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ID1019608600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/196 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 196. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Vogel 15137A Erweiterung der Tagesordnung 15137 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 15137 B Porzner SPD 15138 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 15139A Bueb GRÜNE 15139 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4989 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Sicherung der Tarifautonomie und Wahrung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit in Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4995 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Erhaltung der Streikfähigkeit der Gewerkschaften — Drucksache 10/5004 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA 15140D, 15175 D Dr. Vogel SPD 15146A Scharrenbroich CDU/CSU 15150 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 15152C Cronenberg (Arnsberg) FDP 15154 B Glombig SPD 15156 C Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15159C Tischer GRÜNE 15161 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 15163A Dreßler SPD 15166 C Seehofer CDU/CSU 15169 B Kolb CDU/CSU 15171 D Brandt SPD 15173 B Frau Fuchs (Köln) SPD 15177 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Günther CDU/CSU 15179A Heyenn SPD 15180 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15182 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15184C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15185 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/4741 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Rapp (Göppingen), Ranker, Oostergetelo, Stiegler, Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Curdt, Fischer (Homburg), Huonker, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pfuhl, Reschke, Stahl (Kempen), Vosen, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Wettbewerb und Verbraucherschutz im Einzelhandel — Drucksache 10/5002 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ladenschluß im Einzelhandel — Drucksache 10/5003 — Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . . 15188 B Dr. Schwenk (Stade) SPD 15189 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 15191 C Auhagen GRÜNE 15193 C Erhard, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 15195 C Senfft GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15196 A Nächste Sitzung 15196 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15196 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 15137 196. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1986 Beginn: 11.00 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Martiny-Glotz 5. 2. Müller (Schweinfurt) 5. 2. Frau Pack * 5. 2. Pauli 5. 2. Rappe (Hildesheim) 5. 2. Reimann 5. 2. Roth (Gießen) 5. 2. Schäfer (Mainz) 5. 2. Schmidt (Hamburg) 5. 2. Schreiner 5. 2. Schröder (Hannover) 5. 2. Sielaff 5. 2. Stobbe 5. 2. Stücklen 5. 2. Frau Dr. Timm 5. 2. Verheugen 5. 2. Voigt (Frankfurt) 5. 2. Voigt (Sonthofen) 5. 2. Dr. Warnke 5. 2. Frau Dr. Wilms 5. 2. Wischnewski 5. 2. Frau Dr. Wisniewski 5. 2. Dr. de With 5. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe Ihnen die Zahlen genannt, die für das Thema „Senkung der Mindestbeitragszeiten" wichtig sind, und habe erläutert, wie sich im Durchschnitt die Renten dadurch erhöhen. Ich finde, die Frage ist sowohl für die Zuhörer als auch für Sie sehr wichtig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber überlassen Sie es den Zuhörern, ob sie meine Antwort als befriedigend empfinden. Ich muß ja nicht unbedingt Sie befriedigen;

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Dieses ist Ihnen unmöglich!)

    ich weiß, daß Sie nicht die CDU wählen.
    Nun, meine Damen und Herren, will ich doch noch ein paar Worte zu den Kindererziehungszeiten sagen. Es schmerzt mich wie Sie, daß wir nicht die Vergangenheit einholen können. Aber nach alter sozialpolitischer Erfahrung haben die Sozialpolitiker nie die Wahl „Alles oder Nichts" akzeptiert, sondern gesagt: Laßt uns den Schritt machen, der heute möglich ist. Und es war der Schritt, zum erstenmal in der Geschichte der Rentenversicherung Kindererziehungszeiten einzuführen.
    Ich möchte meinen Beitrag schließen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema der Alten nicht nur auf die Renten beschränken. Denken wir daran, daß die alte Generation nicht nur Anspruch auf sichere Rente hat, sondern auch darauf, in unserer Gesellschaft aufgehoben zu sein, eingebunden zu sein in die Solidarität der Generationen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, kann ich die Aussprache schließen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/4990 zu überweisen, und zwar zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft sowie zur Mitberatung und Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Andere Vorschläge werden offensichtlich nicht gemacht; dann ist dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich kann nunmehr den Tagesordnungspunkt 3 sowie die Zusatztagesordnungspunkte aufrufen:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs



