche Frage durch private Institute auf freiwilliger Basis die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet, sind nicht erkennbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 43): Ist die Bundesregierung bereit, den Verkauf vom Fahrzeug dann dem Verkauf in einem Ladengeschäft auch bei leichtverderblichen Waren wie Hackfleisch oder Bratwurst gleichzustellen, wenn die technische Ausstattung (Kühlung) des Fahrzeugs und die fachliche Qualifikation des Verkaufspersonals den Anforderungen an den Verkauf in einem Laden entspricht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dem Verkauf von leicht verderblichen Waren, z. B. von Hackfleisch und anderen Erzeugnissen aus rohem, zerkleinertem Fleisch wie Bratwurst, aus mobilen Verkaufsstellen die bestehenden Rechtsvorschriften grundsätzlich nicht entgegenstehen. Allerdings ist neben der von Ihnen erwähnten technischen Ausstattung des Fahrzeugs und der fachlichen Qualifikation des Personals wesentlich, daß diese mobilen Verkaufsstellen in gleicher Weise betreten und betrieben werden wie Ladengeschäfte. Ein unmittelbarer Verkauf von der Fahrzeugtheke direkt an Verbraucher auf der Straße ist bei diesen leicht verderblichen Erzeugnissen aus hygienischer Sicht weder vertretbar noch statthaft. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 44): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Zunahme von Betriebskonzessionen für Spielhallen auf Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn zu verzeichnen ist und daß diese Zunahme aus der Sicht der Jugendhilfe nicht zu begrüßen ist, zumal vor allem in den weniger dichtbesiedelten Gebieten und Kleinstädten viele Jugendliche als Fahrschüler von den Spielautomaten angezogen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß inzwischen die Zahl der Bahnhöfe, in denen die Deutsche Bundesbahn Räumlichkeiten für den Spielbetrieb verpachtet hat, auf 63 angewachsen ist (das sind jedoch nur rd. 0,7 % aller bundesweit vorhandenen Spielhallen). Die Einrichtung von Spielhallen unterliegt auch im Bereich der Deutschen Bundesbahn den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens obliegt es den Gewerbeaufsichtsbehörden, die Erfüllung von Jugendschutzbestimmungen zu prüfen. Die Deutsche Bundesbahn achtet als öffentliches Unternehmen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und auf die Erfüllung etwaiger Auflagen in ihrem Bereich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/6289 Fragen 47 und 48): Welcher Art sind die den Sowjets jüngst gewährten „Transitrechte auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal"? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Donau, Main und Rhein durch sowjetische Dumpingpreise in der Binnenschiffahrt langfristig von den „roten Flotten" beherrscht werden? Zu Frage 47: Der Entwurf des inzwischen paraphierten deutsch-sowjetischen Binnenschiffahrtsabkommens sieht für den Main-Donau-Kanal keine von den übrigen Binnenwasserstraßen abweichende Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18927* Regelung vor. Danach ist der Transitverkehr grundsätzlich zugelassen. Er kann auf dem Main-DonauKanal wie auf den übrigen Binnenwasserstraßen durch Festsetzung von Höchstzahlen beschränkt werden. In einer übereinstimmenden Protokollerklärung wurde vorgesehen, daß am Transitverkehr der sowjetischen Seite, der nicht in einem sowjetischen Hafen beginnt oder endet (sogenannter Drittländerverkehr), eine quotenmäßige Beteiligung der deutschen Binnenschiffahrt erfolgt. In einer weiteren Protokollerklärung wurde der sowjetischen Seite bestätigt, daß bei dem vertraglich gewährten Transitverkehr auf dem Main-Donau-Kanal sowjetische Schiffe auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung behandelt werden sollen. Zu Frage 48: Ja. Sowjetische Schiffe dürfen nur im Rahmen der nach dem paraphierten Abkommen eingeräumten Verkehrsrechte die Bundeswasserstraßen benutzen. Eine Beteiligung am deutschen Binnenschiffahrtsmarkt (Kabotage) ist durch den Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Teilnahme der sowjetischen Schiffe am Rheinschiffahrtsmarkt (kleine und große Kabotage) ist durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Mannheimer Akte ausgeschlossen, das am 1. Februar 1985 in Kraft getreten ist. Im Wechselverkehr werden auf Vorschlag des Gemischten Ausschusses gem. Artikel 14 des paraphierten Vertrages von deutscher Seite verbindliche Frachtentgelte (Mindest-Höchstfrachtraten) festgesetzt; sie müssen „wirtschaftlich auskömmlich" sein. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Senfft (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Fragen 49 und 50): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Zeitraum von Januar bis Juli 1986 die Zahl der Unfälle auf Autobahnen weit überdurchschnittlich um 15,6 v. H. gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen ist, wobei sich die Zahl der Getöteten um 4,1 v. H. auf 404, die Zahl der Schwerverletzten um 8,2 v. H. auf 3 454 und die Zahl der Leichtverletzten um 17,6 v. H. auf 10 718 erhöhte, und wenn ja, welche Hauptursachen sind für diese negative Entwicklung verantwortlich? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu dem Ergebnis kommt, daß ein Tempolimit von 100 Kilometern/Stunde auf Autobahnen und 80 Kilometern/Stunde auf Landstraßen die Zahl der Verkehrsunfälle auf diesen Straßen um 15 v. H. bis 21 v. H. reduzieren könnte, und wenn ja, welche Reduzierung ergäbe sich daraus für die Zahl der Verletzten und Getöteten? Zu Frage 49: Die in der Frage genannten Zahlen stimmen; sie müssen allerdings zur Vermeidung falscher Schlußfolgerungen ergänzt werden. So sind vom Januar bis Juli dieses Jahres auf den Autobahnen 404 gegenüber 388 im letzten Jahr Getötete zu beklagen, was einer Zunahme von 4,1 % entspricht. Bei den im Straßenverkehr insgesamt getöteten Personen lauten diese Zahlen für Januar bis Juli dieses Jahres 4 755 gegenüber 4 561 im Jahre 1985; letzteres ist eine Zunahme von 4,3%. In einzelnen Monaten differieren die Unfallzahlen erheblich zwischen Autobahnen und anderen Straßen ( — 32 % Getötete auf Autobahnen im Jahre 1986 bei einer Zunahme von 17% Getöteter auf allen Straßen in diesem Monat). Erstaunlich ist auch die Zunahme von 28% bei tödlichen Unfällen in der Schweiz innerhalb des ersten Halbjahres 1986. Zu den Hauptunfallursachen auf den Bundesautobahnen können jedoch zur Zeit noch keine Angaben gemacht werden. Insoweit bleibt die Auswertung der statistischen Einzeldaten durch das Statistische Bundesamt abzuwarten. Zu Frage 50: Nein. Unter Einbeziehung der Verlagerungseffekte berechnen die Autoren der Untersuchung für eine Alternative 120 km/h auf Autobahnen und 100 km/h auf Landstraßen eine Verringerung der Anzahl der Unfälle um rd. 0,23%. Bei Tempo 100/80 wird eine Verringerung der Anzahl der Unfälle um 2,3 % hochgerechnet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Wagner (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Frage 51): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Darstellung, Brasilien würde die ihm aus der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit überlassenen Kenntnisse auf dem Gebiet der Atom- und Raketentechnik ausschließlich „friedlich" anwenden, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Berichte der brasilianischen Presse aus dem August dieses Jahres und wissenschaftliche Veröffentlichungen wie die Schrift „Atomraketen als Entwicklungshilfe" der Autoren Rainer Rudert, Klaus Schichl und Stefan Seeger (Schriftenreihe Wissenschaft und Frieden, Nr. 5, August 1985)? Die deutsch-brasilianische Forschungs- und Technologiezusammenarbeit dient ausschließlich friedlichen Zwecken. Dies ist sowohl im bilateralen Rahmenabkommen als auch im darauf basierenden Nuklearabkommen festgeschrieben. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, an der Einhaltung der bestehenden Verträge auch in dieser Hinsicht durch die brasilianische Seite zu zweifeln. Die im Rahmen der Nuklearzusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien ausgetauschten relevanten technologischen Informationen werden ebenso wie spaltbares Material und nukleare Ausrüstungen von den Sicherheitskontrollen der Internationalen Atomenergieorganisation in Wien erfaßt. 18928* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 Die deutsch-brasilianische Weltraumzusammenarbeit hat die Erforschung des erdnahen Weltraums zu friedlichen Zwecken zum Gegenstand. Es geht in erster Linie um technische Anwendungen in den Bereichen Telekommunikation, Meteorologie und Klimatologie, Fernerkundung natürlicher Ressourcen und Umweltschutz. Die Bundesregierung schließt wegen der technischen Natur der gemeinsamen Forschungsprojekte und aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit der brasilianischen Regierung aus, daß von deutscher Seite erarbeitetes und in die Zusammenarbeit eingebrachtes technisches Gerät und Know-how für militärische Zwecke eingesetzt wird. Im Verlauf der letzten Sitzung der deutsch-brasilianischen Gemischten Kommission für die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit am 29. und 30. Oktober 1986 in Berlin haben die brasilianischen Verantwortlichen auf entsprechende Fragen der Vertreter der Bundesregierung erklärt, daß alle Projekte und Aktivitäten der deutsch-brasilianischen Raumfahrtzusammenarbeit ausschließlich friedlichen Zwecken dienen und auf friedliche Anwendungen ausgerichtet sind. Anderslautende Berichte der brasilianischen Presse ebenso wie die Schrift „Atomraketen als Entwicklungshilfe" widersprechen den Erklärungen der brasilianischen Regierung und der Kenntnis der Bundesregierung. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 52 und 53): Hat die Bundesregierung die 15. Sitzung der Deutsch-Brasilianischen Kommission für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zum Anlaß genommen, die brasilianische Regierung um Stellungnahme zu bitten zu Pressemeldungen von dpa wie der brasilianischen Presse — so z. B. „Folha de Sao Paulo" —, wonach der Gemeinsame Generalstab der Streitkräfte z. Z. unterirdische Anlagen im militärischen Sperrgebiet von Serra do Cachimbo im Süden des Staates Pará für die Vornahme von Atombombenexplosionen ausbauen läßt? Welche Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie sind auf der 15. Sitzung der Deutsch-Brasilianischen Kommission für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in Berlin am 29. und 30. Oktober 1986 vereinbart worden, und wie verhalten sich diese Vereinbarungen zum wachsenden Widerstand in der Öffentlichkeit und in den politischen Parteien Brasiliens gegen die Fortführung des brasilianischen Atomprogramms? Zu Frage 52: Nein. Denn die brasilianische Regierung hatte bereits im August dieses Jahres dementiert, daß die unterirdischen Anlagen militärischen oder gar nuklearen Zwecken dienen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, an der Richtigkeit dieser Erklärung zu zweifeln. Zu Frage 53: Im Verlauf der 15. Sitzung der deutsch-brasilianischen Kommission für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit in Berlin am 29. und 30. Oktober 1986 wurde vereinbart, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Kernenergienutzung unter Anpassung an das jetzige brasilianische Nuklearprogramm und die gegenwärtigen und absehbaren wirtschaftlichen Randbedingungen fortzusetzen. Dies bedeutet insbesondere, daß 1. Angra II, das erste in Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen gebaute Kernkraftwerk, nicht vor 1992, Angra III nicht vor 1995 in Betrieb genommen, 2. eine Pilotanlage zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Trenndüsenverfahrens für die Urananreicherung fertiggestellt, der Bau einer Demonstrationsanlage aber unbefristet aufgeschoben werden soll. Im übrigen wurden neue Forschungsvorhaben in den Bereichen Nukleare Sicherheit, Dosimetrie und Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial beschlossen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 54): Bezweckt Bundeskanzler Kohl mit seinem Vergleich in der amerikanischen Zeitschrift „Newsweek" zwischen dem sowjetischen Generalsekretär Gorbatschow und dem NS-Propagandaminister Goebbels die Beleidigung Gorbatschows oder die Rehabilitierung Goebbels? Weder — Noch. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Ost auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 55 und 56): Trifft es zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Anregung und den ersten Textentwurf für die Einladung (Stand: 16. Juli 1986 — 2454 H-Sp/1) für die am 15. und 16. September 1986 stattgefundene mittelstandspolitische Fachpressekonferenz von einem führenden Vertreter der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung erhalten hat, und hält die Bundesregierung das in diesem Text angekündigte Programm mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1977 für vereinbar, wonach einer Bundesregierung eine extensive Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld einer Bundestagswahl untersagt ist? Trifft es zu, daß nach Bekanntwerden dieses Textes eine Intervention des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Grüner beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erfolgte, mit der darauf hingewirkt wurde, daß der parteipolitisch einseitig konzipierte Einladungstext „verbessert" wurde, und was sind die Gründe, weswegen dann auch Bundestagsabgeordnete anderer Parteien als die der CDU/CSU eingeladen wurden? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18929* Zu Frage 55: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung führt ca. 30 Tagungen pro Jahr für die Fachpresse — sowohl für Agrar-, Sozial-, Mittelstands- als auch andere Journalistengruppen durch. Die Planung für die mittelstandspolitische Fachpressekonferenz stand bereits Anfang dieses Jahres fest; der Termin, die Teilnehmer u. ä. waren noch offen. Auf Grund eines gelegentlichen Gesprächs eines Mitarbeiters des Presse- und Informationsamtes mit einem Vertreter der CDU/CSUMittelstandsvereinigung erhielt das Amt für die Fachpressekonferenz am 15. und 16. September Anregungen. Das konnte selbstverständlich für das Amt kein Hindernis zur Durchführung der Fachpressekonferenz sein. Das Amt steht nach seiner Aufgabenstellung mit allen relevanten Stellen des politischen und journalistischen Lebens in Kontakt. Es nimmt zahlreiche Anregungen auf, wie es auch umgekehrt eine Vielzahl von Impulsen vermittelt, um — wie es in der Vorbemerkung zum Haushaltsplan des Presse- und Informationsamtes heißt — „mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung" zu erläutern. Diese Wechselbeziehung gehört zu den Selbstverständlichkeiten und Notwendigkeiten in einem demokratischen und sozialen Bundesstaat, in dem jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und in dem die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist laut Haushaltsplan „zuständig für die Unterrichtung der Bürger und der Medien über die Politik der Bundesregierung". Diesem Auftrag entsprechend hat das Presse- und Informationsamt in alleiniger Verantwortung und als alleiniger Absender zu der mittelstandspolitischen Fachpressekonferenz eingeladen. Der Text der Einladung wie auch die Fachpressekonferenz selbst stehen in keinem Punkt im Gegensatz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern. Zu einer Wertung von Texten, die vom Presse- und Informationsamt weder entworfen noch gebilligt noch verschickt wurden, besteht für die Bundesregierung kein Anlaß. Zu Frage 56: Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finden naturgemäß fast täglich Gespräche statt. So auch in der Vorbereitungsphase zur mittelstandspolitischen Fachpressekonferenz am 15. und 16. September 1986. Sämtliche Fachtagungen des Bundespresseamtes — wie etwa auch die vor dem jüngsten Weltwirtschaftsgipfel — werden Schritt um Schritt entwickelt. Ziel ist es dabei, das vorgegebene Thema in einem breiten Spektrum darzustellen. Dieser Zielsetzung folgend, wurden zu der mittelstandspolitischen Fachpressekonferenz neben Vertretern der Regierung auch die mittelstandspolitischen Sprecher jener Fraktionen eingeladen, die spezifische Mittelstandsprogramme ausgearbeitet hatten. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Ost auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 57): An welcher Umfrage, die Frau Prof. Dr. Noelle-Neumann als Quelle ihrer Arbeitslosenstudie („Die Welt" vom 28. bis 30. Oktober 1986, jeweils S. 6) angibt, war die Bundesregierung ganz oder teilweise finanziell beteiligt, und auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Aufträge des Bundespresseamtes 1984, 1985 und 1986 an das Institut für Demoskopie in Allensbach? An der Finanzierung der Arbeitslosenstudie des Instituts für Demoskopie Allensbach war die Bundesregierung nicht — weder ganz noch teilweise — beteiligt. Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach den Vertragsvolumina für die Jahre 1984 bis 1986 darf ich Sie auf eine frühere schriftliche Antwort der Bundesregierung hinweisen (Bundestagsdrucksache 10/2698). Diese Antwort wurde auf eine Frage gegeben, die sich mit Vertragsvolumina von Meinungsforschungsinstituten befaßte. Die Bundesregierung erklärte damals, daß es aus datenschutz- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten sowie aus dem Grundsatz der Vertraulichkeit im öffentlichen Auftragswesen nicht möglich sei, Einzelheiten über Verträge mit demoskopischen Instituten mitzuteilen. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Ich darf im übrigen bemerken, daß die Bundesregierung, wie ihre Vorgängerin, eine Reihe von renommierten demoskopischen Instituten mit Untersuchungen beauftragt. Solche Verträge beruhen auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die Bundesregierung setzt bei den Befragungsaufträgen sachgerechte Schwerpunkte. Daraus folgt, daß die Verträge mit den einzelnen Instituten unterschiedliche Vertragsvolumina haben. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Frage 58): Ist die Bundesregierung bereit, die Meldung im „SPIEGEL" Nr. 44/1986, S. 42 zu dementieren, wonach Bundeskanzler Kohl als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz die Commerzbank um eine Wahlspende gebeten hat und eine daraufhin angekündigte Spende von 10 000 DM an die „Werra — Institut für empirische Sozialforschung, Informatik und angewandte Kybernetik" leiten ließ? Die Bundesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, zu Pressemeldungen Stellung zu nehmen, deren Inhalt keinen Bezug zu ihrem eigenen Geschäftsbe- 18930* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 reich, sondern zu dem des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes hat. Der Umstand, daß der damalige Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz jetzt Bundeskanzler ist, ändert hieran nichts. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung möchte ich aber folgenden Hinweis geben: Das von Ihnen angesprochene Thema war Gegenstand des Untersuchungsausschusses „Parteispenden" des Landtags des Landes Rheinland-Pfalz und wurde dort in der 18. Sitzung am 18. Juli 1985 erörtert. Bundeskanzler Dr. Kohl hat in seiner Aussage darauf hingewiesen, es sei üblich gewesen, daß sich die Parteivorsitzenden — auch brieflich — um Spenden bemüht hätten. Zu dem angesprochenen Einzelfall aus dem Jahre 1969 könne er konkret nichts aussagen. Er habe sich stets bemüht, deutlich werden zu lassen, ob er in der Funktion des Ministerpräsidenten oder der des Parteivorsitzenden handele. Wenn ein solcher Brief, in dem um eine Parteispende gebeten wurde, irrtümlich auf dem Kopfbogen des Ministerpräsidenten versandt worden sei, dann sei dies ein Fehler, den er bedauere. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Fragen 59 und 60): Warum hat die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Situation Tibets nicht die eigentlich Betroffenen, nämlich die im Exil lebenden Tibeter, zu Rate gezogen? Gelten Äußerungen zu Menschenrecht, Völkerrecht, Selbstbestimmungsrecht, die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Schicksal von zum Beispiel Afghanistan und Polen geäußert wurden, für Tibet und die Tibeter nicht? Zu Frage 59: Es muß der Bundesregierung überlassen bleiben, welche Erkenntnisquellen sie zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen heranzieht. Zu Frage 60: Die Verwirklichung der Menschenrechte, des Völkerrechts und des Selbstbestimmungsrechts ist Teil und Inhalt der Politik der Bundesregierung, und zwar weltweit. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 61): Hat die Bundesregierung angesichts des Internationalen Jahres des Friedens Erwägungen angestellt, ob mit einem Ersatz der militärischen Ehrenformationen im Rahmen des Protokolls durch andere nichtmilitärische Formen der Ehrerweisungen ein Zeichen für die friedensorientierte Rolle der Bundesrepublik Deutschland gesetzt werden kann? Die traditionelle Begrüßung und Verabschiedung eines fremden Staatsoberhaupts oder Regierungschefs mit militärischen Ehren anläßlich eines offiziellen Besuchs wird weltweit anerkannt und ohne Rücksicht auf politische oder ideologische Zuordnung vom Empfangsstaat erwartet. Zum Verständnis dieses historisch gewachsenen Brauchs sei auf seine ursprüngliche Bedeutung verwiesen, die noch heute Gültigkeit hat: Dem fremden Staatsgast soll durch das militärische Zeremoniell die eigene Friedfertigkeit demonstriert und das Gefühl von Schutz und persönlicher Sicherheit vor jedem Angriff vermittelt werden. Schon vor Jahrhunderten wurden beim Salut die feuerbereit gehaltenen Kanonen leergeschossen und nicht nachgeladen; die Soldaten zeigten dem Gast die geöffneten Gewehrkammern, die dieser durch Abschreiten der Front inspizierte. Das militärische Begrüßungs- und Verabschiedungsprotokoll ist also gerade nicht Ausdruck einer militärischen Drohgebärde. Nach seiner historischen Bedeutung signalisiert es vielmehr den Friedenswillen durch verifizierbaren Verzicht auf Gebrauch militärischer Mittel. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von der Praxis militärischer Ehrerweisung abzugehen. Sie ist aufgrund internationaler Courtoisie verpflichtet, bei der Begrüßung von Staatsgästen weltweit anerkanntem und erwartetem Zeremoniell zu folgen. Ein Verzicht auf Begrüßung mit militärischen Ehren würde von ausländischen Staatsgästen nicht verstanden und als mangelnde Achtung angesehen werden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 62 und 63): Trifft es zu, daß der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik China bei der dortigen Regierung vorstellig wurde, um die vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas verwendete Formulierung „Volk der DDR" zu kritisieren und in diesem Zusammenhang Klarstellungen des Standpunkts der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen hat, und sind solche Klarstellungen auch gegenüber Großbritannien, Frankreich, Kanada, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Griechenland und Belgien erfolgt, die diese oder vergleichbare Formulierungen in ihren Glückwunschschreiben zum 37. Jahrestag der Gründung der DDR verwendet haben? Hat der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik China aus eigenem Ermessen gehandelt, oder welche andere Erklärung hat die Bundesregierung für den Verzicht auf Klarstellungen ihres Standpunktes gegenüber den anderen Regierungen, die Begriffe wie „Volk der DDR" verwendet haben? