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ID1018806400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Müntefering


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, da Sie auf die Erhöhung der Städtebauförderungsmittel für zwei Jahre abheben: Gehen Sie denn davon aus, daß der Ausgleich, den der Bund den Ländern und damit den Gemeinden im Bereich der Städtebauförderung zugesteht, nach der Höhe der jetzigen Beträge, der Förderung 1986 und 1987 bemessen wird?


Rede von Theo Magin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich gehe davon aus, Herr Kollege Müntefering, daß es eine befriedigende Lösung geben wird. Aber wir werden dann gespannt darauf sein, was die einzelnen Bundesländer dann gerade für diese wichtige Zukunftsaufgabe der Städtebauförderung tun. —
Nun, Meine Damen und Herren, zum Gesetz selbst: Jeder Verantwortliche weiß — er kann sich überall kundig machen, vor allem auch bei den Kommunen —: Die Zahl der berechtigten Wünsche



Magin
— die kommunalen Spitzenverbände können das bestätigen — nach Novellierung von Einzelvorschriften des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes ist in den letzten Jahren ständig größer geworden. Es ist eben, Herr Zöpel, wie Sie gesagt haben, ein Wandel eingetreten. Ein Wandel braucht eben neue Instrumente. Viele Probleme haben wir durch die Rechtsprechung gehabt. Schon aus diesem Grunde ist die Zahl der Novellierungen größer geworden.
Aber, meine Damen und Herren — das kennen wir ja, ich werde nachher darauf noch zurückkommen —: Novellierungen verdichten den Drahtverhau. Der Bürger blickt doch gar nicht mehr durch, wie die Sache wirklich ist. Die Verwaltungen haben keine richtige Handhabe, mit der sie operieren können. Deswegen ist es dringend notwendig, daß wir eine Gesamtüberprüfung vornehmen. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben gerade aus diesem Grund bereits im Jahre 1979 die Forderung nach einer Gesamtüberprüfung des Städtebaurechts unter ausdrücklichem Verzicht auf weitere Teilnovellen erhoben, weil weitere Teilnovellen Unklarheiten und Rechtsunsicherheit hervorbringen. Also, eine in sich stimmige Gesamtüberprüfung ist wichtig.
Diese Forderung ist damals von der SPD bedauerlicherweise nicht aufgegriffen worden, als sie die Regierungsverantwortung trug. Vielmehr suchte sie ihr Heil in zahlreichen Klein- und Kleinstnovellen zur Änderung und zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes. Die trotzdem vorliegenden Forderungen nach einer Novellierung zeigen die Grenzen solcher Gesetzgebungspraxis deutlich auf.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich daher schon zu einem Zeitpunkt, als sie noch in Opposition stand, zu einer Gesamtnovellierung des Städtebaurechts entschlossen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur den Charakter einer Teilnovellierung des Städtebaurechts zuerkennen mögen, sollten einmal vor der eigenen Tür nachschauen. Dort werden Sie feststellen, Herr Conradi, daß in der Zeit Ihrer Regierung kein Novellierungsschritt auf dem Gebiet des Städtebaurechts zustande kam, der sich mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben eines Baugesetzbuchs messen kann. Stellen Sie die 15 Klein- und Kleinstnovellen seit 1960 neben diesen Regierungsentwurf eines Baugesetzbuchs von 1985, so werden Sie feststellen, daß wir auf dem richtigen Weg sind.
Auch die Opposition sieht — das haben wir wiederholt gehört — Novellierungsbedarf. Sie meint indessen, man könne ihn auf die nächste Legislaturperiode verweisen. Meine Damen und Herren, wenn wir noch viel Zeit verstreichen lassen, wenn das Gesetz nicht in Bälde verabschiedet werden kann, dann wird eben der Druck in Richtung auf Novellierungen, Teilnovellierungen — darüber sind wir uns alle einig, und deshalb haben gerade die Kommunen die Forderung erhoben, bald zu Rande zu kommen — so groß, daß man dem nicht ausweichen kann. Ansonsten sind Stimmigkeit und
Rechtssicherheit, die damit verbunden ist, auf lange Sicht nicht zu erreichen.
Also, meine Damen und Herren, die Opposition sieht, wie gesagt, ebenfalls Novellierungsbedarf; das haben wir von Ihnen jedenfalls immer wieder gehört. In einem diametralen Gegensatz stand die Initiative der von der SPD geführten Bundesregierung im Jahre 1981 mit der Vorlage des Entwurfs einer Baulandbereitstellungsnovelle. Es scheint offenbar bei zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der Opposition in Vergessenheit geraten zu sein, mit welcher Vehemenz sie damals die Verabschiedung dieser Novelle im Blick auf die, wie es damals hieß, Bedürfnisse der Bürger und ihrer Gemeinden gefordert haben.
Wir greifen auch diese Novellierungsbedürfnisse auf, und sie werden in diesem Gesetz in den größeren Rahmen einer jetzt möglichen Gesamtlösung eingebunden. Sie bringt an vereinfachenden und fortentwickelten Rechtsgestaltungen ein Mehrfaches dessen, was mit der letzten gescheiterten Teilnovellierung der von der SPD geführten Bundesregierung im Jahre 1981 versucht wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, behaupten jetzt gleichwohl, der Entwurf des Baugesetzbuches sei nur eine Teilnovellierung. Heute ist das nicht gesagt worden, aber wir hören das j a die ganze Zeit.

