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ID1019901400

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    Plenarprotokoll 10/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 15349 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15361 C Fortsetzung der Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN Rüstungsexportstatistiken - Drucksachen 10/2959, 10/4281 — . . . 15349 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung — Drucksache 10/488 —Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4692 — Dr. Hornhues CDU/CSU 15349 D Brück SPD 15351A Schäfer (Mainz) FDP 15351 D Möllemann, Staatsminister AA 15352 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt — Drucksache 10/3661 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/4706 — Bohlsen CDU/CSU 15352 D Buckpesch SPD 15353 D Kohn FDP 15354 C Senfft GRÜNE 15355 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15355 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Eisenbahnkonzept für den Schienenverkehr von und nach Berlin — Drucksache 10/3901 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 15356 D Heimann SPD 15358 B Kohn FDP 15359 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung des Mißbrauchs des Gemeinnützigkeitsrechts — Drucksache 10/4045 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes RentenversicherungsÄnderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — 15360 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 — Drucksachen 10/663, 10/4505 — . . . 15361 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen gegen die Überführung nachgeahmter Waren in den zollrechtlich freien Verkehr — Drucksachen 10/2849 Nr. 2, 10/4713 — 15361A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einreihung von Waren in die Tarifstelle 16.02 B III b) ex 1 ex aa) (33) des im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2672/85 der Kommission zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor enthaltenen Schemas — Drucksachen 10/4400 Nr. 14, 10/4714 — 15361 B Beratung der Sammelübersicht 134 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 31. Dezember 1985 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/4755 — 15361 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Frau Odendahl SPD 15361 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 15363 B Frau Wagner GRÜNE 15365A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15366 D Neuhausen FDP 15368 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) — Drucksache 10/3983 — Frau Steinhauer SPD 15369 A Louven CDU/CSU 15370 D Tischer GRÜNE 15371 D Frau Dr. Segall FDP 15372 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15373 C Nächste Sitzung 15374 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15375*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15375* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 15349 199. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1986 Beginn: 10.20 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 21. 2. Dr. Ahrens ** 21. 2. Dr. Apel 21. 2. Bahr 21. 2. Böhm (Melsungen) 21. 2. Dr. Dollinger 21. 2. Dr. Enders * 21. 2. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 2. Ertl 21. 2. Dr. Faltlhauser 21. 2. Feilcke 21. 2. Fischer (Hamburg) 21. 2. Gansel 21. 2. Gattermann 21. 2. Frau Geiger 21. 2. Dr. Glotz 21. 2. Haar 21. 2. Hoppe 21. 2. Jaunich 21. 2. Dr. Jens 21. 2. Jung (Düsseldorf) 21. 2. Jungmann 21. 2. Kalisch 21. 2. Kiechle 21. 2. Klose 21. 2. Dr. Kreile 21. 2. Lamers 21. 2. Frau Dr. Lepsius 21. 2. Marschewski 21. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 2. Müller (Düsseldorf) 21. 2. Repnik 21. 2. Reuschenbach 21. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 21. 2. Schmidt (Hamburg) 21. 2. Schulhoff 21.2. Seesing 21. 2. Spranger 21. 2. Stockleben 21. 2. Dr. Voss 21. 2. Werner (Dierstorf) 21. 2. Dr. Wieczorek 21. 2. Frau Zeitler 21. 2. Zink 21. 2. Frau Zutt 21. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts Erstes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Neuntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (9. HHÄndG) Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (UÄndG) Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker Gesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 ferner beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird: Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Strafrechtsänderungsgesetz - Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 10/4999, 10/5000 und 10/5001 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 31. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 2. bis 5. Dezember 1985 in Paris (Drucksache 10/4698) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Thema: „Öffentliche Vorverurteilung" und „faires Verfahren" (Drucksache 10/4608) zuständig: Rechtsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - im Haushaltsjahr 1985 - (Drucksache 10/4948) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/5027) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Innenausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie (Drucksache 10/4996) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem europäischen Patentübereinkommen (Drucksache 10/4997) zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Forschung und Technologie Nichtaufhebbare Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 10/5040) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft 15376* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1986 Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/85 