Rede:
ID1019601700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/196 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 196. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Vogel 15137A Erweiterung der Tagesordnung 15137 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 15137 B Porzner SPD 15138 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 15139A Bueb GRÜNE 15139 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4989 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Sicherung der Tarifautonomie und Wahrung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit in Arbeitskämpfen — Drucksache 10/4995 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Erhaltung der Streikfähigkeit der Gewerkschaften — Drucksache 10/5004 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA 15140D, 15175 D Dr. Vogel SPD 15146A Scharrenbroich CDU/CSU 15150 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 15152C Cronenberg (Arnsberg) FDP 15154 B Glombig SPD 15156 C Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15159C Tischer GRÜNE 15161 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 15163A Dreßler SPD 15166 C Seehofer CDU/CSU 15169 B Kolb CDU/CSU 15171 D Brandt SPD 15173 B Frau Fuchs (Köln) SPD 15177 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Günther CDU/CSU 15179A Heyenn SPD 15180 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15182 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15184C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15185 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/4741 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Rapp (Göppingen), Ranker, Oostergetelo, Stiegler, Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Curdt, Fischer (Homburg), Huonker, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pfuhl, Reschke, Stahl (Kempen), Vosen, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Wettbewerb und Verbraucherschutz im Einzelhandel — Drucksache 10/5002 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ladenschluß im Einzelhandel — Drucksache 10/5003 — Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . . 15188 B Dr. Schwenk (Stade) SPD 15189 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 15191 C Auhagen GRÜNE 15193 C Erhard, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 15195 C Senfft GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15196 A Nächste Sitzung 15196 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15196 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1986 15137 196. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1986 Beginn: 11.00 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Martiny-Glotz 5. 2. Müller (Schweinfurt) 5. 2. Frau Pack * 5. 2. Pauli 5. 2. Rappe (Hildesheim) 5. 2. Reimann 5. 2. Roth (Gießen) 5. 2. Schäfer (Mainz) 5. 2. Schmidt (Hamburg) 5. 2. Schreiner 5. 2. Schröder (Hannover) 5. 2. Sielaff 5. 2. Stobbe 5. 2. Stücklen 5. 2. Frau Dr. Timm 5. 2. Verheugen 5. 2. Voigt (Frankfurt) 5. 2. Voigt (Sonthofen) 5. 2. Dr. Warnke 5. 2. Frau Dr. Wilms 5. 2. Wischnewski 5. 2. Frau Dr. Wisniewski 5. 2. Dr. de With 5. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen wurde immer wieder behauptet, die Koalition wolle das Streikrecht einschränken.

    (Zuruf von der SPD: So ist es auch!)

    Deswegen muß ich in der Diskussion um den Neutralitätsparagraphen 116 des Arbeitsförderungsgesetzes zunächst eine Feststellung treffen, dieselbe Feststellung nämlich, wie sie Hermann Rappe am 12. Dezember 1985 von diesem Pult aus getroffen hat. Das Streikrecht wird nicht geändert.
    Damit das klar ist: Niemand in der FDP will das Streikrecht oder das Arbeitskampfrecht ändern. Es geht allein um die Spielregeln für Streik und Aussperrung, also legale Mittel im Arbeitskampf. Es geht darum, diese Spielregeln klarzustellen.

    (Zuruf von der SPD)

    Nun wird von interessierter Seite — wie auch durch einen Zwischenruf eben — behauptet, die Streikfähigkeit werde durch den Regierungsentwurf zu § 116 beeinträchtigt. Meine Damen und Herren, mein Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit deutscher Gewerkschaften ist offensichtlich um vieles, vieles größer als das der Gewerkschafter selber.

    (Zuruf des Abg. Gattermann [FDP])

    Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern: Bis 1969 erhielten mittelbar vom Arbeitskampf Betroffene grundsätzlich kein Arbeitslosengeld, und dennoch wurde gestreikt, in Schleswig-Holstein sehr lange und ausdauernd. Deswegen ist die Behauptung einfach falsch, daß dadurch die Streikfähigkeit beeinträchtigt würde.

    (Peter [Kassel] [SPD]: Was hat denn 1980 das Arbeitsgericht gesagt?)

    Ich möchte auch zur Frage der Gleichgewichtigkeit, der sogenannten Waffengleichheit ein Wort sagen. Tatsache, meine Damen und Herren, ist, daß z. B. in der Metallindustrie jeder zweite Arbeitnehmer in einem kleinen, in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt ist. Tatsache ist, daß die reichste Gewerkschaft der Welt, die IG Metall, in Nordrhein-Westfalen sieben kleine Handwerksbetriebe bestreikt hat. Wenn ausgerechnet diese IG Metall behauptet, es gebe keine Waffengleichheit, dann kommt mir das so vor, als ob sich die gutgerüstete Schweizer Armee darüber beschwert, daß die Waffengleichheit mit der Schweizergarde des Vatikan nicht gegeben ist.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Nun zu der Behauptung, hier würden eiskalte, glasklare Arbeitgeberpositionen vertreten.

