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    Plenarprotokoll 10/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Meininghaus 15821 A Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 15821A Eintritt des Abg. Fritsch in den Deutschen Bundestag 15821A Wiedereintritt des Abg. Bastian in die Fraktion DIE GRÜNEN 15821 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Rechtsausschuß . . 15821 B Erweiterung der Tagesordnung 15821 B Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 15821 C Begrüßung einer Delegation des Repräsentantenhauses der Republik Indonesien 15858 C Begrüßung von Teilnehmern an dem Afghanistan- Hearing des Auswärtigen Ausschusses 15897 C Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 15821 D Porzner SPD 15823 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 15824A Senfft GRÜNE 15824 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4989 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Sicherung der Tarifautonomie und Wahrung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit in Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4995 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Erhaltung der Streikfähigkeit der Gewerkschaften — Drucksache 10/5004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5214 — Tischer GRÜNE 15826A, 15861A Scharrenbroich CDU/CSU 15827 A Lutz SPD 15831 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15834 B Bueb GRÜNE 15837 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15839 B Frau Fuchs (Köln) SPD 15845A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15847 D Reimann SPD 15850 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15852 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 Schröder (Hannover) SPD 15855 C Müller (Remscheid) CDU/CSU 15858 C Dr. Kohl, Bundeskanzler 15863 B Dr. Vogel SPD 15867 B Zur Geschäftsordnung Senfft GRÜNE 15872 C Seiters CDU/CSU 15873A Porzner SPD 15873 C Vizepräsident Westphal 15894 B Namentliche Abstimmung 15874 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Lage in Afghanistan Genscher, Bundesminister AA 15894 C Schlaga SPD 15896 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15897 D Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15899A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15900 C Neumann (Bramsche) SPD 15902 A Dr. Stercken CDU/CSU 15903 C Bindig SPD 15905 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes — Drucksache 10/4490 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/5187 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5188 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrssicherheitsprogramm 1984 der Bundesregierung — Drucksachen 10/1479, 10/2693 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Un- fallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1984 und 1985 — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1985 — Drucksache 10/5030 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Roth, Antretter, Daubertshäuser, Duve, Müntefering, Amling, Bachmaier, Bamberg, Frau Blunck, Catenhusen, Conradi, Haar, Hettling, Frau Dr. Hartenstein, Ibrügger, Bernrath, Dr. Klejdzinski, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pauli, Reschke, Reuter, Sielaff, Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Vosen, Walthemathe und der Fraktion der SPD Förderung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr — Drucksachen 10/2658, 10/4538 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 15906 B Daubertshäuser SPD 15909 A Kohn FDP 15910 D Senfft GRÜNE 15913 B Kretkowski SPD 15914 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15916 B Berschkeit SPD 15918 B Dr. Dollinger, Bundesminister BMV . . 15919 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksache 10/5151 — 15922 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1985 bei Kap. 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz); hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe — Drucksachen 10/4722, 10/5109 — . . . 15922A Beratung der Sammelübersicht 139 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5172 — 15922 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 III zur Änderung des EntwicklungshelferGesetzes — Drucksache 10/4515 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksache 10/5173 — Repnik CDU/CSU 15922 C Brück SPD 15923 B Dr. Rumpf FDP 15923 D Suhr GRÜNE 15924 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 15925 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Büchner (Speyer), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Glombig, Jaunich, Klein (Dieburg), Lambinus, Reschke, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Stiegler, Vogelsang, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Rechtliche Situation der geistig Behinderten und psychisch Kranken — Drucksache 10/4271 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 15926 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 15928A Seesing CDU/CSU 15930 D Bueb GRÜNE 15932 B Beckmann FDP 15933 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen — Drucksache 10/4520 (neu) — Dreßler SPD 15934 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15935 D Frau Zeitler GRÜNE 15936 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15937 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15938 B Fragestunde — Drucksache 10/5194 vom 14. März 1986 — Äußerung des Kommandeurs der 10. Panzerdivision über den Einsatz atomarer Waffen im Rahmen der NATO-Doktrin MdlAnfr 16, 17 14.03.86 Drs 10/5194 Kirschner SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15876 B ZusFr Kirschner SPD 15876 B ZusFr Jungmann SPD 15876 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15877 A Ablauf und Ursache der Tiefflugabstürze in der Pfalz MdlAnfr 18, 19 14.03.86 Drs 10/5194 Tatge DIE GRÜNEN Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15877 B ZusFr Tatge GRÜNE 15877 B ZusFr Jungmann SPD 15877 B Beschlüsse der Bundesregierung, des Bundessicherheitsrates und der NATO betr. taktische Raketenabwehr in Europa MdlAnfr 20, 21 14.03.86 Drs 10/5194 Voigt (Frankfurt) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15877 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15877 D ZusFr Jungmann SPD 15878 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15878 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15878 D Information der Bundesregierung durch die USA über das ATM-Programm MdlAnfr 22 14.03.86 Drs 10/5194 Gerstl (Passau) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15879 A ZusFr Gerstl (Passau) SPD 15879A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15879 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15879 B ZusFr