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18931* Zu Frage 62: Ihre Annahme, daß der Botschafter eigens vorstellig geworden ist, um die genannte Formulierung zu kritisieren, trifft nicht zu. Allerdings können sich in der Bezeichnungsfrage bei der Übersetzung vom Chinesischen ins Deutsche Schwierigkeiten daraus ergeben, daß für „Volk" und „Bevölkerung" im Chinesischen ein identisches Schriftzeichen verwendet wird. Dies ist auch bei dem ADN-Interview von GS Hu Yaobang anläßlich des jüngsten Besuchs von GS Honecker in China Gegenstand eines Gesprächs mit der chinesischen Seite gewesen. Auch vorher gab es schon Gespräche zu Übersetzungsfragen, vor allem wegen der Kurzform der Staatsbezeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 63: Die Botschaft Peking hat auch bei diesen Gesprächen im Rahmen der ihr aufgetragenen Aufgaben gehandelt. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6289 Frage 64): Hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften angesichts der verschärften Greueltaten der Armee der Sowjetunion, insbesondere ihrer sogenannten Speznaz-Einheiten, gegen die afghanische Zivilbevölkerung bei dem jüngsten Treffen der Außenminister in Luxemburg Erwägungen darüber angestellt, ob gegen die UdSSR in gleicher Weise wie gegen die Südafrikanische Republik wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden sollen, um sie zur Beendigung des in Afghanistan verübten Völkermordes zu veranlassen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Frage der sowjetischen Intervention in Afghanistan hat nicht auf der Tagesordnung des jüngsten Ministerrats der Europäischen Gemeinschaften am 27. Oktober gestanden. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/6289 Frage 65): Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, daß in einer zweiten Kürzungsrunde der Vereinten Nationen auf kleinere, schon von früheren Kürzungen am meisten betroffene Abteilungen der UNO, insbesondere Menschenrechte, Rücksicht genommen wird, um die Substanz der Arbeit in diesen Bereichen nicht zu vernichten? Die Bundesregierung hat schon mehrfach ihr Bedauern über die gegenwärtige Finanzkrise der VN ausgedrückt, die durch Beitragsrückstände verschiedener Mitglieder entstanden ist. Sie ist der Ansicht, daß die überproportionale Kürzung im Menschenrechtsbereich im laufenden Jahr bereits zu einer Beeinträchtigung von Aktivitäten geführt hat, die aus ihrer Sicht zu den zentralen Aufgaben der VN gehören. Sie wird sich daher zusammen mit ihren europäischen Partnern nachdrücklich dafür einsetzen, daß 1987 dieser Bereich von Sparmaßnahmen möglichst ausgenommen wird, falls sich solche erneut als notwendig erweisen sollten. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 66): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Militärausschüsse des US-Senats und des Repräsentantenhauses den US-Verteidigungsminister beauftragt haben, bis zum 31. Dezember 1986 einen Plan zum Abbau der Beschäftigung von Ortskräften und ihren Ersatz durch Familienmitglieder der US-Streitkräfte vorzulegen, und was unternimmt sie, um durchzusetzen, daß trotz dieser Beschlüsse die Beschäftigung von Zivilisten nach den Bestimmungen des NATOTruppenstatuts und des Zusatzabkommens gehandhabt wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das House Armed Services Committee das amerikanische Verteidigungsministerium aufgefordert hat, einen Plan vorzulegen, wonach die in Europa stationierten US-Streitkräfte in den nächsten drei bis fünf Jahren ein größeres Gleichgewicht zwischen der Zahl der beschäftigten Ortskräfte und der angestellten Familienangehörigen der US-Soldaten herstellen sollen. Die Beschäftigung von Familienangehörigen verstößt grundsätzlich nicht gegen das NATO-Truppenstatut. Nach diesen Bestimmungen ist es Sache der Stationierungsstreitkräfte, Art und Zahl der benötigten Arbeitsplätze zu bestimmen. Dieses Recht muß den Streitkräften zustehen, da sie die Kosten hierfür in vollem Umfang selbst tragen. Die Bundesregierung steht mit den amerikanischen Streitkräften in ständigem Kontakt; dies gilt auch wegen der in der Öffentlichkeit geäußerten Befürchtungen um den Verlust deutscher Arbeitsplätze. Die amerikanischen Streitkräfte haben der Bundesregierung wiederholt zugesichert, daß keine deutschen Arbeitnehmer entlassen werden, um Arbeitsplätze für US-Familienangehörige zu schaffen. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt geworden, in dem gegen diese Zusage verstoßen worden ist. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 67 und 68): Welche besonderen Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, auf eine baldige Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Gemeinschaft zu drängen, obwohl in der Türkei nach wie vor Angehörige der kurdischen Minderheit mit 18932* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 militärischen Mitteln verfolgt, gefoltert und getötet werden, die kurdische Sprache verboten ist und eine kurdische Namensgebung verweigert wird? Begründet die Tatsache, daß eine kurdische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland kurdischen Sprachunterricht an Schulen, Rundfunksendungen und Aufklärungsschriften in kurdischer Sprache fordert, wie sie im Verfassungsschutzbericht 1985 aufgeführt werden, schon den Tatbestand einer verfassungsfeindlichen Organisation, oder entsprechen solche Forderungen nicht den Menschenrechten, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und in der Schlußakte von Helsinki verankert sind und von der Bundesregierung auch im Blick auf deutschstämmige Minderheiten, wie zum Beispiel gegenüber Rumänien, geltend gemacht werden? Zu Frage 67: Die Bundesregierung tritt in Einklang mit ihrer Türkeipolitik für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der EWG und der Türkei auf der Grundlage des Assoziierungsvertrages vom 12. September 1963 ein. Dazu fühlt sie sich rechtlich und politisch verpflichtet. Zu Frage 68: Die Erwähnung der angesprochenen Organisation im Verfassungsschutzbericht beruht darauf, daß es sich um eine orthodox-kommunistische Vereinigung handelt. Die in der Frage aufgezählten Forderungen begründen nicht den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit. Sie ergeben sich aus dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem die Türkei nicht beigetreten ist. Ich verweise auf die Antwort vom 9. September 1985 (BT-Drucksache 10/3798) zur Frage 2 einer kleinen Anfrage der SPD-Fraktion. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Huonker (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 69 und 70): Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, den sogenannten Essensfreibetrag von 1,50 DM je Arbeitstag (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1984 — BStB1. I, S. 658) und/oder die Steuerbefreiung von Arbeitslohnzuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß § 3 b EStG im Zusammenhang mit der vom Bundesminister der Finanzen und anderen Mitgliedern der Bundesregierung in Aussicht gestellten Steuertarifänderung für die 90er Jahre (sogenannte Super-Steuerreform) abzuschaffen bzw. zu kürzen, oder schließt die Bundesregierung die Abschaffung bzw. Kürzung dieser Freibeträge definitiv aus? Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, den Arbeitnehmerfreibetrag und/oder den Weihnachtsfreibetrag abzuschaffen bzw. zu kürzen (vgl. das Papier „Vorschläge zur Senkung der Einkommen- und Lohnsteuer, steuerlichen Entlastung der Familien und für Umschichtungen im Steuersystem" vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Stoltenberg, vom März 1984), oder schließt die Bundesregierung die Abschaffung bzw. Kürzung dieser Freibeträge im Zusammenhang mit der angekündigten sogenannten Super-Steuerreform definitiv aus? Ziel der Bundesregierung ist eine Senkung der Steuerlast für alle Berufstätigen, insbesondere auch für Arbeitnehmer und ihre Familien. Entscheidungen über den Abbau oder das Beibehalten von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen können nur im Gesamtzusammenhang getroffen werden. Über Einzelheiten insbesondere auch zu Finanzierungsfragen der geplanten Steuerreform wird die Bundesregierung erst in der nächsten Legislaturperiode entscheiden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 71): Trifft es zu, daß der Verzicht auf die Prosperitätsklausel im Zonenrandförderungsgesetz (Artikel 13 des Steuerbereinigungsgesetzes 1986) trotz des Termins des Inkrafttretens zum 25. Dezember 1985 auch noch für fünf vorangegangene Wirtschaftsjahre, für welche noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide erlassen worden sind, wirksam wird, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um den betroffenen Kommunen die dadurch verursachten unerwarteten Steuerausfälle auszugleichen? Die Prüfung der Frage, ob einem Unternehmen im Zonenrandgebiet die nach § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes zulässigen Sonderabschreibungen aufgrund der sogenannten Prosperitätsklausel zu versagen waren, hatte in der Vergangenheit häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung geführt. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs war die Prosperitätsklausel aber wegen unzulänglicher Abgrenzungsmerkmale letztlich ohne praktische Bedeutung geblieben. Der durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 ausgesprochene Verzicht auf diese Klausel dient somit der Steuer-und Verwaltungsvereinfachung und beseitigt die bis dahin bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung dieser Klausel. Es ist deshalb folgerichtig, daß dieser Verzicht auch rückwirkend in allen noch offenen Fällen wirksam wird. Im Hinblick auf die bisher geringe praktische Bedeutung der Prosperitätsklausel ist nicht damit zu rechnen, daß die Kommunen infolge des Verzichts auf diese Klausel mit größeren Steuerausfällen belastet werden. Die Bundesregierung kann deshalb den von Ihnen genannten Handlungsbedarf nicht erkennen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 72): In welchem Umfang sind durch Termingeschäfte und/oder mangelhafte Kurssicherung im Jahre 1986 Verluste bei der Volkswagen AG eingetreten oder in absehbarer Zeit zu erwarten, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Beteiligung des Bundes? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 18933* Kurssicherungsgeschäfte gehören zum uneingeschränkten Verantwortungsbereich des Vorstands. Der VW-Vorstand hat mir mitgeteilt, daß das Unternehmen keine Termin- bzw. Kurssicherungsgeschäfte tätigt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/6289 Frage 73): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Grundnahrungsmitteln in zunehmendem Umfang durch Verkaufsfahrzeuge sichergestellt wird, da insbesondere ältere Leute und Hausfrauen ohne Personenkraftwagen keine Möglichkeit haben, ortsferne Supermärkte aufzusuchen und der ortsansässige Einzelhandel mehr und mehr verschwindet, und ist sie bereit, diese Versorgung durch Verkaufsfahrzeuge so zu fördern, daß ein möglichst umfassendes Warenangebot bereitgestellt werden kann? Die Frage der Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum ist mehrfach untersucht worden. Die Untersuchungen zeigen, daß trotz einer gewissen Ausdünnung des Einzelhandelsnetzes im ländlichen Raum keine gravierenden Versorgungsengpässe entstanden und auch für die Zukunft nicht zu befürchten sind. Dies schließt nicht aus, daß Rentner und Hausfrauen ohne Pkw Schwierigkeiten bei einer umfassenden ortsnahen Versorgung haben könnten. Die mobilen Verkaufsstellen haben die hier für sie liegenden Chancen erkannt und bringen je nach örtlichen Gegebenheiten einen Ausgleich. Soweit diese mobilen Verkaufsstellen die Voraussetzungen der Förderprogramme von Bund und Ländern (ERP-Hilfen, Landeshilfen, Betriebsberatungen) erfüllen, können sie heute schon diese Förderung in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründungen. Darüber hinaus