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    Plenarprotokoll 10/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 13963 A Wahl des Abg. Dr. Pfennig als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Hackel . . 13963 B Erweiterung der Tagesordnung 13963 B, 14032 B Absetzung der Punkte 4, 8 und 11 von der Tagesordnung 13963D, 14032 B Begrüßung einer Delegation des italienischen Senats 14032 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Klarstellung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13964A, 13990A Frau Fuchs (Köln) SPD 13970 B Müller (Remscheid) CDU/CSU 13973 C Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 13976A, 13992A Cronenberg (Arnsberg) FDP 13978 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 13980 D Rappe (Hildesheim) SPD 13984A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 13987 D Dr. Schmude SPD 13988 C Porzner SPD (zur GO) 13992 B Namentliche Abstimmungen . . 13992 D, 13994C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerbereinigungsgesetzes 1986 — Drucksachen aus 10/1636, aus 10/3426, 10/3663, 10/4119, 10/4297, 10/3295, 10/3296, 10/304, 10/4235 — Zweite Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 10/4498, 10/4513 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4541 — Schulhoff CDU/CSU 13996 B Schlatter SPD 13999 D Gattermann FDP 14002 A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 14004 B Dr. Häfele, Parl. 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Staatssekretär BMI . . 14040 C Bernrath SPD 14041 C Clemens CDU/CSU 14042 A Dr. Hirsch FDP 14042 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften — Drucksache 10/2888 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4514 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4543 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14043 D Frau Matthäus-Maier SPD 14046 A Kleinert (Hannover) FDP 14048 C Frau Dann GRÜNE 14051 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 14052 C Dr. Emmerlich SPD 14054 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 14057 A Stiegler SPD 14059 D Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 14062 D, 14065 C Buschbom CDU/CSU 14063 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14064 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2832 — Rusche GRÜNE 14065 D Eylmann CDU/CSU 14068 B Dr. Emmerlich SPD 14070 A Baum FDP 14071 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des erworbenen ImmunMangel-Syndroms (AIDS) — Drucksache 10/4071 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Maßnahmen gegen AIDS — Drucksache 10/4516 — 14073 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer — Drucksache 10/3760 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4450 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4542 — Frau Steinhauer SPD 14073 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 14074 C Gattermann FDP 14075 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 14075 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes — Drucksache 10/3515 — Repnik CDU/CSU 14076 D Toetemeyer SPD 14077 C Dr. Rumpf FDP 14078A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 14078 C Beratung der Sammelübersichten 121 bis 124 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 10/4470, 10/4471, 10/4544, 10/4545 — 14079 D Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1983) — Drucksache 10/4367 — 14080 A Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Flurstücks Nr. 1199/9 (Teilfläche des „AlabamaDepots") in München an die Firma BMW AG — Drucksache 10/4134 — 14080 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3810, 10/4277 — . . . 14080 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/4023, 10/4280 — . . . 14080 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4534 — 14080 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4530 — 14080 D Fragestunde — Drucksache 10/4496 vom 6. Dezember 1985 — Aussage des polnischen Staatspräsidenten General Jaruzelski über die Erfüllung der Vereinbarungen zur Familienzusammenführung MdlAnfr 20 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 14014A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14014 B Beurteilung der Fusion von Daimler-Benz mit AEG und der Beteiligung von BMW an Messerschmitt-Bölkow-Blohm; gesetzliche Regelung von Fusionen in der Großindustrie MdlAnfr 43, 44 06.12.85 Drs 10/4496 Roth SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14014 D ZusFr Roth SPD 14015A ZusFr Dr. Jens SPD 14015 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14015C ZusFr Schily GRÜNE 14015 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14016 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14016 C Übernahme der Flick-Gruppe durch ein Bankenkonsortium statt durch die Deutsche Bank; Verhinderung einer weiteren Konzentration in der Wirtschaft MdlAnfr 45, 46 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14016 D ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . . 14016 D ZusFr Dr. Sperling SPD 14017A ZusFr Roth SPD 14017 B ZusFr Schily GRÜNE 14017 B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14017 C ZusFr Dr. Jens SPD 14017 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14017 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14017 D ZusFr Dr. Struck SPD 14018A ZusFr Oostergetelo SPD 14018A ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14018 B ZusFr Poß SPD 14018 B ZusFr Grünbeck FDP 14018 C Unterlaufen der Marktwirtschaft durch einzelne Ministerpräsidenten MdlAnfr 47, 56 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14020 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14020 B ZusFr Poß SPD 14020 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 ZusFr Dr. Jens SPD 14021 A ZusFr Roth SPD 14021 B ZusFr Schily GRÜNE 14021 B ZusFr Grünbeck FDP 14021 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14021 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14021 D Fusionsverbot für Großunternehmen; Verhinderung des Unterlaufens der Fusionskontrolle MdlAnfr 48, 49 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14022 A ZusFr Dr. Jens SPD 14022 A ZusFr Grünbeck FDP 14022 B ZusFr Roth SPD 14022 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14022 D Reduzierung des Einflusses der Banken auf Investitionsplanungen durch Begrenzung der Unternehmensbeteiligungen und Aufsichtsratsmandate pro Branche MdlAnfr 50, 51 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Mitzscherling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14023 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14023 D Einschränkung der Kapitalbeteiligung einer Bank an einem Unternehmen MdlAnfr 53, 54 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14024 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14024 C ZusFr Roth SPD 14024 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 14025 A ZusFr Dr. Jens SPD 14025 A Unterrichtung der Bundesregierung über den geplanten Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 55 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14025 B ZusFr Dr. Spöri SPD 14025 B ZusFr Dr. Struck SPD 14025 C ZusFr Schily GRÜNE 14025 D ZusFr Dr. Penner SPD 14025 D ZusFr Roth SPD 14026A ZusFr Dr. Sperling SPD 14026 A Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes bei Wiederanlage des Erlöses aus dem Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 57, 58 06.12.85 Drs 10/4496 Schily GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMWi 14026 B ZusFr Schily GRÜNE 14026 C ZusFr Dr. Spöri SPD 14026 D ZusFr Dr. Struck SPD 14027 A ZusFr Dr. Penner SPD 14027 A ZusFr Dr. Sperling SPD 14027 B Künftige Ausgestaltung des Welt-TextilAbkommens; Berücksichtigung der Vorschläge der Gewerkschaft Textil-Bekleidung und der Textil- und Bekleidungsindustrie MdlAnfr 39, 40 06.12.85 Drs 10/4496 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14028 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14028 D ZusFr Oostergetelo SPD 14029 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14030 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 14030 C Stellungnahme der Bundesregierung zu den Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Mittelverwendung durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger; sparsamere Mittelverwendung MdlAnfr 62, 63 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 14031 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 14031 C Nächste Sitzung 14081 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14083* A Anlage 2 Genehmigung des Exports eines Leopard-Panzers zu Vorführzwecken nach Thailand MdlAnfr 41, 42 06.12.85 Drs 10/4496 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 V Anlage 3 Aufgaben einer Landesregierung, hier: Schaffung eines Rüstungskonzerns bzw. eines staatlichen Bankinstituts MdlAnfr 52 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Martiny-Glotz SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* D Anlage 4 Einfuhrstopp für Holz zu Dumpingpreisen aus Ostblockländern, insbesondere aus der DDR und der CSSR MdlAnfr 59, 60 06.12.85 Drs 10/4496 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* B Anlage 5 Verhinderung des Holzimports, insbesondere aus Ostblockstaaten MdlAnfr 61 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* C Anlage 6 Informationskampagne über die haftungsrechtlichen Probleme bei Kfz-Unfällen, die durch unsachgemäße Reparaturen verursacht worden sind MdlAnfr 64 06.12.85 Drs 10/4496 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085*A Anlage 7 Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz seit 1983 für mittelbar von Streiks betroffene Arbeitnehmer und für Kurzarbeit MdlAnfr 65 06.12.85 Drs 10/4496 Zander SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085* B Anlage 8 Erweiterung der Tiefstfluggebiete, insbesondere in Baden-Württemberg MdlAnfr 66, 67 06.12.85 Drs 10/4496 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* C Anlage 9 Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs ins Bildungssystem bei Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes MdlAnfr 68 06.12.85 Drs 10/4496 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* D Anlage 10 Ermöglichung der Unterbrechung des Grundwehrdienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung MdlAnfr 69 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14086*A Anlage 11 Ermöglichung der Unterbrechung des Zivildienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung entsprechend der Regelung für Wehrdienstleistende MdlAnfr 70 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 12 Vornahme des LAV/HTLV-III-Antikörpertests an ausländischen Praktikanten ohne deren Wissen MdlAnfr 71 06.12.85 Drs 10/4496 Rusche GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 13 Auswirkung der Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88, insbesondere für Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 72, 73 06.12.85 Drs 10/4496 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* D VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Anlage 14 Aufwertung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt) im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung MdlAnfr 74, 75 06.12.85 Drs 10/4496 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* B Anlage 15 Verbesserung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt); Investitionsaufwendungen MdlAnfr 76, 77 06.12.85 Drs 10/4496 Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* C Anlage 16 Ausmaß der Schäden an Straßenbauwerken durch die Verwendung von Streusalz im Winter; Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps MdlAnfr 78, 79 06.12.85 Drs 10/4496 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088*A Anlage 17 Prüfung der Entscheidungen des Bundesbahnvorstands zur Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Weiden MdlAnfr 80 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088* C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13963 184. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 182. Sitzung, Seite VI und Seite 13918*: Bei den Anlagen 29, 30 und 31 ist statt „Frau Karwatzki" „Würzbach" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 13. 12. Bastian 13. 12. Bueb 13. 12. Büchner (Speyer) * 13. 