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    Plenarprotokoll 10/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. April 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16460 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den jüngsten abrüstungspolitischen Vorschlägen des Generalsekretärs des ZK der KPdSU, Michail Gorbatschow Frau Borgmann GRÜNE 16447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 16448 B Bahr SPD 16449 A Schäfer (Mainz) FDP 16449 C Genscher, Bundesminister AA 16450 C Horn SPD 16451 D Dr. Abelein CDU/CSU 16452 C Jungmann SPD 16453 C Hauser (Esslingen) CDU/CSU 16454 B Voigt (Frankfurt) SPD 16455 B Lamers CDU/CSU 16456 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . . 16457 B Gansel SPD 16458A Petersen CDU/CSU 16459 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Geplantes Mahnmal in Bonn — Drucksache 10/4293 (neu) — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Geplante zentrale Mahn- und Gedenkstätte im Regierungsviertel in Bonn — Drucksache 10/4521 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Zentrale Gedenkstätte in der Bundeshauptstadt — Drucksache 10/4998 — Dr. Dregger CDU/CSU 16460 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 16463 A Beckmann FDP 16465 C Ströbele GRÜNE 16467 C Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 16469 A Conradi SPD 16471 B Dr. Czaja CDU/CSU 16472 D Duve SPD 16473 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 16475 C Frau Hönes GRÜNE (Erklärung zu § 30 GO) 16477A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Altenhilfepolitik in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2957, 10/4108 — Nachträgliche Abstimmung über die vorliegenden Entschließungsanträge 16477 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einstellung aller Atomversuche — Drucksache 10/5270 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Verheugen, Catenhusen, Dr. Scheer, Bahr, Duve, Horn, Jungmann, Schulte (Unna), Dr. Soell, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Atomwaffen — Drucksachen 10/2787, 10/3599 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Verbot von Kernwaffenversuchen — Drucksache 10/5399 — und um die Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Vollständiges Atomteststopp-Abkommen — Drucksache 10/5398 — Dr. Scheer SPD 16478 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 16479 D Lange GRÜNE 16482 B Dr. Feldmann FDP 16483 C Verheugen SPD 16484 D Möllemann, Staatsminister AA 16487 B Fragestunde — Drucksachen 10/5365 vom 18. April 1986 und 10/5395 vom 24. April 1986 — Haltung des Bundeskanzlers zu amerikanischen Militäraktionen gegen Libyen DringlAnfr 24.04.86 Drs 10/5395 Mann GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 16489 C ZusFr Mann GRÜNE 16489 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 16490A ZusFr Tatge GRÜNE 16490 B ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 16490 B ZusFr Gansel SPD 16490 C ZusFr Schulte (Unna) SPD 16490 D ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 16490 D Nächste Sitzung 16491 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16493* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16493* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Vogel (München) (GRÜNE) zu Tagesordnungspunkt 15 (Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße) 16494* B Anlage 4 Gesundheitliche Auswirkungen des Einsatzes von CS-Gas; Beurteilung dieses Gases als polizeiliches Einsatzmittel MdlAnfr 29 18.04.86 Drs 10/5365 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16495* A Anlage 5 Berufliche Situation der hauptamtlichen Lehrer an Grenzschutzfachschulen und Zukunft dieser Schulen MdlAnfr 30, 31 18.04.86 Drs 10/5365 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16495* B Anlage 6 Zeitpunkt der Unterrichtung der Bundesregierung über Funksprüche des libyschen Volksbüros in Ostberlin; Gründe für die Annahme eines Zusammenhangs mit dem Anschlag auf die Westberliner Diskothek „La Belle" MdlAnfr 32 18.04.86 Drs 10/5365 Rusche GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16495* D Anlage 7 Novellierung des Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts angesichts des Entmündigungsfalls Johanna Rausch aus Niederfell MdlAnfr 34, 35 18.04.86 Drs 10/5365 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 16496* A Anlage 8 Tantiemenausfälle der Verwertungsgesellschaften durch eine verspätete Erfassung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 III urheberrechtsvergütungspflichtiger Importe; Schadenersatzregulierung MdlAnfr 36 18.04.86 Drs 10/5365 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 16496* D Anlage 9 Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Opfer des Nazi-Terrors, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 v. H. liegt MdlAnfr 38 18.04.86 Drs 10/5365 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16497* B Anlage 10 Spendenbescheinigungskompetenz für Bundes- und Landesverbände des Deutschen Bundes für Vogelschutz MdlAnfr 39 18.04.86 Drs 10/5365 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16497* C Anlage 11 Steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Hauswirtschaftslehrlinge MdlAnfr 40, 41 18.04.86 Drs 10/5365 Funk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16497* D Anlage 12 Initiative der Stadt Frankfurt betr. Erschwerung bzw. Untersagung der Beschäftigung von Subunternehmen, insbesondere aus Ostblockländern, bei der Ausführung von Bauleistungen MdlAnfr 42 18.04.86 Drs 10/5365 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16498* B Anlage 13 Subventionierung französischer Stahlkonzerne; Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums für die Abwicklung der SDIVereinbarungen MdlAnfr 43, 44 18.04.86 Drs 10/5365 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16498* D Anlage 14 Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen aus dem SDI-Programm nur bei Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes MdlAnfr 47 