Plenarprotokoll 10/200
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
200. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986
Inhalt:
Aktuelle Stunde betr. Ausbildungsplatzsituation
Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15377 A
Nelle CDU/CSU 15378 B
Frau Wagner GRÜNE 15379 A
Neuhausen FDP 15379 D
Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 15380 D
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15382 A
Rossmanith CDU/CSU 15382 D
Kastning SPD 15383 C
Schemken CDU/CSU 15384 C
Kuhlwein SPD 15385 C
Pöppl CDU/CSU 15386 C
Grünbeck FDP 15387 C
Frau Pack CDU/CSU 15388 D
Fragestunde
— Drucksache 10/5081 vom 21. Februar 1986 —
Anstieg des Anteils der Gebrauchtimmobilien an allen erworbenen Eigenheimen seit 1982
MdlAnfr 3 21.02.86 Drs 10/5081 Huonker SPD
Antw StSekr von Loewenich BMBau . . 15390A ZusFr Huonker SPD 15390 A ZusFr Schlatter SPD 15390C ZusFr Dr. Sperling SPD 15390 C
Baugenehmigungen für Wohnungen in neu errichteten Wohnungsbauten von 1983 bis 1990
MdlAnfr 4 21.02.86 Drs 10/5081 Schlatter SPD
Antw StSekr von Loewenich BMBau . 15390 D
ZusFr Schlatter SPD 15391A
ZusFr Dr. Sperling SPD 15391 B
ZusFr Huonker SPD 15391C
Bestechungsaffäre in Ägypten mit bundesdeutscher Beteiligung
MdlAnfr 7, 8 21.02.86 Drs 10/5081 Volmer GRÜNE
Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 15391 D
ZusFr Volmer GRÜNE 15391D
Durchführung von Übungen durch Mitglieder des „Bundes Deutscher Legionäre" auf Bundeswehrschießplätzen
MdlAnfr 11 21.02.86 Drs 10/5081 Rusche GRÜNE
Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15392 C
ZusFr Rusche GRÜNE 15392 C
ZusFr Senfft GRÜNE 15392 D
ZusFr Frau Hönes GRÜNE 15392 D
ZusFr Mann GRÜNE 15393A
ZusFr Volmer GRÜNE 15393A
Veröffentlichungen über mutmaßliche strafbare Handlungen des Hauptabteilungsleiters Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986
MdlAnfr 12, 13 21.02.86 Drs 10/5081 Pauli SPD
Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 15393 B
ZusFr Pauli SPD 15393 C
ZusFr Mann GRÜNE 15393 D
Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung BadenWürttemberg über Abänderungen des Bundesfernstraßenbedarfsplanes
MdlAnfr 33, 34 21.02.86 Drs 10/5081 Antretter SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15394 C
ZusFr Antretter SPD 15394 C
ZusFr Roth SPD 15395 B
ZusFr Haungs CDU/CSU 15395 C
ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 15396 C
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau von Bundesstraßen im Bereich Pforzheim; Einwände der Bundesregierung bei ausschließlicher Verwendung der Mittel für eine Umwelttrasse
MdlAnfr 35, 36 21.02.86 Drs 10/5081 Roth SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15396 C
ZusFr Roth SPD 15396 D
ZusFr Antretter SPD 15397 A
ZusFr Haungs CDU/CSU 15397 C
Vorlage der Studie über die tatsächliche Flottenkapazität und die Schätzung des Tonnagebedarfs im Verkehrsausschuß
MdlAnfr 40 21.02.86 Drs 10/5081 Hettling SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15398A
ZusFr Hettling SPD 15398A
Positiv-Negativ-Katalog für die Ablagerung von Sonderabfällen auf der Deponie Schönberg
MdlAnfr 51, 52 21.02.86 Drs 10/5081 Schulte (Menden) GRÜNE
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . . 15398 C
ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . . 15398 D
Deutsch-deutscher Sondermüllverkehr; Erfordernis einer Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes angesichts der vorgesehenen Änderung der EG-Richtlinie 84/631 über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle
MdlAnfr 53, 54 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Hönes GRÜNE
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . . 15399 B
ZusFr Frau Hönes GRÜNE 15399 C
ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 15399 D
Vereinbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 2. September 1985 im Asylverfahren eines jungen Tamilen mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG
MdlAnfr 56, 57 21.02.86 Drs 10/5081 Waltemathe SPD
