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ID1019904400

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    Plenarprotokoll 10/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 15349 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15361 C Fortsetzung der Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN Rüstungsexportstatistiken - Drucksachen 10/2959, 10/4281 — . . . 15349 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung — Drucksache 10/488 —Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4692 — Dr. Hornhues CDU/CSU 15349 D Brück SPD 15351A Schäfer (Mainz) FDP 15351 D Möllemann, Staatsminister AA 15352 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt — Drucksache 10/3661 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/4706 — Bohlsen CDU/CSU 15352 D Buckpesch SPD 15353 D Kohn FDP 15354 C Senfft GRÜNE 15355 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15355 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Eisenbahnkonzept für den Schienenverkehr von und nach Berlin — Drucksache 10/3901 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 15356 D Heimann SPD 15358 B Kohn FDP 15359 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung des Mißbrauchs des Gemeinnützigkeitsrechts — Drucksache 10/4045 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes RentenversicherungsÄnderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — 15360 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 — Drucksachen 10/663, 10/4505 — . . . 15361 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen gegen die Überführung nachgeahmter Waren in den zollrechtlich freien Verkehr — Drucksachen 10/2849 Nr. 2, 10/4713 — 15361A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einreihung von Waren in die Tarifstelle 16.02 B III b) ex 1 ex aa) (33) des im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2672/85 der Kommission zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor enthaltenen Schemas — Drucksachen 10/4400 Nr. 14, 10/4714 — 15361 B Beratung der Sammelübersicht 134 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 31. Dezember 1985 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/4755 — 15361 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Frau Odendahl SPD 15361 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 15363 B Frau Wagner GRÜNE 15365A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15366 D Neuhausen FDP 15368 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) — Drucksache 10/3983 — Frau Steinhauer SPD 15369 A Louven CDU/CSU 15370 D Tischer GRÜNE 15371 D Frau Dr. Segall FDP 15372 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15373 C Nächste Sitzung 15374 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15375*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15375* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 15349 199. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1986 Beginn: 10.20 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 21. 2. Dr. Ahrens ** 21. 2. Dr. Apel 21. 2. Bahr 21. 2. Böhm (Melsungen) 21. 2. Dr. Dollinger 21. 2. Dr. Enders * 21. 2. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 2. Ertl 21. 2. Dr. Faltlhauser 21. 2. Feilcke 21. 2. Fischer (Hamburg) 21. 2. Gansel 21. 2. Gattermann 21. 2. Frau Geiger 21. 2. Dr. Glotz 21. 2. Haar 21. 2. Hoppe 21. 2. Jaunich 21. 2. Dr. Jens 21. 2. Jung (Düsseldorf) 21. 2. Jungmann 21. 2. Kalisch 21. 2. Kiechle 21. 2. Klose 21. 2. Dr. Kreile 21. 2. Lamers 21. 2. Frau Dr. Lepsius 21. 2. Marschewski 21. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 2. Müller (Düsseldorf) 21. 2. Repnik 21. 2. Reuschenbach 21. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 21. 2. Schmidt (Hamburg) 21. 2. Schulhoff 21.2. Seesing 21. 2. Spranger 21. 2. Stockleben 21. 2. Dr. Voss 21. 2. Werner (Dierstorf) 21. 2. Dr. Wieczorek 21. 2. Frau Zeitler 21. 2. Zink 21. 2. Frau Zutt 21. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts Erstes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Neuntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (9. HHÄndG) Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (UÄndG) Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker Gesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 ferner beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird: Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Strafrechtsänderungsgesetz - Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 10/4999, 10/5000 und 10/5001 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 31. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 2. bis 5. Dezember 1985 in Paris (Drucksache 10/4698) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Thema: „Öffentliche Vorverurteilung" und „faires Verfahren" (Drucksache 10/4608) zuständig: Rechtsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - im Haushaltsjahr 1985 - (Drucksache 10/4948) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/5027) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Innenausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie (Drucksache 10/4996) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem europäischen Patentübereinkommen (Drucksache 10/4997) zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Forschung und Technologie Nichtaufhebbare Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 10/5040) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft 15376* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1986 Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/85 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) (Drucksache 10/5024) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. Juni 1986 vorzulegen Die Unterzeichner des Antrages betr. Ankauf der Majdanek-Prozeß-Dokumentation — Drucksache 10/3153 — haben mitgeteilt, daß sie ihren Antrag zurückziehen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 19. Februar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Großversuch Tempolimit — Drucksache 10/4385 — zurückziehen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Reaktion der Gemeinschaft auf das Versäumnis einiger Mitglieder der Internationalen Walfangkommission, den Beschluß der IWC über die Beendigung des kommerziellen Walfangs Folge zu leisten (Drucksache 10/3428) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur politischen Situation in Sri Lanka (Drucksache 10/3605) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Exekution von Mohammad Munir und der drohenden Hinrichtung weiterer Oppositionspolitiker in Indonesien (Drucksache 10/3606) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Schicksal der politischen Gefangenen in Indonesien (Drucksache 10/3937) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die koordinierte Entwicklung von automatisierten Verwaltungsverfahren (C.D.