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ID1020107800

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    Plenarprotokoll 10/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Verantwortung aller demokratischen Parteien gegenüber Anfängen antisemitischer Tendenzen Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15413 B Klein (München) CDU/CSU 15414 C Frau Renger SPD 15415 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 15416 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15417 B Dr. de With SPD 15418A Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 D Weirich CDU/CSU 15419 D Duve SPD 15421 B Lowack CDU/CSU 15422 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15423 B Waltemathe SPD 15423 D Schäfer (Mainz) FDP 15424 C Reddemann CDU/CSU 15425 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5083 — Saurin CDU/CSU 15426 B Bachmaier SPD 15427 D Beckmann FDP 15429 C Mann GRÜNE 15430 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15432 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — Dr. Götz CDU/CSU 15434 B Schmidt (München) SPD 15437 B Kleinert (Hannover) FDP 15440 C Tatge GRÜNE 15442 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15443 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4618 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4718 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan — Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksachen 10/1578 (neu), 10/4472 — Bayha CDU/CSU 15445 C Frau Weyel SPD 15447 B Bredehorn FDP 15448 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 15449 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15451A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15453 B Frau Blunck SPD 15455 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 15457 A Werner (Dierstorf) GRÜNE 15458 D Paintner FDP 15460 D Schulte (Menden) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15462 A Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 30 GO) 15462 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kastning, Kuhlwein, Bernrath, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Weisskirchen (Wiesloch), Vogelsang, Dr. Penner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neue Informations- und Kommunikationstechnologien und Bildung — Drucksache 10/4580 — Kastning SPD 15462 D Schemken CDU/CSU 15464 B Frau Dann GRÜNE 15465 D Dr.-Ing. Laermann FDP 15466 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 15467 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltschutz und Bundeswehr — Drucksachen 10/2090, 10/3529 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Naturbeeinträchtigung durch Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2221, 10/3530 — Frau Hönes GRÜNE 15469A Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 15471A Dr. Klejdzinski SPD 15472 D Ronneburger FDP 15475 B Kolbow SPD 15477 C Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 15479 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 15481 D Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Zentrales Verkehrs-Informations-System (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt — Drucksachen 10/2226, 10/3761 — Mann GRÜNE 15484 D Broll CDU/CSU 15486 C Wartenberg (Berlin) SPD 15488 C Baum FDP 15490 C Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15492 A Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/4725 — Mann GRÜNE 15493 D Helmrich CDU/CSU 15494 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 III Dr. de With SPD 15495 D Kleinert (Hannover) FDP 15496 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz — Strafaussetzung zur Bewährung — Drucksache 10/5061 — 15497 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz — Drucksache 10/5062 — 15497 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/5063 — 15497 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4748 — Frau Augustin CDU/CSU 15497 D Delorme SPD 15498 D Eimer (Fürth) FDP 15500A Frau Wagner GRÜNE 15501A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 15502 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main- Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — 15502 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" —Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksachen 10/2666, 10/3511 — . . . 15502 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 10/4947 — 15502 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1986 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/4363, 10/4724 — . . . . 15503A Beratung der Sammelübersicht 136 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5056 — 15503 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempo 100 — Drucksache 10/5050 (neu) — 15503 C Nächste Sitzung 15503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15505* A Anlage 2 Privatisierung des Reinigungsdienstes und der Kfz-Werkstätten der Bundespost; Kostenersparnis MdlAnfr 1 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15505* B Anlage 3 Anteil von Firmengründungen an den Konkursen 1984 und 1985 MdlAnfr 83 21.02.86 Drs 10/5081 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15506*A Anlage 4 Vereinbarkeit der allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes MdlAnfr 88 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 15506* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15413 201. