Rede:
ID1018738200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Mann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/187 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 187. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Frau Dr. Wex und Mattick 14171 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Brandt und Schmidt (Hamburg) 14171 D Erweiterung der Tagesordnung 14171 D Aktuelle Stunde betr. vorgezogener Beginn der Stationierung amerikanischer Atomraketen des Typs Cruise Missile im Hunsrück Lange GRÜNE 14157 B Graf Huyn CDU/CSU 14158 C Dr. von Bülow SPD 14159 B Ronneburger FDP 14160 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 14161A Dr. Scheer SPD 14162 B Berger CDU/CSU 14163 B Dr. Rumpf FDP 14164A Lamers CDU/CSU 14164 D Frau Fuchs (Verl) SPD 14165 D Petersen CDU/CSU 14166 D Bastian fraktionslos 14167 D Dr. Abelein CDU/CSU 14169 B Horn SPD 14170 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes — Drucksache 10/4591 — Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 14172 A Jungmann SPD 14175 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 14177 D Dr. Schierholz GRÜNE 14180A Ronneburger FDP 14182 A Heistermann SPD 14184 B Dr. Wittmann CDU/CSU 14188 A Jungmann SPD (Erklärung nach § 30 GO) 14190A Dr. Wittmann CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 14190 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetzes — Drucksache 10/4489 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lambinus, Bachmaier, Bamberg, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fiebig, Fischer (Osthofen), Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kastning, Kirschner, Klein (Dieburg), Lutz, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Sielaff, Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Dr. de With und der Fraktion der SPD Erfahrungen mit dem Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetz — Drucksachen 10/3646, 10/4419 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schierholz, Lange, Mann, Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN Realisierung des Grundrechts der Gewissensfreiheit gegenüber den Anforderungen der allgemeinen Wehrpflicht — Drucksache 10/4294 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetzes (KDVNG) — Drucksache 10/3936 — Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 14191A Gilges SPD 14193 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 14196 B Dr. Schierholz GRÜNE 14198 C Eimer (Fürth) FDP 14200 B Lambinus SPD 14202 B Breuer CDU/CSU 14204 A Sielaff SPD 14206 D Dr. Schierholz GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 14208 C Vizepräsident Cronenberg 14200 B Beratung des Antrags des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 — Drucksache 10/4040 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bestandsaufnahme, Bericht und Prüfung von verbesserten Leistungen an Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von 1933 bis 1945 — Drucksache 10/4638 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit — Drucksache 10/4640 — Fellner CDU/CSU 14209 C Ströbele GRÜNE 14209 C Dr. Bötsch CDU/CSU 14211A Westphal SPD 14212 C Baum FDP 14215 D Dr. Laufs CDU/CSU 14217 C Duve SPD (Erklärung nach § 30 GO) 14219 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dann und der Fraktion DIE GRÜNEN Richtlinien der Zentralen Kommission für biologische Sicherheit zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren — Drucksache 10/3531 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (18. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN Gentechnik — Drucksachen 10/2740, 10/3943 — Frau Dann GRÜNE 14232 B Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 14233 B Catenhusen SPD 14234 A Kohn FDP 14235 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14236A Namentliche Abstimmung 14236 D Ergebnis 14238 B Beratung der Sammelübersicht 113 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4136 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 116 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4249 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 117 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4250 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 III Beratung der Sammelübersicht 125 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4546 — Vahlberg SPD 14237C, 14246 C Dr. Göhner CDU/CSU 14239 D, 14246 B Volmer GRÜNE 14241 A Dr. Rumpf FDP 14241 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 14242 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 14243 C Hiller (Lübeck) SPD 14244 A Ronneburger FDP 14244 D Dr. Schierholz GRÜNE 14245 D Götzer CDU/CSU 14247 C Schulte (Menden) GRÜNE 14248 C Hoffie FDP 14249 B Mann GRÜNE 14251 B Haungs CDU/CSU 14252 C Meininghaus SPD 14253A Eimer (Fürth) FDP 14254A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/990 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4636 