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    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
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    Rede von Dr. Gerhard Reddemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich bin zunächst dem Herrn Kollegen Glotz dafür dankbar, daß er das Wort vom „Schreibtischtäter" als ein absurdes und böses Wort bezeichnet hat. Ich habe diese Auffassung schon vertreten, als der SPD-Vorsitzende Brandt seine demokratischen Kritiker mit diesem Wort belegt hat. Herr Kollege Glotz, ich bin Ihnen für Ihre späte Reue durchaus dankbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wenn es Ihnen jetzt noch gelänge, Herrn Brandt klarzumachen, daß er sein Wort, hinter ihm und seinen Freunden stehe das anständige Deutschland und demgemäß stünden die Unanständigen auf der anderen Seite, ebenfalls zurücknimmt, wäre das in der Tat ein Beitrag, um die von Ihnen so oft zitierte politische Kultur in unserem Lande entscheidend zu verbessern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nur, Herr Kollege Glotz, ich bin Ihnen nicht dankbar, wenn Sie den Angriff auf meinen Freund Walter Wallmann einfach mit dem Wort „Rempelei" abzutun versuchen. Dies war keine Rempelei, dies war eine organisierte Attacke. Sie wissen dies sehr genau. Dies war allerdings auch — darüber wird es bei uns sicher keinen Streit geben — nicht eine organisierte Attacke des gesamten Deutschen Gewerkschaftsbundes, sondern die einer ganz bestimmten Gruppe, die sich jetzt herausgefordert fühlt, weil — dies ist das Problem für Sie — die Führung des Deutschen Gewerkschaftsbundes dazu übergeht, aus der Einheitsgewerkschaft wieder eine sozialistische Richtungsgewerkschaft zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr! — Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Eine kommunistische! — Haar [SPD]: Sie sind ein Verleumder! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Es ist Kritik geübt worden, daß wir den Vorfall von Frankfurt ins Parlament getragen haben.

    (Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Ich sage Ihnen mit aller Offenheit — Frau Fuchs, ich weiß: Sie schreien gerne; tun Sie es weiter; es stört mich nicht; ich sage es Ihnen aber trotzdem in aller Offenheit —: Wir haben in den letzten Jahren der Weimarer Zeit eine Entwicklung erlebt, in der eben nicht nur die Schläger der SA und des Rotfront-Kämpferbundes aufgetreten sind, sondern in der auch entscheidende demokratische Organisationen leider mit dazu übergegangen sind zuzuschlagen. Wenn Sie sich die Gerichtsurteile der damaligen Zeit ansehen, wissen Sie, was ich meine.
    Es ist dann zu jener beschämenden Situation gekommen, daß im Jahre 1932 die Fraktion der Nationalsozialisten, die Fraktion der Sozialdemokraten und die Fraktion der Kommunisten gemeinsam im Rechtsausschuß des Deutschen Reichstages eine Amnestie für diese Schläger beantragten. Kommen wir bitte nicht in eine Situation, die mit der damaligen vergleichbar sein könnte.

    (Dr. Vogel [SPD]: Keine Ahnung! Das ist ja jämmerlich! — Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD] — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Nein, Herr Kollege Vogel, dies ist nicht jämmerlich, sondern dies ist notwendig. Aber das verstehen Sie sowieso nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Geschichtsklitterer! — Zuruf von den GRÜNEN: Ein dümmlicher Beitrag! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Herr Kollege Dreßler hat die Behauptung aufgestellt, es gebe Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland, die versuchten, die Gewerkschaften mit den Terroristen gleichzustellen. Meine Damen, meine Herren, dies ist eine so ungeheuerliche Behauptung, daß ich von ihm verlange, diese Behauptung zu beweisen, denn anderenfalls müßten wir die Frage stellen, ob hier noch ernsthaft diskutiert oder ob tatsächlich hier von diesem Hause aus gehetzt wird. Niemand denkt daran, die demokratischen Gewerkschaften in die Nähe der Terroristen zu rücken, aber jedermann weiß, daß sich auch in der Gewerkschaftsbewegung inzwischen einige Gruppierungen herausgebildet haben, die eben nicht mehr dem Ideal der Einheitsgewerkschaft und auch nicht dem Ideal der Arbeitnehmerschaft verbunden sind, sondern die mit der Art, wie sie auftreten, versuchen, eine andere Republik zu schaffen.
    Meine Damen, meine Herren, ich appelliere hier besonders an die Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei. Wir haben alle 1969 gemeinsam auf derselben Barrikade gestanden,