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Böhm (Melsungen) ** 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Ertl 27. 2. Gansel 28. 2. Gallus 27. 2. Gattermann 27. 2. Genscher 28. 2. Hauck 27. 2. Graf Huyn 28. 2. Dr. Jahn (Münster) 27. 2. Kohn 28. 2. Dr. Kreile 27. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer ** 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 2. Dr. Penner 28. 2. Poß 27. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) ** 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Schröer (Mülheim) 27. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 2. Spilker 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 27. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 1): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den Reinigungsdienst und die Kraftfahrzeugwerkstätten privatisiert, und wenn ja, welche Kostenersparnis wird hierdurch erzielt? Im Bereich der Deutschen Bundespost werden viele Dienstgebäude schon seit Jahren durch Unternehmen gereinigt. Der Anteil der Fremdreinigung betrug am 1. Januar 1986 fast die Hälfte, nämlich 47 v. H. der Gesamtreinigungsfläche von rund 17 Millionen m2 in den Postobjekten. Die Deutsche Bundespost gibt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM für die Reinigung ihrer Gebäude aus. Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zwingt zu Überlegungen, wie diese Dienstleistung für die Deutsche Bundespost am wirtschaftlichsten erbracht werden kann. In den letzten Jahren haben Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof übereinstimmend die Unwirtschaftlichkeit der Eigenreinigung festgestellt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Deutschen Bundespost in zahlreichen Objekten unterschiedlicher Größe und Nutzung haben ergeben, daß die Eigenreinigung mehr als doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung. Die Postdienststellen sind daher mit Verfügung vom 28. Dezember 1984 angehalten worden, die Fremdreinigung in den Nichtsicherheitsbereichen im Rahmen des Möglichen auszuweiten. Die Sicherheitsbereiche - etwa 25 v. H. der Gesamtfläche - bleiben in Eigenreinigung. Aus Anlaß der im letzten Jahr begonnenen Umstellung wird keine Post-Reinigungskraft entlassen; auch die Wochenarbeitszeit wird nicht gekürzt. Deshalb können keine sozialen Härten aufkommen. Durch diese Maßnahme in der Gebäudereinigung wird die Deutsche Bundespost in dem vorgesehenen Umstellungszeitraum von 10 Jahren etwa 500 Millionen DM und in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung jährlich etwa 200 Millionen DM einsparen können. Anfang 1984 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Unternehmensberatung Knight Wendling AG (KW) beauftragt, ein Strategisches Konzept für das Postwesen zu erstellen. Ein Teilbereich davon ist das Betriebskonzept Logistik und Werkstätten, in welchem unter anderem die Instandhaltung der Kfz und Anhängerfahrzeuge der Deutschen Bundespost begutachtet worden ist. Dieses Gutachten der Unternehmensberatung ist intern von einer Projektgruppe Werkstättendienst geprüft worden. In der Beurteilung des Gutachtens wird zusammenfassend festgestellt, daß die im Gutachten ausgewiesenen Rationalisierungspotentiale zwar nicht schlüssig nachvollziehbar sind, daß das Gutachten jedoch eine Reihe von Hinweisen und Anregungen enthält, die es wert sind, auch im Detail untersucht zu werden. Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin hat die Unternehmensberatung festgestellt, daß in den vergangenen Jahren schon eine beachtliche Steigerung der Produktivität erreicht werden konnte und dieser Anpassungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Ausgehend vom Ist-Zustand und auf Grundlage des Gutachtens KW, sowie ergänzt durch gezielte Untersuchungen, wird das langfristige Konzept für die Fahrzeug-Instandhaltung fortentwickelt. Ungeachtet dessen ist in geeigneten Fällen eine Steigerung des vergabefähigen Anteils der Kfz-In- 15506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 standhaltung an Privatwerkstätten künftig vorgesehen. Wesentlich dabei ist, daß außer dem selbstverständlich zu fordernden Gebot der Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Zweckmäßigkeit auch Gesichtspunkte der Ordnungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Sozialverträglichkeit angemessen zu berücksichtigen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 83): Können von der Bundesregierung Auskünfte darüber gegeben werden, wie hoch der Anteil von neuen Firmengründungen an den Firmenpleiten der Jahre 1984 und 1985 gewesen ist? Die amtliche Statistik unterscheidet bei den Insolvenzen nur zwischen Unternehmen, die jünger bzw. die älter als 8 Jahre sind; neugegründete Unternehmen werden nicht gesondert erhoben. Der Anteil von Unternehmen, die jünger als 8 Jahre waren, an den Insolvenzen lag 1980 mit 81,1 % am