    (Urbaniak [SPD]: So ist es doch!) Dies ist falsch.


    (Urbaniak [SPD]: So ist es!)

    — Kollege Urbaniak, dies ist falsch. Sonst hätten wir nicht in dem Novellierungsantrag zu § 72 AFG eindeutig klargestellt, daß der Arbeitgeber nicht nur darzulegen, sondern auch glaubhaft zu machen hat, worauf die Betriebsstillegung zurückzuführen ist, und daß eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen ist. Es ist ebenso eindeutig klargestellt, daß die Bundesanstalt für Arbeit, daß das örtliche Arbeitsamt soweit die Möglichkeit zur Überprüfung vor Ort hat.
    Das sind bei Gott keine Arbeitgeberpositionen. Aber das sind, verehrte Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, Positionen, deren Sinnhaftigkeit mir anläßlich einer Protestversammlung des DGB in der Beethovenhalle am 13. Dezember 1985 deutlich gemacht wurde, eine Protestveranstaltung des DGB, auf der ich nicht gerade besonders freundlich behandelt worden bin, wie sich jedermann denken kann, aber auf der ich auch nicht - Gott sei's gepriesen und gedankt — verprügelt worden bin.

    (Beifall bei der FDP — Zuruf von der CDU/ CSU: Glück gehabt!)

    Übrigens ist dies ein Beweis dafür, daß es sich durchaus lohnen kann, mit der FDP Argumente auszutauschen. Ich wäre den Kollegen von der SPD dankbar, wenn sie einmal ihrem Kollegen Breit, dem DGB-Vorsitzenden, mitteilen würden, daß es sich durchaus lohnen kann, mit der FDP zu diskutieren, nachdem er erklärt hat, es lohne sich nicht mehr, mit uns zu reden.



    Cronenberg (Arnsberg)

    Nun sind ein paar Bemerkungen zur notwendigen Klarstellung des § 116 geboten.
    Die Unternehmen haben, betriebswirtschaftlich vernünftig, ihre Lagerhaltung drastisch reduziert. Die Gewerkschaften haben dies bei ihrer Streiktaktik berücksichtigt. Sie wollen mit Hilfe der „Minimax"-Strategie ihre Kosten senken. Dies geschieht, indem man ausgewählte Zulieferbetriebe mit dem Ziel bestreikt, daß der wirtschaftliche Druck möglichst unmittelbar durchschlägt. So sagt es jedenfalls Frau Kurz-Scherf im Gewerkschaftsbuch 1985. Damit setzen die Gewerkschaften Fernwirkungen in Drittbetrieben, also bei mittelbar Betroffenen, als Mittel des Arbeitskampfes ein. Mit anderen Worten: die beitragsfinanzierte Bundesanstalt soll zahlen, um so die Streikkasse der IG Metall zu schonen.
    Für das urkapitalistische Prinzip der Kostenminimierung habe ich immer Verständnis. Das nehme ich auch den Gewerkschaften keineswegs übel. Übel nehme ich es allerdings, wenn sie behaupten, die Inanspruchnahme der Bundesanstalt für alle unmittelbar Betroffenen sei praktizierte Neutralität. Dies ist einfach unwahr.

    (Beifall bei der FDP)

    Wer die Neutralität will, muß sie so regeln, wie dies der Gesetzgeber 1969 wollte, und darf sie nicht so regeln, wie dies die Große Koalition 1967 wollte. Man kann es nicht oft genug betonen: das Dokument 5/2291 trägt die Unterschrift von Willy Brandt. In dieser Stellungnahme heißt es wörtlich: „Die Gewährung von Arbeitslosengeld an mittelbar Betroffene würde die Bereitschaft zur Solidarität stärken und den Arbeitskampf beeinflussen." Und man höre und staune: „Das würde die Neutralität der Bundesanstalt verletzen."
    Wie notwendig eine Klarstellung ist, beweist auch die Feststellung des renomierten Kronberger Kreises,

    (Zurufe von der SPD)

    — Kronberg mit K, Herr Kollege Vogel! — wonach z. B. 7 500 Streikende 1,5 Millionen Arbeitnehmern in der Automobil- und Zulieferindustrie die Möglichkeit zu arbeiten, nehmen können. Deswegen ist es einfach falsch, zu behaupten, wir könnten Gesetz und Anordnungen so lassen, wie sie jetzt sind, wir könnten die Hände in den Schoß legen und abwarten, wann die Gerichte entscheiden werden, ob und in welchem Umfang beim nächsten Arbeitskampf die Nürnberger Kassen in Anspruch genommen werden.
    Und auch die Frau Kollegin Fuchs hat dankenswerterweise die Feststellung getroffen — gestern war es wohl —, die Schiedsstelle habe keinen Stinn, so hat sie gesagt, „weil wir eine rechtliche Klarstellung, eine rechtliche Normierung brauchen". Sie hat also geradezu unsere Forderung bestätigt. Verständlicherweise meinen Sie allerdings eine andere Änderung, aber zunächst einmal haben Sie die Notwendigkeit der Normierung eindeutig klargestellt.
    Nun zur These, wir verletzten eigentumsähnliche Rechte. Auch dieser Vorwurf geht ins Leere, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang einen sehr weiten Spielraum zugebilligt. Eine unverantwortlich hohe Inanspruchnahme der Nürnberger Kassen — wenn ich heute polemisch werden wollte, würde ich sagen: eine Plünderung der Kassen — infolge von Tarifauseinandersetzungen führt doch notwendigerweise zu Beitragserhöhungen, und vermeidbare Beitragserhöhungen berühren auch die Eigentumsrechte der Beitragszahler. Wer behauptet, die Beiträge seien ausschließlich von Arbeitnehmern erbracht, von dem muß ich auch erwarten können, daß er konsequenterweise, Herr Kollege Schmidt von den GRÜNEN, den Antrag im Deutschen Bundestag einbringt, daß die Arbeitnehmer 100 % der Beiträge auch bezahlen. Das wäre die logische Konsequenz einer solchen Position.