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15400 C
ZusFr Waltemathe SPD 15400 D
Eindämmung der Asylanten-Welle in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Verhinderung der Einreise asylsuchender Tamilen mit Hilfe kommerzieller Fluchthelfer über Ostblockstaaten nach Schirnding in Bayern
MdlAnfr 58, 59 21.02.86 Drs 10/5081 Hinsken CDU/CSU
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15401 C
ZusFr Hinsken CDU/CSU 15401C
Anwerbung deutscher Söldner durch Vertreter der französischen Fremdenlegion
MdlAnfr 61 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Wagner GRÜNE
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15402 B
ZusFr Frau Wagner GRÜNE 15402 C
ZusFr Rusche GRÜNE 15402 C
Sonderreise eines BKA-Beamten zu einer internationalen Konferenz nach Pretoria im Februar 1986; Gegeneinladung von Polizeibeamten aus Südafrika in die Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 64, 65 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Borgmann GRÜNE
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15402 D
ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 15402 D
Pensionszahlungen an Hansjoachim
Tiedge
MdlAnfr 66, 67 21.02.86 Drs 10/5081 Stockhausen CDU/CSU
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15403 B
ZusFr Stockhausen CDU/CSU 15403 B
Kriterien für ein erpressungsrelevantes Sexualverhalten
MdlAnfr 73 21.02.86 Drs 10/5081 Rusche GRÜNE
Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 15403 C
ZusFr Rusche GRÜNE 15403 D
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986 III
Untersuchung der steuerlichen Situation der Seeschiffahrt in verschiedenen Staaten
MdlAnfr 74 21.02.86 Drs 10/5081 Hettling SPD
Antw PStSekr Dr. Voss BMF 15404 A
ZusFr Hettling SPD 15404 B
Ablehnung einer Unterzeichnung der europäischen Tierversuchskonvention
MdlAnfr 86 21.02.86 Drs 10/5081 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 15405A
ZusFr Stutzer CDU/CSU 15405 B
Verweigerung von Genehmigungen gemäß § 8 des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen; Vereinbarkeit der Versuche mit Pavianen mit dem Tierschutzrecht
MdlAnfr 87 21.02.86 Drs 10/5081 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 15405 C
ZusFr Stutzer CDU/CSU 15405 D
Verkauf von Schlachttieren aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt
MdlAnfr 91 21.02.86 Drs 10/5081 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 15406 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15406 C
Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte für in der Bundesrepublik Deutschland arbeitende DDR-Bürger
MdlAnfr 96 21.02.86 Drs 10/5081 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 15407 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15407 B
ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 15407 C
Nächste Sitzung 15407 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 15409*A
Anlage 2
Druckauftrag zur Herstellung eines fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweises
MdlAnfr 2 21.02.86 Drs 10/5081 Mann GRÜNE
SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15409* B
Anlage 3
Planung und Errichtung des Brutreaktors SNR 2; Grenze zwischen den von der Industrie zu tragenden und den durch die Bundesregierung finanziell zu unterstützenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
MdlAnfr 5, 6 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 15409* C
Anlage 4
Verlängerung der Startbahn des Flughafens Stuttgart-Echterdingen; Anwendung des Kollisionsrisikomodells zur Schonung der Weidacher Höhe
MdlAnfr 30, 31 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Dr. Hartenstein SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 15409* D
Anlage 5
Modernisierung der Bundesbahnstrecke Au-Altenkirchen-Limburg
MdlAnfr 32 21.02.86 Drs 10/5081 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 15410* C
Anlage 6
Beteiligung des Bundes an der HapagLloyd AG