    (Ströbele [GRÜNE]: Sie auf einer Barrikade?)

    als wir mit Erfolg versucht haben, die NPD aus dem Bundestag fernzuhalten, als wir gemeinsam mit Erfolg versucht haben, die politische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Ich appel-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag den 17. Januar 1986 14307
    Reddemann
    liere an Sie, meine Damen, meine Herren von der SPD-Fraktion, zu dieser Gemeinsamkeit zurückzukehren, denn wir haben soeben erlebt, daß Sie dem Vertreter der grünen Partei hier Beifall gespendet haben, als er gesagt hat, er und seine Freunde wollten dafür sorgen,

    (Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Dafür sorgen die Kollegen!)

    daß wir, d. h. die Vertreter der gegenwärtigen Mehrheit in diesem Hause, in den Betrieben nicht mehr reden dürfen.

    (Zurufe von den GRÜNEN: Unsinn! — Dr. Vogel [SPD]: Verdrehung!)

    Wer einer solchen Rede Beifall zollt — ich habe gesehen, daß der Herr Kollege Ehmke einer derjenigen war, die besonders laut Beifall zollten —, hat die Gemeinsamkeit der Demokraten verlassen.

    (Ströbele [GRÜNE]: Alles Quatsch! Hören Sie mal genau hin, wenn einer was sagt!)

    Ich fordere Sie auf, dazu zurückzukehren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Zuhören!)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist beendet.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch
— Drucksache 10/4630 —
Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau (federführend)

Innenausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache zweieinhalb Stunden vorgesehen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
Ich erteile dem Herrn Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 hat der Bundeskanzler die Vorlage von Leitlinien für ein einheitliches Städtebaurecht angekündigt. Um noch in dieser Legislaturperiode das Städtebaurecht auf Bundesebene zu vereinfachen und das Bauen zu erleichtern, hat die Bundesregierung am 22. Februar 1984 beschlossen, den Entwurf eines neuen Baugesetzbuches schon 1985 vorzulegen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Daß dies gelingen würde, ist von vielen bezweifelt worden. Um so mehr freue ich mich, daß ich dem Kabinett am 4. Dezember 1985 den Entwurf für ein einheitliches, fachlich durchberatenes und abgewogenes Baugesetzbuch vorlegen konnte und es schon heute im Deutschen Bundestag vertreten kann.
    Hierin liegt ein wichtiger Beitrag und sichtbarer Erfolg der Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes als eilbedürftig bezeichnet. Dies sollte eine frühzeitige Beratung im Deutschen Bundestag und die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zügig vorbereitet und so rechtzeitig eingebracht, daß für seine Beratung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Sie kommt damit insbesondere den Erwartungen und Wünschen der Kommunalpolitiker und aller vom Baurecht des Bundes betroffenen Bürger nach.

    (Müntefering [SPD]: Das meinen Sie!)

