Frau Kollegin, dies kann meinen Einwand nicht entkräften. Hier geht es um die Reichsversicherungsordnung. Und das geschieht erstmalig in der Reichsversicherungsordnung, bei einem Kapitel, wo es um die Institutsverträge für die Psychiatrie geht.
Noch einmal: Ich wäre bereit, mit Ihnen zusammen, diese Passage bei allen Abschlüssen von Verträgen gelten zu lassen. Aber hier wird der Unterschied deutlich, den Sie zwischen der Versorgung psychisch und somatisch Kranker machen.
Und dieser Zustand, meinten wir eigentlich, wäre überwunden.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 14117
Jaunich
Meine Damen, meine Herren, Sie haben noch vor ein paar Wochen bei mehreren Debatten erst geleugnet, daß es überhaupt einen gesetzlichen Regelungsbedarf gebe. Ich erinnere an die Haushaltsberatungen und vorausgehende Beratungen. Dann sind Sie auf Grund des Druckes, der durch unsere Gesetzesinitiative entstanden ist, mit Ihrer schmalen Lösung übergekommen, der wir im Interesse der psychisch Kranken zustimmen werden, obwohl dies eben nicht der Wurf ist, der heute möglich gewesen und dringend erforderlich wäre.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie ein bißchen das Ziel aus dem Auge verloren haben, psychisch Kranke und somatisch Kranke rechtlich und materiell völlig gleichzustellen. Herr Kollege Becker, Weihnachten liegt vor uns, und ich wünsche und hoffe, daß Sie die Weihnachtstage zur Besinnung nutzen.
— Alle, natürlich. Ich hoffe, daß Sie sich, nicht nur weil wir da ein paar freie Tage haben werden, die Bedeutung von Weihnachten vor Augen führen werden und diese Besinnung dazu führt, daß in die Überlegungen auch jene eingeschlossen und im nächsten Jahr mit stärkeren Aktivitäten Ihrerseits belegt werden, die wir heute noch ausgliedern. Es ist uns ja bisher nicht gelungen, die völlige rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken zu erreichen. Dies wird doch niemand negieren wollen. Daß uns dieser Schritt heute nicht aureichend erscheint, können Sie uns nicht übel nehmen.
Alles, was Sie hier vorgetragen haben, war eigentlich nicht geeignet, den Eindruck zu zerstören, der bei uns aufgekommen ist, der Sie sich wegen der finanziellen Belastungen für die Versicherungsträger um eine weitergehende Lösung herumgedrückt haben. Dies wird Ihnen im neuen Jahr nicht mehr möglich sein.