MdlAnfr 41 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Weng (Gerlingen) FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 15410* D
Anlage 7
Einrichtung eines weiteren Grenzübergangs im Kreis Herzogtum Lauenburg für die Mülltransporte zur Deponie Schönberg/DDR; Einstellung der Transporte durch die Ortsmitte von Schlutup
MdlAnfr 49, 50 21.02.86 Drs 10/5081 von Schmude CDU/CSU
SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . 15411*A
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986
Anlage 8
Aufhebung des Visumzwangs für in EGLändern beschäftigte türkische Gastarbeiter
MdlAnfr 55 21.02.86 Drs 10/5081 Würtz SPD
SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . 15411*C
Anlage 9
Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge aus Vietnam
MdlAnfr 60 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . 15411*D
Anlage 10
Kosten der Sperranlagen der DDR seit 1961; Umfang des in Anspruch genommenen Geländes
MdlAnfr 68, 69 21.02.86 Drs 10/5081 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . 15412*A
Anlage 11
Wiedereinführung der Weinsteuer angesichts der Erfahrungen von 1926
MdlAnfr 77, 78 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Will-Feld CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 15412* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986 15377
200. Sitzung
Bonn, den 26. Februar 1986
Beginn: 8.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 28. 2.
Böhm (Melsungen) ** 28. 2.
Clemens 28. 2.
Dr. Corterier 28. 2.
Gansel 28. 2.
Dr. Geißler 26. 2.
Hauck 27. 2.
Kohn 28. 2.
Dr. Kreile 27. 2.
Lenzer ** 28. 2.
Marschewski 28. 2.
Dr. Mertens (Bottrop) 26. 2.
Dr. Meyer zu Bentrup 26. 2.
Müller (Düsseldorf) 26. 2.
Penner 26. 2.
Poß 27. 2.
Schlaga 28. 2.
Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2.
Schmidt (Hamburg) 28. 2.
Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2.
Schmidt (München) ** 28. 2.
Schröder (Hannover) 28. 2.
Schulte (Unna) ** 26. 2.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 26. 2.
Spilker 28. 2.
Stockleben 28. 2.
Toetemeyer 26. 2.
Dr. Unland ** 26. 2.
Voigt (Sonthofen) 26. 2.
Dr. Wieczorek 26. 2.
Wimmer (Neuss) 28. 2.
Frau Zeitler 28. 2.
Frau Zutt 28. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/ 5081 Frage 2):
Wann hat die Bundesdruckerei in Berlin (West) den Auftrag zur Herstellung eines fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweises erteilt, und sind im Hinblick auf die geplante Herstellung des Ausweises Personaleinstellungen vorgenommen worden?
Die Bundesdruckerei hat keinen Auftrag zur Herstellung eines fälschungssicheren und maschinenlesbaren Ausweises erteilt. Vielmehr hat der Bundesminister des Innern mit Schreiben vom 29. Mai 1979 die Bundesdruckerei gebeten, die organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die Einführung der neuen Ausweise aufzunehmen.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Die dafür vorgenommenen Personalvermehrungen führten nach Anordnung des ersten Fertigungsstops zu einem gewissen Personalüberhang. Dieser konnte erst in den folgenden Jahren durch das Nichtersetzen ausscheidender Mitarbeiter ausgeglichen werden. Danach wurden Personaleinstellungen für die Herstellung der neuen Personalausweise nicht mehr vorgenommen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 5 und 6):
Sind Energieversorgungsunternehmen im vergangenen Jahr an die Bundesregierung herangetreten mit der Information, daß sie beabsichtigen, in absehbarer Zeit mit der Planung und Errichtung eines Brutreaktors SNR 2 zu beginnen?
Wo sieht die Bundesregierung die Grenze zwischen der in der Verantwortung der Industrie liegenden Planung, für die es nach Auskunft der Bundesregierung keine staatlichen Subventionen geben soll und den die Planung begleitenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im sicherheits- und genehmigungsrelevanten Bereich, die von der Bundesregierung unterstützt werden entsprechend ihrer Antwort in der Fragestunde vom 15. Januar 1986 (Plenarprotokoll 10/186)?