    (Zurufe von der SPD)

    Nun zum Gesetzentwurf selbst. — Er enthält viele Elemente, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften unumstritten sind. Aber es darf auch keine Mißverständnisse geben. Sympathiestreiks, politische Streiks und betriebliche Arbeitsniederlegungen können und dürfen nicht aus den Kassen der Bundesanstalt finanziert werden.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Nun zu der vieldiskutierten Frage, in welchem Umfang Forderungen in der gleichen Branche im aber nicht umkämpften Tarifgebiet zu einer Zahlungsverpflichtung der Bundesanstalt führen sollen. Daß eine Formulierung „nach Art und Umfang gleich" nicht bedeuten kann, daß die Identität der Forderung gegeben ist, hat ja wohl Kollege Rappe am 12. Dezember ebenfalls von dieser Stelle aus angedeutet.
    Klar ist auch, daß die Bundesanstalt zahlen muß, wenn in den einzelnen Tarifgebieten unterschiedliche Forderungen erhoben werden, so z. B., wenn in einem Bereich für die Senkung der Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden gestreikt wird, während in einem anderen Gebiet — was weiß ich — 30 oder 35 Stunden gearbeitet wird.
    Ebenso klar ist, daß nicht gezahlt werden kann, wenn die Streikenden sozusagen für „die ganze Truppe die Kastanien aus dem Feuer holen" wollen. Daran knüpft sich die Frage: Wann ist dies der Fall?
    Deswegen weist die Begründung zu Recht darauf hin, daß es nicht geboten ist, die Forderung expressis verbis z. B. per eingeschriebenem Brief dem Tarifpartner mitzuteilen, sondern daß es vielmehr genügt, daß sie auf Grund der Gesamtumstände als erhoben zu gelten hat.

    (Lambinus [SPD]: Was ist denn das eigentlich?)

    Ich gehe davon aus, daß selbst interpretationswütige Juristen nicht zu einem anderen Ergebnis kommen können.

    (Beifall bei der FDP)

    Meine Damen und Herren, wenn man sich verdeutlicht, wie häufig in der Zukunft möglicherweise gezahlt werden muß, ist es schon ein tolles Ding, zu



    Cronenberg (Arnsberg)

    behaupten, der Anspruch auf Arbeitslosengeld werde bei Tarifauseinandersetzungen generell gestrichen; ganz abgesehen davon, daß bewußt verschwiegen wird, daß die bestehende Härteklausel des Abs. 4 des § 116 uneingeschränkt weiter Bestand hat. Ich habe schon in der letzten Debatte gesagt: Wer sich den § 116 und die von der Regierung vorgeschlagene Klarstellung ernsthaft durchliest, der hat — davon bin ich überzeugt — keinen vernünftigen Grund, zu demonstrieren.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Widerspruch und Zurufe von der SPD)

    Zusammenfassend darf ich für die FDP feststellen: Es gibt keinen Eingriff in das Streikrecht. Die Gefährdung der Streikfähigkeit der Gewerkschaften ist eine Mär. Die Klarstellung der Neutralität der Bundesanstalt ist eine Notwendigkeit. All dies sind unbestreitbare Fakten.

    (Beifall bei der FDP)

    Mit denjenigen, die bereit sind, im Gesetzgebungsverfahren sich mit diesen Fakten auseinanderzusetzen, werden wir sicherlich ernsthaft diskutieren. Mit denen, die das Gesetzgebungsverfahren mit allen Mitteln verzögern oder gar filibustern wollen, ist eine sinnvolle Diskussion nicht möglich.

    (Zuruf des Abg. Dr. Vogel [SPD])

    Aber all denjenigen, denen an einer sachlichen Auseinandersetzung gelegen ist, möchte ich sagen: Wir sind für vernünftige Verbesserungsvorschläge immer offen.


Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lutz?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, selbstverständlich, aber nur unter der Voraussetzung, daß ich den letzten Satz meiner Rede noch sagen kann. Herr Kollege Lutz, bitte schön.