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    Plenarprotokoll 10/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Verantwortung aller demokratischen Parteien gegenüber Anfängen antisemitischer Tendenzen Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15413 B Klein (München) CDU/CSU 15414 C Frau Renger SPD 15415 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 15416 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15417 B Dr. de With SPD 15418A Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 D Weirich CDU/CSU 15419 D Duve SPD 15421 B Lowack CDU/CSU 15422 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15423 B Waltemathe SPD 15423 D Schäfer (Mainz) FDP 15424 C Reddemann CDU/CSU 15425 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5083 — Saurin CDU/CSU 15426 B Bachmaier SPD 15427 D Beckmann FDP 15429 C Mann GRÜNE 15430 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15432 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — Dr. Götz CDU/CSU 15434 B Schmidt (München) SPD 15437 B Kleinert (Hannover) FDP 15440 C Tatge GRÜNE 15442 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15443 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4618 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4718 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan — Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksachen 10/1578 (neu), 10/4472 — Bayha CDU/CSU 15445 C Frau Weyel SPD 15447 B Bredehorn FDP 15448 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 15449 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15451A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15453 B Frau Blunck SPD 15455 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 15457 A Werner (Dierstorf) GRÜNE 15458 D Paintner FDP 15460 D Schulte (Menden) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15462 A Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 30 GO) 15462 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kastning, Kuhlwein, Bernrath, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Weisskirchen (Wiesloch), Vogelsang, Dr. Penner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neue Informations- und Kommunikationstechnologien und Bildung — Drucksache 10/4580 — Kastning SPD 15462 D Schemken CDU/CSU 15464 B Frau Dann GRÜNE 15465 D Dr.-Ing. Laermann FDP 15466 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 15467 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltschutz und Bundeswehr — Drucksachen 10/2090, 10/3529 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Naturbeeinträchtigung durch Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2221, 10/3530 — Frau Hönes GRÜNE 15469A Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 15471A Dr. Klejdzinski SPD 15472 D Ronneburger FDP 15475 B Kolbow SPD 15477 C Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 15479 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 15481 D Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Zentrales Verkehrs-Informations-System (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt — Drucksachen 10/2226, 10/3761 — Mann GRÜNE 15484 D Broll CDU/CSU 15486 C Wartenberg (Berlin) SPD 15488 C Baum FDP 15490 C Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15492 A Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/4725 — Mann GRÜNE 15493 D Helmrich CDU/CSU 15494 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 III Dr. de With SPD 15495 D Kleinert (Hannover) FDP 15496 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz — Strafaussetzung zur Bewährung — Drucksache 10/5061 — 15497 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz — Drucksache 10/5062 — 15497 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/5063 — 15497 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4748 — Frau Augustin CDU/CSU 15497 D Delorme SPD 15498 D Eimer (Fürth) FDP 15500A Frau Wagner GRÜNE 15501A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 15502 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main- Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — 15502 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" —Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksachen 10/2666, 10/3511 — . . . 15502 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 10/4947 — 15502 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1986 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/4363, 10/4724 — . . . . 15503A Beratung der Sammelübersicht 136 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5056 — 15503 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempo 100 — Drucksache 10/5050 (neu) — 15503 C Nächste Sitzung 15503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15505* A Anlage 2 Privatisierung des Reinigungsdienstes und der Kfz-Werkstätten der Bundespost; Kostenersparnis MdlAnfr 1 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15505* B Anlage 3 Anteil von Firmengründungen an den Konkursen 1984 und 1985 MdlAnfr 83 21.02.86 Drs 10/5081 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15506*A Anlage 4 Vereinbarkeit der allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes MdlAnfr 88 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 15506* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15413 201. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Böhm (Melsungen) ** 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Ertl 27. 2. Gansel 28. 2. Gallus 27. 2. Gattermann 27. 2. Genscher 28. 2. Hauck 27. 2. Graf Huyn 28. 2. Dr. Jahn (Münster) 27. 2. Kohn 28. 2. Dr. Kreile 27. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer ** 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 2. Dr. Penner 28. 2. Poß 27. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) ** 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Schröer (Mülheim) 27. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 2. Spilker 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 27. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 1): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den Reinigungsdienst und die Kraftfahrzeugwerkstätten privatisiert, und wenn ja, welche Kostenersparnis wird hierdurch erzielt? Im Bereich der Deutschen Bundespost werden viele Dienstgebäude schon seit Jahren durch Unternehmen gereinigt. Der Anteil der Fremdreinigung betrug am 1. Januar 1986 fast die Hälfte, nämlich 47 v. H. der Gesamtreinigungsfläche von rund 17 Millionen m2 in den Postobjekten. Die Deutsche Bundespost gibt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM für die Reinigung ihrer Gebäude aus. Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zwingt zu Überlegungen, wie diese Dienstleistung für die Deutsche Bundespost am wirtschaftlichsten erbracht werden kann. In den letzten Jahren haben Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof übereinstimmend die Unwirtschaftlichkeit der Eigenreinigung festgestellt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Deutschen Bundespost in zahlreichen Objekten unterschiedlicher Größe und Nutzung haben ergeben, daß die Eigenreinigung mehr als doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung. Die Postdienststellen sind daher mit Verfügung vom 28. Dezember 1984 angehalten worden, die Fremdreinigung in den Nichtsicherheitsbereichen im Rahmen des Möglichen auszuweiten. Die Sicherheitsbereiche - etwa 25 v. H. der Gesamtfläche - bleiben in Eigenreinigung. Aus Anlaß der im letzten Jahr begonnenen Umstellung wird keine Post-Reinigungskraft entlassen; auch die Wochenarbeitszeit wird nicht gekürzt. Deshalb können keine sozialen Härten aufkommen. Durch diese Maßnahme in der Gebäudereinigung wird die Deutsche Bundespost in dem vorgesehenen Umstellungszeitraum von 10 Jahren etwa 500 Millionen DM und in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung jährlich etwa 200 Millionen DM einsparen können. Anfang 1984 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Unternehmensberatung Knight Wendling AG (KW) beauftragt, ein Strategisches Konzept für das Postwesen zu erstellen. Ein Teilbereich davon ist das Betriebskonzept Logistik und Werkstätten, in welchem unter anderem die Instandhaltung der Kfz und Anhängerfahrzeuge der Deutschen Bundespost begutachtet worden ist. Dieses Gutachten der Unternehmensberatung ist intern von einer Projektgruppe Werkstättendienst geprüft worden. In der Beurteilung des Gutachtens wird zusammenfassend festgestellt, daß die im Gutachten ausgewiesenen Rationalisierungspotentiale zwar nicht schlüssig nachvollziehbar sind, daß das Gutachten jedoch eine Reihe von Hinweisen und Anregungen enthält, die es wert sind, auch im Detail untersucht zu werden. Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin hat die Unternehmensberatung festgestellt, daß in den vergangenen Jahren schon eine beachtliche Steigerung der Produktivität erreicht werden konnte und dieser Anpassungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Ausgehend vom Ist-Zustand und auf Grundlage des Gutachtens KW, sowie ergänzt durch gezielte Untersuchungen, wird das langfristige Konzept für die Fahrzeug-Instandhaltung fortentwickelt. Ungeachtet dessen ist in geeigneten Fällen eine Steigerung des vergabefähigen Anteils der Kfz-In- 15506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 standhaltung an Privatwerkstätten künftig vorgesehen. Wesentlich dabei ist, daß außer dem selbstverständlich zu fordernden Gebot der Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Zweckmäßigkeit auch Gesichtspunkte der Ordnungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Sozialverträglichkeit angemessen zu berücksichtigen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 83): Können von der Bundesregierung Auskünfte darüber gegeben werden, wie hoch der Anteil von neuen Firmengründungen an den Firmenpleiten der Jahre 1984 und 1985 gewesen ist? Die amtliche Statistik unterscheidet bei den Insolvenzen nur zwischen Unternehmen, die jünger bzw. die älter als 8 Jahre sind; neugegründete Unternehmen werden nicht gesondert erhoben. Der Anteil von Unternehmen, die jünger als 8 Jahre waren, an den Insolvenzen lag 1980 mit 81,1 % am höchsten und ist seitdem kontinuierlich gesunken; 1984 betrug der Anteil junger Unternehmen an den Insolvenzen 75,4 %, 1985 lag er bei 74,8 %. Hier sollte aber beachtet werden, daß zwar 1985 rd. 10 200 junge Unternehmen durch Insolvenz aus dem Markt ausgeschieden sind, dies aber bezogen auf die Zahl der gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen, nämlich 318 000 in 1985, nur rd. 3% ausmacht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 88): Sind die allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AAB-BML) mit dem Bundesminister der Justiz im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes abgestimmt worden, und hält es die Bundesregierung z. B. mit dem AGB-Gesetz vereinbar, in allgemeinen Auftragsbestimmungen Vertragsstrafenversprechen abzufordern (vgl. AAB-BML XIII Nr. 4)? Die „Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AABBML)" sind vom BML im Rahmen seiner eigenen Ressortkompetenz getroffen worden (Art. 65 Satz 2 GG). Der Bundesminister der Justiz wurde nicht eingeschaltet, weil eine rechtsförmliche Prüfung nicht in Betracht kam (§§ 38 und 67 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil — GGO II). Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen als richtig bestätigt. II. Die AAB-BML sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sind insbesondere auch mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" vereinbar. Die AAB dienen der zielgerechten, effizienten Durchführung einer staatlichen Aufgabe, die im Haushalt des BML wie folgt festgelegt ist: „Im Interesse der deutschen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) beteiligt sich der Bund an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen dieser Wirtschaftszweige mit eigenen Beiträgen." Seine eigene Verpflichtung, die öffentlichen Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Agrarwirtschaft einzusetzen, hat der Bund in jedem Falle sicherzustellen, auch soweit er sich zur Durchführung seiner Messebeteiligungen privater Messegesellschaften bedient. Allein die Tatsache, daß das BML zur Einschaltung von Messegesellschaften das zivilrechtliche Institut eines Geschäftsbesorgungsvertrags (kurz Auftrag genannt) anwendet, führt nicht dazu, daß die AAB-BML an den Maßstäben privatrechtlicher Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu messen seien. Selbst für diesen Fall enthalten die AABBML jedoch nichts, was dem AGB-Gesetz zuwiderlaufen könnte. Eine zutreffende Würdigung aller Bestimmungen der AAB-BML läßt deutlich erkennen, daß den Auftragnehmern Vorgehensregeln gegeben werden, — die dem ziel- und zweckgerechten sowie effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel (Nutzen der Agrarwirtschaft) dienen — und die dem verantwortlichen BML die notwendige Mitwirkung bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Messebeteiligungen ermöglichen. Auch Bestimmungen und Hinweise über Folgen nicht gehöriger Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben gehören zum Wesen einer sachgerechten Verwendung der öffentlichen Mittel. Dies gilt auch für die in Ziffer XIII. Nr. 4 vorgesehene Vertragsstrafe. Hier handelt es sich um folgendes: Ein wesentliches Element der Messebeteiligungen des Bundes ist das gemeinsame Auftreten des Bundes mit „seiner Wirtschaft". Damit wird gegenüber dem Ausland die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft — das Einstehen des Staates für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen — bewußt herausgestellt. Dies gilt insbesondere für Länder mit staatlich orientierter Wirtschaft, die im Staat ihren „richtigen Partner" sehen. Im Sinne der Zweckbestimmung der Messebeteiligung (Bund beteiligt sich im Interesse der Agrarwirtschaft) ist es deshalb geboten, daß der Bund als Träger der Ausstellung auftritt (entsprechende Be- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15507* schriftung des Messestandes und in Informationsschriften). Es gab Fälle, in denen Auftragnehmer sich trotz wiederholter Abmahnungen als Träger der Ausstellung deklarierten (vgl. Seite 11 oben AAB-BML). Um solchen Vorfällen nicht durch Ausschluß des betreffenden Auftragnehmers begegnen zu müssen, wurde das weniger einschneidende Mittel der Androhung einer Vertragsstrafe vorgesehen. Dieser Ausnahmefall kann korrekt handelnde Auftragnehmer nicht stören. Die gewählte Art der Sicherung der öffentlich-rechtlichen Ziele der staatlichen Messebeteiligungen ist keineswegs vergleichbar mit einer gemäß § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz unzulässigen Vertragsstrafe. Dort sind völlig andere Fälle betroffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Klejdzinski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, wenn Sie das Protokoll der Aktuellen Stunde zum Thema Tiefflüge gelesen hätten, dann hätten Sie feststellen können, daß ich u. a. genau dies für meine Fraktion erklärt habe. Ich stehe auch heute noch zu dem, was dort steht. Das bleibt so.
    Herr Kollege Oldenstädt, es ist richtig: Ich habe mich für die Panzerverladerampe eingesetzt.