Zu Frage 5:
Wie ich Ihnen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Januar dieses Jahres bereits mündlich auf eine entsprechende Anfrage von Ihnen mitgeteilt und schriftlich am 29. Januar bestätigt habe, ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Zeit Vorbereitungen zum Planungsauftrag für den SNR 2 laufen. Diese Planung dient der Vorbereitung der Bauentscheidung.
Zu Frage 6:
Planungsarbeiten für den SNR 2, die von der Bundesregierung grundsätzlich nicht bezuschußt werden, sind alle Arbeiten, die direkt die Ausarbeitung des Auftrags zum Bau des SNR 2 betreffen. Bei Zuschußanträgen für Arbeiten, die außerhalb dieses Planungsbereichs liegen, muß von Fall zu Fall entschieden werden, ob sie formal und inhaltlich förderungswürdig sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 30 und 31):
Auf Grund welcher veränderten Berechnungsmethoden kommt der Bundesminister für Verkehr heute zu dem Ergebnis, daß aus Sicherheitsgründen für den Flughafen StuttgartEchterdingen eine Verlängerung der Startbahn um 1 380 Meter nötig sei, während noch 1985 die über viele Jahre hinweg
15410* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986
unveränderte Auffassung vertreten wurde, eine Verschiebung der S-L-Bahn um 885 Meter genüge, um den Sicherheitsanforderungen von seiten des Bundes zu entsprechen?
Welches Ergebnis wäre zu erwarten, wenn das Kollisionsrisikomodell (CRM), dessen Anwendung die Schonung der Weidacher Höhe ermöglicht, auch für die Anflugsituation von Osten angewendet würde, entsprechend der Auffassung der ICAO und des Schweizer Gutachters Graf?
Zu Frage 30:
Der Ausbauplan des Landes Baden-Württemberg für den Flughafen Stuttgart sah ursprünglich neben der von Ihnen genannten Verlängerung der Start-und Landebahn um 1 380 m nach Osten auch eine großflächige Waldabholzung auf der im Westen gelegenen Weidacher Höhe vor. Das Land will nun diesen Waldbestand unter Beibehaltung der Planung im übrigen schonen.
Mit der Abholzung hätte die Weidacher Höhe die internationale Standard-Hindernisfreiheit der westlichen An- und Abflugfläche lediglich um rd. 30 m überragt. Diesem Plan hat das Bundesverkehrsministerium 1979 ohne Hinweis auf die Bahnlänge zugestimmt.
Mit dem Waldbestand ragt die Weidacher Höhe jedoch insgesamt um rd. 50 m über die An- und Abflugfläche. Damit wird die Überflughöhe über der Weidacher Höhe bei An- und Abflügen entscheidend verringert. Dies hat besondere Sicherheitsbedeutung für den Start nach Westen, bei dem auf ansteigender Bahn beschleunigt und der nahegelegene Höhenzug sicher überflogen werden muß. Auch bei Ausfall eines Triebwerks oder bei anderen technischen oder meteorologischen Störungen muß eine Kollision mit dem Höhenzug vermieden werden können.
Die geplante Bahnverlängerung nach Osten ist ebenfalls in vollem Umfange für die Durchführung von Allwetteranflügen der Betriebsstufe III (Anflug ohne Entscheidungshöhe) aus Osten erforderlich, da der zugehörige Fehlanflugteil für das Durchstarten einen bestimmten Sicherheitsabstand von der Weidacher Höhe im Westen haben muß. Die Betriebsstufe III ist Voraussetzung für automatisch gesteuerte Landungen. Diese erhöhen sowohl die Bedienungszuverlässigkeit Stuttgarts im Luftverkehr als auch in besonderem Maße die Sicherheit der Anflüge (hohe Ausfallsicherheit der Systeme, Verbesserung der Anfluggenauigkeit, die wegen der örtlichen Hindernissituation notwendig ist).