12. Dr. Corterier 13. 12. Dr. Daniels 12. 12. Egert 13. 12. Dr. Enders * 13. 12. Genscher 13. 12. Gerstl (Passau) * 13. 12. Glos 13. 12. Dr. Glotz 13. 12. Dr. Götz 13. 12. Handlos 13. 12. Hauser (Krefeld) 12. 12. Heimann 12. 12. Junghans 13. 12. Frau Kelly 13. 12. Kolbow 13. 12. Dr. Kreile 13. 12. Lenzer * 13. 12. Frau Dr. Lepsius 13. 12. Link (Diepholz) 12. 12. Mann 13. 12. Dr. Müller * 12. 12. Müller (Schweinfurt) 12. 12. Nagel 13. 12. Frau Pack 13. 12. Frau Roitzsch (Quickborn) 12. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 12. Schröder (Hannover) 13. 12. Schulte (Menden) 13. 12. Senfft 12. 12. Dr. Solms 13. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *12. 12. Suhr 12. 12. Vogel (München) 13. 12. Volmer 13. 12. Frau Wagner 13. 12. Werner (Westerland) 13. 12. Frau Dr. Wex 13. 12. Wieczorek (Duisburg) 12. 12. Frau Zeitler 13. 12. Zierer * 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 41 und 42): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Export eines Panzers vom Typ Leo II zu Vorführungszwecken nach Thailand genehmigt? Anlagen zum Stenographischen Bericht In welcher Weise und mit welchem Ziel hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vorführung mit dem Unternehmen Krauss-Maffei zusammengearbeitet? Zu Frage 41: Thailand gehört zum Verbund der ASEAN-Staaten. Über Art und Ausmaß unserer Rüstungsbeziehungen zu diesen Ländern hat sich die Bundesregierung bereits am 12. Juli 1984 ausführlich in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage geäußert (Drucksache 10/1737). Danach entscheidet die Bundesregierung über Genehmigungsanträge in diese Länder nach den Rüstungsexportpolitischen Grundsätzen von 1982. Maßgebend sind dabei u. a. die „außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen". Bei der Entscheidung im Einzelfall spielt das Interesse der Bundesregierung und ihrer Partner im NATO-Bündnis an der inneren Stabilität und an der Verteidigungsfähigkeit der ASEAN-Staaten eine besondere Rolle. Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat der Firma Krauss-Maffei Mitte 1985 einen Kampfpanzer LEOPARD 1 - also nicht Leo 2 - mietweise zur Verfügung gestellt, um der Firma die Vorführung eines solchen Fahrzeuges in Thailand zu ermöglichen. KraussMaffei besitzt keinen eigenen KPz LEOPARD 1. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 52): Teilt die Bundesregierung die öffentliche Kritik, daß es nicht zu den Aufgaben einer Landesregierung gehört, einen Rüstungskonzern zu schmieden bzw. ein starkes staatliches Bankinstitut zu schaffen? Die Bundesregierung hat ihr marktwirtschaftliches Konzept zuletzt ausführlich in den Jahreswirtschaftsberichten 1984 und 1985 dargelegt. Danach müssen - ich zitiere - „marktwirtschaftliche Prinzipien und Steuermechanismen in allen Teilbereichen der Wirtschaftspolitik wieder mehr Geltung erhalten. Nur so wird es gelingen, die guten Chancen, die dynamischer Wettbewerb für mehr Beschäftigung, höheren Wohlstand, stabile Preise und eine effiziente Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben bietet, umfassend zu nutzen" (JWB 1985, Ziff. 51). „In einer Wettbewerbswirtschaft sind Forschung, Entwicklung und Innovation originäre Aufgaben der Unternehmen. Staatliche Forschungs- und Technologiepolitik hat sich im Verhältnis zur Wirtschaft am Grundsatz der Subsidiarität zu orientieren und ist dort gefordert, 14084* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 wo aus übergeordneten gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Gründen Forschung und Entwicklung einer Unterstützung bedürfen. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß es durch staatliche Förderung nicht zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt" (JWB 1984, Ziff. 42). Soweit die nach wie vor gültige Linie der Bundesregierung. Im übrigen beabsichtigt nach Informationen der Bundesregierung keine Landesregierung, wie Sie es in Ihrer Frage ausdrücken, einen „Rüstungskonzern zu schmieden". Darin sieht die Bundesregierung auch keine Aufgabe für die öffentliche Hand. Was die Frage nach der Schaffung eines „starken staatlichen Bankinstitutes" angeht — Sie meinen offensichtlich Überlegungen zur Umstrukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Baden-Württemberg — so kann sich die Bundesregierung hierzu derzeit nicht äußern. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, auf die Strukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in den Bundesländern Einfluß zu nehmen, da deren Ausrichtung Sache ihrer Eigentümer ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 59 und 60): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Schnittholzimporte zu Billigstpreisen aus der DDR und CSSR den Holzmarkt und die Preise für einheimisches Holz ruinieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und der Bayerischen Forstbetriebsgemeinschaften nachzukommen, die Einführung von Holz aus Ostblockländern zu Dumpingpreisen zu stoppen? Zu Frage 59: Nein. Wie die Bundesregierung am 6. Dezember in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat, hat der Außenhandel den Holzmarkt in diesem Jahr per Saldo nicht besondern entlastet. Wegen näherer Einzelheiten verweist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 10/4406 zu Fragen 47 und 48. Zu Frage 60: In den Handel mit einzelnen Ländern könnte bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingegriffen werden. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durchgeführt, ein erheblicher Schaden durch CSSR-Einfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 5 Antwort des Pari. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 61): Ist der Bundesregierung die kritische Lage auf dem Holzmarkt bekannt, und was wird sie unternehmen, um zu verhindern, daß durch verstärkte Rohholz- und Schnittholzimporte, insbesondere aus osteuropäischen Staaten, der Holzmarkt vollends ruiniert wird? Die Bundesregierung betrachtet die momentane Situation am Holzmarkt mit Sorge. Die Lage am Rohholzmarkt zu Beginn des neuen Forstwirtschaftsjahres ist durch eine gravierende Nachfrageschwäche, insbesondere nach Nadelstammholz infolge der Sturmholzkatastrophe vom November 1984 mit der damit verbundenen guten Rohholzbevorratung der Forst- und Holzwirtschaft gekennzeichnet. In die gleiche Richtung wirkt nach wie vor die schlechte Baukonjunktur. Durchgreifende Änderungen am Holzmarkt sind — was das Fichten/Tannenstammholz anbetrifft — wegen der Schwäche am Baumarkt in absehbarer Zeit kaum zu erwarten. Beim schwachen Nadelstamm- und beim Laubstammholz sowie beim Industrieholz haben sich die Marktverhältnisse dagegen weitgehendst normalisiert. Wie die Bundesregierung bereits in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat (Drucksache 10/4406, Fragen 47 und 48), ist der Holzmarkt in diesem Jahr durch den Außenhandel per Saldo nicht be- sondern entlastet worden. In den Handel mit bestimmten Ländern könnte die Bundesregierung bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingreifen. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durch- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14085* geführt, ein ,erheblicher Schaden durch CSSREinfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/4496 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, in einer Informationskampagne auf die haftungsrechtlichen Probleme bei Kraftfahrzeugunfällen hinzuweisen, die durch in Schwarzarbeit durchgeführte unsachgemäße oder unvollständige Reparaturen verursacht werden, um durch eine solche Informationskampagne einen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten? Die Bundesregierung führt gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden einen Aufklärungsfeldzug über die Schädlichkeit aller Arten von Schwarzarbeit durch. Besonders die Anzeigen in sogenannten Kaufzeitungen und Programmzeitschriften haben ein beträchtliches Echo ausgelöst. Daneben eine gesonderte Kampagne gegen Schwarzarbeit bei Kraftfahrzeugreparaturen durchzuführen, erscheint unzweckmäßig. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies ein Werkvertrag, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstößt oder bei dem der Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetreten ist, nicht ungültig (BGH in NJW 1984 S. 1175 und S. 230). Die Mängelhaftung aus dem Werkvertrag besteht rechtlich gesehen auch in Fällen von Schwarzarbeit, wenn sie auch oft nur schwer durchzusetzen ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 65): Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz in den Jahren 1983, 1984 und 1985 (letzter Stand) in Fällen mittelbar von Streik betroffener Arbeitnehmer und für Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen? Die Ausgaben für Kurzarbeitergeld einschließlich der Zuschüsse an Arbeitgeber zur Kranken- und Rentenversicherung der Kurzarbeiter betrugen 1983 3 075 Millionen DM, 1984 1 792 Millionen DM, bis November 1985 1 180 Millionen DM. Von den Aufwendungen im Jahre 1984 sind rund 204 Millionen DM durch mittelbare Folgen des Arbeitskampfes in der Metallindustrie entstanden. Die Zahl der Arbeitnehmer, die aus dem gleichen Grunde arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld erhalten haben, ist nicht erfaßt worden. Sie dürfte unbedeutend sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung Angaben des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg bestätigen, das auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landesvorsitzenden Ulrich Lang erklärt hat, daß anstelle der bestehenden sieben Tiefstfluggebiete in der Bundesrepublik Deutschland künftig 49 derartige Gebiete ausgewiesen werden sollen, in denen in regelmäßigem Wechsel Tiefstflugübungen stattfinden werden? Ist gegebenenfalls davon auch der Raum Backnang/Sulzbach/Großerlach/Murrhardt/Gschwend/Schwäbisch Gmünd/Lorch/Aalen und Heidenheim betroffen, der bisher in keinem typischen Tiefstfluggebiet liegt? Zu Frage 66: Der Bundesminister der Verteidigung prüft zur Zeit, ob die bisher bestehenden Tieffluggebiete 250 Fuß durch Einführung eines rotierenden Systems mit insgesamt 49 Tieffluggebieten entlastet werden könnten. Jeweils 7 Tieffluggebiete würden für die Dauer eines Monats für den Tiefflugbetrieb freigegeben. Dichtbesiedelte Gebiete und Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern würden dabei ausgespart bleiben. Das Gesamtaufkommen an Tiefflugeinsätzen im Höhenband zwischen 250 Fuß und 500 Fuß würde unverändert bleiben. Die endgültige Entscheidung hierüber wird erst nach Abstimmung mit den Ländern getroffen. Zu Frage 67: Backnang, Sulzbach, Murrhardt und Großerlach gehören zum Ballungsraum Stuttgart und würden daher ausgespart. Die übrigen Orte, soweit sie mehr als 10 000 Einwohner haben, würden ebenfalls ausgespart. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 68): Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um bei der von ihr geplanten Verlängerung des Wehrdienstes und des Zivildienstes einen möglichst nahtlosen anschließenden Übergang ins Bildungssystem zu gewährleisten? 