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ID1018803700

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    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 hat der Bundeskanzler die Vorlage von Leitlinien für ein einheitliches Städtebaurecht angekündigt. Um noch in dieser Legislaturperiode das Städtebaurecht auf Bundesebene zu vereinfachen und das Bauen zu erleichtern, hat die Bundesregierung am 22. Februar 1984 beschlossen, den Entwurf eines neuen Baugesetzbuches schon 1985 vorzulegen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Daß dies gelingen würde, ist von vielen bezweifelt worden. Um so mehr freue ich mich, daß ich dem Kabinett am 4. Dezember 1985 den Entwurf für ein einheitliches, fachlich durchberatenes und abgewogenes Baugesetzbuch vorlegen konnte und es schon heute im Deutschen Bundestag vertreten kann.
    Hierin liegt ein wichtiger Beitrag und sichtbarer Erfolg der Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes als eilbedürftig bezeichnet. Dies sollte eine frühzeitige Beratung im Deutschen Bundestag und die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zügig vorbereitet und so rechtzeitig eingebracht, daß für seine Beratung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Sie kommt damit insbesondere den Erwartungen und Wünschen der Kommunalpolitiker und aller vom Baurecht des Bundes betroffenen Bürger nach.

    (Müntefering [SPD]: Das meinen Sie!)

    Die Erarbeitung und die nunmehr mögliche parlamentarische Beratung und Verabschiedung des Gesetzes innerhalb von nur einer Legislaturperiode war nur möglich, weil mehrere Voraussetzungen erfüllt waren. Die Fachleute aus den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Gemeinden wurden schon an den Vorarbeiten des Entwurfs von Anfang an beteiligt. Die Praxis konnte damit ihre Vorstellungen frühzeitig einbringen; und nicht zuletzt: das Baugesetzbuch konnte auf einem soliden Fundament aufbauen, nämlich dem Bundesbaugesetz von 1960 und dem Städtebauförderungsgesetz von 1971. Vertreter der Opposition haben in den letzten Wochen und Monaten gefordert, die Vorlage, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs in dieser Legislaturperiode noch zurückzustellen. Dafür bestand zu keinem Zeitpunkt Veranlassung. Angesichts der geänderten wohnungspolitischen Aufgaben und städtebaulichen Probleme konnte ich eine Zurückstellung dieser Gesetzesvorlage nicht verantworten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, alle Fachleute wissen: aus der Praxis wurden und werden an die Bundesregierung, an den Gesetzgeber seit längerem wichtige und gerechtfertigte Änderungswünsche zum Städtebaurecht herangetragen. Die Sorge um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land und die Erfüllung der dringenden Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben im Städtebau verbieten es, diese Wünsche noch länger zurückzustellen. Verfehlt wäre es ebenso, nur einzelne dieser Forderungen im Wege von vorgezogenen Novellierungen zu berücksichtigen. Die Praxis, allen voran die drei kommunalen Spitzenverbände, also der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag, haben die Bundesregierung, vor allem auch den Bundeskanzler und mich persönlich, in wiederholten Gesprächen immer wieder eindringlich gebeten, an dem von uns eingeschlagenen Weg einer Gesamtüberprüfung



    Bundesminister Dr. Schneider
    und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts festzuhalten.

    (Müntefering [SPD]: Dann tun Sie das doch!)

    Sie haben uns auf diesem Weg mit viel Unterstützung begeitet, wofür ich ihnen auch an dieser Stelle danken möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich zusammenfassen: Die gründliche Vorarbeit, die dringenden Wünsche der Praxis und die berechtigte Erwartung von Städten und Gemeinden, von Bürgern und Verbänden sind für die Entscheidung der Bundesregierung maßgeblich gewesen, die Gesamtüberprüfung und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts zum jetzigen Zeitpunkt, noch in dieser Legislaturperiode anzustreben.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Und fertigzustellen!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich im folgenden einen Überblick über die Leitlinien des Baugesetzbuchs und seine wesentlichen Ziele und Inhalte geben. Mit dem Baugesetzbuch wird die mit dem Bundesbaugesetz begonnene umfassende baugesetzliche Kodifikation des Städtebaurechts abgeschlossen. Mit dem Bundesbaugesetz von 1960 und mit seiner notwendigen Ergänzung durch das Städtebauförderungsgesetz von 1971 wurden die notwendigen bundeseinheitlichen Regelungen des Bau- und Planungsrechts erlassen. Mit dem Baugesetzbuch werden, wie von Anfang an angestrebt, beide Gesetze zusammengeführt und an die Notwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft angepaßt. Damit findet ein jahrzehntelanger Entwicklungsprozeß des Städtebaurechts seinen Abschluß.
    Bereits in der Weimarer Zeit ist versucht worden, ein einheitliches Städtebaurecht zu kodifizieren. Sie wissen, dieser Versuch ist damals gescheitert. Nach dem Kriege haben sich zunächst die meisten Länder Aufbaugesetze gegeben, die einzelne Probleme gelöst haben. Mit dem Baulandbeschaffungsgesetz von 1953 wurde ein erster Versuch für bundeseinheitliche Lösungen unternommen; mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurde er für wesentliche Teile zunächst vollendet. Ungelöst blieb im Bundesbaugesetz jedoch der Bereich der Sanierung und der Stadtentwicklung. Nach mehr als zehn Jahren wurde mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 hierfür ein Sondergesetz geschaffen. Seither wurde schrittweise versucht, Elemente des Städtebauförderungsgesetzes in das Bundesbaugesetz einzufügen. Ich erinnere vor allem an die Novelle zum Städtebaurecht von 1976.
    Mit dem Baugesetzbuch wird damit an die große gesetzgeberische Leistung angeschlossen, die mit dem Bundesbaugesetz und damit untrennbar mit dem Namen Paul Lücke verbunden ist. Ich habe mich bei der Erarbeitung des Baugesetzbuchs bewußt in diese Tradition gestellt.