Jungmann SPD 15879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 15879 D ZusFr Heistermann SPD 15879 D ZusFr Horn SPD 15880 A Bekämpfung sowjetischer Flugkörper durch das amerikanische ATM-Programm; Erkenntnisse aus dem Gutachten „Bewertung der Realisierbarkeit eines Systems zur Abwehr ballistischer, taktischer Raketen in Mitteleuropa einschließlich der Bewertung der Wirksamkeit eines solchen Systems" MdlAnfr 23, 24 14.03.86 Drs 10/5194 Heistermann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15880 B ZusFr Heistermann SPD 15880 B ZusFr Jungmann SPD 15880 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15881A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15881A ZusFr Dr. Scheer SPD 15881 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 ZusFr Horn SPD 15881 D ZusFr Bastian GRÜNE 15882 D ZusFr Mann GRÜNE 15883A Information der parlamentarischen Gremien über den Stand der Überlegungen der US-Regierung zur taktischen Raketenabwehr MdlAnfr 25 14.03.86 Drs 10/5194 Wiefel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15883 B ZusFr Wiefel SPD 15883 B ZusFr Jungmann SPD 15883 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15883 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15884A Auffassung von Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner in einem Artikel in der „ZEIT" vom 28. Februar 1986 zum ABM-Vertrag und zur Flugkörperabwehr in Europa; Notwendigkeit eines europäischen Verteidigungssystems im Falle des Abzugs der amerikanischen Mittel- und Kurzstrekkenwaffen aus Europa MdlAnfr 26, 27 14.03.86 Drs 10/5194 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 15884A ZusFr Dr. Scheer SPD 15884 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15884 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15884 C ZusFr Jungmann SPD 15884 D ZusFr Heistermann SPD 15885 A Entwicklung von PATRIOT-Flugabwehrraketen bis zum Ende dieses Jahrzehnts MdlAnfr 28 14.03.86 Drs 10/5194 Jungmann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15886 C ZusFr Jungmann SPD 15886 C ZusFr Bastian GRÜNE 15886 D Anzahl der von Offizieren gestellten Anträge auf frühzeitige Entlassung nach dem Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften MdlAnfr 29 14.03.86 Drs 10/5194 Horn SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15887 A ZusFr Horn SPD 15887 A ZusFr Mann GRÜNE 15887 B Entwicklungsarbeiten im Rahmen des amerikanischen ATM-Programms MdlAnfr 30 14.03.86 Drs 10/5194 Horn SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15887 C ZusFr Horn SPD 15887 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15887 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 15887 D Widerspruch zwischen der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung in der Fragestunde des Parlaments am 12. März 1986 und der früheren Aussage des damaligen Leiters des ES-Referates (heute Hauptabteilungsleiter Rüstung) über die Zuständigkeit bei der Fachaufsicht der MAD-Gruppe S MdlAnfr 34, 35 14.03.86 Drs 10/5194 Pauli SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15888A ZusFr Pauli SPD 15888A ZusFr Mann GRÜNE 15888 D Einsatz von Sanitätspanzern der Bundeswehr zur Bergung Verletzter bei Gewaltkriminalität und Demonstrationen; Folgerungen für die Bundeswehr bei möglichen Einsätzen in Wackersdorf MdlAnfr 37, 38 14.03.86 Drs 10/5194 Vogel (München) DIE GRÜNEN Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 15889A ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 15889 B ZusFr Mann GRÜNE 15889 D ZusFr Tatge GRÜNE 15890 A ZusFr Rusche GRÜNE 15890 A ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 15890 B Sexuelles Verhalten, das nach Ansicht des Bundesministerium der Verteidigung zu einer Erpressung führen kann; Verhinderung von Nachforschungen wie im Falle des früheren Vier-Sterne-Generals Kießling durch Änderung der Sicherheitsbestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung MdlAnfr 39, 40 14.03.86 Drs 10/5194 Rusche DIE GRÜNEN Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15891 D ZusFr Rusche GRÜNE 15891 D ZusFr Mann GRÜNE 15892 D ZusFr Tatge GRÜNE 15893 A Zahl der in der Republik Südafrika lebenden Weißen, die die Staatsangehörigkeit eines EG-Mitgliedstaates besitzen; Wehrpflicht für die deutschen Staatsangehörigen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 V MdlAnfr 72, 73 14.03.86 Drs 10/5194 Verheugen SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . 15893 C ZusFr Verheugen SPD 15893 C Vizepräsident Frau Renger . . . 15883A, 15883 B Nächste Sitzung 15939 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15941*A Anlage 2 Haushaltsmittel 1987 für die Entwicklung eines Systems zur Abwehr taktischer, ballistischer und anderer Flugkörper MdlAnfr 31 14.03.86 Drs 10/5194 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 15941* B Anlage 3 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einer „erweiterten Luftabwehr" zur Bekämpfung der durch das SDI-Programm nicht abgedeckten Bedrohung MdlAnfr 32, 33 14.03.86 Drs 10/5194 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 15941* B Anlage 4 Einsatz von Sanitätspanzern der Bundeswehr bei Demonstrationen „im Wege der Amtshilfe" MdlAnfr 36 14.03.86 Drs 10/5194 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 15941* D Anlage 5 Weitere Zwangsumsiedlungen in Homelands gegen den Willen der schwarzen Bevölkerung in Südafrika, insbesondere der Gemeinde Machakaneng MdlAnfr 74, 75 14.03.86 Drs 10/5194 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15942* A Anlage 6 Abschluß eines neuen Kulturabkommens mit Südafrika MdlAnfr 76, 77 14.03.86 Drs 10/5194 Frau Borgmann DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15942* B Anlage 7 Ermordung tamilischer Zivilisten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung durch die Sicherheitskräfte Sri Lankas MdlAnfr 78, 79 14.03.86 Drs 10/5194 Volmer DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15942* D Anlage 8 Einbeziehung des Abzugs der seit 1983 zusätzlich in der DDR und der CSSR aufgestellten sowjetischen Raketen kürzerer Reichweite in die amerikanische Antwort auf die Abrüstungsvorschläge von Generalsekretär Gorbatschow; Regelung der Verifikation von Rüstungskontrollvereinbarungen bei den Wiener MBFR-Verhandlungen MdlAnfr 80, 81 14.03.86 Drs 10/5194 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15943* B Anlage 9 Behandlung deutscher Fernfahrer durch streikende Transportarbeiter in Griechenland MdlAnfr 82, 83 14.03.86 Drs 10/5194 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15944*A Anlage 10 Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in Polen MdlAnfr 84 14.03.86 Drs 10/5194 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15944* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 15821 207. Sitzung Bonn, den 20. März 1986 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 20. 