14086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Die Bundesregierung läßt sich bei ihren Überlegungen zur künftigen Gestaltung der Übergänge zwischen Schule, Berufsausbildung und Grundwehrdienst sowie folgendem Studium oder einer anderen Phase der beruflichen Bildung davon leiten, daß den betroffenen Grundwehrdienstleistenden über die Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes hinaus möglichst keine weiteren Nachteile zuteil werden und ein Höchstmaß an Wehrgerechtigkeit erreicht wird. Insbesondere kommt es darauf an, die Wartezeiten zwischen den einzelnen Abschnitten gering zu halten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 69): Wir beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates vom 29. November 1985, wonach vom Grundsatz der ununterbrochenen Abfolge des Grundwehrdienstes abgewichen werden soll, „wenn die Aufnahme eines Studiums oder einer anderen Ausbildung infolge der Ableistung des Grundwehrdienstes erheblich über den Zeitraum eines Jahres hinaus verzögert würde"? Der Vorschlag des Bundesrates wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft. Ein Kabinettsbeschluß hierzu ist noch nicht gefaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 70): Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Regelung auch für die Zivildienstleistenden zu finden? Die Bundesregierung wird ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates in Kürze festlegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich der Entscheidung des Kabinetts nicht vorgreifen kann. Ich bin jedoch gerne bereit, Sie über den Inhalt der Gegenäußerung zu unterrichten, sobald diese vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rusche (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/4496 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Praktikanten auf Veranlassung der Bundesanstalt für Arbeit ohne ihr Wissen einem LAV/HTLV-III-Antikörpertest unterzogen werden, und wie rechtfertigt sie das? Die Frage ist im wesentlichen inhaltsgleich mit der Ziffer 4 der von der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/4213 — eingebrachten Kleinen Anfrage und deshalb darf auf die dazu ergangene Antwort verwiesen werden: Aus dieser Antwort darf ich folgendes herausstellen: Die Stipendiaten werden vor der Abreise aus ihrem Heimatland darüber unterrichtet, daß ihre Heimführung veranlaßt werden kann, wenn der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme gesundheitliche Gründe entgegenstehen. So wurde jetzt im Rahmen der Routineuntersuchung der Stipendiaten — unter Berücksichtigung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage dargelegten Gesichtspunkte — auch eine Untersuchung auf HTLV-III-Antikörper angeordnet. Die Stipendiaten erfahren, daß es sich um eine umfassende Untersuchung handelt, ohne daß ihnen dabei die Untersuchungsgegenstände, z. B. Hepatitis-B, Lues, Malaria, Tuberkulose und nunmehr auch HTLV-III-Antikörper, im einzelnen bekanntgegeben werden. Die Angelegenheit wurde am 5. Dezember 1985 mit dem Expertengremium erörtert, das den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in den mit der Krankheit AIDS zusammenhängenden Fragen berät und dem als wichtige Teilnehmer Repräsentanten der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruskrankheiten angehören. Die Auswertung dieses Gesprächs durch die beteiligten Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 72 und 73): Wir wirken sich die Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88 für einen Spitzenverdiener, für einen Durchschnittsverdiener und für einen Sozialhilfeempfänger finanziell aus? Trifft es zu, daß alle Kindergeldberechtigten durch das Steuersenkungsgesetz 1986/88 bzw. durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ab 1. Januar 1986 mindestens 46 DM monatlich erhalten, und gilt dies auch für die Bedürftigsten in unserem Lande, die Sozialhilfeempfänger, oder führt der Kindergeldzuschlag von 46 DM im Monat bei ihnen zu einer Kürzung der Sozialhilfeleistung, im Extremfall in gleicher Höhe? Zu Frage 72: Durch die einheitlichen Kinderfreibeträge werden alle Steuerzahler mit Kindern gleich behandelt; denn es bleibt — unabhängig von der Höhe des Einkommens — für alle Kinder der gleiche Betrag steuerfrei. Das die steuerentlastende Wirkung von Kinderfreibeträgen mit der Höhe des Einkommens steigt, folgt aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus folgenden progressiven Einkommensteuertarif. Bei einem Kinderfreibetrag von 2 484 DM beträgt die Entlastungswirkung 546 DM (22 % Steuersatz) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14087* bis 1391 DM (56 % Steuersatz). Solche Auswirkungen gibt es im Steuerrecht nicht nur bei der Ermittlung der Einkünfte (Betriebsausgaben, Werbungskosten), sondern auch im Bereich der Einkommensverwendung (z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Wer dieses System ausgerechnet für die — nicht durch Kindergeld gedeckten — Unterhaltsaufwendungen für Kinder außer Kraft setzen will, verweigert den Familien damit einen gerechten Ausgleich gegenüber Kinderlosen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird durch einen Kindergeldzuschlag ergänzt: Eltern, für die der steuerliche Kinderfreibetrag keine oder nur eine teilweise Entlastung bringt, erhalten für Kinder, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zu zahlen ist, einen Kindergeldzuschlag von bis zu 46 DM monatlich. Der Kindergeldzuschlag bemißt sich nach der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages in der unteren Proportionalzone. Ich weise im übrigen darauf hin, daß das Kindergeld bei höherem Einkommen der Eltern für das zweite und weitere Kinder gemindert wird. Zu Frage 73: Der erste Teil dieser Frage ist für den Regelfall zu bejahen. Etwas anderes kommt für Ausnahmefälle insbesondere als Folge davon in Betracht, daß im Einkommensteuerrecht und im Kindergeldrecht unterschiedliche Kind-Begriffe gelten und daß der Kinderfreibetrag in Fällen, in denen die Eltern nicht als Verheiratete zusammenleben, auf beide je zur Hälfte aufgeteilt wird. Dies alles gilt auch für die Sozialhilfeempfänger. Allerdings mindert sich die ihnen bzw. ihren Haushaltsangehörigen zustehende Hilfe zum Lebensunterhalt um die kindbezogene Einkommensteuerermäßigung, die sie mit Rücksicht auf ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder erzielen, oder um den ersatzweise gezahlten Zuschlag zum Kindergeld, so wie dies bereits bisher für das Kindergeld gilt. Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen führen Steuerermäßigung bzw. Zuschlag zum Kindergeld lediglich in zumutbarem Umfang zu einer Minderung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 74 und 75): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Aufwertung der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) im Rahmen zukünftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Eisenbahnstrecke besonders im Abschnitt zwischen Hagen und Siegen eine aus der Postkutschenzeit stammende Trassierung aufweist, die hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in keiner Weise mehr den Anforderungen eines heute erforderlichen schnellen und reibungslosen Verkehrsflusses gerecht wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist offen für die Entwicklung von leistungsfähigen Eisenbahnverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland, sofern ein entsprechendes Verkehrsaufkommen ein positives wirtschaftliches Ergebnis für die betreffende Strecke der Deutschen Bundesbahn erwarten läßt. Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main wird auch im Rahmen künftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung in die Überprüfung einbezogen werden. Zu Frage 75: Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main ist, wie die meisten Strecken der Deutschen Bundesbahn, im 19. Jahrhundert geplant und gebaut worden. Durch Modernisierung der bestehenden Anlagen und die Elektrifizierung wurde sie den heutigen Anforderungen angepaßt. Die auf dieser Strecke erreichten Reisegeschwindigkeiten im Personenverkehr liegen über den Durchschnittswerten der Deutschen Bundesbahn. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 76 und 77): Wie stellt sich die Bundesregierung zur Meinung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Deutsche Bundesbahn bei der Festlegung des künftigen, auf Schnelligkeit angelegten Schienennetzes, den Wirtschaftsraum Südwestfalen nicht nur ausspart, sondern nicht einmal mehr tangiert? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionsaufwendungen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit bezüglich eines Schnellverkehrs auf der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) durch ein Neubzw. Ausbaukonzept? Zu Frage 76: Im Zuge der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurde das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Dabei ist in der Verbindung Hagen-Siegen-Frankfurt kein signifikanter Engpaß, der umfangreiche Baumaßnahmen gerechtfertigt hätte, festgestellt worden. Die Befürchtung, daß die Strecke an Bedeutung verlieren könnte, wird nicht geteilt. Vielmehr wird die Bedeutung dieser Verbindung im Hinblick auf eine verbesserte Anbindung der Region an das geplante Schnellfahrnetz der Deutschen Bundesbahn in Hagen und Frankfurt noch zunehmen. Hierzu untersucht die Deutsche Bundesbahn verbesserte Angebotsstrukturen wie Taktverkehr sowie Erhöhung der Bedienungsfrequenzen. Zu Frage 77: Die Deutsche Bundesbahn hat eine genaue Ermittlung der Investitionsaufwendungen für die angesprochene Strecke noch nicht durchgeführt. Doch kann zum jetzigen Zeitpunkt bereits gesagt werden, 14088* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 daß die Investitionsaufwendungen für eine Neubaustrecke Hagen-Frankfurt beträchtlich über denen der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Neubaustrecke Köln-Rhein/Main liegen würden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 78 und 79): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß der Schäden vor, die durch die Verwendung von Streusalz im Winter an Natur- und Straßenbauwerken (Korrosionsschäden an Spannbetonbauwerken) verursacht werden? Wie weit ist der in der Fragestunde vom 17. Januar 1985 erwähnte Prüfungsauftrag des Bundesministeriums für Verkehr an die Bundesanstalt für das Straßenwesen in Köln gediehen (Plenarprotokoll 10/114, S. 8478 B), wonach die Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps und den damit gewonnenen praktischen Erfahrungen in anderen Ländern ohne Zulassungsbeschränkung geprüft werden sollte? Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen nur Informationen über die Bundesfernstraßen vor: An Bundesfernstraßen werden nur an Gehölzen an exponierten Standorten und insgesamt nur in geringem Umfange Schäden beobachtet, die möglicherweise auch auf Tausalzeinfluß zurückgeführt werden können. Eine genaue Zuordnung der Schäden ist jedoch nicht möglich. Nach Anpflanzen salzverträglicherer Pflanzen in Fahrbahnnähe und Durchführung eines umweltschonenderen Winterdienstes ist ein Rückgang von Vegetationsschäden zu beobachten. Tausalz ist eine von vielen Ursachen für Schäden an älteren Bauwerken. Eine Abgrenzung der Ursachen gegeneinander und damit eine Quantifizierung des Ausmaßes der Tausalzschäden ist jedoch nicht möglich, weil das Tausalz in vielen Fällen erst dann seine Wirkung entfalten kann, wenn zugleich anderweitig bedingte Mängel vorliegen. • Unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse geht der Bundesminister für Verkehr davon aus, daß bei neuen Bauwerken Tausalzschäden allenfalls in geringfügigem Umfang auftreten werden. Zu Frage 79: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat unmittelbar keinen Auftrag erhalten, die Wiederzulassung von Spikesreifen zu prüfen. Sie beobachtet aber seit dem Verbot der Spikesreifenbenutzung die Entwicklungen auf diesem Gebiet und führt als Daueraufgabe entsprechende Untersuchungen über die Aggressivität der Neuentwicklungen durch. Darüber hinaus wurde der TÜV Rheinland beauftragt, Alternativen zur Verbesserung des Kraftschlusses auf winterlichen Straßen in direktem Vergleich zu modernen Spikesreifen zu testen. Die bisherigen Ergebnisse dieser Untersuchungen rechtfertigen keine erneute Zulassung von Spikesreifen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 80): Nach welchen Grundsätzen wird der Bundesminister für Verkehr die Entscheidungen des Vorstandes zur künftigen Einrichtung der Regionaldezernate prüfen und ist dabei davon auszugehen, daß die Willensbildung des Bundesbahnvorstandes und des Verwaltungsrates, ein Regionaldezernat in Weiden zu errichten, bestätigt wird? Die Einrichtung von Regionaldezernaten hat der Bundesminister für Verkehr als „wesentliche organisatorische Veränderung einer Bundesbahndirektion" (§ 14 Absatz 3 Buchstabe e Bundesbahngesetz) als Gesamtkonzept zu genehmigen, sobald die Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn darüber beschlossen haben. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, sich im Vorfeld der Meinungsbildung der Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn, die auch die Stellungnahme der Länder eingehend zu würdigen und angemessen zu berücksichtigen haben, schon jetzt zu Einzelfragen zu äußern.
Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dr. Dregger hat am 10. Dezember 1985 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Ich darf Ihnen, Herr Abgeordneter Dregger, von seiten des Plenums des Deutschen Bundestages unsere herzlichen Wünsche übermitteln.

