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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reschke.


Rede von Otto Reschke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, angesichts dessen, was der Wohnungsbauminister schon an Geschichte hier verbreitet hat, die Feststellung, daß sich das Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz von 1971 in vielfacher Hinsicht bewährt haben. Ich glaube, diese nüchterne Feststellung können alle Parlamentarier hier im Hause treffen. Die kommunale Praxis dieser beiden Gesetze war gut.

(Beifall bei der SPD)

Standen vor 26 Jahren bei der Schaffung des Bundesbaugesetzes die einheitliche Gestaltung des über 100 Jahre alten Bau- und Planungsrechts sowie Fragen der Bodenbereitstellung und der kommunalen Planungshoheit im Vordergrund, so waren es bei der Verabschiedung des Städtebauförderungsgesetzes vor allem zwei Ziele: die Einführung eines neuen bodenrechtlichen Instrumentariums, verbunden mit erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger, und die Begründung eines finanziellen Engagements von Bund und Ländern für die Erneuerung und Anpassung von Städten und Gemeinden an veränderte städtebauliche und soziale Erfordernisse. Ich glaube, das muß die Leitlinie der Beratungen werden, wenn wir an diese bei-



Reschke
den großen Gesetze anknüpfen wollen, die direkte Auswirkungen am Ort haben.
In den 70er Jahren bis Mitte der 80er Jahre lag die verständliche Priorität der Investitionen unserer Städte und Gemeinden bei der Schaffung sozialer und kultureller Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Wohnungen, Altenheime und Freizeiteinrichtungen sowie der Schaffung der technischen Infrastruktur für Arbeitsplätze und beim Erhalt der Arbeitsplätze unterschiedlicher Art.
Der Kollegin von der FDP — sie ist leider nicht da; aber der Kollege Beckmann kann es übermitteln — sei gesagt: Das Städtebauförderungsgesetz hat auch geholfen, historische Aufgaben zu erledigen, die unsere Städte aus verständlicher Verantwortung selber nicht hätten anfassen können und nicht angefaßt hätten, z. B. Pflege und Schutz und Erhalt unserer Kulturgüter. Ich glaube, auch dieser großen Aufgabe hat sich dieses Gesetz gewidmet.
Städte und Gemeinden sind nach wie vor auf Bundesfinanzhilfen angewiesen — damit da keine Mißverständnisse entstehen. Sachfremde Kosten zwingen die Gemeinden schon heute, dringend notwendige Investitionen zurückzustellen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb die Abschaffung der Mischfinanzierung im Städtebau ablehnen, solange nicht eine ausreichende Regelung zur Bewältigung der Probleme in unseren Städten geschaffen worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Dies muß Maßstab der Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein.
Die Städtebauförderungsmittel nur für zwei Jahre zu erhöhen, Herr Wohnungsbauminister, ist für uns ein Wahlschwindel. Wir fordern die Bundesregierung auf, Klarheit zu schaffen, wie es mit Bundesfinanzhilfen für den Städtebau in Zukunft aussieht.

(Müntefering [SPD]: Wahlschwindel ist das richtige Wort!)