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Antretter, Bernrath, Frau Blunck, Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lambinus, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Dr. Penner, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schmude, Schreiner, Schröder (Hannover), Schröer (Mülheim), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Stiegler, Tietj en, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Dr. de With, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/1502 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4636 — Bachmaier SPD 14255 A Saurin CDU/CSU 14256 B Mann GRÜNE 14259 C Baum FDP 14261 A Dr. Schmude SPD 14263 A Dr. Blens CDU/CSU 14264 C Dr. Hauff SPD 14267 B Namentliche Abstimmung 14269 A Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (100 km/h) und Landstraßen (80 km/h) — Drucksachen 10/3183, 10/4287 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempolimit — Drucksache 10/4385 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Minderung der Schadstoffemissionen bei Nutzfahrzeugen — Drucksache 10/4234 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Entschließungsanträgen der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens — Drucksachen 10/3006, 10/3025, 10/4096 — Duve SPD 14271 B Schmidbauer CDU/CSU 14273 D Schulte (Menden) GRÜNE 14275 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 Hoffie FDP 14277 B Daubertshäuser SPD 14280 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 14283 C Dr. Dollinger, Bundesminister BMV 14286 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1983 — Einzelplan 20 — und zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1984 — Einzelplan 20 —— Drucksachen 10/1355, 10/3304, 10/4482 — 14289C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Neu-Ulm an die Neu-Ulmer Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH — Drucksachen 10/4118, 10/4484 — 14289 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 1412 Tit. 632 01 — Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder —— Drucksachen 10/4117, 10/4485 — 14289 D Fragestunde — Drucksache 10/4633 vom 10. Januar 1986 — Äußerungen von Staatssekretär Friedhelm Ost in der Tageszeitung „Die Welt" vom 6. Januar 1986 zur Wirtschaftspolitik der SPD MdlAnfr 5, 6 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Nöbel SPD Antw StMin Vogel BK 14220 A ZusFr Dr. Nöbel SPD 14220 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 14221 A ZusFr Dr. Penner SPD 14221 B ZusFr Duve SPD 14221 C ZusFr Gansel SPD 14222 A ZusFr Leonhart SPD 14222 B ZusFr Bernrath SPD 14222 D ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14223 B ZusFr Jungmann SPD 14223 C ZusFr Dr. de With SPD 14223 D Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom 4. April 1984 zu den Auswirkungen eines Einsatzes veränderter Patriot-Systeme in der Bundesrepublik Deutschland; Form der deutschen Beteiligung bei der US-Entscheidung über die Abwehr taktischer Kurzstreckenraketen MdlAnfr 10, 11 10.01.86 Drs 10/4633 Jungmann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 14224 A ZusFr Jungmann SPD 14224 B ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 14224 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14225 B Entwicklung von Patriot-Luftabwehrraketen mit ATM-Eigenschaft gegen sowjetische SS 21 und SS 23 MdlAnfr 12, 13 10.01.86 Drs 10/4633 Frau Fuchs (Verl) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 14225 B ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 14225 C ZusFr Jungmann SPD 14226 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14226 C Intervention wegen der sinkenden Zahl von Ausreisegenehmigungen für Rußlanddeutsche MdlAnfr 26 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14226 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14227 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14227 B Finanzielle Hilfe für die Demokratisierung Kambodschas 1985 MdlAnfr 27 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14227 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14228 A ZusFr Vogel (München) GRÜNE 14228 C Äußerungen des amerikanischen Außenministers in Berlin zu Fragen der OstWest-Beziehungen und des Abbaus der Spannungen in der deutschen Frage MdlAnfr 28, 29 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14228 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14228 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14229 B Zahl der Menschenopfer und der Vertriebenen durch den Krieg der Sowjetunion in Afghanistan Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 V MdlAnfr 30, 31 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14230 A ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 14230 B ZusFr Gansel SPD 14231 A Verwicklung Libyens in die Terroranschläge von Rom und Wien MdlAnfr 32 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. de With SPD Antw StMin Möllemann AA 14231 B ZusFr Dr. de With SPD 14231 B Nächste Sitzung 14290 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14291* A Anlage 2 Jährliche Mehrausgaben durch das Überschreiten der Milchquoten zu Lasten des EG-Haushalts und des Bundeshaushalts MdlAnfr 43, 44 10.01.86 Drs 10/4633 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 14291* B Anlage 3 Genehmigung der Einfuhr von Ozelot-Fellen und Kaiman-Häuten durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten MdlAnfr 45 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 14291* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 14157 187. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Grünbeck 17. 1. Handlos 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kittelmann * 16. 1. Dr. Kreile 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Rawe 17. 1. Reddemann * 16. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schulte (Unna) * 16. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Dr. Stoltenberg 16. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 10/4633 Fragen 43 und 44): Wie hoch sind die jährlichen Mehrausgaben zu Lasten des EG-Haushalts, die durch das Überschreiten der EG-Milchquoten entstehen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie hoch sind die Mehrkosten aus der Überschreitung der deutschen Quote, die von der EG-Kommission dem Bundeshaushalt angelastet werden sollen? Zu Frage 43: Die EG-Kommission schätzt die Mehraufwendungen für den Absatz von 1 Million t Milch auf rund 230 Millionen ECU, das sind rund 630 Millionen DM. Sofern die Milchgaratiemengen überschritten werden, belasten diese Kosten nicht den EG-Haushalt, weil nach dem System der Garantiemengenregelung Milch die finanziellen Mittel von den Milcherzeugern aufgebracht werden. Zu Frage 44: Nach heutigen Schätzungen könnte es zwar so sein, daß die deutsche nationale Garantiemenge überschritten wird. Eine Bilanz über das zweite Jahr der Milchgarantiemengenregelung kann aber erst nach Abschluß des Milchwirtschaftsjahres 1985/86 aufgestellt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/4633 Frage 45): Ist es richtig, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor wenigen Wochen die Einfuhr von Tausenden Ozelot-Fellen und über 200 000 KaimanHäuten genehmigt hat, obwohl bei sorgfältiger Prüfung der südamerikanischen, indonesischen und aus anderen Ursprungsländern stammenden Ausfuhrpapiere einerseits, des tatsächlichen Vorkommens von Zuchteinrichtungen andererseits, klar sein mußte, daß es sich bei den Produkten um Wildfänge unter Bruch des Washingtoner Artenschutz-Abkommens handelte? Die Antwort ist nein. Das BML ist für die Genehmigung von Einfuhren von geschützten Arten nicht zuständig und das zuständige Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat keine Genehmigungen für die Einfuhr von Ozelot- und Kaymanhäuten aus den genannten Ländern bzw. Regionen zu kommerziellen Zwecken erteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Saurin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es muß ausdrücklich davor gewarnt werden, unpräzise Begriffe in die Verfassung aufzunehmen, ohne genau zu definieren, was letztlich durch das Grundgesetz als konkretes Ziel geboten und was verboten sein soll.
    Die Umweltbelastung ist die Kehrseite der Umweltnutzung. Sie wirkt sich in allen Bereichen aus. Die unterschiedlichen Begriffe und die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten lassen aber das Spannungsverhältnis und die Abwägung gegenüber anderen wichtigen Zielen und Werten unserer Gesellschaft völlig ungeklärt erscheinen. Die isolierte Aufnahme des Umweltschutzes könnte den Eindruck entstehen lassen, daß bei allen Güterabwägungen, Auslegungen und Vorhaben der Umweltschutz stets Vorrang genießt und andere Werte und Interessen zurücktreten müssen. Es würde sich die Frage stellen, ob der Umweltschutz die einzige verfassungsrangige Aufgabe der bundesdeutschen Staatlichkeit ist. Die einseitige Priorität des Umweltschutzes würde durch die Formulierung des SPD-Entwurfs „Die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates" nur noch unterstrichen.
    In der Anhörung wurde die Meinung vertreten, daß dann im Rahmen eines Gesamtkonzepts die Aufgaben des heutigen Staates in der Industriegesellschaft nicht selektiv, sondern umfassend beschrieben werden müßten. Und, Kollege Bachmaier, diese anderen Staatsziele und Werte unserer Gesellschaft sind eben bisher in der Verfassung nicht beschrieben.
    Werte und Ziele wie z. B. innerer und äußerer Frieden, Sicherheit der Bürger, Kulturpflege, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Volksgesundheit, Energieversorgung, angemessenes Wirtschaftswachstum, Wohnungsbau, Regional- und Strukturpolitik müßten im Spannungsfeld zu einer im Grundgesetz verankerten Umweltschutzbestimmung vernünftig abgegrenzt werden. Ohne eine Abgrenzung zu anderen Werten käme es sicherlich zu einem Eingriff in die durch praktische und theoretische Interpretation gewachsene Verfassung.