(Müntefering [SPD]: Ist aber auch wahr!)

Ich frage Sie. Wie beurteilen Sie dann Ihre damalige Kleinstnovelle aus dem Jahre 1981?
Soweit mir bekannt ist, Herr Zöpel, haben es auch die SPD-geführten Länder im Bundesrat, entgegen damaliger Ankündigungen, bisher nicht für notwendig gehalten, diese Novelle nochmals aufzugreifen. Jedenfalls liegt uns bisher so etwas nicht vor.
Meine Damen und Herren, der Regierungsentwurf eines Baugesetzbuchs kann für sich in Anspruch nehmen, daß er die anstehenden städtebaulichen Problemstellungen der Städte und Gemeinden umfassend löst. Alles, was nach allgemeiner Überzeugung novellierungsbedürftig ist, wird durch den Gesetzentwurf erfaßt. Es wäre gegenüber den Bürgern und ihren Gemeinden unvertretbar, das Gesetzesvorhaben zu verschieben.
Die Baunutzungsordnung, die Synchronisation des Fachplanungsrechts mit dem Recht der Bauleitplanung und das geltende Nachbarrecht fügen sich nahtlos auch in ihrer gegenwärtigen Gültigkeit in den Entwurf eines Baugesetzbuchs ein. Dieses Recht gilt ebenso weiter wie ein großer Teil der Vorschriften des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes, die wir als bewährte Regelungen durch das Baugesetzbuch zusammenfassen.
Der Kritik der Opposition stelle ich daher die Bereiche entgegen, die durch das Baugesetzbuch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und Fortentwicklung neu aufgegriffen werden. Das



Magin
Recht der Bauleitplanung und der Zulässigkeit von Vorhaben wird vereinfacht.
Die Bestandskraft von Bebauungsplänen und anderen städtebaulichen Satzungen wird gefestigt.
Zwischen der Bauleitplanung einerseits und den Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Einzelfall wird ein gleichgewichtigeres Rangverhältnis herbeigeführt. Also konkret: Die situationsgemäßen Anwendungsmöglichkeiten durch die Gemeinden werden gestärkt. Dabei bleibt — das will ich ganz klar sagen, weil hier anders interpretiert wird; auch von Ihnen, Herr Werner, ist heute morgen anders interpretiert worden — der Grundsatz der städtebaulichen Ordnung voll gewahrt.
Die verschiedenen Vorkaufsrechte werden zusammengefaßt, und die Gemengelageproblematik wird gelöst.

(Müntefering [SPD]: Ach!)

— Ja, lieber Herr Müntefering, seit 1976 — da sind wir uns doch wahrscheinlich einig — hat uns die damalige Bundesregierung eine solche Lösung der Gemengelageproblematik geschuldet.

(Müntefering [SPD]: Mit diesen Dingen wollen Sie das lösen? Da kann ich nur lachen!)

Mit diesen Vorschriften ist es möglich, die Gemengelageproblematik zu lösen.

(Müntefering [SPD]: Was sagt denn Herr Zimmermann dazu?)

Das klassische Umlegungsrecht wird unter Vereinfachungsgesichtspunkten geändert und ergänzt. Auch das ist die heutige Opposition bei ihren Novellen 1966 und 1969 schuldig geblieben.
Die Gebiete für Kur und Erholung werden stärker vor sachfremden Nutzungen geschützt. Die längst überfällige gesetzliche Reparatur des geltenden Erschließungsrechts wird geleistet. Die Integration — nicht das Zusammenschreiben, wie es von Ihnen immer heißt — des Städtebauförderungsrechts in das Baugesetzbuch wird vollzogen. Damit wird einer Forderung entsprochen, die von den Städten und Gemeinden bereits bei der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1959 gefordert wurde. Der gemeindliche Handlungsspielraum in der städtebaulichen Ordnung wird erweitert und die Selbstverwaltungsrechte im Bereich des Städtebaus werden fortentwickelt und gestärkt.
Bereits diese Kernpunkte, die ich eben nennen durfte, machen deutlich, daß wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Der Gesetzentwurf — meine Damen und Herren, wer ihn gelesen hat, wird das bestätigen — zielt in das Zentrum der Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben der Städte und Gemeinden. Wenn die kommunalen Baubehörden zügig und bürgernah arbeiten wollen, dann darf nicht jeder Schritt von oben angeordnet werden, dann dürfen Ermessensspielräume der Verantwortlichen vor Ort nicht unnötig eingeengt werden. Diese Feststellung hat Bundeskanzler Dr. Kohl vor den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Das, was hier ausgesagt worden ist, wird durch den Entwurf des Baugesetzbuches eingelöst.
Wir treten mit dem Bundeskanzler dafür ein, die bewährte Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden zu stärken und vor den Begehrlichkeiten höherer Verwaltungsebenen zu schützen. Wir stehen hier in einer Solidarität mit all denen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu Anwälten der Städte und Gemeinden im Interesse ihrer Bürger gemacht haben.