    (Waltemathe [SPD]: Lauritz Lauritzen müssen Sie auch erwähnen! Das Städtebauförderungsgesetz haben Sie doch abgelehnt!)

    — Herr Kollege Waltemathe, ich bedanke mich für den Zwischenruf. Obgleich der Name Lauritz Lauritzen in einem anderen Zusammenhang zu nennen wäre, will ich es jetzt doch gleich vorwegnehmen: Ich habe 1971 zum Städtebauförderungsgesetz gesprochen. Ich war damals in der zweiten Lesung Redner meiner Fraktion. Ich erwähne ausdrücklich Lauritz Lauritzen, einen meiner Amtsvorgänger, der von 1966 bis 1972 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gewesen ist und der sich um das Zustandekommen des Städtebauförderungsgesetzes große und bleibende Verdienste erworben hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD — Dr. Möller [CDU/CSU]: Schwacher Beifall bei euch! — Magin [CDU/CSU]: Da hätte der Beifall stärker sein müssen!)

    Meine Damen und Herren, alle Bestimmungen des geltenden Rechts werden überprüft. Das — das gilt auch mit Blick auf den Namen Lauritz Lauritzen —, was sich bewährt hat, wird belassen. Dort, wo geändert, gestrafft oder ergänzt wird, ist das nicht eine Kritik am Bundesbaugesetz, sondern die auf Grund der veränderten Lage politisch notwendige und sachliche Korrektur.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Zwingend notwendige Korrektur!)

    Die veränderte städtebauliche Wirklichkeit und neue städtebauliche Aufgaben sind es, die gesetzliche Änderungen erfordern. Die Bundesregierung hat mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf die Anstrengung unternommen, alle Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben, die sich in der städtebaulichen Wirklichkeit stellen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bis ins nächste Jahrhundert!)

    gesetzgeberisch aufzugreifen.
    Lassen Sie mich einige der hervorragenden Aufgaben nennen: Erstens. Wer mit den Bauherren oder mit den Verantwortlichen in den Rathäusern über das Städtebaurecht spricht, wird feststellen, daß die Forderungen nach Vereinfachung des Rechts, nach Vereinfachung des Verfahrens, nach Erleichterung des Bauens zentrale Forderungen der Praxis sind.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die Bundesregierung hat deshalb alle vorhandenen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit und ihre Auswirkungen auf den Verwaltungsvollzug überprüft. Der Gesetzentwurf enthält nach Überzeugung der Bundesregierung alles, was unter Würdigung der zum Teil sehr konträren Interessen der am Baugeschehen und an der Planung Beteiligten vom Städtebaurecht des Bundes geleistet werden kann, was vom Baurecht geleistet werden kann. Ich bitte, diesen Gesichtspunkt besonders zu beachten.
    Ich habe allerdings auch nie einen Zweifel daran gelassen, daß der Schwerpunkt der Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung beim Bauen nicht



    Bundesminister Dr. Schneider
    im Städtebaurecht, sondern in den vielfältigen sonstigen baurechtlichen Bestimmungen liegt. Deshalb hat die Bundesregierung parallel zu den Arbeiten am Baugesetzbuch die erforderlichen Initiativen ergriffen. Zur Zeit sind mehr als 283 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Überprüfung mit dem Ziel, das Baunebenrecht zu durchforsten, mit der Absicht, viele Hunderte und Tausende von Bestimmungen außer Kraft zu setzen, weil sie überflüssig sind.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Ich betone aber: Was im Städtebaurecht an Rechts- und Verwaltungsvereinfachung möglich, erforderlich und vertretbar ist, soll mit dem Baugesetzbuch verwirklicht werden.
    Zweitens. Die neuen städtebaulichen Aufgaben und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an das Städtebaurecht sind im Entwurf ausnahmslos berücksichtigt worden. Ich nenne hier die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten des Umweltschutzes: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden als Grundsatz der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung; Vorkehrungen für ein flächensparendes Bauen; Vorkehrungen für Bodenschutz und Altlastensanierung in der Bauleitplanung und in der städtebaulichen Sanierung; die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten des Denkmalschutzes in der Bauleitplanung und in der Sanierung; die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten der Stadterhaltung und der Stadterneuerung durch Verschmelzung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz und damit Anerkennung der Stadterneuerungsaufgaben als städtebauliche Daueraufgaben, durch Vereinfachung der Sanierung, durch Ausschöpfung der nach dem Städtebaurecht des Bundes bestehenden Möglichkeiten zugunsten der Stadterhaltung im Rahmen der städtebaulichen Erhaltungssatzung. Ich stelle deshalb mit Befriedigung fest, daß die eingehende Anhörung der Verbände, die Stellungnahmen der Länder und der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, daß der Entwurf des Baugesetzbuchs auch in dieser Hinsicht allen vernünftigen Anforderungen Rechnung trägt.

