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    Plenarprotokoll 10/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. September 1986 Inhalt: Wahl des Abg. Hiller (Lübeck) zum Schriftführer als Nachfolger des Abg. Heyenn . 17659A Begrüßung des Außenministers der Republik Malta 17727 D Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1987 (Haushaltsgesetz 1987) — Drucksache 10/5900 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Finanzplan des Bundes 1986 bis 1990 — Drucksache 10/5901 — Dr. Dregger CDU/CSU 17659 B Schmidt (Hamburg) SPD 17668 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 17685 B Dr. Kohl, Bundeskanzler 17692 B Frau Hönes GRÜNE 17703A Dr. Waigel CDU/CSU 17707 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 17715B Dr. Barzel CDU/CSU 17721A Genscher, Bundesminister AA 17727 D Frau Borgmann GRÜNE 17731 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 17734 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 17738 C Gansel SPD 17742 A Frau Seiler-Albring FDP 17745 B Lange GRÜNE 17747 D Dr. von Bülow SPD (Erklärung nach § 30 GO) 17751 C Vizepräsident Cronenberg 17721 A Vizepräsident Westphal 17742 A Nächste Sitzung 17751 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17753* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17753* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. September 1986 17659 228. Sitzung Bonn, den 10. September 1986 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 226. Sitzung, Seite 17578* C: In der Anlage 32 ist die Vorlage Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Entwurf einer Entschließung betreffend ein mittelfristiges Programm der Gemeinschaft (1986-1990) zur Chancengleichheit der Frauen (Drucksache 10/5627) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu streichen. Einzufügen ist: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/5631) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 227. Sitzung, Seite 17585 D, Zeile 3: Statt „Zuruf von der CDU/CSU:" ist „Zuruf von der SPD:" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 12. 9. Antretter * 11. 9. Büchner (Speyer) * 11. 9. Dr. Bugl 10. 9. Eigen 12. 9. Dr. Emmerlich 12. 9. Frau Fischer * 11. 9. Dr. Götz 12. 9. Dr. Haack 10. 9. Hanz (Dahlen) 12. 9. Heimann 10. 9. Jahn (Marburg) 10. 9. Klein (München) 10. 9. Dr. Klejdzinski * 11. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 9. Dr. Kreile 12. 9. Dr. Kronenberg 12. 9. Dr. Kübler 10. 9. Landré 11. 9. Lenzer * 11. 9. Dr. Mitzscherling 12. 9. Dr. Müller * 12. 9. Nagel 12. 9. Frau Pack * 11. 9. Pöppl 12. 9. Reddemann * 10. 9. Dr. Riedl (München) 12. 9. Schlaga 10. 9. Dr. Schmude 10. 9. Sielaff 10. 9. Dr. Soell 12. 9. Voigt (Sonthofen) 12. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Juni 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Entlastung landwirtschaftlicher Unternehmer von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetz - SVBEG) Gesetz zu dem Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Zweites Seerechtsänderungsgesetz) Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (Seerechtliche Verteilungsordnung) Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundesrat geht bei seiner Zustimmung davon aus, daß im Vollzug des § 8 des Tierschutzgesetzes an die wissenschaftlich begründete Darlegung der Genehmigungsvoraussetzungen strenge Anforderungen gestellt werden. Die wissenschaftliche Darlegung muß den Verwaltungsbehörden die Grundlage für einen zuverlässigen Schluß auf das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen liefern. Die Verwaltungsbehörde darf sich selbst nicht auf die bloße formelle Prüfung, etwa ob der Genehmigungsantrag durch wissenschaftliche Gutachten belegt ist, beschränken. Sie hat sich vielmehr mit aller Gewissenhaftigkeit und unter Heranziehung der ihr zugänglichen Erkenntnisquellen zu überzeugen, daß die materiellen Voraussetzungen für den Tierversuch vorliegen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts Gesetz zu den Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen sowie über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (Unterhaltsvollstreckungs-Übereinkommens-Ausführungsgesetz ) Gesetz zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes Gesetz zur Änderung tarifrechtlicher Bestimmungen im Seehafenhinterlandverkehr Fünftes Gesetz zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERPSondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Januar 1986 zur Änderung des Abkommens vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1986 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1986 - BBVAnpG '86) Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) Gesetz zur Änderung wirtschafts-, verbraucher-, arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: 1. Der Bundesrat hält eine Erhöhung der Stundensätze der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizeibeamte allgemein für gerechtfertigt. Er bittet die Bundesregierung, die Erschwerniszulagenverordnung alsbald entsprechend zu ändern. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die nach § 14 Abs. 2 des Abfallgesetzes zur Vermeidung oder Verringerung von Abfallmengen der Wirtschaft zu setzenden Frist möglichst kurz zu bemessen, zumal sich die Wirtschaft auf Grund der bereits geführten Gespräche hierauf einstellen konnte. Er geht davon aus, daß im Falle einer erkennbaren fehlenden Bereitschaft der Wirtschaft oder Teilen davon zur Reduzie- 17754* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. September 1986 rung der Abfallmengen aus Einwegverpackungen die Bundesregierung auch ohne Fristsetzung von den Ermächtigungen des § 14 Abs. 2 Gebrauch macht. Die Bundesregierung wird gebeten, für solche Fälle umgehend entsprechende Rechtsverordnungen vorzubereiten. 3. Im Hinblick auf die in der Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zum Ausdruck gekommenen Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bis zum 1. Januar 1989 einen Bericht über die praktischen Erfahrungen mit den novellierten Vorschriften vorzulegen. Dies gilt insbesondere für die neuen Regelungen im UWG über das Verbot der öffentlichen Werbung mit mengenmäßiger Beschränkung, das Verbot der öffentlichen Werbung mit Preisgegenüberstellungen sowie das nunmehr durchweg zivilrechtlich ausgestaltete Verfahren bei Räumungsverkäufen. Die in Drucksache 10/5706 unter Nummer 28 aufgeführte EGVorlage Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die koordinierte Einführung des dienstintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes (ISDN) in der Europäischen Gemeinschaft — auf dem Weg zu einem europaweiten Telematikmarkt — KOM (86) 205 endg. — Rats-Dok. Nr. 7308/86 ist als Drucksache 10/5933 verteilt.
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    Rede von Dr. Annemarie Renger


