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ID1019206200

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    Plenarprotokoll 10/192 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 192. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Januar 1986 Inhalt: Wahl des Abg. Fischer (Bad Hersfeld) als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Horacek 14468 B Nachträgliche Erteilung eines Ordnungsrufes 14468 B Aktuelle Stunde betr. Finanzierung der Neuen Heimat aus öffentlichen Kassen Dr. Graf Lambsdorff FDP 14453 B Dr. Sperling SPD 14454 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14455 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 14456 D Zierer CDU/CSU 14457 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14458 D Schmitt (Wiesbaden) SPD 14460 D Frau Rönsch CDU/CSU 14461 D Grünbeck FDP 14462 D Müntefering SPD 14464 A Pesch CDU/CSU 14465 B Waltemathe SPD 14466 B Doss CDU/CSU 14467 B Beratung des Antrags des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des 2. Untersuchungsausschusses des 10. Deutschen Bundestages — Drucksache 10/4637 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ergänzung des Auftrages des 2. Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/4661 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Rechenschafts- und Informationspflicht des Bundesinnenministers Dr. Zimmermann gegenüber dem Parlament und seinen Gremien — Drucksache 10/4656 — Schäfer (Offenburg) SPD 14468 C Dr. Olderog CDU/CSU 14470 B Ströbele GRÜNE 14471 D Dr. Hirsch FDP 14474 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Duve, Dr. Holtz, Jungmann, Klose, Dr. Kübler, Lambinus, Frau Luuk, Meininghaus, Neumann (Bramsche), Pauli, Sielaff, Waltemathe, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Menschenrechtspolitik der Bundesregierung — Drucksache 10/3111 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Klein (München), Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Marx, Dr. Stercken, Schwarz, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1986 Frau Geiger, Lintner, Graf Huyn, Jäger (Wangen), Dr. Pohlmeier, Lowack, Sauer (Salzgitter), Hinrichs, Biehle, Dr. Kunz (Weiden), Rossmanith, Höffkes, Dr. Hoffakker, Schulze (Berlin), Pfeffermann, Berger, Seesing, Austermann, Wilz, Frau Rönsch, Müller (Wesseling), Pesch, Clemens, Eylmann, Magin, Sauer (Stuttgart), Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Riedl (München) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Frau Dr. Hamm-Brücher, Ertl, Dr. Feldmann, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP Menschenrechtspolitik — Drucksache 10/3537 — Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 14476 D Dr. Vogel SPD 14477 B Schäfer (Mainz) FDP 14481 C Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 14483 D Genscher, Bundesminister AA 14486 C Bindig SPD 14490 A Graf Huyn CDU/CSU 14492 C Klose SPD 14494 A Dr. Hupka CDU/CSU 14495 B Jäger (Wangen) CDU/CSU 14496 D Nächste Sitzung 14498 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14499*A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 14499* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1986 14453 192. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 187. Sitzung, Seite 14229 B, 7. Zeile von unten: Statt „13. September" ist „13. Dezember" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 24. 1. Borchert 24. 1. Brück 24. 1. Büchler (Hof) 24. 1. Büchner (Speyer) 24. 1. Dr. Bugl 24. 1. Buschbom 24. 1. Collet 24. 1. Frau Dempwolf 24. 1. Dr. Dollinger 24. 1. Dr. Ehrenberg 24. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 24. 1. Ertl 24. 1. Eylmann 24. 1. Frau Fischer 24. 1. Funk 24. 1. Gallus 24. 1. Ganz (St. Wendel) 24. 1. Dr. von Geldern 24. 1. Glos 24. 1. Dr. Glotz 24. 1. Handlos 24. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 24. 1. Helmrich 24. 1. Jung (Düsseldorf) 24. 1. Junghans 24. 1. Kalisch 24. 1. Kiechle 24. 1. Kolb 24. 1. Dr. Kreile 24. 1. Dr. Kübler 24. 1. Linsmeier 24. 1. Lintner 24. 1. Marschewski 24. 1. Dr. Mikat 24. 1. Dr. Miltner 24. 1. Müller (Wadern) 24. 1. Frau Pack 24. 1. Reuschenbach 24. 1. Repnik 24. 1. Schluckebier 24. 1. Schmidt (Hamburg) 24. 1. Schmidt (München) 24. 1. Frau Schmidt (Nürnberg) 24. 1. Schmitz (Baesweiler) 24. 1. Dr. Schmude 24. 1. von Schmude 24. 1. Schröder (Hannover) 24. 1. Schröer (Mülheim) 24. 1. Seesing 24. 1. Frau Simonis 24. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 24. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 24. 1. Stobbe 24. 1. Stutzer 24. 1. Dr. Todenhöfer 24. 1. Vahlberg 24. 1. Verheugen 24. 1. Voigt (Sonthofen) 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wischnewski 24. 1. Wissmann 24. 1. Dr. Wittmann 24. 1. Zander 24. 1. Zink 24. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 10/4617) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1986 bei Kap. 30 05 Tit. 683 26 - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kernbrennstoffversorgung (einschließlich Urananreicherung) - (Drucksache 10/4686) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bewertung des Strahlenschutz-Forschungsprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1976 bis 1980) (Drucksache 10/2993) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1984 bis 31. März 1985 - Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Oktober 1984 bis zum 31. März 1985 - (Drucksache 10/3170) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1985; Europarat, - Halbjahresbericht der Bundesregierung für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1985 - (Drucksache 10/3991) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. September bis 3. Oktober 1985 in Straßburg (Drucksache 10/4142) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Viertes Hauptgutachten der Monopolkommission 1980/81 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 10/409) 14500* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1986 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünftes Hauptgutachten der Monopolkommission 1982/83 (Drucksache 10/1791) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünftes Hauptgutachten der Monopolkommission 1982/83 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 10/3683) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über einen Plan zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch 01 und andere gefährliche Stoffe und Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 81/971/EWG zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Informationssystems zur Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres — KOM (85) 123 endg. — EG-Dok. Nr. 5948/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 16) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EGVorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Untersuchung von Tieren und von frischem Fleisch auf Rückstände — KOM (85) 192 endg. — EG-Dok. Nr. 6707/85 — (Drucksache 10/3534 Nr. 5) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über bestimmte technische Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten — KOM (85) 487 endg. — Rats: Dok. Nr. 9285/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Pflaumenbranntwein „Sljivovica" der Tarifstelle ex 22.09 C IV a) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1986) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1986) — KOM (85) 454 endg. — Rats-Dok. Nr. 9140/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 über gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fischereierzeugnisse — KOM (85) 513 endg. — Rats-Dok. Nr. 9217/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Weine aus frischen Weintrauben der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Likörweine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 475 endg. — Rats-Dok. Nr. 9183/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2057/82 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Schiffen der Mitgliedstaaten — KOM (85) 490 endg. — RatsDok. Nr. 9284/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1320/85 mit vorübergehenden Maßnahmen betreffend die Produktionsbeihilfe für Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten — KOM (85) 484 endg. — Rats-Dok. Nr. 9089/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1/85 zur Festlegung der vorläufig zulässigen Gesamtfangmengen und bestimmter Fangbedingungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtfang-mengen für bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen für 1985 — KOM (85) 494 endg. — Rats-Dok. Nr. 9073/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 10) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen — KOM (85) 491 endg. — Rats-Dok. Nr. 9276/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 104/76 zur Festlegung gemeinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung „Crangon crangon" — KOM (85) 518 endg. — Rats-Dok. Nr. 9218/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Büffelfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) 4 bb) 33 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung eines Gemeinschaftszollkontingents für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch der Tarifstellen 02.01 A II a) und 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 477 endg. — Rats-Dok. Nr. 9279/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die ab 1986 auf bestimmte Drittländer anwendbare Einfuhrregelung für Schaf- und Ziegenfleisch — KOM (85) 489 endg. — Rats-Dok. Nr. 9307/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Produktionserstattung bei der Verwendung von Zucker in der chemischen Industrie — KOM (85) 504 endg. — Rats-Dok. Nr. 9178/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bereitstellung von pflanzlichen Ölen auf dem Gemeinschaftsmarkt für die Nahrungsmittelhilfe — KOM (85) 466 endg. — Rats-Dok. Nr. 9068/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 10) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1468/81 betreffend die gegenseitige Unterstützung der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung zu gewährleisten — KOM (85) 467 endg. — Rats-Dok. Nr. 9333/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1837/80 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 872/84 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung der Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger — KOM (85) 452 endg. — Rats-Dok. Nr. 9386/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse — KOM (85) 527 endg. — Rats-Dok. Nr. 9639/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 13)
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    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Kollege Vogel, ich teile Ihr Bedauern darüber, daß wir so kurz nach Mitteilung der Antwort auf die Großen Anfragen heute debattieren müssen. Sie wissen, die Bundesregierung hatte die Beantwortung zum Monatsende angekündigt. Wenn Sie noch etwas gewartet hätten, hätte das Parlament mehr Zeit gehabt.