-Projekt) (Drucksache 10/4464) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EGVorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Festlegung allgemeiner Leitlinien für die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer für das Jahr 1986 — KOM (85) 559 endg. — Rats-Dok. Nr. 9966/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 19) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren — KOM (85) 555 endg. — Rats-Dok. Nr. 9827/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 539 endg. — Rats-Dok. Nr. 9790/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Wiederverkauf in Irland und in Nordirland von Getreide aus Beständen der britischen und der irischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Viehfütterung — KOM (85) 571 endg. — RatsDok. Nr. 9463/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — KOM (85) 564 endg. — Rats-Dok. Nr. 10105/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Strukturbeihilfen für die Umstellung von Sardinenkonservenfabriken — KOM (85) 609 endg. — Rats-Dok. Nr. 10084/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 über eine gemeinsame Maßnahme zur Umstrukturierung, Modernisierung und Entwicklung der Fischwirtschaft und zur Entwicklung der Aquakultur — KOM (85) 592 endg. — Rats-Dok. Nr. 10138/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1594/83 über die Beihilfe für Ölsaaten — KOM (85) 538 endg. — Rats-Dok. Nr. 9831/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 10) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des repräsentativen Marktpreises und des Schwellenpreises für Olivenöl sowie der gemäß Artikel 11 Absätze 5 und 6 der Verordnung Nr. 136/66/EWG vom Betrag der Verbrauchsbeihilfe einzuhaltenden Prozentsätze für das Wirtschaftsjahr 1985/86 — KOM (85) 557 endg. — Rats-Dok. Nr. 9832/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 11) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und D der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1986 — KOM (85) 597 endg. — RatsDok. Nr. 10047/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 12) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten von Sardinen, Thunfischen und Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifnummer ex 16.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus Portugal (1986) — KOM (85) 581 endg. — Rats-Dok. Nr. 10104/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 13) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission an den Rat über die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor der enzootischen Leukose der Rinder und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG mit dem Ziel, eine endgültige Regelung hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder zu treffen, wie in Richtlinie 80/1102/EWG vorgesehen — KOM (85) 578 endg. — Rats-Dok. Nr. 10185/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 15)
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    Rede von Waltraud Steinhauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! In den letzten Wochen war viel von gesetzlichem Handlungsbedarf die Rede. Erst in der letzten Woche hat uns die Bundesregierung klarzumachen versucht, daß der Gesetzgeber beim § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes handeln müsse und die gerichtliche Klärung nicht abwarten dürfe. Heute, meine Herren und Damen, geht es wieder um die Frage des gesetzlichen Handlungsbedarfs. Aber heute ist dieser Handlungsbedarf nicht nur eine vorgeschobene Behauptung, sondern heute besteht er tatsächlich.
    Wir Sozialdemokraten haben mit unserem Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen ein Thema aufgegriffen, das seit dem 16. November 1982 einer gesetzlichen Klärung bedarf. Seit diesem Tag ist klar, daß die unterschiedliche Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Wer jedoch geglaubt hatte, daß die Bundesregierung daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen würde, sieht sich arg getäuscht. Nein, der Handlungsbedarf scheint für die Bundesregierung nur da zu bestehen, wo es um die Schwächung der Gewerkschaften geht. Wo aber die Stärkung von Arbeitnehmerrechten gefragt ist, geht sie auf Tauchstation und verweist auf anhängige Gerichtsverfahren.
    Die abwartende Haltung der Bundesregierung ist nicht länger tragbar. Auch das Bundesarbeitsgericht hat am 28. Februar 1985 unmißverständlich klargemacht, daß die Entscheidung des Gesetzgebers gefragt ist. Es hat alle anhängigen Verfahren, in denen es auf die Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen ankommt, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ausgesetzt. Meine Herren und Damen von der Koalition, wer diese vom Bundesarbeitsgericht angemahnte Neuregelung weiter hinauszögert, handelt unverantwortlich.
    Wir Sozialdemokraten halten es für unerträglich, daß Arbeitsgerichtsprozesse auf Jahre ausgesetzt bleiben sollen, und ausgerechnet Kündigungsschutzprozesse, in denen Klarheit noch notwendiger ist als in anderen Prozessen. Unser Gesetzentwurf greift deshalb die vom Bundesverfassungsge-
    15370 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
    Frau Steinhauer
    richt beanstandete Regelung auf. Wir wollen die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte einheitlich berechnen. Wir sind ohnehin für einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff.