    Die Erarbeitung und die nunmehr mögliche parlamentarische Beratung und Verabschiedung des Gesetzes innerhalb von nur einer Legislaturperiode war nur möglich, weil mehrere Voraussetzungen erfüllt waren. Die Fachleute aus den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Gemeinden wurden schon an den Vorarbeiten des Entwurfs von Anfang an beteiligt. Die Praxis konnte damit ihre Vorstellungen frühzeitig einbringen; und nicht zuletzt: das Baugesetzbuch konnte auf einem soliden Fundament aufbauen, nämlich dem Bundesbaugesetz von 1960 und dem Städtebauförderungsgesetz von 1971. Vertreter der Opposition haben in den letzten Wochen und Monaten gefordert, die Vorlage, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs in dieser Legislaturperiode noch zurückzustellen. Dafür bestand zu keinem Zeitpunkt Veranlassung. Angesichts der geänderten wohnungspolitischen Aufgaben und städtebaulichen Probleme konnte ich eine Zurückstellung dieser Gesetzesvorlage nicht verantworten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, alle Fachleute wissen: aus der Praxis wurden und werden an die Bundesregierung, an den Gesetzgeber seit längerem wichtige und gerechtfertigte Änderungswünsche zum Städtebaurecht herangetragen. Die Sorge um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land und die Erfüllung der dringenden Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben im Städtebau verbieten es, diese Wünsche noch länger zurückzustellen. Verfehlt wäre es ebenso, nur einzelne dieser Forderungen im Wege von vorgezogenen Novellierungen zu berücksichtigen. Die Praxis, allen voran die drei kommunalen Spitzenverbände, also der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag, haben die Bundesregierung, vor allem auch den Bundeskanzler und mich persönlich, in wiederholten Gesprächen immer wieder eindringlich gebeten, an dem von uns eingeschlagenen Weg einer Gesamtüberprüfung



    Bundesminister Dr. Schneider
    und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts festzuhalten.

    (Müntefering [SPD]: Dann tun Sie das doch!)

    Sie haben uns auf diesem Weg mit viel Unterstützung begeitet, wofür ich ihnen auch an dieser Stelle danken möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich zusammenfassen: Die gründliche Vorarbeit, die dringenden Wünsche der Praxis und die berechtigte Erwartung von Städten und Gemeinden, von Bürgern und Verbänden sind für die Entscheidung der Bundesregierung maßgeblich gewesen, die Gesamtüberprüfung und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts zum jetzigen Zeitpunkt, noch in dieser Legislaturperiode anzustreben.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Und fertigzustellen!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich im folgenden einen Überblick über die Leitlinien des Baugesetzbuchs und seine wesentlichen Ziele und Inhalte geben. Mit dem Baugesetzbuch wird die mit dem Bundesbaugesetz begonnene umfassende baugesetzliche Kodifikation des Städtebaurechts abgeschlossen. Mit dem Bundesbaugesetz von 1960 und mit seiner notwendigen Ergänzung durch das Städtebauförderungsgesetz von 1971 wurden die notwendigen bundeseinheitlichen Regelungen des Bau- und Planungsrechts erlassen. Mit dem Baugesetzbuch werden, wie von Anfang an angestrebt, beide Gesetze zusammengeführt und an die Notwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft angepaßt. Damit findet ein jahrzehntelanger Entwicklungsprozeß des Städtebaurechts seinen Abschluß.
    Bereits in der Weimarer Zeit ist versucht worden, ein einheitliches Städtebaurecht zu kodifizieren. Sie wissen, dieser Versuch ist damals gescheitert. Nach dem Kriege haben sich zunächst die meisten Länder Aufbaugesetze gegeben, die einzelne Probleme gelöst haben. Mit dem Baulandbeschaffungsgesetz von 1953 wurde ein erster Versuch für bundeseinheitliche Lösungen unternommen; mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurde er für wesentliche Teile zunächst vollendet. Ungelöst blieb im Bundesbaugesetz jedoch der Bereich der Sanierung und der Stadtentwicklung. Nach mehr als zehn Jahren wurde mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 hierfür ein Sondergesetz geschaffen. Seither wurde schrittweise versucht, Elemente des Städtebauförderungsgesetzes in das Bundesbaugesetz einzufügen. Ich erinnere vor allem an die Novelle zum Städtebaurecht von 1976.
    Mit dem Baugesetzbuch wird damit an die große gesetzgeberische Leistung angeschlossen, die mit dem Bundesbaugesetz und damit untrennbar mit dem Namen Paul Lücke verbunden ist. Ich habe mich bei der Erarbeitung des Baugesetzbuchs bewußt in diese Tradition gestellt.