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Rede von Dr. Volker Hauff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Wenn ich eine Abstimmung mit den Ländern vornehme und wenn ich das, wie ich hinzufügen darf, lieber morgen als übermorgen machen möchte, können Sie daraus ja entnehmen, daß wir uns intensiv darum bemühen.
    Die deutschfranzösische Zusammenarbeit hat sich entwickelt. Auch Eureka ist ein Beweis dafür, daß neue Initiativen, die die Bundesregierung eingeleitet und erheblich unterstützt hat, Bedeutung erlangt haben. Immerhin haben 19 Staaten Europas und die EG-Kommission Anstrengungen vereinigt, und es wurden über 70 Projekte in Angriff genommen.
    Ich möchte ausdrücklich erwähnen, daß zu diesen europäischen Staaten, was sich ja bereits aus der Zahl ergibt, auch Nichtmitgliedsländer der EG gehören. Ich tue das, weil ich nicht möchte, daß der falsche Eindruck entsteht, die Europäische Gemeinschaft sei Europa. Europa ist weiter und größer als die Europäische Gemeinschaft. Die Länder, die wir in diese Anstrengungen einbezogen haben, haben das mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen und akzeptiert, daß sich die Bundesregierung wesentlich dafür eingesetzt hat, daß der enge institutionelle Rahmen der EG nicht zum Hemmnis geworden ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion hat gestern darauf hingewiesen, wie wichtig die weitere Entwicklung des Freihandels auf der Welt und die handelspolitischen Anstrengungen der Bundesregierung sind. Ich kann das nur unterstreichen. Ich freue mich, daß das eine Änderung mancher Äußerungen anzudeuten scheint, die man früher gehört hat, wo darauf hingewiesen worden ist, wie gefährlich es doch sei, daß ein so großer Teil unseres Bruttosozialprodukts aus außenwirtschaftlichen Beziehungen erwirtschaftet wird. Denn wir haben da keine Wahl. Wir können nicht bewußt, gewollt auf diesen Beitrag zum Wachstum der Wirtschaft und zu unserem Bruttosozialprodukt verzichten. Wir müssen alles unternehmen, daß die protektionistischen Anstrengungen und Bemühungen anderer Länder eingedämmt werden können.