    (Abg. Schulte [Menden] [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Jetzt nicht mehr. — Ich habe mich deswegen für die Panzerverladerampe eingesetzt, weil ich der Meinung bin, daß jegliches Verlagern von Panzern auf die Schiene ein wesentlicher Beitrag ist, Umweltschutz aktiv vor Ort zu leisten. Daran halten wir fest, und wir werden auch darauf achten, daß der Landverbrauch diesbezüglich sehr gering ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben uns heute mit der Antwort der Bundesregierung zu den Anfragen Umweltschutz und Bundeswehr, Naturbeeinträchtigung durch Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland zu befassen. Im Grunde genommen sind das Themen, die uns alle bewegen, nicht nur weil es
    schick ist — manche verhalten sich zwar so —, sondern weil für uns Sozialdemokraten Umweltschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Wir haben schon in sehr früher Zeit Initiativen dazu ergriffen. Stellvertretend für die Seriosität unserer Anträge möchte ich das „Sondervermögen Arbeit und Umwelt" nennen. Historisch möchte ich an eine alte Forderung erinnen „Blauer Himmel über die Ruhr" im Wahlkampf 1961. Damals mit Vehemenz von unserem Kanzlerkandidaten Willy Brandt vertreten,

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Und dann habt ihr das Zeug in den Bayerischen Wald und in den Schwarzwald geblasen!)