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) (Drucksache 10/5024) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. Juni 1986 vorzulegen Die Unterzeichner des Antrages betr. Ankauf der Majdanek-Prozeß-Dokumentation — Drucksache 10/3153 — haben mitgeteilt, daß sie ihren Antrag zurückziehen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 19. Februar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Großversuch Tempolimit — Drucksache 10/4385 — zurückziehen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Reaktion der Gemeinschaft auf das Versäumnis einiger Mitglieder der Internationalen Walfangkommission, den Beschluß der IWC über die Beendigung des kommerziellen Walfangs Folge zu leisten (Drucksache 10/3428) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur politischen Situation in Sri Lanka (Drucksache 10/3605) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Exekution von Mohammad Munir und der drohenden Hinrichtung weiterer Oppositionspolitiker in Indonesien (Drucksache 10/3606) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Schicksal der politischen Gefangenen in Indonesien (Drucksache 10/3937) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die koordinierte Entwicklung von automatisierten Verwaltungsverfahren (C.D.-Projekt) (Drucksache 10/4464) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EGVorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Festlegung allgemeiner Leitlinien für die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer für das Jahr 1986 — KOM (85) 559 endg. — Rats-Dok. Nr. 9966/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 19) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren — KOM (85) 555 endg. — Rats-Dok. Nr. 9827/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 539 endg. — Rats-Dok. Nr. 9790/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Wiederverkauf in Irland und in Nordirland von Getreide aus Beständen der britischen und der irischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Viehfütterung — KOM (85) 571 endg. — RatsDok. Nr. 9463/85 (Drucksache 10/4260 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — KOM (85) 564 endg. — Rats-Dok. Nr. 10105/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Strukturbeihilfen für die Umstellung von Sardinenkonservenfabriken — KOM (85) 609 endg. — Rats-Dok. Nr. 10084/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 8) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 über eine gemeinsame Maßnahme zur Umstrukturierung, Modernisierung und Entwicklung der Fischwirtschaft und zur Entwicklung der Aquakultur — KOM (85) 592 endg. — Rats-Dok. Nr. 10138/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 9) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1594/83 über die Beihilfe für Ölsaaten — KOM (85) 538 endg. — Rats-Dok. Nr. 9831/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 10) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des repräsentativen Marktpreises und des Schwellenpreises für Olivenöl sowie der gemäß Artikel 11 Absätze 5 und 6 der Verordnung Nr. 136/66/EWG vom Betrag der Verbrauchsbeihilfe einzuhaltenden Prozentsätze für das Wirtschaftsjahr 1985/86 — KOM (85) 557 endg. — Rats-Dok. Nr. 9832/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 11) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und D der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1986 und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1986 — KOM (85) 597 endg. — RatsDok. Nr. 10047/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 12) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten von Sardinen, Thunfischen und Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifnummer ex 16.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus Portugal (1986) — KOM (85) 581 endg. — Rats-Dok. Nr. 10104/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 13) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission an den Rat über die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor der enzootischen Leukose der Rinder und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG mit dem Ziel, eine endgültige Regelung hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder zu treffen, wie in Richtlinie 80/1102/EWG vorgesehen — KOM (85) 578 endg. — Rats-Dok. Nr. 10185/85 (Drucksache 10/4400 Nr. 15)
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    Rede von Wilfried Bohlsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Binnenschiffahrtsaufgabengesetz sind vor 30 Jahren die Grundlagen des Binnenschiffahrtswesens in der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben worden. Es ergibt sich jedoch, daß von Zeit zu Zeit eine Anpassung dieses Gesetzes an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich ist. Dieser Notwendigkeit ist die Bundesregierung mit dem hier zur Beratung stehenden Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt nachgekommen. Als Antwort auf die Herausforderung einiger Auslandsflotten, den deutschen Binnenschifffahrtsmarkt mit unlauteren Wettbewerbspraktiken zu gefährden, ist das Instrument der Erlaubnispflicht für die Fahrt ausländischer Schiffe geschaffen worden.
    Künftig soll die Fahrt auf den Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, die nicht in einem Schiffsregister im Geltungsbereich des Gesetzes eingetragen sind, von einer Erlaubnis des Bundes abhängig sein. Eine Erlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn Eigentümer oder Ausrüster der



    Bohlsen
    Schiffe nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des Gesetzes haben.