    (Beifall bei der FDP)

    Deshalb hat sich die Bundesregierung mit Entschiedenheit

    (Matthöfer [SPD]: Begrenzung unserer Überschüsse!)




    Bundesminister Dr. Bangemann
    — auch dazu komme ich gleich — dafür eingesetzt, daß wir zu einer neuen GATT-Runde in Punta del Este in Uruguay kommen. Ich habe auf mehreren Konferenzen, die der Vorbereitung dieses Treffens dienten, mit den Handelsministern der wichtigsten Mitgliedsländer des GATT und auch bei bilateralen Besuchen alles getan, um die zunächst sehr starke Ablehnungsfront einiger Länder aufzubrechen. Es ist nach zweijährigen Bemühungen gelungen, auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Position zu erarbeiten, die den Schluß zuläßt, daß wir in dieser Vorbereitungskonferenz die neue Runde einläuten können.
    Wir verfolgen damit drei strategische Ziele: zum einen den nach wie vor virulenten und gefährlichen protektionistischen Kräften in anderen Ländern Einhalt zu gebieten. Ohne einen Erfolg dieser Konferenz und ohne den Beschluß, die Konferenz einzuläuten, würde der freie Welthandel in höchste Gefahr geraten, weil das von anderen Ländern als Zeichen genommen würde, vom Prinzip des Freihandels Abschied zu nehmen und zum Protektionismus zurückzukehren. Dem müssen wir Einhalt gebieten, und zwar auch durch den wirksamen und konkreten Abbau von Handelshemmnissen und -verzerrungen. Das heißt, wir müssen auch im internationalen Handel mehr marktwirtschaftliche Prinzipien und Prinzipien des Freihandels durchsetzen.

    (Beifall bei der FDP)

    Dazu gehört auch, daß das GATT in seinen Mechanismen und Regelungsbefugnissen verstärkt wird. Es ist sicher bis jetzt eine nützliche Einrichtung gewesen, aber eine Einrichtung, die zu wenige Durchsetzungsmöglichkeiten hatte und deswegen gegenüber den Ländern, die sich nicht an die Regeln halten, zu hilflos reagierte. Deshalb brauchen wir eine Verstärkung dieser Mechanismen.
    Nun, was kann und muß die Bundesrepublik argumentativ in der Situation vortragen, in der sie jetzt ist: mit großen Handelsbilanzüberschüssen und demgemäß einer positiven Leistungsbilanz? Ich bitte darum, nicht selber die falsche Argumentation aufzugreifen, die viele Länder, die mit Handelsbilanzdefiziten leben müssen, verwenden, nämlich daß ein solches Defizit oder ein solcher Überschuß eine Frage eines einzigen Landes sei. Das ist eine Frage des Welthandelssystems insgesamt, und solche Überschüsse oder Defizite gleichen sich in der Gesamtheit der Welthandelsbeziehungen aus. Es ist nicht so, daß sie ständig bestehen. Es ist übrigens auch nicht so, daß sie gegenüber allen Ländern bestehen. So ist die erfreuliche Tatsache festzustellen, daß wir mit Entwicklungsländern defizitäre Handelsbilanzen haben. Das heißt, unsere Bemühungen um die Öffnung unserer Märkte führen zu dem erfreulichen Ergebnis, daß gerade die Länder, auf die es ankommt oder denen diese Möglichkeit gegeben werden muß, sie ausnutzen können.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das setzt allerdings voraus, daß wir uns über diese Prinzipien nicht nur theoretisch einig sind, sondern daß man auch in der praktischen Politik das Nötige tut, um sie durchzusetzen. Ich bilde ein
    Beispiel. Wenn wir uns bemühen, ein liberaleres Welttextilabkommen zu erreichen — und die Bundesregierung hat sich ganz wesentlich dafür eingesetzt —, dann ist es natürlich wunderschön, wenn die Opposition — in dem Fall kann ich jetzt nicht von den GRÜNEN sprechen, die ja ganz generell den Export überhaupt abschaffen wollen —

    (Kolb [CDU/CSU]: Die schaffen alles ab!)