höchsten und ist seitdem kontinuierlich gesunken; 1984 betrug der Anteil junger Unternehmen an den Insolvenzen 75,4 %, 1985 lag er bei 74,8 %. Hier sollte aber beachtet werden, daß zwar 1985 rd. 10 200 junge Unternehmen durch Insolvenz aus dem Markt ausgeschieden sind, dies aber bezogen auf die Zahl der gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen, nämlich 318 000 in 1985, nur rd. 3% ausmacht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 88): Sind die allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AAB-BML) mit dem Bundesminister der Justiz im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes abgestimmt worden, und hält es die Bundesregierung z. B. mit dem AGB-Gesetz vereinbar, in allgemeinen Auftragsbestimmungen Vertragsstrafenversprechen abzufordern (vgl. AAB-BML XIII Nr. 4)? Die „Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AABBML)" sind vom BML im Rahmen seiner eigenen Ressortkompetenz getroffen worden (Art. 65 Satz 2 GG). Der Bundesminister der Justiz wurde nicht eingeschaltet, weil eine rechtsförmliche Prüfung nicht in Betracht kam (§§ 38 und 67 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil — GGO II). Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen als richtig bestätigt. II. Die AAB-BML sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sind insbesondere auch mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" vereinbar. Die AAB dienen der zielgerechten, effizienten Durchführung einer staatlichen Aufgabe, die im Haushalt des BML wie folgt festgelegt ist: „Im Interesse der deutschen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) beteiligt sich der Bund an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen dieser Wirtschaftszweige mit eigenen Beiträgen." Seine eigene Verpflichtung, die öffentlichen Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Agrarwirtschaft einzusetzen, hat der Bund in jedem Falle sicherzustellen, auch soweit er sich zur Durchführung seiner Messebeteiligungen privater Messegesellschaften bedient. Allein die Tatsache, daß das BML zur Einschaltung von Messegesellschaften das zivilrechtliche Institut eines Geschäftsbesorgungsvertrags (kurz Auftrag genannt) anwendet, führt nicht dazu, daß die AAB-BML an den Maßstäben privatrechtlicher Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu messen seien. Selbst für diesen Fall enthalten die AABBML jedoch nichts, was dem AGB-Gesetz zuwiderlaufen könnte. Eine zutreffende Würdigung aller Bestimmungen der AAB-BML läßt deutlich erkennen, daß den Auftragnehmern Vorgehensregeln gegeben werden, — die dem ziel- und zweckgerechten sowie effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel (Nutzen der Agrarwirtschaft) dienen — und die dem verantwortlichen BML die notwendige Mitwirkung bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Messebeteiligungen ermöglichen. Auch Bestimmungen und Hinweise über Folgen nicht gehöriger Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben gehören zum Wesen einer sachgerechten Verwendung der öffentlichen Mittel. Dies gilt auch für die in Ziffer XIII. Nr. 4 vorgesehene Vertragsstrafe. Hier handelt es sich um folgendes: Ein wesentliches Element der Messebeteiligungen des Bundes ist das gemeinsame Auftreten des Bundes mit „seiner Wirtschaft". Damit wird gegenüber dem Ausland die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft — das Einstehen des Staates für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen — bewußt herausgestellt. Dies gilt insbesondere für Länder mit staatlich orientierter Wirtschaft, die im Staat ihren „richtigen Partner" sehen. Im Sinne der Zweckbestimmung der Messebeteiligung (Bund beteiligt sich im Interesse der Agrarwirtschaft) ist es deshalb geboten, daß der Bund als Träger der Ausstellung auftritt (entsprechende Be- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15507* schriftung des Messestandes und in Informationsschriften). Es gab Fälle, in denen Auftragnehmer sich trotz wiederholter Abmahnungen als Träger der Ausstellung deklarierten (vgl. Seite 11 oben AAB-BML). Um solchen Vorfällen nicht durch Ausschluß des betreffenden Auftragnehmers begegnen zu müssen, wurde das weniger einschneidende Mittel der Androhung einer Vertragsstrafe vorgesehen. Dieser Ausnahmefall kann korrekt handelnde Auftragnehmer nicht stören. Die gewählte Art der Sicherung der öffentlich-rechtlichen Ziele der staatlichen Messebeteiligungen ist keineswegs vergleichbar mit einer gemäß § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz unzulässigen Vertragsstrafe. Dort sind völlig andere Fälle betroffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Bayha


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach fast zweijähriger Beratung in den Ausschüssen liegt heute dem Deutschen Bundestag ein neues Pflanzenschutzgesetz als Ablösegesetz zur Beratung und Beschlußfassung vor. Das bisherige deutsche Pflanzenschutzrecht war streng und gut; es war vielleicht sogar das beste der Welt. Dies hat uns aber nicht daran gehindert, es zum Schutz von Mensch, Tier und Natur zu verbessern, wo neue Erkenntnisse dies geboten.