(Beifall)

Für den aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Kollegen Dr. Hackel benennt die Fraktion der CDU/CSU als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates den Abgeordneten Dr. Pfennig. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist Abgeordneter Dr. Pfennig als stellvertretendes Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung dieser Woche erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Liste „Zusatzpunkte zur verbundenen Tagesordnung" aufgeführt:
2. Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Klarstellung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf
3. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Maßnahmen gegen AIDS
— Drucksache 10/4516 —
4. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
— Drucksache 10/3515 —Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens
— Drucksachen 10/2667, 10/4534 —
5. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens
— Drucksachen 10/2684, 10/4530 —
6. a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker (PsychKVVG)

— Drucksachen 10/3882, 10/4533, 10/4535 —
b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
— Drucksachen 10/4219, 10/4533, 10/4536 —
Zugleich soll mit der Aufsetzung der Zusatzpunkte, soweit erforderlich, von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden.
Weiter besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Punkte 4 — Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherung preiswerten Wohnens, Drucksache 10/4292 — und 8 — von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zum Verbot unmenschlicher Haftbedingungen, Drucksache 10/2819 — der Tagesordnung abzusetzen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung auf:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
Klarstellung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf
Hierzu ist ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD angekündigt, über den in namentlicher Abstimmung entschieden werden soll.
Meine Damen und Herren, interfraktionell sind für die Beratung zweieinhalb Stunden vorgesehen. — Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
13964 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tarifautonomie gehört zu unserem Rechts- und Sozialstaat. Geordnete Sozialbeziehungen dienen der Tarifpartnerschaft. Zu geordneten Sozialbeziehungen gehört in einer freiheitlichen Gesellschaft auch das Notventil des Arbeitskampfes. Das Streikrecht gehört zu unserer Freiheit.
    Lohn- und Arbeitsbedingungen werden in einer freien Gesellschaft von den Tarifpartnern ausgehandelt. Das unterscheidet soziale Marktwirtschaft von der kommunistischen Befehlswirtschaft, in der nicht gestreikt werden darf. Bei uns gibt es freie Gewerkschaften und das Streikrecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir brauchen starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für eine funktionsfähige, ordnungsstiftende Tarifautonomie.
    Es geht bei der Neuformulierung des § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes nicht um das Streikrecht,