    was damals von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, mit Gelächter quittiert wurde, und Sie haben sich diesbezüglich noch nicht gebessert.
    Natürlich ist uns nicht unbekannt, wenn wir die Landesverteidigung bejahen, daß die Bundeswehr zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit schießen, fliegen und fahren muß; darüber will ich überhaupt nicht streiten. Streiten will ich aber darüber — und das gilt für alle stationierten Truppen in der Bundesrepublik Deutschland —, wann, wo, mit welcher Intensität gefahren, geflogen und geschossen werden muß. Fluglärm, Kfz-Lärm und -Abgase sind nun mal massive Umweltbelastungen, und der leichtsinnige Umgang mit Kraftstoff im freien Gelände — Kanisterbetankung — bringt nun einmal nicht unerhebliche Bedrohungen, insbesondere wenn dies in Trinkwasserzonen stattfindet.
    Wir wissen, die militärische Nutzung eines Gebietes, insbesondere, wenn es intensiv für das Fahren mit gepanzerten Fahrzeugen genutzt wird, ist eine Naturbeeinträchtigung. Diese militärische Nutzung bedeutet auch Vernichtung von Bodenformationen und unterstützt und fördert die Bodenerosion. Grundwasserverunreinigungen sind nicht auszuschließen. Wir wissen andererseits, daß durch stille militärische Nutzung — weil auf den Einsatz von Mineraldünger, Pflanzenschutzmitteln, von Pestiziden und Insektiziden verzichtet wird — Biotope gefördert werden, die zahlreichen gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume bieten, Lebensräume, die ihnen die Intensivlandwirtschaft genommen hat; auch dies ist richtig. Wir wissen aber auch, daß erkannte wichtige Biotope, die von engagierten Bürgerinnen und Bürgern beobachtet und gepflegt werden konnten, von heute auf morgen dem öffentlichen Interesse entzogen werden, weil das Betreten der militärisch genutzten Flächen auch an übungsfreien Tagen ohne Konsultierung anderer Träger öffentlicher Belange mit windigen Gefahrenhinweisen verboten werden.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Klejdzinski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich möchte mit meinem Manuskript zu Ende kommen.
    Ich möchte hierbei an die Truppenübungsplätze Geisheide und Borkenberge bei Haltern erinnern,



