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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht ist die Hoffnung nach den Beiträgen, die wir hier zuletzt gehört haben, müßig, daß man sich noch einmal eigentlich über das unterhalten sollte, worum es hier geht.
Ich will trotzdem nochmals den Versuch machen, und zwar weil ich glaube, daß es nicht nur dieser Debatte, sondern auch der Diskussion außerhalb dieses Hauses dienen muß, wenn wir den Versuch machen, sie auf das zurückzuführen, was den Kern dieser Gesetzesänderung ausmacht.
Zunächst einmal ist — auch in der ganzen Diskussion — unstrittig, daß an diejenigen, die selber streiken, kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Unstrittig ist auch — und das stellt der Gesetzentwurf zum erstenmal im Text selbst klar —, daß außerhalb eines Fachbereichs immer Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, auch dann, wenn jemand mittelbar arbeitslos wird. Das war auch unstrittig. Es wird aber im Gesetz festgeschrieben und klargestellt, und ich halte das für eine Verbesserung im Sinne der Arbeitnehmer.
Unstrittig ist auch — jedenfalls für diejenigen, die lesen können und lesen wollen; das sage ich vor allen Dingen auch Herrn Glombig —, daß an der Regel festgehalten wird, daß jemand auch dann, wenn er mittelbar arbeitslos wird, im allgemeinen einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat. Ich möchte darauf verweisen, daß in der Begründung zum Gesetz auf Seite 10 unter dem Buchstaben b zu dem hier einschlägigen § 116 Abs. 3 folgendes wörtlich ausgeführt wird:
Arbeitslose, die durch mittelbare Auswirkungen eines Arbeitskampfes arbeitslos geworden sind, sollen wie nach geltendem Recht im allgemeinen Arbeitslosengeld erhalten.
Das muß also auch unstrittig sein — es ist falsch,
wenn Herr Glombig hier sagt, daß wir die Regel zur
Ausnahme werden lassen wollten —, daß in der Regel auch diejenigen, die durch Auswirkungen in einem anderen Tarifbereich in ihrem eigenen Unternehmen keine Arbeit mehr haben, Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben.
— Das ist so wahr, und das weiß auch jeder, der anständig und vernünftig diskutiert.
— Wenn es Ihnen wirklich um den sozialen Frieden ginge, dann würden Sie nämlich um das diskutieren, was hier vorgeschlagen wird, und nicht um Ihre Phantome und Gespenster, die Sie immer beschreiben.
Es ist vollkommen klar, daß selbst für den Fall, daß jemand in einem anderen Tarifgebiet und im selben Fachbereich — wie ich nochmals sage — mittelbar arbeitslos wird, die Betroffenheit des einzelnen, d. h. sein Interesse am Ausgang des Streiks in einem anderen Tarifgebiet, nach wie vor vorhanden sein muß. Das heißt: Wenn eben nach Art und Umfang nicht annähernd eine gleiche Forderung erhoben wird, bekommen alle Arbeitnehmer, die in einem anderen Tarifbereich, aber in der gleichen Branche mittelbar arbeitslos werden, nach wie vor Arbeitslosenunterstützung.
— Das ist alles nicht eine Darstellung dessen, was ich mir persönlich vorstelle, sondern das ist der Inhalt des Gesetzes.