    (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Worum denn sonst?)

    auch nicht um die Streikfähigkeit, sondern um die Neutralität der Bundesanstalt. Um nicht mehr und nicht weniger.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist nicht der Streikparagraph, das ist der Neutralitätsparagraph des Arbeitsförderungsgesetzes.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit war, ist und bleibt unverzichtbarer Bestandteil der Tarifautonomie. Diese Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit hat ihre rechtliche Grundlage in § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes aus dem Jahre 1969

    (Zuruf von der SPD: Lassen wir es doch dabei!)

    und in der Neutralitätsanordnung der Bundesanstalt für Arbeit aus dem Jahre 1973. Diese Grundlagen verlassen wir nicht. Wir stellen klar, nicht mehr und nicht weniger.
    Im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf in der Metallindustrie 1984 sind Auslegungsunterschiede zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und Sozialgerichten bei Verfahren auf Herbeiführung einer einstweiligen Anordnung entstanden.

    (Dreßler [SPD]: Die haben Sie angezettelt!)

    Bis zur letztinstanzlichen Klärung durch die Gerichte können noch Jahre vergehen.

    (Dreßler [SPD]: Sie sind der Anstifter!)

    Deshalb wurde bis zur Entscheidung jeder weitere Arbeitskampf von Unsicherheit begleitet, von der Unsicherheit, wer nun recht hat: die Bundesanstalt mit ihrer Auslegung oder die Sozialgerichte mit ihren einstweiligen Anordnungen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das ist ein schöner Rechtsstaat!)

    Diese Unsicherheit dient nicht dem sozialen Frieden. Diese Unsicherheit dient nicht der Tarifautonomie.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung erwartet von den Gewerkschaften nicht, daß sie bis zur endgültigen Klärung durch die Gerichte auf das Instrument des Arbeitskampfes verzichten. Sie mutet den Arbeitnehmern nicht zu, einen Arbeitskampf mit dem Risiko zu führen, daß Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nur unter Vorbehalt gezahlt werden

    (Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Jetzt gar nicht, oder was?)

    und möglicherweise nach Jahren Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden müssen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das glauben Sie doch selber nicht!)

    Das kann niemand wollen, der es mit den Arbeitnehmern gut meint.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Das glauben Sie doch selber nicht!)

    Wir schaffen Klarheit, nicht Gewichtsverlagerung zwischen den Tarifpartnern. Was der Gesetzgeber 1969 wollte, das ist auch unsere Absicht. Wir machen eine Klarstellung, nicht gegen, sondern für die Tarifpartnerschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Fragen Sie einmal Herrn Katzer!)

    Die Bundesregierung hat sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht.

    (Kuhlwein [SPD]: Dumm, töricht und absurd!)

    Wir sind erst nach Vorlage eines Rechtsgutachtens in die Beratung eingetreten. Wir haben eine Vielzahl von Gesprächen mit den Sozialpartnern über dieses Problem geführt. Bereits im Spitzengespräch am 5. September 1985 zwischen Bundesregierung und den Sozialpartnern war die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit Gesprächsgegenstand. Zwei ausführliche Fachgespräche unter Beteiligung der Sozialpartner und der fünf zuständigen Bundesminister dienten der Klärung. Auch das letzte Spitzengespräch am vergangenen Dienstag ist mit dieser Absicht geführt worden. Alle Gespräche, auch das am vergangenen Dienstag, wurden ausgewertet und sind in die Vorbereitung unserer Entscheidung eingegangen. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich

    (Dr. Vogel [SPD]: Bei Herrn Bangemann!)

    bei Gewerkschaften und Arbeitgebern für die Sachlichkeit der Gespräche und für die konstruktive Art der Gesprächsführung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13965
    Bundesminister Dr. Blüm
    Die uneingeschränkte Bereitschaft der Bundesregierung zum Dialog darf jedoch nicht mit Feigheit vor der Entscheidung verwechselt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Jetzt sind Klärungen unumgänglich. Denn es wird mit Falschmeldungen gegen den Gesetzgeber mobilisiert.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Wir wären hilf- und wehrlos, wenn wir nicht sofort mit einem Gesetzentwurf den Phantomvorwürfen den Boden entziehen und den Verdächtigungen den Garaus machen würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist falsch, wenn der DGB in seinem Referentenmaterial behauptet, das Kurzarbeitergeld solle

    (Dr. Vogel [SPD]: Katzer ist Phantom!)

    „kaltausgesperrten Arbeitnehmern grundsätzlich und überall verweigert" werden. Dies ist nicht Aufklärung, dies ist Falschmeldung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Dies ist nicht Arbeiteraufklärung, dies ist Arbeiterverdummung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    So werden nicht Arbeitnehmerinteressen vertreten. Es ist falsch, daß die Bundesregierung die generelle Nichtzahlung von Kurzarbeitergeld an mittelbar betroffene Arbeitnehmer derselben Tarifbranche plant,

    (Dr. Vogel [SPD]: Was will sie dann?)

    wie die sozialdemokratische Bundestagsfraktion in ihrer Presseerklärung vom 11. Dezember unterstellt.
    Meine Damen und Herren, ich finde es eine bodenlose Geschmacklosigkeit,

    (Lebhafte Zurufe von der SPD)

    wenn in Blättern der IG Metall die Bemühungen der Bundesregierung um die Klärung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit mit dem Naziterror gegen die Gewerkschaften verglichen werden,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    eine bodenlose, eine abgrundtiefe Beleidigung des Widerstandes auch jener Männer, großer Gewerkschafter wie Wilhelm Leuschner, die von den Nazis aufs Schafott geschickt wurden. Die leise Korrektur dieser Verleumdung durch den IG-Metall-Vorstand steht in proportional umgekehrtem Verhältnis zur Lautstärke und Energie, mit der diese Darstellung verbreitet worden war.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das müssen die Geißleristen sagen!)

    Die Saat des Hasses geht auf. Ein DGB-Kreisvorsitzender aus Oberhessen hat laut Presseberichten von „terroristischen Anschlägen", die zur Vernichtung von Arbeitnehmerrechten dienten, gesprochen. Wer dies zulasse, lasse auch zu, daß ein 1933 wieder möglich werde.