    (Zuruf des Abg. Waltemathe [SPD])

    Drittens. Darüber hinaus hat der Regierungsentwurf alle drängenden — was ganz wichtig ist — strukturpolitischen Probleme, die sich dem Städtebaurecht stellen, aufgegriffen. Ich nenne hierbei vor allem die Probleme des ländlichen Raumes. Das Baugesetzbuch ist ein Gesetz für Stadt und Land. Der Erhaltung und Fortentwicklung des ländlichen Raums dienen die Erleichterungen in den Vorschriften über das Bauen ebenso wie das aus familien- und sozialpolitischen Gründen erwünschte Zusammenleben der Generationen einer Familie unter einem Dach im Rahmen der Neuregelung der Bestimmungen über das Bauen im Außenbereich.
    Der aktuellen Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung durch mittelständische Unternehmen kann auf der Grundlage des Regierungsentwurfs künftig wirksam entgegengetreten werden. Des weiteren besteht in Gemengelagen als Problem der Standortsicherung der Betriebe und ihrer Investitionen. Ihm soll namentlich durch Abgrenzung des Bauplanungsrechts zum Immissionsschutzrecht und durch die Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Vorhaben im nichtbeplanten Innenbereich nach § 34 Rechnung getragen werden.
    Der städtebaulich bedrohliche Strukturwandel in den Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden ist im Gesetzentwurf berücksichtigt. Die Gemeinden können — seit Jahren wurde das gewünscht — auf Grund von Änderungen im Bauplanungsrecht — Festsetzung der Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan — und im Bodenverkehrsrecht — Genehmigungsvorbehalt bei Begründung von Wohneigentum — den bedrohlichen Entwicklungen künftig wirksam vorbeugen.
    Die erfolgreiche Baulandpolitik der Bundesregierung wird mit dem Baugesetzbuch fortgesetzt. Der Entwurf enthält eine klare Absage gegenüber einer dirigistischen Baulandpolitik.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung setzt auch in der Baulandpolitik uneingeschränkt auf die sozial bestimmte freie Marktwirtschaft.

    (Conradi [SPD]: Und die Baufreiheit!)

    — Auch auf die Baufreiheit, Herr Kollege. Der Erfolg dieser Politik in den vergangenen drei Jahren spricht für sich. Die Bundesregierung setzt auf Preisstabilität durch Haushaltskonsolidierung, auf kooperatives Zusammenwirken aller am Baulandmarkt Beteiligten und auf gezieltes und situationsgerechtes Einwirken auf das Baulandmarktgeschehen durch Städte und Gemeinden.
    Eine weitere Leitidee war für die Erarbeitung des Baugesetzbuchs maßgeblich. Ihnen liegt ein Entwurf vor, der sich die berechtigten Interessen der Praxis, der an der städtebaulichen Planung und Entwicklung und der am Baugeschehen Beteiligten zum Maßstab macht. Das sind für mich die Planer, die Bauherren, die Verantwortlichen im Rathaus und die für den Vollzug des Städtebaurechts verantwortlichen Länder.
    Der Gesetzentwurf würdigt die Verantwortung des Planers für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, und er stärkt diese Verantwortung. Ich nenne hierzu in erster Linie die Vereinfachungen bei der Bauleitplanung, die mit dem Ziele vorgenommen werden, die Bauleitplanung nicht zum Weg voller Fallstricke werden zu lassen, sondern zum natürlichen Weg der Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung auszugestalten. Ich nenne weiterhin die in einer Fülle von Bestimmungen hervorgehobene Bedeutung der städtebaulichen Planung und der Planertätigkeit, sei es durch förmliche oder durch informelle Planung.
    Erstmals wird im deutschen Baurecht der städtebauliche Rahmenplan anerkannt.
    Die berechtigten Wünsche des Bauherren waren für mich maßgeblich, die Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben weitgehend neu zu fassen.



    Bundesminister Dr. Schneider
    Hier bringt der Gesetzentwurf Erleichterungen bei Bauvorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, bei Bauvorhaben im Innen- und im Außenbereich. Diese Erleichterungen kommen dem „kleinen Mann" zugute, dem Bausparer und dem Mieter, sie dienen der Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung, sie erleichtern dringend notwendige Investitionen von Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe, und sie sollen dazu beitragen, die Attraktivität des Lebens im ländlichen Raum zu stärken und damit der Entleerung ländlicher Räume entgegenzuwirken.
    Das Baugesetzbuch soll auch ein Gesetz für jene sein, die in unseren Rathäusern Verantwortung tragen. Den Bedürfnissen der Städte und Gemeinden sollen vor allem die jetzt vorliegende Gesamtüberprüfung und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts Rechnung tragen und die damit zugleich verfolgte Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
    Ich hebe dabei ganz besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Anzeigeverfahrens bei Bebauungsplänen hervor, die aus Flächennutzungsplänen entwickelt werden, sowie bei allen sonstigen städtebaulichen Satzungen. Dieses Anzeigeverfahren soll an die Stelle des bisherigen Genehmigungsverfahrens treten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier vollendet der Gesetzgeber zum erstenmal die Planungssouveränität, die Planungshoheit, der Gemeinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Allein dieses Fortschrittes wegen verdient das heute von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz große Beachtung bei den Gemeinden.
    Die durchgehend heftige Reaktion auf diesen Anderungsvorschlag — die Skala reicht von uneingeschränkter Zustimmung bis zu entschiedener Ablehnung — zeigt mir, daß dieser Vorschlag den Nerv des Problems getroffen hat. Es geht hier tatsächlich um die Stellung der Städte und Gemeinden in unserem Staat und um ihre Verantwortung für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Grund der nach dem Grundgesetz gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung. Dem entspricht die neue und zweifellos herausgehobene Stellung der Gemeinden gegenüber den staatlichen Aufsichtsbehörden im Rahmen des neuen Anzeigeverfahrens.
    Meine Damen und Herren, mit dem Baugesetzbuch wird ein weiteres Ziel der Innenpolitik der Bundesregierung verwirklicht, nämlich die Stärkung des föderalen Gedankens. Das Baugesetzbuch macht Schluß mit der jahrzehntelangen und von den Ländern beklagten Entwicklung, die Gesetzgebungsmaterien zunehmend an die Bundesebene zu binden. Mit dem Baugesetzbuch werden — soweit ich sehe, erstmals in einer so grundlegenden und weitreichenden Form — den Ländern Gesetzgebungskompetenzen wieder zurückgegeben.
    Ich nenne hierzu vor allem folgende Leitlinien des Gesetzentwurfs: weitgehende Beschränkung von Regelungen, die das Verfahren betreffen; Ermächtigung der Länder, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen in bestimmten Rechtsbereichen zu treffen, nämlich beim Enteignungsverfahrensrecht, beim Erschließungsbeitragsrecht sowie beim Ausgleichsbetragsrecht bei der Sanierung; Abbau der Mischfinanzierung in der Städtebauförderung zum 1. Januar 1988 und Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die förderungsrechtlichen Bestimmungen der Städtebauförderung zum gleichen Zeitpunkt. Damit hier kein Zweifel aufkommt: Alle Bundesländer haben die Entflechtung angestrebt. Alle Ministerpräsidenten haben auf der Konferenz in Bremerhaven vom 17. bis 19. Oktober 1984 diese Entmischung verlangt. Und es kann sich jetzt auch kein Land, auch kein Stadtstaat, dieser dadurch herbeigeführten Situation entziehen.