    Der vorgelegte Regierungsentwurf ist in den Ausschußberatungen — zum Teil auch auf Anregung des Bundesrates — noch in wesentlichen Teilen geändert und ergänzt worden, in 46 Fällen im Einvernehmen mit der SPD-Fraktion.
    Die Beratungen waren geprägt durch ein Höchstmaß an Sachlichkeit und Verantwortungsbewußtsein, wofür ich mich als Berichterstatter bei der Mitberichterstatterin, Frau Weyel, bei den Kollegen im Ausschuß und besonders auch bei den Beamten des Landwirtschaftsministeriums herzlich bedanken möchte.
    Lassen Sie mich auf einige Punkte etwas konkreter eingehen. Erstens. Der Schutz des Naturhaushalts wird erstmals gleichrangig neben den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gestellt. Dies ist gerechtfertigt, weil der Naturhaushalt und seine Bestandteile die Lebensgrundlage des Menschen sind und ihr Schutz damit auch dem Schutz des Menschen dient.
    Zweitens. Wichtig ist die neue Vorschrift, daß Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden dürfen. Zur Konkretisierung des Begriffs der guten fachlichen Praxis ist klargestellt — über die Regierungsvorlage hinausgehend —, daß dabei die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen sind. Ziel des integrierten Pflanzenschutzes soll sein, daß der Landwirt verantwortungsbewußt eine Kombination von Maßnahmen einsetzt, um Schadorganismen in ökonomisch und ökologisch vertretbarer Weise unter der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten. Für den chemischen Pflanzenschutz bedeutet dies, daß er nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie notwendig" gehandhabt wird.
    Drittens. Mit den neuen Bestimmungen wird nunmehr der Sachkundenachweis für alle Betriebe der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus eingeführt, da der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besondere Vorsicht erfordert. Selbstverständlich bedarf die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln besonders strenger Maßstä-



    Bayha
    be. Dieser Bereich wird daher künftig in einer Verordnung nach dem Chemikaliengesetz, der Gefahrenstoffverordnung, geregelt.
    Viertens. In der Regierungsvorlage war keine Regelung der sogenannten Zweitanmelderfrage vorgesehen. Im Gesetz ist nunmehr eine Regelung enthalten, die die Wiederholung von Tierversuchen verhindert, die Eigenverantwortung des Herstellers sicherstellt und sich an dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität orientiert.
    Die Wiederholung von Tierversuchen soll dadurch ausgeschlossen werden, daß der Nachantragsteller die Verwertung von Unterlagen eines Zulassungsinhabers, die Tierversuche voraussetzen, beantragen kann, falls eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist. Um für den Zulassungsinhaber mögliche Wettbewerbsnachteile auszuschließen, hat der Antragsteller vor einer Verwertung eine Sperrfrist einzuhalten und danach eine Entschädigung zu leisten. Die Sperrfrist ist so bemessen, daß es für den Antragsteller in jedem Fall zeitlich uninteressant ist, Tierversuche zu wiederholen. Die Entschädigung für nicht wiederholte Tierversuche wurde von uns im Wege einer Pauschalregelung auf 50 v. H. der ersparten Aufwendungen festgesetzt. Der Schutzzeitraum für die Unterlagen des Vorantragstellers soll nicht länger als 10 Jahre seit der Zulassungsentscheidung sein, bei der die Unterlagen des Vorantragstellers erstmals beurteilt wurden. In die Regelung einbezogen ist auch die Verwertung von Zulassungsunterlagen, die von der Zulassungsbehörde nachgefordert werden.