    (Pfui-Rufe von der CDU/CSU)

    Als noch gar kein Formulierungsvorschlag vorlag, wurde bereits zur „Mobilisierung der Mitglieder, bis zur demonstrativen Arbeitsniederlegung", durch die IG Metall aufgefordert. Im November, noch vor den Einigungsversuchen und bevor überhaupt ein Text der Bundesregierung vorlag, sprach Franz Steinkühler von der IG Metall von — ich zitiere — „verfassungswidrigem Angriff auf die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaft".

    (Demonstrativer Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Pfui-Rufe von der CDU/CSU)

    Von „Kastrierung", „Anschlag", „Sturmangriff" ist die Rede. Es herrscht in der Gewerkschaftspresse ein Jargon des Krieges. Die neueste „Metall Extra" vom 9. Dezember ist überschrieben mit „Protest" und unterschrieben mit der Kommentarüberschrift auf der Titelseite: „Bonn will das Recht brechen".

    (Dr. Vogel [SPD]: Wie Benda, der frühere Verfassungsgerichtspräsident, sagt!)

    Ich fordere die Mitglieder des frei gewählten Parlaments der Bundesrepublik Deutschland auf, sich gemeinsam dagegen zu wehren, daß ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Rechtsbruch diffamiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dies ist ein Verfall demokratischer Sitten.

    Ich wende mich an die Arbeitnehmer, sich nicht in die Hände von Verleumdern zu begeben.

    (Beifall und Bravo-Rufe bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung nimmt die Herausforderung an. Wir verteidigen die Rechte eines frei gewählten Parlaments.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD — Dr. Vogel [SPD]: Schändlich! Unwürdig!)

    Ich wende mich an die Arbeitnehmer: Informiert euch! Geht der Unwahrheit nicht auf den Leim!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Die werden sich informieren!)

    Und, meine Damen und Herren, ich respektiere den Protest, ich achte die Demonstration der Gewerkschaften.

    (Erregte Zurufe von der SPD)

    Nur, meine Damen und Herren, die Gewerkschaftsjugend, jene Gewerkschaftsjugend, die mit Kommunisten paktiert, eignet sich nicht als Lehrmeister des Streikrechts.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wer mit Kommunisten, die in ihrem Machtbereich
    das Streikrecht abgeschafft haben, die streikende
    Arbeiter ins Gefängnis werfen, paktiert, hat das
    13966 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Bundesminister Dr. Blüm
    Recht verloren, hier für Streikrecht einzutreten. Er eignet sich nicht als Lehrmeister.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich appelliere auch an die Gewerkschaften, ihr eigenes Licht nicht unter den Scheffel zu stellen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das ist eine Gewerkschaftsbeschimpfung, aber keine Regierungserklärung!)

    Die Gespräche mit den Sozialpartnern haben wichtige Klärungen auch im Interesse der Arbeitnehmer geschaffen. Das ist auch ein Verdienst der Gewerkschafter, die an diesen Gesprächen teilgenommen haben.
    Ich will zunächst zwei Selbstverständlichkeiten festhalten: Wer am Arbeitskampf teilnimmt, erhält keine Leistungen der Bundesanstalt. Auch im Gebiet des Arbeitskampfes, also im fachlichen und räumlichen Geltungsbereich des umkämpften Tarifvertrages, werden keine Leistungen gewährt. Dies verlangen auch die Gewerkschaften nicht. Ich stelle das nur fest, damit dies nicht in einer weiteren Verdrehung als eine Erfindung der Bundesregierung ausgegeben wird.
    Ein wichtiger Fortschritt, meine Damen und Herren, auch im Sinne der Gewerkschaften und im Interesse der Arbeitnehmer ist es, daß es uns gelungen ist, Einvernehmen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bundesregierung herzustellen, daß außerhalb der Branche, also außerhalb des fachlichen Geltungsbereiches, in dem der Arbeitskampf stattfindet, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfall infolge des Arbeitskampfes immer gewährt werden.

    (Dr. Vogel [SPD]: War das je anders?)

    Die Bundesregierung folgt nicht dem Gutachten von Professor Müller, der außerhalb der Branche das Ruhen von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit ausdrücklich für bestimmte Fälle gefordert hat. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab,

    (Dreßler [SPD]: Schämen Sie sich!)

    weil nach unserer Ansicht Beeinflussung eines Arbeitskampfes nicht von einem Bereich außerhalb der Zuständigkeit einer Gewerkschaft ausgeübt werden kann.
    Die Klarstellung, daß außerhalb des fachlichen Geltungsbereiches immer Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeitergeld gezahlt wird, kann auch zur Beruhigung einer sich lange hinziehenden arbeitsrechtlichen Diskussion beitragen. Auch das ist ein Fortschritt. Auch das ist die Frucht unseres Dialogs.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es bleibt also nur noch ein Bereich streitig. Das ist jener Bereich der selbst am Arbeitskampf nicht beteiligten, aber in derselben Branche außerhalb des Kampfgebietes durch Arbeitsausfall mit betroffenen Arbeitnehmer. Auch an diese werden — wie bisher — im allgemeinen Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld gezahlt, wenn ihre Arbeit infolge eines Arbeitskampfes ausfällt. Nur dann, wenn die Streikenden für diese mitstreiken, ruht — wie bisher — die Zahlung von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld an jene mit betroffenen Arbeitnehmer. Das war bisher so, und das bleibt auch so. Einen Stellvertreterstreik kann und darf die Bundesanstalt für Arbeit nicht finanzieren. Sie würde sonst in den Arbeitskampf eingreifen.
    Es kann und darf auch nicht sein, daß eine Gewerkschaft mit zwei Gruppen von Arbeitnehmern für das gleiche Ziel kämpft: Die eine Gruppe bezahlt sie mit Streikunterstützung, und die andere läßt sie sich durch die Bundesanstalt für Arbeit finanzieren. Es kann und darf nicht richtig sein, daß mit einer Handvoll Streikenden an Schlüsselstellen der Effekt ausgelöst wird, daß ein ganzes Heer von Arbeitnehmern arbeitslos wird, und das Ruhen der Zahlung von Arbeitslosengeld dadurch umgangen wird, daß Gewerkschaften im Bereich der mittelbar Betroffenen die Forderung in einer Nebensache variieren. Das kann nicht Sinn der bisherigen Gesetzgebung und auch nicht Sinn der Neutralitätsanordnung sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wer das bezweifelt, dem empfehle ich, den Bericht des zuständigen Ausschusses für Arbeit nachzulesen, der unter dem Vorsitz meines verehrten Kollegen Adolf Müller gestanden hat; in diesem Bericht aus dem Jahre 1969 wird festgestellt:
    Mit Rücksicht auf die Neutralitätspflicht soll das
    — nämlich daß allgemein Arbeitslosengeld gezahlt wird —
    jedoch in zwei Fällen nicht gelten. Wenn der Arbeitskampf auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers abzielt, muß dieser sowohl nach einer natürlichen Betrachtungsweise als auch im wirtschaftlichen Sinne als beteiligt angesehen werden. Die Gewährung von Arbeitslosengeld in solchen Fällen würde Schwerpunktstreiks fördern und wäre daher nicht streikneutral.
    Außerdem erschien es dem Ausschuß wegen der im voraus nicht überschaubaren Vielfalt der bei Arbeitskämpfen möglichen Interessenlagen notwendig zur allgemeinen Absicherung der Neutralität der Bundesanstalt zusätzlich eine Generalklausel aufzunehmen. Nach ihr soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld in allen Fällen ruhen, in denen die Gewährung dieser Leistung den Arbeitskampf beeinflussen könnte.

    (Dr. Vogel [SPD]: Dann haben wir aber Rechtssicherheit!)

    Meine Damen und Herren, ich finde, man braucht nicht mehrere Semester Recht studiert zu haben, sondern es genügt wirklich der gesunde Menschenverstand, um zu erkennen: Wenn die Streikenden kein Geld erhalten, können diejenigen, die wie sie für die gleichen Ziele eintreten, auch kein Geld erhalten. Die sind dann mit betroffen. So war das, und so wird das bleiben. Das ist überhaupt keine Erfin-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13967
    Bundesminister Dr. Blüm
    dung dieser Bundesregierung. Das ist der Sinn der Neutralitätsanordnung der Bundesanstalt für Arbeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, ich gebe zu, die Materie ist kompliziert. Weil sie kompliziert ist, ist sie das Tummelfeld von Verdrehung und Demagogie.