    (Müntefering [SPD]:. Auch nicht der Bundesbauminister!)

    Alle haben es gewollt. Und die Bundesregierung verhält sich länderfreundlich, beweist einen Sensus für unseren föderalen Staatsaufbau.

    (Conradi [SPD]: Ob die Länder das auch so sehen?)

    Der Regierungsentwurf ist das Ergebnis einer Gesamtüberprüfung des Städtebaurechts. Was in einem Baugesetzbuch des Bundes geregelt werden muß, ist im Gesetzentwurf enthalten. Diesem Grundsatz entspricht es, daß solche Bereiche — meine Damen und Herren, darauf bitte ich zu achten —, die in anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften zu regeln sind, in den Regierungsentwurf nicht übernommen wurden. Das gilt vor allem für die Baunutzungsverordnung. Was in einer Rechtsverordnung geregelt werden kann, gehört nicht in ein Gesetzbuch. Eine Überfrachtung des Baugesetzbuches wäre schädlich. Jedoch halte ich eine an den Grundprinzipien des Baugesetzbuches orientierte gründliche Überprüfung der Baunutzungsverordnung nach Verabschiedung des Baugesetzbuchs für erforderlich.
    Die Bundesregierung hat das Verhältnis von Fachplanungsrecht und Städebaurecht eingehend geprüft. Sie hält die in das Baugesetzbuch aufgenommenen Regelungen für ausreichend. Dies gilt ebenso für das bauliche Nachbarrecht.
    Lassen Sie mich mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Mein Vorgänger Paul Lücke hat bei der Beratung des Bundesbaugesetzes im Deutschen Bundestag am 20. Mai 1960 die politische Bedeutung des Städtebaurechts hervorgehoben. Er hat das Städtebaurecht als eines der bedeutsamsten innenpolitischen Aufgabenfelder bezeichnet. Es muß jedermann auch heute noch berühren, wenn er nachliest, wie es Paul Lücke damals mit einfacher und klarer Sprache gelungen ist, die für unsere freiheitliche Ordnung entscheidende Bedeutung des Städtebaurechts und der Eigentumsordnung in Abgrenzung zu unfreien Gesellschaftsordnungen offenzulegen.
    Ich bedaure es, daß dieses Verständnis für die Zusammenhänge von Städtebaurecht einerseits und Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung andererseits heute bei manchen offenbar in Vergessenheit geraten ist. Denn es gilt auch heute: Das Städ-



    Bundesminister Dr. Schneider
    tebaurecht berührt grundlegende Bereiche unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht. Das Bekenntnis zum Eigentum ist eine Wertentscheidung unserer Verfassung von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Deshalb steht die Eigentumsgarantie in einem inneren Zusammenhang mit der Garantie der persönlichen Freiheit. Sie zielt in ihrer freiheitverbürgenden Funktion darauf, die Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu gewährleisten.
    Meine Damen und Herren, was ich soeben mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts beschrieben habe, muß der Geist sein, von dem ein modernes Baugesetzbuch durchdrungen ist.
    Ich bitte das Hohe Haus, ich bitte insbesondere die Kollegen im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau deshalb, diese Leitidee des Baugesetzbuchs zur Grundlage der weiteren parlamentarischen Behandlung werden zu lassen.
    Ich danke sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Minister für Stadtentwicklung, Wohnung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Zöpel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mein Eindruck, wir erleben heute wahrscheinlich das banale Ende eines sowohl ehrgeizigen wie hoffnungsvollen Vorhabens.

    (Gattermann [FDP]: Meinen Sie damit Ihre Rede? — Heiterkeit)

    — Sie sind wie immer voreilig.

    (Beifall des Abg. Conradi [SPD])

    Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben Sie, Herr Bundesbauminister, angekündigt, Sie wollten als Jahrhundertwerk das Baurecht der Bundesrepublik verbessern, auf der Grundlage des Bauplanungsrechts, unter Einbeziehung anderer baurechtlicher Bestimmungen von Bedeutung.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das wird es auch!)

    Diesem Vorhaben haben eigentlich fast alle, die das interessierte, optimistisch zugestimmt, die Fachwelt, die Kommunen, die Länder. Wir haben zugestimmt, weil Sie damals den Mut hatten, sich Zeit nehmen zu wollen für ein Jahrhundertwerk.

    (Conradi [SPD]: So ist es!)

