Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur wegen der inzwischen eingetretenen Ermüdungserscheinungen ist es eine gute Sache, eine Diskussion abschließen zu können, die uns durch mehrere Legislaturperioden begleitet hat.
Es ist gefragt worden, warum das nicht schneller ging und wo der tiefere Sinn dafür liegen kann, daß es so lange gedauert hat. Ich meine, das hat schon seinen Sinn; denn mittlerweile konnten wir feststellen — das ist angesprochen worden —, daß in weiten Kreisen der Wirtschaft, in den weitesten Teilen des Direktvertriebs nunmehr das Rückgaberecht oder das Widerrufsrecht eingeräumt worden ist, wir somit das heute zu verabschiedende Gesetz in der Vielzahl der Fälle, wie es ehedem notwendig gewesen wäre — mit all den damit verbundenen Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Aufregungen für die Betroffenen —, überhaupt nicht werden zur Anwendung kommen lassen müssen. Das ist eine vernünftige Sache.
Ich meine, man wird sich dann auf jene Fälle konzentrieren können, die tatsächlich unserer besonderen Aufmerksamkeit und Fürsorge bedürfen. Das sind Aktionen bei Kaffeefahrten — sie sind ja soeben angesprochen worden —, wo es in der Tat Fälle gibt, in denen man auch als prinzipiell Skeptischer gegenüber solcher Gesetzgebung schlußendlich wird sagen müssen: Hier benötigen wir etwas.
Ich bekenne mich dazu, daß ich wie mein Vorredner zu jenen gehört habe, die einer solchen Gesetzgebung nur mit großer Reserve begegnet sind. Warum? Nicht allein, weil ich der Meinung bin, es gebe zu viele Gesetze. Ich meine, daß wir auch Bedacht darauf nehmen müssen, der Bevölkerung nicht durch eine Gesetzgebung vorspiegeln zu wollen, sie könne sorglos sein, für sie sei alles auf den richtigen Weg gebracht.
Gerade wenn wir an alte Menschen denken, steckt eine tiefe Problematik darin, ihnen zu vermitteln, daß man nun an der Haustür sorglos jedem frei begegnen könne, daß man jedem aufsperren könne, daß man alles unterschreiben könne; denn wir wissen ja, daß allenthalben, speziell aber in Ballungszentren, leider Menschen unterwegs sind, die gar nichts verkaufen wollen, die aber gerade bei alten Menschen jede Gelegenheit zu Diebstählen oder zu sonstigen Aktionen nutzen, die in ihrer Gefährlichkeit weit über das hinausgehen, was wir hier mit einem Gesetz regeln können. Das nun nicht völlig aus dem Auge zu verlieren, sondern immer mit darauf Bedacht zu haben, ist eine wichtige Aufgabe.
Ich kann feststellen, daß der lange Zeitablauf insofern auch sein Gutes hat, als in einer Sitzung des Europäischen Rates noch im Dezember dieses Jahres die europäische Richtlinie verabschiedet werden wird. Wir sind jetzt in der guten Situation, dann nicht mit einem nationalen Gesetz nachziehen zu müssen. Wir wissen, daß das, was wir heute verabschieden werden, mit der Richtlinie konform und deckungsgleich ist und daß wir in der ungemein günstigen Lage sind, dann bereits die Gesetzgebung in unserem Lande unter Dach und Fach gebracht zu haben.
Insofern glaube ich, daß sich nach all den Diskussionen und Auseinandersetzungen der letzten Jahre der Kreis schließt und wir heute wohl alle einem Vorhaben werden zustimmen können, daß das Notwendige auf vernünftige und abgewogene Weise bringt, und zwar einschließlich der Ausnahmefälle, die hier bereits sehr kritisch kommentiert worden sind, die aber — wenn man sich die Dinge vernünftig überlegt — sehr wohl bedacht sind.
Unter diesen Umständen danke ich dem Bundesrat und seinen Ausschüssen, den Ausschüssen dieses Hauses und allen anderen Beteiligten und bitte Sie, dem Vorhaben Ihre Zustimmung zu geben.