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ID1019904200

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    Plenarprotokoll 10/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 15349 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15361 C Fortsetzung der Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN Rüstungsexportstatistiken - Drucksachen 10/2959, 10/4281 — . . . 15349 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung — Drucksache 10/488 —Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4692 — Dr. Hornhues CDU/CSU 15349 D Brück SPD 15351A Schäfer (Mainz) FDP 15351 D Möllemann, Staatsminister AA 15352 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt — Drucksache 10/3661 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/4706 — Bohlsen CDU/CSU 15352 D Buckpesch SPD 15353 D Kohn FDP 15354 C Senfft GRÜNE 15355 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15355 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Eisenbahnkonzept für den Schienenverkehr von und nach Berlin — Drucksache 10/3901 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 15356 D Heimann SPD 15358 B Kohn FDP 15359 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung des Mißbrauchs des Gemeinnützigkeitsrechts — Drucksache 10/4045 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes RentenversicherungsÄnderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — 15360 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 — Drucksachen 10/663, 10/4505 — . . . 15361 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen gegen die Überführung nachgeahmter Waren in den zollrechtlich freien Verkehr — Drucksachen 10/2849 Nr. 2, 10/4713 — 15361A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einreihung von Waren in die Tarifstelle 16.02 B III b) ex 1 ex aa) (33) des im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2672/85 der Kommission zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor enthaltenen Schemas — Drucksachen 10/4400 Nr. 14, 10/4714 — 15361 B Beratung der Sammelübersicht 134 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 31. Dezember 1985 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/4755 — 15361 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Frau Odendahl SPD 15361 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 15363 B Frau Wagner GRÜNE 15365A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15366 D Neuhausen FDP 15368 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) — Drucksache 10/3983 — Frau Steinhauer SPD 15369 A Louven CDU/CSU 15370 D Tischer GRÜNE 15371 D Frau Dr. Segall FDP 15372 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15373 C Nächste Sitzung 15374 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15375*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15375* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 15349 199. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1986 Beginn: 10.20 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 21. 2. Dr. Ahrens ** 21. 2. Dr. Apel 21. 2. Bahr 21. 2. Böhm (Melsungen) 21. 2. Dr. Dollinger 21. 2. Dr. Enders * 21. 2. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 2. Ertl 21. 2. Dr. Faltlhauser 21. 2. Feilcke 21. 2. Fischer (Hamburg) 21. 2. Gansel 21. 2. Gattermann 21. 2. Frau Geiger 21. 2. Dr. Glotz 21. 2. Haar 21. 2. Hoppe 21. 2. Jaunich 21. 2. Dr. Jens 21. 2. Jung (Düsseldorf) 21. 2. Jungmann 21. 2. Kalisch 21. 2. Kiechle 21. 2. Klose 21. 2. Dr. Kreile 21. 2. Lamers 21. 2. Frau Dr. Lepsius 21. 2. Marschewski 21. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 2. Müller (Düsseldorf) 21. 2. Repnik 21. 2. Reuschenbach 21. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 21. 2. Schmidt (Hamburg) 21. 2. Schulhoff 21.2. Seesing 21. 2. Spranger 21. 2. Stockleben 21. 2. Dr. Voss 21. 2. Werner (Dierstorf) 21. 2. Dr. Wieczorek 21. 2. Frau Zeitler 21. 2. Zink 21. 2. Frau Zutt 21. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts Erstes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Neuntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (9. HHÄndG) Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (UÄndG) Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker Gesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 ferner beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird: Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Strafrechtsänderungsgesetz - Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 10/4999, 10/5000 und 10/5001 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 31. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 2. bis 5. Dezember 1985 in Paris (Drucksache 10/4698) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Thema: „Öffentliche Vorverurteilung" und „faires Verfahren" (Drucksache 10/4608) zuständig: Rechtsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - im Haushaltsjahr 1985 - (Drucksache 10/4948) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/5027) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Innenausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie (Drucksache 10/4996) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem europäischen Patentübereinkommen (Drucksache 10/4997) zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Forschung und Technologie Nichtaufhebbare Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 10/5040) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft 15376* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1986 Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/85 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) (Drucksache 10/5024) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. Juni 1986 vorzulegen Die Unterzeichner des Antrages betr. Ankauf der Majdanek-Prozeß-Dokumentation — Drucksache 10/3153 — haben mitgeteilt, daß sie ihren Antrag zurückziehen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 19. Februar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Großversuch Tempolimit — Drucksache 10/4385 — zurückziehen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Reaktion der Gemeinschaft auf das Versäumnis einiger Mitglieder der Internationalen Walfangkommission, den Beschluß der IWC über die Beendigung des kommerziellen Walfangs Folge zu leisten (Drucksache 10/3428) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur politischen Situation in Sri Lanka (Drucksache 10/3605) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Exekution von Mohammad Munir und der drohenden Hinrichtung weiterer Oppositionspolitiker in Indonesien (Drucksache 10/3606) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Schicksal der politischen Gefangenen in Indonesien (Drucksache 10/3937) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die koordinierte Entwicklung von automatisierten Verwaltungsverfahren (C.D.-Projekt) (Drucksache 10/4464) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EGVorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Festlegung allgemeiner Leitlinien für die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer für das Jahr 1986 — KOM (85) 559 endg. — Rats-Dok. Nr. 9966/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 19) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren — KOM (85) 555 endg. — Rats-Dok. Nr. 9827/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 539 endg. — Rats-Dok. Nr. 9790/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Wiederverkauf in Irland und in Nordirland von Getreide aus Beständen der britischen und der irischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Viehfütterung — KOM (85) 571 endg. — RatsDok. Nr. 9463/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — KOM (85) 564 endg. — Rats-Dok. Nr. 10105/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Strukturbeihilfen für die Umstellung von Sardinenkonservenfabriken — KOM (85) 609 endg. — Rats-Dok. Nr. 10084/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 über eine gemeinsame Maßnahme zur Umstrukturierung, Modernisierung und Entwicklung der Fischwirtschaft und zur Entwicklung der Aquakultur — KOM (85) 592 endg. — Rats-Dok. Nr. 10138/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1594/83 über die Beihilfe für Ölsaaten — KOM (85) 538 endg. — Rats-Dok. Nr. 9831/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 10) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des repräsentativen Marktpreises und des Schwellenpreises für Olivenöl sowie der gemäß Artikel 11 Absätze 5 und 6 der Verordnung Nr. 136/66/EWG vom Betrag der Verbrauchsbeihilfe einzuhaltenden Prozentsätze für das Wirtschaftsjahr 1985/86 — KOM (85) 557 endg. — Rats-Dok. Nr. 9832/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 11) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und D der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1986 — KOM (85) 597 endg. — RatsDok. Nr. 10047/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 12) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten von Sardinen, Thunfischen und Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifnummer ex 16.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus Portugal (1986) — KOM (85) 581 endg. — Rats-Dok. Nr. 10104/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 13) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission an den Rat über die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor der enzootischen Leukose der Rinder und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG mit dem Ziel, eine endgültige Regelung hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder zu treffen, wie in Richtlinie 80/1102/EWG vorgesehen — KOM (85) 578 endg. — Rats-Dok. Nr. 10185/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 15)
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    Rede von Friedrich Neuhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Tatsache, daß mit der Vorlage des Entwurfs eines 10. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes weitere Verbesserungen im Bereich der Bildungsförderung vorgeschlagen werden, ausdrücklich begrüßen. Es geht darin nicht nur — das wurde erwähnt — um diese allerdings wichtigste turnusmäßige Anpassung der Bedarfssätze und Elternfreibeträge; es geht außerdem, wenn auch im kleinen Rahmen, um strukturelle Verbesserungen. Deshalb darf man auch diese Gesetzesvorlage — wie Sie es auch kritisch tun; ich tue es positiv — bildungspolitisch nicht isoliert betrachten. Sie schließt nicht zuletzt an das 9. BAföG-Änderungsgesetz an, in dem ebenfalls ein zwar begrenzter, aber doch gewichtiger Schritt zur Verbesserung der individuellen Förderung und zur Ausräumung erkannter Härten und Unstimmigkeiten getan wurde. Wem es um die Sache geht, nämlich unter gegebenen auch finanzpolitischen Voraussetzungen notwendige Verbesserungen zu erreichen, der weiß solche Schritte zu würdigen.
