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ID1018804600

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    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
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    erstens, die Zusammenfassung und Fortentwicklung der städtebaulichen Materie in einem einheitlichen, für die Bürger und die Verwaltung übersichtlichen und praktikablen Gesetzeswerk, zweitens, die Beschleunigung und Vereinfachung des städtebaulichen Verfahrens, drittens, die Verminderung der Rechtsmittelanfälligkeit durch verstärkte Absicherung der planungs- und bodenrechtlichen Grundlagen der Städte und Gemeinden.
    Was sich in der kommunalen Praxis bewährt hat und was sich auch ein Stück weit in der Kontinuität früherer Gesetzgeber vollzieht, wird übernommen. So bleiben z. B. das Planungsrecht, das Bodenordnungsrecht, das Erschließungsrecht und nach der Neuregelung bzw. der Novelle des Jahres 1984 auch das Städtebauförderungsrecht in der Grundtendenz bestehen. Die Regierung löst damit übrigens auch ein Versprechen ein, das sie damals bei der Novelle zum Städtebauförderungsgesetz abgegeben hat, als sie gesagt hat, man bemühe sich, diese Novelle in ein späteres Baugesetzbuch zu übernehmen. Unter



    Dörflinger
    Berücksichtigung der Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft werden diese Materien aber auch fortentwickelt, neuen Zielen geöffnet und zum Teil grundlegend veränderten Aufgabenstellungen angepaßt.
    Verbesserungen für die Bürger, die bauen wollen, liegen vor allem darin, daß Verfahrenswege beschleunigt werden und daß bei Bauvorhaben wesentliche Erleichterungen vorgesehen sind. Wir begrüßen die Erleichterungen bei den §§ 31 und 33, bei Befreiungen und Vorabgenehmigungen. Das sind konkrete Hilfen für die Bürger.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Herr Kollege Werner, wenn Sie wie ich einmal um eine Befreiung gekämpft haben, dann wissen Sie, wie die gegenwärtigen Bestimmungen vernünftige Regelungen verhindern.
    Wir begrüßen auch die Erleichterungen im § 34. Meine Damen und Herren, hier wird ein Schrekkensszenario von dem entwickelt, was sich im Außenbereich vollziehen wird. Wenn wir Regelungen schaffen, um vorhandene Bausubstanz im Außenbereich sinnvoll zu erhalten und zu nutzen, dann hat das mit Zersiedelung der Landschaft überhaupt nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, von dem auch die Gemeinden profitieren — mein Kollege Theo Magin wird nachher dazu Stellung nehmem —, greift aber auch Probleme auf, die jahrelang nicht gelöst werden konnten, von der früheren Regierung nicht angegangen worden sind, die sich zum Teil allerdings auch neu stellen. Ich will einige Punkte nennen.
    Erstens. Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Bodenschutz einschließlich des drängenden Problems der Altlasten sowie der Denkmalschutz werden eindeutig als zentrale Planungskriterien definiert. Umweltschutz im weitesten Sinne wird generell Ziel städtebaulicher Sanierung. Das ist ein wesentlicher Fortschritt. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden wird ausdrücklich planerische Pflicht.
    Zweitens. Der Gesetzentwurf überwindet eindeutig die enge Definition von Stadterneuerung als Abriß und Neubau. Das heißt: weg von der Flächensanierung hin zur behutsamen Objektsanierung und zur Verbesserung der Lebensqualität im weitesten Sinne des Wortes. Darin liegt ein institutionalisierter Zwang zur Konzentration auf den Innenbereich. Und diese Regierung befindet sich damit auch in Kontinuität dessen, was sie mit der beträchtlichen Erhöhung der Städtebauförderungsmittel in diesem und im nächsten Jahr tut. Das muß man in aller Deutlichkeit sehen.

    (Conradi [SPD]: Danach kommt der Abgrund! Dann kommt nichts mehr!)