Nach eingehender Prüfung hält das Bundesverkehrsministerium die mit der Schonung des Waldes einhergehende Hindernisbeeinträchtigung unter der Bedingung für sicher und vertretbar, daß der Flughafenausbau mit einer Bahnverlängerung von 1 380 m verwirklicht wird. Eine auch nur teilweise Rücknahme der Bahnverlängerung würde dagegen den Abstand startender oder durchstartender Flugzeuge zur Weidacher Höhe weiter verringern und das Kollisionsrisiko erhöhen. Einem solchen Plan würde das Bundesverkehrsministerium deshalb nicht zustimmen. Das Problem reduziert sich letztlich auf folgende Kurzformel: In der Ausbauplanung kann entweder nur auf die Maßnahme „Abholzung des Waldes an der Weidacher Höhe" oder
nur auf die Baumaßnahme „Verlängerung der Start- und Landebahn nach Osten" verzichtet werden, nicht aber auf beide Maßnahmen zusammen.
Zu Frage 31:
Das Kollisionsrisikomodell ist nur für die Beurteilung von Fehlanflugverfahren unter normalen Bedingungen geeignet; d. h. wenn alle Triebwerke für den Fehlanflug zur Verfügung stehen. Fehlanflüge mit Triebwerkausfall werden mit dem Kollisionsrisikomodell weder im höhenmäßigen noch im seitlichen Streubereich ausreichend berücksichtigt.
Besondere meteorologische Bedingungen, wie sie im Leebereich der Weidacher Höhe gegeben sind, werden ebenfalls vom Kollisionsrisikomodell nicht erfaßt. Eine Beurteilung der Fehlanflugsituation in Richtung Westen nach dem Kollisionsrisikomodell ist daher nicht vertretbar.
Die ICAO hat im übrigen zur Anwendung des Kollisionsrisikomodells ausgeführt, daß die Anwendung des Kollisionsrisikomodells stets der zusätzlichen flugbetrieblichen Beurteilung bedarf. Diese hat zu dem o. a. Ergebnis geführt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 32):
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß im Rahmen des Programms „Modernisierung der Bundesbahnnebenstrecken" auch die DB-Strecke Au-Altenkirchen-Limburg-Frankfurt/Main modernisiert wird, wobei sowohl der Unterbau — zur Erhöhung der Reisegeschwindigkeit — als auch der Fahrzeugpark den heutigen Erfordernissen angepaßt werden muß, um ein attraktiveres Angebot zu gewährleisten?
Die Deutsche Bundesbahn, in deren eigenverantwortlicher Kompetenz die Bestimmung der notwendigen Einzelmaßnahmen und die Festlegung der Prioritäten liegen, hat mitgeteilt, daß im Abschnitt Limburg-Frankfurt der Relation Au-AltenkirchenLimburg-Frankfurt voraussichtlich zum Winterfahrplan 1986/87 bereits entsprechende Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung im Abschnitt Au-Limburg werden derzeit untersucht. Ergebnisse werden noch in diesem Jahr erwartet.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5081 Frage 41):
Ist die Bundesregierung bereit zuzusichern, daß der Bund sich weder direkt noch indirekt (z. B. über Staatsunternehmen wie Deutsche Bundesbahn oder Lufthansa) an der Ham-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986 15411*
burger Reederei Hapag Lloyd beteiligen wird, die nach einer Meldung des „Spiegel" in den Anteilen der Deutschen Bank und der Dresdner Bank zum Verkauf anstehen soll?