    Dr. Klejdzinski
    die nach 40 Jahren plötzlich der öffentlichen Nutzung entzogen werden, obwohl es sich nachweislich um große Gebiete für die Naherholung der Bevölkerung handelt. Sicherlich ist es leichter, ein Übungsgelände nach neuen militärischen Kriterien zu ordnen, wenn vorhandene Biotope den Naturschutzbehörden und den Naturschutzverbänden nicht bekannt sind. Ich kenne Fälle, wo beispielsweise ein wertvolles Moor verändert worden ist, weil man es plötzlich für notwendig hielt — sicherlich nicht von Fachleuten veranlaßt —, Wasserabzugsgräben zu ziehen — und später will es niemand gewesen sein.
    So fordern wir beispielsweise in Übungsgebieten wie im Raum Soltau-Lüneburg im Interesse der dort hart betroffenen Zivilbevölkerung Einführung einer Sommerpause analog zur Regelung auf den anderen Truppenübungsplätzen. Wir sind für die Einhaltung der deutschen Sonn- und Feiertage durch die Übungstruppen. Wir sagen, es müsse beispielsweise dort eine „Pufferzone" von 400 m zu Wohngebieten bei simulierten Gefechten sein. Wir fordern auch eine präzise Unterweisung der Übungstruppe über Eigenarten des Übungsraumes. Wir sind weiterhin der Meinung, daß deutsche Umweltschutzbestimmungen, unsere Naturschutzbestimmungen auch für hier stationierte alliierte Streitkräfte verbindlich sein müssen.
    Der Schutz der Umwelt ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Es gilt, der gegenwärtigen wie auch den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten und zu sichern. Wer heute von diesem Pult mit dieser Zielsetzung spricht, und ganz bewußt mit dieser Vorgabe, und nicht bereit ist, nur in Polemik aus anderen Gründen zu machen, der hat meine Unterstützung in dieser Frage.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Danke schön!)

    An dem, was im Umweltbericht der Bundesregierung vom 2. Januar 1986 nachlesbar ist, messe ich die Bundesregierung.
    Wenn sich die Bundesregierung wirklich der hieraus erwachsenden Verantwortung bewußt ist, ist es sicher richtig zu fragen, ob das Gebot der Abwägung zwischen den Belangen der Verteidigung und den Belangen des Naturschutzes immer eine Privilegierung militärischer Belange beinhalten muß.

    (Dr. Schierholz [GRÜNE]: Sicher nicht! Genau das, was wir sagen!)

    Die Bundesregierung weist auf die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte hin, der Verfassungsrang zukommt. Das wird auch von uns als notwendig anerkannt. Wenn Umweltschutz grundsätzlich angesprochen wird, heißt das doch im Klartext, daß Umweltschutz im Zweifel zu vernachlässigen ist. Das können wir so vom Grundsatz her nicht teilen. Wir Sozialdemokraten fordern deshalb mit wohlüberlegten Gründen, die Staatszielbestimmung Umweltschutz im Grundgesetz zu verankern, um in allen Politikbereichen eine echte Abwägung zu erreichen. Der Abwägungsprozeß kann vor militärischen Belangen nicht haltmachen. Es muß allerdings angemerkt werden, daß uns in der Frage der Staatszielbestimmung und Grundgesetzänderung die Zerstrittenheit innerhalb der CDU/CSU und der Koalition noch nicht weitergebracht hat.
    Die Argumentation, der weitaus überwiegende Teil des von der Bundeswehr benötigten Geländes sei auch früher bereits genutzt worden, täuscht bewußt über die Tatsache hinweg, daß die starke Mechanisierung der Truppen und ihre Ausstattung mit schwerem Gerät heute eben eine starke Belastung der Natur ist und folglich erhebliche Beeinträchtigungen der Natur bewirken kann. Das muß man erkennen, das muß man sehen. Ich glaube, die Fachleute leugnen das auch nicht.
    Der naheliegende Interessenkonflikt zwischen Umweltschutz und Verteidigungsfähigkeit durch bedrohungsgemäße Ausbildung kann nach unserer Auffassung nicht durch Ausklammern des Umweltschutzgedankens gelöst werden. Umweltschutz muß Bestandteil der Ausbildung der Bundeswehr sein. Umweltschutz hat auch bei der Formulierung militärischer Forderungen an Wehrmaterial und Infrastruktur bereits eine wesentliche Komponente zu sein. Anlagen, die der Versorgung und Entsorgung der Truppen dienen, sind nach dem jeweiligen Stand der Technik zu errichten. Ältere Anlagen sind nach unserer Auffassung gezielt im Zuge von Modernisierungsprogrammen auf den neuen Stand der Technik umzurüsten. Wir erwarten, daß die Bundesregierung dem Verteidigungsausschuß diesbezüglich einen Zielkatalog vorlegt, der diese Punkte beinhaltet, und sich nicht so sehr darauf kapriziert, erst einmal wieder neue Großwaffensysteme zu beschaffen.
    Für uns Sozialdemokraten gilt: Durch bewußten und sorgsamen Umgang mit Natur und Umwelt muß der naheliegende Interessenkonflikt in seinen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Wir stimmen der Bundesregierung ausdrücklich zu, wenn sie in ihrem Umweltbericht erklärt:
    Naturschutz und Landschaftspflege ist ein Kernbereich einer ökologisch orientierten Umweltpolitik ... Der Bodenschutz muß dabei den Vorrang haben, wenn die Gesundheit der Bevölkerung oder die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind.
    Soweit das Zitat aus dem Umweltschutzbericht der Bundesregierung.
    Wir erwarten allerdings, daß das auch dann Anwendung findet, wenn stationierte Truppen — Landnahme dafür — usw. angesprochen werden. So haben wir Sozialdemokraten im Verteidigungsausschuß gestern, am 26. Februar 1986, eine Novellierung des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Februar 1957 gefordert, weil die gegenwärtige Praxis, die Gemeinden lediglich anzuhören, nach unserer Einschätzung nicht ausreichend ist und die Interessen der Kommunen sowie die Mitwirkungsrechte der Betroffenen nicht so berücksichtigt werden, wie sie unter den Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Freizeiträume nach unserer Meinung berücksichtigt werden müßten.
    Die Bundeswehr und die bei uns stationierten Streitkräfte sind durch den Umweltbericht genauso