    (Bindig [SPD]: Zehn Monate!)

    — Herr Kollege, hören Sie mir bitte zu. Ich spreche doch ganz unpolemisch.

    (Dr. Vogel [SPD]: Dreimal verschoben!) Ich darf doch die Gründe darlegen.

    Die Bundesregierung hätte die Großen Anfragen gern früher beantwortet. Sie legte aber Wert darauf, eine definitivere Stellungnahme zur Zeichnung der Folterkonvention abgeben zu können, als wir es bis dahin konnten. Sie kennen aus Ihrer eigenen Erfahrung als Justizminister, Herr Kollege Vogel, den Sachverhalt. Wir können in diesen Fragen als Regierung nicht allein handeln, sondern müssen uns der Zustimmung der Bundesländer vergewissern.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das ist sehr geheimnisvoll!)

    Der Abgeordnete Vogel hat davor gewarnt — fast jeder wird das unterstreichen —, die menschenrechtlichen Fragen, die uns alle bewegen, zum innenpolitischen Schlagstock zu machen. Das, was wir eben von Ihnen gehört haben, Herr Kollege Fischer, war exakt das Gegenteil dessen, was Herr Kollege Vogel angemahnt hat.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Wir sollten in der Lage sein, in Ruhe und Abgewogenheit darüber zu sprechen,

    (Rusche [GRÜNE]: Lesen Sie noch einmal das Protokoll!)

    wie wir unserem Anliegen, den Menschenrechten überall in der Welt Geltung zu verschaffen, am besten zur Durchsetzung verhelfen können. Da sind wir für jede Anregung dankbar.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Aber wir möchten uns nicht daran beteiligen, dem einen oder dem anderen eine geringere menschenrechtliche Gesinnung zu unterstellen. Darum geht es.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




    Bundesminister Genscher
    Das Grundgesetz stellt uns unter den Auftrag, die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu schützen. Daß die Menschenwürde als unantastbar erklärt wird, daß das die erste große Wertentscheidung unseres Grundgesetzes ist, ist die Konsequenz aus den schrecklichen Jahren von 1933 bis 1945. Die Parlamentarische Versammlung, Herr Kollege, hat sich auf Grund eigener Entscheidung dazu entschlossen, nicht wieder — wie es bei der Weimarer Verfassung der Fall war — eine weitgehend wertfreie Verfassung zu schaffen, sondern eine wertorientierte. Und der höchste Wert unseres Grundgesetzes ist der Schutz der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das bestimmt unsere Politik nach innen und außen.
    Das bedeutet für uns aber auch die Verpflichtung, daß wir im eigenen Lande die Menschenrechte im staatlichen Handeln und in dem Verhalten jedes einzelnen Bürgers gegenüber jedermann uneingeschränkt verwirklichen. Wir dürfen nicht taub sein für Gesinnungen, die auch im eigenen Lande deutlich werden. Die Rowdys von Hamburg, die aus Fremdenhaß und Mordlust einen Türken buchstäblich zu Tode gequält haben, müssen auch den letzten Bürger wachrütteln, der sich heute noch an miesen Türkenwitzen in Stammtischkneipen ergötzt.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    „Wehret den Anfängen der Ausländerfeindlichkeit" muß hier gelten.
    Je freiheitlicher unsere Ordnung im Innern ist, um so glaubwürdiger können wir für die Menschenrechte überall in der Welt eintreten. Unser menschenrechtliches Engagement beweist sich aber auch daran, daß wir die gleichen Rechte für alle Menschen fordern. Wer die Menschenrechte ernst nimmt, muß für ihre universale Geltung eintreten. Menschenrechtspolitik ist für uns Freiheitspolitik. Sie darf politisch nicht einäugig sein. Vor allem darf Menschenrechtspolitik, wenn sie glaubwürdig sein will, nicht danach fragen, wer die Menschenrechte verletzt, sondern ob sie verletzt werden. Für die Menschenrechte universal einzutreten heißt, daß wir nicht nur an die großen Namen denken. Ich kann den großen Namen, die hier genannt worden sind, voll zustimmen. Nur, meine Damen und Herren, wer die vielen, vielen Briefe empfängt wie gerade der Außenminister, der weiß, wieviel unendliches Leid sich hinter den Unbekannten verbirgt, denen wir genauso helfen müssen.

    (Beifall bei allen Fraktionen) Das ist eine gemeinsame Aufgabe.