    Fünftens. Auch die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln wird in Zukunft verbessert. So müssen künftig z. B. bei den im Inland abgesetzten Produkten Anwendungsverbote oder -beschränkungen auf den Behältnissen angegeben sein. Damit wird der Anwender, ohne daß er erst auf die bestehenden Rechtsnormen selbst zurückgreifen muß, über die jeweiligen Vorschriften informiert. Dies erleichtert die Einhaltung dieser Vorschriften.
    Sechstens. Eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Planzenschutzmitteln ist nur zu erwarten, wenn der Anwender ausreichend über das jeweilige Pflanzenschutzmittel und über die bei der Anwendung möglicherweise auftretenden Gefahren informiert wird. Um die notwendige Aufklärung und Beratung sicherzustellen, sind Regelungen über die fachlichen Kenntnisse der Verkäufer im Einzelhandel zu treffen. Ferner sind wir — wieder über die Regierungsvorlage hinausgehend — der Auffassung, daß Pflanzenschutzmittel im Einzelhandel nicht mehr durch Selbstbedienung in Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Handel bedeutet dies, daß Pflanzenschutzmittel dem unmittelbaren Zugriff seitens des Kunden entzogen sein müssen.
    Siebtens. Die Bundesrepublik Deutschland als eines der im Export von Pflanzenschutzmitteln führenden Länder steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, daß mit diesem Export keine unvertretbaren Gefahren für die importierenden Staaten, aber auch für die Bundesrepublik selbst verbunden sind. Damit
    auch im Ausland eine möglichst wirkungsvolle und umweltschonende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgen kann, wurde die Verpflichtung geschaffen, Behältnisse und abgabefertige Packungen der für den Export vorgesehenen Pflanzenschutzmittel mit festgelegten Angaben zu versehen.
    Das neue Gesetz enthält darüber hinaus eine Ermächtigung, die Ausfuhr von bestimmten Pflanzenschutzmitteln oder von Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Wirkstoffen zu verbieten. Flankiert wird diese neue Regelung von der Verpflichtung, internationale Vereinbarungen, insbesondere den Verhaltenskodex der FAO für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, bei der Ausfuhr zu berücksichtigen.
    Achtens. Zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis gehört untrennbar die Verwendung einwandfrei funktionierender Pflanzenschutzgeräte. Das neue Gesetz trifft Regelungen für Neugeräte und für im Gebrauch befindliche Geräte. Neue Pflanzenschutzgeräte dürfen künftig nur vertrieben werden, wenn der Hersteller oder der Verkäufer vor dem erstmaligen Vertrieb oder der Importeur gegenüber der zuständigen Behörde, der BBA, erklärt, daß die amtlich festgesetzten Anforderungen eingehalten werden. Ergibt eine behördliche Nachprüfung, daß die Anforderungen nicht eingehalten werden, so wird der Vertrieb dieses Gerätetyps verboten.
    Hinsichtlich der Überprüfung der Gebrauchtgeräte sind wir der Meinung, daß der zuständige Bundesminister ermächtigt werden muß, diese gegebenenfalls bundeseinheitlich regeln zu können. Die Länder können bestimmen, daß amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten Prüfungen durchführen.