    (Zustimmung bei der SPD und des Abg. Tischer [GRÜNE])

    Für uns ist es völlig untragbar, einem Arbeiter bis zum 40. Lebensjahr jede verlängerte Kündigungsfrist zu versagen, sie aber einem Angestellten mit gleicher Beschäftigungsdauer bereits mit 30 Jahren zu geben. Diese Unterscheidung mag in eine Welt des 19. Jahrhunderts passen. Ich jedenfalls bedaure, daß die Abschaffung der unterschiedlichen Behandlung von Arbeitern und Angestellten im Kündigungsrecht im Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz nicht vollständig beseitigt wurde. In das ausgehende 20. Jahrhundert paßt jedenfalls eine solche Unterscheidung nicht mehr.
    Wir Sozialdemokraten wollen es nicht nur bei dieser eng umgrenzten Korrektur belassen, wir halten die bestehenden Unterschiede im Kündigungsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten insgesamt für ein überholtes historisches Relikt. Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, heute noch den Arbeitern kürzere gesetzliche Kündigungsfristen als den Angestellten zuzubilligen. Wer daran festhält, will die letzten Reste einer Klassengesellschaft unter den Arbeitnehmern bewahren. Dies mag in eine berufsständisch gegliederte Gesellschaft passen; zu einer modernen Industriegesellschaft paßt es gewiß nicht.

    (Louven [CDU/CSU]: Seit wann haben Sie diese Erkenntnis?)

