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ID1018737300

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    Plenarprotokoll 10/187 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 187. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Frau Dr. Wex und Mattick 14171 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Brandt und Schmidt (Hamburg) 14171 D Erweiterung der Tagesordnung 14171 D Aktuelle Stunde betr. vorgezogener Beginn der Stationierung amerikanischer Atomraketen des Typs Cruise Missile im Hunsrück Lange GRÜNE 14157 B Graf Huyn CDU/CSU 14158 C Dr. von Bülow SPD 14159 B Ronneburger FDP 14160 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 14161A Dr. Scheer SPD 14162 B Berger CDU/CSU 14163 B Dr. Rumpf FDP 14164A Lamers CDU/CSU 14164 D Frau Fuchs (Verl) SPD 14165 D Petersen CDU/CSU 14166 D Bastian fraktionslos 14167 D Dr. Abelein CDU/CSU 14169 B Horn SPD 14170 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes — Drucksache 10/4591 — Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 14172 A Jungmann SPD 14175 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 14177 D Dr. Schierholz GRÜNE 14180A Ronneburger FDP 14182 A Heistermann SPD 14184 B Dr. Wittmann CDU/CSU 14188 A Jungmann SPD (Erklärung nach § 30 GO) 14190A Dr. Wittmann CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 14190 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetzes — Drucksache 10/4489 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lambinus, Bachmaier, Bamberg, Buschfort, Delorme, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fiebig, Fischer (Osthofen), Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Jaunich, Kastning, Kirschner, Klein (Dieburg), Lutz, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Sielaff, Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Dr. de With und der Fraktion der SPD Erfahrungen mit dem Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetz — Drucksachen 10/3646, 10/4419 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schierholz, Lange, Mann, Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN Realisierung des Grundrechts der Gewissensfreiheit gegenüber den Anforderungen der allgemeinen Wehrpflicht — Drucksache 10/4294 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetzes (KDVNG) — Drucksache 10/3936 — Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 14191A Gilges SPD 14193 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 14196 B Dr. Schierholz GRÜNE 14198 C Eimer (Fürth) FDP 14200 B Lambinus SPD 14202 B Breuer CDU/CSU 14204 A Sielaff SPD 14206 D Dr. Schierholz GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 14208 C Vizepräsident Cronenberg 14200 B Beratung des Antrags des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 — Drucksache 10/4040 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bestandsaufnahme, Bericht und Prüfung von verbesserten Leistungen an Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von 1933 bis 1945 — Drucksache 10/4638 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit — Drucksache 10/4640 — Fellner CDU/CSU 14209 C Ströbele GRÜNE 14209 C Dr. Bötsch CDU/CSU 14211A Westphal SPD 14212 C Baum FDP 14215 D Dr. Laufs CDU/CSU 14217 C Duve SPD (Erklärung nach § 30 GO) 14219 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dann und der Fraktion DIE GRÜNEN Richtlinien der Zentralen Kommission für biologische Sicherheit zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren — Drucksache 10/3531 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (18. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN Gentechnik — Drucksachen 10/2740, 10/3943 — Frau Dann GRÜNE 14232 B Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 14233 B Catenhusen SPD 14234 A Kohn FDP 14235 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14236A Namentliche Abstimmung 14236 D Ergebnis 14238 B Beratung der Sammelübersicht 113 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4136 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 116 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4249 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 117 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4250 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 III Beratung der Sammelübersicht 125 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4546 — Vahlberg SPD 14237C, 14246 C Dr. Göhner CDU/CSU 14239 D, 14246 B Volmer GRÜNE 14241 A Dr. Rumpf FDP 14241 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 14242 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 14243 C Hiller (Lübeck) SPD 14244 A Ronneburger FDP 14244 D Dr. Schierholz GRÜNE 14245 D Götzer CDU/CSU 14247 C Schulte (Menden) GRÜNE 14248 C Hoffie FDP 14249 B Mann GRÜNE 14251 B Haungs CDU/CSU 14252 C Meininghaus SPD 14253A Eimer (Fürth) FDP 14254A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/990 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4636 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Antretter, Bernrath, Frau Blunck, Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lambinus, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Dr. Penner, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schmude, Schreiner, Schröder (Hannover), Schröer (Mülheim), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Stiegler, Tietj en, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Dr. de With, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/1502 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4636 — Bachmaier SPD 14255 A Saurin CDU/CSU 14256 B Mann GRÜNE 14259 C Baum FDP 14261 A Dr. Schmude SPD 14263 A Dr. Blens CDU/CSU 14264 C Dr. Hauff SPD 14267 B Namentliche Abstimmung 14269 A Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (100 km/h) und Landstraßen (80 km/h) — Drucksachen 10/3183, 10/4287 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempolimit — Drucksache 10/4385 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Minderung der Schadstoffemissionen bei Nutzfahrzeugen — Drucksache 10/4234 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Entschließungsanträgen der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens — Drucksachen 10/3006, 10/3025, 10/4096 — Duve SPD 14271 B Schmidbauer CDU/CSU 14273 D Schulte (Menden) GRÜNE 14275 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 Hoffie FDP 14277 B Daubertshäuser SPD 14280 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 14283 C Dr. Dollinger, Bundesminister BMV 14286 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1983 — Einzelplan 20 — und zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1984 — Einzelplan 20 —— Drucksachen 10/1355, 10/3304, 10/4482 — 14289C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Neu-Ulm an die Neu-Ulmer Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH — Drucksachen 10/4118, 10/4484 — 14289 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 1412 Tit. 632 01 — Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder —— Drucksachen 10/4117, 10/4485 — 14289 D Fragestunde — Drucksache 10/4633 vom 10. Januar 1986 — Äußerungen von Staatssekretär Friedhelm Ost in der Tageszeitung „Die Welt" vom 6. Januar 1986 zur Wirtschaftspolitik der SPD MdlAnfr 5, 6 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Nöbel SPD Antw StMin Vogel BK 14220 A ZusFr Dr. Nöbel SPD 14220 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 14221 A ZusFr Dr. Penner SPD 14221 B ZusFr Duve SPD 14221 C ZusFr Gansel SPD 14222 A ZusFr Leonhart SPD 14222 B ZusFr Bernrath SPD 14222 D ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14223 B ZusFr Jungmann SPD 14223 C ZusFr Dr. de With SPD 14223 D Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom 4. April 1984 zu den Auswirkungen eines Einsatzes veränderter Patriot-Systeme in der Bundesrepublik Deutschland; Form der deutschen Beteiligung bei der US-Entscheidung über die Abwehr taktischer Kurzstreckenraketen MdlAnfr 10, 11 10.01.86 Drs 10/4633 Jungmann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 14224 A ZusFr Jungmann SPD 14224 B ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 14224 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14225 B Entwicklung von Patriot-Luftabwehrraketen mit ATM-Eigenschaft gegen sowjetische SS 21 und SS 23 MdlAnfr 12, 13 10.01.86 Drs 10/4633 Frau Fuchs (Verl) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 14225 B ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 14225 C ZusFr Jungmann SPD 14226 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 14226 C Intervention wegen der sinkenden Zahl von Ausreisegenehmigungen für Rußlanddeutsche MdlAnfr 26 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14226 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14227 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14227 B Finanzielle Hilfe für die Demokratisierung Kambodschas 1985 MdlAnfr 27 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14227 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14228 A ZusFr Vogel (München) GRÜNE 14228 C Äußerungen des amerikanischen Außenministers in Berlin zu Fragen der OstWest-Beziehungen und des Abbaus der Spannungen in der deutschen Frage MdlAnfr 28, 29 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14228 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14228 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14229 B Zahl der Menschenopfer und der Vertriebenen durch den Krieg der Sowjetunion in Afghanistan Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 V MdlAnfr 30, 31 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 14230 A ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 14230 B ZusFr Gansel SPD 14231 A Verwicklung Libyens in die Terroranschläge von Rom und Wien MdlAnfr 32 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. de With SPD Antw StMin Möllemann AA 14231 B ZusFr Dr. de With SPD 14231 B Nächste Sitzung 14290 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14291* A Anlage 2 Jährliche Mehrausgaben durch das Überschreiten der Milchquoten zu Lasten des EG-Haushalts und des Bundeshaushalts MdlAnfr 43, 44 10.01.86 Drs 10/4633 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 14291* B Anlage 3 Genehmigung der Einfuhr von Ozelot-Fellen und Kaiman-Häuten durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten MdlAnfr 45 10.01.86 Drs 10/4633 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 14291* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1986 14157 187. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Grünbeck 17. 1. Handlos 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kittelmann * 16. 1. Dr. Kreile 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Rawe 17. 1. Reddemann * 16. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schulte (Unna) * 16. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Dr. Stoltenberg 16. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 10/4633 Fragen 43 und 44): Wie hoch sind die jährlichen Mehrausgaben zu Lasten des EG-Haushalts, die durch das Überschreiten der EG-Milchquoten entstehen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie hoch sind die Mehrkosten aus der Überschreitung der deutschen Quote, die von der EG-Kommission dem Bundeshaushalt angelastet werden sollen? Zu Frage 43: Die EG-Kommission schätzt die Mehraufwendungen für den Absatz von 1 Million t Milch auf rund 230 Millionen ECU, das sind rund 630 Millionen DM. Sofern die Milchgaratiemengen überschritten werden, belasten diese Kosten nicht den EG-Haushalt, weil nach dem System der Garantiemengenregelung Milch die finanziellen Mittel von den Milcherzeugern aufgebracht werden. Zu Frage 44: Nach heutigen Schätzungen könnte es zwar so sein, daß die deutsche nationale Garantiemenge überschritten