    (Zurufe von der SPD)

    Deshalb möchte ich Ihre Aufmerksamkeit aufs Detail lenken.
    Der Streitfall — jetzt sind wir beim Streitfall — ist bei der Frage entstanden, wann für andere Arbeitnehmer derselben Branche mitgestreikt wird. Dafür hat die Neutralitätsanordnung aus dem Jahr 1973 mit den Stimmen der damaligen, SPD-geführten Bundesregierung, mit Zustimmung der IG-Metall einen Maßstab geliefert: Das Arbeitslosengeld wird nicht für die Arbeitnehmer außerhalb des Kampfgebietes gezahlt, wenn für diese die Gewerkschaft — jetzt kommt der entscheidende Satz — „nach Art und Umfang gleiche Forderungen" wie für die Streikenden stellt.

    (Dr. Vogel [SPD]: „Gleiche"!)

    Diese Grundregel hat unterschiedliche Auslegung gefunden. Die Sozialgerichte in Hessen und Bremen haben „gleiche Forderungen" mit „identischen Forderungen" oder „fast identischen" übersetzt.

    (Dr. Vogel [SPD]: Aha!)

    Das kann der Gesetzgeber nicht gemeint haben, das kann der Anordnungsgeber nicht gemeint haben.

    (Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Was heißt denn „gleiches Wahlrecht"?)

    Ich kenne keinen Kommentar in der Rechtswissenschaft, der Gleichheit in diesem Falle mit Identität übersetzt.

    (Dr. Vogel [SPD]: Fragen Sie doch Herrn Katzer!)

    Das kann auch nicht gemeint sein; denn man kann Identität sehr leicht durch Variation in der Nebensache auflösen. Wenn man das zuließe, dann müßte man der Ehrlichkeit halber schreiben: Es muß immer gezahlt werden. Das kann der Neutralität halber niemand wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Emmerlich [SPD]: Lassen Sie die Gerichte doch in Ruhe arbeiten!)

    Was ändern wir? Ich wende mich an die Arbeitnehmer, damit sie nicht das Opfer

    (Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Von Ihrer Politik sind!)

    von Falschmeldungen sind, damit sie nicht das Opfer von Desinformationen werden. Wir ändern: Verglichen sollen nur noch die Hauptforderungen werden.

    (Anhaltende Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    — Stört es Sie, daß ich die Arbeitnehmer aufkläre?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Es kann sein, daß ich die Kampagne der Aufwiegelung damit zerstöre.

    (Dr. Vogel [SPD]: Sie zerstören den sozialen Frieden! — Dr. Emmerlich [SPD]: Bundesminister für Arbeitgeber!)

    Es sollen nur die Hauptforderungen verglichen werden. Man streikt nur für Hauptforderungen, nicht für irgendwelche Nebensächlichkeiten, welche die Arbeitnehmer nicht bewegen. Arbeitskampf ist schließlich kein Kinderspiel. Die Hauptforderungen müssen nicht haarklein dieselben, sondern nur annähernd gleich sein. So wollte das der Gesetzgeber, und das — ich wiederhole es — ist Sinn der Anordnung der Selbstverwaltung. Diese Anordnung — ich wiederhole es nochmal — ist unter der Rechtsaufsicht und mit den Stimmen der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung zustande gekommen,

    (Zurufe von der SPD)

    und diese Anordnung hat die Zustimmung der IGMetall gefunden.

    (Dr. Vogel [SPD]: Dann lassen Sie es doch so!)

    Karl-Heinz Janzen, das zuständige Vorstandsmitglied der IG-Metall erklärte seinerzeit auf einer Vertreterversammlung seiner Gewerkschaft in Köln über diese Neutralitätsanordnung, daß sich mit dieser Kompromißlösung „durchaus leben" läßt. Allerdings — so heißt es in der Pressemeldung der IG Metall — würden es sich dann in Zukunft die Gewerkschaften nicht mehr leisten können, zentrale Forderungen aufzustellen oder zentrale Tarifverhandlungen zu führen, wenn sie beabsichtigten, ihre tarifpolitischen Vorstellungen gegebenenfalls mit einem Streik durchzusetzen. Soweit der Kommentar der IG Metall aus dem Jahre 1973. Es ist eine Falschdarstellung, zu behaupten, diese Rechtslage sei im Jahr 1985 entstanden. Sie ist 1973 ausweislich dieses Kommentars der IG Metall entstanden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Zentrale Forderungen sind seit 1973 — nicht seit 1985, sondern seit der Zeit, in der die SPD in Bonn regierte — nur mit dem Risiko kampffähig, daß Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld möglicherweise nicht gezahlt werden.
    Wir ändern also — ich fasse noch einmal zusammen —: Statt Forderungen sollen jetzt Hauptforderungen im Vergleich stehen. Statt „gleich" soll jetzt „annähernd gleich" gelten. Das ist der ganze Kern der Neuregelung.

    (Dr. Vogel [SPD]: Wegen der Rechtssicherheit!)

    13968 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Bundesminister Dr. Blüm
    Dieser Kern der Neuregelung lohnt wahrhaftig nicht den Glaubenskrieg, mit dem Sie die Arbeiter verdummen wollen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Wer einen Glaubenskrieg über diese Klarstellungen entfacht, verheizt Arbeitnehmerinteressen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Und wer leichtfertig von Verfassungswidrigkeit spricht, der muß sich fragen lassen, warum er nicht schon gegen die bisher geltende Regelung Verfassungsklage erhoben hat.

    (Dr. Vogel [SPD]: Beschimpfen Sie Herrn Benda?)

    Wir ändern doch das Prinzip nicht. Wir stellen klar; wir sperren eine Umgehungsstraße um dieses Prinzip ab und nicht mehr. Das Prinzip wird nicht in Frage gestellt. Der Justizminister Vogel hätte früher eine Verfassungsklage einreichen müssen, wenn das verfassungswidrig wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Feilcke [CDU/CSU]: Bei Herrn Vogel bestimmt das Sein das Bewußtsein!)

    Die Klarstellung, die wir beabsichtigen, soll Mißverständnisse und Mißbrauch ausräumen. Deshalb soll auch die Bundesanstalt für Arbeit verbesserte Feststellungsmöglichkeiten erhalten, ob der Arbeitsausfall außerhalb des Kampfgebietes tatsächlich in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitskampf steht oder lediglich als Druckpotential der Arbeitgeber genutzt wird.
    Die IG Metall hat in einer für mich eindrucksvollen Untersuchung dargestellt, daß im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf 1984 in manchen Betrieben der Zweifel berechtigt erscheint, ob der Arbeitsausfall tatsächlich vom Streik in anderen Gebieten und mangelnder Zulieferung ausgelöst war. Diesen Zweifel wollen wir beseitigen, indem die Bundesanstalt und die Betriebsräte verbesserte Rechte erhalten, zu klären, ob dieser ursächliche Zusammenhang besteht. Jetzt frage ich Sie: Ist das im Interesse der Tarifautonomie? Ist das im Interesse der Gewerkschaften? Ist das im Interesse der Arbeitnehmer? Die Frage kann nur mit Ja beantwortet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Vogel [SPD]: Das ist doch geltendes Recht! Schaumschlägerei!)

    Ich will ausdrücklich festhalten, daß auch weiterhin gilt, daß auf einen begrenzten Streik nicht mit unbegrenzter Aussperrung geantwortet werden kann. Streik und Aussperrung, Angriff und Verteidigung stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Behauptung, wir wollten das Streikrecht beschränken und die Streikfähigkeit untergraben, ist eine Falschmeldung.

    (Zurufe von der SPD)

    Wenn sich Arbeitnehmer auf Grund solcher Falschmeldungen Sorgen machen, dann habe ich dafür
    sehr viel Verständnis. Aber sie sind das Opfer von Falschmeldungen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Halten Sie die Arbeitnehmer nicht für so dumm! — Zurufe von der SPD: Bangemann!)

    — Herr Vogel, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal
    Streikposten gestanden haben. Ich weiß, wie ein
    Streik aussieht; ich habe an Streiks teilgenommen.