18.04.86 Drs 10/5365 Dr. Mitzscherling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16499* A Anlage 15 Notwendigkeit weiterer Verhandlungen bei Unklarheiten über den Export sensitiver Technologien gemäß den SDI-Vereinbarungen MdlAnfr 48 18.04.86 Drs 10/5365 Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16499* B Anlage 16 Deutsch-amerikanische Verständigungen vor COCOM-Verhandlungen MdlAnfr 49 18.04.86 Drs 10/5365 Wieczorek (Duisburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16499* C Anlage 17 Aussetzung von Einfuhrlizenzen für ausländische Sauerkirschenerzeugnisse MdlAnfr 50 18.04.86 Drs 10/5365 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 16499* D Anlage 18 Neuseeländische Bemühungen um eine wirtschaftliche Verwertung hochwertiger Milchbestandteile MdlAnfr 51, 52 18.04.86 Drs 10/5365 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 16500* B Anlage 19 Nationale Bezahlung der Mehrkosten für Marktordnungsprodukte MdlAnfr 54 18.04.86 Drs 10/5365 von Hammerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 16500* C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 Anlage 20 Fortführung des Förderprogramms für Naturschutzvorhaben gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung MdlAnfr 55 18.04.86 Drs 10/5365 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 16500* C Anlage 21 Strukturerhaltende Beihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" neben den Agrarsubventionen MdlAnfr 56, 57 18.04.86 Drs 10/5365 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 16500* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 16447 214. Sitzung Bonn, den 25. April 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 25. 4. Dr. Ahrens * 25. 4. Amling 25. 4. Antretter * 25. 4. Frau Augustin 25. 4. Berger * 25. 4. Bindig 25. 4. Böhm (Melsungen) * 25. 4. Brück 25. 4. Büchner (Speyer) * 25. 4. Dr. von Bülow 25. 4. Cronenberg (Arnsberg) 25. 4. Curdt 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Dr. Enders * 25. 4. Ertl 25. 4. Frau Fischer * 25. 4. Fischer (Bad Hersfeld) * 25. 4. Franke (Hannover) 25. 4. Gansel * 25. 4. Gerstl (Passau) * 25. 4. Dr. Götz 25. 7. Grünbeck 25. 4. Dr. Haack 25. 4. Haase (Fürth) * 25. 4. Dr. Häfele 25. 4. Dr. Hauchler 25. 4. Hedrich 25. 4. Graf Huyn 25. 4. Jäger (Wangen) * 25. 4. Jagoda 25. 4. Frau Kelly 25. 4. Kiechle 25. 4. Kittelmann * 25. 4. Klein (München) 25. 4. Dr. Klejdzinski * 25. 4. Dr. Kreile 25. 4. Kroll-Schlüter 25. 4. Frau Krone-Appuhn 25. 4. Dr. Graf Lambsdorff 25. 4. Landré 25. 4. Lemmrich * 25. 4. Lenzer * 25. 4. Lowack 25. 4. Frau Luuk 25. 4. Dr. Mertens (Bottrop) 25. 4. Metz 25. 4. Dr. Müller * 25. 4. Dr. Müller (Bremen) 25. 4. Neumann (Bramsche) * 25. 4. Frau Pack * 25. 4. Pfeifer 25. 4. Dr. Pfennig * 25. 4. Dr. Pohlmeier 25. 4. Dr. Probst 25. 4. Reddemann * 25. 4. Frau Renger 25. 4. Dr. Rumpf * 25. 4. Dr. Scheer * 25. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schierholz 25. 4. Schmidt (Hamburg) 25. 4. Schmidt (München) * 25. 4. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 4. Schmitz (Baesweiler) 25. 4. Dr. Schmude 25. 4. Schröer (Mülheim) 25. 4. Schulte (Unna) 25. 4. Dr. Schulte 25. 4. Schwarz * 25. 4. Dr. Soell * 25. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 25. 4. Dr. Stavenhagen 25. 4. Stobbe 25. 4. Dr. Stoltenberg 25. 4. Suhr 25. 4. Uldall 25. 4. Dr. Unland * 25. 4. Vahlberg 25. 4. Voigt (Sonthofen) 25. 4. Volmer 25. 4. Dr. Voss 25. 4. Frau Wagner 25. 4. Dr. Weng (Gerlingen) 25. 4. Wissmann 25. 4. Würtz 25. 4. Dr. Wulff * 25. 4. Zierer * 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. April 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz - WohneigFG) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Zweites Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 6. RVÄndG) Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen 16494* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 In seiner Sitzung am 18. April 1986 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des nachstehenden Gesetzes zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 10/5369 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Faktenbericht 1986 zum Bundesbericht Forschung (Drucksache 10/5298) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über die Hilfen für ältere Menschen (Drucksache 10/5325) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den türkischen Auslieferungsersuchen (Drucksache 9/2413) Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 22. April 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betreffend Unterrichtung des Deutschen Bundestages über SDI-Vereinbarungen — Drucksache 10/5288 — zurückzieht. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Vogel (München) (GRÜNE) zu Tagesordnungspunkt 15 (Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße geht die Verwirklichung des „dümmsten Bauprojektes seit dem Turm zu Babel", wie es der frühere Verkehrsminister Volker Hauff nannte, in eine weitere Runde. Allen Protesten und Zweifeln zum Trotz, allen wissenschaftlichen Gutachten, die den völligen wirtschaftlichen Schwachsinn dieses Milliardenprojektes belegen, entgegen, soll das „Jahrhundertprojekt Rhein-Main-Donau-Kanal" zu Ende gebaut werden. Mit dem heutigen Gesetz werden weitere, bereits fertiggestellte Abschnitte des RMD-Kanals zur Bundeswasserstraße erklärt; eine gigantische Wasserautobahn auf der sich in Zukunft wenige Binnenschiffe im Schneckentempo durch die Landschaft des Alptraumtales, ehemals das schöne Altmühltal genannt, schieben werden. Der königlich-bayerische Wunsch nach einer Verbindung von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer steht jetzt, 70 Jahre später, zur Verwirklichung an. Zwar wurde zeitgemäß die Aussage König Ludwigs III. von Bayern, „Antwerpen muß deutsch werden, weil es der natürliche Hafen von Süddeutschland ist" dadurch ersetzt, daß Rotterdam als neuer bayerischer Wasserknotenpunkt bezeichnet wurde; ansonsten blüht aber nach wie vor an dieser Betonrinne