    Die Folge wäre, daß in vielen Bereichen für eine längere Übergangszeit erhebliche Rechtsunsicherheit ausgelöst würde. Es wäre lediglich eine politische Entscheidung vorweggenommen, ohne daß die Verfassung verläßliche Maßstäbe liefern könnte, wie der Konflikt zu anderen Werten zu lösen ist. Letztlich kann eine notwendige Abgrenzung zu anderen Werten durch eine Grundgesetzergänzung wohl gar nicht erbracht werden.
    Gerade die Wahrung der Umweltbelange und ihre Abgrenzung zu anderen Werten und Zielen ist Sache der politischen Gestaltungsfreiheit des parlamentarischen Gesetzgebers und muß ständig an Hand der konkreten Situation neu vorgenommen werden. Eine Staatszielbestimmung Umweltschutz würde sicherlich zu einer Verlagerung der Entscheidung vom politisch legitimierten Gesetzgeber zu den Gerichten führen, da sie als Ermessensdirektive und Auslegungsprinzip für Verwaltung und Gerichte wirken würde. Gesetze könnten im konkreten und abstrakten Normenkontrollverfahren
    auf ihre Vereinbarkeit mit der Staatszielbestimmung überprüft werden. Bei Verfassungsbeschwerden werden die angegriffenen Akte der öffentlichen Gewalt von Amts wegen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft. Die Verwaltungsgerichte würden sich dieser Entwicklung sicherlich bald anpassen, wenn sie sie nicht sogar forcieren würden. Die Folge wäre eine weitere unerwünschte Verrechtlichung der Politik und auf der anderen Seite eine Politisierung der Justiz. Betrachtet man die Bundesrepublik in einem internationalen Vergleich, so gibt es schon jetzt kaum ein Land mit einer so weitgehenden Justitiabilität politischer Entscheidungsprozesse.

    (Vorsitz : Vizepräsident Stücklen)

    Durch die Aufnahme des Begriffs „natürliche Lebensgrundlagen" in die Verfassung könnten alle politischen Abwägungen an dem einen grundgesetzlich verankerten Staatsziel gemessen werden. Über die Generalklausel würde dem Normengeber die Entscheidung über den Konkretisierungsgrad aus der Hand genommen. Das Ergebnis wäre eine weitreichende Umpolung des Kompetenzgefüges des parlamentarischen Systems zugunsten einer Umweltpolitik durch die Gerichte. Abwägungen zwischen Umweltschutz und anderen Staatszielen müssen von denen vorgenommen werden, die dafür vom Bürger den Auftrag erhalten haben und jederzeit wieder abgelöst werden können. Es wäre falsch, die parlamentarische Entscheidung und damit die Einflußnahme des Bürgers durch die Rechtsprechung ersetzen zu wollen. Zudem kann keiner halbwegs voraussagen, was die Gerichte aus einer Staatszielbestimmung Umweltschutz, zumal mit den von der SPD vorgeschlagenen völlig unbestimmten Begriffen, machen würden. Richterliches Engagement wird, so scheint es nach der Erfahrung, in besonderer Weise von offenen Normen beflügelt: je offener die Norm, desto ungewisser ihr Deutungsspektrum.
    Lassen Sie mich kurz einige andere Argumente beleuchten. Vielfach ist die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in einigen Landesverfassungen begründet worden. Dabei wird jedoch häufig verschwiegen, daß die Landesverfassungen völlig anders strukturiert sind als das Grundgesetz. Viele Landesverfassungen enthalten im Gegensatz zum Grundgesetz eine ganze Anzahl von Programmsätzen mit lediglich appellativem Charakter. Die dem Grundgesetz eigene hauptsächliche Beschränkung auf vollzugsfähiges Verfassungsrecht ist in den Landesverfassungen in dieser Form nicht enthalten. Die rechtliche Qualität, auch gerade im Hinblick auf eine Ausweitung der Justitiabilität, ist bei einer Staatszielbestimmung im Grundgesetz im Vergleich zu den Landesverfassungen vollkommen anders ausgestaltet.