    Unser Grundgesetz unterstreicht — das haben Sie, Frau Kollegin, am Schluß Ihrer Ausführungen zu Recht gesagt — den Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Frieden. Menschenrechtspolitik ist Friedenspolitik. Wie die Achtung des Selbstbestimmungsrechts gehört die Achtung der Menschenrechte zu den entscheidenden Voraussetzungen einer stabilen internationalen Ordnung. Das Verhältnis der Staaten zu den individuellen Rechten ihrer eigenen Bürger hat auch Bedeutung für ihre Fähigkeit zu politischer und wirtschaftlicher Stabilität und zu verläßlicher Partnerschaft mit anderen Staaten.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wer also den Frieden in der Welt will, muß sich für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen. Deshalb ist das Engagement für die Menschenrechte ein moralisches Gebot und ein Gebot der politischen Vernunft.
    Die Förderung und Stärkung der Menschenrechte überall in der Welt ist ein wesentliches Ziel unserer Außenpolitik. Dem dienen wir in unseren bilateralen und multilateralen Bemühungen. Der Schutz der Menschenrechte ist heute nicht mehr allein die Angelegenheit der einzelnen Staaten. Er ist — Gott sei Dank — Gegenstand der gemeinsamen internationalen Verantwortung geworden. Grundlage unserer aller Menschenrechtspolitik — der Kollege Schäfer hat darauf mit Recht hingewiesen — ist die bahnbrechende völkerrechtliche Arbeit, die von den Vereinten Nationen geleistet worden ist. Durch die Verankerung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in den Zielen der Charta sind die Menschenrechte zu einer Materie der Staatenzusammenarbeit geworden. Menschenrechtspakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte des einzelnen haben Normen gesetzt, an denen sich die Staaten messen lassen müssen, auch wenn sie diese Pakte nicht ratifiziert haben.
    Versuche von Staaten, sich gegenüber menschenrechtlicher Kritik auf das Nichteinmischungsgebot zu berufen, sind ungerechtfertigt. Sie werden übrigens von der Staatengemeinschaft immer weniger akzeptiert. Es gibt dafür ein bemerkenswertes Beispiel aus der jüngsten Zeit: In der gerade abgelaufenen Generalversammlung kam es zu einem Mißerfolg eines ukrainischen Resolutionsentwurfs, mit dem die angeblich mißbräuchliche Nutzung menschenrechtlicher Argumente zur Einmischung in innere Angelegenheiten verurteilt werden sollte. Dieser Entwurf ist gescheitert, und zwar durch maßgebliche Mitwirkung der Staaten der Dritten Welt. Ich sage das auch deshalb, weil von vielen a) über die Vereinten Nationen und b) über das Verhalten der Staaten der Dritten Welt in den Vereinten Nationen vordergründig und geringschätzig gesprochen wird.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD)

    Das heißt: Menschenrechte werden heute von der Staatengemeinschaft als ein gemeinsames Anliegen der Staaten verstanden. Das ist eine positive Entwicklung, die wir unterstützen.
    Wir treten mit gleichem Nachdruck für die Verwirklichung aller Menschenrechte ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat sowohl den Pakt über bürgerliche und politische wie den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Für uns sind die in beiden Pakten verankerten Rechte des einzelnen gleichrangig und unteilbar, und das müssen wir auch immer wieder beachten.



    Bundesminister Genscher
    Natürlich sind die elementaren Menschenrechte Freiheitsrechte wie die, die elementarsten menschlichen Bedürfnisse befriedigen zu können. So ist praktische Menschenrechtspolitik natürlich auch eine erfolgreiche Hilfe bei der Entwicklung der Staaten der Dritten Welt und ihrer Gesellschaft.
    Wir setzen uns dafür ein, die internationalen menschenrechtlichen Normen weiter zu stärken. Es geht vor allem darum, auch einzelne Rechte weiter zu konkretisieren. Beispiele dafür sind die von der Generalversammlung 1984 verabschiedete Konvention gegen Folter und unsere Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe. Wir verschließen uns übrigens grundsätzlich auch nicht der Diskussion um Anerkennung neuer Menschenrechte wie etwa des Rechts auf Entwicklung. Die Anerkennung neuer Rechte setzt nach unserer Auffassung jedoch voraus, daß ihr Inhalt rechtlich klar definiert werden kann und, meine Damen und Herren, die Durchsetzung bestehender Menschenrechte durch die Anerkennung neuer nicht beeinträchtigt oder in den Hintergrund gedrängt wird.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Mit besonderem Nachdruck setzen wir uns für die Stärkung internationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte ein. Angesichts der großen Fortschritte, die mit der Setzung von Rechtsnormen erzielt worden sind, kommt es jetzt darauf an, Möglichkeiten zum praktischen Schutz und zur allgemeinen Durchsetzung dieser Normen zu fördern. Wir sind der Meinung, daß Opportunitätsdenken aus der Menschenrechtspolitik herausgehalten werden muß. Unsere Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen muß sich an dem möglichen Nutzen — das ist eine ganz wichtige Einsicht — für die Betroffenen selbst ausrichten.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Sehr wahr!)