    Dr. Klejdzinski
    verpflichtet wie andere auch. 900 000 hier stationierte Soldaten sind kein Pappenstiel. Sicherlich wird in den Streitkräften bereits vieles getan; das will ich gar nicht abstreiten. Ich will andererseits auch nicht alles nennen. Allerdings bleiben manche freiwillige Aktionen der Soldaten im bürokratischen Gewirr von Kompetenzen hängen.
    Die Erprobung neuer Schallschutzverfahren an Schießplätzen ist zu begrüßen. Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, daß Lärmschutzwälle gebaut und bepflanzt werden. Auch die Aufforstungen im Bereich der Schießbahnen sind anerkennenswert. Gleichzeitig müssen wir aber auch erwähnen, daß Forschungen für rauchgasarme Triebwerke wegen fehlender Finanzmittel eingestellt worden sind.
    Abschließend möchte ich feststellen: Umweltschutz erfordert Handeln. Er ist nicht umsonst zu haben. Das wissen auch wir. Die Problemstellung ist allerdings nicht durch Polemik zu lösen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrer Unterrichtung vom 2. Januar 1986, nämlich ihrem Umweltbericht, mit der Verbindlichkeit der dort erklärten Ziele auch für den Bereich Umweltschutz, sprich Bundeswehr und Umweltschutz, einen Bericht vorzulegen, der folgendes berücksichtigt: Beanspruchung der Natur durch militärische Planung und Vorhaben. Dieses sollte als Sonderteil beigefügt werden bzw. als besonderer Abschnitt im Umweltbericht gekennzeichnet werden, wo sich das vor dem Hintergrund der Fähigkeiten der Militärs ausdrückt, uns zu verteidigen. Ich möchte insofern bitten, daß man sich wirklich einmal Gedanken darüber macht, in Einzelplan 14 ein besonderes Kapitel „Umweltschutz" auszuweisen, damit grundsätzlich geprüft werden kann, was man für den Umweltschutz tut. Dann kann man ganz gezielt nachweisen, daß dieses oder jenes nicht erfolgt ist.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schierholz [GRÜNE])

    — Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Schierholz.

    (Dr. Schierholz [GRÜNE]: War nicht wichtig!)

    — „War nicht wichtig", na, ja. Ich dachte, Ihre Beiträge sind immer sehr wichtig.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)