    Verkehrspolitisch unverzichtbar ist eine solche Zugangsregelung spätestens mit Fertigstellung des Main-Donau-Kanals. Dagegen benötigen Schiffe der EG-Staaten, der Vertragsstaaten der Mannheimer Rheinschiffahrtsakte sowie derjenigen Staaten, mit denen entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen, selbstverständlich keine Fahrerlaubnis. Der Entwicklung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsmarktes wird damit auch im Binnenschiffahrtsbereich Vorrang eingeräumt.
    Empfindliche Geldbußen sanktionieren Verstöße gegen die Erlaubnispflicht und stellen so den Schutz der Gewerbetreibenden auf bundesdeutschen Binnengewässern sicher.
    Ein anderer Schwerpunkt des Regierungsentwurfs kommt in der Erweiterung der Rechtsverordnungsermächtigung für den Bundesverkehrsminister in zwei Teilbereichen zum Ausdruck. Zum einen wird die Rechtsgrundlage geschaffen, das Verhalten der Beteiligten nach einem Verkehrsunfall zu regeln, um eventuelle Haftpflichtansprüche feststellen zu können, zum anderen werden EG-einheitliche Richtlinien über technische Vorschriften für Binnenschiffe umgesetzt.
    Des weiteren sind die Möglichkeiten geschaffen, den Germanischen Lloyd und Wassersportverbände durch Rechtsverordnung damit zu beleihen, im Auftrag des Bundes bestimmte hoheitliche Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Sportschiffahrt durchzuführen. Bei der Durchführung der Beleihung empfiehlt der Sportausschuß des deutschen Bundestages die staatliche Aufsichtstätigkeit und die notwendige Gebührenerhebung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ich meine, diesem Anraten sollte gefolgt werden, da die Verbände auch schon bislang — allerdings ohne Rechtsgrundlage — auf diesen Gebieten tätig waren. Eine übermäßige Belastung bei faktisch gleicher Aufgabenerfüllung muß unterbleiben.
    Schließlich ist im Rahmen der Novellierung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes auch eine Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffverkehr durchgeführt worden, die die Zuständigkeit der Frachtenausschüsse für die Entgelte von Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt betreffen. Künftig sollen Frachtenausschüsse auch die Lade- und Löschzeiten, als ein wesentlicher Bestandteil der Umlaufzeit und damit des Beförderungsentgelts, festsetzen sowie Liegegelder in eigener Zuständigkeit beschließen. Hierin äußert sich eine erweiterte Einbeziehung interessierter Personengruppen in die Marktgestaltung.
    Gestatten Sie mir abschließend, meine Damen und Herren, noch kurz die Anmerkung, daß zu den soeben aufgezählten vier inhaltlichen Schwerpunkten des Änderungsentwurfs der Bundesregierung zum Binnenschiffahrtsaufgabengesetz bis in die jüngste Zeit ein reger Meinungsaustausch mit den betroffenen Vereinigungen stattgefunden hat. Noch in den Beratungen des Verkehrsausschusses wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die es nunmehr gerechtfertigt erscheinen lassen, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Verkehrsausschuß empfohlenen Fassung anzutragen.
    Es soll erwähnt werden, daß auch die Bundesratsvorschläge von der Bundesregierung im wesentlichen aufgenommen wurden. Insbesondere durch den neuen § 3 Abs. 5 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes kann dem Anliegen des Bundesrats Rechnung getragen werden, auch außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks durch Verkehrsbeschränkungen und -verbote Beeinträchtigungen der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu verhindern. Damit bieten sich ausreichende rechtliche Möglichkeiten, den Belangen des Schutzes von Natur und Landschaft vor schädlichen Auswirkungen der Schiffahrt auf Bundeswasserstraßen gerecht zu werden.
    Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Entschließungsantrag der GRÜNEN ab. Wir möchten — das ist meine Empfehlung — unsere Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisieren.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Buckpesch.

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    Rede von Walter Buckpesch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die fünf Minuten, die uns bleiben, um dieses Gesetz zu begründen, stehen natürlich in krassem Widerspruch zu der — jedenfalls für die deutsche Binnenschiffahrt — wichtigsten Gesetzesvorlage dieser Legislaturperiode, wenn nicht sogar darüber hinaus. Aus diesem Grunde kann ich nur in Kürze auf drei, wie ich meine, wichtige Punkte eingehen.