    Hieran muß sich die Prüfung orientieren, ob ein öffentlicher Appell besser hilft als diskrete Bemühungen oder welche sonstigen Schritte in Betracht kommen, um im konkreten Fall — den einzelnen Menschen vor Augen — menschenrechtliche Verbesserungen erreichen zu können.

    (Beifall des Abg. Rusche [GRÜNE])

    Menschenrechtliche Fragen sind ein kontinuierlicher und zentraler Gegenstand unserer Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Das gilt natürlich vor allen Dingen für die Staaten, mit denen wir durch gleiche Wertvorstellungen verbunden sind: im Europarat, in der Europäischen Gemeinschaft, in der Gemeinschaft der westlichen Staaten.
    Wir haben in der Außenhandels- und Vertragspolitik der Europäischen Gemeinschaft Wert darauf gelegt, daß der menschenrechtliche Gesichtspunkt dabei zur Geltung kommt. Das gilt für die Verankerung der Menschenrechte im 3. Lomé-Abkommen, das gilt auch für das Kooperationsabkommen mit den Staaten Zentralamerikas, und es gilt schließlich auch für die Erklärung, die die EG- und ASEANAußenminister bei der Unterzeichnung dieses Kooperationsabkommens abgegeben haben. Hier hat also die Europäische Gemeinschaft die Verpflichtung zur Durchsetzung der Menschenrechte über die international geltenden völkerrechtlichen Regelungen hinaus zum Gegenstand ihrer Kooperation mit anderen Staaten gemacht. So sehen wir unsere Einflußmöglichkeiten und die Aufgabe Europas gerade angesichts der europäischen Geschichte darin, auch ein Hort von Initiativen für Frieden, Freiheit und Menschenrechte in der Dritten Welt zu sein.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wir bemühen uns darum, neue Einrichtungen zu schaffen. Die EG-Staaten arbeiten in internationalen Gremien wie etwa der UN-Generalversammlung und der Menschenrechtskommission in menschenrechtlichen Fragen eng zusammen. Im Rahmen des Europarates haben wir an der Schaffung menschenrechtlicher Institutionen mitgewirkt. In der Europäischen Menschenrechtskommission haben wir uns zum kollektiven Schutz der wichtigsten Grundsätze verpflichtet.
    Die Bundesregierung unterstützt das Engagement des Europarats für den Schutz der Menschenrechte überall in der Welt. Sie hat sich an dem menschenrechtlichen Appell beteiligt, den die Menschenrechtskonferenz des Europarats im März 1985 in Wien an die Welt gerichtet hat. Sie fördert die Aufnahme des Dialogs über Menschenrechte mit anderen Regionen und Regionalorganisationen, der in dieser Deklaration vorgesehen ist.
    Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ein Übereinkommen über den Schutz von Häftlingen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung unter Strafe vorgeschlagen. Die Bundesregierung arbeitet an der Beratung dieses Entwurfs aktiv mit.
    Wir haben im KSZE-Prozeß stets die Auffassung vertreten, daß der Fortschritt im KSZE-Prozeß an dem Fortschritt gemessen werden muß, den er für die Bürger in allen Staaten, in allen Unterzeichnerstaaten konkret bedeutet. Zusammen mit unseren westlichen Partnern haben wir erreicht, daß die KSZE-Schlußakte die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Teilnehmerstaaten bekräftigt. Zusammen mit ihnen sowie mit den neutralen und ungebundenen Staaten wirken wir darauf hin, daß der Dialog über Menschenrechtsfragen wesentlicher Bestandteil des KSZE-Prozesses bleibt. Das Menschenrechtstreffen in Ottawa im Frühjahr 1985 hat deutlich gemacht, daß sich die östlichen Staaten diesem Dialog nicht mehr entziehen und auch nicht mehr entziehen können. Wer den Gesamtfortschritt des KSZE-Prozesses will, kann und darf die Menschenrechtsfragen nicht aussparen.
    Das im April dieses Jahres bevorstehende Treffen in Bern wird dem Thema der menschlichen Kontakte gewidmet sein, das gerade uns Deutschen besonders am Herzen liegt.