    Ich halte für eine solche wichtige strukturelle Verbesserung die Ausweitung der Förderung von Auslandsstudien und begrüße es, daß künftig für geförderte Studenten auch bei einem Studium im außereuropäischen Ausland, wie bisher nur in Europa, über den Inlandsbedarf hinaus Reisekosten, Auslandszuschläge und Studiengebühren gewährt werden können. Diese in der öffentlichen Diskussion und jetzt auch hier wieder leider oft nicht genügend gewürdigte und bewertete Neuregelung hat ja durchaus Signalcharakter. Sie unterstreicht, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, „daß Beziehungen zu außereuropäischen Ländern auf technologischem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet angeknüpft oder weiterentwickelt werden" sollen. Auch der Bedeutung der Auslandspraktika soll durch eine Erweiterung ihrer Förderung Rechnung getragen werden.
    Meine Damen und Herren, zu den Bestimmungen, die beim Vollzug des Gesetzes erkannte Härten oder Unbilligkeiten bereinigen sollen, gehört die Änderung der Vorschriften über den Darlehenserlaß — das wurde erwähnt —, konkreter: den sogenannten Kinderteilerlaß. Jetzt wird die Regelung — ich begrüße das sehr — stärker objektiviert. Denn hierbei handelt es sich um einen Punkt, dessen bisherige Regelung zu Zweifelsfällen und auch Härten geführt hat, weil es schwierig ist, festzustellen — das wird in der Begründung erwähnt —, ob ein durch Darlehen Geförderter, der wegen Kinderbetreuung einen Erlaßantrag stellt, deshalb nicht erwerbstätig sein kann, weil er das Kind betreut, oder ob er das Kind deshalb betreut, weil er erwerbslos ist. Es gibt viele Fälle, bei denen verschiedene Gründe so zusammenfließen, daß eine einfache Kausalbeziehung nicht belegt werden kann. Diesem bisher unbefriedigenden Zustand wird jetzt dadurch Rechnung getragen, daß künftig der Erlaß gewährt werden kann, wenn die objektiven Kriterien — geringes Einkommen, Kindererziehung oder Kinderbetreuung und keine oder unwesentliche Erwerbstätigkeit — erfüllt werden.
    Es gibt eine Reihe weiterer, mehr technischer, aber doch wichtiger Veränderungen, die hier darzustellen zu weit führen würde. Sie werden wie die grundsätzlichen Fragen, die soeben nachdrücklich berührt wurden, bei den Ausschußberatungen zu behandeln sein.
    Meine Damen und Herren, ich möchte nicht verschweigen, daß aus meiner Sicht im strukturellen Bereich weitere Verbesserungen erwägenswert wären. Ich halte z. B. die Unterscheidung zwischen unabhängig von ihrer Unterbringung, sei es auswärts, sei es zu Hause, zu fördernden Kollegiaten oder Schülern von Abendgymnasien einerseits und Schülern von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulen andererseits, die eine berufliche Ausbildung voraussetzen und deren Besuch nur bei auswärtiger Unterbringung zu fördern ist, nach wie vor für problematisch. Ich will das hier nicht vertiefen, sondern rechne das zu den Merkposten, an die man sich auch über diese zehnte Novelle hinaus erinnern sollte. Damit soll natürlich keine später unerfüllbare Hoffnung geweckt werden. Aber das ist doch ein Hinweis für weitere Überlegungen, wobei man, wie zum Anfang erwähnt, sich der finanzpolitischen Voraussetzungen bewußt sein muß. Deshalb versage ich es mir hier, auch auf mir persönlich außerdem wichtige Punkte einzugehen, die deshalb aber nicht vergessen sind.
    Das gilt auch für von anderer betroffener und sachverständiger Seite aufgeworfene Probleme. Ich hielte es aber für unverantwortlich, den Anschein zu erwecken, es sei möglich, sie im Rahmen des 10. BAföG-Änderungsgesetzes für jedermann befriedigend zu lösen. Zwischen Wunsch und politischer Realisierungschance — das ist nur realistisch — liegt bekanntlich ein größerer Abstand, besonders wenn Finanzen mit im Spiel oder ausschlaggebend sind.
    Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Kernstück der Novelle, zur Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge. Ich möchte die Zahlen, weil sie so oft genannt worden sind, hier nicht wiederholen. Aber ich meine, nach dem, was hier gesagt worden ist, darf nicht vergessen werden, daß mit der Anhebung der Bedarfssätze und Elternfreibeträge im Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Härteverordnung vorgesehen ist, den Zuschlag für nachgewiesene höhere Mietkosten nach oben anzupassen. Es handelt sich um ein Gesamtpaket.