    Die sachlichen Gründe dafür lagen auf zwei Ebenen. Zum einen ist es eine selbstverständliche Aufgabe des modernen Verwaltungsstaates, dafür zu sorgen, daß seine Vorschriften nicht überhand nehmen und zeitlich bedingten Veränderungen der Wirklichkeit angepaßt werden. Zum zweiten waren wir alle der Auffassung, daß die Wirklichkeit unserer Städte und Gemeinden heute eine fundamental andere ist als in den Jahren, als das Bundesbaugesetz 1960 erstmal geschaffen wurde. Zu beiden ein paar Bemerkungen.
    Der Abbau von Vorschriften ist etwas Selbstverständliches. Je komplizierter die Wirklichkeit durch technische Veränderungen, durch ständige technische Innovationen wird, desto mehr muß man gukken: Was ist überflüssig? Was muß weg? Was hemmt? Aber auch: Was gibt es noch, was eigentlich gar nicht mehr gebraucht wird? Auf der anderen Seite bleibt es ganz sicher notwendig, zu fragen: Braucht eine veränderte Wirklichkeit auch neue Vorschriften? Wer nicht beides gleichzeitig sieht, wird einseitig. Man erlebt viel, wenn man sich diesem Thema zuwendet. Man erlebt, daß es gar nicht immer der Staat ist, der für Vorschriften sorgt. Für mich ist es ein bleibendes Erlebnis gewesen, als bei der Novellierung der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen die Baustoffindustrie erschien und gegen die Verminderung der Zahl der Bestimmungen zur Standsicherheit protestierte. Ich lernte damals, daß die Sorge um die Standsicherheit und Absatz von Beton irgendwie zusammengehören.
    Aber dennoch: Wir haben daran gearbeitet, die Länder für sich. Fast alle Länder haben die Bauordnung novelliert. Wir zusammen, Herr Bundesbauminister, die Länder und Sie, arbeiten intensiv und erfolgreich daran, das Baunebenrecht der Bundesrepublik zu durchforsten. Vor allem den Normen wenden wir uns zu. Ich glaube, wir waren hier auf einem guten Wege.
    Der zweite Punkt ist die veränderte Wirklichkeit. Als 1960 das Bundesbaugesetz erstmals im Bundestag beschlossen wurde, gab es 10 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik. Heute sind es rund 26 Millionen. Ein Land, das sich territorial nicht vergrößert hat und nicht vergrößern soll, ist ein anderes, wenn es statt 10 Millionen 26 Millionen Wohnungen hat. Seine Städte sehen anders aus. Bei gleichbleibender oder nur langsam wachsender Bevölkerung müssen wir davon ausgehen, daß die Veränderung überwiegend nicht mehr durch Zubau, sondern durch qualitative und soziale Verbesserung und Erhaltung des Bestehenden erfolgen wird. Das bedingt ein anderes Baurecht.

    (Magin [CDU/CSU]: Genau darauf wird Rücksicht genommen!)

    — Darauf komme ich.
    Das zweite ist: Ein so dicht besiedeltes und dicht bebautes Land hat andere Herausforderungen mit Blick auf den Schutz der Umwelt. Boden ist knapp geworden. Auch darüber gibt es ja keinen großen Streit. Die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom Februar 1985 spricht ausdrücklich davon, daß die Inanspruchnahme von Flächen aus ökologischen Gründen begrenzt werden müsse.
    An der Gestaltung dieser beiden Bereiche — Überprüfung von Normen ist eine Selbstverständlichkeit des modernen Verwaltungsstaates, und eine veränderte bauliche und ökologische Wirklichkeit erfordert ein neues Bauplanungsrecht — haben alle mitgewirkt — auch die Länder in einer Fülle



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    von Arbeitskreisen —, um die Sache gut auf den Weg zu bringen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Und am Schluß wollen Sie sich an der Einzelberatung nicht mehr beteiligen!?)

    Dann, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jahn, kam die erste Kehrtwendung.

    (Waltemathe [SPD]: So ist es!)

    Irgendwann im Jahre 1984 hatten Sie den Eindruck, daß es mit der Bauentwicklung nicht so läuft, wie Sie sich das erträumt hatten. Da dachten Sie, Sie müßten etwas Neues tun, nachdem die ganze Legislaturperiode — nehmen Sie es mir nicht übel — hinsichtlich der Bauentwicklung von der Unfähigkeit dieser Regierung, die Probleme richtig zu analysieren — und logischerweise dann von der Unfähigkeit, richtig zu handeln —, bestimmt ist.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Ausgerechnet!)

    Für den Rückgang in der Bauentwicklung gibt es eine Menge Gründe. Sie rufen „ausgerechnet". Aber dennoch, hören Sie zu und nehmen Sie einige Fakten zur Kenntnis.
    Ist es ein Wunder, daß seit Ende 1984 die Zahl der Bauaufträge und der Baufertigstellungen im Wohnungsbau zurückgeht, wenn die Finanzpolitik des Bundes auf dem Gebiet des Wohnungsbaus wie folgt verläuft? Summe der Wohnungsbauförderung des Bundes 1982 1,56 Milliarden DM, 1983 3,91 Milliarden DM — ganz toll —,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Begrenztes Sonderprogramm!)

    1984 1,4 Milliarden DM, 1985 dasselbe. Von 1983 auf 1984 also ein Rückgang von gut 2,5 Milliarden DM. Wenn dann die Baukonjunktur heruntergeht, darf man sich bei diesen Zahlen der staatlichen Finanzpolitik nicht wundern. Aber Sie begannen ja, sich zu wundern.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Nordrhein-Westfalen hat die verfügbaren Mittel nicht einmal abgerufen!)

    — Herr Möller, jede Mark ist in Nordrhein-Westfalen bewilligt worden. Das habe ich Ihnen schon oft erzählt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bewilligt, aber nicht abgerufen! Sie haben das verzögert!)