    Auswirkungen hätte die Grundgesetzänderung aber auf die Länder. Da die Einhaltung einer generalklauselartigen Schutzverpflichtung und die Erfüllung dieser grundgesetzlichen Pflicht durch die Länder und nachgeordneten Körperschaften der Bundesaufsicht unterlägen, wäre eine Verschie-



    Saurin
    bung des bundesstaatlichen Gefüges zu erwarten. Eine Staatszielbestimmung käme beim Bau von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, Ausweitung von Wohn- und Gewerbegebieten, letztlich bei allen Fragen der Landes- und kommunalen Planungshoheit zum Zuge.
    Nachdem in den letzten Jahren ohnehin eine zunehmende Kompetenzverlagerung von den Ländern zum Bund festzustellen ist, wäre ein weiterer Eingriff in das föderalistische System zu befürchten. Sicherlich würde es auch nicht lange dauern, bis die Aufnahme des Umweltschutzes ins Grundgesetz die Forderung nach der Ergänzung der Verfassung durch weitere Staatszielbestimmungen nach sich ziehen würde: Datenschutz, Kultur- und Denkmalpflege und das Recht auf Arbeit sind seit Jahren in der Diskussion. Es bestünde die Gefahr, daß das Grundgesetz nach und nach zu einem Warenhauskatalog entwertet würde. Bei der Aufnahme einer Staatszielbestimmung Umweltschutz wäre es wahrscheinlich schon aus Gründen einer vernünftigen Güterabwägung notwendig, andere Werte und Ziele unserer Staats- und Gesellschaftsordnung ebenfalls in Verfassungsrang zu erheben, um das Spannungsverhältnis ausgewogen gestalten zu können.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Die Aufnahme einer Umweltschutzbestimmung, wie die SPD sie fordert, hätte entweder eine lediglich appellative Wirkung und würde gar nichts schützen und bewirken und letztlich nur falsche Erwartungen und daraus resultierende Enttäuschungen beim Bürger hervorrufen, oder vollkommen unbestimmte Normen würden von Gerichten mit verfassungsrechtlichem Regelungsgehalt ausgefüllt. Die Folge wäre dann: Die Interpretationsmöglichkeiten, Auslegungen, Abwägungsmaßstäbe und Auswirkungen gegenüber anderen Zielen und Werten unserer Staats- und Gesellschaftsordnung wären überhaupt nicht zu übersehen. Wenn schon die Stellungnahmen der Sachverständigen zu grundlegend verschiedenen Ergebnissen kommen, zumindest aber deutliche Unterschiede in Detailfragen aufweisen, wie lange soll es dann dauern, bis Gerichte höchstinstanzlich verläßliche Auslegungsregeln zu einer Staatszielbestimmung Umweltschutz, wie sie von der SPD vorgeschlagen wurde, entwickelt haben? Die Bürger erwarten eine konkrete Umweltpolitik und Maßnahmen, die der Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen dienen, ohne daß andere wichtige Staatsziele aus den Augen verloren werden. Die CDU/CSU-geführte Regierung hat in den letzten drei Jahren klar und entschieden Lösungen in Angriff genommen und mehr für die Umwelt bewirkt als die SPD in 13 Jahren ihrer Regierungszeit. Wir werden unseren vorgezeichneten Weg konsequent weiterverfolgen. Die Bürger wissen sehr gut an Taten zu messen und lassen sich nicht von wohlklingenden Verfassungsformulierungen blenden. Wir brauchen keine Verfassungsänderung, um unsere Umweltpolitik aufzupolieren. Wir können uns an unseren Taten messen lassen und werden im Urteil der Wähler garantiert bestehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung. Herr Kollege Saurin, der Kollege Schulte läßt Ihnen ausrichten, daß es vielleicht notwendiger ist, daß Sie sich an Hand eines Biologiebuches z. B. einmal mit Biotopen und Ökosystemen vertraut machen, als daß der Kollege Schulte die Stellungnahme von Professor Rauschning nachliest.