    Neuntens. Auch von Pflanzenstärkungsmitteln — das sind Mittel, mit denen im Rahmen der verschiedenen alternativen Landbaumethoden eine weitgehende Widerstandsfähigkeit der Kulturen gegen Schadorganismen erreicht werden soll — gehen bei Mißbrauch Gefahren für die Gesundheit von Mensch, Tier und für den Naturhaushalt aus; denn die Natur selbst produziert die stärksten Gifte. Es muß deshalb sichergestellt werden, daß der Hersteller, Vertriebsunternehmer oder Einführer ausreichende Kenntnis über die Eigenschaften sowie über Art, Menge und Zusammensetzung der Pflanzenstärkungsmittel hat, bevor er sie in den Verkehr bringt. Wir sind der Auffassung, daß für diese Mittel eine Verpflichtung zur Anmeldung bei der BBA (Biologischen Bundesanstalt) ausreicht. Mit der Anmeldung übernimmt der Anwender die Verantwortung, daß das Pflanzenstärkungsmittel keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf den Naturhaushalt hat.
    Meine Damen und Herren, die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zur zweiten Lesung lehnen wir ab. Sie sind bereits im Ausschuß behandelt worden. Wir sind der Auffassung, daß sie keine materielle Verbesserung des Gesetzes bringen.
    Die Anträge der Fraktion DIE GRÜNEN, die erst vorhin verteilt worden sind, lehnen wir ebenfalls ab.
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15447
    Bayha
    Da es sich um eine verbundene Debatte mit einem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Verbot von Lindan handelt, möchte ich hinzufügen, daß wir die Anträge auf den Drucksachen 10/1578 und (neu) 10/4472 ebenfalls ablehnen.
    Meine Damen und Herren, das neue Pflanzenschutzgesetz ist ein mutiger Schritt in die Zukunft. Zur ordnungsgemäßen Durchführung ist es notwendig, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen die entsprechenden finanziellen Mittel und Stellen bewilligt. Denn ein Gesetz ist eben nur so gut, wie es durchgeführt werden kann. Und dazu gehören in der Tat Personalstellen und Finanzmittel.
    Besonders wichtig erscheint mir auch, daß nunmehr die notwendige Rechtsharmonisierung auf EG-Ebene herbeigeführt wird, damit für die deutsche Landwirtschaft keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
    Mit diesem Gesetz wird eines der wichtigsten Umweltschutzgesetze dieser Legislaturperiode verabschiedet. Ich bin davon überzeugt, daß es sich um ein sehr gutes Gesetz handelt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Weyel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gudrun Weyel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter den Faktoren, die die Entwicklung der Landwirtschaft im 20. Jahrhundert entscheidend prägten und zu den enormen Steigerungen der Flächenerträge und der Arbeitsproduktivität führten, kommt dem chemischen Pflanzenschutz besondere Bedeutung zu. In den letzten dreißig Jahren erlangten die Pflanzenschutzmittel wachsende Verbreitung. Ihr Verbrauch stieg allein in den letzten zehn Jahren um mehr als 60 %, wobei der Gesichtspunkt der Rationalisierung der Arbeit sicher eine große Rolle spielte.
    Gleichzeitig stiegen in diesen letzten zehn Jahren die Bedenken gegenüber den Auswirkungen. So wurden entgegen früheren Vermutungen vereinzelt Pflanzenbehandlungsmittel im Grundwasser nachgewiesen. Die Fragen der Abbaubarkeit oder der Anreicherung im Boden fanden erhöhte Aufmerksamkeit.
    In seinem Gutachten wies Professor Diercks 1984 darauf hin, daß bei allen Pflanzenschutzmitteln mit fehlerhaften und wirtschaftlich unnötigen Anwendungen in erheblichem Umfang zu rechnen sei. Er bezifferte die gegenwärtig durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen mit Herbiziden zu 50 % als überflüssig, wobei zu bedenken ist, daß ein großer Teil dieser Mittel bei Präventivmaßnahmen benutzt wird und man erst hinterher weiß, ob das notwendig war oder nicht.
    Hinzu kamen wiederholt Meldungen über toxische Wirkungen zulässiger Mittel oder über die Beendigung des Vertriebs von Mitteln wegen neuer negativer Erkenntnisse.