Die Bundesregierung ist aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an der Übernahme von Beteiligungen an privaten Wirtschaftsunternehmen interessiert. Sie ist vielmehr bestrebt, die Privatisierung vorhandener staatlicher Beteiligungen zu fördern. Für eine andere Beurteilung im Falle der Reederei Hapag-Lloyd AG sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Auch eine indirekte Beteiligung des Bundes an der Reederei Hapag-Lloyd AG wird nicht angestrebt. Sollte ein Unternehmen, an dem der Bund beteiligt ist, von sich aus Interesse an einer solchen Beteiligung haben, wird die Bundesregierung dieses Anliegen unter Würdigung der dafür vorgebrachten Gründe nach dem üblichen Verfahren prüfen.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 49 und 50):
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Verhandlungen mit der Regierung der DDR für die Mülltransporte zur Deponie Schönberg einen weiteren Grenzübergang in Wietingsbek oder an anderer Stelle im Kreis Herzogtum Lauenburg einzurichten, bzw. hat die DDR derartige Vorschläge von sich aus unterbreitet?
Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen, die Mülltransporte nach Schönberg künftig nicht mehr durch die Ortsmitte von Schlutup zu führen, sondern statt dessen über einen neu zu schaffenden Übergang unweit der bisherigen Kontrollstelle abzuwickeln, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten dieser Bestrebungen?
Die Bundesregierung ist nicht daran interessiert, den „Abfalltourismus" zu fördern, sondern erwartet von den Ländern, daß sie durch geeignete Maßnahmen die Beseitigung der anfallenden Abfälle im Inland sicherstellen, wie dies auch das Abfallbeseitigungsgesetz seit seiner 3. Novellierung vorrangig fordert.
Angesichts der bestehenden Engpässe bei den Abfalltransporten nach Schönberg durch den Lübecker Ortsteil Schlutup hat die Bundesregierung Verständnis für den Wunsch des Landes Schleswig-Holstein, einen besser geeigneten Grenzübergang für die Abfalltransporte in die DDR zu eröffnen.
Bevor die Bundesregierung hierüber mit der DDR in Verhandlungen eintritt, müssen allerdings die Grundstücksfragen und andere Vorfragen geklärt werden. Entsprechende Kontakte mit dem Land Schleswig-Holstein sind aufgenommen und lassen ein positives Ergebnis erwarten. Inwieweit die DDR einem neuen Grenzübergang zustimmt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Sie hat derartige Vorschläge von sich aus nicht unterbreitet.
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 55):
Denkt die Bundesregierung daran, den Visumzwang für türkische Gastarbeiter, die in den EG-Ländern beschäftigt sind, aufzuheben und damit entsprechend der Entscheidung der Benelux-Länder zu verfahren?
Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern für die in den anderen westeuropäischen Staaten ansässigen türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen bereits im Jahre 1982 Sichtvermerkserleichterung eingeführt. Danach können die Auslandsvertretungen diesem Personenkreis ohne Zustimmung der im Bundesgebiet zuständigen Ausländerbehörde Sichtvermerk und Durchreisesichtvermerke mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten erteilen. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von insgesamt drei Monaten bzw. zu mehrmaligem Durchreisen durch das Bundesgebiet.
Derzeit wird jedoch nicht erwogen, diesen Personenkreis gänzlich von der Sichtvermerkspflicht auszunehmen. Die Bundesregierung will zunächst das Ergebnis der in diesem Jahr anstehenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen der Assoziation EWG/ Türkei abwarten.
Auch die Benelux-Staaten haben noch nicht abschließend über eine Sichtvermerksbefreiung entschieden. Nach ihrer Mitteilung handelt es sich bei der genannten Regelung zunächst nur um einen auf ein Jahr befristeten Probelauf.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 60):
Wie viele Flüchtlinge aus Vietnam konnten bisher in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden, und wie viele sind inzwischen weitergewandert oder zurückgekehrt?
Bis zum 31. Januar 1986 hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen insgesamt 30 227 Flüchtlinge aus Südostasien aufgenommen. Es handelt sich dabei überwiegend um Flüchtlinge aus Vietnam, es sind darunter aber auch Flüchtlinge aus Laos und Kambodscha.
Im Rahmen der bereitgestellten Kontingente können noch rd. 7 000 Vietnamflüchtlinge im Wege der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Seit 1979 sind etwa 450 dieser Flüchtlinge in Drittländer weitergewandert. Über Rückkehrer nach Vietnam, Laos und Kambodscha liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15412* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1986
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 68 und 69):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Sperranlagen der DDR an der innerdeutschen Grenze seit 1961 sowohl im materiellen als auch im personellen Bereich?