Die Zeit der großen städtebaulichen Entwicklungsgebiete, die Zeit der großen Sanierungsvorhaben ist vorbei. Was vor uns liegt, ist die soziale und ökologische Sanierung unserer Städte: Randsanierung an Hauptverkehrsstraßen, Nachbesserung von Wohnquartieren der 60er und 70er Jahre, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Schaffung von Grün- und Freiflächen, Blockentkernung und Straßenrückbau, Verkehrsberuhigung als Kern der Wohnumfeldgestaltung, Stadtbildpflege und die Fragen der Lärmsanierung und Altlastenbeseitigung. Die beiden letzten Fragen stehen beim Bürger in den Städten ganz hoch an. Das ist eine Summe von vielfältigen Aufgaben, die unsere Städte und Gemeinden nicht allein lösen können.
Der Deutsche Bundestag hat deshalb schon sehr früh die Debatte über die Weiterentwicklung des Städtebaurechts eröffnet. Ich erinnere an die gemeinsame Entschließung von 1979 als Aufforderung an die Bundesregierung, einen Bericht vorzulegen, der die Probleme des Städtebaurechts in vielen Bereichen darlegt.
Minister Schneider gab den Startschuß zur Erarbeitung eines neuen Baugesetzbuchs mit dem Ziel, in etwa zwei Legislaturperioden die Arbeit erledigt zu haben. Deshalb sagte Wohnungsbauminister Schneider am 8. Juni 1983 vor dem Fachausschuß in „seiner" Regierungserklärung in Interpretation der Regierungserklärung des Kanzlers:
Der zweite große Schwerpunkt wird in dieser Legislaturperiode und bis in die darauffolgende hinein die Arbeit an einem neuen einheitlichen Baugesetzbuch sein. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung angekündigt, daß wir Leitlinien für ein einheitliches Baurecht vorlegen. Diese sollen in einen Gesetzentwurf einmünden, der dann in der nächsten Legislaturperiode ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann.
Die Materie des Städtebaurechts, Herr Minister, ist im Laufe der letzten Jahre erheblich gewachsen. Das erkennen wir nicht nur an, das sehen wir genauso. Das haben wir in der Entschließung von 1979 festgelegt. An der Überarbeitung gibt es auch in der Fachwelt — so auch bei uns — keinen Zweifel.
Allerdings muß man sich fragen, was aus der Ankündigung einer Reform aus einem Guß übriggeblieben ist. Die Reform wurde einem Kabinettsentwurf geopfert, um eine Leistungsbilanz vorzulegen. Eilnovelle statt Gesetzesqualität!, kündigt sich hier schon an. Was der Wohnungsbauminister der Öffentlichkeit jetzt präsentiert hat, wird Stadtpolitik verhindern, Rechtsunsicherheit erhöhen, Planer in den Städten verwirren, die ohnehin schon überlasteten Verwaltungsgerichte und Kammern erneut beschäftigen. Wir haben gerade die Berichte über die Kammerbeschäftigung auf Grund der Großen Anfragen der verschiedensten Fraktionen bekommen.
Man muß sich fragen: War dieses als Jahrhundertwerk angekündigte Gesetz ohne eine stadtpolitische Perspektive notwendig? Welche Ideologie steckt dahinter? Darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Ich will noch einmal hervorheben, was Staatssekretär Löwenich noch vor gut einem Jahr gesagt hat. Er ist j a Beamter und muß deshalb hart an der Wahrheit bleiben.

(Heiterkeit — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Da haben Sie es einfacher! — Weitere Zurufe)

— Ich zitiere Löwenich. Es war ja vor der KonradAdenauer-Stiftung; vielleicht brauchte er es nicht so genau zu nehmen:
Ich darf nochmals an den Zeitplan der Bundesregierung erinnern; danach soll der Regierungsentwurf im Jahre 1986 beschlossen werden. Dies dürfte nach der Wahl im Jahre 1987 eine rasche parlamentarische Beratung ermöglichen, die im wesentlichen in den Jahren 1988/ 89 abgeschlossen werden könnte.
Heute wollen Sie das Gesetz 1986 durchs Rohr schieben.