wird. Eine Bilanz über das zweite Jahr der Milchgarantiemengenregelung kann aber erst nach Abschluß des Milchwirtschaftsjahres 1985/86 aufgestellt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/4633 Frage 45): Ist es richtig, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor wenigen Wochen die Einfuhr von Tausenden Ozelot-Fellen und über 200 000 KaimanHäuten genehmigt hat, obwohl bei sorgfältiger Prüfung der südamerikanischen, indonesischen und aus anderen Ursprungsländern stammenden Ausfuhrpapiere einerseits, des tatsächlichen Vorkommens von Zuchteinrichtungen andererseits, klar sein mußte, daß es sich bei den Produkten um Wildfänge unter Bruch des Washingtoner Artenschutz-Abkommens handelte? Die Antwort ist nein. Das BML ist für die Genehmigung von Einfuhren von geschützten Arten nicht zuständig und das zuständige Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat keine Genehmigungen für die Einfuhr von Ozelot- und Kaymanhäuten aus den genannten Ländern bzw. Regionen zu kommerziellen Zwecken erteilt.
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    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt in Gegenwart und Zukunft ist eine der zentralen politischen Aufgaben, der sich kein verantwortlich Handelnder entziehen kann. Kein Mitglied dieses Hauses wird die Richtigkeit dieser Feststellung bestreiten. Wir und die kommenden Generationen sind für unsere Existenz auf eine weitgehend intakte Umwelt, auf genießbares Wasser, nutzbaren Boden, saubere Luft, eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt, einen funktionierenden Naturhaushalt und ein stabiles Klima ebenso angewiesen wie auf die nachhaltige Nutzbarkeit und den sparsamen Gebrauch natürlicher Ressourcen.
    Daß es um den Zustand unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht gerade zum besten bestellt ist, wird ernsthaft wohl ebenfalls von niemandem bestritten werden können. Unbestritten dürfte auch sein, daß wirksamer Umweltschutz nicht lediglich eine zeitlich befristete staatliche Aufgabe ist. Kommen wir und die künftigen Generationen dieser Aufgabe nicht nach, dann ist das Gemeinwohl, dem wir alle verpflichtet sind, buchstäblich an seinem Lebensnerv getroffen.
    Auch Sie, meine Damen und Herren von der Unionsfraktion, beurteilen zumindest in Ihren öffentlichen Erklärungen die Lage nicht anders.
    Wenn also eine so breite Grundübereinstimmung gegeben ist, dann fragen wir uns, warum nicht auch eine Übereinstimmung aller Parlamentsfraktionen darüber erzielt werden kann, daß eine so zentrale Lebensfrage unseres Volkes ihren entsprechenden Niederschlag im Wertekatalog des Grundgesetzes findet. Das Begriffe wie „Umwelt", „Umweltschutz" oder der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" im Grundgesetz nicht auftauchen, hängt wohl einzig und allein damit zusammen, daß man sich bei der Verabschiedung unserer Verfassung im Jahre 1949 einfach noch nicht bewußt sein konnte, welche Gefahren und Risiken die stürmische technische und industrielle Entwicklung der folgenden Jahrzehnte für die Umwelt mit sich bringen würde.
    Trotz redlichen Bemühens konnte die Rechtsprechung aus einigen normativen Grundwerten und Zuständigkeitsregeln des Grundgesetzes lediglich ein sogenanntes „ökologisches Existenzminimum" als Auftrag herleiten. Eine normative Richtlinie zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen mit verpflichtendem Charakter für alle staatlich Handelnden ist jedoch aus der derzeit gültigen Fassung des Grundgesetzes nicht zu entnehmen.
    Deshalb sprach j a auch die von den Bundesministern des Innern und der Justiz beauftragte unabhängige Professorenkommission in ihrem Abschlußbericht vom Dezember 1983 davon, daß das Grundgesetz im Bereich eines wirksamen Umweltschutzes — so wörtlich — nicht unerhebliche Schutzlücken aufweise, die am sinnvollsten, so die
    Kommission, durch eine entsprechende Staatszielbestimmung geschlossen werden sollten.
    Die von uns zur Aufnahme in das Grundgesetz beantragte Staatszielbestimmung würde den Schutz und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer grundgesetzlich verpflichtenden Aufgabe machen. Der Gesetzgeber wäre verfassungsrechtlich gebunden, zum Schutz der Umwelt tätig zu werden und bei der Ausgestaltung der Gesetze dem Umweltschutz angemessene Berücksichtigung zukommen zu lassen.
    Diese Staatszielbestimmung, meine Damen und Herren, wäre aber auch eine verfassungsmäßig zu berücksichtigende Abwägungs- und Auslegungshilfe für die Verwaltungen auf staatlicher und kommunaler Ebene.
    Nicht zuletzt wäre diese Staatszielbestimmung eine normative Vorgabe und Richtschnur für die Auslegung und Fortbildung des Rechts bei der täglichen richterlichen Rechtsanwendung.
    Inzwischen ist die heute zu fällende Entscheidung zu einem Prüfstein dafür geworden, wie ernst es wir Politiker — wenn ich so die Reihen anschaue, kann ich an der Anwesenheit bisweilen schon den Ernst ablesen — jenseits unserer öffentlichen Bekundungen und Bekenntnisse mit dem Schutz und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen nehmen. Die Gegner dieser Verfassungsnorm haben erkannt, daß von einem solchen Staatsziel — jetzt hören Sie genau zu —, wenn es seinen gleichwertigen Rang neben anderen Staatszielen im Grundsatz einnehmen sollte, eine erhebliche Dynamik auf das gesamte staatliche Geschehen ausginge.
    Wahre Horrorvisionen werden und wurden einem da bisweilen dargeboten. Warum soll aber — so frage ich mich — dem Umweltschutz nicht der gleiche Rang eingeräumt werden, wie er dem Staatsziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Art. 109 des Grundgesetzes gewährt wurde? Die Staatsaufgabe Umweltschutz wird dann der tagespolitischen Opportunität anheimgegeben, wenn sie nicht gleichwertig neben anderen Staatszielen als zwingendes Abwägungs- und Verpflichtungskriterium im Grundgesetz ihren Platz findet.