3. Kittelmann 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Frau Pack * 20. 3. Petersen 20. 3. Pohlmann 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Stommel 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 10/5194 Frage 31): In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, Haushaltsmittel für die Entwicklung eines Systems zur Abwehr taktischer, ballistischer und anderer Flugkörper in den Bundeshaushalt 1987 einzustellen? Der Bundeshaushalt 1987 befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium der Erarbeitung. Ober die Aufnahme von Einzelvorhaben ist noch nicht entschieden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/5194 Fragen 32 und 33): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Bundesrepublik Deutschland solle sich die Ergänzung des SDI-Programms der Amerikaner zur Aufgabe machen und Abwehrsysteme gegen all diejenigen Bedrohungen aus der Luft entwickeln, die von der Strategischen Verteidigungsinitiative nicht abgedeckt werden, dies gelte insbesondere für Kurz- und Mittelstreckenraketen und Cruise-Missiles? Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche sowjetischen ballistischen und anderen Flugkörper sind es im einzelnen, die nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der von Bundesminister Dr. Wörner vorgeschlagenen „erweiterten Luftabwehr" abgewehrt werden sollen? Zu Frage 32: Diese Frage wurde bereits vollinhaltlich in der Fragestunde am 12. März beantwortet. Die Auffassung der Bundesregierung hat sich seit der vergangenen Woche nicht geändert. Zu Frage 33: Ballistische Raketen: 441 SS-20 (Mittelstreckenraketen mit 1 323 Gefechtsköpfen, Reichweite ca. 5 000 km) ca. 700 FROG 7 bzw. SS-21 Reichweite ca. 150 km; ca. 550 SS-23 Reichweite ca. 350-500 km; ca. 100 SS-12/22 Reichweite ca. 1 000 km Aerodynamische Flugkörper: Die Zahl moderner Marschflugkörper steigt beständig und dürfte noch in diesem Jahrzehnt mehr als 2 000 betragen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5194 Frage 36): Nach welcher Vorschrift des Grundgesetzes rechtfertigt die Bundesregierung die Gestellung von Sanitätspanzern M 113 (SPz 10) einschließlich von Soldaten als Kraftfahrer „im Wege der Amtshilfe" bei Demonstrationen auf Anforderung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, und wird sie den entsprechenden Standortbefehl 1/83 des Verteidigungskreiskommandos 621 in der Fassung vom 10. Januar 1983 trotz der einschränkenden Bestimmungen der Artikel 35 und 91 des Grundgesetzes so aufrechterhalten? Eine rein humanitäre Hilfeleistung zur Rettung von Menschenleben ist ebenso wenig ein „Einsatz" der Streitkräfte im Sinne der Art. 87 a Abs. 2 bis 4 und 35 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes wie ein Transport von Unfallverletzten im Wege der Nothilfe. Eine Gestellung von Sanitätspanzern würde im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes unter Beachtung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen. Der Standortbefehl 1/83 des Verteidigungskreiskommandos 621 weist in Verbindung mit dem Standortbefehl 36 aus dem Jahre 1981 auf das hier zu beachtende Verfahren hin. Es besteht daher kein Anlaß, diese Befehle aufzuheben. Anforderungsberechtigt ist - in diesem Fall - dennoch nur das Bayerische Staatsministerium des Innern. Die Genehmigung für jedes einzelne Ersuchen erfolgt nur durch das Bundesministerium der Verteidigung. 15942* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/5194 Fragen 74 und 75): Gibt es Erkenntnisse, daß — entgegen der Zusage von Staatspräsident Botha — in Südafrika weiter Zwangsumsiedlungen gegen den Willen der schwarzen Bevölkerung in „Homelands" durchgeführt werden? Trifft es zu, daß die Gemeinde Machakaneng, die sich wiederholt und einstimmig gegen die Zwangsumsiedlung nach Bophuthatswanathat ausgesprochen hat, nun doch entgegen der Zusage von Staatspräsident Botha zwangsumgesiedelt wird? Zu Frage 74: Der Bundesregierung liegen Informationen vor, daß die Zwangsumsiedlungen in Südafrika weiter durchgeführt werden. Gegenwärtig werden Bewohner einer Township bei Brits (Transvaal) nach Bophuthatswana und einer Township bei Louis Trichardt (Nordtransvaal) in verschiedene in der Nähe befindliche Homelands umgesiedelt. Behauptungen der südafrikanischen Regierung, das dies auf freiwilliger Basis geschehe, werden von den Betroffenen zurückgewiesen. Von Umsiedlungen bedroht sind weiterhin eine Reihe von „Black Spots" (Gebiete in für Weiße reservierten Regionen, in denen Schwarze Grundeigentum haben). Zu Frage 75: Dem „Black Spot" Machakaneng hat die südafrikanische Regierung den „Entzug der Grundstücksrechte und die Eingliederung nach Bophuthatswana" angedroht. Dies bedeutet für die Betroffenen de facto ein Verbot, ihre Eigentums- und Besitzrechte an ihnen gehörenden Grundstücken auszuüben und zwangsweise Umsiedlung in das Homeland Bophuthatswana. Eine entsprechende Gesetzesvorlage, mit der diese Maßnahmen formalisiert werden sollen, liegt dem Parlament vor. Wiederholte Versuche der Bewohner von Machakaneng, diese — ihr Eigentum und ihre Lebensverhältnisse unmittelbar berührende — Angelegenheit mit Regierungsvertretern zu erörtern, um eine Rücknahme zu erreichen, blieben bisher ohne Erfolg. Zur Zeit ist ungewiß, ob die von den Bewohnern strikt abgelehnte Eingliederung noch abgewendet werden kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5194 Fragen 76 und 77): Hat die Bundesregierung inzwischen ein neues Kulturabkommen mit Südafrika ausgehandelt, oder wird nach Ablauf der Kündigungsfrist des alten Abkommens am 17. März 1986 ein vertragsloser Zustand eintreten? Wie kann die Bundesregierung vor der internationalen und bundesdeutschen Öffentlichkeit ihren Wunsch rechtfertigen, gerade jetzt mit dem Apartheid-Staat ein neues Kulturabkommen auszuhandeln, wo die Unterdrückung der schwarzen Mehrheit in Südafrika ein bisher nicht bekanntes Maß angenommen hat? Zu Frage 76: Die Bundesregierung hat am 18. September 1985 die Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika ausgesprochen. Das Abkommen ist damit gemäß Artikel 10 Absatz 3 nach Ablauf von sechs Monaten am 18. März 1986 außer Kraft getreten. Ein neues Abkommen wurde bisher nicht ausgehandelt, weil die hierfür erforderlichen Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen sind. Mit der südafrikanischen Seite ist vereinbart, die Verhandlungen so bald wie möglich aufzunehmen. Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat die Änderungskündigung des Kulturabkommens ausdrücklich mit der Absicht ausgesprochen, durch Verhandlungen zum Abschluß eines geänderten Kulturabkommens zu gelangen, in dem die kulturelle Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten dergestalt geregelt ist, daß alle Bevölkerungsgruppen in Südafrika gleichberechtigt an ihr teilnehmen. Verhandlungen mit der Republik Südafrika über ein neues Kulturabkommen sind noch nicht aufgenommen worden. Die Bundesregierung hält jedoch an ihrer Absicht fest, in Verhandlungen über ein neues Kulturabkommen, die gleichberechtigte Teilnahme aller Südafrikaner, ungeachtet ihrer Rasse und Hautfarbe, am Kulturaustausch völkervertraglich zu verankern und damit einen konkreten Beitrag zur Überwindung der Apartheid zu leisten. Ein neues Kulturabkommen mit Südafrika ist für die Bundesregierung nur akzeptabel, wenn für die Teilnahme der schwarzen Bevölkerungsmehrheit am Kulturaustausch völkerrechtlich verbindliche und praktisch befriedigende Regelungen gefunden werden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Volmer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5194 Fragen 78 und 79): Wie verhält sich die Bundesregierung angesichts der seit Januar 1986 zunehmenden Attacken der srilankischen Sicherheitskräfte, bei denen unter dem Vorwand der Terroristenbekämpfung seit dieser Zeit Informationen des Südasien-Büros zufolge mehrere hundert tamilische Zivilisten ums Leben kamen? Verfügt die Bundesregierung über Informationen eines angeblich von srilankischen Regierungstruppen begangenen Massakers im Gebiet des Luhugala-Nationalparks am 19. Februar 1986, bei denen nach Informationen des SüdasienBüros 68 tamilische Bauern auf brutalste Weise ermordet wurden sowie über Informationen, über die seit Anfang 1986 fast täglich stattfindenden Luftangriffe auf tamilische Gebiete des Nordens von Sri Lanka? Zu Frage 78: Die Bundesregierung verurteilt die Anwendung von Gewalt, von welcher Seite auch immer sie ausgehen mag. Sie ist auch weiterhin der Auffassung, daß Verhandlungen zwischen den srilankischen Bevölkerungsgruppen der beste Weg sind, zu einem gerechten Interessenausgleich zu kommen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 15943* Sie hat die „Versöhnungskonferenz" des Jahres 1984 und die indischen Vermittlungsbemühungen unterstützt, die im August 1985 in Bhutan mit einem Waffenstillstand endeten. Bei verschiedenen bilateralen Kontakten hat sich die Bundesregierung eindeutig in diesem Sinne geäußert. Gemeinsam mit ihren Partnern in der EG hat sie jüngst erneut zu einer Fortsetzung der Vermittlungsbemühungen aufgerufen. Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist sowohl über die blutigen Auseinandersetzungen im Gebiet des Lunugala-Nationalparks als auch über Luftangriffe auf tamilisches Gebiet im Norden Sri Lankas informiert. Die Angaben zu jedem einzelnen Zwischenfall differieren, je nachdem, von welcher Seite sie veröffentlicht werden. Während die skrilankischen Sicherheitskräfte von Abwehr terroristischer Angriffe sprechen, berichtet die tamilische Seite von Übergriffen auf die Zivilbevölkerung unter dem Vorwand der Terroristenbekämpfung. Die Bundesregierung informiert sich aus verschiedenen Quellen über die Entwicklung; sie beobachtet mit Aufmerksamkeit und Sorge, daß die gewalttätigen Auseinandersetzungen sich auch 1986 fortsetzen. Sie versucht bei jeder passenden Gelegenheit, sowohl bilateral als auch über internationale Kanäle mäßigend auf die Parteien einzuwirken und sie zum gewaltlosen Ausgleich zu bewegen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/5194 Fragen 80 und 81): Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Washington vorstellig geworden ist, um die amerikanische Antwort auf die Abrüstungsvorschläge von Generalsekretär Gorbartschow mit Bedingungen über den Abbau der sowjetischen Mittelstreckenraketen im asiatischen Teil der Sowjetunion zu verknüpfen, und trifft es ferner zu, daß es die Bundesregierung versäumt hat, ihrerseits auf den Abzug der seit 1983 zusätzlich in der DDR und der CSSR aufgestellten sowjetischen Raketen kürzerer Reichweite zu drängen, obwohl sowohl der sowjetische Außenminister wie der Staatsratsvorsitzende der DDR, Honecker, in Interviews eine Rücknahme auch dieser Raketen aus der DDR in Aussicht gestellt haben? Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit dem Argument, man wolle für die Bundesrepublik Deutschland keine an Besatzungsrecht erinnernden Regelungen schaffen, eine Einigung über eine angemessene Verifikation der WarschauerPakt- wie der NATO-Streitkräfte bei den Wiener MBFR-Verhandlungen erschwert? Zu Frage 80: Was den ersten Teil Ihrer Frage betrifft, so ist bekannt, daß zu den Vorschlägen Generalsekretär Gorbatschows vom 15. Januar 1986 in der Allianz und zwischen den Bündnispartnern umfangreiche Konsultationen stattgefunden haben, an denen sich die Bundesregierung aktiv beteiligt hat. Hierbei bestand Einvernehmen darüber, daß sich die westliche Antwort im INF-Bereich an den bereits während der INF-Verhandlungen in der Allianz festgelegten Kriterien orientieren muß: — Notwendigkeit gleicher Rechte und globaler Begrenzungen für beide Seiten, — keine Einbeziehung von Systemen dritter Staaten, — Erfordernis gleichzeitiger Beschränkungen für Mittelstreckenflugkörper kürzerer Reichweite und — Notwendigkeit wirksamer Verifikation. Ein westlicher Vorschlag, der abweichend vom Kriterium gleicher globaler Obergrenzen die im asiatischen Teil der Sowjetunion stationierten SS 20 unberücksichtigt gelassen hätte, stand dementsprechend nicht zur Diskussion. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für ein Abgehen von den im Bündnis vereinbarten Kriterien. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so hat die Sowjetunion bereits bei der öffentlichen Bekanntgabe ihrer Gegenmaßnahmen im November 1983, als sie die INF-Verhandlungen abgebrochen hatte, erklärt, im Zuge der Gegenmaßnahmen in der DDR und der CSSR stationierte SS 12/22 würden bei Abzug der amerikanischen LRINF aus Westeuropa in die Sowjetunion zurückverlegt. Diese Haltung haben Generalsekretär Honecker und Außenminister Schewardnadse bekräftigt. Bei dieser klaren Sachlage geht die Bundesregierung davon aus, daß die Rückverlegung der SS 12/22 die notwendige Folge der vom Westen angestrebten Null-Lösung ist, die eine vollständige Beseitigung amerikanischer und sowjetischer Mittelstreckenflugkörper vorsieht. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Rückverlegung der SS 12/22 das Problem der Mittelstreckensysteme kürzerer Reichweite (SRINF) noch nicht löst. Wichtig ist daß in einem LRINFAbkommen globale Obergrenzen auch für SRINF festgelegt werden, durch die die Entstehung neuer Grauzonen verhindert wird. Zu Frage 81: Einigung über eine angemessene, wirksame Verifikationsregelung wird nicht durch eine „restriktive" Haltung der Bundesregierung erschwert, sondern durch die bisherige Ablehnung der westlichen Verifikationsvorschläge als zu weitgehend durch die östlichen Verhandlungsteilnehmer und ihre Weigerung, in eine vertiefte Sachdiskussion über Verifikationsmaßnahmen einzutreten. Der jüngste östliche Abkommensentwurf vom 20. Februar hat dies — wie eine Delegation des Unterausschusses für Rüstungskontrolle und Abrüstung in Wien selbst feststellen konnte — erneut deutlich gezeigt: Der Bericht des Vorsitzenden des Unterausschusses, MdB Bahr, sagt hierzu: „Inhaltlich ist allerdings festzuhalten, daß ein erstes MBFR-Abkommen bis heute vor allem deshalb nicht zustande kommt, weil 15944* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 die östliche Seite einen wechselseitigen Rechtsanspruch auf Inspektionen nicht akzeptiert." Die Bundesregierung hat maßgeblich auf die Gestaltung der westlichen MBFR-Initiative vom 5. Dezember 1985 Einfluß genommen, insbesondere auch auf die Vorschläge für eine ausgewogene und wirksame Verifikationsregelung: Ihr Zweck ist es, durch kooperative Klärung der Streitkräfteumfänge sowohl die Einhaltung eines ersten Abkommens zu gewährleisten, als auch die Grundlage für ein MBFR-Folge-Abkommen kooperativ herzustellen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5194 Fragen 82 und 83): Trifft es zu, daß eine große Zahl von Fernlastkraftfahrern, darunter zahlreiche Deutsche, mit ihren Kraftfahrzeugen in Griechenland festgehalten und von streikenden Transportarbeitern bedroht und teilweise angegriffen worden sind, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Vorgänge in einem dem Europarat und der EG angehörenden europäischen Staat? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie noch ergreifen, um dafür zu sorgen, daß die deutschen Fernfahrer, die in Griechenland mit ihren Lastzügen festgehalten werden, ihre Aufträge ordnungsgemäß erfüllen und ungefährdet in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren können? Zu Frage 82: 1. Der fast 4 Wochen dauernde Streik griechischer Transportunternehmer ist am vergangenen Wochenende beendet worden. Er richtete sich gegen die Anhebung der Unternehmerbesteuerung und die Erhöhung der griechischen Binnentarife. Die Streikenden forderten darüber hinaus auch die Reduzierung von Sozialabgaben. Der Streik konzentrierte sich in Nordgriechenland auf der Schnellstraße Saloniki-Athen im Raum von Katerini und im Süden auf die Zufahrtstraßen nach Athen. Insgesamt waren durch den Streik ca. 40 bis 50 LKWs aus der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland festgehalten, bzw. gehindert ihren Zielort anzufahren. Besonders in der Anfangsphase des Streikes kam es zu Gewalttätigkeiten auch gegenüber deutschen LKW-Fahrern, die versucht hatten, aus der Streikkolonne auszubrechen und auf eigene Faust ihre Fahrt fortzusetzen. Die Botschaft Athen berichtete von zwei leichteren, einer schwereren Körperverletzung sowie Sachbeschädigung an Fahrzeugen in mehreren Fällen. 2. Bei dem Streik handelte es sich um ein innergriechisches Problem, das die griechische Regierung selbst zu lösen hatte. Dabei oblag es jedoch der griechischen Regierung, für die Sicherheit und freie Weiterfahrt der LKW-Fahrer aus Ländern der EG und des Europarates zu sorgen. Entsprechenden Bitten der Bundesregierung ist die griechische Regierung nachgekommen. Sie veranlaßte Polizeischutz für unsere LKWs und ihre Fahrer im Rahmen des ihr Möglichen. Ich lege Wert auf die Feststellung, daß der griechischen Regierung Dank gebührt. Zu Frage 83: 1. Die Bundesregierung war durch kontinuierliche Berichterstattung der Botschaft Athen und des Generalkonsulats Saloniki über Lage und Entwicklung des Streikes laufend informiert. Die Bundesregierung hielt ständigen Kontakt mit dem Bundesverband des deutschen Güterfernverkehrs, auch mit Angehörigen von LKW-Fahrern, die in Griechenland festgehalten waren und der Presse. Es wies die Botschaft Athen und das Generalkonsulat Saloniki an, für die Fahrer unbürokratisch und großzügig konsularische Hilfe zu leisten. Eine solche Hilfe ist auch erfolgt. Angehörige der Botschaft und des Generalkonsulats Saloniki waren laufend im Einsatz, um deutsche LKW-Fahrer vor Ort zu betreuen und mit den regionalen Behörden, Polizeidienststellen und selbst der Streikführung zu verhandeln. Sie konnten erreichen, daß es, abgesehen von Einzelfällen ganz zu Anfang des Streiks, zu Ausschreitungen gegen deutsche LKW-Fahrer nicht mehr gekommen ist. Deutsche LKW-Fahrer sind auch in Athen von der Botschaft umfassend betreut worden. 2. Die Botschaft Athen hat sich gegenüber der griechischen Regierung laufend für die persönliche Sicherheit und ungehinderte Weiterfahrt der deutschen LKW-Fahrer, ihrer Fahrzeuge und Ladungen eingesetzt. Das Auswärtige Amt brachte dem Griechischen Geschäftsträger gegenüber die Sorge der Bundesregierung über die persönliche Sicherheit deutscher LKW-Fahrer zum Ausdruck und bat dringend um Polizeischutz und freie Ausfahrt. Es machte gleichzeitig auf die schädlichen Folgen aufmerksam, die durch den Streik für das gütertransportierende Gewerbe zwischen beiden Ländern und damit für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen entstünden. Bundesminister Dollinger trug deren Anliegen auch dem griechischen Verkehrsminister anläßlich des EG-Verkehrsministerrates in Brüssel (14. März 1986) vor. Das Auswärtige Amt wies darüber hinaus die deutsche Botschaft Athen an, bei den zuständigen Behörden des Gastlandes vorab auf eventuell durch den Streik entstandene Schadensersatzansprüche hinzuweisen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5194 Frage 84): Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in der Volksrepublik Polen „nur teilweise umgesetzt worden sind"? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1986 15945* Der polnische Vorsitzende der Deutsch-polnischen Schulbuchkommission, Prof. Markiewicz, hat im Mai 1981 bei einer Fernsehdiskussion im ZDF auf Schwierigkeiten auf polnischer Seite bei der Umsetzung der Empfehlungen hingewiesen, ohne die Schwierigkeiten im einzelnen zu benennen. In einem Artikel in der Zeitschrift „Polityka" vom 17. Mai 1983 hat sich Markiewicz kritisch mit Defiziten der deutschen Schulbücher befaßt, aber auch festgestellt, es gebe ebenfalls in den polnischen Schulbüchern noch viel im Sinne der Empfehlungen zu tun.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Gesichtspunkte der humanitären Hilfe und der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Situation der Bevölkerung in Afghanistan und der Flüchtlinge im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ansprechen.