    — Moment!
    Drittens. Meine Damen und Herren, trotz wiederholter Aufforderungen aus unserem Ausschuß, aus dem Plenum und aus vielen anderen Bereichen hat die frühere Regierung das Problem der Gemengelage nicht gelöst.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es! Seit 1976 schuldig geblieben! — Reschke [SPD]: Das ist eine Lüge!)

    Diese Regierung geht dieses Problem an und ich kann mich nur wundern, daß der Vertreter von Nordrhein-Westfalen, in dessen Land dieses Problem am meisten kulminiert, genau zu diesem Thema hier kaum etwas oder nichts gesagt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Da geht es auch um Arbeitsplätze. Der Deutsche Industrie- und Handelstag weist in seiner Stellungnahme ganz ausdrücklich darauf hin, daß von der Standortsicherung auch Arbeitsplätze abhängen.
    Viertens. Städtebaupolitiker, meine Damen und Herren, werden seit vielen Jahren von Politikern aller Schattierungen, insbesondere von Kommunalpolitikern, gedrängt, ihnen ein verbessertes gesetzliches Instrumentarium an die Hand zu geben, um in Kur- und Fremdenverkehrsgebieten der uferlosen Ausweitung von Zweitwohnungen entgegenzuwirken und für den Erhalt einer gesunden Struktur zu sorgen. Diese Bundesregierung handelt auf diesem Gebiet. Diejenigen, die glauben, daß wir nicht praxisnah handeln, erinnere ich daran, daß wir in dem, was die Regierung hier vorschlägt, das wiederfinden, was in Symposien im Allgäu, im Schwarzwald, bei Besuchen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, aber auch in unseren eigenen Wahlkreisen hundertfach an Wünschen an uns herangetragen worden ist. Ich sehe hier — da ich aus dem Schwarzwald komme — einen wesentlichen Fortschritt zur Verhinderung dessen, Herr Kollege Werner, was Sie hier prognostizieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Fünftens. Zu den Neuerungen des Gesetzentwurfes zählt auch die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bürger und damit eine Stärkung der mittelständischen Verkaufsorganisation. Das hat auch mit raumordnerischen Gründen zu tun. Das hat mit der Bewältigung von wichtigen Problemen im ländlichen Raum zu tun. Wir wissen, daß dieses Problem vor allem in dünner besiedelten Räumen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
    Sechstens. Im Erschließungsbeitragsrecht wird die strittig gewordene Frage der Beitragspflicht bei Wohnwegen eindeutig geklärt. Das ist ein Wunsch vieler Gemeinden und Städte, die sonst auf Millionenbeiträge hätten verzichten müssen. Gleichzeitig wird die Vorausleistung auf Erschließungsbeiträge erleichtert. Das hilft den Gemeinden, die in der Regel vorfinanzieren müssen. Das bringt aber auch Mobilität auf dem Bodenmarkt. Das ist eine wesentlich wirkungsvollere Maßnahme, als mit ideologischen Scheuklappen an das Bodenrecht heranzugehen.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewußt, daß dieser Gesetzentwurf der gründlichen Beratung bedarf. Bei der Bemessung der dafür benötigten Zeit sollten wir allerdings auch sehen, daß wir nicht irgendwo bei



    Dörflinger
    einer imaginären Stunde Null beginnen, sondern daß wir auch auf Bewährtes zurückgreifen und daß uns vor allem zugute kommt, was die Regierung im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs getan hat, nämlich Sachverstand auf den verschiedensten Ebenen zu mobilisieren und auch die kommunalen Spitzenverbände sehr frühzeitig in den Willensbildungsprozeß einzubeziehen und ihre Vorschläge zu hören.
    Wir lassen aber auch gar keinen Zweifel daran, daß wir alle Anstrengungen unternehmen wollen, um den Abschluß der Beratungen in diesem Jahr und das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 1987 sicherzustellen. Ein solches Ziel nimmt uns Parlamentarier, insbesondere die Mitglieder des federführenden Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, stark in die Pflicht. Ich begrüße es sehr und werte es als ein hoffnungsvolles Zeichen, daß wir uns gestern im Ausschuß auf einen Zeitplan verständigen konnten. Die Kooperationsbereitschaft unserer sozialdemokratischen Kollegen, die sich hier gezeigt hat, steht in einem gewissen Gegensatz zu dem, was an rhetorischen Übungen im Vorfeld absolviert worden ist. Aber man kann ja klüger werden. Auch der Minister Zöpel hat heute wahrscheinlich nicht die Rede gehalten, die er ursprünglich vielleicht einmal halten sollte. Der Spiritus Sanctus macht auch vor Sozialdemokraten nicht halt.