    Es gibt zum Umfang und zu den Einzelheiten dieser vorgeschlagenen Gesamtanpassung im Vorfeld



    Neuhausen
    der Beratungen — sie wurden erwähnt — kritische oder ergänzende Stellungnahmen und Forderungen. Aber heute geht es darum, zu würdigen, daß Anpassungen erfolgen sollen, und auch darum, dafür zu sorgen, daß sie zum rechten Zeitpunkt in Kraft treten können, über Vergleichsdaten und Vergleichskriterien — ich sage das nicht obenhin, sondern in ernsthafter Würdigung mancher Argumente — kann man immer und lange streiten. Vor allem die Opposition kann den Streit mit Anträgen beleben, die allerdings — das zeigt doch der Rückblick auf frühere Zeiten, in die ich mich einschließe — nicht gestellt würden, wenn die Opposition an der Regierung wäre. Als einen der Merkposten aus früherer Zeit trage ich seitdem immer eine Zeitungsmeldung aus dem Februar 1982 mit mir herum, in der es heißt:
    Bundeskanzler Schmidt hält es für erwägenswert, die BAföG-Zahlungen für Studenten völlig auf Darlehensbasis umzustellen. Es wäre nicht verkehrt, darüber ernsthaft nachzudenken, erklärte Schmidt in Bonn vor der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen.
    Ich habe damals dem Kanzler nicht zustimmen können und habe auch heute noch meine Bedenken. Aber das ist ja nicht der Punkt der heutigen Debatte. Eine erste Lesung ist nicht der richtige Zeitpunkt und nicht der rechte Ort, eine detaillierte abschließende Stellungnahme abzugeben. Das wird jedenfalls von seiten des Parlaments nach unserem gewachsenen Selbstverständnis erst nach den Ausschußberatungen möglich und sinnvoll sein, vor allem, Ernst Kastning, angesichts der Tatsache, daß noch eine Sachverständigenanhörung stattfinden wird.
    Auf jeden Fall gilt für heute — und das sage ich mit Überzeugung —: Wieder wird ein Schritt in die richtige Richtung getan. Das ist nachdrücklich zu begrüßen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/5025 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es andere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der
Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz)

— Drucksache 10/3983 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 30 Minuten vorgesehen. — Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Steinhauer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltraud Steinhauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! In den letzten Wochen war viel von gesetzlichem Handlungsbedarf die Rede. Erst in der letzten Woche hat uns die Bundesregierung klarzumachen versucht, daß der Gesetzgeber beim § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes handeln müsse und die gerichtliche Klärung nicht abwarten dürfe. Heute, meine Herren und Damen, geht es wieder um die Frage des gesetzlichen Handlungsbedarfs. Aber heute ist dieser Handlungsbedarf nicht nur eine vorgeschobene Behauptung, sondern heute besteht er tatsächlich.
    Wir Sozialdemokraten haben mit unserem Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen ein Thema aufgegriffen, das seit dem 16. November 1982 einer gesetzlichen Klärung bedarf. Seit diesem Tag ist klar, daß die unterschiedliche Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Wer jedoch geglaubt hatte, daß die Bundesregierung daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen würde, sieht sich arg getäuscht. Nein, der Handlungsbedarf scheint für die Bundesregierung nur da zu bestehen, wo es um die Schwächung der Gewerkschaften geht. Wo aber die Stärkung von Arbeitnehmerrechten gefragt ist, geht sie auf Tauchstation und verweist auf anhängige Gerichtsverfahren.
    Die abwartende Haltung der Bundesregierung ist nicht länger tragbar. Auch das Bundesarbeitsgericht hat am 28. Februar 1985 unmißverständlich klargemacht, daß die Entscheidung des Gesetzgebers gefragt ist. Es hat alle anhängigen Verfahren, in denen es auf die Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen ankommt, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ausgesetzt. Meine Herren und Damen von der Koalition, wer diese vom Bundesarbeitsgericht angemahnte Neuregelung weiter hinauszögert, handelt unverantwortlich.
    Wir Sozialdemokraten halten es für unerträglich, daß Arbeitsgerichtsprozesse auf Jahre ausgesetzt bleiben sollen, und ausgerechnet Kündigungsschutzprozesse, in denen Klarheit noch notwendiger ist als in anderen Prozessen. Unser Gesetzentwurf greift deshalb die vom Bundesverfassungsge-
    15370 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
    Frau Steinhauer
    richt beanstandete Regelung auf. Wir wollen die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte einheitlich berechnen. Wir sind ohnehin für einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff.