    (Waltemathe [SPD]: Lauritz Lauritzen müssen Sie auch erwähnen! Das Städtebauförderungsgesetz haben Sie doch abgelehnt!)

    — Herr Kollege Waltemathe, ich bedanke mich für den Zwischenruf. Obgleich der Name Lauritz Lauritzen in einem anderen Zusammenhang zu nennen wäre, will ich es jetzt doch gleich vorwegnehmen: Ich habe 1971 zum Städtebauförderungsgesetz gesprochen. Ich war damals in der zweiten Lesung Redner meiner Fraktion. Ich erwähne ausdrücklich Lauritz Lauritzen, einen meiner Amtsvorgänger, der von 1966 bis 1972 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gewesen ist und der sich um das Zustandekommen des Städtebauförderungsgesetzes große und bleibende Verdienste erworben hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD — Dr. Möller [CDU/CSU]: Schwacher Beifall bei euch! — Magin [CDU/CSU]: Da hätte der Beifall stärker sein müssen!)

    Meine Damen und Herren, alle Bestimmungen des geltenden Rechts werden überprüft. Das — das gilt auch mit Blick auf den Namen Lauritz Lauritzen —, was sich bewährt hat, wird belassen. Dort, wo geändert, gestrafft oder ergänzt wird, ist das nicht eine Kritik am Bundesbaugesetz, sondern die auf Grund der veränderten Lage politisch notwendige und sachliche Korrektur.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Zwingend notwendige Korrektur!)

    Die veränderte städtebauliche Wirklichkeit und neue städtebauliche Aufgaben sind es, die gesetzliche Änderungen erfordern. Die Bundesregierung hat mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf die Anstrengung unternommen, alle Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben, die sich in der städtebaulichen Wirklichkeit stellen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bis ins nächste Jahrhundert!)

    gesetzgeberisch aufzugreifen.
    Lassen Sie mich einige der hervorragenden Aufgaben nennen: Erstens. Wer mit den Bauherren oder mit den Verantwortlichen in den Rathäusern über das Städtebaurecht spricht, wird feststellen, daß die Forderungen nach Vereinfachung des Rechts, nach Vereinfachung des Verfahrens, nach Erleichterung des Bauens zentrale Forderungen der Praxis sind.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die Bundesregierung hat deshalb alle vorhandenen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit und ihre Auswirkungen auf den Verwaltungsvollzug überprüft. Der Gesetzentwurf enthält nach Überzeugung der Bundesregierung alles, was unter Würdigung der zum Teil sehr konträren Interessen der am Baugeschehen und an der Planung Beteiligten vom Städtebaurecht des Bundes geleistet werden kann, was vom Baurecht geleistet werden kann. Ich bitte, diesen Gesichtspunkt besonders zu beachten.
    Ich habe allerdings auch nie einen Zweifel daran gelassen, daß der Schwerpunkt der Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung beim Bauen nicht