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU/ CSU)

    Meine Damen und Herren, die Unionsfraktion wird sich allerdings nicht darauf beschränken — das darf ich hier ankündigen —, dem Gesetzentwurf einfach zu applaudieren. Ich sage: Wir haben Bedenken z. B. gegen die Kompetenzverlagerung seitens des Bundes auf die Länder, etwa im Erschließungsbeitragsrecht, und zwar nicht deswegen, weil wir nicht überzeugte Föderalisten wären, sondern einfach deswegen, weil wir Rechtszersplitterung befürchten, weil wir übrigens auch Leuten aus rot und rot-grün regierten Ländern nicht Spielwiesen für ideologische Spiele eröffnen wollen. Auch das ist ein Grund.
    Wir sagen der Bundesregierung unsere Unterstützung zu. Wir erklären unsere Aufgeschlossenheit gegenüber alternativen Vorschlägen, bekunden aber unseren ausdrücklichen Willen, alles zu tun, um diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode zum Abschluß und damit zum Erfolg zu bringen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Conradi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Arbeit am Bundesbaugesetzbuch — so hat die Presse berichtet — soll der Bundesbau-minister den Beamten seines Hauses die Lektüre der Märchenbücher der Gebrüder Grimm empfohlen haben, damit die Sprache schlichter wird. Ob das erfolgreich war, bleibe einmal dahingestellt. Aber sicher war es erfolgreich beim Minister, denn er erzählt nun seit Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit Märchen über das Baugesetzbuch des Bundes.
    Das fängt an mit dem Märchen, es gebe ein einheitliches Baurecht. In Wirklichkeit gibt es eine Vereinheitlichung im Planungsrecht. Das Baurecht selbst bleibt Ländersache. Eigentlich müßten wir dieses Gesetz „Stadt- und Landplanungsgesetz" nennen; denn es hat mit Stadtplanung zu tun, nicht mit dem Bauen unmittelbar.
    Aber auch das Märchen der Rechtsvereinfachung erzählt der Minister, so als würde jetzt alles einfacher. In Wirklichkeit bleiben alle alten Flächennutzungspläne, alle alten Bebauungspläne bestehen. Sie gelten weiter nach dem Recht, das galt, als sie beschlossen wurden. Da tritt also überhaupt keine Vereinfachung ein.
    Schließlich sagen uns alle Fachleute, alle kommunalen Politiker und Planer, daß sich das Planungsrecht bisher bewährt hat, daß es eine sinnvolle Stadtentwicklung, ein Abwägen der öffentlichen und der privaten Interessen, der Interessen reicher und armer Leute, der Belange von Ökologie und Ökonomie ermöglicht. Die Fehlplanungen, die Fehlentwicklungen, die wir beklagen, liegen ja nicht am Inhalt des Gesetzes, Herr Minister. Die Fehlplanungen liegen doch daran, daß viele Gemeinden die Gesetze nicht entschlossen genug angewendet haben, daß Eigennutz vor Gemeinnutz ging, Rücksichtslosigkeit vor Einsicht.
    Deswegen sagen wir zum Anfang dieser Beratungen: Wir wollen nicht nur Behutsamkeit beim Umbau und bei der Weiterentwicklung unserer Städte und Dörfer, wie wollen auch Behutsamkeit beim Umbau und bei der Weiterentwicklung unseres Stadtplanungsrechts. Wir wollen dabei dieses Stadtplanungsrecht an den Bedürfnissen der Zukunft orientieren. Auf drei Punkte will ich hier eingehen.
    Wir wollen erstens umweltfreundlicher planen als bisher: sparsamer Bodenverbrauch, Schutz von Tieren und Pflanzen, Erhaltung des Bodens, Schutz des Wassers. Dazu stehen im Entwurf des Baugesetzbuches hohle Phrasen, aber keine wirksamen Vorschriften. Es ist ein Märchen, daß diese Novelle etwas für den Umweltschutz leistet. In Wirklichkeit wird sie, vor allem mit den Erleichterungen für das Bauen im Außenbereich, eher umweltfeindlich wirken.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Wir haben den Beschluß der Umweltministerkonferenz vorliegen der am 8. November 1985 in München einstimmig gefaßt wurde. Die Umweltministerkonferenz hat gesagt, die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse in das Gesetz, das Gesetz müsse sehr viel weitergehende Maßnahmen enthalten. Es müsse von vornherein dafür sorgen — ich zitiere —, „daß durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung Umweltprobleme erst gar nicht entstehen". Und weiter: „Umweltrelevante Beteiligungs- und Verfahrensregelungen müssen die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen sichern." Soweit die Umweltministerkonferenz.