    (Zustimmung bei der SPD und des Abg. Tischer [GRÜNE])

    Für uns ist es völlig untragbar, einem Arbeiter bis zum 40. Lebensjahr jede verlängerte Kündigungsfrist zu versagen, sie aber einem Angestellten mit gleicher Beschäftigungsdauer bereits mit 30 Jahren zu geben. Diese Unterscheidung mag in eine Welt des 19. Jahrhunderts passen. Ich jedenfalls bedaure, daß die Abschaffung der unterschiedlichen Behandlung von Arbeitern und Angestellten im Kündigungsrecht im Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz nicht vollständig beseitigt wurde. In das ausgehende 20. Jahrhundert paßt jedenfalls eine solche Unterscheidung nicht mehr.
    Wir Sozialdemokraten wollen es nicht nur bei dieser eng umgrenzten Korrektur belassen, wir halten die bestehenden Unterschiede im Kündigungsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten insgesamt für ein überholtes historisches Relikt. Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, heute noch den Arbeitern kürzere gesetzliche Kündigungsfristen als den Angestellten zuzubilligen. Wer daran festhält, will die letzten Reste einer Klassengesellschaft unter den Arbeitnehmern bewahren. Dies mag in eine berufsständisch gegliederte Gesellschaft passen; zu einer modernen Industriegesellschaft paßt es gewiß nicht.

    (Louven [CDU/CSU]: Seit wann haben Sie diese Erkenntnis?)

    — Ich habe schon vor einigen Jahren Anfragen gestellt, Herr Louven. Aber hier war man nie zum Handeln bereit.
    Wir sehen auch bei der generellen Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten einen drängenden Handlungsbedarf. Immer mehr Juristen bezweifeln, daß die bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hält die Regelung für verfassungswidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 aufmerksam liest, kann überhaupt keinen Zweifel daran haben, wie das Verfassungsgericht über diesen neuen Vorlagebeschluß entscheiden wird.
    Was das Gericht dort zur unterschiedlichen Berechnung der Kündigungsfristen ausgeführt hat, gilt gleichermaßen für die unterschiedliche Dauer der Kündigungsfristen. Das Gericht will gerade nicht mehr akzeptieren, daß der Status des Arbeitnehmers als Anknüpfungspunkt für unterschiedliche Kündigungsfristen genommen wird. Ich kann nur nachdrücklich unterstreichen, was die Verfassungsrichter aufgeschrieben haben: Die historisch gewachsene Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten kann eine unterschiedliche Behandlung vor dem Grundgesetz nicht mehr rechtfertigen. Und mit dem Bundesverfassungsgericht
    füge ich noch weiter hinzu: Weder Unterschiede in der beruflichen Mobilität noch in der Bindung an den Betrieb geben irgendeinen sachlichen Grund, um Arbeitern kürzere gesetzliche Kündigungsfristen einzuräumen als Angestellten. Nein, daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten sind ein historisches Relikt, das wir schnellstens beseitigen müssen.
    Ich fordere Sie, meine Herren und Damen von der Koalition, deshalb auf, das Problem nicht länger auf die lange Bank zu schieben, wie dies die Bundesregierung möchte und das auch bei Antworten auf verschiedene Anfragen ja immer getan hat.
    Auf Grund der Urteile des Verfassungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen müssen wir jetzt handeln. Unsere Initiative soll dazu der Anstoß sein. Ich hoffe, Sie sind wie in anderen Fällen auch mal hier bereit, schneller zu beraten, daß Sie nicht Eile nur bei anderen Dingen haben.
    Lassen Sie mich abschließend noch die „Süddeutsche Zeitung" vom 11. Oktober 1985 zitieren. Es heißt dort:
    Nichts spricht dafür, die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen aufrechtzuerhalten. In einer modernen Industrienation, die die letzten Reste der Klassengesellschaft abstreift, sollte der Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten allmählich verschwinden. Die gesellschaftliche und berufliche Mobilität, die ein funktionierendes Bildungswesen und eine sich stetig wandelnde Berufswelt erfordern und hervorbringen, sollte keine künstlichen Unterscheidungen konservieren, die in der kasernierten Arbeitswelt des ausgehenden 19. Jahrhunderts zufällig entstanden sind.
    Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Tischer [GRÜNE])