Rede von
Heinz
Westphal
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dann rufe ich Frage 22 des Abgeordneten Kirschner auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Sozialhilfeempfängern das sogenannte Zusatzkindergeld bis 46 DM pro Monat und Kind von der Sozialhilfeleistung abgezogen wird?
Bitte schön, Frau Staatssekretär.
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kirschner, dies ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat die Gründe für die Anrechnung des Zusatzkindesgeldes bei der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Antwort auf eine entsprechende schriftliche Frage des Abgeordneten Oostergetelo vom Januar 1986 ausführlich dargelegt. Die Erklärung hierfür ergibt sich aus Aufgabe und System der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe soll dem Empfänger der Hilfe eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Andererseits werden auf Grund des Nachranggrundsatzes vorhandene Eigenmittel, Einkommen aus Arbeit oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger bei der Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich berücksichtigt. Die vom System her gebotene Anrechnung von Einkommen ist seit jeher ein Grundprinzip der Sozialhilfe. Demzufolge sind z. B. Renten, Wohngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Leistungen der Ausbildungsförderung, das bisherige Mutterschaftsgeld und das Kindergeld bei der Sozialhilfe anzurechnen, oder die Hilfe wird um die kindbezogene Einkommensteuerermäßigung gemindert. Dasselbe gilt folgerichtig auch für den Kindergeldzuschlag.
Für die Gesamtbeurteilung darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Regelsätze zum 1. Juli 1985 um rund 8 % angehoben worden sind, wodurch dem Sozialhilfeempfänger in Anbetracht der niedrigen Preissteigerungsrate eine reale Verbesserung von 6 % und mehr zukommt.