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Wo sind denn die anderen?)

    — Das ist Ihnen ja sehr wohl bekannt; sonst müßten wir noch einmal miteinander zum Repititor gehen.

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Welche denn?)

    Der Umweltschutz hat nur dann eine Chance, sich neben den ökonomischen Zwängen und innerhalb des politischen Kräftefeldes durchzusetzen, sich auf Dauer zu behaupten und zu entfalten, wenn er erklärter Teil des verfassungsrechtlichen Wertgefüges wird. In gegenseitiger Ergänzung von Sozialstaatsprinzip und Staatsziel Umweltschutz wird auch deutlich, daß diejenigen, die sich aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht den zunehmenden Umweltgefährdungen entziehen können — und das ist noch immer die weit überwiegende Mehrheit unse-



    Bachmaier
    rer Bevölkerung —, den gleichen Schutz vor Umweltgefährdungen genießen, der denjenigen zukommt, die es sich leisten können, sich in eine weniger gefährdete Umgebung zurückzuziehen.
    Nur dann, wenn der Umweltschutz in der Verfassung verankert wird, wird das Grundgesetz seine bisherige heilsame Aufgabe, existentielle gesellschaftspolitische Anliegen in den staatlichen Handlungsprozeß zu integrieren, fortsetzen können. Ein zum Umweltschutz weitgehend schweigendes Grundgesetz können auch diejenigen nicht wollen, denen an einer täglich gelebten und erlebbaren Verfassung gelegen ist.
    Meine Damen und Herren von der Unionsfraktion, Ihre immer wieder geäußerten Einwände, die von der Sorge um wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit bis zur Behauptung reichen, ein Staatsziel Umweltschutz habe nur symbolischen Charakter, gehen an der Sache vorbei, werden im übrigen noch nicht einmal von einem erheblichen Teil der von Ihrer Partei gestellten Landesregierungen geteilt. Sie schrecken nur davor zurück, sich verfassungsrechtlich selbst in die Pflicht zu nehmen. Wenn Sie es heute und in Zukunft ernst mit Ihren Bekenntnissen zum Umweltschutz meinen, dann können Sie das bei der heutigen Abstimmung unter Beweis stellen.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion — stellvertretend durch Herrn Kollegen Baum —, erklären immer wieder mit Stolz, daß die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz Ihr ureigenstes Anliegen sei.