(Müntefering [SPD]: Dann halten wir zusammen!)

Uns fehlt jedes Verständnis dafür, wenn der Stadtstaat Hamburg die im Interesse der Städte und Gemeinden liegende Neuordnung im Verhältnis von Staat und Gemeinden in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates ablehnt. Sie haben heute eine moderatere Stellung angekündigt, Herr Zöpel, aber bei Hamburg ist sie offensichtlich so geblieben. Jedenfalls ist uns das so bekannt. Wir sehen darin einen bedauerlichen Mangel an Solidarität zwischen Stadtstaaten und anderen Gemeinden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Man muß fragen, meine Damen und Herren: Wird dort schon nicht mehr nach Sachgerechtigkeit verfahren, oder sollte hier nur die parteipolitische Taktik vor die originären Interessen der anderen Städte und Gemeinden gestellt werden?

(Conradi [SPD]: Warten Sie mal, was der Freistaat bei der weiteren Beratung noch einbringt!)

— Ja, darauf sind wir gespannt. Das werden wir diskutieren. Er hat sich klar geäußert.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf muten wir auch den Ländern zu, auf liebgewordene Genehmigungrechte und Zustimmungsvorbehalte zum Teil zu verzichten. Die Bundesregierung hat sich hierzu aus wohlerwogenen Gründen entschlossen.
Die kommunale Landschaft hat sich grundlegend geändert. Adressat des Bundesbaugesetzes im Jahre 1959 oder 1960 waren 24 500 Gemeinden im Bundesgebiet. Die in den Ländern abgeschlossenen Kommunal- und Gebietsreformen und Verwaltungsreformen haben zu leistungsfähigeren Gemeinwesen auf örtlicher Ebene geführt. Die Stärkung der Verwaltungskraft war ein wesentliches Moment dieser Verwaltungsreform. Und es müssen doch Konsequenzen aus der Tatsache gezogen werden, daß zahlreiche Gemeinden und Dörfer in größeren örtlichen Einheiten aufgegangen sind, denen wir heute auch mehr Verantwortung als vor 25 Jahren geben können.
Wir haben heute 8 500 Gemeinden und Städte. Die sind Adressaten unseres Baugesetzbuches. Sie verdienen das Vertrauen, meine ich, das ihnen der Regierungsentwurf entgegenbringt. Meine Fraktion wird dafür sorgen, daß das Verhältnis von Staat und Gemeinden im Baugesetzbuch im Blick auf die neuen Kommunalstrukturen behutsam zugunsten



Magin
der Städte und Gemeinden verändert und fortentwickelt wird. Meine Damen und Herren, dort erlebt der Bürger den Staat. — Das ist heute schon einmal gesagt worden. — Dort muß es auch möglich sein, sehr flexible und angepaßte rechtsentsprechende Lösungen zu finden. Das wollen wir und sonst überhaupt nichts.

(Müntefering [SPD]: Das wollen wir auch!)

Das dient in vielen Fällen auch der Befriedung. Das ist demokratische Kommunalpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Müntefering [SPD]: Da brauchen Sie sich nicht zu ereifern! Da sind wir uns einig!)

— Ich bin gespannt, wie sich die Opposition, Herr Müntefering, zu diesem Prüfstein der gemeindlichen Selbstverwaltung einlassen wird, wenn wir uns heute anschicken, die zahlreichen staatlichen Mitwirkungspflichten bei den städtebaulichen Entscheidungen der Gemeinden auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken.
Wir sind davon überzeugt, daß die Gemeinden das Vertrauen, das in sie in diesem Gesetzentwurf gesetzt wird, verdienen. Und wir wissen auch, daß sich die Gemeinden als Teil — und sie sind Teil — des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland in den Gesamtraum des Staates einordnen müssen. Wir müssen daher jenen, die die Gemeinden völlig von staatlichen Aufsichtsfunktionen freistellen wollen — auch die gibt es —, eine Absage erteilen. Wir erteilen aber auch allen eine Absage, die meinen, daß die derzeit geltenden Genehmigungs- und Zustimmungsrechte des Staates den Anspruch auf Unabänderlichkeit rechtfertigen.
Wir wollen insbesondere die Rechtsaufsicht für Bebauungspläne neu definieren und mit Bezug auf sachlich nicht mehr gebotenen Verwaltungsaufwand bei den Genehmigungsbehörden verändern.
Ich weiß, Herr Präsident, meine Redezeit ist am Ende.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nein, nein!) — Jedenfalls zeigt das hier das rote Licht an.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die angemeldete Zeit ist vorüber. Ihre Fraktion hat noch einen Rest. Aber ich kann mir vorstellen, daß es noch eine weitere Wortmeldung gibt, die innerhalb der insgesamt vereinbarten Redezeit abgewickelt werden könnte. — Wenn Sie sich knapp faßten. Ich passe hier ein bißchen auf.