Vizepräsident Cronenberg
eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 10/4741 —
Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Rapp (Göppingen), Ranker, Oostergetelo, Stiegler, Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Curdt, Fischer (Homburg), Huonker, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pfuhl, Reschke, Stahl (Kempen), Vosen, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Wettbewerb und Verbraucherschutz im Einzelhandel
— Drucksache 10/5002 —
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ladenschluß im Einzelhandel
— Drucksache 10/5003 —
Nach einer interfraktionellen Absprache ist ein Beitrag von je zehn Minuten für jede Fraktion vorgesehen.
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. So kann ich die allgemeine Aussprache eröffnen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Sauter (Ichenhausen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Sauter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schwerpunkt des von uns eingebrachten Gesetzentwurfes liegt fraglos in der längst überfälligen Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
    Seit der letzten UWG-Novelle im Juni 1969 wurden sieben Anläufe zu einer weiteren Anpassung unternommen. Nicht weniger als fünf Gesetzentwürfe sind in der Zeit von 1974 bis 1982 durch die von der SPD-geführten Regierungen beerdigt worden.
    Aus all dem wird ersichtlich, daß wertvolle Zeit vertan worden ist, daß in diesem wichtigen Bereich längst etwas hätte geschehen müssen und daß leider Unfähigkeit, mangelnde Kompromißfähigkeit und die altbekannte Tatsache, daß bei der SPD meistens großen Worten keine Taten folgen, dafür ausschlaggebend waren, daß nichts — leider nichts — geschehen ist.
    Primäres Anliegen des UWG und damit auch einer UWG-Novelle ist der Schutz der Institution Wettbewerb, namentlich der Schutz des lauteren und leistungsgerechten Wettbewerbs; dies auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, denn nur ein guter Wettbewerbsschutz kann dazu beitragen, daß ein sinnvoller Verbraucherschutz herrscht.
    Der Schutz des Leistungswettbewerbs dient vor allem aber auch der Erhaltung mittelständisch geprägter Marktstrukturen und damit einer breiten Angebotsvielfalt. Daß diesem Aspekt ein entscheidendes Gewicht zukommt, wird gerade in einer Zeit deutlich, in der ein fortschreitender Konzentrationsprozeß und ein ausufernder Verdrängungswettbewerb für den mittelständischen Handel existenzbedrohend werden.
    Ich weiß, daß wir die angesprochenen Probleme nicht allein mit einer Novellierung des UWG werden lösen können. Wir haben uns in der letzten Woche über mögliche Änderungen des GWB unterhalten. Sie wissen, daß die Position der Union ist, dies in der nächsten Legislaturperiode anzugehen.
    Das UWG deckt nur einen Teil des Komplexes Leistungswettbewerb ab, nämlich denjenigen mit typischem Unlauterkeitsbezug. Aber es ist wichtig, daß wir hier mit der Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen beginnen und in einem Bereich ansetzen, der vorwiegend den kleinen und mittleren Betrieben zugute kommt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf tut dies, indem er seinen Schwerpunkt im Gegensatz zu den Vorschlägen der SPD auf den Schutz des Wettbewerbs legt. Ich räume ein, daß nicht alles geworden ist, wie es sich insbesondere die CSU gewünscht hat. In jedem Fall aber enthält dieser Entwurf wesentlich mehr als sämtliche früheren Gesetzesvorschläge der SPD. Er kann daher nur begrüßt werden. Nicht ganz klar bin ich mir über die von der SPD jetzt noch flugs nachgereichten Anträge bzw. Gesetzesinitiativen, die, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in sich nicht schlüssig sind und sich eigentlich nicht mit dem vereinbaren lassen, was in Schwerpunktbereichen von Ihnen bisher vertreten worden ist.
    Im materiellen Teil des Gesetzentwurfes werden vor allem unlautere Praktiken aufgegriffen, die sich in der Praxis als besonders verbreitet und wettbewerbsschädlich herausgestellt haben. Ich darf hier zunächst das Verbot der blickfangmäßigen Preisgegenüberstellung anführen. Das ist ein Unfug, der insbesondere deshalb abgeschafft werden muß, weil meistens nicht nachgeprüft werden kann, ob der Preis, dem ein anderer gegenübergestellt wird, vorher überhaupt verlangt worden ist.
    Ich darf des weiteren das Verbot der Werbung mit Mengenbegrenzungen, die typischen Lockvogelcharakter hat, erwähnen. Auch damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll dem Verbraucher ein besonders günstiges, aus dem Rahmen fallendes Angebot vorgegaukelt werden, um ihn ohne weitere Prüfung ins Geschäft zu locken in der Hoffnung, daß er seinen Bedarf auch mit anderen, teureren Waren deckt, so daß im Zuge der Mischkalkulation wieder alles stimmt.
    Wir hätten es lieber gesehen, wenn nicht nur ein Werbeverbot ausgesprochen worden wäre, sondern wenn generell die mengenmäßige Beschränkung bei Lockvogelangeboten hätte untersagt werden können. Wir hätten darin keinen möglichen Kontrahierungszwang gesehen, wir sind aber der Meinung, daß man mit dem, was im Gesetz jetzt vorgeschlagen worden ist, ebenfalls leben kann.
    Die entscheidensten Änderungen sind zweifelsohne im Sonderveranstaltungsrecht vorgeschlagen worden. In diesem Bereich haben wir in den letzen Jahren die eklatantesten Mißbräuche feststellen müssen, die vor allem den kleinen Betrieben