    Der Krieg der Sowjetunion in Afghanistan richtet sich gegen die Zivilbevölkerung. Es wurde bereits ausgeführt, daß das Internationale Komitee des Roten Kreuzes keine Möglichkeiten hat, in Afghanistan tätig zu werden.
    Die Lage ist noch schlimmer. Dort, wo der Versuch gemacht wird, ärztliche Hilfe zu organisieren, gibt es eine Jagd auf Ärzte. Auf Ärzte, insbesondere auf ausländische, die humanitär in Afghanistan medizinische Hilfe gewähren wollen, sind Kopfprämien ausgesetzt.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Aus diesem Grunde ist die Versorgung der Verletzten in Afghanistan nicht gewährleistet. Viele der Schwerverletzten erreichen die Grenzgebiete nicht. Erst wenn sie pakistanisches Gebiet erreichen, kann das Internationale Komittee des Roten Kreuzes tätig werden und für die Schwerverletzten ärztliche Hilfe leisten.
    Es gibt dort zwar einige Krankenhäuser; dennoch muß festgestellt werden, daß ihre Ausstattung nicht mit dem modernsten und möglichst besten Gerät versehen ist.
    Die Politik der Vertreibung im Lande führt dazu, daß es auch jetzt in den Wintermonaten einen namhaften Flüchtlingsstrom von Afghanistan nach Pakistan gibt. Rund 8 000 bis 9 000 Flüchtlinge kommen auch in den Wintermonaten über die Grenze. Die Versorgungslage dieser Neuankömmlinge ist schlecht. Es gibt eine Reihe von Bemühungen der internationalen Hilfsorganisationen, des Weltflüchtlingskommissars und des World-Food-Programms sowie der privaten Hilfsorganisationen, um die Bevölkerung und die Flüchtlinge zu versorgen.
    Sie müssen sich wirklich einmal die Größe der Aufgabe vor Augen führen. In 314 Lagern in Pakistan leben rund 3 Millionen Flüchtlinge. Es bedarf deshalb einer enormen Organisationsleistung. Rund eine Million Tonnen Hilfsgüter wird von Karatschi aus über eine Entfernung von rund 1 000 km in den Raum Quetta gebracht oder über eine Entfernung von rund 2 000 km in die Nordwestprovinzen geschafft.
    Es war festzustellen, daß es in den Lagern teilweise Versorgungsprobleme gibt. Es findet zwar
    eine Verteilung von Nahrungsmitteln statt, in den abgelegeneren Lagern mangelt es aber an Nahrungsmitteln und insbesondere an Heizmaterial und Kleidung.
    Bemerkenswert ist in den Lagern auch die besonders schwierige Situation der Frauen, die in Afghanistan die Möglichkeit hatten, sich um das Haus herum frei zu bewegen. Die besonderen Vorstellungen des Islam über die Rolle der Frauen zwingen sie in den Lagern in den engeren häuslichen Bereich. Sie sind deshalb dort durch die Vertreibung in einer sehr schwierigen Lage.
    Da sich auch einige der Kollegen aus unserem Haus um Hilfe für afghanische Flüchtlinge bemühen, möchte ich sagen, daß es bei meinem letzten Besuch dort für mich beeindruckend war, zu sehen, daß die Hilfe, die mit deutschen Spendengeldern dort geleistet wird — z. B. über die Organisation Help in Zusammenarbeit mit Union Aid in Peshawar —, in schlichter, aber effektiver Weise den Menschen dort zugute kommt. Es gibt medizinische Betreuung für Frauen und Kinder, es gibt Milchverteilung, und es wird einiges in der Berufsausbildung getan. Trotzdem müssen die Anstrengungen zur Unterstützung der Flüchtlinge noch erhöht werden. Die Rationen der Versorgung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern es muß auch gewährleistet sein, daß selbst in den abgelegenen Lagern die Hilfe effektiv umgesetzt werden kann.
    Leider ist es so, daß sich die Menschen an Not auch weltweit gewöhnen. Auch menschliche Not hat eine bestimmte Konjunktur in bestimmten Gebieten.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Vor allem die Not anderer!)

    Es muß in der Zukunft gewährleistet sein, daß die Not der afghanischen Flüchtlinge nicht vergessen wird vor anderen Katastrophen

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    und daß deshalb die öffentliche Hand, die internationale Gebergemeinschaft, aber auch die privaten Spenden aus der Bundesrepublik Deutschland für die Flüchtlinge in Afghanistan weiter zur Verfügung stehen.

    (Beifall bei allen Faktionen)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe nun den Punkt 13 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes
— Drucksache 10/4490 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 10/5187 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kretkowski



Vizepräsident Westphal
bb) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

— Drucksache 10/5188 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Purps Metz
Dr. Weng (Gerlingen)


(Erste Beratung 191. Sitzung)

b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verkehrssicherheitsprogramm 1984 der Bundesregierung
— Drucksachen 10/1479, 10/2693 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Bühler (Bruchsal)

c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1984 und 1985 — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1985
— Drucksache 10/5030 —
Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Verkehr
d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Roth, Antretter, Daubertshäuser, Duve, Müntefering, Amling, Bachmaier, Bamberg, Frau Blunck, Catenhusen, Conradi, Haar, Hettling, Frau Dr. Hartenstein, Ibrügger, Bernrath, Dr. Klejdzinsiki, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pauli, Reschke, Reuter, Sielaff, Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Vosen, Walthemathe und der Fraktion der SPD
Förderung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr
— Drucksachen 10/2658, 10/4538 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kohn
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind eine gemeinsame Beratung der Punkte a bis d und eine Aussprache von 90 Minuten vorgesehen. — Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Bühler (Bruchsal).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Bühler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das am 18. Mai 1984 von der Bundesregierung vorgelegte
    Verkehrssicherheitsprogramm mit seinen zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten zum Zwecke der Verbesserung der Verkehrssicherheit ist Grundlage für die heute stattfindende zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes. Der Problemkreis Verkehrssicherheit, meine Damen und Herren, ist so umfangreich, daß ich auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur schwerpunktmäßig auf einige der Maßnahmen eingehen kann, die zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr getroffen worden sind.