    Bundesminister Dr. Schneider
    im Städtebaurecht, sondern in den vielfältigen sonstigen baurechtlichen Bestimmungen liegt. Deshalb hat die Bundesregierung parallel zu den Arbeiten am Baugesetzbuch die erforderlichen Initiativen ergriffen. Zur Zeit sind mehr als 283 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Überprüfung mit dem Ziel, das Baunebenrecht zu durchforsten, mit der Absicht, viele Hunderte und Tausende von Bestimmungen außer Kraft zu setzen, weil sie überflüssig sind.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Ich betone aber: Was im Städtebaurecht an Rechts- und Verwaltungsvereinfachung möglich, erforderlich und vertretbar ist, soll mit dem Baugesetzbuch verwirklicht werden.
    Zweitens. Die neuen städtebaulichen Aufgaben und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an das Städtebaurecht sind im Entwurf ausnahmslos berücksichtigt worden. Ich nenne hier die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten des Umweltschutzes: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden als Grundsatz der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung; Vorkehrungen für ein flächensparendes Bauen; Vorkehrungen für Bodenschutz und Altlastensanierung in der Bauleitplanung und in der städtebaulichen Sanierung; die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten des Denkmalschutzes in der Bauleitplanung und in der Sanierung; die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten der Stadterhaltung und der Stadterneuerung durch Verschmelzung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz und damit Anerkennung der Stadterneuerungsaufgaben als städtebauliche Daueraufgaben, durch Vereinfachung der Sanierung, durch Ausschöpfung der nach dem Städtebaurecht des Bundes bestehenden Möglichkeiten zugunsten der Stadterhaltung im Rahmen der städtebaulichen Erhaltungssatzung. Ich stelle deshalb mit Befriedigung fest, daß die eingehende Anhörung der Verbände, die Stellungnahmen der Länder und der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, daß der Entwurf des Baugesetzbuchs auch in dieser Hinsicht allen vernünftigen Anforderungen Rechnung trägt.

    (Zuruf des Abg. Waltemathe [SPD])

    Drittens. Darüber hinaus hat der Regierungsentwurf alle drängenden — was ganz wichtig ist — strukturpolitischen Probleme, die sich dem Städtebaurecht stellen, aufgegriffen. Ich nenne hierbei vor allem die Probleme des ländlichen Raumes. Das Baugesetzbuch ist ein Gesetz für Stadt und Land. Der Erhaltung und Fortentwicklung des ländlichen Raums dienen die Erleichterungen in den Vorschriften über das Bauen ebenso wie das aus familien- und sozialpolitischen Gründen erwünschte Zusammenleben der Generationen einer Familie unter einem Dach im Rahmen der Neuregelung der Bestimmungen über das Bauen im Außenbereich.
    Der aktuellen Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung durch mittelständische Unternehmen kann auf der Grundlage des Regierungsentwurfs künftig wirksam entgegengetreten werden. Des weiteren besteht in Gemengelagen als Problem der Standortsicherung der Betriebe und ihrer Investitionen. Ihm soll namentlich durch Abgrenzung des Bauplanungsrechts zum Immissionsschutzrecht und durch die Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Vorhaben im nichtbeplanten Innenbereich nach § 34 Rechnung getragen werden.
    Der städtebaulich bedrohliche Strukturwandel in den Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden ist im Gesetzentwurf berücksichtigt. Die Gemeinden können — seit Jahren wurde das gewünscht — auf Grund von Änderungen im Bauplanungsrecht — Festsetzung der Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan — und im Bodenverkehrsrecht — Genehmigungsvorbehalt bei Begründung von Wohneigentum — den bedrohlichen Entwicklungen künftig wirksam vorbeugen.
    Die erfolgreiche Baulandpolitik der Bundesregierung wird mit dem Baugesetzbuch fortgesetzt. Der Entwurf enthält eine klare Absage gegenüber einer dirigistischen Baulandpolitik.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung setzt auch in der Baulandpolitik uneingeschränkt auf die sozial bestimmte freie Marktwirtschaft.

    (Conradi [SPD]: Und die Baufreiheit!)