    Die heutige Debatte und die gleich erfolgende Abstimmung über die Gesetzentwürfe der beiden Oppositionsfraktionen zeigt einmal mehr, daß nur durch die GRÜNEN eine echte Wende in der Umwelt- und Umweltrechtspolitik möglich sein wird.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Unsere Fraktion hat mit der Initiative zur Einführung eines Umweltgrundrechtes in unserer Verfassung eine lange überfällige rechtspolitische Konsequenz gezogen. Wer unsere natürlichen Lebensgrundlagen für die heutigen und künftigen Generationen wirksam schützen will, muß bereit sein, den Rechtsschutz des Bürgers und der Bürgerin im Umweltbereich qualitativ zu verbessern. Wichtiger Bestandteil einer solchen Verbesserung des Umweltrechtsschutzes wäre eine Verankerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz durch Einführung eines Umweltgrundrechtes sowie einer staatlichen Verpflichtung und einer Verpflichtung für jedermann

    (Zuruf von den GRÜNEN) — und jede Frau.

    Die Zeit dafür — Herr Minister Engelhard, das geht vor allem an Ihre Adresse und an die Adresse der FDP — ist überreif. Ich erinnere mich, daß die Freien Demokraten bereits 1971 in den Freiburger Thesen die Einführung eines Umweltgrundrechtes forderten.
    In den Beratungen des Rechtsausschusses und auch heute hat die CDU in erfreulicher Deutlichkeit eingeräumt, daß sie eine qualitative Verbesserung des Rechtsschutzes durch eine Änderung des Grundgesetzes ablehnt.
    Meine Damen und Herren — dies geht auch an die Adresse der Sozialdemokratie —, eine lediglich deklaratorische Verankerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz aus Gründen politischer Opportunität ist Augenwischerei, ja, Volksverdummung.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Mir scheint, der bisherige Standpunkt der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion — man muß sagen: der bisherige Standpunkt, denn da bewegt sich ja offenbar hinter den Kulissen einiges; in den Bundesländern vertreten Sie j a auch eine andere Auffassung als die, die Sie hier heute vertreten — ist ehrlicher als beispielsweise der der Bayerischen Staatsregie-



    Mann
    rung und ihres Ministerpräsidenten Strauß. Was bringt denn die von CSU und SPD im bayerischen Landtag vor etwas über einem Jahr gemeinsam beschlossene Verankerung des Umweltschutzes als Staatsziel in der bayerischen Verfassung? Gegen die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung und in einem rechtsstaatlich einmaligen Sonderverfahren wird gegenwärtig versucht, den Bau der größten natur- und menschenzerstörenden Industrieanlage in der Oberpfalz durchzusetzen. Immer wieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es bei unserer politischen Glaubwürdigkeit gegenüber der betroffenen Bevölkerung um den Einklang von Worten, meinetwegen auch von Verfassungsworten, mit Taten. Herr Saurin hat das soeben selbst ausgeführt. Das Beispiel WAA Wackersdorf zeigt, daß die bayerische Staatsregierung der vielgepriesenen Verfassungsänderung keine Taten folgen läßt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger werden der Regierung Strauß am 12. Oktober hoffentlich eine schmerzhafte Quittung dafür erteilen.
    Noch kurz ein weiteres Beispiel aus dem Freistaat Bayern, wo seit über einem Jahr der Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist. In Oberjettenberg in der Nähe von Bad Reichenhall kämpfen seit 17 Jahren viele tausend Bürgerinnen und Bürger gegen eine ökologisch unverantwortliche Verlegung des Standortübungsplatzes von Bad Reichenhall nach Schneizlreuth auf den Oberjettenberg. Die Planung nach dem Landbeschaffungsgesetz und das Raumordnungsverfahren beruhen auf längst überholten Grundlagen, vor allem hinsichtlich des Naturschutzes in der gefährdeten Alpenregion. Nach der Änderung der bayerischen Verfassung müßte es für die Staatsregierung eine Selbstverständlichkeit sein, gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung mit allem Nachdruck eine eventuell auch nur teilweise Verlegung des Übungsplatzes auf den Oberjettenberg zu bekämpfen. Dazu sind die CSU und ihre Landesregierung jedoch allem Anschein nach in ihrer Fixiertheit auf vordergründige Belange der Bundeswehr nicht imstande.
    Fazit: Eine Verankerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen lediglich als Staatsziel im Grundgesetz hat in der politischen und rechtlichen Praxis aller Voraussicht nach keine Wirkung.