    — Immer, wenn jemand laut wird, ist er sichtlich getroffen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Das zweite ist das Mietrecht. Sie haben zu Beginn Ihrer Regierungszeit das Mietrecht geändert mit dem erklärten Ziel, daß Mieterhöhungen dazu führen könnten, daß mehr gebaut wird. Das steht ausdrücklich in der Begründung. Inzwischen feiern Sie die Tatsache, daß dieses Ziel nicht eingetreten ist, nämlich daß Ihr Mietgesetz nicht zu Mieterhöhungen und damit nicht zu mehr Wohnungen geführt hat.

    (Conradi [SPD]: Ein Rohrkrepierer! — Dr. Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wir haben den niedrigsten Mietenanstieg seit 20 Jahren!)

    — Das ist doch schön. Ich spreche aber davon, Herr Kollege, daß Sie 1982 das Mietrecht mit dem erklärten Ziel geändert haben, die Mieten zu erhöhen, damit mehr gebaut wird.

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Die Mietenlüge haben Sie erfunden! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Von daher wage ich an dieser Stelle eine Prognose: Sie werden in einigen Jahren behaupten, der weitere Rückgang des Bauens in der Bundesrepublik sei der große Erfolg dieses ökologischen Baugesetzbuches, das den weiteren Rückgang immer schon beabsichtigt habe. So argumentieren Sie heute auf dem Gebiet des Mietrechts.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wer Grüne poussiert, sollte sich über den Rückgang von Bauaufträgen nicht aufregen!)

    — Ich rege mich doch gar nicht darüber auf. Ich sehe nur, wie sehr Sie getroffen sind. Sie werden immer lauter und lauter.

    (Schulhoff [CDU/CSU]: Wir sind nur amüsiert über Ihren Blödsinn, entschuldigen Sie!)

    Ich spreche jetzt über den Gesetzentwurf, der dann kam. Bevor Sie ihn eingereicht haben, kam eine zweite Kehrtwendung. Sie haben nämlich selbst gemerkt, daß allein die Beschleunigung, die Sie wollten, um der Bauwirtschaft zu helfen, einer Wirklichkeit, in der auch Grüne gewählt werden, was Sie ja sehr ärgert,

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Sie nicht?) nicht mehr entspricht.

    Zu dem Zwischenruf: Ehrlich gesagt, mich ärgert es nicht.

    (Beifall bei den GRÜNEN) Das ärgert Sie wieder; das ist mir klar.


    (Schulhoff [CDU/CSU]: Wir amüsieren uns! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Herr Rau sagt es anders!)

    Sie haben selbst gemerkt, daß man damit der Wirklichkeit nicht gerecht werden kann. Deshalb kamen nun die Sprüche: die Sprüche, daß es auch ökologische Verbesserungen geben müsse, die Sprüche, daß man die Stadterneuerung umpolen müsse. Das alles kam jetzt.
    Inzwischen kennen wir das alle: die große Ankündigung, ein Jahrhundertwerk solle auf den Weg gebracht werden, dann die erste Kehrtwendung, daß nur noch die Verwaltungsvereinfachung richtig sei. Dann kam die zweite Kehrtwendung: verbale Bekenntnisse zur Ökologie und zur Stadterneuerung.
    Wir wollen es an dem messen, was gekommen ist. Ich fange mit der Verwaltungsvereinfachung an. Ist



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    sie gelungen? Ich sage Ihnen sehr nüchtern: nein. Dazu einige Punkte. Wir haben von Anfang an gesagt — daran halte ich fest —: An dem schwierigsten Punkt des Bauplanungsrechts, nämlich dort, wo es um das notwendige Nebeneinander von wirtschaftlichen Interessen und Wohninteressen geht, wird eine Vereinfachung nur gelingen, wenn Sie gleichzeitig das Bauplanungsrecht und das Bundesimmissionsschutzgesetz und wahrscheinlich auch das Bundesnaturschutzrecht harmonisieren. Da Sie wegen der Eile völlig darauf verzichtet haben, die notwendigen Zusammenhänge von Bundesimmissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht mit in die Beratung einzuführen, wird sich an der Wirklichkeit so gut wie nichts ändern, was nicht durch eine vernünftige Planungspraxis der Länder sowieso geregelt werden kann.
    Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt betrifft das Stadterneuerungsrecht. Zu Beginn der Legislaturperiode waren Sie j a noch vernünftigerweise der Auffassung, daß jede Teilnovellierung dieses Rechtsbereichs abwegig ist. Sie haben sich dann doch dazu verleiten lassen, neben der klassischen Sanierung eine vereinfachte Stadterneuerung einzuführen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Auf Drängen der Länder, wohlgemerkt!)

    — Aber nicht auf Drängen von Nordrhein-Westfalen, Herr Kollege Möller. Die Länder haben allein aus der Problematik der Mischfinanzierung heraus gedrängt. Darauf komme ich gleich noch zurück.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)

    — Daß ich darauf gedrängt habe, werden Sie hier sicherlich nicht behaupten können. Wir haben immer dagegen gestimmt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das habe ich auch nicht gesagt!)

    — Wunderbar.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sie haben bis 16. Dezember gebraucht, um überhaupt die Vereinbarung zu unterschreiben!)

    — Nun hören Sie mal auf. Wir reden hier über das Bauplanungsrecht. Sie haben noch kein Geld für die Städtebauförderung ausgegeben, während es in Nordrhein-Westfalen schon Millionen waren. Sie ärgern sich doch nur, daß Sie damit zu spät gekommen sind.

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie sind zu spät gekommen!)

    — Das ist doch alles bewilligt, Herr Jahn. Selbst in Kinderhaus wofür Sie gekämpft haben, habe ich es gemacht, damit Sie sich von mir anständig behandelt fühlen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Da lagen j a auch die Kriterien vor!)