    Conradi
    Da fragt man sich — denn das war j a ein einstimmiger Beschluß —: Hat Bundesinnenminister Zimmermann am 4. Dezember 1985 Ihrem Entwurf im Kabinett zugestimmt? Ich vermute, er hat in München so und in Bonn so abgestimmt; denn er ist ja verläßlich: bei ihm gilt das gebrochene Wort.

    (Magin [CDU/CSU]: Haben Sie die Vorschriften über die Bauleitplanung überhaupt gelesen?)

    Der Bundesbauminister erzählt Märchen, wenn er den Leuten auf der einen Seite verspricht, sie könnten leichter bauen — so haben Sie Ihr Gesetz doch angekündigt —, und auf der anderen Seite gleichzeitig mehr Umweltschutz verspricht; denn beides geht nicht zusammen. Leichter planen und bauen heißt weniger nachdenken, weniger abwägen und weniger prüfen. Umweltschutz braucht aber sorgfältigere Planung, gründlicheres Nachdenken, eingehendere Prüfung als bisher.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Nicht ohne Grund richten Städte und Landkreise zunehmend Ämter für Umweltschutz ein: um sorgfältiger zu planen als bisher. Wer den Menschen also sagt, „es wird mehr Umweltschutz geben, ihr könnt aber leichter bauen", sagt ihnen nicht die Wahrheit.
    Zweitens. Wir wollen, daß menschenfreundlicher geplant und gebaut wird, daß wir behutsamer umgehen mit den Nachbarn, mit den alten Häusern, mit den alten Menschen, mit der Umwelt, mit den Schwächeren. Ich finde es kennzeichnend, Herr Minister, daß in § 1 Abs. 5 Ihres Entwurfs, in dem die zu berücksichtigenden Belange aufgeführt sind, die Bedürfnisse der geistig und körperlich Behinderten, die bisher erwähnt waren, jetzt nicht mehr aufgeführt sind. Das kennzeichnet Ihre Einstellung gegenüber den Schwächeren.
    Dafür reden Sie landauf, landab von der Baufreiheit. Sie denken eben in den Kategorien der Gründerzeit vor 100 Jahren. Wir wissen doch alle: In Zukunft wird weniger gebaut als bisher, viel weniger; im Wohnungsbau vielleicht 1 %, 2 % der Bestände. Das sind 200 000, 300 000 neue Wohnungen im Jahr. Ist das Problem dann die Baufreiheit für die ein oder zwei Prozent Bauherren von Neubauten zu Lasten der 98% anderer Bürger, oder ist das Problem ein sorgfältiger und ökologisch sinnvoller Stadtumbau?
    Wir haben große Bedenken gegenüber dem, was Sie in § 34 des Gesetzes im unbeplanten Innenbereich der Städte vorhaben, wo Sie ohne Planung, ohne Abwägung und natürlich ohne Bürgerbeteiligung bauen lassen wollen. Wer menschenfreundlich planen und bauen will, muß doch mit den Leuten und nicht ohne sie oder gegen sie planen.
    Wir haben im Stadtplanungsrecht in den 70er Jahren die Bürgerbeteiligung verankert; nicht als eine bürokratische Rechtsfigur. Wir haben das als Aufforderung, als Angebot an die Gemeinden verstanden, die Bürger am Nachdenken und am Abwägen über die Zukunft der Gemeinde zu beteiligen. Wir haben uns davon einen Wandel in der politischen Kultur der Kommune, einen Wandel im Umgang zwischen Bürger und Gemeinde erhofft. Ich will Ihnen offen sagen: Ich bin enttäuscht darüber, wie lust- und lieblos viele Gemeinden, auch sozialdemokratisch regierte Gemeinden, die Bürgerbeteiligung handhaben, wie bürokratisch gerade nur das Notwendigste gemacht wird, wie die Chancen eines kreativen Mitdenkens der Bürger nicht genutzt werden.
    Aber es entspricht Ihrem autoritären Politikverständnis, Herr Minister, daß Sie die Bürgerbeteiligung weiter einschränken.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wir brauchen für das Bauen der Zukunft nicht mehr Baufreiheit, sondern wir brauchen mehr Rücksicht, und zwar mehr Rücksicht auf Umwelt und mehr Rücksicht auf Mitmenschen. Aber ein solches Denken ist der christlichen Union fremd. Ihr Motto heißt ja: Friede den Hütten — —