Reschke

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    Die Städte, in denen wir im Jahre 2000 leben sollen, stehen bereits. Insofern müssen wir unser Baurecht danach ausrichten.
    Was wir brauchen, ist ein Städtebaurecht für die geänderten Rahmenbedingungen in unseren Städten. Was wir brauchen, ist ein Städtebaurecht, das auf die ökologischen und ökonomischen Entscheidungsnotwendigkeiten Rücksicht nimmt. Schrumpfungsprozesse infolge von Bevölkerungsrückgang oder Bevölkerungswanderung, Wandlung von Industrie und Produktion, Ressourcenendlichkeit, eine veränderte Einstellung der Menschen zur Umwelt und zum Stadtwohnen erfordern eine Haltung vom Gesetzgeber, von uns allen, die sowohl die Finanzausstattung als auch die Voraussetzung vom Planungsrecht her, Konflikte in den Städten entscheiden zu können, berücksichtigt.
    Diese Anforderungen finden wir im Entwurf der Regierung nicht wieder. Es gibt bei der Anwendung der heutigen Rechtsinstrumente sicherlich Defizite; das beklagen auch wir. Es gibt Problembereiche im Bereich des Städtebauförderungsrechts und des Baurechts, in denen das heutige Recht zu kurz greift. Dazu zählen — das möchte ich hervorheben — Überplanungen bei Gemengelagen — das Gesetz haben Sie ja 1982 zurückgezogen —, Planverwirklichungsgebote, Abschöpfung der Bodenwertsteigerungen, Fragen des Bodenrechts, die Verzahnung von Städtebaurecht und Umweltrecht, Integration der Fachplanung und des Baunebenrechts und die sich aus der Stadterneuerung ergebenden sozialpolitischen Anforderungen an ein neues Städtebaurecht.
    Für uns Sozialdemokraten besteht kein Anlaß, in Novellierungshektik auszubrechen. Mit einer einfachen redaktionellen Überarbeitung und Zusammenfassung von zwei Gesetzen werden wir uns in den Beratungen nicht zufriedengeben, Herr Minister. Wir werden damit den Problemen in unseren Städten nicht gerecht.
    Unsere Zielvorstellungen sind: Anständiges Wohnen in unseren Städten muß für alle bezahlbar sein; nicht Abriß und Neubau, sondern behutsame und schrittweise Erneuerung und Pflege der Städte; Erhaltung der Arbeitsplätze und Sicherung der Betriebsstandorte; auch in Gemengelagen Wohnen und Arbeiten ermöglichen; aktiver Umweltschutz; keine Flächenverschwendung und keine Zersiedelung. Rückbau von belegten Flächen ist die These in unseren Städten. Demokratische und bürgernahe Verfahren werden für uns Maßstab bei der Gesetzgebung sein. Die Bevormundung der Bürger durch die Obrigkeit darf nicht wieder durch Zurückdrängen der Bürgerbeteiligung zurückgeholt werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Mit der Zusammenfassung von Städtebauförderungsgesetz und Bundesbaugesetz gaukelt die Bundesregierung dem Bürger vor, ein Baurecht zu bekommen, das alle ärgerlichen Bestimmungen der Vergangenheit hinter sich liegen läßt.
    Bestimmungen, die geärgert haben, die Bürger heute noch in unseren Städten und Gemeinden ärgern, sind kaum im Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz zu finden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese beiden Gesetze haben geholfen, Konflikte zwischen Bürgern auf der einen Seite und Verwaltungs- oder Investorinteressen auf der anderen Seite zu lösen, wenn teilweise auch unzureichend. Andere Gesetze und die Wirkungen des Baunebenrechts, die die tatsächlichen Ärgernisse vor Ort bedeuten, haben keinen Eingang in das Baugesetzbuch gefunden.
    Ich erinnere an Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Energiewirtschaft, Zivilschutz und militärische Anlagen, Flughafenplanung, Erschließungsrecht und Bundesfernstraßengesetz. Das alles sind Rechtsmaterien, die Auswirkungen im Bereich Leben und Umwelt unserer Bürger vor Ort bringen. Dies sind Ärgernisse, die der Bürger als Bürokratiemacht und Gängelung empfindet.
    Noch am 29. März 1983 tönte unser Wohnungsbauminister:
    Engagement und Mitbestimmungsbereitschaft der Bürger bei der Gestaltung ihres gewohnten Wohngebietes sind zu stärken.
    Soweit der Wohnungsbauminister. Was heute vorliegt, was bei dem Gesetz herausgekommen ist, ist eine Überbewertung der Belange der Wirtschaft. Die Streichung der Verpflichtung zu Sozialplänen in Sanierungsbereichen bedeutet soziale Rücksichtslosigkeit; Dispensierung im Bereich der alten §§ 31 und 34, insbesondere im unbeplanten Bereich, wird sehr leichtgemacht. Sie führen mehr Markt auf Kosten sozial Schwacher herbei.
    Das Enteignungsrecht wird für Spekulanten geöffnet mit der Streichung des Gemeindeprivilegs, Enteignungen durchzuführen. Es wird zugunsten privater und juristischer Personen aufgegeben. Baulöwen, die es mit der Sozialverpflichtung nicht so ernst nehmen, können enteignen. Es kommt hinzu: Sie werden noch nicht einmal mit einer Pflicht zur Wiederveräußerung der enteigneten Grundstücke an Bauwillige belegt. Dies alles machen Leute, die auf der anderen Seite das Grundrecht auf ein freies Eigentum an Grund und Boden als ein klassisches Freiheitsrecht der Demokratie gern hochhalten, wie wir es ja soeben hier gehört haben.
    Grundstücksveräußerungen zur Landesverteidigung sind in Zukunft genehmigungsfrei. Sanierungsgewinne und Ausgleichsbeträge bereichern Grundeigentümer und werden nicht irgendwo eingeworfen, um Gemeinden zu entlasten. Erhaltungssatzung und Baugebote werden in ihrer Anwendungsmöglichkeit für die Gemeinden nicht verbessert, wo doch gerade der Fachausschuß festgestellt hat, daß Flächenrecycling hierdurch geschehen kann.
    Die Rechtsmaterie — das ist unsere Beurteilung — wird in diesem Gesetzentwurf insgesamt unausgewogen und verschlechtert dargestellt. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und die FDP sind anscheinend selbst verunsichert. Unter dem Stichwort „Städtebaupolitik" fordern sie in einer Entschlie-