die Hoffnung von vorgestern, wie es „DIE ZEIT" zutreffend benannte. Die Hoffnung König Ludwigs III., einen imperialen Kanal zu bauen, der sein bayerisches Hinterland mit der großen Welt verbinden sollte — Hoffnungen, die wohl auch heute noch den Imperator maximus bavariae Franciscus Josephus Strauß, „Idi Alpin", antreiben —, scheinen nun ihrer Erfüllung entgegenzugehen. Mit dieser Erfüllung langjähriger Träume werden die Steuerzahler gleich mehrfach zur Kasse gebeten werden. Klaus-Jürgen Hoffie stellte dies in einem der seltenen Momente geistiger Erleuchtung wie folgt dar: Der Staat finanziert, erstens, den Bau des Kanals, der den Ostflotten den Weg zum Rhein öffnet, zahlt zweitens, wie bislang schon auf der Donau, auch für die Rheinschiffahrt Millionen-Subventionen und kommt schließlich, drittens, für den Zuschußbedarf der Bundesbahn auf, der zwangsläufig steigt, weil der Staatsbetrieb lediglich die Wahl hat, entweder Transporte an die Kanalschiffer zu verlieren oder mit billigen Ausnahmetarifen (die nach EG-Recht nur parallel zu Schiffahrtstraßen erlaubt sind) den Frachtverlust zu verhindern. Durch die Güterverlagerung von der Bahn auf den Rhein-Main-Donau-Kanal wird die Bundesbahn jedes Jahr über 200 Millionen DM Einnahmeausfall verkraften müssen. Und 200 Millionen DM Einnahmeausfall bedeuten bei den bekannten Bilanzen der Bundesbahn auch 200 Millionen DM mehr Defizit, das letztendlich der Staat einmal abzudecken haben wird. Diese sinnlose Konkurrenz der Bundesverkehrswege untereinander kann noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung endlich bereit wäre, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Genauso kann noch der endgültigen Zerstörung unersetzbarer Biotope und einer natürlich schönen Kulturlandschaft, die in der Bundesrepublik ihresgleichen sucht, auf den noch nicht in Angriff genommenen Streckenabschnitten verhindert werden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 16495* Die GRÜNEN können diesem Gesetz, das einen weiteren Schritt auf dem Weg in die falsche Richtung, einem Weg, der von zu Beton gewordenen Träumen von Planungstechnokraten und provinziellen Weltpolitikern gesäumt ist, weder aus ökologischen noch aus verkehrspolitischen Gründen zustimmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 29): Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Einsatzes von CS-Gas auf Betroffene und Anwender vornehmen lassen, und zu welcher Beurteilung des CS-Gas-Einsatzes als polizeiliches Einsatzmittel ist sie dabei gekommen? Die Technische Kommission des Arbeitskreises II der Innenministerien der Bundesländer, in der auch der Bund vertreten ist, hat das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung im Jahre 1979 mit einem Gutachten über die Verwendung von CS als polizeiliches Einsatzmittel beauftragt. Das Ergebnis liegt vor. Demnach ist der Einsatz des Reizstoffes CS in der bei der Polizei eingeführten Form und Konzentration unbedenklich bei Beachtung der entsprechenden Handhabungsvorschriften. Durch den Einsatz des Reizstoffes CS wird die Polizei in die Lage versetzt, gegenüber gewalttätigen Störern die Einsatzschwelle von wirkungsintensiveren Einsatzmitteln (wie z. B. Schlagstock) hinauszuschieben oder auf den Einsatz dieser Mittel gänzlich zu verzichten. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit — Anwendung des mildesten Mittels — wird dadurch verstärkt Rechnung getragen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/5365 Fragen 30 und 31): Wie wirkt sich der Erlaß des Bundesministers des Innern vom 19. November 1985 und 17. Dezember 1985, nachdem der Unterricht an Grenzschutzfachschulen teilweise durch Grenzschutzoffiziere übernommen werden soll, auf die berufliche Situation der hauptamtlichen Lehrer an Grenzschutzfachschulen und den Bestand dieser Schulen aus? Trifft es zu, daß Überlegungen im Gange sind, die Grenzschutzfachschulen gänzlich aufzulösen? Zu Frage 30: Die genannten BMI-Erlasse sind ebenso wie die jetzige Situation im Fachschulbereich des BGS Auswirkungen des BGS-Personalstrukturgesetzes von 1976. Anstelle des zeitlich begrenzt im BGS tätigen Widerrufsbeamten wurde damals der Polizeivollzugsbeamte mit Lebenszeitbeamtenstatus eingeführt. Damit entfielen die Berufsförderung und der allgemeine berufsbegleitende Unterricht als die bis dahin wesentlichen Aufgaben der Grenzschutzfachschulen. Ihre Anzahl wurde deshalb ebenso wie die der Fachschullehrer nach den zwingenden Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers ständig reduziert. Bei den BGS-Einsatzabteilungen sind somit kaum mehr Fachschullehrer vorhanden. Deshalb sollen — wie in den meisten Bundesländern — geeignete Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes bei den BGS-Einsatzabteilungen praxisorientierten Unterricht in „Politischer Bildung" und „Psychologie" erteilen. Sie werden künftig Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes im 2. Ausbildungsjahr, das ohnehin bei den Einsatzabteilungen zu absolvieren ist, in diesen Fächern unterrichten. Soweit zivile Lehrer noch benötigt werden, werden sie den noch erforderlichen Unterricht im 1. Ausbildungsjahr und im Laufbahnlehrgang an den Grenzschutzausbildungsabteilungen erteilen. Die Erlasse wirken sich somit nicht auf den Grenzschutzfachschulbestand und auch nicht auf die berufliche Situation der Lehrer aus. Zu Frage 31: .Wie zur vorhergehenden Frage bereits gesagt, besteht infolge des Wegfalls der Berufsförderung keine Notwendigkeit mehr, organisatorisch selbständige Fachschulen im Bundesgrenzschutz zu erhalten. Dementsprechend sind — auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung — Überlegungen im Gange, die Grenzschutzfachschulen als selbständige Dienststellen aufzulösen. Das bedeutet nicht, daß gänzlich auf zivile Fachschullehrer verzichtet werden könnte. Sie werden weiterhin für die verbleibenden Aufgaben wie — Unterricht in Politischer Bildung, Psychologie und Maschinenschreiben — Fachschulreifelehrgänge für Hauptschulabsolventen — Eignungsauswahlverfahren im Rahmen der BGS-Abteilungen verwandt. Die mit der vorgesehenen Veränderung verbundenen personalwirtschaftlichen Probleme werden mit den betroffenen Fachschullehrern mit dem Ziel der Vermeidung sozialer Härten eingehend erörtert. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/5365 Frage 32): 16496* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 Seit wann und in welcher Form lag der Bundesregierung die Meldung über die Funksprüche des libyschen Volksbüros in Ostberlin über eine „Aktion", die stattfinden soll bzw. daß eine „Aktion" ohne die Hinterlassung von Spuren stattgefunden hat, und was rechtfertigt die Annahme, daß es sich dabei um den Anschlag auf die Diskothek „La Belle" in Berlin (West) gehandelt haben soll? Über Einzelheiten geheimhaltungsbedürftiger Erkenntnisse der Nachrichtendienste können vor der Öffentlichkeit in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages keine Auskünfte gegeben werden. Insoweit entspricht es ständiger Übung, daß im Bedarfsfall von der Bundesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission oder vor den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages unter Wahrung der gebotenen Geheimhaltung berichtet wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/5365 Fragen 34 und 35): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem Schicksal der 91jährigen Frau Johanna Rausch aus Niederfell, die aus umstrittenen Gründen entmündigt wurde und seit dem 18. April 1985 offensichtlich gegen ihren Willen in einem Altenheim festgehalten wird, und sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Einzelfalles nicht die Dringlichkeit, das bestehende Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht umgehend zu novellieren? Wie will die Bundesregierung bei der möglicherweise anstehenden Novellierung des Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts auch vor dem Hintergrund des Schicksals der Frau Johanna Rausch sicherstellen, daß nur noch Personen mit einer Vormundschaft betraut werden, die hierzu die erforderliche Qualifikation und Lebenserfahrung haben, damit die betroffenen Mündel in Würde und ihren Interessen, Fähigkeiten sowie geistiger und körperlicher Verfassung nach leben können? Zu Frage 34: Die Dringlichkeit einer Neuordnung des Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts war schon lange vor der Amtsübernahme der jetzigen Bundesregierung bekannt. Wir haben die notwendigen Konsequenzen gezogen und die erforderlichen Arbeiten intensiviert. Die Arbeiten kommen gut voran. Eine vom Bundesminister der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten aufgenommen. Ich will aber keinen Zweifel daran lassen, daß wir es den von der Neuregelung Betroffenen — insbesondere Behinderten und alten Mitbürgern — schuldig sind, die erforderlichen Arbeiten mit großer Sorgfalt und Genauigkeit weiterzuführen. All diese Feststellungen sind von dem in der Frage erwähnten Fall der Frau Johanna Rausch völlig unabhängig. Zu den Einzelheiten dieses Falles möchte ich hier nicht Stellung nehmen. Ich möchte die hierüber erschienenen Pressemitteilungen ebensowenig kommentieren wie einen Leserbrief von 51 Mitbewohnern des Altenheims, in dem sich Frau Rausch aufhält; ich kommentiere auch ein Schreiben von 14 Praktikantinnen und Hauswirtschaftslehrlingen des entsprechenden Altenheimes nicht, beides Verlautbarungen, die ein völlig anderes Bild zeichnen, als dies in der Presse der Fall ist. Diese meine Zurückhaltung hat drei Gründe, für die ich um Verständnis bitte: Zum einen: Über den Fall haben unabhängige Gerichte entschieden. Die Dienstaufsicht über diese Gerichte — falls sich diese Frage überhaupt stellen sollte — steht nicht dem Bundesminister der Justiz, sondern dem Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz zu. Zum anderen: Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anordnung der Entmündigung und der Führung der Vormundschaft sind Daten aus einem besonders sensiblen Bereich. Im Rahmen der angestrebten Neuregelung wird geprüft, wie der Schutz solcher Daten verbessert werden kann. Schließlich: Die Berichte lassen die Möglichkeit erkennen, daß Erbaussichten eine Rolle spielen könnten. Ich bitte weiter um Verständnis, daß ich vor diesem Hintergrund auch auf die in der Frage enthaltenen Behauptungen, die Entmündigung der Frau Rausch sei aus umstrittenen Gründen erfolgt und Frau Rausch werde gegen ihren Willen im Altenheim festgehalten, nicht eingehen möchte, zumal auch hier die Beurteilung den Gerichten obliegt. Zu Frage 35: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bereits nach geltendem Recht keine unqualifizierten Personen zu Vormündern bestellt werden dürfen. Ob das Recht insoweit im vorliegenden Fall verletzt worden ist, wäre durch die zuständigen Gerichte zu klären. Dessen ungeachtet wird bei den Arbeiten an der Neuregelung des Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts sorgfältig geprüft werden, inwieweit die Bestimmungen über die Auswahl des Vormunds oder Pflegers verbessert werden können. Geprüft wird ferner, inwieweit der Rechtsschutz gegen die Auswahl dieser Personen verbessert werden kann. Diese Prüfung wurde unabhängig von dem Fall der Frau Johanna Rausch in die Wege geleitet. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich aus den bereits dargestellten Gründen auch hier auf diesen Fall nicht näher eingehe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 36): Treffen die Klagen von Verwertungsgesellschaften zu, daß die Bundesregierung die Erfassung von urheberrechtsvergütungspflichtigen Importen erst mit Verspätung und unzureichend betrieben hat, und wird die Bundesregierung den dadurch verursachten Einnahmeausfall an Tantiemen den Verwertungsgesellschaften im Wege des Schadensersatzes für legislatives Unterlassen erstatten? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 16497* Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen beantworte ich ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat die Erfassung der urheberrechtspflichtigen Importe weder verspätet noch unzureichend betrieben. Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 14. Mai 1985 als Datum des Inkrafttretens der Urheberrechtsnovelle den 1. Juli 1985 beschlossen. Die 2. und 3. Lesung fand am 23. Mai 1985 statt, der 2. Durchgang im Bundesrat am 14. Juni 1985. Die Urheberrechtsnovelle trägt das Datum vom 24. Juni 1985 und ist am 1. Juli 1985 in Kraft getreten. Während dieser Zeit wurden die Arbeiten zur 58. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) betrieben. Sie trat am 5. Juli 1985 in Kraft. Bereits am selben Tage waren alle Zolldienststellen über die neu geschaffene Einfuhrmeldepflicht unterrichtet. Zwischen dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle und der Erhebung der Einfuhren lagen damit 4 Tage. Die AWV gibt den Verwertungsgesellschaften eine hinreichende Grundlage, ihren Auskunftsanspruch geltend zu machen und die Vergütungsansprüche durchzusetzen. Die Bundesregierung hat damit das in ihren Kräften Stehende getan, daß die Erhebung so früh wie möglich einsetzte. Von einem pflichtwidrigen Unterlassen des Verordnungsgebers kann daher keine Rede sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Steuergesetznovellierung 1984 die Besitzstandsklausel für die gänzliche Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung nur noch dann anwendbar ist, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Grund rassischer Verfolgung mindestens 50 v. H. beträgt, und welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um auch den Opfern des Nazi-Terrors die mit der Besitzstandsklausel verbundenen finanziellen Entlastungen aus sozialen wie politischen Gründen zukommen zu lassen, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 v. H. liegt? Durch § 17 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist mit Wirkung vom 1. Juni 1979 eine Besitzstandsregelung unter anderem für die Opfer des Nationalsozialismus getroffen worden. Dadurch werden solche Behinderte weiterhin begünstigt, denen zuvor schon ohne Rücksicht auf die Art ihrer Behinderung und die wirtschaftlichen Verhältnisse die Kraftfahrzeugsteuer stets in vollem Umfang erlassen worden war. Die Regelung galt von Anfang an nur für Behinderte, die in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v. H. gemindert sind. Sie ist durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 inhaltlich nicht geändert worden. Es trifft zu, daß seit dem 1. April 1984 nur noch Schwerbehinderte eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung erhalten. Die Gesetzesänderung ist erfolgt, weil eine kraftfahrzeugsteuerliche Begünstigung von Personen, die nicht Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind, nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Durch die Änderung ist die Kraftfahrzeugsteuervergünstigung nicht nur für gehbehinderte Opfer des Nationalsozialismus mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 v. H., sondern — entsprechend der seit 1955 bestehenden Gleichbehandlung — auch für Kriegsbeschädigte und Zivilbeschädigte mit einer gleichen Minderung der Erwerbsfähigkeit weggefallen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Kraftfahrzeugsteuervergünstigung wieder auszudehnen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5365 Frage 39): Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß Bundes- und Landesverbände des Deutschen Bundes für Vogelschutz auch weiterhin in der Lage sind, Spendenbescheinigungen für ihre gemeinnützige Tätigkeit auszustellen? Aus Ihrer Frage entnehme ich, daß der Bundesverband und die Landesverbände des Deutschen Bundes für Vogelschutz Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Gründen dies in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte. Die Förderung des Tierschutzes gehört jedenfalls nach wie vor zu den Zwecken, für deren Förderung gemeinnützige Körperschaften steuerlich abziehbare Spenden erhalten und die entsprechenden Spendenbescheinigungen selbst ausstellen können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Funk (CDU/CSU) (Drucksache 10/5365 Fragen 40 und 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kostenaufwand für einen Hauswirtschaftslehrling von einem Lehrbetrieb steuerlich nicht absetzbar ist wie andere Lohnkosten, und deshalb die Berufschancen für Mädchen noch mehr eingeschränkt werden? Ist die Bundesregierung bereit, hier gesetzliche Voraussetzungen zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation einzuleiten, um weitere arbeitsmarktpolitische Signale zu setzen? In der Vergangenheit, zuletzt anläßlich der Beratungen des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988, sind wiederholt Forderungen erhoben worden, für die Ausbildung in der privaten Hauswirtschaft einen besonderen steuerlichen Abzug vorzusehen. Dies ist von der Bundesregierung abgelehnt worden. Der Gesetzgeber hat sich ihren Argumenten, die ich nachfolgend zusammenfasse, angeschlossen: 16498* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 Soweit Aufwendungen für die Ausbildung durch einen gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder der selbständigen Tätigkeit dienenden Betrieb veranlaßt sind, handelt es sich um Betriebsausgaben. Einnahmen infolge der Dienstleistungen des Auszubildenden sind Betriebseinnahmen. Demgegenüber dienen Aufwendungen für die Ausbildung in der privaten Hauswirtschaft nicht der Einkunftserzielung des Ausbilders. Sie gehören zu den grundsätzlich steuerrechtlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; eine Vergleichbarkeit mit anderen Ausbildungsberufen ist also nicht gegeben. Derartige Aufwendungen können nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der außergewöhnlichen Belastung, also wegen Alters, Krankheit oder schwerer Körperbehinderung des Steuerpflichtigen oder einer zu seinem Haushalt gehörenden Person oder wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe berücksichtigt werden. Die hiernach zu gewährende Steuerermäßigung kann nicht für hauswirtschaftlich Auszubildende erweitert werden. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffasssung, daß arbeitsmarktpolitisch wirksame Impulse nicht durch den Ausbau steuerlicher Subventionen ausgelöst werden. Es gilt vielmehr, die immer noch hohe Abgabenlast weiter abzusenken. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, in der kommenden Legislaturperiode die Einkommensteuerbelastung noch einmal nachhaltig zu senken. Dadurch werden die beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und damit auch die Berufschancen von Mädchen dauerhafter verbessert, als dies durch die Schaffung einer neuen steuerlichen Vergünstigung erreicht werden könnte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/5365 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Initiative der Stadt Frankfurt/Main, wonach über zusätzliche Vertragsbedingungen sichergestellt werden soll, daß für die Ausführung von Bauleistungen und sonstigen Leistungen die Beschäftigung von Subunternehmen — insbesondere von Arbeitnehmern und Firmen aus den Ostblockländern — durch Generalbauunternehmen ohne Wissen des öffentlichen Auftraggebers erschwert oder untersagt werden kann? Aus vergaberechtlicher Sicht ist die Frankfurter Regelung — Erfordernis der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers bei Unterauftragsvergaben des Auftragnehmers — im Grundsatz nicht zu beanstanden. Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen (VOL) bedarf der Auftragnehmer grundsätzlich immer der Zustimmung des Auftraggebers, falls der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einschalten will. Die Zustimmung ist nach VOB und VOL nur dann nicht erforderlich, wenn Leistungen erbracht werden sollen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Dieses Verfahren gilt unabhängig davon, ob es sich um deutsche oder ausländische Unterauftragnehmer handelt. Begründet wird das grundsätzliche Zustimmungserfordernis des Auftraggebers bei Unterauftragsvergaben dadurch, daß nur über die Zustimmung sichergestellt werden kann, daß der Unterauftragnehmer entsprechend den Kriterien von VOB und VOL fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist nichtdiskriminierend und im Wettbewerb durchzuführen; nichtauftragsbezogene Kriterien dürfen keine Rolle spielen. Die VOB und VOL bieten dementsprechend keine Handhabe, Unternehmen aus der DDR oder Unternehmen aus den übrigen osteuropäischen Staatshandelsländern als solche allgemein auszuschließen bzw. die Zustimmung zur Vergabe von Unteraufträgen an diese Unternehmen von vornherein zu versagen. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, bieten auch die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Stadt Frankfurt hierfür keine Handhabe. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/5365 Fragen 43 und 44): Ist es richtig, daß die beiden französischen Stahlkonzerne Usinor und Sacilor 1986 etwa 12 Milliarden Franc in Form von Kapitalerhöhungen erhalten, zusätzliche finanzielle Hilfen, die nicht dem Subventionscodex unterliegen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese massiven Wettbewerbsverzerrungen zu unternehmen? Trifft es zu, daß in allen Fragen der Einschätzung der Architektur von SDI und der Durchführung von Forschungsmaßnahmen im Rahmen von SDI nicht die Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft, sondern das Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar zuständig sein soll? Zu Frage 43: Nach Information der Bundesregierung trifft es nicht zu, daß USINOR und SACILOR 1986 etwa 12 Milliarden FF für Kapitalerhöhungen in Form zusätzlicher Hilfen, die nicht dem Subventionskodex unterliegen, erhalten. Allerdings hat die EG-Kommission am 31. Juli 1985 für USINOR und SACILOR — wie für Stahlunternehmen in anderen Mitgliedstaaten auch — zusätzliche Beihilfen in Höhe von 10 Milliarden FF für Umwandlungen von Schulden in Kapital genehmigt. Ferner wurden aus dem Beihilfepaket vom 29. Juni 1983 noch nicht freigegebene Betriebsbeihilfen in Höhe von 3,8 Milliarden FF freigegeben. Die EG-Kommission hat aber versichert, daß für diese zusätzlichen Beihilfen der Subventionskodex Stahl der EG beachtet wurde und keinerlei Zahlungen nach dem 31. 12. 1985 erfolgt sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 16499* Es ist nicht zu übersehen, daß Beihilfen, die in dieser Höhe in 1985 geflossen sind, Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im Jahre 1986 haben. Um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung daher im Herbst 1985 der Verlängerung der EG-Krisenmaßnahmen insbesondere des Quotensystems zugestimmt. Zu Frage 44: Die Umsetzung der Vereinbarung wird — soweit nicht ausschließliche Zuständigkeiten einzelner Ressorts gegeben sind — durch ein Gremium auf Abteilungsleiterebene koordiniert. Dieses wird beim Bundesminister für Wirtschaft eingerichtet. Organisatorische Einzelheiten sind bisher nicht festgelegt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mitzscherling (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 47): Trifft es zu, daß die im SDI-Abkommen enthaltenen Verabredungen nur umgesetzt werden können, wenn das Außenwirtschaftgesetz und seine Durchführungsbestimmungen, einschließlich der Strafbestimmungen, geändert werden? Die in der Vereinbarung über eine Forschungsbeteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft am Forschungsprogramm der Strategischen Verteidigungsinitiative enthaltenen Regelungen können ohne Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen einschließlich der Strafbestimmungen umgesetzt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 48): Trifft es zu, daß in den SDI-Vereinbarungen und den dazugehörigen Nebenabreden vereinbart wurde, daß im Falle von Exportgenehmigungen für sensitive Technologien, deren Genehmigungsfähigkeit unklar ist, weitere Vertragsverhandlungen oder sonstige Aktionen für eine angemessene Frist untersagt werden können? Für die Bundesregierung und