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    — Das Originalzitat liegt mir näher, Herr Dr. Kansy. Ihr Motto heißt: Friede den Palästen, Krieg den Hütten. Ihre Freiheit ist immer die Freiheit der Stärkeren.
    Ich will drittens etwas zur Entbürokratisierung sagen. Das ist ein prächtiger Knüppel für den Wahlkampf, weil sich jeder von uns über die Bürokratie ärgert. Viele ärgern sich beispielsweise seit Jahren über die bürokratische Unfähigkeit Ihres Ministeriums, Herr Minister, in 15 Jahren eine vernünftige Wohngeldregelung für die Sozialhilfeempfänger zu schaffen.

    (Dörflinger [CDU/CSU]: Kommt! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Erstmals bei diesem Minister!)

    — 15 Jahre lang jedes Jahr 100 Millionen DM herausgeworfene Verwaltungskosten der Gemeinden.
    Wenn wir an die Entbürokratisierung gehen, darf es wie Herr Wallmann gesagt hat, nicht so sein, daß wir das Städtebaurecht um jeden Preis vereinfachen. Da hat er recht. Der Preis, den Sie zahlen, ist hoch; denn hinter Ihren Entbürokratisierungsvorstellungen verbirgt sich der Abbau von Schutzrechten für Menschen und Natur.
    Die Wahrheit ist doch anders. Die Wahrheit ist: Je komplizierter die technischen und sozialen Zusammenhänge unseres Lebens werden, desto schwieriger werden auch die Regelungen unseres Zusammenlebens. Vor der Erfindung des Autos brauchten wir keine Straßenverkehrsordnung. Für Pferd und Wagen brauchten wir keine Straßenverkehrszulassungsordnung. Als die Großfamilie noch für alle Generationen sorgte, brauchten wir weder Kindergeld noch BAföG noch Rentenrecht.
    Wer angesichts der explosiven und differenzierten Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Gesellschaft den Menschen das Märchen erzählt, ihr Leben ließe sich mit weniger Gesetzen und Regeln und mit weniger öffentlicher Verwaltung sichern, gefährdet unsere Zukunft.
    Ich halte das, was Sie hier beispielsweise mit dem Abbau von Planungsaufsichtsrechten der Regie-



    Conradi
    rungspräsidien versuchen, für opportunistisch. Natürlich finden die Gemeinden das gut; denn es gibt viel Ärger, wenn ein frischgebackener Baurat beim Regierungspräsidium

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — ich komme darauf zurück, ich habe gut zugehört; da bin ich mit Herrn Zöpel völlig einer Meinung — in eine wohlabgewogene gute Planung der Gemeinde hineinregiert.