    Die Novellierung des Gesetzes war also notwendig. Am Beginn der Diskussion stand die Frage
    nach der Zielrichtung. Die macht sich eigentlich schon im Gesetzestitel bemerkbar. Der Regierungsentwurf spricht vom „Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen". Der Entwurf, den Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eingebracht hat, trägt den Titel: „Gesetz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel". Damit ist schon der Unterschied in der Zielrichtung deutlich. Wir haben in einem der von uns vorgelegten Anträge beantragt, dieses Gesetz als „Gesetz für die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln" zu bezeichnen, um besonders den Charakter des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt deutlich zu machen.

    (Beifall bei der SPD)

    Entsprechendes gilt für die Zweckbestimmungen. Wir sind der Meinung, daß der Schutz in § 1 an erster Stelle stehen muß und alles andere weiter hinten kommen kann.
    Auch die Sprache trägt etwas zur Verwirrung bei: Handelt es sich um Pflanzenschutzmittel oder um Pflanzenbehandlungsmittel? Bisher hießen sie Pflanzenbehandlungsmittel. Warum dieser Ausdruck geändert wurde, ist eigentlich nicht ganz klar.
    In den Diskussionen macht sich auch ein tiefes Mißtrauen zwischen den Vertretern des Naturschutzes und denen bemerkbar, die eine weitere Benutzung chemischer Pflanzenschutzmittel für notwendig halten.
    Auch seitens der Opposition darf man feststellen, daß das Gesetz in der vorliegenden Form Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Gesetz enthält. Ihnen liegen ja zwei Entwürfe vor, nämlich die Drucksache mit dem Regierungsentwurf und die Drucksache mit der Beschlußfassung des federführenden Ausschusses unter Einarbeitung all dessen, was Herr Bayha zum Teil schon genannt hat. Dabei wird deutlich, daß im Laufe der Beratungen doch noch einige Verbesserungen erreicht werden konnten.
    Eine Verbesserung gilt für den Bereich der Zulassung, bei der vor allem die Fragen der Analyse-verfahren, der Rückstandsbeseitigung sowie der Abbau- und Reaktionsprodukte entsprechend neuen Erkenntnissen zu berücksichtigen sind. Wir beantragen dazu allerdings eine Verschärfung; sie liegt Ihnen auch vor.
    Eine Verbesserung konnte im Bereich der Anwendung erzielt werden: Sie wurde bezüglich der Freiflächen eingegrenzt. Ich nenne nur ein Beispiel: Die Bundesligaclubs werden ihre Rasenflächen in Zukunft nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandeln dürfen. Ähnliches gilt für die gepflasterten Freiflächen.
    Eine Verbesserung gab es beim Grundsatz des integrierten Pflanzenschutzes bezüglich der Anwendung in Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau sowie bei der Präzisierung des Begriffes „gute fachliche Praxis". Es wäre allerdings besser gewesen, wenn die bestehenden Kann-Bestimmungen



    Frau Weyel
    durch ein obligatorisches Prüfungsverfahren für die Geräte ersetzt worden wären.
    Besonders empfindlich ist der Haus- und Kleingartenbereich, weil man dort noch stärker mit fehlendem Fachwissen und Fehlern bei der Herstellung von Verdünnern rechnen muß. Die Kleingartenvereine haben anerkennenswerte Schulungsarbeit geleistet; aber sie erreichen nur einen Teil des betroffenen Personenkreises. Daher haben wir die Abgabe im Selbstbedienungsverfahren untersagt und vom Verkäufer den Nachweis der Sachkunde verlangt. Außerdem muß der Hersteller gebrauchsfertige Mischungen oder Packungen mit Dosiereinrichtungen abgeben.
    Besser wäre es, wenn unserem Antrag zugestimmt würde, den Gebrauch von Herbiziden auf land- und forstwirtschaftliche sowie erwerbsgärtnerische Flächen zu beschränken. Hilfreich für die Natur wäre es auch, wenn Feldraine beim Spritzen ausgespart würden, so daß am Feldrand sogenannte Saumbiotope entstehen könnten. Hier können vor allem die Bundesländer bei der Umsetzung des Gesetzes eine ganze Menge tun.