    Erster Punkt: Die sicher wichtigste Änderung — Herr Kollege Bohlsen ist schon darauf eingegangen — des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes bringt § 2, der bestimmt, daß zukünftig ausländische Schiffe einer Erlaubnis bedürfen, wenn sie deutsche Binnenwasserstraßen befahren wollen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Schiffe aus EG-Ländern, sind Schiffe aus Unterzeichnerstaaten der revidierten Rheinschiffahrtsakte und sind Sportfahrzeuge.
    Diese Bestimmung soll der deutschen Binnenschiffahrt Schutz vor Flotten gewähren, die nicht den gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterworfen sind wie die deutsche Binnenschifffahrt selbst. Für uns Sozialdemokraten darf diese Erlaubnispflicht jedoch kein Instrument zur Behinderung der europäischen Binnenschiffahrt werden und damit zur Beschränkung des Handels mit europäischen Staaten. Sie soll lediglich die Grundlage bilden für das Zustandekommen von bilateralen Verträgen, die die Parität in den Verkehrsbeziehungen gewährleisten.
    Wir haben in den Beratungen Änderungsvorschläge eingebracht, die erstens jede Umgehung
    15354 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
    Buckpesch
    zwischenstaatlicher Vereinbarungen ausschließen sollen und zweitens den Gestaltungsspielraum des Bundesverkehrsministers, insbesondere bei der Erteilung der Erlaubnis für den Drittlandverkehr, erweitern.
    Zweiter Punkt: Wir konnten uns — wie andere auch — nicht der ersatzlosen Streichung des dritten Satzes des § 5 des Bundeswasserstraßengesetzes anschließen, der die Möglichkeit des Verbots bzw. der Einschränkung des Schiffsverkehrs in Naturschutzgebieten und Nationalparken bietet, um dafür die Aufnahme so unbestimmter Begriffe wie „erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der Ziele des Naturschutzes" in das Gesetz aufzunehmen. So wollte es jedenfalls der Bundesrat. Wir erwarten aber vom Bundesverkehrsminister — auch hier unter Hinweis auf § 3 Abs. 5 S. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes —, daß er mit den zuständigen Behörden alles unternimmt, um Wasser, Natur und Landschaft zu schützen.
    Dritter Punkt: Mit dem neuen § 3 a wird der Bundesminister für Verkehr ermächtigt, juristische Personen des privaten Rechtes — hier sind insbesondere Sportverbände gemeint — z. B. mit folgenden Aufgaben zu beauftragen: mit der Zuteilung von Kennzeichen und der Registrierung von Sportfahrzeugen, mit der Abnahme von Prüfungen und der Erteilung von Führerscheinen für diese Sportfahrzeuge. Damit wird eine an sich bewährte Praxis aufgegeben, eine Praxis, die bisher durch das Engagement des Deutschen Seglerverbandes und des Deutschen Motoryachtverbandes geprägt wurde. In diesem Engagement wurde das Verantwortungsbewußtsein der Bürger, die sich in diesen Organisationen zusammengeschlossen haben, deutlich. Sie wollen an der Sicherheit und an der Leichtigkeit des Verkehrs auf unseren Bundeswasserstraßen und am Schutz des Wassers und der Landschaft mitwirken.
    Die Änderung war jedoch unumgänglich, weil nach höchstrichterlicher Auffassung juristischen Personen des privaten Rechtes nur dann Verwaltungsaufgaben rechtsverbindlich übertragen werden können, wenn diese juristischen Personen in den Unterbau der Verwaltung eingegliedert werden. Das setzt eben die Beleihung voraus, die § 3 a möglich macht.
    Auch wir schließen uns dem Votum des Sportausschusses an. Wir erwarten vom Verkehrsminister, daß er von seinem Recht der Beleihung nur in dem Maße Gebrauch macht, wie es die Rechtssicherheit erfordert. Das Engagement der Verbände muß erhalten bleiben. Ihre Sachkenntnis und ihre Erfahrung müssen weiterhin für die Bürger unseres Landes genutzt werden können.
    Wir haben den Gesetzentwurf ohne Hast, aber zügig beraten, weil wir alle der Auffassung sind, daß er in dieser Legislaturperiode, und zwar möglichst bald, Gesetzeskraft erlangen muß.
    Wir Sozialdemokraten wünschen der deutschen Binnenschiffahrt mit diesem Gesetz mit dem alten Schiffergruß „Allzeit gute Fahrt in Gottes Namen".

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)