    Reschke
    Bung an die Bundesregierung, einen städtebaulichen Bericht vorzulegen, der insbesondere Maßnahmen für folgende Bereiche vorschlägt — man höre und staune —: Einschränkung des Freiraumverbaus, Baulücken- und Brachflächennutzung, Begrenzung der Versiedlung des Bodens, an die Ziele des Umweltschutzes angepaßte Bauweise, Stärkung der Durchgrünung von Bau- und Wohngebieten, Sicherung der Grün- und Freiflächen und anderer ökologisch wertvoller Flächen, Lösung des Zielkonflikts in Gemengelagen und funktionsschwachen Gebieten, Schaffung ökologisch verträglicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Industrie, Gewerbe und Handel.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Drucksache 10/4510, die Sie vorgelegt haben, finden Sie in zwei Beschlüssen des Bundestages komplett wieder, nämlich 1974, 1966 und 1979, und Sie finden sie auch in der Schriftenreihe „Städtebauliche Forschung" des Ministeriums wieder — von der Ziffer 01 bis zur Ziffer 110 —, in der alle diese Erarbeitungen, die Sie hier fordern, stehen. Die Drucksache hat uns leider erst in den letzten Tagen erreicht. Wir können daher noch keine vollständige Bewertung vorlegen. Aber es steht schon fest, daß die angesprochenen Problemlagen inhaltlich alle auf Grund der Einzelberichte zum Städtebau vorliegen.
    Wir meinen, was die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die FDP jetzt in dieser Drucksache als Bericht fordern, ist die Vorlage eines Berichts, der Wertorientierung in der Stadtpolitik erkennen lassen soll. Sie verabschieden allerdings ein Städtebaurecht und wollen anschließend die Leitlinien dazu formulieren. Welche parlamentarische Arbeit nehmen Sie eigentlich vor? Ihre Leitlinie heißt Markt — so erkennen wir das — statt Urbanität. Herr Senator, dies gilt natürlich auch für Ihren Baudirektor Antes. Dies ist eine Ermahnung. Sie sollten mal darüber nachdenken.
    Sie rufen Entbürokratisierung und schaffen mit Streichung von Gesetzen nur mehr Markt zu Lasten sozial Schwacher. Die Gemeinden sind aber zur sorgsamen Stadtplanung aufgerufen. Stadtplanung heißt soziale und ausgewogene Marktaufsicht. Wer Stadtplanung dem Markt überläßt und in die Stadtplanung Marktgesetze einführen will, benachteiligt sozial Schwache und führt Stadtplanung auf Kosten ökologischer Substanz in Gegenwart und Zukunft durch. Sozialdemokraten lehnen dies ab.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)