    Mit der Vorlage des Verkehrssicherheitsprogramms ist die Bundesregierung zugleich einer Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1982 nachgekommen, ein umfassendes Verkehrssicherheitskonzept zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Die jüngst veröffentlichte Verkehrsstatistik für das Jahr 1985 bestätigt die Erfolge in der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr auf 8 377 und damit auf den niedrigsten Stand seit über dreißig Jahren zurückgegangen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Dies ist um so bemerkenswerter, als gleichzeitig der Motorisierungsgrad insgesamt stark zugenommen hat. So stieg beispielsweise von 1972 bis 1985 die Anzahl der zugelassenen Personenkraftwagen von 15 Millionen auf 25 Millionen. Innerhalb dieses Zeitraumes haben die Fahrleistungen insgesamt um 45 % zugenommen.

    (Frau Hönes [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Die rückläufigen Zahlen der Verkehrsunfallstatistik machen deutlich, daß uns auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit durchaus ein Durchbruch gelungen ist.
    Ich weiß, daß dieser Erfolg nicht das alleinige Verdienst der Bundesregierung ist, vielmehr wirken sich hier die jahrelangen Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Aktivitäten der in der Verkehrssicherheit und -erziehungsarbeit tätigen Organisationen segensreich aus. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang diesen Organisationen, die hier überwiegend mit ehrenamtlichen Kräften engagiert arbeiten, im Namen meiner Fraktion sehr herzlich danken. Ich meine den Deutschen Verkehrssicherheitstag, die Verkehrswacht und andere solche Organisationen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, so erfreulich die günstige Entwicklung des Verkehrsunfallgeschehens im vergangenen Jahr war, so besteht selbstverständlich doch keine Veranlassung, in den Anstrengungen, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen, nachzulassen. Es gilt nämlich auch kritisch festzustellen, daß die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt, wenn auch leicht, weiter angestiegen ist. Vor allem liegt das Unfallrisiko der Fahranfänger nach wie vor auf einem zu hohen Niveau. Denn — hören Sie zu, meine Damen und Herren! — 85% der verunglückten Motorradfahrer und fast 40% der



    Bühler
    verunglückten Pkw-Fahrer sind jünger als 25 Jahre. Maßnahmen, die geeignet sind, das erhöhte Unfallrisiko von Fahranfängern abzubauen, kommt aus diesen Gründen also unverändert ein besonderer Stellenwert zu, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Bei der Frage nach den Gründen für diese überdurchschnittlich hohe Unfallbeteiligung stößt man im wesentlichen auf zwei Ursachen.
    Erstens ist es die mangelnde Erfahrung mit dem heutigen Straßenverkehr und seinen Besonderheiten. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Anfängerrisiko. Diese Unerfahrenheit drückt sich insbesondere darin aus, daß Gefahren nicht sicher erkannt werden oder Anzeichen nicht entdeckt werden, die auf eine gefährliche Situation hinweisen. Außerdem verfügen Fahranfänger noch nicht über ein genügend ausgebildetes Verhaltensrepertoire, um gefährliche Situationen selbst abwenden zu können.
    Zweitens. Hinzu tritt die mit dem jugendlichen Alter typischerweise verbundene erhöhte Risikobereitschaft. Man spricht hier vom sogenannten Jugendrisiko. Diesem Jugendrisiko kommt heute eine wesentlich stärkere Bedeutung zu als in früheren Jahren, weil es heute fast selbstverständlich geworden ist, mit 18 Jahren — in Ausnahmefällen sogar schon früher — den Führerschein zu machen. Persönlich kann ich Ihnen sagen, mein zweitältester Sohn ist am 24. Februar 18 Jahre alt geworden, seit gestern mittag hat er den Führerschein. Ich nehme also auch in meiner Familie an diesen Risiken teil wie viele unserer Kolleginnen und Kollegen hier.
    Es liegt deshalb im Interesse der Unfallbekämpfung, mit geeigneten Mitteln der hohen Unfallbeteiligung der besonders gefährdeten Gruppe der Fahranfänger entgegenzuwirken. Aus diesem Grund liegt ein Schwerpunkt der im Verkehrssicherheitsprogramm 1984 enthaltenen Maßnahmen auf der Reform des Fahrerlaubnisrechtes.
    Hierzu einige Stichworte, meine Damen und Herren: Erweiterung der Mofa-Prüfbescheinigung, Einführung des Führerscheins auf Probe, Stufenführerschein für Motorradfahrer, Verbesserung der Fahrschulausbildung, Reform der Führerscheinprüfung und Verbesserung der Fahrlehrerausbildung. Mit der Einführung eines Führerscheins auf Probe und einer Stufung innerhalb des Führerscheins Klasse eins für Motorräder soll erreicht werden, daß all denen, die als Anfänger in den motorisierten Verkehr eintreten, ein ausreichendes Rüstzeug an Kenntnissen und Erfahrungen über die sichere Handhabung des Fahrzeugs und die Gefahren des Straßenverkehrs mit auf den Weg gegeben wird und sie in den ersten Jahren ihrer Verkehrsteilnahme in besonderem Maße zu rücksichtsvollem, umsichtigem und vor allem verantwortungsvollem Fahrverhalten angehalten werden.
    Das Verkehrssicherheitsprogramm ist von der Überzeugung getragen, daß die Straßenverkehrssicherheit in erster Linie nicht durch schärfere Gesetze und drastischere Bußgelder oder Strafen im
    Verhaltensbereich zu erzwingen ist, sondern daß es vor allem darum geht, erstens, das Verkehrssystem noch stärker den Bedürfnissen nach Sicherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer anzupassen, zweitens, den Verkehrsteilnehmern noch mehr als bisher Wissen und Erfahrungen zu vermitteln, nicht zuletzt durch Teilnahme an Sicherheitstrainings, drittens, den Verkehrsteilnehmern mehr als bisher auch die Möglichkeiten der Bewährung zu bieten, viertens, durch konsequente Nachschulung das Verhalten derjenigen zu ändern, die unwissentlich, fahrlässig oder gar vorsätzlich zuwenig Rücksicht auf andere nehmen, und fünftens — ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt —, das Verantwortungsbewußtsein des motorisierten Verkehrsteilnehmers anzusprechen und ihn entsprechend zu motivieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Lassen Sie mich nun auf zwei in diesem Zusammenhang bedeutsame Vorhaben im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes zu sprechen kommen. Ich meine erstens den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes — man spricht auch vom Führerschein auf Probe — und zweitens den Stufenführerschein für Motorräder.