für die zuständige Genehmigungsbehörde ist allein maßgeblich, ob ein beantragter Export nach deutschem Außenwirtschaftsrecht genehmigt werden kann. Dies richtet sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der dazugehörigen Außenwirtschaftsverordnung und der Ausfuhrliste. Die Bundesregierung hat dies auch in ihrer „Erklärung zum Abschluß der Vereinbarungen über Technologieaustausch und Forschungsbeteiligung bei SDI mit den USA" durch Bundesminister Bangemann vor dem Deutschen Bundestag am 17. April 1986 deutlich gemacht. In der Erklärung heißt es: „Die Allgemeine Grundsatzvereinbarung enthält keine Absprache — ich betone das ausdrücklich, weil das bereits Gegenstand der Diskussion gewesen ist —, über die in der Bundesrepublik geltenden Exportbeschränkungen hinaus zusätzliche Restriktionen vorzusehen. Für die Bundesregierung ist das Außenwirtschaftsgesetz mit seinen Verordnungen der Ort, an dem die Regelungen getroffen werden, die im gemeinsamen Sicherheitsinteresse der Allianz erforderlich sind. Dabei bleibt es." Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Wieczorek (Duisburg) (SPD) (Drucksache 10/5365 Frage 49): Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zugesagt hat, künftig in allen wichtigen Punkten des COCOM mit der US-Regierung vor den COCOM-Verhandlungen ein bilaterales Einvernehmen herbeizuführen? Die Bundesregierung hat an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt eine derartige Zusage gegeben. Die Bundesregierung wird sich weiterhin an den multilateralen Beratungen im COCOM beteiligen und in diesem Rahmen mit den USA zusammenarbeiten. Es ist auch nicht beabsichtigt, künftig ein derartiges bilaterales Einvernehmen mit den USA vor den multilateralen COCOM-Verhandlungen herbeizuführen. Dies schließt bilaterale Vorgespräche zur Klärung der Standpunkte nicht aus. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordenten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 10/5365 Frage 50): Ist sichergestellt, daß die Bundesregierung in diesem Jahr rechtzeitig bei der EG-Kommission in Brüssel die Aussetzung von Einfuhrlizenzen für ausländische Sauerkirscherzeugnisse durchsetzt, um die seit mehreren Jahren zu beobachtenden Störungen auf dem inländischen Markt zu beseitigen? Die den einheimischen Sauerkirschenmarkt störenden Drittlandseinfuhren stammen im wesentlichen aus Jugoslawien. Die Bundesregierung hat im Rat der Gemeinschaft ein Verhandlungsmandat für ein Selbstbeschränkungsabkommen mit Jugoslawien durchgesetzt. Danach sollen die Einfuhren von frischen, gefrorenen, vorläufig haltbar gemachten und verarbeiteten Sauerkirschen auf den Durchschnitt der Jahre 1981 bis 1984, das sind rund 17 200 t für die Bundesrepublik Deutschland, beschränkt werden. Außerdem sollen angemessene Einfuhrmindestpreise festgesetzt werden. Über die- 16500* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 ses Selbstbeschränkungsabkommen wird zur Zeit in Brüssel im Rahmen der Anpassung der Mittelmeerabkommen an den Beitritt Spaniens und Portugals in die Gemeinschaft verhandelt. Die Bundesregierung hat außerdem in Brüssel beantragt, die im Rahmen einer Schutzmaßnahme festgesetzten Einfuhrmindestpreise für alle Drittländer über den 9. Mai 1986 hinaus zu verlängern, solange dies zur Abwehr marktstörender Drittlandseinfuhren erforderlich ist. Diese Maßnahmen sollten in diesem Jahr eine generelle Aussetzung der Erteilung von Einfuhrlizenzen für Sauerkirschenerzeugnisse aus Drittländern überflüssig machen. Sollte das Selbstbeschränkungsabkommen mit Jugoslawien nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommen und außerdem die Entwicklung der Drittlandseinfuhren ausreichend Veranlassung geben, wird die Bundesregierung nicht zögern, bei der für den Erlaß von Schutzmaßnahmen zuständigen EG-Kommission erneut einen Antrag auf Aussetzung der Erteilung von Einfuhrlizenzen zu stellen. Als Folge der geltenden Einfuhrmindestpreisregelung ist der Umfang der Anträge auf Erteilung von Einfuhrlizenzen in den letzten Monaten erheblich zurückgegangen. Gleichzeitig sind die Einfuhrpreise deutlich gestiegen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 10/5365 Fragen 51 und 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen des neuseeländischen „Dairy Boards" hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung hochwertiger Milchbestandteile bei der Herstellung von Säuglingsnahrung sowie pharmazeutischen und kosmetischen Produkten? Gibt es bereits derartige Initiativen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft? Milchwirtschaftliche Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und der EG befassen sich bereits seit langem mit der Herstellung und dem Handel spezieller, hochwertiger Milchderivate zur Verwendung in der Säuglingsnahrung, für Erzeugnisse der Geriatrie und in pharmazeutischen und kosmetischen Produkten. Dabei haben sich auch deutsche Unternehmen eine starke Stellung auf dem Weltmarkt geschaffen. Die Nachfrage nach diesen Erzeugnissen steigt weltweit. Das ist vermutlich die Ursache dafür, daß nunmehr das neuseeländische „Dairy Board" eine entsprechende Produktion in seinem Land schaffen will, um auch in diesen ökonomisch interessanten Markt eindringen zu können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten von Hammerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 10/5365 Frage 54): Ist es möglich, daß die Mehrkosten der Marktordnungsprodukte zukünftig in der Europäischen Gemeinschaft national bezahlt werden? Nach der derzeitigen Rechtslage besteht der Grundsatz der Vollfinanzierung der Gemeinschaftsausgaben im Marktordnungsbereich. Mit diesem Grundsatz ist nach deutscher Auffassung eine teilweise nationale Finanzierung von EG-Marktordnungsausgaben nicht vereinbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordenten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5365 Frage 55): Ist die Bundesregierung bereit, das Förderprogramm für Naturschutzvorhaben gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung aus Bundesmitteln fortzuführen und diese Mittel im neuen Haushalt gegebenenfalls angemessen aufzustocken? Die Bundesregierung wird das Förderprogramm auch im Haushaltsjahr 1987 fortführen, und zwar nach dem gegenwärtigen Stand der Haushaltsberatungen mit demselben Ansatz von 4,0 Millionen DM wie im laufenden Jahr. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/5365 Fragen 56 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund des Strukturwandels in der Landwirtschaft alternativ zu eventuell strukturerhaltenden Agrarsubventionen auch anderweitig flankierend und unterstützend tätig zu werden? Inwieweit wären hierfür investitionsfördernde Regionalbeihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur nach Meinung der Bundesregierung geeignete Mittel? Zu Frage 56: Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor mit Nachdruck für die Sicherung der Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe ein. Sie hat große Anstrengungen unternommen, um den Bauern in ihrer schwierigen Situation zu helfen. Das Bundeskabinett hat dies zuletzt mit seinen Beschlüssen vom 16. April 1986 unterstrichen. Aber niemand kann in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem sicherstellen, daß jeder heute bestehende Betrieb auf Dauer unverändert fortgeführt werden kann. Das gelingt im landwirtschaftlichen Bereich genausowenig wie in allen anderen Sektoren. Die Agrarpolitik der Bundesregierung trägt dem Rechnung. Sie unterstützt einerseits die Zukunftssicherung der Betriebe insbesondere duck die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1986 16501* einzelbetriebliche Investitionsförderung und das Agrarkreditprogramm. Sie hat die Förderschwelle und damit den Zwang zum Wachsen abgeschafft. Andererseits zielt die Bundesregierung darauf ab, daß sich die Aufgabe von Betrieben möglichst im Zuge des Generationswechsels vollzieht und die vielfältigen Möglichkeiten des Übergangs vom Vollauf Zu- und Nebenerwerbsbetriebe genutzt werden können. Zentrale Instrumente sind die landwirtschaftliche Altershilfe und die Milchrente. Sie flankieren den Strukturwandel, forcieren ihn aber nicht. Im Zuge der Überlegungen zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird flankierend zur Preispolitik, der weiterhin eine zentrale Funktion zukommt, über die Ausgestaltung eines EG-abgestimmten Marktentlastungsprogramms zu entscheiden sein. Dieses Programm wird zentrale agrar-, sozial- und umweltpolitische Ziele verbinden. Im übrigen wird auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers vom 14. April 1986 in Esperke bei Hannover verwiesen, wonach die Bundesregierung die Landwirte und ihre Familien nicht im Stich lassen wird. In den Bereichen Sozialpolitik, Förderung in den benachteiligten Gebieten und Marktentlastung wird zur Zeit geprüft, welche Maßnahmen kurz- bzw. mittel- oder langfristig zur Anwendung gelangen sollen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 57: Die Regionalförderung von Bund und Ländern in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zielt vor allem darauf ab, Investitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der gewerblichen Wirtschaft in den Fördergebieten zu unterstützen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, den aus der Landwirtschaft ausscheidenden Erwerbstätigen neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und somit den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erleichtern. Dieser Aufgabe der regionalen Wirtschaftsförderung kommt angesichts der Anpassungsnotwendigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich zweifellos besondere Bedeutung zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Kollege Möllemann, zunächst stelle ich die Frage: Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sie verpflichtet ist, von sich aus — wohlgemerkt von sich aus, also nicht nur auf Antrag der Oppositionsfraktionen — in der gegenwärtigen Situation die zuständigen Ausschüsse wegen einer möglichen Verwicklung der Bundesrepublik Deutschland in einen kriegerischen Konflikt im Nahen Osten umfassend zu informieren?
    Möllemann, Staatsminister: Das tut die Bundesregierung ja fortlaufend. Ich selber hatte das Vergnügen und die Aufgabe, dies in der letzten Sitzung des Auswärtigen Ausschusses erneut zu tun.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Mann, eine weitere Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Kollege Möllemann, meine zweite Zusatzfrage: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich durch die Ankündigung von Präsident Reagan, die von mir in meiner Frage erwähnt wurde, aber auch durch die neuen Ankündigungen — ich beziehe mich z. B. auf die ,,Süddeutsche Zeitung" von heute, wo es in einer Überschrift heißt „Präsident Reagan schließt Angriffe auch gegen den Iran und Syrien nicht aus" — die Gefahren terroristischer Anschläge, einer Gefährdung unschuldiger Menschen und eines kriegerischen Konfliktes im Nahen Osten erhöhen?
    Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Mann, ich weiß nicht, auf welche Äußerungen von Präsident Reagan Sie sich im Detail beziehen. Ich kann mich jetzt nur auf diese Überschrift, von der Sie sprechen, beziehen. Dazu habe ich — wie Sie wahrscheinlich auch — vorhin in den Nachrichten gehört, daß der amerikanische Außenminister Shultz klargestellt habe, daß es in den USA keinerlei Pläne für militärische Operationen gegen Teheran und Damaskus gebe. Es handele sich hierbei um Gedan-



    Staatsminister Möllemann
    kenspiele. Ich kann das alles, weil ich es nur aus den Nachrichten kenne, nicht weiter kommentieren. Aber ich teile Ihre Schlußfolgerung ausdrücklich nicht, daß der Hinweis auf die Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, für sich genommen die Gefahr neuer terroristischer Anschläge provoziere. Die Haltung der Bundesregierung zur besten Weise der Bekämpfung des Terrorismus ist hier ausführlich in den beiden von mir genannten Erklärungen dargestellt worden.