    — ja nun, irgendwo müssen sie ja anfangen — —

    (Ströbele [GRÜNE]: So ein Unsinn!)

    dann ist es nicht sehr hilfreich, wenn die SPD ihrerseits die Notwendigkeiten nicht einsieht, die damit verbunden sind.
    Mit anderen Worten: Es ist sehr einfach, zu Hause protektionistisch zu sein, seine eigenen Industrien mit fadenscheinigen Vorwänden zu schützen, sich dann aber auf großen internationalen Konferenzen für den Freihandel einzusetzen. Das kann man auch nicht machen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Deswegen hoffe ich, daß wir bei dieser Bemühung, die auch bei uns einige zusätzliche Anpassungsschwierigkeiten schaffen wird, auf die Unterstützung des ganzen Hauses rechnen können.
    Wir werden bei dieser neuen Runde übrigens nicht nur über die traditionellen Handelshemmnisse zu reden haben, sondern auch über Grauzonen, über Subventionen, über andere Maßnahmen, z. B. über Exportselbstbeschränkungen, die heute in viel höherem Maße den Handel beeinträchtigen, als das früher der Fall war. Deswegen sollte auch niemand glauben, daß das Thema der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft tabu sein könnte. Es wird und muß ein Gegenstand dieser Verhandlungen sein.

    (Beifall bei der FDP)

    Die Bundesregierung unterstützt insbesondere auch die amerikanische Forderung, Dienstleistungen in den Katalog der Gegenstände mit aufzunehmen, die dem GATT unterliegen. Ich glaube, daß das eine neue und wirkungsvolle Bestätigung des Prinzips des Freihandels sein kann.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein Wort zu der Problematik von Wirtschaftssanktionen gegenüber Südafrika sagen. Sie wissen, daß wir uns hier im Hause alle einig sind, daß das menschenverachtende Regime der Apartheid keinerlei politische, moralische oder andere Unterstützung verdient. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Wir werden übrigens auch bei Einzelmaßnahmen diese Einschätzung in politische Aktionen umsetzen. Die Europäische Gemeinschaft prüft derzeit, welche Maßnahmen gegen Südafrika rechtlich möglich und wirkungsvoll sind, um einen entsprechenden Druck auf die Regierung auszuüben. Aber unsere Haltung, umfassende Wirtschaftssanktionen nicht als Mittel der Politik zu nutzen, gilt nach wie vor. Ich werde noch einmal versuchen, Ihnen darzulegen, warum dies eine so



    Bundesminister Dr. Bangemann
    wichtige, grundsätzliche Entscheidung außenwirtschaftlicher Politik sein muß.
    Wirtschaftssanktionen sind in der Regel unwirksam. Sie waren jedenfalls in der Vergangenheit immer unwirksam, angefangen bei historischen Maßnahmen wie etwa der napoleonischen Kontinentalsperre. Alle wissen um die Umgehungsmöglichkeiten. Jeder weiß, daß z. B. die Wirtschaftssanktionen gegen das damalige Rhodesien dieses Land nicht etwa in die Knie gezwungen haben, sondern dazu beigetragen haben, daß es durch eigene Anstrengungen und Unterstützung anderer wirtschaftskräftiger geworden ist. Außerdem glaube ich, daß für den Fall, daß solche allgemeinen Wirtschaftssanktionen tatsächlich wirken und greifen sollten, die Situation in Südafrika dadurch nicht besser werden kann, sondern noch stärker aufgeheizt wird und dadurch Zwänge auf beiden Seiten entstehen, auf der Seite der schwarzen Bevölkerung wie auf der Seite der weißen, die wir nicht entstehen lassen sollten. Diese Zwänge werden sich besonders nachteilig gerade für die schwarze Bevölkerung auswirken, denn gerade sie ist darauf angewiesen, daß wenigstens ihre materielle Existenz über funktionierende Wirtschaftsbeziehungen gesichert ist.