Wieviel Gelände wird schätzungsweise für die Sperranlagen der DDR entlang der innerdeutschen Grenze in Anspruch genommen und forst- oder landwirtschaftlicher Nutzung entzogen?
Zu Frage 68:
Der Bundesgrenzschutz verfügt zwar über detaillierte Erkenntnisse
— sowohl zum technischen Aufbau der Sperranlagen an der 1 393 km langen innerdeutschen Grenze
— als auch über den Einsatz der ca. 32 000 Mann starken DDR-Grenztruppe.
Diese Erkenntnisse lassen jedoch eine zuverlässige Schätzung der der DDR seit 1961 im personellen und materiellen Bereich der Sperrmaßnahmen entstandenen Kosten nicht zu.
Zu Frage 69:
Die Sperranlagen der DDR entlang der innerdeutschen Grenze sind nahezu ausschließlich innerhalb des sogenannten Schutzstreifens installiert.
Die durchschnittliche Tiefe des Schutzstreifens beträgt ca. 500 m.
Die Durchführung von forst- und landwirtschaftlichen Arbeiten innerhalb dieses Schutzstreifens ist zwar grundsätzlich nicht untersagt, unterliegt jedoch einer Erlaubnispflicht und Einschränkungen.
Der Umfang dieser Einschränkungen ist mir im einzelnen nicht bekannt.
Daher ist eine zuverlässige Schätzung des geländemäßigen Umfangs der forst- und landwirtschaftlich ungenutzten Flächen innerhalb des Schutzstreifens nicht möglich.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 77 und 78):
Kann die Bundesregierung eine Meldung der Zeitschrift „Der deutsche Weinbau" bestätigen, wonach die Verwaltung in den zuständigen Ministerien Beratungen und Berechnungen durchführt, wie im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern innerhalb der EG in der Bundesrepublik Deutschland die Weinsteuer eingeführt werden kann?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor genau BO Jahren, also 1926, beim Wein eine ähnliche Notsituation, nämlich der spanische Weinhandelsvertrag, kein Weinverkauf der deutschen Weine, dazu die Belastung durch die damals erhobene Weinsteuer, gegeben war, und die Winzerunruhen die damalige Reichsregierung zwangen, die Weinsteuer wieder abzuschaffen, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Parallele?
Die EG-Kommission hat im Juli 1985 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gebeten, für die Sonderverbrauchsteuern, zu denen sie auch eine allgemeine Weinsteuer rechnet, bestimmte Untersuchungen durchzuführen. Dabei hat sie drei Steuersätze als Arbeitsannahmen genannt. Das Bundesministerium der Finanzen untersucht mit den Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer Arbeitsgruppe, welche Auswirkungen sich daraus ergeben könnten. Die Prüfung der Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen. Zur Meinungsbildung hat das Bundesministerium für Wirtschaft auf der Grundlage der von der EG-Kommission genannten drei Steuersätze einen Prüfungsauftrag an führende Wirtschaftsinstitute erteilt. Die Prüfungsergebnisse werden voraussichtlich erst im Sommer diesen Jahres vorliegen.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die im Deutschen Reich 1918 eingeführte Reichsweinsteuer die in sie gesetzten Einnahmeerwartungen nicht erfüllt hat. Die Steuer wurde deshalb 1926 wieder aufgehoben. Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß es seinerzeit wegen der wirtschaftlichen Notlage vieler Winzer, insbesondere an der Mosel, Unruhen gab, die 1925 zu einem Sturm auf das Finanzamt Bernkastel führten.
Eine unmittelbare Parallele zu der damaligen Lage besteht heute nicht. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, daß die Vorstellungen der EG-Kommission zur Einführung einer EG-einheitlichen Weinsteuer sehr sorgfältig geprüft werden müssen.