    Sauter (Ichenhausen)

    schwer zu schaffen gemacht haben. Auch die Vollzugsbehörden und die Kammern hatten hier in der letzten Zeit ihre liebe Not. Ich bin davon überzeugt, daß sie unzählige Male — allerdings unbemerkt — getäuscht worden sind.
    Den Sonderveranstaltungsrummel schränkt unser Entwurf drastisch ein. Vor allem das bisher viel zu weit gefaßte und daher besonders mißbrauchsanfällige Aus- und Räumungsverkaufsrecht ist auf diejenigen Fälle zurechtgestutzt worden, in denen diese enorme Beeinträchtigung der Mitbewerber wirklich vertretbar erscheint.
    Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird es in Zukunft weiter geben, nämlich den Winter- und den Sommerschlußverkauf für die Branchen Textilien, Bekleidung, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Ein anderes wird es nicht mehr geben, nämlich den Ausverkauf wegen angeblichen Umbaus, auch dann, wenn nur eine Pappwand versetzt wird oder Regale verstellt werden. Dem werden wir in Zukunft Einhalt gebieten. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.
    Räumungsverkäufe wegen Geschäftsaufgabe sind nur noch dann möglich, wenn der gesamte Geschäftsbetrieb und nicht nur eine Filiale oder ein Teil des Geschäftsbetriebs aufgegeben wird.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Eine gute Regelung!)

    Wir haben auch Sperren gegen die professionellen Ausverkaufshändler eingeführt. Wir werden auch dafür sorgen, daß die Verfahrensregelungen entbürokratisiert werden und dem sonst für das UWG geltenden zivilrechtlichen Sanktionssystem angepaßt werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der Union kämpfen noch um eine Regelung zur Beweislastumkehr, die der Rechtsprechung entspricht. Es gibt hier unter den Koalitionsparteien Absichtserklärungen, die es aus meiner Sicht möglich erscheinen lassen, daß dies auch in das Gesetz noch Eingang finden wird.
    Der Verbraucherschutz ist nicht zuletzt dadurch berücksichtigt, daß in Zukunft bei unwahrer Werbung ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Das ist aus meiner Sicht überhaupt das Sinnvollste und Praktikabelste. Ein Schadensersatzanspruch wegen Beträgen zwischen 3 und 5 DM, wie es meistens der Fall wäre, würde nach unserer Überzeugung sowieso nicht greifen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, daß wir auch hinsichtlich der unseriösen Abmahn- und Gebührenvereine eine Regelung getroffen haben. Hier sind wir uns seit Jahren einig: Es gibt künftig bei der ersten Abmahnung keine Kostenerstattung mehr. Das gilt auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit jetzt mit Rechtsanwaltskanzleien betreiben. Auch dort werden die Gebühren bei der ersten Abmahnung in Zukunft nicht mehr ersetzt werden.
    Der eingebrachte Gesetzentwurf bringt neben den Änderungsvorstellungen zum UWG auch andere bedeutsame Änderungen des geltenden
    Rechts. Als wesentliche Verbesserung, nicht nur für den Verbraucher, sehen wir den neuen § 609 a BGB an. Der bisherige § 247 BGB, den die neue Vorschrift ablösen soll, ist nach unserer Überzeugung nicht mehr zeitgemäß. Der in der alten Bestimmung enthaltene Grenzzinssatz von 6 % paßt nicht mehr zu den völlig veränderten Zinsstrukturen am Kapitalmarkt. Außerdem ist die Kündigungsmöglichkeit nach § 247 BGB durch die Rechtsprechung dermaßen eingeschränkt worden, daß die Vorschrift kein wirksames Instrument zum Schutz des Verbrauchers mehr ist. Die veraltete Bestimmung wird deshalb durch eine Regelung ersetzt, die bei variabel verzinslichen Krediten eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsieht und bei festverzinslichen Krediten dem Verbraucher eine Kündigung nach sechs Monaten ermöglicht. Im übrigen besteht bei festverzinslichen Krediten eine Kündigungsmöglichkeit bei Auslaufen der beiderseitigen Zinsbindung und auf jeden Fall nach zehn Jahren. Durch diese Regelung sind nach unserer Überzeugung die Belange des Verbrauchers ebenso wie die des Kreditgewerbes in gleicher Weise angemessen gewahrt.

    (Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

    — Herr Kollege, es freut mich, daß Sie mal da sind.
    Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß es auch zu einer geringfügigen Änderung des Ladenschlußgesetzes kommen wird, die in wenigen Fällen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 22 Uhr ermöglicht. Die letzte Entscheidung treffen hierbei im übrigen die Landesbehörden; der Bund schafft lediglich die Möglichkeiten.
    Alles in allem wird der Gesetzentwurf von uns begrüßt. Es kann durchaus sein, daß in den Ausschußberatungen und nach der Anhörung noch einiges verfeinert wird; unabhängig davon haben wir den festen Willen, dieses Gesetz in etwa so zu verabschieden, wie wir es heute eingebracht haben.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)