    (Lebhafte Zurufe von der SPD)

    Ich rede nicht vom grünen Tisch der Theorie, von dem aus die Mehrheit Ihrer Fraktion offenbar spricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Vogel [SPD]: Keine Ahnung! Unglaublich! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Ich will deshalb auch noch einen Beitrag zur Geschichte der Neutralitätsanordnung leisten. Das wird sehr wesentlich auch zur Aufklärung und, wenn es geht, zur Versachlichung beitragen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Ausgerechnet Sie! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Meine Damen und Herren, ich bedaure sehr, daß mein Versuch, den Sachstand zu schildern, Aufklärung zu geben, von der Opposition offenbar als ihre Kampagne störend empfunden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Wie war die Geschichte der Neutralität der Arbeitslosenversicherung? Meine Damen und Herren, bis 1969 gab es kein Arbeitslosengeld für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsausfall durch Streik oder Aussperrung verursacht war. Also auch die indirekt Betroffenen erhielten kein Arbeitslosengeld. Lediglich zur Vermeidung unbilliger Härten konnte Arbeitslosengeld gewährt werden. Bis 1969 galt sogar, daß die Verweigerung von Arbeitslosengeld für mittelbar betroffene Arbeitnehmer in den ersten 14 Tagen des Arbeitskampfes keine unbillige Härte sei. Dahin will niemand zurück. Trotzdem wird doch niemand behaupten, das Streikrecht sei erst 1969 geboren worden, wir würden jetzt das Jahr 16 des Streikrechts schreiben. Auch schon vorher gab es Streikrecht und Streikfähigkeit.

    (Dr. Vogel [SPD]: Die gab es sogar im Kaiserreich!)

    Ich erinnere nur an den 16wöchigen Streik der Metaller in Schleswig-Holstein zur Durchsetzung der Lohnfortzahlung. Das gehört doch in die große Geschichte der Streikbewegung. Wenn das damals keine Beschädigung des Streikrechts war und wir gar nicht dahin zurück wollen, dann kann doch heute, da wir einen weit fortgeschritteneren Standpunkt sichern wollen, ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden.
    Jetzt, meine Damen und Herren, empfehle ich das Gesetzgebungsverfahren im Jahre 1969 zur Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes Ihrer großen Aufmerksamkeit. 1969 war die Zeit der Großen Koalition; die Regierung wurde von der CDU/CSU und der SPD gebildet. Die Regierung der Großen
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13969
    Bundesminister Dr. Blüm
    Koalition wollte die alte gesetzliche Regelung, daß kein Arbeitslosengeld an mittelbar betroffene Arbeitnehmer gezahlt wird, fortschreiben. Nach § 105 ihres Regierungsentwurfes sollten Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitskampfes arbeitslos geworden sind, im allgemeinen kein Arbeitslosengeld erhalten. In ihrem Entwurf — in dem Entwurf, der von der SPD mitgezeichnet wurde — heißt es — ich zitiere —:
    Ist die Arbeitslosigkeit durch einen inländischen Streik oder eine inländische Aussperrung verursacht, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Dauer des Streikes oder der Aussperrung.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Das war der Entwurf einer Regierung, deren Kanzler Kiesinger hieß, deren Vizekanzler Brandt hieß, deren Innenminister Benda hieß und deren Arbeitsminister Katzer hieß!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Und der nicht Gesetz wurde!)

    In der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats machte die Regierung der Großen Koalition ihre Position noch einmal deutlich. Ich zitiere jetzt wiederum die Meinung der Regierung der Großen Koalition:
    Die Gewährung von Arbeitslosengeld an Arbeitslose, die an einem Arbeitskampf nicht selbst beteiligt sind, deren Arbeitslosigkeit aber durch einen Arbeitskampf verursacht ist, würde die Bereitschaft dieser Arbeitslosen zur Solidarität stärken und damit den Arbeitskampf beeinflussen. Sie würde daher ähnlich wie die Gewährung an unmittelbar beteiligte Arbeitnehmer die Neutralität der Bundesanstalt verletzen, deren Mittel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam aufgebracht werden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Die Arbeitslosenversicherung kann zudem wie jede Schadenversicherung ein derartiges Risiko nicht tragen. Bei einem Schwerpunktstreik könnten die Mittel der Bundesanstalt in wenigen Monaten erschöpft sein.
    Das war die Meinung von CDU/CSU und SPD,

    (Seiters [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Dr. Vogel [SPD]: Stimmt ja gar nicht!)

    und damals wurde nicht gegen die Regierung mobilgemacht, damals wurde nicht von Widerstand gesprochen, obwohl dieser Standpunkt weit hinter dem zurückbleibt, was wir heute wollen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Erst der federführende Ausschuß hat 1969 diesen Standpunkt der Regierung der Großen Koalition zugunsten der Arbeitnehmer verändert,

    (Dr. Vogel [SPD]: Aha! Hört! Hört!)

    und diesen Fortschritt sichern wir heute durch Klarstellung ab.

    (Dr. Vogel [SPD]: Nein, den machen Sie kaputt! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ja, Sie machen ihn kaputt!)

    Die Regierung der Großen Koalition war anderer Meinung als wir heute. Die Regierung der Großen Koalition lag mit ihrem Entwurf weit hinter unseren Vorschlägen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Dahin wollen Sie zurück!)

    Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen.
    Erstens. Wir teilen nicht die Meinung, daß Arbeitslosengeld für mittelbar betroffene Arbeitnehmer nie gezahlt werden darf. Solche Vorschläge haben wir abgewehrt.
    Zweitens. Wir teilen nicht die Meinung, daß innerhalb der gesamten Branche für alle vom Arbeitskampf mittelbar betroffenen Arbeitnehmer Arbeitslosengeld nicht gezahlt werden darf. Diesen Vorschlag haben wir abgewehrt.
    Drittens. Wir bleiben auf dem Stand des geltenden Rechts.

    (Dr. Vogel [SPD]: Und ändern es deswegen!)

    Stellvertreterstreiks können nicht indirekt durch die Bundesanstalt für Arbeit finanziert werden. Wir sichern im Interesse der Tarifautonomie die gesetzliche Neutralität gegen Mißbrauch und Mißverständnis.
    Viertens. Wir wollen durch verbesserte Nachprüfungsrechte der Bundesanstalt für Arbeit verhindern, daß Arbeitskampffolgen nur vorgetäuscht und der Arbeitsausfall willkürlich herbeigeführt werden.
    Meine Damen und Herren, ich halte fest:

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: § 116 wird nicht geändert!)

    Diese Bundesregierung schützt die Neutralität der Bundesanstalt gegen Mißverständnisse und Mißdeutungen. Diese Klarstellung ist eine Sicherstellung!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Weitere Zurufe von der SPD)

    Die im Sinne der Klarstellung notwendigen Änderungen habe ich genannt.
    Ich will festhalten: Diese Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen lehnen Extrempositionen ab. Wir sind und bleiben eine Regierung der Mitte und des sozialen Ausgleichs.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Arbeitnehmer, laßt euch nicht durch Falschmeldungen auf Barrikaden treiben! Das Streikrecht bleibt unangetastet.

    (Zuruf von der SPD: Hört nicht auf ihn!)

    13970 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Bundesminister Dr. Blüm
    Die Neutralität der Bundesanstalt gehört zu einem ordentlichen Arbeitskampf.

    (Weitere Zurufe von der SPD)

    Diese Neutralität stellen wir sicher, nicht mehr und nicht weniger.
    Wir gehen unseren Weg.

    (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Wohin?) Wir sind immer gesprächsbereit.


    (Lachen bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

    Sachlichen Verbesserungsvorschlägen begegnen wir mit uneingeschränkter Aufnahme- und Prüfungsbereitschaft.

    (Zuruf von der SPD: Bangemann!)

    Diffamierungen treffen bei uns jedoch auf taube Ohren. Wir beugen uns nicht der Demagogie.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Ihr praktiziert sie!)

    Wir bleiben unbeeindruckt von Verdrehungen und Verfälschungen unserer Absichten.
    Ich sage es nicht aus Trotz, sondern bleibe auch jetzt dabei: Kooperation, Partnerschaft sind besser als Konflikt und Klassenkampf, auch für die Arbeitnehmer.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir gehen unseren Weg. Wir arbeiten für Partnerschaft, nicht für Klassenkampf. Deshalb werden wir auch nie von der Anstrengung ablassen, Dialog und Zusammenarbeit der Sozialpartner zu fördern. Trotz aller Widerstände: Partnerschaft ist besser als Klassenkampf!

    (Lebhafter langanhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)