    — Ich habe schon vor einigen Jahren Anfragen gestellt, Herr Louven. Aber hier war man nie zum Handeln bereit.
    Wir sehen auch bei der generellen Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten einen drängenden Handlungsbedarf. Immer mehr Juristen bezweifeln, daß die bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hält die Regelung für verfassungswidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 aufmerksam liest, kann überhaupt keinen Zweifel daran haben, wie das Verfassungsgericht über diesen neuen Vorlagebeschluß entscheiden wird.
    Was das Gericht dort zur unterschiedlichen Berechnung der Kündigungsfristen ausgeführt hat, gilt gleichermaßen für die unterschiedliche Dauer der Kündigungsfristen. Das Gericht will gerade nicht mehr akzeptieren, daß der Status des Arbeitnehmers als Anknüpfungspunkt für unterschiedliche Kündigungsfristen genommen wird. Ich kann nur nachdrücklich unterstreichen, was die Verfassungsrichter aufgeschrieben haben: Die historisch gewachsene Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten kann eine unterschiedliche Behandlung vor dem Grundgesetz nicht mehr rechtfertigen. Und mit dem Bundesverfassungsgericht
    füge ich noch weiter hinzu: Weder Unterschiede in der beruflichen Mobilität noch in der Bindung an den Betrieb geben irgendeinen sachlichen Grund, um Arbeitern kürzere gesetzliche Kündigungsfristen einzuräumen als Angestellten. Nein, daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten sind ein historisches Relikt, das wir schnellstens beseitigen müssen.
    Ich fordere Sie, meine Herren und Damen von der Koalition, deshalb auf, das Problem nicht länger auf die lange Bank zu schieben, wie dies die Bundesregierung möchte und das auch bei Antworten auf verschiedene Anfragen ja immer getan hat.
    Auf Grund der Urteile des Verfassungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen müssen wir jetzt handeln. Unsere Initiative soll dazu der Anstoß sein. Ich hoffe, Sie sind wie in anderen Fällen auch mal hier bereit, schneller zu beraten, daß Sie nicht Eile nur bei anderen Dingen haben.
    Lassen Sie mich abschließend noch die „Süddeutsche Zeitung" vom 11. Oktober 1985 zitieren. Es heißt dort:
    Nichts spricht dafür, die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen aufrechtzuerhalten. In einer modernen Industrienation, die die letzten Reste der Klassengesellschaft abstreift, sollte der Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten allmählich verschwinden. Die gesellschaftliche und berufliche Mobilität, die ein funktionierendes Bildungswesen und eine sich stetig wandelnde Berufswelt erfordern und hervorbringen, sollte keine künstlichen Unterscheidungen konservieren, die in der kasernierten Arbeitswelt des ausgehenden 19. Jahrhunderts zufällig entstanden sind.
    Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Tischer [GRÜNE])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Louven.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Julius Louven


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Liste der 28 Unterzeichner dieses Gesetzentwurfs ansehe und dabei würdige und feststelle, daß von diesen 28 nur die Kollegin Steinhauer hier im Saal ist, dann frage ich mich im Ernst, Frau Steinhauer, wie ernst Sie den Handlungsbedarf in dieser Frage sehen.

    (Günther [CDU/CSU]: Sehr gut! — Zurufe von der SPD)

    — Nun bleiben Sie nur ruhig! — Da ich hoffe, daß die restlichen 27 dennoch wissen wollen, wie die CDU hierzu denkt, möchte ich dazu einige Anmerkungen machen.

    (Zuruf des Abg. Tischer [GRÜNE])

    In dieser Diskussion geht es darum, ob es noch gerechtfertigt ist, unterschiedliche Kündigungsfrist



    Louven
    bei Arbeitern und Angestellten zu haben. Dabei wissen wir alle, daß die gesetzliche und tarifpolitische Entwicklung inzwischen zu einer sehr weitgehenden Angleichung der Arbeiter an die Angestellten geführt hat. Nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch und das Angestelltenkündigungsschutzgesetz sehen unterschiedliche Fristen vor; vielmehr haben auch die Tarifverträge weitaus überwiegend unterschiedliche Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten festgeschrieben.

    (Günther [CDU/CSU]: Mit Zustimmung der Gewerkschaften!)

    Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD, würde nicht nur geltendes Recht ändern, sondern auch zu einem tiefen Eingriff in unsere tarifvertragliche Wirklichkeit führen. Das geltende Recht regelt sowohl die Grundkündigungsfristen als auch die entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängerten Kündigungsfristen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1982 bisher nur — ich betone: nur — entschieden, daß die unterschiedliche Berechnung der Beschäftigungsdauer bei Angestellten und Arbeitern verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei ausdrücklich offen gelassen, ob auch die unterschiedliche Dauer der Grundkündigungsfristen und der verlängerten Kündigungsfristen verfassungswidrig ist.
    Alle drei Fragen stehen in einem engen Zusammenhang und können nach unserer Auffassung nicht isoliert werden. Dem Bundesverfassungsgericht liegen noch mehrere Vorlagebeschlüsse von Arbeitsgerichten vor, wobei zu entscheiden sein wird, ob die unterschiedlichen Grundkündigungsfristen und die entsprechend der Beschäftigungsdauer verlängerten Kündigungsfristen verfassungswidrig sind.
    Wir halten es daher für sinnvoll, nunmehr unmittelbar vor den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in diesen Fragen eine umfassende Neuregelung anzustreben, zumal wir von diesen Urteilen wertvolle Hinweise für eine Neugestaltung des Kündigungsrechts erwarten.
    Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, schlagen in Ihrem Gesetzentwurf eine Anhebung der Kündigungsfristen der Arbeiter auf das für Angestellte geltende Niveau vor, teilweise gehen Sie noch darüber hinaus. Hierbei haben Sie offensichtlich nicht bedacht, daß dies für eine Vielzahl von kleineren und mittleren Betrieben zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen kann. Arbeiter sind immer noch überwiegend in der Produktion beschäftigt, und hier werden aus wirtschaftlichen Gründen vielfach kurzfristig technische und betriebsorganisatorische Veränderungen nötig.

    (Günther [CDU/CSU]: Wie am Südbahnhof! — Heiterkeit)

    Die von Ihnen vorgeschlagenen Kündigungsfristen würden den notwendigen Umstellungen entgegenstehen, zumindest aber zu erheblichen finanziellen Belastungen der Unternehmen führen müssen.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    Ein weiterer Punkt erscheint mir in diesem Zusammenhang wichtig. Eine Reihe gesetzlicher Vorschriften im Arbeitsrecht haben heute mehr als in früheren Jahren der Vollbeschäftigung negativen Einfluß auf die Beschäftigungslage. Dies ist eine Beobachtung nicht nur hier bei uns in der Bundesrepublik, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Es ist nicht uninteressant, Frau Steinhauer, daß Länder wie Frankreich und Spanien, die Ihnen politisch ja näherstehen als uns, gesetzgeberische Konsequenzen daraus gezogen haben. Für das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber ist das Kündigungsrecht und der Kündigungsschutz von besonderer Bedeutung. Eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann zur Folge haben, daß sich die Betriebe veranlaßt sehen, bei der Einstellung von Arbeitern künftig sehr zurückhaltend zu sein. Wir sind daher der Auffassung, daß die Änderung von Kündigungsfristen nur nach einer sehr gründlichen Prüfung und vorsichtig vorgenommen werden darf. Gerade dafür scheint es uns — ich wiederhole es — nicht nur hilfreich, sondern auch unverzichtbar zu sein, den verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers für eine Änderung der Kündigungsfristen zu kennen.
    Dem Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern täten wir, so glaube ich, keinen guten Dienst, wenn wir die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache nicht abwarten würden. Wir sollten nicht ohne Not überhastet eine gesetzliche Änderung des Kündigungsschutzes beschließen, die viele Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt und nur den Arbeitern nutzt, die einen Arbeitsplatz haben, sich aber für diejenigen, die arbeitslos draußen stehen, eher hinderlich auswirken muß.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Wir stimmen mit Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, überein, daß die derzeitigen gesetzlichen Unterschiede für Arbeiter und Angestellte nicht mehr der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte entsprechen. Wir sind daher bereit, in der nächsten Legislaturperiode ohne Zeitdruck

    (Tischer [GRÜNE]: Jetzt ist doch Zeit!)

    und nach Vorliegen der Urteile die Beratung über eine ausgewogene Lösung aufzunehmen.
    Ihr Gesetzentwurf auf Drucksache 10/3983 kann derzeit nicht unsere Zustimmung finden. Einer Überweisung stimmen wir jedoch zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)