    (Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

    Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Wir kennen doch auch die andere Seite. Wir kennen auch die Gemeinde, die um etwas mehr Gewerbesteuer willen ein Naturschutzgebiet opfern wollte, hätte nicht der Regierungspräsident nein gesagt. Ich kenne auch Gemeinden in Bayern, die sich nicht getraut haben, ihrem Investor, ihrem Hotelier am Ort, zu sagen: „Nein, das machen wir nicht." Die haben in der stillen Hoffnung genehmigt, der Regierungspräsident werde das dann schon kippen, und dann konnten sie ihrem mächtigen Hotelier am Ort sagen: „Wir hätten dir ja gerne geholfen, aber diese Bürokraten in München ...".
    Wir haben ein sorgfältig austariertes Gleichgewicht zwischen kommunaler Planungshoheit, Aufsichtsrechten und -pflichten der Regierungspräsidenten und Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, und daran sollte man nicht leichtfertig herumbasteln; schon gar nicht, Herr Minister, unter der irreführenden Parole, die einen wollten mehr Selbstverwaltung, und die anderen wollten mehr Staat. Für die meisten Bürger ist die Gemeinde genauso Staat wie der Regierungspräsident und wie das Land.

    (Magin [CDU/CSU]: Kennen Sie die Unterschiede, Herr Conradi?)

    Wir werden das sorgfältig prüfen; ich bin dabei gespannt auf die Äußerungen der B-Länder im Bundesrat.
    Insgesamt kommen wir zu der Bewertung, daß Ihr Baugesetzbuch kein großer Wurf ist. Ihnen fehlt der Mut zur Zukunft. In Teilen ist dieser Entwurf leichtfertig, opportunistisch, auf Wahlkampf getrimmt; er wird den Aufgaben der Zukunft nicht gerecht.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie lehnen ihn aus Wahlkampfgründen ab!)

    — Nein, Sie wollten ihn j a ursprünglich gar nicht einbringen. Sie hatten ursprünglich vor, die ersten vier Jahre am Entwurf zu arbeiten und die zweiten vier Jahre der parlamentarischen Beratung zu widmen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So gut und so schnell kann diese Regierung arbeiten!)

    Es war doch der Bundeskanzler, der nun von der
    Sache wirklich nichts versteht, der Sie, um noch
    einen Wahlkampfknüppel in Sachen Entbürokratisierung zu haben, gedrängt hat, dies hier jetzt im Schnellverfahren durchzuziehen.

    (Magin [CDU/CSU]: Sie wissen nicht, wovon Sie reden! Sie kennen weder die Ursache noch die Wirkung!)

    — So war es! Wir haben die Zitate des Bauministers über das „Jahrhundertwerk", das mindestens acht Jahre brauche, j a noch hier liegen.
    Nein, wir werden kritisch an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten, und wir werden dafür sorgen, daß er im Parlament sorgfältig beraten wird. Wir brauchen nicht nur Anhörungen, sondern auch Anschauungen, d. h. Planspiele vor Ort. Eine Haurucklösung, eine Schnellsanierung mit dem Bulldozer, wird es im Städtebaurecht mit uns nicht geben.
    Soviel will ich hier aber zum Abschluß jetzt schon sagen: Wenn Sie und Ihre Mehrheit — unbelehrbar, wie Sie meistens sind — diesen Entwurf am Ende unverändert verabschieden wollen, dann nicht mit uns. Wir wollen ein Planungsrecht, das unseren Städten und Dörfern, das der Umwelt und den Mitmenschen, das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft sichert, und deswegen werden wir sorgfältig mitarbeiten und am Schluß prüfen, ob wir zustimmen oder ablehnen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)