    (Baum [FDP]: Leider haben wir es mit Ihnen nicht durchsetzen können! — Mann [GRÜNE]: Das stand schon in den Freiburger Thesen von 1972!)

    Sie haben hier und heute die Gelegenheit — sagen Sie das Ihren Kollegen; aber die wissen es ja —, Ihre entsprechenden Parteitagsbeschlüsse und bis in die jüngste Zeit hineinreichenden vielfältigen Bekenntnisse in die Tat umzusetzen. Tun Sie es! Ich meine, die Koalition wird daran sicherlich nicht zerbrechen.

    (Beifall bei der SPD — Baum [FDP]: Nur haben wir keine verfassungsändernde Mehrheit!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Saurin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Saurin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen eines der bedeutendsten und vorrangigsten Ziele. Wir sind entschlossen, unsere Umwelt vor Zerstörung und unvertretbaren Belastungen sowie schädlichen Eingriffen zu bewahren.
    Aber lassen Sie mich genauso deutlich sagen: Ein wirksamer Umweltschutz bedarf keiner Verfassungsänderung. Zum Schutz unserer Umwelt sind
    konkrete Maßnahmen und nicht Verfassungsänderungen erforderlich.

    (Mann [GRÜNE]: Beides ist notwendig, Herr Saurin! Beides!)

    Das Grundgesetz enthält im Umweltbereich keine Schutzlücke, die es auszufüllen gilt. Die Grundrechte und Kompetenznormen bieten dem Staat umfassende Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
    Diese Bundesregierung hat in drei Jahren erheblich mehr für den Umweltschutz geleistet als die SPD in dreizehn Jahren zuvor. Sie haben während Ihrer Regierungszeit immer neue Kommissionen zur theoretischen Prüfung einer Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz eingesetzt. Wir handeln und ergreifen Maßnahmen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu erhalten, und haben auf diesem praktischen Weg die Spitzenstellung in Europa im Umweltschutz erreicht.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Mai 1984 eine Anhörung zur Ergänzung des Grundgesetzes um eine Umweltschutzbestimmung durchgeführt, bei der renommierte deutsche Professoren, u. a. der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda zu Wort gekommen sind. Wenn man zusätzlich die Anhörung des Bundesrates einbezieht, ist festzustellen, daß eine Mehrheit der Sachverständigen davon abrät, den Umweltschutz im Grundgesetz zu verankern.

    (Boroffka [CDU/CSU]: So ist es!)

    Der Vorschlag der GRÜNEN, ein einklagbares Individualrecht auf Herstellung einer unbeschädigten Umwelt in den Grundrechtskatalog einzufügen, ist, wie so oft, wenn sich Sachverständige mit grüner Politik beschäftigen, einhellig abgelehnt worden.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Wer hatte die auch bezahlt?)

    Ich möchte daher zu einem solchen Umweltgrundrecht und der dahinterstehenden utopischen Vorstellung, die Verfassung sei für den einzelnen eine juristische und politische Risikoversicherung keine weiteren Ausführungen machen, um mich der ernsthaften Diskussion — die kann man in der Tat führen — über die Aufnahme einer Staatszielbestimmung ausführlicher zuwenden zu können.
    Nach unseren ausführlichen Beratungen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß auch der SPD-Antrag, ein Staatsziel Umweltschutz in das Grundgesetz einzuführen, abzulehnen ist, da die Nachteile und Risiken und unkalkulierbaren Auslegungsmöglichkeiten klar überwiegen. Die vorhandenen Streitfragen um den Umweltschutz, die sich nicht so sehr auf das Ziel als solches, sondern auf die Wahl der Mittel zur Erreichung des Zieles und auf den Ausgleich bzw. die Abwägung mit anderen privaten und staatlichen Interessen beziehen, werden durch die Verankerung eines Staatszieles nicht gelöst. Der SPD-Entwurf ist plakativ und rechtlich unscharf und scheint dem napoleonischen Verfassungsideal, kurz und unklar, zu entsprechen.