    — Auch auf die Baufreiheit, Herr Kollege. Der Erfolg dieser Politik in den vergangenen drei Jahren spricht für sich. Die Bundesregierung setzt auf Preisstabilität durch Haushaltskonsolidierung, auf kooperatives Zusammenwirken aller am Baulandmarkt Beteiligten und auf gezieltes und situationsgerechtes Einwirken auf das Baulandmarktgeschehen durch Städte und Gemeinden.
    Eine weitere Leitidee war für die Erarbeitung des Baugesetzbuchs maßgeblich. Ihnen liegt ein Entwurf vor, der sich die berechtigten Interessen der Praxis, der an der städtebaulichen Planung und Entwicklung und der am Baugeschehen Beteiligten zum Maßstab macht. Das sind für mich die Planer, die Bauherren, die Verantwortlichen im Rathaus und die für den Vollzug des Städtebaurechts verantwortlichen Länder.
    Der Gesetzentwurf würdigt die Verantwortung des Planers für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, und er stärkt diese Verantwortung. Ich nenne hierzu in erster Linie die Vereinfachungen bei der Bauleitplanung, die mit dem Ziele vorgenommen werden, die Bauleitplanung nicht zum Weg voller Fallstricke werden zu lassen, sondern zum natürlichen Weg der Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung auszugestalten. Ich nenne weiterhin die in einer Fülle von Bestimmungen hervorgehobene Bedeutung der städtebaulichen Planung und der Planertätigkeit, sei es durch förmliche oder durch informelle Planung.
    Erstmals wird im deutschen Baurecht der städtebauliche Rahmenplan anerkannt.
    Die berechtigten Wünsche des Bauherren waren für mich maßgeblich, die Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben weitgehend neu zu fassen.



    Bundesminister Dr. Schneider
    Hier bringt der Gesetzentwurf Erleichterungen bei Bauvorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, bei Bauvorhaben im Innen- und im Außenbereich. Diese Erleichterungen kommen dem „kleinen Mann" zugute, dem Bausparer und dem Mieter, sie dienen der Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung, sie erleichtern dringend notwendige Investitionen von Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe, und sie sollen dazu beitragen, die Attraktivität des Lebens im ländlichen Raum zu stärken und damit der Entleerung ländlicher Räume entgegenzuwirken.
    Das Baugesetzbuch soll auch ein Gesetz für jene sein, die in unseren Rathäusern Verantwortung tragen. Den Bedürfnissen der Städte und Gemeinden sollen vor allem die jetzt vorliegende Gesamtüberprüfung und Gesamtnovellierung des Städtebaurechts Rechnung tragen und die damit zugleich verfolgte Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
    Ich hebe dabei ganz besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Anzeigeverfahrens bei Bebauungsplänen hervor, die aus Flächennutzungsplänen entwickelt werden, sowie bei allen sonstigen städtebaulichen Satzungen. Dieses Anzeigeverfahren soll an die Stelle des bisherigen Genehmigungsverfahrens treten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier vollendet der Gesetzgeber zum erstenmal die Planungssouveränität, die Planungshoheit, der Gemeinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Allein dieses Fortschrittes wegen verdient das heute von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz große Beachtung bei den Gemeinden.
    Die durchgehend heftige Reaktion auf diesen Anderungsvorschlag — die Skala reicht von uneingeschränkter Zustimmung bis zu entschiedener Ablehnung — zeigt mir, daß dieser Vorschlag den Nerv des Problems getroffen hat. Es geht hier tatsächlich um die Stellung der Städte und Gemeinden in unserem Staat und um ihre Verantwortung für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Grund der nach dem Grundgesetz gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung. Dem entspricht die neue und zweifellos herausgehobene Stellung der Gemeinden gegenüber den staatlichen Aufsichtsbehörden im Rahmen des neuen Anzeigeverfahrens.
    Meine Damen und Herren, mit dem Baugesetzbuch wird ein weiteres Ziel der Innenpolitik der Bundesregierung verwirklicht, nämlich die Stärkung des föderalen Gedankens. Das Baugesetzbuch macht Schluß mit der jahrzehntelangen und von den Ländern beklagten Entwicklung, die Gesetzgebungsmaterien zunehmend an die Bundesebene zu binden. Mit dem Baugesetzbuch werden — soweit ich sehe, erstmals in einer so grundlegenden und weitreichenden Form — den Ländern Gesetzgebungskompetenzen wieder zurückgegeben.
    Ich nenne hierzu vor allem folgende Leitlinien des Gesetzentwurfs: weitgehende Beschränkung von Regelungen, die das Verfahren betreffen; Ermächtigung der Länder, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen in bestimmten Rechtsbereichen zu treffen, nämlich beim Enteignungsverfahrensrecht, beim Erschließungsbeitragsrecht sowie beim Ausgleichsbetragsrecht bei der Sanierung; Abbau der Mischfinanzierung in der Städtebauförderung zum 1. Januar 1988 und Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die förderungsrechtlichen Bestimmungen der Städtebauförderung zum gleichen Zeitpunkt. Damit hier kein Zweifel aufkommt: Alle Bundesländer haben die Entflechtung angestrebt. Alle Ministerpräsidenten haben auf der Konferenz in Bremerhaven vom 17. bis 19. Oktober 1984 diese Entmischung verlangt. Und es kann sich jetzt auch kein Land, auch kein Stadtstaat, dieser dadurch herbeigeführten Situation entziehen.