    Besondere Aufmerksamkeit verdient der Schutz des Wassers. Deshalb beantragen wir, für Wasserschutzgebiete eine Sperrfrist von zwei Jahren nach der Zulassung vorzusehen, außer wenn die Anwendung in Wasserschutzgebieten bei der Zulassung von der Biologischen Bundesanstalt ausdrücklich vorgesehen ist.
    Ein besonders heikles Kapitel ist der Export von Pflanzenbehandlungsmitteln; dies ist auch in den mitberatenden Ausschüssen durchaus deutlich geworden. Wir stellen den Antrag, daß dafür die gleichen Bedingungen gelten sollen wie für die Einfuhr. Das heißt, die Mittel sollen bei der Zulassung in einem anderen Land den gleichen Bedingungen unterliegen wie bei der Zulassung in der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der SPD)

    Es kann eigentlich dem Ruf der deutschen Industrie nur förderlich sein, wenn eine solche Einschränkung in den Ländern, die die Mittel einführen, bekannt ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Von der Industrie wird auch bestätigt, daß die meisten Staaten die Zulassung in einem sogenannten Hochregistrierungsland verlangen, wenn sie eine Importgenehmigung erteilen.
    Schließlich ist die Frage der Gefährdungshaftung offen. Es ist uns bekannt, daß europäische Lösungen im Gang sind. Aber die Umsetzung in nationales Recht wird noch geraume Zeit dauern. Deswegen wäre es besser, eine Regelung, wie wir sie bereits im Arzneimittelgesetz haben, schon zu dieser Zeit auch im Pflanzenschutzgesetz einzuführen.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Anträge liegen Ihnen vor. Wir bitten noch einmal um Ihre Zustimmung.
    Ich möchte noch eine Frage anschneiden, die Herr Bayha bereits behandelt hat. Wenn man alles, was in diesem Pflanzenschutzgesetz steht, ernsthaft tun will, müssen die notwendigen Bedingungen bei der Umsetzung stimmen. Der Haushaltsausschuß hat in seinem Bericht deutlich gemacht, daß ein Mehrbedarf von 43 Personalstellen bei der Biologischen Bundesanstalt und beim Bundesgesundheitsamt besteht, wobei 2,5 Stellen auf das Gesundheitsamt und 40,5 auf die Biologische Bundesanstalt entfallen. Der Haushaltsausschuß hat gleichzeitig festgestellt, daß dieser Personalbedarf durch Umsetzungen aus dem vorhandenen Personalbestand erfolgen soll. Dies führt dazu, daß andere Aufgaben der Biologischen Bundesanstalt vernachlässigt werden müssen. Damit wird aber das Fernziel, in steigendem Maße chemische Pflanzenschutzmittel durch naturgemäße Verfahren zu ersetzen oder zu ergänzen, in Frage gestellt, denn dann fehlen Forschungskapazitäten für diesen Bereich.

    (Zuruf des Abg. Bayha [CDU/CSU])

    Wer es mit dem Schutz des Naturhaushalts, einer neuen Bodenkonzeption, verbessertem Wasserschutz ernst meint, muß der zuständigen Biologischen Bundesanstalt Personal und Sachkosten im benötigten Umfang zugestehen.

    (Beifall bei der SPD und Zustimmung des Abg. Werner [Dierstorf] [GRÜNE])

    Ähnliches gilt für die Ausstattung der Pflanzenschutzdienste in den Ländern. Es kann nicht angehen, daß wegen eines fehlenden Geräts im Preis von 1 000 DM mögliche Verfahren des natürlichen Schutzes außer acht bleiben.
    Auf Grund der aufgeführten Mängel machen wir unsere Zustimmung in der dritten Lesung davon abhängig, daß unseren vorliegenden Anträgen zugestimmt wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, müssen wir in der dritten Lesung leider ablehnen.

    (Eigen [CDU/CSU]: Oh wie schade!)

    Zum Tagesordnungspunkt 4 b sage ich abschließend, daß sich die SPD-Fraktion der Beschlußfassung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anschließt.

    (Beifall bei der SPD)