    Zum ersten. Der heute abschließend zu beratende Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes hat folgende Zielrichtungen: Die Einführung einer zweijährigen Probezeit für Pkw-Fahranfänger, die obligatorische Teilnahme am Fahrschulunterricht für jeden Führerscheinbewerber, den Wegfall der Fahrausbildung durch Laien und erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der Fahrlehrer.
    Kernstück des Gesetzenwurfs ist die Einführung der Fahrerlaubnis auf Probe. Dieser soll bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis für zwei Jahre auf Probe erteilt werden. Innerhalb dieser Probezeit soll der Fahranfänger sich bewähren und Erfahrungen sammeln. Fällt er in dieser Zeit durch erhebliche Verkehrsverstöße auf, die zur Eintragung in das Verkehrszentralregister führen, so muß er an einem Nachschulungskurs teilnehmen. Begeht er trotz Nachschulung innerhalb der Probezeit erneut schwerwiegende Verkehrsverstöße, so muß er die Fahrerlaubnisprüfung wiederholen. Kommt es zu keinen erheblichen Verkehrszuwiderhandlungen, so gilt die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Probezeit automatisch als erteilt.
    Im Gegensatz dazu fordern die Sozialdemokraten für alle Fahranfänger nach Ende der Probezeit eine zweite zusätzliche Prüfung.

    (Daubertshäuser [SPD]: Das ist keine Prüfung!)

    — Das ist eine Frage der Formulierung, Herr Kollege. — Die CDU/CSU und die FDP lehnen diese Forderung aus mehreren Gründen ab.
    Im übrigen möchte ich betonen, daß wir diese Geschichte in sehr angenehmer Weise diskutiert haben, frei von Ideologie; denn hier steht der Mensch, um den es geht, im Mittelpunkt. Ich



    Bühler (Bruchsal)

    möchte das vor allem den Kollegen von den Sozialdemokraten sagen.
    Wir lehnen diese Entscheidung aus folgenden Gründen ab: Erstens. Ein für alle Führerscheinneulinge obligatorischer Nachschulungskurs wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden.
    Zweitens. Der Präventivcharakter der Probezeit wäre unseres Erachtens nicht mehr gegeben.
    Drittens. Verkehrsbehörden wie auch Fahrschulen sind auf die Durchführung solcher Abschlußlehrgänge und einer zweiten Prüfung im Augenblick gar nicht vorbereitet, weil eine entsprechende didaktische Konzeption nicht vorliegt. Es würde also zu erheblichen Verzögerungen führen, befürchten wir.
    Das Nachschulungskonzept, mit dem auffällig gewordene Führerscheinneulinge geschult werden sollen, basiert auf Modellversuchen, die schon vor einigen Jahren von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat erarbeitet worden sind und in einigen Bundesländern bisher auch mit Erfolg praktiziert wurden. Hierbei geht es vor allem um folgende Lernziele: Erstens verbesserte Gefahrenerkennung, zweitens Verminderung der Risikobereitschaft, drittens Betonung einer rücksichtsvollen Einstellung zum Verkehr sowie Erziehung zu Verantwortungsbewußtsein und viertens Korrektur von Fehleinschätzungen fahrphysikalischer, technischer und verkehrsrechtlicher Sachverhalte.
    Diese Zielsetzung des Fahrschulungskurses erfordert naturgemäß eine andere pädagogische Intention als beim normalen Fahrschulunterricht, in welchem das Schwergewicht naturgemäß auf der Vermittlung von Wissen und Kenntnissen liegt. Mit anderen Worten, eine besondere Bedeutung kommt bei diesen Nachschulkursen den sogenannten Moderatoren zu, die das Erreichen der Lernziele sicherstellen sollen. Es muß sich also um besonders qualifizierte Fahrlehrer handeln, die zusätzlich durch einen besonderen Einweisungslehrgang auf ihr verantwortungsvolles Amt bei der Nachschulung vorbereitet werden müssen.
    In diesem Zusammenhang darf ich auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Verbesserung des allgemeinen Qualifikationsprofils des Fahrlehrers insgesamt hinweisen. Aus Gründen der Zeit kann ich hier keine Einzelheiten mehr vorbringen.
    Lassen Sie mich nun auf eine weitere, eingangs schon erwähnte herausragende Maßnahme im Bereich des Fahrerlaubnisrechts aus dem Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung zu sprechen kommen: die Einführung des Stufenführerscheins für Motorräder. Grund für diese Maßnahme war einmal, wie schon bei der Fahrerlaubnis auf Probe, das überdurchschnittlich hohe Unfallrisiko der Gruppe der 18- bis 19jährigen Fahranfänger. Zu dieser altersbedingten Risikobereitschaft kommt noch ein weiteres Gefahrenmoment hinzu, nämlich die Tatsache, daß das Verkehrsmittel Motorrad besonders hohe Anforderungen an das psychische und physische Leistungsvermögen der
    Fahranfänger stellt. Dieses überdurchschnittliche Unfallrisiko wird leider auch durch die Unfallstatistik belegt. Im Vergleich zum Pkw ist das Unfallrisiko bei motorisierten Zweirädern fünfmal so hoch.
    Die Bundesregierung hat sich daher zu einer Neuregelung in der Führerscheinklasse 1 entschlossen, die schon am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll. So wird es hier künftig drei Stufen geben: eine Klasse 1 b für Leichtkrafträder, eine Klasse 1 a für Motorräder mit Leistungsbeschränkung bis 27 PS und eine Klasse 1 für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung; letztere dürfen aber erst ab einem Alter von 20 Jahren gefahren werden. Ergänzt wird diese grundlegende Reform des Fahrerlaubnisrechts durch die mit Wirkung vom 1. Oktober 1985 an eingeführte obligatorische und praktische Mofa-Ausbildung, verbunden mit der Einführung der Helmtragepflicht für diese Gruppe.
    Abschließend möchte ich noch ein paar kurze Bemerkungen zu einigen mir wesentlich erscheinenden Aspekten der Verkehrssicherheitsarbeit machen: Eine besondere verkehrssicherheitspolitische Bedeutung kommt der qualitativen Verbesserung unseres Verkehrswegenetzes zu, angefangen vom Ausbau der Autobahnen bis hin zum Bau von Ortsumgehungen. So hat beispielsweise eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen in Rheinland-Pfalz im Jahre 1984 ergeben, daß die Unfälle nach dem Bau von Ortsumgehungen allgemein um 43 %, innerhalb der Orte selbst sogar bis zu 90 % zurückgegangen sind. Auch die Schwere der Unfälle verminderte sich; die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten sank um 47 %.