    (Rusche [GRÜNE]: Dann wissen Sie mehr als die Betroffenen!)

    Im übrigen geschieht auch schon einiges. Wir haben ein Waffenausfuhrverbot, wir haben ein Ausfuhrverbot für sensible Technologien, wir haben ein Verbot der nuklearen Zusammenarbeit. Und letztlich — das möchte ich hier mit aller Klarheit sagen —: Wer für umfassende Wirtschaftssanktionen, für einen Wirtschaftsboykott gegenüber Südafrika eintritt, der muß diesen Boykott rechtfertigen. Er kann und wird ihn nur mit moralischen Überlegungen rechtfertigen, mit Überlegungen, die den Menschenrechten zugrunde liegen. Wenn das aber richtig ist, dann darf dieser, wenn er nicht unglaubwürdig werden will, nicht dieselbe Anstrengung unterlassen, wenn es sich um andere Länder handelt, die ebenfalls gegen Menschenrechte verstoßen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Vogel [SPD]: Was machen Sie denn nun?)

    Deswegen, Herr Kollege Vogel, sind wir gegen eine solche allgemeine Verhängung eines Wirtschaftsboykotts, weil wir wissen und glauben, daß Sie sich im Falle Nicaragua sicher anders verhalten würden als im Falle Südafrika.

    (Ströbele [GRÜNE]: Sie ja auch! — Zurufe von der SPD)

    — Wir nicht. Wir haben uns in allen Fällen gleich verhalten. Wir haben im Fall Nicaragua, im Fall Libyen, im Fall Libanon, im Fall Südafrika, in all diesen Fällen — ungeachtet ihrer unterschiedlichen politischen Wertung — einen allgemeinen Wirtschaftsboykott aus guten Gründen abgelehnt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Vogel [SPD]: Was machen Sie denn nun? — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Der klopft Sprüche!)

    Meine Damen und Herren, diese Haltung der Bundesrepublik nach außen, die in sich geschlossen, logisch und konsistent ist, sollten wir auch an den Tag legen, wenn wir unsere eigene Ordnung im Innern betrachten. Wer die Menschenrechte achtet, muß das nach außen wie nach innen tun. Wir haben ein Problem, auf das auch der Herr Kollege Schmidt eingegangen ist, das Problem des Asylrechts, das uns alle in besonderer Weise zu einer Anstrengung auffordert.
    Ich glaube zunächst einmal, daß diejenigen recht haben, die — in den Regierungsfraktionen wie auch außerhalb — den steigenden Strom von Asylbewerbern mit Besorgnis betrachten. Denn wir alle wissen, meine Damen und Herren: Je mehr Scheinasylberechtigte oder -antragsteller, je mehr Menschen dieses Recht aus anderen Gründen als aus politischer Verfolgung in Anspruch nehmen wollen, desto schwieriger wird es, denjenigen Asyl zu gewähren, die wirklich Anspruch darauf haben und denen wir helfen müssen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Das hat der Kollege Schmidt völlig übersehen! — Kühbacher [SPD]: Wo ist denn da die Logik?)

    Das ist der entscheidende Grund, meine Damen und Herren, warum wir im Verfahrensrecht alle Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Unterscheidung zwischen politischen Asylanten und Wirtschaftsflüchtlingen, wie man allgemein sagt, rechtzeitiger, klarer und auch mit den entsprechenden Konsequenzen einer Abschiebung getroffen werden kann. Denn erst wenn das geschieht, hört dieser Druck aus Ländern auf, die die Bundesrepublik als Einwanderungsland betrachten, was sie nicht ist. Aber dazu — und das ist die Meinung meiner Partei, die ich hier auch deutlich sagen will — reicht es aus, die Asylverfahrensrechte entsprechend zu gestalten; wir haben uns mit dem Koalitionspartner darüber geeinigt. Einer Grundgesetzänderung bedarf es nicht.

    (Beifall bei FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)