Rede von
Walter
Buckpesch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die fünf Minuten, die uns bleiben, um dieses Gesetz zu begründen, stehen natürlich in krassem Widerspruch zu der — jedenfalls für die deutsche Binnenschiffahrt — wichtigsten Gesetzesvorlage dieser Legislaturperiode, wenn nicht sogar darüber hinaus. Aus diesem Grunde kann ich nur in Kürze auf drei, wie ich meine, wichtige Punkte eingehen.
Erster Punkt: Die sicher wichtigste Änderung — Herr Kollege Bohlsen ist schon darauf eingegangen — des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes bringt § 2, der bestimmt, daß zukünftig ausländische Schiffe einer Erlaubnis bedürfen, wenn sie deutsche Binnenwasserstraßen befahren wollen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Schiffe aus EG-Ländern, sind Schiffe aus Unterzeichnerstaaten der revidierten Rheinschiffahrtsakte und sind Sportfahrzeuge.
Diese Bestimmung soll der deutschen Binnenschiffahrt Schutz vor Flotten gewähren, die nicht den gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterworfen sind wie die deutsche Binnenschifffahrt selbst. Für uns Sozialdemokraten darf diese Erlaubnispflicht jedoch kein Instrument zur Behinderung der europäischen Binnenschiffahrt werden und damit zur Beschränkung des Handels mit europäischen Staaten. Sie soll lediglich die Grundlage bilden für das Zustandekommen von bilateralen Verträgen, die die Parität in den Verkehrsbeziehungen gewährleisten.
Wir haben in den Beratungen Änderungsvorschläge eingebracht, die erstens jede Umgehung
15354 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Buckpesch
zwischenstaatlicher Vereinbarungen ausschließen sollen und zweitens den Gestaltungsspielraum des Bundesverkehrsministers, insbesondere bei der Erteilung der Erlaubnis für den Drittlandverkehr, erweitern.
Zweiter Punkt: Wir konnten uns — wie andere auch — nicht der ersatzlosen Streichung des dritten Satzes des § 5 des Bundeswasserstraßengesetzes anschließen, der die Möglichkeit des Verbots bzw. der Einschränkung des Schiffsverkehrs in Naturschutzgebieten und Nationalparken bietet, um dafür die Aufnahme so unbestimmter Begriffe wie „erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der Ziele des Naturschutzes" in das Gesetz aufzunehmen. So wollte es jedenfalls der Bundesrat. Wir erwarten aber vom Bundesverkehrsminister — auch hier unter Hinweis auf § 3 Abs. 5 S. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes —, daß er mit den zuständigen Behörden alles unternimmt, um Wasser, Natur und Landschaft zu schützen.
Dritter Punkt: Mit dem neuen § 3 a wird der Bundesminister für Verkehr ermächtigt, juristische Personen des privaten Rechtes — hier sind insbesondere Sportverbände gemeint — z. B. mit folgenden Aufgaben zu beauftragen: mit der Zuteilung von Kennzeichen und der Registrierung von Sportfahrzeugen, mit der Abnahme von Prüfungen und der Erteilung von Führerscheinen für diese Sportfahrzeuge. Damit wird eine an sich bewährte Praxis aufgegeben, eine Praxis, die bisher durch das Engagement des Deutschen Seglerverbandes und des Deutschen Motoryachtverbandes geprägt wurde. In diesem Engagement wurde das Verantwortungsbewußtsein der Bürger, die sich in diesen Organisationen zusammengeschlossen haben, deutlich. Sie wollen an der Sicherheit und an der Leichtigkeit des Verkehrs auf unseren Bundeswasserstraßen und am Schutz des Wassers und der Landschaft mitwirken.
Die Änderung war jedoch unumgänglich, weil nach höchstrichterlicher Auffassung juristischen Personen des privaten Rechtes nur dann Verwaltungsaufgaben rechtsverbindlich übertragen werden können, wenn diese juristischen Personen in den Unterbau der Verwaltung eingegliedert werden. Das setzt eben die Beleihung voraus, die § 3 a möglich macht.
Auch wir schließen uns dem Votum des Sportausschusses an. Wir erwarten vom Verkehrsminister, daß er von seinem Recht der Beleihung nur in dem Maße Gebrauch macht, wie es die Rechtssicherheit erfordert. Das Engagement der Verbände muß erhalten bleiben. Ihre Sachkenntnis und ihre Erfahrung müssen weiterhin für die Bürger unseres Landes genutzt werden können.
Wir haben den Gesetzentwurf ohne Hast, aber zügig beraten, weil wir alle der Auffassung sind, daß er in dieser Legislaturperiode, und zwar möglichst bald, Gesetzeskraft erlangen muß.
Wir Sozialdemokraten wünschen der deutschen Binnenschiffahrt mit diesem Gesetz mit dem alten Schiffergruß „Allzeit gute Fahrt in Gottes Namen".