streben die mobilen Verkaufsstellen Unterstützung beim Abbau verwaltungstechnischer Erschwernisse an, die jedoch überwiegend in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 74 und 75): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mittel im EG-Haushalt in Höhe von 122,5 Millionen ECU, die für soziale Maßnahmen für arbeitslose Kohle- und Stahlarbeiter und für Umschulungsmaßnahmen vorgesehen sind, am Jahresende deshalb verfallen würden, weil der Ministerrat dem hierzu vorliegenden Verordnungsentwurf der EG-Kommission nicht zustimmt, und ist sie gewillt, sich dafür einzusetzen, daß diese Mittel für die soziale Abfederung der zu erwartenden hohen Arbeitsplatzverluste in den nächsten Monaten in der Stahlindustrie verwendet werden können? Aus welchen Gründen können die Mittel nicht auf das nächste Jahr übertragen werden, und welche Position hat die Bundesregierung im Ministerrat vertreten, der bereits in erster Lesung des EG-Haushaltes gegen die Voten der EGKommission und des Europäischen Parlaments die Wiedereinsetzung dieser Mittel in den Haushaltsentwurf für 1987 verweigert hat? Zu Frage 74: Ja, der Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Es handelt sich um einen vom Ministerrat einstimmig zu fassenden Beschluß über einen von der Kommission vorgeschlagenen Mitteltransfer in Höhe von 122,5 Millionen ECU aus dem EG-Haushalt in den EGKS-Haushalt 1986. Die Bundesregierung steht nach wie vor positiv zu den Sozialmaßnahmen nach Art. 56 Abs. 2 b) EGKS-V. Für diese Maßnahmen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung und anderer Mitgliedstaaten keines besonderen Transfers von Mitteln aus dem EG-Haushalt in den EGKS-Haushalt. Die Finanzierung ist aus den Rücklagemitteln des EGKS-Haushalts zulässig und möglich. Die EGKSRücklagen betrugen per 31. Dezember 1985 rund 630 Millionen ECU. Zu Frage 75: Die 122,5 Millionen ECU für soziale Maßnahmen für arbeitslose Kohle- und Stahlarbeiter und für Umschulungsmaßnahmen waren im EG-Haushalt 1985 veranschlagt. Sie sind auf Antrag der Kommission auf das Haushaltsjahr 1986 übertragen worden. Eine weitere Übertragung auf 1987 ist nach EGRecht nicht möglich. In dem Vorentwurf des EG-Haushalts 1987 hat die Kommission für diese Maßnahmen keine Beträge eingesetzt, sondern lediglich Leertitel ausgebracht. Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1987 hat der Rat unter Zustimmung der deutschen Delegation den Vorschlag der Kommission für die Ausbringung eines Leertitels übernommen. Das EP wird erst am 13. November 1986 in erster Lesung zu dem Haushaltsentwurf 1987 des Rates Stellung nehmen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/6289 Fragen 76 und 77): Welche Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz hat die Bundesregierung 1985 und 1986 für Staaten des Nahen und Fernen Ostens erteilt? Ist die Bundesregierung bereit, der Empfehlung der Beratenden Versammlung der NATO zu folgen, keine Waffenlieferungen für Staaten zu genehmigen, die nachweislich an terroristischen Anschlägen beteiligt sind? Zu Frage 76: Was die Nahost-Region betrifft, hatte Ihnen der Bundesminister für Wirtschaft namens der Bundesregierung bereits schriftlich mit Datum vom 15. Oktober 1986 eine entsprechende mündliche Anfrage 18934* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1986 beantwortet. Danach trifft es zu, daß es in den Jahren 1985 und 1986 Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz für die Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Ländern des Nahen Osten gegeben hat. Diese Genehmigungen entsprechen der Genehmigungspraxis gegenüber diesen Ländern, die Ihnen aus den Darlegungen der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß bekannt ist. Die in den Jahren 1985 und 1986 für Lieferungen in Länder des Fernen Osten erteilten Genehmigungen entfallen in der Mehrzahl auf die ASEAN-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat bereits bei früherer Gelegenheit dargelegt, daß das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an stabilen Verhältnissen und das Vertrauen in die ausschließlich defensiv ausgerichtete blockfreie Politik die grundsätzliche Gleichbehandlung der ASEAN-Länder mit den beim Rüstungsexport den NATO-Ländern gleichgestellten Staaten rechtfertigt. Im übrigen bitte ich um Verständnis, daß die Bundesregierung — ebenso wie andere Bundesregierungen vor ihr — an der Praxis festhält, einzelne Waffenlieferungen, aufgeschlüsselt nach Empfängerländern und Jahren, nicht offenzulegen. Für die in diesem Zusammenhang gebotene Vertraulichkeit sprechen schwerwiegende rechtliche und politische Gründe. Zu Frage 77: Für die Bundesregierung gilt nach wie vor die von ihr mitgetragene Erklärung der sieben Nationen beim Tokio-Gipfel vom 5. Mai 1986, wonach keine Waffen in Staaten ausgeführt werden, die offenkundig an der Finanzierung oder Unterstützung des internationalen Terrorismus beteiligt sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Beckmann.


Rede von Klaus Beckmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In der Öffentlichkeit hat sich für das hier zur Diskussion gestellte Gesetzesvorhaben der auch von der SPD in ihrem Alternativentwurf benutzte Ausdruck Opferschutzgesetz eingebürgert. Ich meine, wir sollten mit diesem Ausdruck vorsichtig umgehen. Wir sollten erkennen, daß keiner der beiden Entwürfe geeignet ist, das Opfer wirklich davor zu schützen, zum einen zu einem Opfer zu werden und zum anderen als Opfer vor weiteren Verletzungen gefeit zu sein. Wenn man also sagt, man wolle ein Opferschutzgesetz schaffen, dann erweckt man den Eindruck, als solle ein Gesetz zum Schutze von Menschen vor gewalttätigen Angriffen anderer Menschen geschaffen werden. Diesen hehren Anspruch wird man nicht erfüllen können. Dieses Versprechen wird im Zusammenhang mit den genannten Vorschlägen unter diesem Stichwort nicht eingehalten werden können.