    Saurin
    Offen bleibt nach den unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen, ob das Staatsziel lediglich einen appellativen Charakter entfalten würde, ohne das Verfassungssystem anzutasten, oder ob eine konstitutive Wirkung, die den verfassungsrechtlichen Status quo ändern würde, das Ergebnis wäre. Herr Bachmaier hat sich eben sehr einfach festgelegt. Ich bitte einmal die Stellungnahmen von Professor Benda oder Professor Sendler, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, nachzulesen, die sehr in Frage stellen, was von Ihrem Gesetzentwurf wirklich ausgehen würde.

    (Bachmaier [SPD]: Ihnen empfehle ich, die anderen Stellungnahmen nachzulesen!)

    Ein Umweltschutzartikel mit lediglich appellativer Wirkung hätte keinen faßbaren Sinn, sondern wäre ein Programmsatz ohne verfassungsrechtlichen Regelungsgehalt. Politische Absichtserklärungen, die nichts bewirken, sondern höchstens der Stimulierung des öffentlichen Umweltbewußtseins dienen könnten, gehören nicht in das Grundgesetz. Sie widersprechen der Struktur unserer Verfassung. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung kennt das Grundgesetz nämlich keine plakativen Appelle. Es würde sich lediglich um Verfassungslyrik, ökologische Gesinnungstüchtigkeit oder, wie ein Professor während der Anhörung sehr kraß formuliert hat, um Verfassungsgeschwätz handeln. Durch eine Appellbestimmung im Grundgesetz würden zudem beim Bürger lediglich Erwartungen geweckt, die nicht einlösbar sind und dann zu Enttäuschungen führen müßten.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Wer will denn da nicht einlösen?)

    Es könnte auch der Eindruck entstehen, nach der Aufnahme einiger wohlklingender Sätze Umweltschutz in die Verfassung sei das Thema jetzt erledigt. Eine Bestimmung, die nur als Appell oder Impuls gedacht ist, ist zudem überflüssig, da beim Umweltschutz ein breiter Grundkonsens in der Bevölkerung und bei allen beteiligten Institutionen und Parteien in unserem Staate besteht.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Aber nur rein verbal!)

    Sofern das Staatsziel Umweltschutz einen verfassungsrechtlichen Gehalt entfalten würde — ich stimme in der Bewertung letztendlich mit Ihnen überein, Kollege Bachmaier, weil es wahrscheinlicher ist —, wären die Auswirkungen völlig unklar und nicht kalkulierbar. Der von der SPD verwendete Begriff „natürliche Lebensgrundlagen" ist rechtlich nicht genügend bestimmt. Mögliche Deutungen, Interpretationen und die Auswirkung auf andere Staatsziele, die nicht in der Verfassung verankert sind, lassen sich, wie die unterschiedlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zeigen, nicht einmal annähernd vorhersehbar beschreiben.
    Was ist rechtlich unter dem Begriff „natürliche Lebensgrundlagen" zu verstehen? Was ist nach 4 000, 5 000 Jahren Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich natürlich?

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Das frage ich mich auch!)

    Unsere heutigen Lebensgrundlagen sind von urbanen, industriellen Ökosystemen und vom Agrarökosystem geprägt. Beide sind eindeutig nicht natürlich, sondern von Menschen gestaltet. Es dürfte schwerfallen, zu definieren, was an der Umwelt des Menschen eigentlich natürlich ist.
    Was sind Lebensgrundlagen? Ist nur die physische Existenz gemeint, oder geht es um Grundlagen, die den Menschen auch als geistig-sittliches Wesen verstehen?
    Was bedeutet „natürliche Lebensgrundlagen" beim Artenschutz und bei Artenvielfalt, wenn Unkräuter in Nahrungskonkurrenz zu Nutzpflanzen treten? Ist die Unkrautbekämpfung dann von der Verfassung geboten, oder ist sie verboten?
    Um nur ein weiteres Beispiel von vielen möglichen anzuführen: Gehören Kernbrennstoffe zu den natürlichen Lebensgrundlagen? Müssen sie wiederaufbereitet werden, oder sind sie trotz Wiederverwendbarkeit endzulagern?