    Aber nun zurück zum Stadterneuerungsrecht. Sie behalten die vereinfachte Stadterneuerung jetzt bei. Ich will Ihnen offen sagen: Das Stadterneuerungsrecht ist, indem Sie diese Novelle beibehalten, in einer Weise verkompliziert worden, daß damit keine Stadt mehr zurechtkommen wird. Die praktische Erfahrung lehrt: Für 90 % aller Stadterneuerungsfälle reichen das Bundesbaugesetz und eine normale Praxis der Förderung völlig, ohne jede zusätzliche Satzung.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Es bleiben 10 % übrig, bei denen Sie ein bodenrechtliches Instrumentarium brauchen, wenn Sie eingreifen wollen. Dazu braucht man das spezielle Bodenrechtsinstrumentarium des Städtebauförderungsgesetzes. Ich sage Ihnen: Die Stadterneuerung ist durch dieses Gesetz verkompliziert worden. Man wird das beste daraus machen und die Regelung, wenn man nicht auf Bundesgeld angewiesen ist, in den meisten Fällen nicht anwenden.

    (Zustimmung bei der SPD) Das sind überflüssige Bestimmungen.

    Zum dritten Punkt haben Sie sehr große Worte gefunden; Sie haben gesagt, der Nerv sei die Veränderung von der Genehmigungspraxis zur Anzeigepraxis im Verhältnis Kommune/Land. Ich muß Ihnen sagen, mich bewegt dieses Thema wenig. Es sind graduelle Unterschiede, ob da genehmigt oder angezeigt wird; das verändert das Verhältnis nicht grundsätzlich. Die Frage ist nur, ob Sie hier nicht im Grunde genommen einen Effekt erreichen, den Sie gar nicht erreichen wollen. 3 % der Bebauungspläne gehen zur Zeit vor Gericht kaputt. Der Hauptgrund dafür ist, daß entweder nicht alle Beteiligten gehört wurden oder daß falsch abgewogen wurde. Das sind die beiden wesentlichen Gründe. Genau dies wird bei der Genehmigung von den Regierungspräsidenten überprüft, und deshalb müssen alle Unterlagen geschickt werden; sonst kann man das ja nicht sehen. In Zukunft brauchen die Unterlagen nicht mehr geschickt zu werden. Nun gut, aber ich sehe eines voraus: Es wird sich die Zahl der Fälle vermehren,

    (Conradi [SPD]: Na klar!)

    in denen wegen mangelnder Abwägung oder wegen mangelnder Beteiligung vor Gericht gegangen wird.
    Natürlich gibt es auch die andere Möglichkeit: Der eifrige Oberregierungsrat beim Regierungspräsidenten weiß das, was ich hier sage, und tut eines: Immer, wenn eine Anzeige kommt, ruft er an und sagt: Schickt mir die Akten. Das darf er nämlich weiterhin. Dann hat sich gar nichts geändert. Was Sie hier als den Nerv der Angelegenheit bezeichnen, ist also nichts als eine Scheinlösung, über die ich mich nicht erregen kann. Von mir aus wird Nordrhein-Westfalen der Veränderung zustimmen, nur damit Sie hier nicht das behaupten können, was Sie gerne behaupten möchten, nämlich Sozialdemokraten hätten etwas gegen die Gemeinden.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie machen die Regierungspräsidenten zu Briefträgern!)

    — Regierungspräsidenten sind nachgeordnete Behörden der obersten Landesbehörden. Das ent-



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    spricht dem Wählerauftrag. Das verstehen die manchmal falsch, weil sie sich immer für auf Dauer installierte Kleingötter halten.

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Da haben Sie ausnahmsweise einmal recht!)

    — Sehen Sie, herrlich, jetzt habe ich es endlich geschafft, Sie zufriedenzustellen. Das macht mir Freude.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Diese Aussage entlarvt alles! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Nein, ich bin nicht schnell zufriedenzustellen, aber der Kollege war heute morgen so schlecht gelaunt, und da ist es doch etwas Wichtiges, daß wir ihn für eine Stunde in gute Laune versetzen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die Laune ist nach dieser Büttenrede wirklich besser geworden!)

    — Klasse!
    Nun zum letzten Punkt, zur Mischfinanzierung. Wir in Nordrhein-Westfalen freuen uns darüber, daß die Bundesregierung entsprechend den Abreden damit weitermacht, die Mischfinanzierung abzubauen. Man muß natürlich eines sagen: Die Eile der Angelegenheit hat — das hat ja jetzt selbst das finanzstarke Baden-Württemberg im Bundesrat beunruhigt — dazu geführt, daß es bisher keine Ausgleichsregelungen gibt. Das hat mit der Eile zu tun, und ich füge noch hinzu: Für mich ist Abbau von Mischfinanzierung nicht so wichtig wie Abbau von Mischkompetenz, und da haben Sie gar nichts geleistet.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Reden Sie darüber einmal mit Herrn Posser!)

    — Herr Posser ist mit mir völlig einer Meinung, vor allem in bezug auf den Abbau der Mischkompetenz. Wenn ich sage, Abbau von Mischkompetenz ist das Wichtigste, was wir in der Bundesrepublik zur Entbürokratisierung tun können, so habe ich das nicht selbst erfunden, sondern davon hat mich der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Gaddum überzeugt, dessen Thema es war, daß die Mischkompetenz in dieser Republik das eigentliche bürokratische Hemmnis ist.
    Lassen Sie mich, da ich bei der Bürokratisierung bzw. bei ihrem Abbau bin, zum Schluß nur noch bei einer Petitesse ankommen, die ein bißchen dokumentiert, was Sie hier so als großen Erfolg ausgeben. Da erwähnen Sie als Erfolg, daß in § 126 der Abs. 3 entfallen soll. Was steht da? Daß demnächst Häuser keine Hausnummer mehr haben müssen! Dazu zwei Bemerkungen: Ob es wirklich der Entbürokratisierung dient, wenn Häuser keine Hausnummer mehr haben, wenn die Post und die privaten Zusteller von Briefen und Waren deswegen länger suchen müssen, will ich nicht abschließend beurteilen. Aber das Ganze ist auch nicht schlimm, denn die meisten Länder haben dafür ein Gesetz und werden es vermutlich auch nicht ändern.