Wir sollten daher dabei bleiben und das Kind wie bisher auch bei seinem wirklichen Namen nennen: Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafverfahren. Um nicht mehr, aber auch um nicht weniger geht es hier: die Stärkung der prozessualen Rechte des Verletzten im Strafverfahren.
Der Regierungsentwurf, der im wesentlichen auf das beharrliche und persönliche Engagement des Bundesjustizministers Hans Engelhard zurückgeht, enthält eine ganze Reihe verfahrensrechtlicher Regelungen, die entscheidend dazu beitragen, die prozessuale Stellung des Verletzten zu verbessern. Hierfür, Herr Bundesjustizminister, gilt Ihnen unser besonderer Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Deswegen, sehr verehrter, lieber Herr Kollege Marschewski, handelt es sich auch nicht um ein schwarzes Jahr in der Rechtspolitik, sondern um ein Jahr erfolgreicher gemeinsamer Rechtspolitik dieser Koalition.
Ich möchte nicht noch einmal auf die Regelungen im einzelnen eingehen; das haben andere vor mir schon getan. Generell und zusammenfassend kann man aber sagen, daß die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Verletzten, insbesondere jedoch seine Verteidigungsfähigkeit gegen erneute Angriffe auf seine höchstpersönlichen Rechtsgüter — gerade auch auf seine Intimsphäre — durch den Entwurf ganz erheblich verbessert werden. Die Umgestaltung der Nebenklage, die Beiordnung eines



Beckmann
Rechtsanwalts, das Recht auf Mitteilung wesentlicher Verfahrensergebnisse, das Recht auf Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, in der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit auszuschließen — all das sind Regelungen, die eine effektive Besserstellung des Verletzten zur Folge haben werden.
Am Rande sei allerdings vermerkt, daß ich es eigentlich beschämend finde, daß der Staat mit legislativen Mitteln eingreifen und Grenzen ziehen muß, die der in der Juristerei soviel beschworene anständig und gerecht denkende Mensch von sich aus hätte ziehen müssen. Anstand kann man nicht per Gesetz verordnen. Den müssen die Beteiligten am Strafverfahren schon selbst aufbringen, wenigstens die, die Organe der Rechtspflege sind und die auch als solche behandelt werden wollen. Von denen darf man schon erwarten, daß sie etwa bei der Befragung von Zeugen und Opfern das Mindestmaß an Anstand wahren, das man bereits beim normalen Umgang von Menschen miteinander verlangen kann. Insoweit betrachte ich gerade als Liberaler die dahin gehenden Regelungen als einen gewissen Rückschritt.
Hingegen begrüße ich es sehr, daß mit diesem Gesetz endlich der Versuch unternommen wird, das schon ein wenig verstaubte Rechtsinstitut des Adhäsionsverfahrens zu neuem Leben zu erwecken.

(Dr. de With [SPD]: Oh! — Mann [GRÜNE]: Ein untauglicher Versuch!)

— Warten Sie doch ab, lieber Kollege Mann. — Ich bin zwar skeptisch, was den Erfolg dieses Versuchs anbelangt. Ich meine aber, daß es dieser Versuch zumindest wert ist, einmal unternommen zu werden.
Ich sehe zwei ganz entscheidende Vorteile. Zum einen wäre Gelegenheit gegeben, die von uns mit so vielen Gesetzen angestrebte Prozeßökonomie einen Schritt vorwärtszubringen. Das Adhäsionsverfahren hat unbestritten eine verfahrensvereinfachende und vor allem, sieht man Straf- und Zivilverfahren einmal als Einheit, eine verfahrensverkürzende Wirkung. Leider findet dieses Rechtsinstitut noch viel zuwenig Anwendung, wohl deshalb, weil viele Beteiligte fürchten, mit der exakten Bezifferung der Schadenssumme oder mit anderen typisch zivilrechtlichen Prozeßabläufen nicht fertig zu werden. Es sind aber auch andere Gründe denkbar, auf die ich lieber nicht eingehen möchte.

(Mann [GRÜNE]: Verfahrensgrundsätze sind andere Gründe, Herr Kollege Beckmann!)

Ich hege jedenfalls die große Hoffnung, daß dieses Gesetz vielleicht den Anreiz erhöht, vermehrt vom Adhäsionsverfahren Gebrauch zu machen.
Meine Damen und Herren, betrachtet man den vorliegenden Entwurf insgesamt, so muß man feststellen, daß wir hier ein Gesetz geschaffen haben, das sich durchaus sehen lassen kann. Trotz der vereinzelt in der Fachpresse geäußerten Bedenken sehe ich beispielsweise in der Beschränkung der Öffentlichkeit keinen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Ich möchte noch einmal ausdrücklich das wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung hierzu gesagt habe: Der Rechtsbegrenzung — hier dem Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens — stimmen wir nur zu, weil sie auf der anderen Seite mit einer Rechtserweiterung — hier der Rechte des Verletzten — korrespondiert. Nach unserer Auffassung ist Rechtsstaatlichkeit eben Machtbegrenzung durch Normsetzung, ist sie eben Grundrechtsschutz durch Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, aber und vor allem auch Grundrechtsschutz im rechtsstaatlich garantierten Verfahren.

(Mann [GRÜNE]: Herr Beckmann, das, was Sie da erzählen, sollten Sie bei den Anti-Terror-Gesetzen auch mal beherzigen!)

Da diese, wie ich meine, urliberalen Forderungen bei dem vorgelegten Gesetzentwurf in hervorragender Weise erfüllt sind, wird die FDP-Fraktion dem Vorhaben gerne und mit Überzeugung zustimmen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile dem Herrn Justizminister das Wort.