    (Müntefering [SPD]:. Auch nicht der Bundesbauminister!)

    Alle haben es gewollt. Und die Bundesregierung verhält sich länderfreundlich, beweist einen Sensus für unseren föderalen Staatsaufbau.

    (Conradi [SPD]: Ob die Länder das auch so sehen?)

    Der Regierungsentwurf ist das Ergebnis einer Gesamtüberprüfung des Städtebaurechts. Was in einem Baugesetzbuch des Bundes geregelt werden muß, ist im Gesetzentwurf enthalten. Diesem Grundsatz entspricht es, daß solche Bereiche — meine Damen und Herren, darauf bitte ich zu achten —, die in anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften zu regeln sind, in den Regierungsentwurf nicht übernommen wurden. Das gilt vor allem für die Baunutzungsverordnung. Was in einer Rechtsverordnung geregelt werden kann, gehört nicht in ein Gesetzbuch. Eine Überfrachtung des Baugesetzbuches wäre schädlich. Jedoch halte ich eine an den Grundprinzipien des Baugesetzbuches orientierte gründliche Überprüfung der Baunutzungsverordnung nach Verabschiedung des Baugesetzbuchs für erforderlich.
    Die Bundesregierung hat das Verhältnis von Fachplanungsrecht und Städebaurecht eingehend geprüft. Sie hält die in das Baugesetzbuch aufgenommenen Regelungen für ausreichend. Dies gilt ebenso für das bauliche Nachbarrecht.
    Lassen Sie mich mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Mein Vorgänger Paul Lücke hat bei der Beratung des Bundesbaugesetzes im Deutschen Bundestag am 20. Mai 1960 die politische Bedeutung des Städtebaurechts hervorgehoben. Er hat das Städtebaurecht als eines der bedeutsamsten innenpolitischen Aufgabenfelder bezeichnet. Es muß jedermann auch heute noch berühren, wenn er nachliest, wie es Paul Lücke damals mit einfacher und klarer Sprache gelungen ist, die für unsere freiheitliche Ordnung entscheidende Bedeutung des Städtebaurechts und der Eigentumsordnung in Abgrenzung zu unfreien Gesellschaftsordnungen offenzulegen.
    Ich bedaure es, daß dieses Verständnis für die Zusammenhänge von Städtebaurecht einerseits und Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung andererseits heute bei manchen offenbar in Vergessenheit geraten ist. Denn es gilt auch heute: Das Städ-



    Bundesminister Dr. Schneider
    tebaurecht berührt grundlegende Bereiche unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht. Das Bekenntnis zum Eigentum ist eine Wertentscheidung unserer Verfassung von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Deshalb steht die Eigentumsgarantie in einem inneren Zusammenhang mit der Garantie der persönlichen Freiheit. Sie zielt in ihrer freiheitverbürgenden Funktion darauf, die Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu gewährleisten.
    Meine Damen und Herren, was ich soeben mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts beschrieben habe, muß der Geist sein, von dem ein modernes Baugesetzbuch durchdrungen ist.
    Ich bitte das Hohe Haus, ich bitte insbesondere die Kollegen im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau deshalb, diese Leitidee des Baugesetzbuchs zur Grundlage der weiteren parlamentarischen Behandlung werden zu lassen.
    Ich danke sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)