    (Graf Huyn [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Wir anerkennen, daß der KSZE-Prozeß die Möglichkeit für persönliche Kontakte zwischen den Menschen in Ost und West gefördert hat. Der Rei-



    Bundesminister Genscher
    severkehr in beiden Richtungen hat zugenommen. Die Möglichkeiten für Verwandtenbesuche sind verbessert worden. Dennoch bleibt die Praxis in einer Reihe von Teilnehmerstaaten noch deutlich hinter den Verpflichtungen zurück, die sie in Helsinki, in Madrid übernommen haben. Die Genehmigung von Ausreisen aus der Sowjetunion hat einen beklagenswerten Tiefstand erreicht. Auch müssen wir vermehrte Versuche feststellen, ganze Gruppen der Bevölkerung vom Kontakt über die Grenzen hinweg auszuschließen. Wir fordern daher weitere spürbare Verbesserungen insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Freizügigkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Auf die Schwierigkeiten, die sich auf dem Gebiet der Menschenrechte zwischen West und Ost in Europa ergeben, habe ich in der Erklärung hingewiesen, die ich vor dem Deutschen Bundestag am 27. Juni 1985 zum Menschenrechtstreffen in Ottawa abgegeben habe. Die Deutschen diesseits und jenseits der Trennungslinie durch Europa sind an Verbesserungen für die Menschen besonders interessiert. Für die Bundesregierung kommt es darauf an, durch mehr Freizügigkeit, mehr Kontakt und durch mehr Menschlichkeit über die Grenzen hinweg die Härten der Teilung für die Menschen erträglicher zu machen. Deshalb ist uns vor allem anderen auch daran gelegen, daß die Bemühungen darum ihre Bewegung, ihre Kraft nicht verlieren mögen.
    Wir nutzen unsere bilateralen Kontakte immer wieder, genauso wie wir das von allen Fraktionen dieses Hohen Hauses wissen, um menschenrechtliche und humanitäre Anliegen zu verfolgen. Gegenüber den Staaten des Warschauer Paktes bilden dabei die Probleme der dort lebenden Deutschen für uns einen besonderen Schwerpunkt, sei es, daß sie auszureisen wünschen, sei es, daß sie die Erhaltung ihrer kulturellen Identität wünschen.
    In den Vereinten Nationen sieht die Bundesregierung die Menschenrechte als ein zentrales Feld ihrer Mitarbeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Menschenrechtskommission. Sie ist durch hervorragende Experten im Ausschuß zur Verhütung rassischer Diskriminierung und im Menschenrechtsausschuß vertreten, der für die Durchführung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte zuständig ist. Wir werden uns um einen Sitz in dem neu geschaffenen Expertengremium für den Pakt über menschliche, soziale und kulturelle Rechte bemühen.
    Wir haben auf verschiedenen Gebieten Initiativen ergriffen, die die Verletzungen der Menschenrechte eindämmen sollen. Hierzu zählt die inzwischen verabschiedete Konvention gegen Geiselnahme, deren Bedeutung die Vollversammlung noch einmal unterstrichen hat.
    Wir erwarten, daß die laufenden Expertenberatungen im Rahmen unserer Flüchtlingsinitiative den Zusammenhang zwischen dem Flüchtlingsproblem und Menschenrechtsverletzungen verdeutlichen und daß sie zu entsprechenden Empfehlungen an die Staatengemeinschaft führen. Hier geht es in der Tat darum, wie Sie gesagt haben, Frau
    Kollegin, die Ursachen für diese Bewegungen zu erkennen, die natürlich immer wieder auch in Menschenrechtsverletzungen liegen oder zu Menschenrechtsverletzungen führen.
    Wir setzen unsere Bemühungen fort, durch die Verabschiedung eines weiteren Fakultativprotokolls zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte die Todesstrafe weltweit weiter einzuschränken und das Recht auf Leben völkerrechtlich fester zu verankern.
    Wir bemühen uns auch, den Abstimmungsprozeß mit den Bundesländern über die Zeichnung der Folterkonvention zu Ende zu führen. Wir haben an der Ausarbeitung der UN-Folterkonvention, die bisher von 44 Staaten, darunter den meisten unserer westlichen Freunde, gezeichnet worden ist, aktiv mitgewirkt. Meine Damen und Herren, jeder, der hier mit zu entscheiden hat, muß wissen: Diese Folterkonvention ist ein Signal der Hoffnung für viele, die unter Folter leiden oder denen Folter droht.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Die Menschen in den Folterstaaten warten auf ein internationales Abkommen, das sie schützt. Wir werden uns in den Vereinten Nationen weiter dafür einsetzen, einen Hochkommissar für Menschenrechte zu schaffen und einen Internationalen Menschenrechtsgerichtshof einzurichten, um den konkreten Schutz der Menschenrechte zu fördern.
    Wir werden einen langen Atem brauchen, um den Widerstand derer zu überwinden, die die Bedeutung der Menschenrechte für das friedliche Zusammenleben der Staaten noch nicht erkannt haben oder die sie nicht sehen wollen. Wir werden uns weiterhin mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln für die Menschenrechte einsetzen. Wir sind uns bewußt, daß dies nur in Zusammenarbeit mit und nicht gegen andere Staaten geschehen kann. Auch wenn diese rationale Einsicht angesichts der Schwere und Vielfalt der Menschenrechtsverletzungen in der Welt häufig bitter ist, jenseits unserer Grenzen können wir die Verwirklichung der Menschenrechte nicht erzwingen. Wir müssen überzeugen. Vor allem dürfen wir das Weltgewissen nicht gleichgültig werden lassen. Das ist eine gemeinsame Verantwortung.
    Die aktive Menschenrechtspolitik gerade der Bundesrepublik Deutschland hat in zahlreichen Fällen den Menschenrechten Geltung verschafft. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen. Wir werden weiterhin beharrlich und nachdrücklich für die Verwirklichung der unveräußerlichen Rechte aller eintreten.
    Aus eigener geschichtlicher Erfahrung wissen wir, daß zuerst die Grund- und Freiheitsrechte verloren gingen und dann der Frieden. Deshalb ist für uns der Schutz der Menschenrechte Ausdruck sowohl unserer Freiheit wie unserer Friedensverantwortung.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)






Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Bindig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat sich wiederholt mit Einzelbereichen der Menschenrechtspolitik beschäftigt, und es sind auch schon einige Große Anfragen zu Teilbereichen der Menschenrechtspolitik behandelt worden.
    Dennoch behandeln wir hier heute zum ersten Mal eine Große Anfrage, die sich speziell mit der Menschenrechtspolitik als einem eigenständigen Politikbereich befaßt.
    Die Bundesregierung hat sich unwahrscheinlich schwergetan und sich übermäßig Zeit zur Beantwortung unserer Großen Anfrage gelassen, der die Union ihre Anfrage nachgeklappt hat. Herr Außenminister, es ist einfach so, daß schon dreimal um Verlängerung gebeten worden war und deshalb die Darstellung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung dringend angemahnt werden mußte. Da wir die Menschenrechtspolitik hier grundlegend diskutieren wollen, ist es bedauerlich, daß die Bundesregierung zuwenig inhaltlich konkretisiert hat, was Menschenrechte ausmacht und für die Verwirklichung welcher Menschenrechte sie mit welchen Mitteln Menschenrechtspolitik betreibt.
    Trotz der Aussage, daß die Bundesregierung von der Gleichrangigkeit und Unteilbarkeit der völkerrechtlich anerkannten Menschenrechtskategorien ausgehe, beschäftigt sie sich im wesentlichen mit der Gruppe der bürgerlichen und politischen Menschenrechte. Diese sehr wichtige Gruppe von Menschenrechten, die Freiheit von Furcht schaffen soll, umfaßt das Recht auf Leben, die Freiheit und Sicherheit der Person, den Schutz vor Sklaverei, Folter und Diskriminierung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Meinungsäußerungsfreiheit und weitere Rechte.
    Dieser ersten Generation der Menschenrechte haben bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und dann der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Gruppe der Menschenrechte hinzugefügt, die den Menschen Freiheit von Not bringen soll. Hier geht es um das Recht auf Arbeit, das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, den Schutz gegen Arbeitslosigkeit, das Streikrecht und andere Rechte. Darüber hinaus hat die internationale Menschenrechtsdiskussion eine Ausweitung auf die dritte Generation von Menschenrechten erfahren, wie das Recht auf Frieden, das Recht auf gesunde Umwelt und das Recht auf Entwicklung, wobei das Recht auf Entwicklung, auf das Individuum bezogen, das Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse umfaßt.
    Die Bundesregierung hat es leider versäumt, in ihrer Antwort die wichtigsten Menschenrechtskategorien aufzuschlüsseln. So wird auch nicht deutlich, auf jeweils welchen Wegen mit welchen spezifischen Mitteln sie Politik zur Verwirklichung welcher Menschenrechte betreiben will.
    Besonders wichtig ist es, von der Gleichrangigkeit der wichtigsten Menschenrechtskategorien nicht nur in Worten, sondern auch in der praktischen Politik auszugehen. Der Mensch braucht zur Wahrung seiner Menschenwürde Freiheit von Not und Furcht. Für den Hungernden stellt der Mangel an den elementarsten Gütern zur Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse eine ebensolche Menschenrechtsverletzung dar wie die direkte Bedrohung seines Leibes und Lebens durch Mittel der Gewalt. Die absolute Armut, wie sie heute von mehr als 800 Millionen Menschen erlebt wird, höhlt den Kerngehalt aller Menschenrechte aus, nämlich das Recht auf Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit.
    In vielen Ländern steht die Nichterfüllung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem engen Zusammenhang mit der Mißachtung der politischen und bürgerlichen Rechte. Politische Unterdrückung dient der Aufrechterhaltung der krassen sozialen Ungerechtigkeit.
    Wir hatten erwartet, daß die Bundesregierung diese Zusammenhänge ebenfalls herausgearbeitet hätte, um dann darzulegen, welche Möglichkeiten sie bilateral und aus der internationalen Völkergemeinschaft heraus sieht, um durch außenpolitische, entwicklungspolitische und humanitäre Maßnahmen zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation beizutragen.
    Die Verwirklichung der Menschenrechte steht in einem gesellschaftlichen Bezugsfeld. Die Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte ist unter Entwicklungsbedingungen und im Kontext absoluter Armut ungleich schwerer als in den Ländern mit hohem materiellen Lebensstandard.
    Die Bundesregierung betont in ihren Antworten auf die Großen Anfragen, daß sie es für ihre vom Grundgesetz gebotene Pflicht hält, überall und kontinuierlich für die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten. So weit, so gut. Dazu gehöre auch, daß die Bundesrepublik Deutschland im Innern durch Freiheit, Toleranz und Gerechtigkeit einen Standard setzt, auf den sie gegenüber dritten Staaten als überzeugendes Beispiel hinweisen kann. Der demokratische und soziale Rechtsstaat mit umfassender Respektierung von Menschenwürde und Menschenrechten muß vorbildlich ausgestattet sein; so schreibt die Bundesregierung.
    Wer nun bedenkt, daß bereits in den internationalen Pakten auch das Recht auf Arbeit, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit enthalten ist, der Schutz vor Arbeitslosigkeit, erkennt deutlich, daß die Vorbildfunktion bei der hohen Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik und bei den sozialen Problemen, die sich bei uns stellen, nicht wahrgenommen werden kann.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Auch in anderen Bereichen gibt es Schnittstellen zwischen der internationalen Menschenrechtspolitik und der Politik innerhalb der Bundesrepublik. Da sind die Asylpolitik und die Asylpraxis. Es reicht nicht aus, in den schriftlichen Darlegungen zu sagen, daß monatlich 2 000 verzweifelte Vietnamesen



