Rede von
Bernd
Schmidbauer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich weiß natürlich, daß Sie in einem anderen Ausschuß mitberaten haben. Nur ist Ihnen dort eben entgangen, daß genau dies von uns geändert wurde. Darauf sind Sie eben nicht eingegangen.
Ihr Kenntnisstand war leider veraltet. Das ist der Punkt, von dem ich rede.
Das Gebot der Abfallvermeidung wendet sich an Industrie und Gewerbe, das Abfallaufkommen so weit wie möglich durch abfallarme Produktionsverfahren oder durch Verwertung von Reststoffen zu senken. Hier ist auch die Brücke vom neuen Abfallgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Durchführungsvorschriften, in denen die Vermeidung oder Verwertung von Reststoffen als Grundpflicht verankert ist. Dies haben wir hier besprochen. Davon aber redet niemand. Anscheinend auch nicht gelesen!
Es kommen nun natürlich auf die Länder erhebliche Vollzugsaufgaben zu. Der Hebel zu mehr Abfallvermeidung, zu verstärkter Abfallverwertung sowie zur Verbesserung bei der sonstigen umweltverträglichen Entsorgung sind in der Tat die Regelungen in dem neuen § 14. Die von den Koalitionsfraktionen entwickelte Fassung stellt eine klare Trennung der beiden wesentlichen Zielsetzungen dar. Dies war auch unser Ausgangspunkt: erstens Vermeidung oder Verringerung der Schadstoffe im Abfall und zweitens Vermeidung oder Verringerung der Abfallmenge.
Die vorrangige Zielsetzung betrifft Maßnahmen zur Verringerung der Schadstofffracht. Die Bundesregierung wird in die Lage versetzt, und zwar umgehend, das schwerwiegende Problem schadstoffhaltiger Abfälle durch präzise und weitreichende Verordnungen zu lösen.
Und Sie können sicher sein, daß auch der neue Umweltminister diese Chance nutzt.
Neben einer Kennzeichnung schadstoffhaltiger Produkte sowie einer Rücknahme- und Pfandverpflichtung ist vor allem die getrennte Entsorgung schadstoffhaltiger Produkte bzw. Abfälle vorgesehen. Damit kann dann in der Tat ein hoher Anteil an Belastung aus der herkömmlichen Abfallbeseitigung ferngehalten werden.
Die Bundesregierung hat bereits durch die Vorlage von Verordnungsentwürfen deutlich gemacht, welche Bereiche regelungsbedürftig sind, falls die Industrie entsprechende Maßnahmen nicht freiwillig trifft.
Erhebliche Diskussionen — das hat sich auch heute hier im Parlament gezeigt — hat das Abfallmengenproblem, insbesondere für Verpackungen und Behältnisse im Getränkebereich, ausgelöst. Leider — und auch dies war Kontinuität, Frau Kollegin Hönes — ist es dabei nicht immer sehr sachlich zugegangen. Die einzige Kontinuität war, daß Sie den neuen Minister genauso verunglimpfen wie den Minister, der früher dafür zuständig war. Das ist die einzige politische Kontinuität.
Ich denke, wenn der Pulverdampf verzogen ist, wird deutlich, daß wir hier mit Augenmaß und sehr realistisch vorgegangen sind.
Um das Ergebnis noch einmal deutlich zu machen, möchte ich feststellen: Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, erstens die Verdrängung des Mehrwegsystems zu stoppen und dieses umweltfreundliche, verpackungsalternative System zu erhalten und zweitens eine deutliche Steigerung der Verwertung von Einwegverpackungen zu erreichen. Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen in § 14 Abs. 2 erfüllt genau diese Grundposition. Verstärkt werden soll das Element freiwilliger Maßnahmen der betroffenen Branchen. Hierzu wird die Bundesregierung Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Verwertung von Abfällen festlegen.
Nun komme ich auf die Ausführungen der Frau Kollegin Hartenstein und anderer.