Rede von
Dr.
Ottfried
Hennig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, Herr Kollege Voigt. Die Bundesregierung hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag, an das sie wie alle anderen staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland gebunden ist, nicht für widersprüchlich. Dieses Urteil ist und bleibt, wie die Bundesregierung mehrfach festgestellt hat, die Grundlage ihrer Deutschlandpolitik. Die Bundesregierung teilt selbstverständlich auch nicht die Bewertungen des Urteils durch den Landesausschuß der SPD Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1986,
die im Kernpunkt darauf hinauslaufen, das Urteil als „juristische Selbsttäuschung" zu klassifizieren.
Die Bundesregierung bedauert besonders, daß auch ehemalige Mitglieder der Bundesregierung offensichtlich diese Position einnehmen und unterstützen.