    (Roth [SPD]: Das Haus in Bochum hat dann keine Nummer mehr, sondern heißt „Ministerhaus", und dann weiß jeder Bescheid!)

    — Ja, das ist natürlich ein Vorteil, Herr Kollege. — Es wird sich also nichts ändern, und das ist wohl der eklatanteste Beweis dafür, wie hier angeblich etwas vereinfacht wird, im Grunde aber nur in aller Eile Dinge zusammengeschrieben werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich damit zu der Frage kommen: Gibt es hier tatsächlich Verbesserungen? Eines will ich, bevor ich auf die ökologischen Fragen zu sprechen komme, einwenden: Wenn — was manchmal auch Sie sagen, wir Sozialdemokraten aber sicher öfter — Konflikte dadurch gelöst werden sollen, daß man Bürger an einem rationalen Prozeß beteiligt, darf man nicht zugleich die Partizipation beim Bauplanen vermindern. Das tun Sie, indem Sie § 34 erleichtern. Erleichterungen in § 34 sind letztlich nichts anderes als Ausschaltung der Bürger aus der Bauplanung. Das ist der eigentliche Grund, und das ist hier so gemeint.

    (Conradi [SPD]: So ist es auch gemeint, die stören doch! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Das haben Sie nicht gelesen und deswegen nicht verstanden!)

    — Wissen Sie, ich habe da inzwischen vielleicht mehr Erfahrung als Sie, Herr Landrat.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Nach dem Motto: Je höher die Weihen, desto höher der Sachverstand!)

    Nun aber zur Frage der Ökologie. Sie haben eben Ihre Ankündigung der ökologischen Verbesserung wieder vorgetragen. Sie haben wieder von Freiraumschutz gesprochen. Gucken Sie in das Gesetz: Wer einerseits davon spricht, der Bodenverbrauch in dieser Republik müsse gemindert werden, und wer dann das Bauen im Außenbereich nach § 35 erleichtert, der handelt genau entgegengesetzt,

    (Beifall bei der SPD)

    denn Bauen im Außenbereich erleichtert den Flächenverbrauch.

    (Müntefering [SPD]: Was sagt der Waffenschmidt dazu?)

    Wer es nach § 34 ermöglicht, daß in mehr Fällen als bisher ungeplant gebaut werden kann, der wird der Möglichkeit, in den Städten ökologischen Belangen Rechnung zu tragen, nicht gerecht. Hier liegt der eigentliche zentrale Widerspruch dieses Gesetzes. Es stellt ganz eindeutig eine ökologische Verschlechterung dar, und das sagt Ihnen jeder, der sich damit beschäftigt hat.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Was soll denn schlecht daran sein, wenn eine Baulücke im Außenbereich geschlossen wird?)

    — Herr Kollege, im Außenbereich gibt es keine Baulücken.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Doch!)




    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    Der unbebaute Außenbereich kann schlecht Baulücken enthalten. Der Begriff Baulücke fällt unter § 34.
    Weil das so ist und weil die völlig unsachgemäße Beschleunigung, die Sie der Sache gegeben haben, viel damit zu tun hat, daß Sie einen Scheinerfolg brauchen, werden Sie nun sagen, meine Kritik sei eine Scheinkritik der Sozialdemokraten. Das werden Sie sagen, ich will Sie nur nicht so schnell davonkommen lassen. Der stellvertretende Vorsitzende des Bausenats beim Bundesverwaltungsgericht, Schlichter, schreibt zu Ihrem Entwurf:
    Der rechtliche Ertrag der Straffung und Vereinfachung des Baurechts wird voraussichtlich nicht allzu hoch sein. Dieser Ertrag ist mit einem hohen Preis zu bezahlen, nämlich mit dem Preis, den jede Novellierung mit sich bringt. Es wird nämlich ein lang andauernder und mühsamer Prozeß der Auslegung der neuen Vorschriften, ihrer Umsetzung in die Praxis einsetzen. Was auf der einen Seite durch Straffung und Vereinfachung an Rechtssicherheit gewonnen scheint, wird auf der anderen Seite durch Aufgabe eines rechtlich weitgehend geklärten Bestandes an Rechtssicherheit verspielt.
    So Schlichter zu Ihrem Ziel der Vereinfachung, also nix.
    Als zweites schreibt er:
    Der Verfeinerung des Städtebaus nach innen würde eher ein Beibehalten der bisherigen strengen Vorschriften entsprechen als eine Entfeinerung des Städtebaurechts. Die Revitalisierung der Städte und Gemeinden läßt sich nur durch eine besonders sorgfältige Planung und eine besonders behutsame Genehmigungspraxis erreichen. Es muß deshalb bezweifelt werden, daß das Ziel, das Städtebaurecht den heutigen Anforderungen des Städtebaurechts anzupassen, nämlich vornehmlich Stadterneuerung und nicht Stadterweiterung zu betreiben, mit dem Entwurf des Baugesetzbuches erreicht werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie schon mir nicht folgen, Herr Kollege Schneider, folgen Sie diesem Sachverstand, kehren Sie zu Ihren ehrgeizigen und hoffnungsvollen Ansätzen von 1983 zurück, ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Sie würden dem Bauen in der Bundesrepublik Gutes tun.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)