    Dennoch stimmen wir — mit gewissen Bauchschmerzen — dem Gesetzentwurf der SPD zu, nach dem Motto: Wahrscheinlich nützt es nichts, aber es schadet auch nichts. Wir wollen mit unserer Zustimmung außerdem einmal deutlich machen, wo hier die Fraktionen sitzen, die umweltrechtspolitisch etwas ändern wollen, und wo diejenigen sitzen, die eine Ankündigungspolitik der großen Worte demonstrieren, wie es hier auch heute geschehen ist.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Eben nicht!)

    Notwendig ist eine Erweiterung des Umweltrechtsschutzes durch die Einführung eines Umweltgrundrechts; ich führte das bereits aus. Der Zustand unserer Umwelt und unsere Pflicht gegenüber
    künftigen Generationen gebieten dringend eine derartige Änderung unserer Verfassung. Das sprichwörtliche Vollzugsdefizit im Umweltschutz muß endlich beseitigt werden. Angesichts der Vielzahl von Soll- und Kann-Vorschriften im Umweltrecht würde die Einführung eines Umweltgrundrechts bewirken, daß sich die Abwägung insbesondere mit kurzfristigen und kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen zugunsten des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen verschiebt.
    Es wäre sehr reizvoll, jetzt einiges zu dem zu sagen, was Herr Saurin hinsichtlich offener Normen gesagt hat. Das ist unser alltägliches Problem, wenn wir hier Gesetze schaffen, die hinterher in der Praxis ausgelegt werden. Hier versteckt sich jemand hinter rechtlichen Argumenten, um politisch etwas zu vernebeln, Herr Saurin.
    Wir dürfen jedoch bei einer solchen Verfassungsänderung natürlich nicht stehenbleiben, sondern müssen den Schutz der Umwelt durch eine Erweiterung der Bürgerrechte im Bereich einfacher Gesetze ergänzen. Dazu weise ich auf unsere grünen Initiativen zur Einführung einer Verbandsklage sowie eines allgemeinen Rechts zur Einsichtnahme in Umweltakten hin.
    Es ist bezeichnend, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, vor allem von der, wie man inzwischen wohl sagen muß, ehemals liberalen Partei,

    (Tatge [GRÜNE]: Sogenannte!)

    daß Sie trotz teilweise übereinstimmender Beschlüsse der FDP nicht bereit sind, solchen Initiativen zuzustimmen.
    Die Versöhnung von Ökologie und Ökonomie in einer modernen Industriegesellschaft kann, das ist unsere Überzeugung, nur mit dem Bürger erfolgen. Das setzt voraus, dem Bürger durch ausreichenden Rechtsschutz die Möglichkeit einzuräumen, auf umweltrelevante Planungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Einfluß zu nehmen. Das liegt übrigens auch im Interesse der Industrie, wenn ihr tatsächlich an wirksamem Umweltschutz gelegen ist. Ihre Angst, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dem mündigen Bürger ausreichenden Umweltrechtsschutz zu gewähren, entlarvt Ihr tatsächliches Verhältnis zum Umweltschutz. Verkürzt gesagt: Sie bleiben, was ich bedaure, bei einer vordergründigen Ankündigungspolitik nach dem Modell Kohl/Zimmermann stehen. Ihre Devise lautet: vollmundige Worte und allenfalls viertelherzige Taten.
    Wir GRÜNEN hingegen wollen dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen den lange überfälligen Rang in Verfassung und Gesetz einräumen. Mit Sicherheit will dies auch die Mehrheit der Bevölkerung.
    Dazu abschließend noch ein Beleg: Anläßlich der Demonstration gegen das Kraftwerk Buschhaus forderte die Interessengemeinschaft für gesunde Luft Berlin e. V. am 28. April 1984 die Aufnahme eines Grundrechts auf eine gesunde Umwelt in das Grundgesetz. Mehr als 3 000 Bürger, der BBU, der



    Mann
    Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen, die Berliner Elterninitiative Pseudokrupp, die Berliner Regionalgruppe von Robin Wood und weitere Bürgerinitiativen aus Berlin und Niedersachsen unterstützen dieses Anliegen, das im übrigen seit fast zwei Jahren auch als Petition im Bundestag anhängig ist.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei den GRÜNEN)