    Bindig
    zur Flucht gezwungen werden, wenn keine Antwort darauf gegeben wird, in welchem Umfang die Bundesregierung bereit ist, solche Flüchtlinge — Bootsflüchtlinge — als Kontingentsflüchtlinge bei uns aufzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die Bundesregierung stellt sich auch immer so dar, als ob sie wirklich eine aktive Vorreiterrolle zur Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsinstrumentariums wahrnähme. So appelliert sie an alle anderen Staaten, die noch außerhalb der Pakte stehen, die sie bereits gezeichnet hat, sie möchten doch bitte diese Pakte unterzeichnen. Es ist hier bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, daß es eine ganze Reihe von Pakten gibt, die seit Jahren hängig sind, die von der Bundesregierung nicht gezeichnet worden sind.
    Es sind vier Pakte, die noch zur Zeichnung oder Ratifizierung anstehen. Die Bundesregierung hat immer noch nicht dem Entwurf für die Europäische Antifolterkonvention zugestimmt. Die Bundesregierung hat noch nicht die UN-Konvention gegen Folter gezeichnet. Die Bundesregierung hat noch nicht das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte gezeichnet. Gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert ist das Sechste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten.
    Wir werden uns aus diesem Haus heraus ernsthaft überlegen müssen, wenn die Bundesregierung diese Projekte weiterhin so zögerlich behandelt, ob es nicht neben der Aufforderung Wege gibt, dort, wo bereits gezeichnet ist, die Ratifizierungsgesetze in Gang zu bringen, damit auf diesem Sektor gehandelt wird.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Es reicht einfach nicht aus, in den schriftlichen Darlegungen zu sagen: Es gibt eine Reihe schwieriger rechtlicher und politischer Fragen, die dort aufgeworfen werden. Ihre Aufgabe ist es, diese rechtlichen und politischen Schwierigkeiten zu überwinden, damit endlich die Ratifizierung erfolgen kann und die angestrebte Vorbildfunktion international wahrgenommen werden kann.